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Landtag NRW und Ministerien Archiv Okt - Dez 2011 Wahlen ab 1945



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Landtagswahl 2010
 

Juli - Sep / Apr - Juni Jan - März 2011
 







 
Land senkt die Hürden für Volksbegehren

Innenminister Jäger: "Instrumente unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibt"

Düsseldorf/Duisburg 22. Dezember 2011 - Für die Bürgerinnen und Bürger in NRW wird es künftig einfacher, sich auf Landesebene unmittelbar an der politischen Willensbildung zu beteiligen: Der nordrhein-westfälische Landtag hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das die formalen Hürden für Volksbegehren senkt.
„Volksbegehren eröffnen den Bürgerinnen und Bürgern in NRW die Möglichkeit, den Gesetzgeber auf direktem Wege zu einem konkreten Gesetzesvorhaben zu veranlassen“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute (22.12.) in Düsseldorf. „Als Instrument unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen sie dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibt.“
Für ein wirksames Volksbegehren müssen die Initiatoren in NRW Unterstützungsunterschriften von etwa einer Million Stimmberechtigten vorlegen. Das verabschiedete Gesetz erleichtert die Unterschriftensammlung: So wird die Frist für deren Erfassung in amtlichen Listen von bisher acht auf achtzehn Wochen verlängert. Daneben wird eine freie Unterschriftensammlung zugelassen, für die den Initiatoren ein ganzes Jahr zur Verfügung steht.
„Diese Erleichterungen machen es künftig einfacher, die notwendige Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden“, erklärte der Minister.
Die kurze Eintragungsfrist und der zwingende Gang zum Amt hätten in der Vergangenheit für viele eine hohe Hemmschwelle dargestellt. Laut Jäger sind die neuen Erleichterungen ein erster Schritt, Volksbegehren zu vereinfachen.
„Unser mittelfristiges Ziel muss es bleiben, auch die hohe Unterschriftenhürde zu senken“, betonte der Minister. Das derzeit geforderte Quorum von etwa einer Million Stimmen sei zu groß. Absenken lässt sich das Quorum aber nur durch eine Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung.
„Dafür ist ein breiter parlamentarischer Konsens erforderlich“, führte der Minister aus. „Wir werden weiter daran arbeiten.“
Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte im Juli 2010 setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern gestärkt werden. Anfang Dezember hatte der nordrhein-westfälische Landtag die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt. „Nicht theoretische Optionen entscheiden über die Qualität von Demokratie, sondern die tatsächliche Beteiligung der Menschen“, betonte der Minister.
 

Anmerkungen der Redaktion:
Schon im Vorfeld des Bürgerbegehrens zur Abwahl des umstrittenen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland in Duisburg war in einem Gespräch dem Minister die demokratisch wenig nachvollziehbare hohe Hürde zur Abwahl eines Oberbürgermeisters, die weit über der Zahl lag, die den OB in Duisburg 2009 gewählt hatten, dargestellt worden. Es solle keine "lex specialis" (Sauerland) geben, sagte der Minister damals und konstruierte eine abenteuerliche Möglichkeit.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie Politiker Meinungen des Bürgers dermaßen falsch einschätzen. Was bleibt ist die Erkenntnis, dass der stete Tropfen doch den Stein der Erkenntnis höhlen kann, wobei es egal sein kann, woher diese Tropfen kamen. Harald Jeschke


 

Stärkungspaktgelder werden in dieser Woche ausgezahlt

Düsseldorf/Duisburg 21. Dezember 2011 - Erstmals in der Geschichte des Landes hilft die Landesregierung gezielt 34 Städten und Gemeinden, die überschuldet sind oder denen die Überschuldung bis zum Jahr 2013 droht. Heute (21.12.) haben die Kommunen ihre Bescheide von den Bezirksregierungen erhalten. Morgen werden die Mittel ausgezahlt.
„Wir haltenWort: Die Kommunen, deren Not am größten ist, können sofort mit unserer Hilfe rechnen“, sagte Kommunalminister Jäger in Düsseldorf bei der Einbringung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2012 in den Landtag. Jäger erneuerte das Versprechen der Landesregierung, die Kommunen nach Kräften bei der Sanierung ihrer Haushalte zu unterstützen.
„Die Zuweisungen aus dem GFG, die alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten, sind mit 8,4 Milliarden Euro so hoch wie noch nie in der Geschichte des Landes. Mit der neuen Systematik sorgen wir für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Gelder.“Die Modellrechnung für das GFG hatte die Landesregierung bereits im Oktober bekannt gegeben, damit die Kommunen besser für ihre Haushalte planen konnten.
„Mit der zusätzlichen Unterstützung durch den Stärkungspakt haben auch 34 hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen“, erklärte Jäger. Die 34 Stärkungspakt-Kommunen haben nun die Aufgabe, mit Hilfe der Landesmittel einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.
„Wir werden uns nicht damit abfinden, dass in immer mehr Kommunen die Aufsichtsbehörden Haushaltsentscheidungen treffen. Wir wollen die kommunale Demokratie stärken und die Räte wieder in die Lage versetzen, eigenverantwortlich für die Bürgerinnen und Bürger zu handeln“, machte Jäger deutlich.
80 Prozent des Geldes auf der Grundlage einer finanzwissenschaftlichen Berechnung der Professoren Dr. Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk verteilt. 20 Prozent der Landeshilfe werden als Grundbetrag über einen Einwohnerschlüssel gezahlt. Dadurch wird erreicht, dass auch die kleineren Gemeinden ausreichende Leistungen aus dem Stärkungspakt erhalten.

