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Landtag NRW Archiv Juli - Sep 2011 

Ausschüsse 
 



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2011
 







 
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB)

 

Düsseldorf/Duisburg 30. September 2011 - Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat sich am gestrigen Donnerstagabend, 29. September 2011, im Anschluss an die Plenarsitzung des Landtags NRW konstituiert.

Der Ausschuss hat 11 stimmberechtigte Mitglieder. Davon stellen die Fraktionen von CDU und SPD je 4 Mitglieder; die Fraktionen von GRÜNEN, FDP und LINKE je 1 Mitglied. Ausschussvorsitzender ist Peter Biesenbach (CDU). Er wird vertreten von Markus Töns (SPD).

Der Auftrag an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss lautet, die Sachverhalte „Neubau des Landesarchivs in Duisburg, Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk, Bauvorhaben Fachhochschule Köln, Schloss Kellenberg und weitere erkennbar werdende Sachverhalte, beispielsweise den Erwerb des Vodafone-Hochhauses, zeitlich und sachlich vollumfänglich aufzuklären und in diesem Zusammenhang die Strukturen des BLB NRW zu untersuchen“.

Dabei soll u.a. auch die Rolle der Landesregierungen und der zuständigen Ministerien als Auftraggeber und Kontrollorgan des BLB sowie die diesbezügliche Informationspolitik der Landesregierungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit untersucht und insbesondere geklärt werden, was die Landesregierungen unternommen haben, um Fehlentwicklungen beim BLB NRW entgegen zu wirken.

Beweisbeschlüsse will der Ausschuss im Lauf des Oktobers fassen.
 

Anhörungen: Weiterentwicklung Schulstruktur und Verfassungsänderung

Die Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Schulstruktur und die Streichung der institutionellen Garantie für die Hauptschule in der Landesverfassung sind die Themen zweier Anhörungen am Dienstag, 4. Oktober 2011, im Plenarsaal des NRW-Parlamentsgebäudes.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen“ basiert auf dem Schulkonsens der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Mit dem Gesetzentwurf reagieren die drei Fraktionen auf den demographischen Wandel. Dieser hat zur Folge, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden Bereich kontinuierlich abnimmt und sich auch die Zahl der Schulstandorte verringert. Zudem lässt sich ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern feststellen, die den Bildungsweg für ihre Kinder länger offen halten möchten.

Insbesondere die Hauptschule ist von diesen Entwicklungen betroffen. Um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot gewährleisten zu können, soll neben den heutigen Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der Sekundarstufe I verankert werden. Die Ausschüsse für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) sowie für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina Gödecke, SPD) nehmen in einer gemeinsamen Sitzung ab 10 Uhr im Plenarsaal die Stellungnahmen der Experten entgegen.

Ebenfalls im Plenarsaal steht ab 13.30 Uhr die Anhörung zum „Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen“ auf der Tagesordnung des Haupt- und Medienausschusses (Vorsitz: Wolfram Kuschke, SPD) sowie des Ausschusses für Schule und Weiterbildung. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht vor, die Garantie der Hauptschule aus der Landesverfassung zu streichen. Die institutionelle Garantie der Hauptschule erschwere die angestrebte Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Schulwesens.
 

 

Aktuelle Stunden: Steuerabkommen mit der Schweiz und Stopp im Straßenbau
Eilanträge zum Eisernen Rhein und zur möglichen Erhöhung der Rundfunkgebühr

 

Düsseldorf/Duisburg 26. September 2011 - Über die Auswirkungen des Steuerabkommens mit der Schweiz wird der Landtag NRW in der Plenarsitzung am Mittwoch, 28. September 2011, in einer Aktuellen Stunde debattieren. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN kritisieren die Unterzeichnung des Abkommens mit der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt durch Bundesfinanzminister Schäuble. Sie sehen in dem Vertragstext mehrere Schlupflöcher; der Übergangszeitraum von 5 Monaten ermögliche zudem die Abwanderung deutscher Vermögen aus der Schweiz. Besonders kritisch sei die vorgesehene Amnestieklausel für Steuerhinterzieher, die die von den Ländern erworbenen CDs mit Steuerdaten weitgehend zu entwerten drohe.

Die Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 29. September 2011, wird sich aufgrund separater Anträge der Fraktionen von CDU und FDP dem Straßenbau in NRW widmen. Nach Ankündigungen von Minister Voigtsberger sollen von bisher 116 prioritären Projekten des Landesstraßenbedarfsplans 79, von 174 vordringlichen Projekten bei Bundesfernstraßen 78 gestoppt werden. Mit der „Streichliste Straßenbau“ missachte die Landesregierung die Beschlüsse des Parlaments und gebe Projekte, die bereits gutachterlich begleitet worden seien, willkürlich auf. Damit werde der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen gefährdet.

Per Eilantrag bitten die Fraktionen von SPD und GRÜNEN die Landesregierung unverzüglich Gespräche mit dem Bundesverkehrsminister sowie den Regierungen von Belgien und den Niederlanden aufzunehmen und auf eine für NRW akzeptable und realisierbare Trassenführung für den „Eisernen Rhein“ zu dringen. Dessen Realisierung von Antwerpen bis Mönchengladbach sei für NRW unverzichtbar, um die wachsenden Gütermengen aus dem Überseehandel der Häfen von Zeebrügge und Antwerpen abwickeln zu können. Mit Ausnahme der CDU-Fraktion hätten sich erst kürzlich die vier weiteren Fraktionen des Landtags gegen die Absicht der Bundesregierung ausgesprochen, eine Trasse für den Eisernen Rhein entlang der A 52 aufzugeben und sich auf die Reaktivierung der historischen Trasse festzulegen. Eine entsprechende Vereinbarung zum Nachteil von NRW müsse verhindert werden. Die Debatte ist auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Mittwoch, 28. September 2011.

