Düsseldorf/Duisburg, 18. Juli 2025 - Die
Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2024 im Rahmen
ihres Schutzauftrags in 17.230 Fällen eine akute
oder latente Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.
Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, war die Fallzahl damit fast 25 % höher als vor
fünf Jahren. 2019 hatte es 13.812 akute oder latente
Kindeswohlgefährdungen gegeben. Zwischen 2020 und 2022 hatte die
Zahl auf einem ähnlichen Niveau gelegen. Es ist zu beachten, dass
aufgrund technischer Probleme im Berichtsjahr 2023 ein Vergleich
mit den Vorjahresergebnissen nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Im Detail gab es 2024 einen überdurchschnittlichen Anstieg der
Fälle einer akuten Kindeswohlgefährdung. Die Jugendämter nahmen
10.970 Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor, das waren knapp 55 %
mehr als 2019 mit 7.094 Fällen. Die Zahl der Fälle mit einer
latenten Kindeswohlgefährdung war 2024 dagegen um knapp 7 %
niedriger als vor fünf Jahren (6.260 Fälle). Bei einer latenten
Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig
feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Vernachlässigung war 2024 die häufigste Form der
Kindeswohlgefährdung Im Jahr 2024 stellten die
Jugendämter in 9.049 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung bei
einer akuten oder latenten Gefährdung der Kinder fest. Im
Weiteren gab es in 5.742 Fällen Anzeichen für eine körperliche und
in 6.351 Fällen Anzeichen für eine psychische Misshandlung. Bei
1.272 Fällen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt
fest. Es ist zu beachten, dass pro Fall mehrere Anzeichen einer
Gefährdung vorliegen können. Gesamtzahl der
vorgenommenen Gefährdungseinschätzungen steigt auf rund 68.000 Fälle
Insgesamt nahmen die Jugendämter im Jahr 2024 im Rahmen ihres
Schutzauftrags in 67.999 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung vor. Im Vergleich zu 2019 war dies ein Anstieg
um 36,8 %. Damals hatte es insgesamt 49.707
Gefährdungseinschätzungen gegeben. Die Fälle, bei denen die
Jugendämter 2024 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung
feststellten, machten rund 25 % aller Gefährdungseinschätzungen
aus. Bei weiteren knapp 34 % derVerfahren wurde zwar keine
Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Mit
einem Anteil von 41 % wurden in den meisten Fällen weder eine
Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.
Die Jugendämter wurden in rund 29 % der Fälle durch Polizei,
Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten u. a.
durch das Personal von Schulen (fast 13 % der Fälle) oder anonyme
Meldungen (knapp 10 %) sowie Bekannte oder Nachbarn (nahezu 9 %).
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass aufgrund
technischer Probleme im vorangegangenen Berichtsjahr 2023 die
Meldungen einiger Kommunen nicht bzw. nicht vollständig erfolgt
sind. Ein Vorjahresvergleich mit dem Berichtsjahr 2024 ist deshalb
auf Landesebene nur eingeschränkt möglich.
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Düsseldorf/Duisburg, 9. August 2022 - Im
Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen
ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als
im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr
2017
(39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem
Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463)
Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei letzterer konnte die
Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, nicht eindeutig
beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen
werden.
In 34,3 Prozent der Fälle (18 994) wurde
zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein
Hilfebedarf festgestellt. Den größten Anteil machten
mit 40,6 Prozent die Verdachtsfälle aus, bei denen
weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf
bestanden (22 495). Die Zahl der Verfahren, in denen eine
akute oder latente Kindeswohlgefährdung
festgestellt wurde, war 2021 um 2,1 Prozent niedriger
als ein Jahr zuvor (2020: 14 170). Im Fünfjahresvergleich war
hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen (2017:
10 636). Die häufigsten Gründe für die Einschätzung einer
Kindeswohlgefährdung waren Anzeichen für Vernachlässigung (7 461)
sowie Anzeichen psychischer (4 832) und körperlicher Misshandlung
(4 164). In 906 Fällen wurde eine akute oder latente
Kindeswohlgefährdung wegen Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt.
Die Zahl dieser Verfahren war um 1,7 Prozent niedriger als 2020, sie
war aber um 81,2 Prozent höher als im Jahr 2017. Das Statistische
Landesamt weist darauf hin, dass bei der Angabe der Art der
Kindeswohlgefährdung Mehrfachnennungen möglich sind.
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