 

Raum der Stille im Landtag Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg 20. Dezember 2011 - Ein Raum der Stille wurde heute im Landtag Nordrhein-Westfalen feierlich seiner Bestimmung übergeben. Er steht nicht nur den Abgeordneten und den Beschäftigten der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, sondern auch Besucherinnen und Besuchern als Ort der Nachdenklichkeit und der Besinnung zur Verfügung, wie Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg in seiner Begrüßungsansprache vor geladenen Gästen sagte. Neben aktuellen und ehemaligen Abgeordneten, Vertretern der Landesregierung und weiteren Vertretern des öffentlichen Lebens nahmen auch Rolf Krebs, Leiter des Evangelischen Büros, und Martin Hülskamp, Direktor des Katholischen Büros, sowie Dr. Fritz Behrens, Präsident der Kunststiftung, an der Veranstaltung teil.

Der Landtagspräsident dankte Prof. Gotthard Graubner, der den Raum der Stille in Ausführung, Ausstattung und Bildern künstlerisch gestaltet habe. Der international renommierte Künstler habe mit zurückhaltenden bildnerischen und ansprechenden architektonischen Ausdrucksmitteln einen Raum geschaffen, der zu Meditation und innerer Einkehr anrege.

Als Ort der Sammlung für Menschen mit ganz unterschiedlichen Anschauungen sei der Raum der Stille nicht unmittelbar religiös bestimmt oder gar konfessionsgebunden, stehe aber natürlich allen Glaubensgemeinschaften für Gebet und Begegnung offen, so Uhlenberg weiter. Der Raum der Stille sei im hektischen Parlamentsbetrieb mit seiner Flut von Nachrichten und Meinungen, Dokumenten und Beschlüssen, Forderungen und Kontroversen ein Ort des Innehaltens. Das individuelle Bedürfnis nach Abstand und Vergewisserung finde hier die willkommene Chance.

Biographische Angaben zu Prof. Gotthard Graubner:
Geb.: 13. Juni 1930 in Erlbach, Vogtland
1947 bis 1948 Studium an der Hochschule für Bildende Künste, Berlin (West)
1948 bis 1951 Dresdner Kunstakademie
1954 bis 1959 Kunstakademie Düsseldorf
1964 bis 1965 Kunsterzieher Lessing-Gymnasium, Düsseldorf
1965 bis 1976 Hochschule für bildende Künste, Hamburg, bis 1969 Lehrauftrag,
danach Professur
1973 Mitglied der Akademie der Bildenden Künste in Berlin
ab 1976 Professor für Freie Malerei, Staatliche Kunstakademie Düsseldorf

1988 schuf Graubner für den Amtssitz des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue in Berlin ein Gemälde. Für die Protokoll- und Sitzungsräume des Bundestags kreierte er einen großen, querformatigen Farbraumkörper, sogenannte „Kissenbilder“.
Graubner hat mehrere Auszeichnungen erhalten; er lebt und arbeitet in Düsseldorf und auf der Museumsinsel Hombroich in Neuss-Holzheim.

 

