Düsseldorf/Duisburg, 27. Juni 2025 -
Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im 1. Quartal
2025 rund 546 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt,
waren das zwar 4,9 % mehr als im 1. Quartal 2024, aber 3,5 % weniger
als im 1. Quartal 2019. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag
im 1. Quartal 2025 mit rund 4,4 Milliarden Personenkilometern um
3,3 % über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 17,9 % über
dem des 1. Quartals 2019.
Fahrgastzahlen beim
Eisenbahnnahverkehr fast doppelt so hoch wie vor der Corona-Pandemie
Die Fahrgastzahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen aus NRW
waren im 1. Quartal 2025 mit rund 39,0 Millionen Beförderten rund
4,8 % höher als im gleichen Zeitraum 2024 und um 77,6 % höher als im
Vor-Corona Zeitraum von Januar bis März 2019. Die
Beförderungsleistung der Eisenbahnverkehrsunternehmen lag mit
1,3 Milliarden Personenkilometern über dem Ergebnis des
entsprechenden Vorjahresquartals von 1,2 Milliarden
Personenkilometern. Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im
1. Quartal 2025 rund 173,1 Millionen Personen (+7,1 % gegenüber dem
1. Quartal 2024) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund
352,8 Millionen Fahrgäste (+4,0 % im Vergleich zum 1. Quartal 2024)
von den NRW-Unternehmen befördert.
In der
vierteljährlichen Erhebung zum Personennahverkehr werden
ausschließlich Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
erfasst, die im Jahr der letzten Totalerhebung (2019) mindestens
250.000 Fahrgäste mit Bussen befördert haben. Gleiches gilt für
alle neu gegründeten Unternehmen, die ausschließlich Busverkehr
betreiben und nach dem Jahr der letzten Totalerhebung mindestens
250.000 Fahrgäste befördert haben sowie von allen Unternehmen, die
Schienennahverkehr mit Eisenbahnen und Straßenbahnen betreiben.
Außerdem ist zu beachten, dass ein Teil der gemeldeten Fahrgäste auf
Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind, wenn diese
zum Netz der in die Statistik einbezogenen Verkehrsunternehmen
gehören. Es sind keine Daten von Unternehmen enthalten, die in
NRW Personen befördern, aber ihren Sitz nicht in NRW haben. Die
hier betrachteten Daten sind daher wie folgt zu interpretieren:
„Unternehmen mit Sitz in NRW beförderten X Fahrgäste” und nicht: „In
NRW wurden X Fahrgäste befördert”.
Der Personennahverkehr
umfasst Personenverkehr mit einer mittleren Reiseweite unter
50 Kilometern. Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine
nicht unterbrochene Fahrt einer Person mit einem
(entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines
Verkehrsunternehmens. Erfolgt während der Fahrt ein Umstieg auf ein
anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens, wird der Beförderungsfall
erneut gezählt. Durch Einbeziehung der umsteigenden Personen ist die
addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die
Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.
|