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NRW: Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe
2025 um rund 5 % gestiegen
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Düsseldorf/Duisburg, 27. Juli 2026 - Die
Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2025 bei rund 5,25
Milliarden Euro und waren damit um 236 Millionen Euro höher als ein
Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Anstieg der Ausgaben mit
4,7 % deutlich schwächer aus als in den Vorjahren mit einem Plus von
16,6 % in 2024 und von 15,7 % in 2023. Inflationsbereinigt stiegen
die Ausgaben im Jahr 2025 um 2,6 %, in 2024 um 14,1 % und in 2023 um
9,5 %.
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ist der größte Ausgabeposten der Sozialhilfe
Mit rund 3 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte
(57 %) der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe für
die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das
waren 2,9 % mehr als im Vorjahr. In den Jahren 2024 und 2023 fiel
der Anstieg mit 14,0 % bzw. 13,5 % deutlich höher aus. Anders als in
den Vorjahren gab es 2025 keine Erhöhung der Regelsätze. Die
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder
finanziert.
Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege um
10,4 % gestiegen Der zweitgrößte Ausgabeposten ist
die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die
Ausgaben 2025 mit 10,4 % am stärksten gestiegen. Der Anstieg fiel
aber auch hier weniger hoch aus als in den Vorjahren mit 21,4 % in
2024 und 23,1 % in 2023. Die Ausgaben für Hilfe zur Pflege lagen
2025 bei rund 1,3 Milliarden Euro und machten 25 % der
Sozialhilfeausgaben aus. Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige
Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht
bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung
gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die
(verbleibenden) Kosten zu tragen. Zum 01. Januar 2025 trat gemäß dem
Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eine Erhöhung der
Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 % in Kraft.
Ausgaben für Eingliederungshilfe nach SGB IX um 6,7 %
gestiegen 2025 wurden für die Leistungen der
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto 7,7 Milliarden Euro
aufgebracht. Das waren 6,7 % mehr als im Vorjahr. Damit stiegen auch
hier die Ausgaben weniger stark als in den Vorjahren mit 13,2 % in
2024 und 10,1 % in 2023. Die Leistungen der Eingliederungshilfe
sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung
ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.
Inflationsbereinigt sind die Nettoausgaben für die
Eingliederungshilfe nach SGB IX im Jahr 2025 um 4,5 % gestiegen, in
2024 um 10,7 % und in 2023 um 4,2 %.
• Anstieg fiel mit
4,7 % deutlich geringer aus als im Vorjahr (+16,6 %) •Ausgaben
für Hilfe zur Pflege mit +10,4 % am stärksten gestiegen •Auch
die Ausgaben für Eingliederungshilfe nach SGB IX stiegen mit 6,7 %
weniger stark als im Vorjahr (+13,2 %)
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NRW: 4,1 Millionen Menschen konnten sich
nach eigenen Angaben 2025 keine Woche Urlaub leisten IT.NRW
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Düsseldorf/Duisburg, 17. Juli 2026 - Im Jahr
2025 wohnten in Nordrhein-Westfalen rund 4,1 Millionen Menschen in
Haushalten, die es sich nach eigener Angabe finanziell nicht leisten
konnten, eine Woche im Jahr außerhalb der eigenen vier Wände Urlaub
zu machen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt auf Basis von Ergebnissen der
europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen mitteilt,
entspricht dies einem Anteil von 23,1 % der Gesamtbevölkerung. Damit
lag NRW über dem deutschlandweiten Wert von 20,9 %.
Alleinerziehende, Alleinlebende und Geringqualifizierte waren
besonders betroffen Besonders für Alleinerziehende ist
die Finanzierung einer Urlaubsreise oft schwierig: 2025 war es fast
der Hälfte von ihnen und ihren Kindern (46,8 %) nicht möglich für
eine Woche in den Urlaub zu verreisen. Ein überdurchschnittlich
hoher Wert zeigte sich auch bei den Alleinlebenden: Bei fast einem
Drittel (32,3 %) von ihnen fehlte 2025 ein ausreichendes Budget für
eine Urlaubsreise.