Bürgerbegehren in NRW werden einfacher

Düsseldorf/Duisburg 9. Dezember 2011 - Bürgerinnen und Bürger in NRW haben es künftig einfacher, unmittelbar an der politischen Willensbildung mitzuwirken: Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern Abend (8. Dezember) beschlossen, die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken.
„Eine lebendige Demokratie lebt von aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten. Sie bieten die Chance, aus Betroffenen Beteiligte zu machen“, betonte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die Anforderungen an das erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid wurden gesenkt: Bislang war die Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich. Künftig ist das Quorum nach Größe der Städte gestaffelt. In Städten mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohnern müssen mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sinkt das Quorum auf zehn Prozent der Stimmberechtigten.
„Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren initiieren, haben künftig eine realistische Chance, ihr Anliegen auch durchzusetzen“, erklärte Jäger. Der Katalog der Themen, über die ein Bürgerbegehren bisher unzulässig war, wurde bereinigt und gestrafft. So dürfen die Bürgerinnen und Bürger über die Frage, ob ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, in Zukunft entscheiden. Sie können eine erwünschte Planung anstoßen, haben aber auch die Möglichkeit, eine nicht konsensfähige Planung zu verhindern. „Es ist ein Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, in wesentlichen Fragen städtischer Entwicklung mit zu entscheiden.
Jetzt stärken wir ihren Einfluss zu Beginn eines Planungsprozesses“, führte der Minister aus. Eine weitere Erleichterung liegt darin, dass der bisher erforderliche Vorschlag zur Deckung der Kosten eines Bürgerbegehrens entfällt.
An seine Stelle tritt eine Kostenschätzung der Verwaltung. Sie wird die nötigen Informationen über den Aufwand des geplanten Vorhabens liefern. „Ich bin davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger ein gutes Gespür für die finanzielle Machbarkeit von kommunalen Projekten haben“, unterstrich der Minister.

 

Hilfspaket für überschuldete Städte und Gemeinden ist geschnürt

Düsseldorf/Duisburg 8. Dezember 2011 - Das Stärkungspaktgesetz der Landesregierung ist heute (8. Dezember) vom Landtag beschlossen worden. Für notleidende Städte und Gemeinden steht damit fest, dass sie in den kommenden zehn Jahren mit finanzieller Hilfe des Landes bei der Sanierung ihrer Haushalte rechnen können.
„Heute ist ein guter Tag für die NRW-Kommunen. Gemeinsam schlagen wir einen klaren Kurs ein mit dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken“, betonte Kommunalminister Jäger in Düsseldorf. Das Land hilft überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht. Im Gegenzug müssen die Städte und Gemeinden ihre Haushalte bis zum Jahr 2020 sanieren. „Der Haushaltsausgleich ist machbar. Es wird ein gemeinsamer Kraftakt, aber er lohnt sich“, sagte Jäger .

34 Städte und Gemeinden, die bereits überschuldet sind oder bis 2013 überschuldet sein werden, erhalten noch im Dezember ihre ersten Zahlungen. Bis zum 30. Juni 2012 müssen sie einen Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis zum Jahr 2016 erreicht wird. In dieser ersten Phase zahlt das Land eine Konsolidierungshilfe.
Spätestens im Jahr 2021 muss der Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erzielt sein. In dieser zweiten Phase werden die Landesmittel schrittweise reduziert. „Für Kommunen in dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme zwingend. Im Interesse aller Kommunen darf uns keine einzige Gemeinde aus dem Boot kippen“, erläuterte der Kommunalminister. Gemeinden, denen eine Überschuldung bis zum Jahr 2016 droht, können ihre Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspakts bis zum 31. März 2012 beantragen. Ihre Haushaltssanierungspläne müssen bis zum 30. September 2012 fertig sein. Darin muss der Haushaltsausgleich mit Konsolidierungshilfe des Landes bis zum Jahr 2018 dargestellt sein. Auch bei ihnen muss spätestens im Jahr 2021 der Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erreicht werden.

Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft werden. „Dabei werden wir entscheiden, ob es eine dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und Gemeinden gibt“, erläuterte Jäger. Die Landesregierung sorgt mit einem breit angelegten Aktionsplan dafür, dass die Kommunen ihre Finanzen konsolidieren können. Hierfür stellte sie bislang rund eine Milliarde Euro bereit.
Kommunalminister Jäger: „Wir erwarten vom Bund, dass er auch seine Verantwortung für die Kommunen stärker wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim enormen Anstieg der Soziallasten, insbesondere bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, finanziell unterstützen.“
 

Konsens hilft Kommunen aus der Schuldenfalle: 350 Millionen Euro könnten noch in 2011 ausgezahlt werden - Duisburger Anteil 51,8 Mio. Euro

Düsseldorf/Duisburg 29. November 2011 - Für die 34 nordrhein-westfälischen Kommunen in der größten finanziellen Not könnten schon bald die ersten Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen ausgezahlt werden. „Wenn der Gesetzesentwurf mit den jetzt vorgelegten Änderungsanträgen in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen wird, kann das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. November) in Düsseldorf das weitere Verfahren.
Die bereitgestellten 350 Millionen Euro Landesmittel würden dann noch im Dezember ausgezahlt werden. „Die heutige Einigung beweist: Die Landespolitik zeigt Verantwortung“, sagte Jäger.
Die Mittel aus dem Stärkungspakt, mit denen Kommunen - die überschuldet sind oder denen Überschuldung droht - in den kommenden Jahren rechnen können, ergeben sich aus einer Modellrechnung, die der Kommunalminister vorgestellt hat.