„Weitere Gebührenerhöhungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhindern – Die Rundfunkanstalten müssen ihr Versprechen der Gebührenstabilität einhalten“ wird das Thema der Debatte in der Plenarsitzung am Donnerstag, 29. September 2011, das die FDP-Fraktion per Eilantrag auf die Tagesordnung gebracht hat. Der finanzielle Mehrbedarf, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geltend machten, sei unverständlich, da das künftige Finanzierungssystem der Anstalten noch völlig offen sei. Die Landesregierung soll sich gegen weitere Erhöhungen der Rundfunkgebühren engagieren und frühzeitig und transparent über ihre inhaltliche Position und Vorgehensweise informieren.
 

 

Anhörung zur Finanzierung der Städtebauförderung

 

Düsseldorf/Duisburg 23. September 2011 - Der Antrag „NRW lehnt Kürzungen bei der Städtebauförderung ab und braucht sichere Ko-Finanzierung durch den Bund!“ der Fraktionen SPD und Grüne wird am Dienstag, 27. September 2011, 14 Uhr im Plenarsaal zum Thema einer Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr (Vorsitz: Dieter Hilser, SPD).

 

Für das Haushaltsjahr 2012 soll die Bundesregierung Medienberichten zu Folge bei den Zuschüssen für die Städtebauförderung Kürzungen beabsichtigen. Schon 2011 hat sich als Reaktion auf Sparmaßnahmen länderübergreifender Protest formiert. Dieser konnten die Kürzungen zwar nicht vollständig verhindern, jedoch insofern beeinflussen, dass sie moderater umgesetzt wurden. Des Weiteren sollen die Mittel im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ gekürzt werden, wobei das Land NRW besonders betroffen wäre.

 

Da das Förderinstrument sich nachhaltig bei der Städtebauförderung bewährt, seien zukünftig deutlich mehr Fördermittel notwendig als bisher, argumentieren die beiden Fraktionen. Durch die Herausforderungen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels sei gerade das Programm „Soziale Stadt“ für viele Kommunen im Land NRW für die Revitalisierung der Städte und zur Stabilisierung von Wohnmärkten unverzichtbar. Auf Grund dessen seien die bereits erfolgten und weiter geplanten Kürzungen der Bundesregierung die falsche Antwort. Ebenfalls habe die aktuelle, bislang nicht veröffentlichte Studie der Bergischen Universität Wuppertal aufgezeigt, dass Steuereinnahmen der Nachfolgeinvestitionen die Städtebauförderung selbst finanziert.

 

Deshalb fordern die Fraktionen SPD und Grüne den Landtag dazu auf eine Initiative des Landes NRW in den Bundesrat einzubringen, welche die Bundesregierung dazu auffordern soll, keine weiteren Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung vorzunehmen und die Mittel wieder auf das Niveau von 2010 zu erhöhen. Insbesondere das Programm „Soziale Stadt“ solle aufgestockt werden.

 

Kabinett bringt Gesetz zum Stärkungspakt Stadtfinanzen auf den Weg

5,85 Milliarden Euro für 34  Städte und Gemeinden in NRW bis 2020

Gemeinsamer Krafttakt von Land und Kommunen
 

Vorläufige Liste der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1 des Stärkungspakts teilnehmen werden (Änderungen nach Vorlage der endgültigen Haushaltsdaten möglich):
Aldenhoven, Altena, Arnsberg, Bergneustadt, CastropRauxel,
Datteln, Dorsten, Duisburg, Hagen, Hamm, Hattingen, Kürten, Marienheide, Marl, Menden, Minden, Nachrodt-Wiblingwerde, Nideggen, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica, Remscheid, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Stolberg, Übach-Palenberg, Waltrop, Welver, Werl, Witten, Wuppertal und Würselen.


Düsseldorf/Duisburg 20. September 2011 -
Kommunalminister Jäger: "Das Land will überschuldeten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen unter die Arme greifen. Sie sollen handlungsfähig bleiben und ihre Haushalte konsolidieren können. Davon sind zunächst 34 Städte und Gemeinden im Land betroffen, die bereits überschuldet sind oder voraussichtlich bis 2013 überschuldet sein werden. „Die Situation ist alarmierend. Viele Kommunen stecken in der Schuldenfalle. Wir müssen schnell handeln“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

Hierfür sollen bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht werden. Im Gegenzug müssen die Städte und Gemeinden einen klaren Sparkurs einschlagen und ihre überschuldeten Haushalte innerhalb von zehn Jahren sanieren. Das sieht der Gesetzentwurf für den Stärkungspakt Stadtfinanzen vor, den die NRW-Landesregierung in ihrer heutigen (20. September) Kabinettsitzung beschlossen hat. „Die Sanierung der Haushalte ist machbar. Die rot-grüne Regierung ist ein verlässlicher Partner der Kommunen. Dies wird ein gemeinsamer Kraftakt, aber er lohnt sich“, sagte Jäger.
Das Land will die ersten 34 Gemeinden schon ab diesem Jahr gezielt mit jährlich 350 Millionen Euro unterstützen. Dafür muss das Stärkungspaktgesetz bis zum Jahresende vom Landtag beschlossen werden. „Alle Landtagsfraktionen müssen den Ernst der Lage erkennen. Wir setzen darauf, dass sie konstruktiv im Gesetzgebungsverfahren mitarbeiten, damit wir in den größten Notfällen schnell und nachhaltig helfen können“, unterstrich Jäger. „Finanziell gehen wir an die Grenze unserer Möglichkeiten.“ Neben der Finanzhilfe des Landes sollen sich finanzstarke Gemeinden mit einem Solidaritätsbeitrag an dem Stärkungspakt beteiligen.