Bei der Bevölkerung im Alter ab 16 Jahren
variierte die Möglichkeit, eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen
vier Wände zu verbringen, stark mit dem jeweiligen Bildungsstand.
Unter den Geringqualifizierten ab 16 Jahren lebten 39,9 % in
Haushalten, die sich keinen einwöchigen Urlaub leisten
konnten. Hochqualifizierte dagegen, mussten mit 10,5 %
vergleichsweise selten auf Urlaub verzichten. Bei Personen
mit mittlerem Bildungsniveau lag dieser Anteil mit 21,3 % leicht
unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
Weitere
Ergebnisse rund um das Thema „materielle und soziale Entbehrung”
finden Sie in unserem Schwerpunktartikel auf der Themenseite
Armut.
• NRW-Anteil mit 23,1 % der Bevölkerung über dem
Deutschlandwert • Alleinerziehende, Alleinlebende und
Geringqualifizierte besonders betroffen • Hochqualifizierte
mussten vergleichsweise selten auf Urlaub verzichten
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NRW: 3,2 Millionen Menschen waren 2025
armutsgefährdet IT.NRW
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Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2026 - Rund
3,2 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2025 von
relativer Einkommensarmut betroffen. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht
das einer Armutsgefährdungsquote von 17,8 %. Im Jahr 2024 lag dieser
Wert bei 18,1 %. Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger
als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens
(sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr
2025 galt somit ein Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen mit
weniger als 1.317 Euro netto pro Monat als von Armut bedroht.
Höchstes Armutsrisiko in der Region Dortmund, Duisburg,
Essen Die höchste Armutsgefährdungsquote in
Nordrhein-Westfalen wurde mit 20,9 % für die
Raumordnungsregion Dortmund berechnet. Darauf folgten die
Raumordnungsregionen Duisburg/Essen mit 20,8 % und Emscher-Lippe mit
20,5 %.
Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit
13,3 % in der Raumordnungsregion Siegen. Die nächsthöheren Quoten
fanden sind in den Regionen Arnsberg mit 14,5 % und Bonn mit 14,6 %.
Knapp die Hälfte der Erwerbslosen von Armut bedroht
Fast die Hälfte der Erwerbslosen (48,4 %) war 2025 von relativer
Einkommensarmut betroffen. Das betraf rund 190.000 Personen. Die
Armutsgefährdungsquote der Erwerbstätigen war mit 8,6 % demgegenüber
deutlich geringer; absolut betrachtet war die Zahl der
armutsgefährdeten Menschen unter den Erwerbstätigen mit rund 772.000
Personen jedoch fast fünfmal so hoch. Unter den
Nichterwerbspersonen, also Personen, die nicht für die Aufnahme
einer Arbeit zur Verfügung stehen, wiesen Rentnerinnen und Rentner
sowie Pensionärinnen und Pensionäre mit 18,4 % die niedrigste
Armutsgefährdungsquote auf. Bei sonstigen Nichterwerbspersonen im
Alter von mindestens 18 Jahren war die Armutsgefährdungsquote mit
46,2 % mehr als doppelt so hoch. Zu den sonstigen
Nichterwerbspersonen zählen hier alle Personen ab 18 Jahren, die
ihren überwiegenden Lebensunterhalt nicht aus einer Rente oder
Pension beziehen. Das sind beispielsweise Hausfrauen und Hausmänner,
ältere Menschen ohne Rente bzw. Pension oder Studierende ohne
Nebenjob.
Lediglich 8,1 % der Menschen mit hohem
Bildungsabschluss waren von Armut bedroht Ein weiterer
Faktor für die Häufigkeit von relativer Einkommensarmut ist die
Qualifikation: Hat die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt
maximal einen Abschluss der Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder
Realschulabschluss), so lag das Armutsrisiko bei 42,2 %, gegenüber
8,1 % bei einem hohen Bildungsabschluss (z. B. Studium).