Danach bekommt die Stadt Oberhausen in den nächsten Jahren 65,5 Millionen Euro. Die kreisangehörige Stadt Castrop-Rauxel erhält 12,7 Millionen Euro jährlich und die Gemeinde Welver 405.000 Euro. Grundlage dafür ist der Kompromiss, auf den sich die rot-grüne Koalition und die FDP-Fraktion im Landtag geeinigt haben und der nach den Worten Jägers einen „Durchbruch in der Bewältigung der Finanzkrise der NRW-Kommunen“ darstellt.
Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes ist es jetzt möglich, zielgerichtet den am stärksten verschuldeten Kommunen zu helfen. Denn wer sich nicht mehr selbst aus der Schuldenfalle befreien kann, der braucht Hilfe. „Wir halten Wort: Die Kommunen, deren Not am größten ist, können sofort mit unserer Unterstützung rechnen. Wir werden gezielt helfen und nicht Geld mit der Gießkanne verteilen“, erklärte Kommunalminister Jäger.

Doch die Hilfen gibt es nicht ohne Gegenleistung. Wie im Stärkungspakt Stadtfinanzen vorgesehen, müssen die Bürgermeister und Räte ihren Beitrag leisten. „Jetzt sind die Kommunen am Zug“, stellte Jäger fest. „Die Kämmerer müssen Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann. Dann ist der Rat in der Pflicht. Denn wir setzen auf eine selbstbestimmte Haushaltspolitik und die Eigenverantwortung der Kommunen“, unterstrich Jäger. Beim Erarbeiten der jeweiligen Konsolidierungspläne vor Ort bietet das Land zur Unterstützung eine professionelle Beratung durch eine Task-Force an.
Das Konzept des Stärkungspaktes Stadtfinanzen basiert wesentlich auf wissenschaftlichen Ergebnissen. So werden 80 Prozent des Geldes auf der Grundlage einer finanzwissenschaftlichen Berechnung der Professoren Dr. Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk verteilt, die im Februar 2011 ihr Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ vorgelegt hatten. Das Gutachten war noch von der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben worden. 20 Prozent der Landeshilfe werden als Grundbetrag über einen Einwohnerschlüssel gezahlt. Dadurch wird erreicht, dass auch die kleineren Gemeinden ausreichende Leistungen aus dem Stärkungspakt erhalten.

Die Gutachter haben einen Mehrjahresdurchschnitt der Haushaltsdaten der Jahre 2004 bis 2007 gebildet und bei den Soziallasten auch noch die Daten des Jahres 2008 berücksichtigt. Ebenfalls eingerechnet wurde eine Prognose zur Höhe und Entwicklung der Zinslast für Liquiditätskredite. Auf diese Weise ergibt sich ein konkretes und besonders umfassendes Bild der Kommunalfinanzen. „Die Mittelverteilung wird hierdurch auf eine breite Datengrundlage gestellt. So können wir Einzelereignisse und konjunkturbedingte Schwankungen ausgleichen“, betonte Jäger.

Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist bereits das zweite große Hilfspaket, das die Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen auf den Weg gebracht hat. In einem ersten Schritt hatte das Land unmittelbar nach dem Regierungswechsel den kommunalen Steuerverbund um mehr als 300 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Hiervon profitieren alle Kommunen. Für die 34 Gemeinden in der ersten Stufe des Stärkungspaktes bedeutet dies jährliche Verbesserungen von 41,7 Millionen Euro. Insgesamt erhalten sie im nächsten Jahr rund 1,6& Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies 155 Millionen Euro, für Castrop-Rauxel 51 Millionen Euro und Welver bekommt 3,8 Millionen Euro.
Außerdem können die Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen die schrittweise ansteigende Übernahme der Soziallasten durch den Bund einplanen. Der Bund wird ab 2014 die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung voll übernehmen. Träger dieser Aufgabe sind die kreisfreien Städte und die Kreise. Sie können dann mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 78 Millionen Euro jährlich rechnen. Für Oberhausen bedeutet dies voraussichtlich elf Millionen Euro. Bei den kreisangehörigen Kommunen werden indirekt Entlastungen bei der Kreisumlage erwartet.
Dass eine Konsolidierung der Haushalte möglich ist, zeigt ein Finanzgutachten für die Stadt Wuppertal, das Mitte November veröffentlicht wurde. „Gemeinsam schaffen wir eine realistische Perspektive. Es wird ein Kraftakt für Land und Kommunen, aber er lohnt sich“, versicherte der Kommunalminister.