Jäger machte deutlich: „Die notleidenden Kommunen dürfen Solidarität erwarten, wenn sie ernsthaft ihre Haushalte sanieren. Außerdem wird keine der finanzstarken Kommunen gegenüber dem Status quo verlieren.“ Das Land stellt ab 2011 bis 2020 jährlich 350 Millionen Euro als Konsolidierungshilfe zur Verfügung. Ab 2012 kommen Komplementärmittel hinzu, die von den Gemeinden refinanziert werden. Im Jahr 2012 sind dies 65 Millionen Euro, im Jahr 2013 werden 115 Millionen Euro bereit gestellt und in den Jahren 2014 bis 2020 stehen jeweils 310 Millionen Euro zur Verfügung. Somit werden ab 2014 überschuldete Gemeinden mit jährlich 660 Millionen Euro unterstützt.

Stufe eins des Stärkungspakts sieht Hilfe für die Gemeinden vor, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist. „Für Kommunen in dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme zwingend“, erläuterte der Kommunalminister.
In einer zweiten Stufe können ab 2012 solche Gemeinden in den Stärkungspakt einbezogen werden, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Sie können ihre Teilnahme beantragen, müssen dann aber die gleichen Sanierungsziele erreichen wie die Gemeinden, die zur Teilnahme verpflichtet sind.

Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft werden. „Dabei werden wir entscheiden, ob es eine dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und Gemeinden gibt“, erläuterte Jäger.
Die rot-grüne Landesregierung sorgt seit ihrem Start mit einem breit angelegten Aktionsplan dafür, dass die Kommunen ihre Finanzen konsolidieren können.
Hierfür stellte sie bislang rund eine Milliarde Euro bereit. Jäger: „Wir erwarten vom Bund, dass er auch seine Verantwortung für die Kommunen stärker wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim enormen Anstieg der Soziallasten finanziell unterstützen.“
 

NRW: Kommunale Verschuldung nahezu bei 3 200 Euro je Einwohner
Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens erreichten Ende 2010 eine Höhe von 56,8 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Je Einwohner belief sich die Verschuldung rein rechnerisch auf 3 183 Euro.
Ende 2010 wurden für kommunale Kernhaushalte um 0,7 Prozent niedrigere langfristige Verbindlichkeiten (Investitionskredite) ermittelt als im Vorjahr; die Schulden der kommunalen Sonderrechnungen waren um 11,3 Prozent, die der Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) um 1,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe griffen die kommunalen Körperschaften auch in 2010 verstärkt auf Kassenkredite zurück. Ende 2010 war deren Volumen mit über 20 Milliarden Euro (1 132 Euro je Einwohner) um 17,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

 

 (IT.NRW)

Anhörung: Mehr Gesundheit für Jungen und Männer

Düsseldorf/Duisburg 19. September 2011 - „Mehr Gesundheit für Jungen und Männer“ fordert die FDP-Fraktion in ihrem Antrag, welcher Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz: Günter Garbrecht, SPD) am Mittwoch, 21.09.2011, 13.30 Uhr in Raum E3 – D01 ist. Ende Oktober 2010 wurde der erste Deutsche Bericht zur Männergesundheit von der Gesellschaft für Mann und Gesundheit e.V. und der Deutschen Krankenversicherung (DKV) vorgelegt, der die körperlich, seelische und soziale Wirklichkeit von Jungen und Männern mit ihren Auswirkungen für die Gesundheit darstellen will. Danach sind die gesundheitlichen Probleme von Männern und Jungen spezifischer und zum Teil auch gravierender als bislang angenommen wurde.

So wird der Frage nachgegangen, aus welchen Gründen die Lebenserwartung eines Mannes geringer ist als die einer Frau. Auch die Sterblichkeit ist bei männlichen Säuglingen höher als bei weiblichen. Und auch die Arbeitswelt ist für Männer risikoreicher als für Frauen. Außerdem hätten sich signifikant mehr Männer als Frauen in NRW das Leben genommen (Zahlen von 2008).

Da seit den 1970iger Jahren vorrangig Mädchen und Frauen bei geschlechtsspezifischen Fragen in der Medizin berücksichtigt wurden, sei es nun, so die FDP-Fraktion, nötig, auch das Thema „Männergesundheit“ stärker in den Fokus der medizinischen Ursachen- und Versorgungsforschung beziehungsweise der gesundheitswissenschaftlichen Forschung zu rücken. So soll der spezifische Bedarf von Jungen und Männern im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention stärker berücksichtigt werden. Die Gesundheit von Jungen und Männern solle bei der nächsten Landesgesundheitskonferenz in den Mittelpunkt gestellt werden. Die nordrhein-westfälischen Akteure im Gesundheitswesen sollten für die Thematik sensibilisiert und Behandlungsangebote ausgeweitet, Universitäten und Forschungsinstitute dazu angehalten werden, die Männergesundheit innerhalb der Forschung stärker zu berücksichtigen.

 

Land deckt Einnahmeausfälle bei Kindergartenbeiträgen - Kommunalminister Jäger: Kommunen dürfen Entlastung an die Eltern weitergeben
 

Düsseldorf/Duisburg 16. September 2011 - Das Land sorgt dafür, dass die Städte und Gemeinden durch das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr keine Einnahmeausfälle haben. Dadurch dürfen auch Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres an die Familien weiterleiten. „Wir setzen das Konnexitätsprinzip um. Jetzt erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass sie die finanzielle Entlastung an die Eltern weitergeben“, stellte Kommunalminister Ralf Jäger heute (16. September) in Düsseldorf klar.

Seit dem Wegfall der Landesregelung zur Höhe der Kindergartenbeiträge beschließen die Räte eigenverantwortlich ihre Beitragssatzungen für Kindergärten. „Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir können die Städte und Gemeinden rechtlich nicht zwingen, aber wir vertrauen darauf, dass die Räte bei der Festsetzung der Beiträge das Wohl der Familien fest im Blick haben“, sagte Jäger.

 

Plenum berät über Weiterentwicklung des Schulsystems
 

Düsseldorf/Duisburg 9. September 2011 - Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause haben sich die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen auf einen Schulkonsens geeinigt, der für zwölf Jahre Ruhe in die traditionell hitzige Diskussion um die richtige Schulstruktur – gegliedert oder gemeinsam – bringen soll. Heute hat der Landtag in einer Sondersitzung zwei Gesetzentwürfe dieser drei Fraktionen beraten.