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen Sowohl
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als auch junge Erwachsene im
Alter von 18 bis 24 Jahren waren 2025 zu einem überdurchschnittlich
hohen Anteil von relativer Einkommensarmut betroffen. So lebte knapp
jede vierte minderjährige Person in einem einkommensarmen Haushalt
(23,4 %). Bei den jungen Erwachsenen traf dies auf 25,3 % zu. Beide
Gruppen zusammen machten mit rund 1,0 Millionen Menschen ein Drittel
der armutsgefährdeten Personen aus. Menschen im Alter von 50 bis
64 Jahren waren mit 13,5 % am seltensten von relativer
Einkommensarmut betroffen.
• 17,8 % der Menschen in NRW waren
2025 von Armut bedroht • Fast die Hälfte der Erwerbslosen ist
betroffen • Junge Menschen sind überdurchschnittlich oft
betroffen
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NRW: Bezug von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2025 um 1,6 %
gestiegen
IT.NRW
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Düsseldorf/Duisburg, 24 April 2026 - Ende
2025 wurden 326.285 Menschen mit Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch
(SGB XII) gezählt – das waren 1,6 % mehr als zum Jahresende 2024.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Anstieg damit geringer
aus als im Vorjahr (damals +3,7 %). 2024 dürfte eine Anhebung der
Regelsätze zu dem vergleichsweise hohen Anstieg beigetragen haben.
Im Jahr 2025 wurden die Regelsätze nicht erhöht.
Anspruch auf
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Erwachsene,
die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen
sicherstellen können und entweder dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind oder das Renteneintrittsalter erreicht haben. Dieses lag im
Dezember 2025 bei 66 Jahren und 2 Monaten.
Anstieg
der Zahl der Leistungsbeziehenden nur bei Grundsicherung im Alter
Wie schon in den Vorjahren ist 2025 ausschließlich die Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter gestiegen
und zwar um 3,0 % auf 201.940. Die Zahl der Personen mit Bezug
von Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist dagegen erneut leicht
gesunken, um 0,6 % auf 124.345.
Die Zahl der Empfängerinnen
und Empfänger von Grundsicherung im Alter stieg seit 2020
kontinuierlich an. Dies ist nicht nur auf die in der ersten Hälfte
des Jahrzehnts wachsende Zahl der Menschen, die das
Renteneintrittsalter erreicht haben, zurückzuführen, sondern auch
darauf, dass seit 2020 der Anteil der Personen mit Bezug von
Grundsicherungsleistungen an den älteren Menschen zugenommen hat
(vgl. Pressemitteilung
vom 10.11.2025).
Anstieg der Zahl der
Ukrainerinnen und Ukrainer mit Bezug von Grundsicherung im Alter
setzt sich abgeschwächt fort Einen Anstieg der Zahl der
Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter gab es 2025 sowohl
bei den Frauen (+1,0 %) und Männern (+1,8 %) mit deutscher
Staatsangehörigkeit als auch bei den nicht-deutschen Frauen (+6,1 %)
und Männern (+6,3 %). Bei den Nichtdeutschen fiel der Anstieg wie
schon in den Vorjahren höher aus. Dies ist unter anderem auf den
Zuwachs bei den Ukrainerinnen und Ukrainern zurückzuführen: Ende
2025 bezogen 23.720 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
Grundsicherung im Alter, das waren 9,8 % mehr als Ende 2024. Der
Anstieg fiel damit aber auch hier geringer aus als im Vorjahr
(damals +14,5 %).
Mehr Frauen als Männer erhalten
Grundsicherung im Alter Grundsicherung im Alter erhalten
mehr Frauen als Männer: Der Frauenanteil lag Ende 2025 bei 58,1 %.
Bei den Personen mit Bezug von Grundsicherung bei
Erwerbsminderung sind dagegen die Männer mit 56,3 % in der Mehrheit.
• Anstieg der Empfängerzahlen fiel geringer aus als im Vorjahr
• Zuwachs erneut nur bei Grundsicherung im Alter • Anstieg bei
Ukrainerinnen und Ukrainern schwächt sich ab
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