Jäger appellierte erneut an den Bund: Denn gerade dessen Gesetze haben dazu geführt, dass immer mehr Kommunen in finanzielle Schwierigkeiten geraten: „Wir erwarten daher, dass der Bund seine Verantwortung für die Kommunen stärker wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim enormen Anstieg der Soziallasten, insbesondere bei der Eingliederung für behinderte Menschen, finanziell unterstützen.“

 

Duisburger Anteil:

Konsens hilft Kommunen aus der Schuldenfalle: 350 Millionen Euro könnten noch in 2011 ausgezahlt werden - Duisburger Anteil 51,8 Mio. Euro

Düsseldorf/Duisburg 29. November 2011 - Für die 34 nordrhein-westfälischen Kommunen in der größten finanziellen Not könnten schon bald die ersten Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen ausgezahlt werden. „Wenn der Gesetzesentwurf mit den jetzt vorgelegten Änderungsanträgen in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen wird, kann das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. November) in Düsseldorf das weitere Verfahren.
Die bereitgestellten 350 Millionen Euro Landesmittel würden dann noch im Dezember ausgezahlt werden. „Die heutige Einigung beweist: Die Landespolitik zeigt Verantwortung“, sagte Jäger.
Die Mittel aus dem Stärkungspakt, mit denen Kommunen - die überschuldet sind oder denen Überschuldung droht - in den kommenden Jahren rechnen können, ergeben sich aus einer Modellrechnung, die der Kommunalminister vorgestellt hat.



Danach bekommt die Stadt Oberhausen in den nächsten Jahren 65,5 Millionen Euro. Die kreisangehörige Stadt Castrop-Rauxel erhält 12,7 Millionen Euro jährlich und die Gemeinde Welver 405.000 Euro. Grundlage dafür ist der Kompromiss, auf den sich die rot-grüne Koalition und die FDP-Fraktion im Landtag geeinigt haben und der nach den Worten Jägers einen „Durchbruch in der Bewältigung der Finanzkrise der NRW-Kommunen“ darstellt.
Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes ist es jetzt möglich, zielgerichtet den am stärksten verschuldeten Kommunen zu helfen. Denn wer sich nicht mehr selbst aus der Schuldenfalle befreien kann, der braucht Hilfe. „Wir halten Wort: Die Kommunen, deren Not am größten ist, können sofort mit unserer Unterstützung rechnen. Wir werden gezielt helfen und nicht Geld mit der Gießkanne verteilen“, erklärte Kommunalminister Jäger.

Doch die Hilfen gibt es nicht ohne Gegenleistung. Wie im Stärkungspakt Stadtfinanzen vorgesehen, müssen die Bürgermeister und Räte ihren Beitrag leisten. „Jetzt sind die Kommunen am Zug“, stellte Jäger fest. „Die Kämmerer müssen Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann. Dann ist der Rat in der Pflicht. Denn wir setzen auf eine selbstbestimmte Haushaltspolitik und die Eigenverantwortung der Kommunen“, unterstrich Jäger. Beim Erarbeiten der jeweiligen Konsolidierungspläne vor Ort bietet das Land zur Unterstützung eine professionelle Beratung durch eine Task-Force an.
Das Konzept des Stärkungspaktes Stadtfinanzen basiert wesentlich auf wissenschaftlichen Ergebnissen. So werden 80 Prozent des Geldes auf der Grundlage einer finanzwissenschaftlichen Berechnung der Professoren Dr. Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk verteilt, die im Februar 2011 ihr Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ vorgelegt hatten. Das Gutachten war noch von der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben worden. 20 Prozent der Landeshilfe werden als Grundbetrag über einen Einwohnerschlüssel gezahlt. Dadurch wird erreicht, dass auch die kleineren Gemeinden ausreichende Leistungen aus dem Stärkungspakt erhalten.

Die Gutachter haben einen Mehrjahresdurchschnitt der Haushaltsdaten der Jahre 2004 bis 2007 gebildet und bei den Soziallasten auch noch die Daten des Jahres 2008 berücksichtigt. Ebenfalls eingerechnet wurde eine Prognose zur Höhe und Entwicklung der Zinslast für Liquiditätskredite. Auf diese Weise ergibt sich ein konkretes und besonders umfassendes Bild der Kommunalfinanzen. „Die Mittelverteilung wird hierdurch auf eine breite Datengrundlage gestellt. So können wir Einzelereignisse und konjunkturbedingte Schwankungen ausgleichen“, betonte Jäger.

Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist bereits das zweite große Hilfspaket, das die Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen auf den Weg gebracht hat. In einem ersten Schritt hatte das Land unmittelbar nach dem Regierungswechsel den kommunalen Steuerverbund um mehr als 300 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Hiervon profitieren alle Kommunen. Für die 34 Gemeinden in der ersten Stufe des Stärkungspaktes bedeutet dies jährliche Verbesserungen von 41,7 Millionen Euro. Insgesamt erhalten sie im nächsten Jahr rund 1,6& Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies 155 Millionen Euro, für Castrop-Rauxel 51 Millionen Euro und Welver bekommt 3,8 Millionen Euro.
Außerdem können die Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen die schrittweise ansteigende Übernahme der Soziallasten durch den Bund einplanen. Der Bund wird ab 2014 die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung voll übernehmen. Träger dieser Aufgabe sind die kreisfreien Städte und die Kreise. Sie können dann mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 78 Millionen Euro jährlich rechnen. Für Oberhausen bedeutet dies voraussichtlich elf Millionen Euro. Bei den kreisangehörigen Kommunen werden indirekt Entlastungen bei der Kreisumlage erwartet.
Dass eine Konsolidierung der Haushalte möglich ist, zeigt ein Finanzgutachten für die Stadt Wuppertal, das Mitte November veröffentlicht wurde. „Gemeinsam schaffen wir eine realistische Perspektive. Es wird ein Kraftakt für Land und Kommunen, aber er lohnt sich“, versicherte der Kommunalminister.

Jäger appellierte erneut an den Bund: Denn gerade dessen Gesetze haben dazu geführt, dass immer mehr Kommunen in finanzielle Schwierigkeiten geraten: „Wir erwarten daher, dass der Bund seine Verantwortung für die Kommunen stärker wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim enormen Anstieg der Soziallasten, insbesondere bei der Eingliederung für behinderte Menschen, finanziell unterstützen.“

 

Duisburger Anteil:

Landtagspräsident nimmt Unterschriften für den freien Sonntag entgegen

Düsseldorf/Duisburg 18. November 2011 - Zehntausend Unterschriften für den freien Sonntag hat die Kölner Allianz für den freien Sonntag bisher gesammelt und heute an Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg überreicht. Die Kölner Allianz für den freien Sonntag, im März 2011 gegründet und getragen vom DGB, der Evangelischen Kirche, dem Katholikenausschuss, der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung, von ver.di (alle Köln) sowie der Evangelischen Arbeitnehmerbewegung Rheinland, richtet sich gegen eine weitere Aushöhlung der Sonn- und Feiertagsruhe.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Allianz begründeten ihre Initiative mit dem besonderen Wert des Sonntags in einer christlichen Gesellschaft sowie dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch für die Familien sei der freie Sonntag von hoher Bedeutung. Gegen die ausufernde Nutzung des Sonntags für den Konsum habe nun eine Gegenbewegung eingesetzt. In der Bevölkerung sei in dieser Hinsicht ein Umdenken zu registrieren. Dies sei auch ein deutliches Zeichen für die Parlamente.

Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg begrüßte das Engagement der Allianz für die Sonntagsruhe und teilte mit, dass sich das NRW-Parlament mit dem Thema befassen werde. Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie werde das Thema Anfang 2012 beraten und in einer öffentlichen Anhörung auch den Rat von Sachverständigen einholen.
 

Aktuelle Stunden zu „rechtem Terror“
Eilantrag Eingliederungshilfe für Jobvermittlung

Düsseldorf/Duisburg 14. November 2011 -Der rechtsextremistische Terrorismus wird durch drei Anträge Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 17. November 2011. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass die Ergebnisse im Rahmen der Ermittlungen zur sogenannten „Zwickauer Zelle“ neue Formen von Gewalt und Terror verdeutlichten. Es häuften sich die Hinweise, dass die rechtsextremistischen Täter für zahlreiche Morde und Terroraktionen verantwortlich seien.
Auch die Fraktion DIE LINKE geht auf die Hinweise auf Anschläge und Morde ein und stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz über seine V-Leute nicht zumindest vage Hinweise erhalten habe. Die FDP-Fraktion stellt mit der Bundesjustizministerin fest, dass die Aufklärung „überhaupt nicht funktioniert“ habe. Es müsse darüber geredet werden, ob der Verfassungsschutz mit 16 Landes- und einer Bundesbehörde „optimal organisiert“ sei. Die Fraktionen sind sich einig, dass der Landtag über die Gefahr durch Rechtsextremisten debattieren müsse.

In ihrem Eilantrag „Eingliederungshilfe als erfolgreiches Instrument der Jobvermittlung erhalten“, der in der Plenarsitzung am Mittwoch, 16. November 2011 auf der Tagesordnung steht, greift die FDP-Fraktion die Vorwürfe gegenüber dem Internetversandhaus Amazon auf, denen sich NRW-Arbeitsminister Schneider angeschlossen habe. Danach sollen Mitarbeiter für das Weihnachtsgeschäft im Rahmen von betrieblichen Trainingsmaßnahmen in einem Probearbeitsverhältnis zwei Wochen lang ohne Bezahlung eingesetzt werden.
Die NRW-Regionaldirektion der Agentur der Arbeit habe unterdessen klargestellt, dass es sich bei den Praktika um ein gängiges und seit Jahren angewandtes Instrument der Jobvermittlung handele, bei dem Arbeitslose bis zu vier Wochen auf Probe arbeiten und dafür keinen Lohn, sondern weiter Arbeitslosengeld II erhalten. Dieses Verfahren sei korrekt und biete große Chancen für Langarbeitslose. Dies zeige sich darin, dass die meisten der Praktikanten später eingestellt würden.
 