Einer sieht die Schaffung einer zusätzlichen neuen Schulform „Sekundarschule“ vor, in der Kinder getrennt, zusammen oder teilweise zusammen lernen sollen und die sowohl auf eine Berufsausbildung vorbereiten wie auch den Weg zum Abitur öffnen kann. Der zweite Gesetzentwurf hat zum Ziel, die in der Landesverfassung festgeschriebene Garantie für die Hauptschule aufzuheben. Die Fraktionen begründen dies mit immer geringeren Anmeldezahlen.

Einen großen Schritt für die Zukunft der Bildungspolitik in NRW und in Deutschland sah Klaus Kaiser (CDU) im Kompromiss. Darüber hinaus empfand er die Handlungsfähigkeit über Parteigrenzen hinaus als Mittel gegen Politikverdrossenheit. Wichtig war ihm zu betonen, dass es darum gehe, jedes Kind in den Mittelpunkt zu stellen, dabei keines zu unter- oder überfordern und ein Schulangebot in Wohnortnähe zu erhalten. Ebenfalls betonte Kaiser, dass die neue Sekundarschule ebenso gut auf die Berufsausbildung vorbereiten solle, wie sie die Möglichkeit zum Abitur eröffne. Die Schulen und Schulträger bekämen künftig mehr Freiheit und mehr Verantwortung. Der CDU-Politiker freute sich, dass das gegliederte Schulsystem künftig in der Verfassung anerkannt werde.

Heute beginne eine neue schulpolitische Zeitrechnung, freute sich Sören Link (SPD). Verfassung und gesellschaftliche Wirklichkeit stimmten nicht mehr überein, erklärte er die geplante Verfassungsänderung. Wegen des demographischen Wandels und des geänderten Elternwahlverhalten fehle der Hauptschulgarantie die Grundlage für den Verfassungsrang. Künftig garantiere die Verfassung ein vielfältiges Schulangebot in allen Landesteilen und erkenne dabei sowohl das gegliederte Schulsystem als auch integrierte Formen an. An der geplanten Sekundarschule lobte er, dass sie die Kinder flexibel zu allen Schulabschlüssen bringe und entsprechend fördere. Der gesetzliche Anspruch auf individuelle Förderung könne sich nun besser im Unterricht manifestieren.

Sigrid Beer (Grüne) sah drei gute Gründe für die Debatte. Dass das Schulsystem gerechter, leistungsfähiger und Schulen wohnortnah sein müssten, habe die überparteiliche Bildungskonferenz eingefordert. Zum zweiten habe der Modellversuch Gemeinschaftsschule Blockaden in der Schullandschaft gelöst. Ein Viertel der NRW-Schulträger habe sich auf den Weg gemacht. Den dritten Grund sah Beer in der Freiheit und Verlässlichkeit für die Schulen. „Gute Schule wird vor Ort gemacht“, sagte sie und bekräftigte das Vertrauen von CDU, SPD und Grünen in die Schulentwicklung vor Ort. Sie bedauerte, dass FDP und Linken dieses Vertrauen in die kommunale Basis offenbar fehle. Den Konsens schrieb sie auch einer neuen Gesprächskultur statt alter Oppositionsreflexe zu.

Der Kompromiss bedeute den Einstieg in die Abschaffung der Differenzierung in NRW, fürchtete Ingrid Pieper-von Heiden (FDP). Sie kritisiere, dass mit der Sekundarschule eine zweite integrierte Schulform eingeführt werde. Mit dem vollintegrierten Unterricht sei sie inhaltlich nichts anderes als die Gemeinschaftsschule. Als entscheidendes Problem der Sekundarschule machte die Abgeordnete einen Zwang zum gemeinsamen Unterricht aus. Zwar sei auch teilkooperatives und differenziertes Lernen möglich, erwünscht sei es aber nicht. Zu befürchten stehe außerdem eine gewaltige Ausweitung von pseudogymnasialem Unterricht. Ein Schulkonsens, fügte sie schließlich hinzu, dürfe nicht die Schullandschaft zerfasern und Kommunen gegeneinander aufbringen.

Bärbel Beuermann (Linke) bezeichnete den heutigen Freitag als schwarzen Tag für die NRW-Schulpolitik. Sie begründete dies mit der Festschreibung des gegliederten Schulsystems in der Verfassung. Obwohl die Bildungskonferenz gefordert habe, die Verfassung an die Realität anzupassen, geschehe nun das Gegenteil. Die Linke kritisierte, dass bei der konkreten Ausgestaltung von Sekundarschulen nicht der Elternwille, sondern die politische Ratsmehrheit zähle. Insbesondere SPD und Grüne sah sie weit von deren Wahlversprechen entfernt. Wählerinnen und Wähler, die die Parteien wegen des gemeinsamen Lernens bis zum Ende der Pflichtschulzeit gewählt hätten, seien nun enttäuscht. Beuermanns Fazit zum, wie sie fand, „faulen Kompromiss“: „Welch ein Sieg für die CDU!“

Das nun vorliegende Gemeinschaftswerk zeige, wozu Politikerinnen und Politiker fähig seien, wenn sie die Bedürfnisse derjenigen in den Mittelpunkt stellten, für die sie Politik machten, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Den Weg, Kommunen mehr Möglichkeiten zur Ausgestaltung ihres Schulangebots zu geben, seien auch Skandinavien und Kanada bereits erfolgreich gegangen. Klar sei, dass die Schule zum Bedarf in der Kommune passen müsse. Angebote, die die Eltern nicht annähmen, brächten schließlich nichts. Die Ministerin betonte, dass keine Schule von Landesseite abgeschafft oder zwangsfusioniert werde. Auch der Respekt vor der Landesverfassung habe übrigens zum Handeln animiert.

