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NRW: Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 2025 um rund 18 % gesunken

Düsseldorf/Duisburg, 24. Juni 2026 - Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen fast 14.200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorgenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund 18 % weniger Schutzmaßnahmen als im Jahr 2024. Damals waren es rund 17.300 gewesen. Damit sank die Zahl der Inobhutnahmen erstmals seit dem Jahr 2021 wieder unter 16.000 Fälle. Die Jugendämter nehmen Inobhutnahmen vor, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Zahl der Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland deutlich gesunken
Der Rückgang der Gesamtzahl der Inobhutnahmen ist darauf zurückzuführen, dass es gegenüber dem Vorjahr rund 44 % weniger Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland gab. Die Zahl sank von rund 7.500 im Jahr 2024 auf rund 4.200 im Jahr 2025. Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland betrafen mit einem Anteil von rund 85 % überwiegend männliche Jugendliche. Kinder und Jugendliche, die unbegleitet aus dem Ausland einreisen, werden zuerst vorläufig in staatliche Obhut genommen. Anschließend wird entschieden, ob eine reguläre Inobhutnahme erfolgen muss und in welchem Bundesland diese erfolgt. In der genannten Zahl sind sowohl vorläufige als auch reguläre Inobhutnahmen enthalten. Es ist einordnend zu beachten, dass im Jahr 2025 die Nettozuwanderung aus dem Ausland nach NRW ebenfalls gesunken ist. Sie erreichte den niedrigsten Stand seit 2010.

Leichter Anstieg der regulären Inobhutnahmen
Leicht gestiegen ist dagegen im Jahr 2025 die Zahl der Minderjährigen, die die Jugendämter aus anderen Gründen regulär in staatliche Obhut nahmen, etwa aufgrund einer Überforderung der Eltern oder wegen Anzeichen für körperliche Misshandlung oder Vernachlässigung. Hier gab es rund 9.900 Fälle und damit rund 1 % mehr als im Jahr zuvor. Während die Zahl der männlichen Betroffenen um rund 10 % zurückging, wurden bei weiblichen Kindern und Jugendlichen 12 % mehr Inobhutnahmen verzeichnet. 

57 % der Betroffenen von regulären Inobhutnahmen waren Mädchen
Von den rund 9.900 Kindern und Jugendlichen mit regulären Inobhutnahmen waren 43 % männlich und rund 57 % weiblich. In den jüngeren Altersklassen mussten im Jahr 2025 häufiger Jungen aus den Familien herausgenommen werden. In der Altersgruppe der 12- bis unter 14-Jährigen wurden dagegen mehr als doppelt so viele Mädchen wie Jungen in staatliche Obhut genommen. Die meisten Inobhutnahmen bei Mädchen gab es 2025 in der Altersgruppe der 14- bis unter 16-Jährigen.

• Fast 14.200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 2025
• Rund 44 % weniger Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland
• Zahl regulärer Inobhutnahmen dagegen leicht gestiegen – Jungen um 10 % weniger, Mädchen dagegen 12 % häufiger betroffen als im Vorjahr 

 

NRW: Vernachlässigung war 2024 mit 9.049 Fällen die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

Düsseldorf/Duisburg, 18. Juli 2025 - Die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2024 im Rahmen ihres Schutzauftrags in 17.230 Fällen eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Fallzahl damit fast 25 % höher als vor fünf Jahren. 2019 hatte es 13.812 akute oder latente Kindeswohlgefährdungen gegeben.
Zwischen 2020 und 2022 hatte die Zahl auf einem ähnlichen Niveau gelegen. Es ist zu beachten, dass aufgrund technischer Probleme im
Berichtsjahr 2023 ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen nur sehr eingeschränkt möglich ist.
 
Im Detail gab es 2024 einen überdurchschnittlichen Anstieg der Fälle einer akuten Kindeswohlgefährdung. Die Jugendämter nahmen 10.970 Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor, das waren knapp 55 % mehr als 2019 mit 7.094 Fällen. Die Zahl der Fälle mit einer latenten Kindeswohlgefährdung war 2024 dagegen um knapp 7 % niedriger als vor fünf Jahren (6.260 Fälle). Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
 
Vernachlässigung war 2024 die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung
Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in 9.049 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung bei einer akuten oder latenten Gefährdung der
Kinder fest. Im Weiteren gab es in 5.742 Fällen Anzeichen für eine körperliche und in 6.351 Fällen Anzeichen für eine psychische
Misshandlung. Bei 1.272 Fällen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt fest. Es ist zu beachten, dass pro Fall mehrere
Anzeichen einer Gefährdung vorliegen können.
 
Gesamtzahl der vorgenommenen Gefährdungseinschätzungen steigt auf rund 68.000 Fälle
Insgesamt nahmen die Jugendämter im Jahr 2024 im Rahmen ihres Schutzauftrags in 67.999 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung vor. Im Vergleich zu 2019 war dies ein Anstieg um 36,8 %. Damals hatte es insgesamt 49.707
Gefährdungseinschätzungen gegeben.
 
Die Fälle, bei denen die Jugendämter 2024 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung feststellten, machten rund 25 % aller
Gefährdungseinschätzungen aus. Bei weiteren knapp 34 % derVerfahren wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein
Hilfebedarf festgestellt. Mit einem Anteil von 41 % wurden in den meisten Fällen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf
festgestellt.
 
Die Jugendämter wurden in rund 29 % der Fälle durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten u. a. durch das Personal von Schulen (fast 13 % der Fälle) oder anonyme
Meldungen (knapp 10 %) sowie Bekannte oder Nachbarn (nahezu 9 %).
 
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass aufgrund technischer Probleme im vorangegangenen Berichtsjahr 2023 die Meldungen einiger Kommunen nicht bzw. nicht vollständig erfolgt sind. Ein Vorjahresvergleich mit dem Berichtsjahr 2024 ist deshalb auf
Landesebene nur eingeschränkt möglich.

 

40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen in NRW in 2021 bearbeitet als 2017

Düsseldorf/Duisburg, 9. August 2022 - Im Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei letzterer konnte die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In 34,3 Prozent der Fälle (18 994) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt.
Den größten Anteil machten mit 40,6 Prozent die Verdachtsfälle aus, bei denen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestanden (22 495).
Die Zahl der Verfahren, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war 2021 um 2,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (2020: 14 170).
Im Fünfjahresvergleich war hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen (2017: 10 636).
Die häufigsten Gründe für die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung waren Anzeichen für Vernachlässigung (7 461) sowie Anzeichen psychischer (4 832) und körperlicher Misshandlung (4 164). In 906 Fällen wurde eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung wegen Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt. Die Zahl dieser Verfahren war um 1,7 Prozent niedriger als 2020, sie war aber um 81,2 Prozent höher als im Jahr 2017. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Angabe der Art der Kindeswohlgefährdung Mehrfachnennungen möglich sind.