„Der Fahrradreifen verliert weiterhin Luft“ - Stärkungspakt Stadtfinanzen im Expertenurteil

Düsseldorf/Duisburg 11. November 2011 - Viel Lob für die Landesregierung: Dass sie den Kommunen in ihrer finanziell schwierigen Lage helfen wolle, sei ein ermutigendes Zeichen: So der Tenor der Sachverständigen aus dem Kreis von Kommunen, Wissenschaft, Banken, Wirtschaft und Gewerkschaften bei einer gemeinsamen Anhörung von Haushalts- und Kommunalausschuss unter Leitung von Carina Gödecke (SPD).
Die konkreten Vorschläge des Gesetzentwurfs fanden dann aber deutlich weniger Zustimmung: Das veranschlagte Volumen sei zu gering, und der ausgewählte Kreis von Hilfsempfängern nicht zielführend, hieß es von einer Vielzahl der Experten. So wurde neben einem raschen Einstieg noch in diesem Jahr eine Neuausrichtung im Jahr 2012 empfohlen. Im Folgenden eine Zusammenfassung der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sowie von Professor Dr. Martin Junkernheinrich, Mitverfasser eines von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur finanziellen Lage der Kommunen.

Es sei ein „denkwürdiges“ Jahr, so Monika Kuban (Städtetag) da das Land sich entschließe, den Kommunen in ihrer Lage zu helfen. Einige befänden sich bereits seit Ende der 80er Jahre in der Haushaltskonsolidierung. Als Folge der jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung lägen die Lasten der Städte und Gemeinden in NRW deutlich über dem Durchschnitt der anderen Kommunen in den alten Bundesländern.
Dies beruhe nicht zuletzt auf den gestiegenen Soziallasten, die der Bund den Kommunen auferlegt hätte, erläuterte Claus Hamacher (Städte- und Gemeindebund).

Es sei wichtig, dass nunmehr ein Einstieg gelinge. Allerdings reichten die zur Verfügung gestellten Landesmittel nicht aus, um den Haushaltsausgleich aller Kommunen sicherzustellen und ein Anwachsen der Kassenkredite zu verhindern, so die kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Neben einer Aufstockung der Hilfen forderten sie eine Gleichbehandlung aller Kommunen. Beides könnte im Rahmen einer Überprüfung im Jahr 2012 vorgenommen werden, eine entsprechende Revisionsklausel sei bereits jetzt festzuschreiben. „Mit den jetzt vorgesehenen 350 Millionen Euro kann es gelingen, den Fahrradreifen notdürftig zu flicken, aber er verliert weiterhin Luft“, kommentierte Dr. Martin Klein (Landkreistag).

Finanzielle Beiträge bestimmter Kommunen (Abundanzumlage)zu einem Stärkungspakt schlossen die Kommunalen Spitzenverbände nicht von vornherein aus, sofern das Land zu einem „seiner finanziellen Verantwortung entsprechenden Finanzierungsbeitrag im Rahmen einer nachhaltigen Gesamtlösung“ bereit sei. Solche Zahlungen müssten jedenfalls zeitlich befristet sein und dürften die betroffenen Kommunen nicht in eine finanzielle Notlage bringen.

„Schnelle Hilfe ist erforderlich“, mahnte auch Professor Dr. Martin Junkernheinrich, Mitverfasser eines von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur finanziellen Lage der Kommunen. Analog zur Forderung der kommunalen Spitzenverbände trat er für ein einjähriges Soforthilfeprogramm und einer grundsätzlichen Überarbeitung ab dem Jahre 2012 ein. Die in der ersten Stufe geplante Fokussierung auf einen kleinen Kreis von 34 pflichtigen Hilfeempfängern sei nicht zielführend. In einer zweiten Stufe sollten zumindest die 138 Gemeinden mit einem Nothaushalt erfasst werden. Eine solche breitere Auswahl erleichtere auch die notwendige breite Zustimmung zum geplanten Stärkungspakt.

Jedenfalls solle bei der Auswahl der Gemeinden auch die Höhe der Liquiditätskredite sowie die Deckungslücke im konjunkturbereinigten Mehrjahresdurchschnitt, die sogenannte strukturelle Lücke, erfasst werden, forderte Junkernheinrich. Die vom Land bereitgestellten Finanzmittel seien mindestens zu verdoppeln. Ebenfalls seien die Kommunen von Aufgaben und festgelegten Standards zu befreien, damit Sparanstrengungen nicht in einer „Vergeblichkeitsfalle“ stecken blieben. Bei der Ausgestaltung der interkommunalen Solidarität (Abundanzumlage) müssten Doppelbelastungen der betroffenen Gemeinden, vor allem aber nicht zielführende Belastungen von Kommunen mit Nothaushalten vermieden werden.