Als historischen Schritt bezeichnete Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) die Aussicht auf zwölf Jahre Schulfrieden in NRW. Neben dem Konsens als Wert an sich nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Schulstruktur lobte Kraft eine „Politik aus den Augen der Kinder und der Eltern“. Dies sei ein Durchbruch, den man gar nicht hoch genug hängen könne.
 

 

Sondersitzung des Landtags NRW: Schulrechtsänderungsgesetz und Verfassungsänderung
 

Düsseldorf/Duisburg 7. September 2011 -  Die ersten Lesungen des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen stehen auf der Tagesordnung der Sondersitzung, zu der die Abgeordneten des Landtags NRW am Freitag, 9. September 2011, 12 Uhr im Plenarsaal zusammenkommen. Dabei soll der Entwurf für das Schulrechtsänderungsgesetz „neben den heutigen Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der Sekundarstufe I“ im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankern. Die angestrebte Verfassungsänderung, mit der die institutionelle Garantie der Hauptschule in der NRW-Verfassung aufgegeben werden soll, wird mit der Schließung vieler Hauptschulstandorte und dem massiven Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung und des veränderten Schulwahlverhaltens der Eltern begründet.

Beide Gesetzentwürfe werden von den Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt und miteinander verbunden diskutiert. Die drei Fraktionen hatten sich am 19. Juli 2011 auf Eckpunkte für einen Schulkonsens verständigt. Die Gesetzgebungsverfahren sollen nach Wunsch der drei Fraktionen bis Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden. Das ist die Begründung für die Sondersitzung im unmittelbaren Anschluss an die Sommerpause.

Da die neue Lüftungsanlage am 9. September 2011 noch nicht in Betrieb sein kann, wird der Plenarsaal während der Sondersitzung mit einer mobilen Baustellenbelüftung mit Frischluft versorgt. Zu diesem Zweck werden u.a. von der Tribüne Zuluftschläuche abgehängt. Aus diesem Grund ist es während der Sitzung nicht möglich, dass sich Besuchergruppen auf der Tribüne aufhalten. Der Landtag bittet um Verständnis. Für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien ist die Teilnahme an der Sitzung gewährleistet.

Eine Viertelstunde nach Ende der Plenarsitzung, die voraussichtlich bis 13.30 Uhr dauern wird, werden die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) und des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina Gödecke, SPD) in einer gemeinsamen Sitzung die beiden Gesetzentwürfe beraten (Raum E1 - D05). Die Mitglieder des Hauptausschusses kommen zur gleichen Zeit zusammen, um sich mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung zu befassen (Raum E1 - A16).

 

Überschuldete Städte und Gemeinden sollen wieder handlungsfähig werden

Düsseldorf/Duisburg 19. August 2011 -  Überschuldete Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen wieder handlungsfähig werden. Deshalb will das Land sie schon ab diesem Jahr jährlich mit insgesamt 350 Millionen Euro unterstützen. Im Gegenzug müssen diese Kommunen aber einen klaren Sanierungskurs einschlagen.
Kommunalminister Ralf Jäger stellte heute (19. August) in Düsseldorf den Beschluss des Kabinetts zum Stärkungspakt Stadtfinanzen und zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (GFG) vor und betonte dabei: „Wir sorgen dafür, dass alle Kommunen in NRW eine realistische Chance bekommen, ihre Finanzen auf eine gesunde Grundlage zu stellen.“ Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen unternimmt das Land einen Kraftakt, um der besorgniserregenden Situation kommunaler Haushalte entgegenzuwirken.
„Unser Ziel ist es, möglichst vielen finanziell bedrängten Kommunen in NRW zu helfen. Aber das Budget ist beschränkt. Deshalb staffeln wir die Hilfe zeitlich und beginnen, wo die Not am größten ist“, erläuterte Minister Jäger. In Stufe eins des Sanierungsplans hilft das Land in besonders dringlichen Fällen: Kommunen, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist, werden bereits ab dem Jahr 2011 mit extra bereitgestellten Mitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. „Für Kommunen in dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme am Stärkungspakt zwingend“, unterstrich der Minister. In einer zweiten Stufe können ab 2012 solche Kommunen in den Konsolidierungspakt einbezogen werden, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von
65 Millionen Euro im nächsten Jahr, 115 Millionen Euro im Jahr 2013 und 310 Millionen Euro ab dem Jahr 2014 vorgesehen. Diese Mittel sollen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und eine Solidarumlage bei den finanzstarken Kommunen bereitgestellt werden. Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft werden. „Dabei werden wir auch untersuchen, ob es eine dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und Gemeinden geben kann“, erläuterte Jäger. „Die Sanierungshilfe gibt es nur bei einem eisernen Sparkurs“, betonte Jäger.
Mit Hilfe des Geldes aus dem Stärkungspakt muss der kommunale Haushalt innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen sein. Bis spätestens zum Jahr 2020 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden. „Das wird ein kein leichter Weg, aber die Mühe lohnt sich“, meinte Kommunalminister Jäger. Aktionsplan: Rund eine Milliarde Euro zusätzlich für die Kommunen Seit ihrem Start sorgt die rot-grüne Landesregierung mit ihrem Aktionsplan dafür, dass die Kommunen ihre Finanzen besser konsolidieren können. Hierfür hat sie im Vergleich zur Vorgängerregierung rund eine Milliarde Euro mehr bewegt.
„Wir nutzen unsere finanziellen Möglichkeiten bis an die Grenze der Belastbarkeit“, unterstrich Jäger. In einem ersten Schritt wurden im Jahr 2010 die Mittel des GFG um rund 300 Millionen Euro erhöht. Diese Verbesserungen summieren sich im GFG 2011 sogar auf rund 323 Millionen Euro. Auch die jetzt vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2012 sehen weiterhin rund 300 Millionen Euro Zusatzmittel vor. Außerdem werden die Kriterien für die Verteilung der Gelder an aktuelle Entwicklungen angepasst. „Dies ist längst überfällig und aus verfassungsrechtlicher Sicht zwingend geboten“, erläuterte Jäger. „Unser Ziel ist eine gerechte Zuweisung der Gelder.“ Hierüber wurden genauso wie beim Stärkungspakt Stadtfinanzen Abstimmungsgespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. „Wir sind Partner der Kommunen“, betonte Jäger.

