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NRW: Vernachlässigung war 2024 mit 9.049 Fällen die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

Düsseldorf/Duisburg, 18. Juli 2025 - Die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2024 im Rahmen ihres Schutzauftrags in 17.230 Fällen eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Fallzahl damit fast 25 % höher als vor fünf Jahren. 2019 hatte es 13.812 akute oder latente Kindeswohlgefährdungen gegeben.
Zwischen 2020 und 2022 hatte die Zahl auf einem ähnlichen Niveau gelegen. Es ist zu beachten, dass aufgrund technischer Probleme im
Berichtsjahr 2023 ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen nur sehr eingeschränkt möglich ist.
 
Im Detail gab es 2024 einen überdurchschnittlichen Anstieg der Fälle einer akuten Kindeswohlgefährdung. Die Jugendämter nahmen 10.970 Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor, das waren knapp 55 % mehr als 2019 mit 7.094 Fällen. Die Zahl der Fälle mit einer latenten Kindeswohlgefährdung war 2024 dagegen um knapp 7 % niedriger als vor fünf Jahren (6.260 Fälle). Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
 
Vernachlässigung war 2024 die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung
Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in 9.049 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung bei einer akuten oder latenten Gefährdung der
Kinder fest. Im Weiteren gab es in 5.742 Fällen Anzeichen für eine körperliche und in 6.351 Fällen Anzeichen für eine psychische
Misshandlung. Bei 1.272 Fällen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt fest. Es ist zu beachten, dass pro Fall mehrere
Anzeichen einer Gefährdung vorliegen können.
 
Gesamtzahl der vorgenommenen Gefährdungseinschätzungen steigt auf rund 68.000 Fälle
Insgesamt nahmen die Jugendämter im Jahr 2024 im Rahmen ihres Schutzauftrags in 67.999 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung vor. Im Vergleich zu 2019 war dies ein Anstieg um 36,8 %. Damals hatte es insgesamt 49.707
Gefährdungseinschätzungen gegeben.
 
Die Fälle, bei denen die Jugendämter 2024 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung feststellten, machten rund 25 % aller
Gefährdungseinschätzungen aus. Bei weiteren knapp 34 % derVerfahren wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein
Hilfebedarf festgestellt. Mit einem Anteil von 41 % wurden in den meisten Fällen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf
festgestellt.
 
Die Jugendämter wurden in rund 29 % der Fälle durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten u. a. durch das Personal von Schulen (fast 13 % der Fälle) oder anonyme
Meldungen (knapp 10 %) sowie Bekannte oder Nachbarn (nahezu 9 %).
 
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass aufgrund technischer Probleme im vorangegangenen Berichtsjahr 2023 die Meldungen einiger Kommunen nicht bzw. nicht vollständig erfolgt sind. Ein Vorjahresvergleich mit dem Berichtsjahr 2024 ist deshalb auf
Landesebene nur eingeschränkt möglich.

 

40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen in NRW in 2021 bearbeitet als 2017

Düsseldorf/Duisburg, 9. August 2022 - Im Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei letzterer konnte die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In 34,3 Prozent der Fälle (18 994) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt.
Den größten Anteil machten mit 40,6 Prozent die Verdachtsfälle aus, bei denen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestanden (22 495).
Die Zahl der Verfahren, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war 2021 um 2,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (2020: 14 170).
Im Fünfjahresvergleich war hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen (2017: 10 636).
Die häufigsten Gründe für die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung waren Anzeichen für Vernachlässigung (7 461) sowie Anzeichen psychischer (4 832) und körperlicher Misshandlung (4 164). In 906 Fällen wurde eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung wegen Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt. Die Zahl dieser Verfahren war um 1,7 Prozent niedriger als 2020, sie war aber um 81,2 Prozent höher als im Jahr 2017. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Angabe der Art der Kindeswohlgefährdung Mehrfachnennungen möglich sind.