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NRW: Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe 2025 um rund 5 % gestiegen

Düsseldorf/Duisburg, 27. Juli 2026 - Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2025 bei rund 5,25 Milliarden Euro und waren damit um 236 Millionen Euro höher als ein Jahr zuvor.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Anstieg der Ausgaben mit 4,7 % deutlich schwächer aus als in den Vorjahren mit einem Plus von 16,6 % in 2024 und von 15,7 % in 2023. Inflationsbereinigt stiegen die Ausgaben im Jahr 2025 um 2,6 %, in 2024 um 14,1 % und in 2023 um 9,5 %.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der größte Ausgabeposten der Sozialhilfe
Mit rund 3 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte (57 %) der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das waren 2,9 % mehr als im Vorjahr. In den Jahren 2024 und 2023 fiel der Anstieg mit 14,0 % bzw. 13,5 % deutlich höher aus. Anders als in den Vorjahren gab es 2025 keine Erhöhung der Regelsätze. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege um 10,4 % gestiegen
Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die Ausgaben 2025 mit 10,4 % am stärksten gestiegen. Der Anstieg fiel aber auch hier weniger hoch aus als in den Vorjahren mit 21,4 % in 2024 und 23,1 % in 2023. Die Ausgaben für Hilfe zur Pflege lagen 2025 bei rund 1,3 Milliarden Euro und machten 25 % der Sozialhilfeausgaben aus. Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die (verbleibenden) Kosten zu tragen. Zum 01. Januar 2025 trat gemäß dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eine Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 % in Kraft.

Ausgaben für Eingliederungshilfe nach SGB IX um 6,7 % gestiegen
2025 wurden für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto 7,7 Milliarden Euro aufgebracht. Das waren 6,7 % mehr als im Vorjahr. Damit stiegen auch hier die Ausgaben weniger stark als in den Vorjahren mit 13,2 % in 2024 und 10,1 % in 2023. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Inflationsbereinigt sind die Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe nach SGB IX im Jahr 2025 um 4,5 % gestiegen, in 2024 um 10,7 % und in 2023 um 4,2 %.

• Anstieg fiel mit 4,7 % deutlich geringer aus als im Vorjahr (+16,6 %)
•Ausgaben für Hilfe zur Pflege mit +10,4 % am stärksten gestiegen
•Auch die Ausgaben für Eingliederungshilfe nach SGB IX stiegen mit 6,7 % weniger stark als im Vorjahr (+13,2 %)

 

NRW: 4,1 Millionen Menschen konnten sich nach eigenen Angaben 2025 keine Woche Urlaub leisten
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 17. Juli 2026 - Im Jahr 2025 wohnten in Nordrhein-Westfalen rund 4,1 Millionen Menschen in Haushalten, die es sich nach eigener Angabe finanziell nicht leisten konnten, eine Woche im Jahr außerhalb der eigenen vier Wände Urlaub zu machen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis von Ergebnissen der europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 23,1 % der Gesamtbevölkerung. Damit lag NRW über dem deutschlandweiten Wert von 20,9 %.

Alleinerziehende, Alleinlebende und Geringqualifizierte waren besonders betroffen
Besonders für Alleinerziehende ist die Finanzierung einer Urlaubsreise oft schwierig: 2025 war es fast der Hälfte von ihnen und ihren Kindern (46,8 %) nicht möglich für eine Woche in den Urlaub zu verreisen. Ein überdurchschnittlich hoher Wert zeigte sich auch bei den Alleinlebenden: Bei fast einem Drittel (32,3 %) von ihnen fehlte 2025 ein ausreichendes Budget für eine Urlaubsreise.

Bei der Bevölkerung im Alter ab 16 Jahren variierte die Möglichkeit, eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen vier Wände  zu verbringen, stark mit dem jeweiligen Bildungsstand. Unter den Geringqualifizierten ab 16 Jahren lebten 39,9 % in Haushalten, die sich keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Hochqualifizierte dagegen, mussten mit 10,5 % vergleichsweise selten auf Urlaub verzichten.
Bei Personen mit mittlerem Bildungsniveau lag dieser Anteil mit 21,3 % leicht unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.

Weitere Ergebnisse rund um das Thema „materielle und soziale Entbehrung” finden Sie in unserem Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut.

• NRW-Anteil mit 23,1 % der Bevölkerung über dem Deutschlandwert
• Alleinerziehende, Alleinlebende und Geringqualifizierte besonders betroffen
• Hochqualifizierte mussten vergleichsweise selten auf Urlaub verzichten  

 

NRW: 3,2 Millionen Menschen waren 2025 armutsgefährdet
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2026 - Rund 3,2 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2025 von relativer Einkommensarmut betroffen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von 17,8 %. Im Jahr 2024 lag dieser Wert bei 18,1 %. Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2025 galt somit ein Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 1.317 Euro netto pro Monat als von Armut bedroht.

Höchstes Armutsrisiko in der Region Dortmund, Duisburg, Essen
Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde mit 20,9 % für die Raumordnungsregion Dortmund berechnet. Darauf folgten die Raumordnungsregionen Duisburg/Essen mit 20,8 % und Emscher-Lippe mit 20,5 %.

Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit 13,3 % in der Raumordnungsregion Siegen. Die nächsthöheren Quoten fanden sind in den Regionen Arnsberg mit 14,5 % und Bonn mit 14,6 %.

Knapp die Hälfte der Erwerbslosen von Armut bedroht
Fast die Hälfte der Erwerbslosen (48,4 %) war 2025 von relativer Einkommensarmut betroffen. Das betraf rund 190.000 Personen. Die Armutsgefährdungsquote der Erwerbstätigen war mit 8,6 % demgegenüber deutlich geringer; absolut betrachtet war die Zahl der armutsgefährdeten Menschen unter den Erwerbstätigen mit rund 772.000 Personen jedoch fast fünfmal so hoch.
Unter den Nichterwerbspersonen, also Personen, die nicht für die Aufnahme einer Arbeit zur Verfügung stehen, wiesen Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre mit 18,4 % die niedrigste Armutsgefährdungsquote auf. Bei sonstigen Nichterwerbspersonen im Alter von mindestens 18 Jahren war die Armutsgefährdungsquote mit 46,2 % mehr als doppelt so hoch. Zu den sonstigen Nichterwerbspersonen zählen hier alle Personen ab 18 Jahren, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt nicht aus einer Rente oder Pension beziehen. Das sind beispielsweise Hausfrauen und Hausmänner, ältere Menschen ohne Rente bzw. Pension oder Studierende ohne Nebenjob.

Lediglich 8,1 % der Menschen mit hohem Bildungsabschluss waren von Armut bedroht
Ein weiterer Faktor für die Häufigkeit von relativer Einkommensarmut ist die Qualifikation: Hat die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das Armutsrisiko bei 42,2 %, gegenüber 8,1 % bei einem hohen Bildungsabschluss (z. B. Studium).

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen
Sowohl Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als auch junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren waren 2025 zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil von relativer Einkommensarmut betroffen. So lebte knapp jede vierte minderjährige Person in einem einkommensarmen Haushalt (23,4 %). Bei den jungen Erwachsenen traf dies auf 25,3 % zu. Beide Gruppen zusammen machten mit rund 1,0 Millionen Menschen ein Drittel der armutsgefährdeten Personen aus. Menschen im Alter von 50 bis 64 Jahren waren mit 13,5 % am seltensten von relativer Einkommensarmut betroffen.

• 17,8 % der Menschen in NRW waren 2025 von Armut bedroht
• Fast die Hälfte der Erwerbslosen ist betroffen
• Junge Menschen sind überdurchschnittlich oft betroffen

 

NRW: Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2025 um 1,6 % gestiegen
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 24 April 2026 - Ende 2025 wurden 326.285 Menschen mit Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gezählt – das waren 1,6 % mehr als zum Jahresende 2024.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Anstieg damit geringer aus als im Vorjahr (damals +3,7 %). 2024 dürfte eine Anhebung der Regelsätze zu dem vergleichsweise hohen Anstieg beigetragen haben. Im Jahr 2025 wurden die Regelsätze nicht erhöht.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Erwachsene, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und entweder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das Renteneintrittsalter erreicht haben. Dieses lag im Dezember 2025 bei 66 Jahren und 2 Monaten.

Anstieg der Zahl der Leistungsbeziehenden nur bei Grundsicherung im Alter
Wie schon in den Vorjahren ist 2025 ausschließlich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter gestiegen und zwar um 3,0 % auf 201.940. Die Zahl der Personen mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist dagegen erneut leicht gesunken, um 0,6 % auf 124.345.

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter stieg seit 2020 kontinuierlich an. Dies ist nicht nur auf die in der ersten Hälfte des Jahrzehnts wachsende Zahl der Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, zurückzuführen, sondern auch darauf, dass seit 2020 der Anteil der Personen mit Bezug von Grundsicherungsleistungen an den älteren Menschen zugenommen
hat (vgl. Pressemitteilung vom 10.11.2025).

Anstieg der Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer mit Bezug von Grundsicherung im Alter setzt sich abgeschwächt fort
Einen Anstieg der Zahl der Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter gab es 2025 sowohl bei den Frauen (+1,0 %) und Männern (+1,8 %) mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei den nicht-deutschen Frauen (+6,1 %) und Männern (+6,3 %). Bei den Nichtdeutschen fiel der Anstieg wie schon in den Vorjahren höher aus. Dies ist unter anderem auf den Zuwachs bei den Ukrainerinnen und Ukrainern zurückzuführen: Ende 2025 bezogen 23.720 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Grundsicherung im Alter, das waren 9,8 % mehr als Ende 2024. Der Anstieg fiel damit aber auch hier geringer aus als im Vorjahr (damals +14,5 %).

Mehr Frauen als Männer erhalten Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter erhalten mehr Frauen als Männer: Der Frauenanteil lag Ende 2025 bei 58,1 %. Bei den Personen mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung sind dagegen die Männer mit 56,3 % in der Mehrheit.

• Anstieg der Empfängerzahlen fiel geringer aus als im Vorjahr
• Zuwachs erneut nur bei Grundsicherung im Alter
• Anstieg bei Ukrainerinnen und Ukrainern schwächt sich ab