„Deshalb ist es mir wichtig, die Kommunen frühzeitig in unsere Überlegungen einzubinden, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen“. Bund muss sich stärker an Soziallasten beteiligen Jäger forderte vom Bund, die Kommunen stärker zu unterstützen. Der Anstieg der Soziallasten ist die Hauptursache der kommunalen Finanzmisere. Die beschossene Kostenübernahme ab dem Jahr 2014 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung reiche dafür nicht aus. Der Kommunalminister betonte: „Das ist nur einer von vier großen sozialen Aufgabenblöcken. Der Bund muss sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung, der Eingliederung für behinderte Menschen und der Hilfe zur Pflege beteiligen“. Er erinnerte an die einstimmige Forderung des nordrhein-westfälischen Landtags von Oktober 2010.
Vorläufige Liste der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1 des Stärkungspakts teilnehmen werden (Änderungen nach Vorlage der endgültigen Haushaltsdaten möglich):


Aldenhoven - Altena - Arnsberg - Bergneustadt - Castrop-Rauxel
Datteln - Dorsten - Duisburg - Hagen - Hamm - Hattingen - Kürten
Marienheide - Marl - Menden - Minden - Nachrodt-Wiblingwerde - Nideggen
Oberhausen - Oer-Erkenschwick - Porta Westfalica - Remscheid
Schwelm - Schwerte - Selm - Sprockhövel - Stolberg
Übach-Palenberg - Waltrop - Welver - Werl - Witten - Wuppertal - Würselen
 

 

Land will Kommunen jährlich 21 Millionen Euro mehr für Umwelt- und Versorgungsaufgaben zahlen

Düsseldorf/Duisburg 22. Juli 2011 - Die Landesregierung will den Kreisen, kreisfreien Städten und Landschaftsverbänden jährlich rund 21 Millionen Euro mehr für Aufgaben in der Umwelt- und Versorgungsverwaltung zahlen. Die Aufgaben waren ihnen im Jahr
2008 vom Land übertragen worden. Entsprechende Gesetzesentwürfe wurden jetzt in den Landtag eingebracht. „Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir eine faire und gerechte Lösung erarbeitet. Beschließt der Landtag die Gesetze, erhalten die Kommunen eine angemessene Kostenerstattung für ihre Aufgaben“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (22. Juli) in Düsseldorf.
Von dem Betrag entfallen rund 16,2 Millionen Euro auf die Versorgungsverwaltung und rund 4,7 Millionen Euro auf die Umweltverwaltung. Darüber hinaus will das Land nach Inkrafttreten der Gesetze einmalig 7,5 Millionen Euro pauschal als Ausgleich für etwaige Unterdeckungen aus der Vergangenheit zahlen. Diese teilen sich auf in 6 Millionen Euro für die Versorgungs- und 1,5 Millionen Euro für die Umweltverwaltung.
Zum 1. Januar 2008 hatten die Kreise, kreisfreien Städten sowie die beiden Landschaftsverbände wesentliche Aufgaben in den Bereichen Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädigungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung übernommen.
Die meisten Kommunen sahen den unter der vorherigen Landesregierung gezahlten Kostenausgleich als unzureichend an und klagten. Die Klagen wurden zwar vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Allerdings gaben die Richter den Hinweis, den Kostenausgleich im Rahmen der anstehenden Gesetzesevaluierung zum 31. Oktober 2010 zu prüfen.
Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetze sollen nach den Vorstellungen der Landesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. „Damit werden wir diese Baustelle, die uns die alte schwarz-gelbe Landesregierung hinterlassen hat, endlich schließen“, erklärte Jäger.

Sondersitzung des Landtags NRW Anfang September
Zu einer Sondersitzung über das Schulrechtsänderungsgesetz und das Gesetz zur Änderung der Verfassung werden die Abgeordneten des Landtags NRW am
Freitag, 9. September 2011, 12:00 Uhr zusammen kommen. Zur Begründung führen die Fraktionsvorsitzenden Laumann, Römer und Priggen sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer Laschet, Herter und Beer an:

Mit Datum von 19. Juli 2011 haben sich die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN auf Eckpunkte für einen Schulkonsens verständigt. In der parlamentarischen Sommerpause werden die Fraktionen auf der Grundlage der Eckpunkte ein 6. Schulrechtsänderungsgesetz und ein Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen erarbeiten. Die Gesetzgebungsverfahren sollen nach Wunsch aller drei Fraktionen bis Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist zur Einbringung der Gesetzentwürfe eine Sondersitzung des Parlaments im unmittelbaren Anschluss an die parlamentarische Sommerpause notwendig.
 

Justizminister Kutschaty: Landesregierung beschließt "elektronische Fußfesseln" für Gewalt- und Sexualstraftäter

Düsseldorf/Duisburg 21. Juli 2011 - Die vier Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bauen eine rund um die Uhr besetzte Zentralstelle auf, von wo aus gefährliche Straftäter überwacht werden können, denen ein Gericht das Tragen so genannter elektronischer Fußfesseln auferlegt hat. Dem Abschluss eines Staatsvertrages über die Einrichtung einer in Hessen angesiedelten "Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder" hat die Landesregierung zugestimmt, wie Justizminister Thomas Kutschaty heute (Donnerstag, 21. Juli 2011) in Düsseldorf bekanntgab. Weitere Bundesländer wollen sich beteiligen.

