Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2025 -
Ende 2024 haben 323.845 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld
bezogen, das waren 23.465 Haushalte bzw. 7,8 % mehr als ein Jahr
zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit ein Jahr nach
Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023 der höchste
Stand seit der Sozialreform 2005 (Hartz IV) erreicht.
Die meisten Haushalte waren reine Wohngeldhaushalte
97,5 % aller Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte
reine Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle
Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten
handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen
Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht
wohngeldberechtigt sind. Ende 2024 gab es in NRW insgesamt 315.795
reine Wohngeldhaushalte und 8.050 solcher Mischhaushalte.
Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug in Hamm am höchsten
Mit 7,4 % war der Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug an
den Hauptwohnsitzhaushalten in der kreisfreien Stadt Hamm am
höchsten. Am geringsten fiel der Anteil mit 2,5 % im Kreis Olpe aus.
Landesweit bezogen Ende vergangenen Jahres 3,7 % der
nordrhein-westfälischen Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld. Ende 2022,
vor der Wohngeldreform 2023, hatte deren Anteil noch bei 2,0 %
gelegen. Durchschnittlicher monatlicher
Wohngeldanspruch lag bei 310 Euro Der
durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der
nordrhein-westfälischen Wohngeldhaushalte lag Ende 2024 bei 310 Euro
und war damit um 9 Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ende 2022, vor
Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes, fiel der durchschnittliche
Wohngeldanspruch mit 205 Euro deutlich niedriger aus.
Das
Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur
Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss)
geleistet. Zum Jahresende 2024 erhielten in NRW 93,8 % der reinen
Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die
übrigen 6,2 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag
für den Mietzuschuss für reine Wohngeldhaushalte fiel mit 309 Euro
geringer aus als der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit
348 Euro. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des
Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl
der Haushaltsmitglieder ab.
Wohngeld können
einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen
Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen
und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach
dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe)
vermieden werden kann. Zum 01.01.2023 trat das
Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz hatte sowohl eine
Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch eine
Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs unter anderem
durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente zur
Folge. Im Jahr 2024 gab es keine Änderungen bei der Ermittlung des
Wohngeldanspruchs – eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und
Mietpreisentwicklung erfolgte zum 01.01.2025. Haushalte, die
unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf
Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner
https://www.wohngeldrechner.nrw.de nutzen. Diese
Online-Anwendung wird von Information und Technik
Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Verfügung gestellt.
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