"NRW ist damit dem flächendeckenden Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung einen entscheidenden Schritt nähergekommen", betonte der Minister. Das nordrhein-westfälische Justizministerium habe maßgeblich an der Erarbeitung des Staatsvertrages mitgewirkt. Kutschaty weiter: "Die 'elektronische Fußfessel‘ ist ein weiterer Baustein, um den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern in Freiheit bestmöglich sicherzustellen."
So könnten strafbare Verstöße gegen gerichtliche Weisungen - wie etwa das Verbot, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu betreten - festgestellt werden. Diese Überwachung werde künftig von der gemeinsamen Überwachungsstelle aus erfolgen, die im Gefahrenfall auch die Polizei verständige.

Minister Kutschaty warnte zugleich vor überzogenen Erwartungen: "Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Überwachung sind beschränkt." So sei beispielsweise die Erstellung von Bewegungsprofilen nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen - etwa zur Aufklärung von Straftaten - möglich. "Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus", erläuterte der Justizminister.
Derzeit sei in NRW eine von bundesweit drei "elektronischen Fußfesseln" im Einsatz. Das Justizministerium rechne damit, dass sich alle übrigen Bundesländer dem Staatsvertrag anschließen und spätestens ab Jahresbeginn 2012 bundesweit ein flächendeckendes Überwachungssystem einsatzbereit sei. "Die länderübergreifende Zusammenarbeit stellt sich für NRW auch als wirtschaftlich vernünftige Lösung dar", hob Minister Kutschaty hervor. "Im Zusammenspiel mit KURS NRW bedeutet die elektronische Aufenthaltsüberwachung einen echten Mehrwert für die Sicherheit der Menschen in unserem Land."
 

Bundespräsident Wulff im Landtag NRW

Düsseldorf/Duisburg 13. Juli 2011 - Bei seinem offiziellen Besuch Nordrhein-Westfalens ist Bundespräsident Christian Wulff im Landtag von Parlamentspräsident Eckhard Uhlenberg und den übrigen Präsidiumsmitgliedern Carina Gödecke (SPD), Oliver Keymis (GRÜNE), Angela Freimuth (FDP) sowie Gunhild Böth (LINKE) begrüßt worden. Pünktlich um 11.25 Uhr war das deutsche Staatsoberhaupt zusammen mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vor dem nordrhein-westfälischen Parlamentsgebäude eingetroffen - begleitet vom herzlichen Applaus von Landtagsbesuchern und Landtagsbeschäftigten. 

Im Plenarsaal trug sich der Bundespräsident vor dem von Ferdinand Kriwet gestalteten Wappen des Landes in das Gästebuch des Landtags Nordrhein-Westfalen ein. Im Plenarsaal begegnete er auch 118 Schülerinnen und Schülern von Schulen aus Wetter, Dormagen, Arnsberg und Xanten, die am Informationsprogramm des Landtags-Besucherdienst teilnahmen und den Bundespräsidenten mit Beifall begrüßten. Den Schüler, der den Sitz der Ministerpräsidentin einnahm, ermunterte Wulff zum Durchhalten – er selbst habe es auch erst im dritten Anlauf geschafft, Ministerpräsident in Niedersachsen zu werden. 

Im Empfangsraum des Landtags stellte Parlamentspräsident Uhlenberg die Fraktionsvorsitzenden Karl-Josef Laumann (CDU), Norbert Römer (SPD), Reiner Priggen (GRÜNE), Dr. Gerhard Papke (FDP) sowie Wolfgang Zimmermann (LINKE) vor und hieß den Bundespräsidenten im Namen aller 181 Abgeordneten des Landtags NRW nochmals herzlich willkommen. Abnehmende Wahlbeteiligungen müssten für alle Demokraten Ansporn sein, für lebendige Parteien und Parlamente zu sorgen. Gerade auch in der besonderen Situation des aktuellen Landtags NRW müssten die Abgeordneten alles daran setzen, die Weichen für eine gute soziale, ökonomische und ökologische Zukunft Nordrhein-Westfalens zu stellen, so Uhlenberg. 

Bundespräsident Wulff zeigte sich besorgt über den Ansehensverlust von Politikerinnen und Politikern. Drei Themen seien ihm besonders wichtig. Das sei der Zusammenhalt der Gesellschaft, die sich nicht in Arm und Reich, in Einheimische und Zugewanderte auseinanderdividieren lassen dürfe. Die Bereitschaft zu Solidarität und Zusammenarbeit sei ganz entscheidend von dem Gefühl in der Bevölkerung abhängig, dass es gerecht zugehe bei der Verteilung von Lasten. Es sei eine echte Herausforderung für alle Demokraten, in der Gesellschaft wieder ein Klima der Fairness herzustellen.

Zweitens sei von den Politikerinnen und Politikern Mut zum Wandel gefordert. Für die Legitimierung weitreichender Entscheidungen sei politische Führung und harte Überzeugungsarbeit erforderlich. Die Akzeptanz für Entscheidungen, die häufig erst Jahre später wirksam würden, sei der Bevölkerung oft nur schwer zu vermitteln. In diesem Zusammenhang stellte der Bundespräsident Politikverdrossenheit nicht nur bei Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch bei Politikerinnen und Politikern fest. Die Bürger wollten Demokratie und Beteiligung; die Abgeordneten müssten sich damit auseinandersetzen, erlebten aber auch oft, dass ihre Arbeit nicht nur nicht gewürdigt, sondern oft auch „heruntergemacht“ werde.

Schließlich fragte das Staatsoberhaupt, wie die Begeisterung für die Demokratie gesteigert werden könne. Wulff lobte dabei das Engagement des Landtags für Jugendliche, das sich sehr deutlich in dem in dieser Woche beginnenden 4. Jugend-Landtag NRW zeige. Um Jugendliche anzusprechen, müssten auch die modernen Kommunikationsformen genutzt, die Risiken dürften dabei allerdings nicht vergessen werden. Die Parlamente seien das Herz der Demokratie, so Wulff, und müssten sich stets von neuem fragen, wie sie die Anliegen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger aufnehmen könnten. 

Bei dem anschließenden Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Landtagspräsidiums stellte der Bundespräsident Übereinstimmung in der Beurteilung vieler gesellschaftlicher Entwicklungen fest und erneuerte sein Angebot zur Zusammenarbeit mit dem NRW-Parlament. Die Politik müsse wegkommen von bloßen Inszenierungen. Es gehe um eine Revitalisierung der Parlamente; im Ringen um den besten Weg bedürfe es generell eines neuen Klimas. Aufgrund der Größe des Landes habe der Landtag Nordrhein-Westfalen hier eine herausgehobene Position.

Schweigender Kunststoff:
Lärmschutz auf Autobahnen – RWTH Aachen entwickelt neuen Bodenbelag

Düsseldorf/Duisburg 6. Juli 2011 - Wie leise kann eine Autobahn sein? Ziemlich leise, so die Antwort der RWTH Aachen. Über Lärmschutz auf und an Bundesfernstraßen haben heute Fachleute im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr (Vorsitz Dieter Hilser, SPD) diskutiert. Anlass war ein Antrag von SPD und Grünen (Drs. 15/1313). Darin fordern sie die Landesregierung unter anderem dazu auf, das Parlament umfassend über die Lärmsituation an Autobahnen in NRW zu informieren.

Ballungsräume und ein dichtes Autobahnnetz: Das mache Nordrhein-Westfalen zu einem besonders lärmbelasteten Bundesland, sagte Dr. Roman Suthold vom ADAC Nordrhein-Westfalen. Teilweise verlärmten durch die stadtnahe Straßenführung ganze Naherholungsgebiete, so Jürgen Eichel vom Verkehrsclub Deutschland Landesverband NRW. „Es ist unbestritten, dass es zu laut ist in diesem Land“, stellte ebenfalls Prof. Dr. Bernhard Steinauer vom Institut für Straßenwesen der RWTH Aachen fest. Und das werde in den kommenden Jahren auch auf den Autobahnen weiter deutlich zunehmen.

Eine Prognose, die nicht nur der Umwelt, sondern auch den Menschen direkt zu schaffen mache, betonte Axel Welge von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW: „Lärm hat eine nicht unbeträchtliche Auswirkung auf die Gesundheit.“ Und nicht nur das: „Es gibt deutliche sozialstrukturelle Einflüsse von Stadtautobahnen“, erläuterte Sigmar Gude vom Planungsbüro Topos Stadtforschung die Ergebnisse einer nach seinen Angaben bisher weltweit einzigartigen Studie. Das zeige sich schon bei zwei gegenüberliegenden Straßenseiten: Diejenige, die näher an der lärmenden Autobahn liege, weise eine niedrigere Sozialstruktur auf, als die wenige Meter weiter entfernte.

Neben den sozialgesundheitlichen Aspekten erinnerte Welge an die vielerorts klammen kommunalen Kassen. Teurer Lärmschutz an städtischen Straßen sei da häufig nicht drin. Er appellierte daher, auf Landesebene neben den Autobahnen auch die städtischen Straßen in Sachen Lärmschutz nicht zu vergessen. Zudem schlug Welge vor, die Lärmpläne für kommunale, Landes- und Bundesstraßen enger miteinander zu verzahnen.

Seit Beginn der Schallschutzmaßnahmen in den 70-er Jahren sind laut Heike Pohl vom Landesbetrieb Straßen in Nordrhein-Westfalen rund 1,5 Milliarden Euro in die Lärmvorsorge (Straßenneubau) und 246 Millionen Euro in die Lärmsanierung von Bundesfernstraßen geflossen. Insgesamt bringe NRW es derzeit
auf rund 800 Kilometer Schallschutzwände und rund 370 Kilometer Wälle. In diesem Jahr erhalte das Land wieder 14,3 Millionen Euro Schallschutzmittel vom Bund – das sei fast ein Drittel des dafür ausgewiesenen Bundestopfes.

Während nach Ansicht von Dr. Wolfram Bartalomäus von der Bundesanstalt für Straßenwesen die Lärmbrennpunkte an Autobahnen mittlerweile weitgehend verschwunden sind, forderte Werner Kühlkampf von der Industrie- und Handelskammer NRW, beim Lärmschutz müsse an Autobahnen in Zukunft noch mehr passieren. So regte Eichel etwa an, bei Lebensmitteln mehr auf regionale Produkte zu setzen, um Lkw-Kilometer und damit Lärm zu vermeiden. Den Güterverkehr einfach auf die Schiene zu verlegen, bringe lärmtechnisch allerdings nichts, betonte Steinauer. Und auch ein Tempolimit sei wenig effizient, stellte Kühlkampf fest. Denn um den Lärm merklich zu reduzieren, müsste sich das Verkehrsaufkommen quasi halbieren – das wäre wirtschaftlich schwierig. „Wirtschaftswachstum und Verkehrswachstum sind gekoppelt. Die kann man nicht ohne weiteres entkoppeln“, gab ihm Steinauer Recht. Den Verkehr zu vermeiden, sei deshalb der falsche Weg.

„Je näher man versucht, den Lärm an der Quelle einzudämmen, desto wirkungsvoller ist es“, zeigte sich Suthold deshalb ähnlich wie Annette Zülich vom Bauindustrieverband NRW überzeugt. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von unter 60 Stundenkilometern seien dies vor allem die Motorengeräusche – auf Autobahnen aber vor allem der Lärm der Reifen.


Leisere, beinahe schweigende Bodenbelege, das sei ein entscheidender Lärmhemmer, stimmte Steinauer zu: „Wir müssen als Ingenieure das Problem angehen.“ Die RWTH Aachen forsche derzeit an einem Bodenbelag für Autobahnen, leiser als Flüsterasphalt – gefördert durch das Bundesverkehrsministerium. „Wer sagt, dass es Asphalt oder Beton sein muss?“, fragte Steinauer. Ihm schwebe eine Kunststoffoberfläche mit vielen unregelmäßig verteilten Noppen vor. „Wir müssen daran denken: Wir wollen auf den Mars. Da müssen wir heute anfangen.“