 

Thema „U3-Betreuungsplätze“ im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend
Deutsch-Türkisches Anwerbeabkommen vor 50 Jahren – Feier im Landtag NRW


Thema „U3-Betreuungsplätze“ im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend
Düsseldorf/Duisburg 9. November 2011 - Eine Aktuelle Viertelstunde zum Thema „U3-Betreuungsplätze und –Ausbau“ wird es am Donnerstag, 10. November 2011, 10 Uhr, Raum E3 – A02 im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (Vorsitz: Margret Vosseler, CDU) auf Antrag der FDP-Fraktion als Punkt 2 der Tagesordnung geben.

Zur Begründung für ihren Antrag verweist die FDP-Fraktion auf die aktuellen statistischen Zahlen über die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Aus diesen Zahlen gehe hervor, dass sich die Ausbaudynamik in NRW im Vergleich zum Vorjahr verlangsamt habe. NRW sei bundesweit Schlusslicht bei der Betreuung von Unterdreijährigen. Da das Thema für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für die Umsetzbarkeit des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige sowie mit Blick auf das mit dem Bund vereinbarte Ausbauziel einer Bedarfsdeckungsquote von 32 Prozent für das Land NRW von erheblicher Bedeutung sei, bestehe ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse.

 

Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren“ verschoben
Das Thema „Landesweite Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren aussetzen – Kommunale Selbstverwaltung stärken“ wird in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU) nicht behandelt.
Der entsprechende Antrag der FDP-Fraktion sowie der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion sollen in der Sitzung des Ausschusses im Dezember 2011 beraten werden.

 

Deutsch-Türkisches Anwerbeabkommen vor 50 Jahren – Feier im Landtag NRW
An das deutsch-türkische Anwerbeabkommen, das vor 50 Jahren geschlossen wurde, erinnerten der Landtag und die Landesregierung NRW mit einer Feierstunde sowie einer Ausstellung mit dem Titel „50 Jahre Migration aus der Türkei: Geschichte, Gegenwart und Zukunft“.

Seit 1961, als das Anwerbeabkommen beschlossen wurde, haben viele türkischstämmige Menschen in Nordrhein-Westfalen ihr Zuhause gefunden. Heute leben mehr als 800.000 Frauen, Männer und Kinder türkischer Herkunft in NRW – mittlerweile ist das die dritte oder gar die vierte Generation. Die Beziehungen zwischen Türken und Deutschen ist geprägt von Sympathie, aber auch von Ängsten, von Missverständnissen, aber auch von Harmonie und Freundschaft, von traurigen und schönen Ereignissen und Erlebnissen.
Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg begrüßte gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Guntram Schneider, und dem Generalkonsul der Republik Türkei, Firat Sunel, die 250 Festgäste, darunter auch zahlreiche Einwanderer der ersten Stunde, im Plenarsaal des Landtags. Uhlenberg wies darauf hin, dass 50 Jahre Anwerbeabkommen ein bedeutsamer Anlass und ein menschlich wie politisch zwingender Grund zu Rückblick und Perspektive sei. Er sprach sich aus für ein „aufgeschlossenes Zusammenleben, für kulturellen Dialog, für gute Geschäfte, für mehr Chancen, dass Menschen in Nordrhein-Westfalen – gleich welcher Herkunft – ihren persönlichen Traum vom Glück wahr machen können.“ Und er rief den türkischstämmigen Menschen zu: „Sie gehören zu uns in Nordrhein-Westfalen, ob schon mit oder (noch) ohne deutschen Pass. Das ist natürlich eine ganz persönliche, freie Entscheidung. Unser Zusammenleben: Das ist unsere Gegenwart und unser Tor in die Zukunft.“

Der Landtagspräsident zog eine stolze Bilanz für die türkische Gemeinschaft in NRW: „Sie alle gehören ganz zweifellos zum „Schatz der Köpfe“ in NRW, der für unser Industrieland jetzt in der Zeit nach Kohle und Stahl Rohstoff Nummer Eins ist.“ Dies werde in der Ausstellung „50 Jahre Migration aus der Türkei. Geschichte, Gegenwart und Zukunft“ deutlich, die von Carina Gödecke, 1. Vizepräsidentin des Landtags NRW, eröffnet werde.
Die Ausstellung erzählt mit lebensgroßen Fotoporträts, mit historischem Film- und Tonmaterial sowie einer Fülle von Objekten und Fotos die Geschichte von nunmehr drei Generationen, die ihre Wurzeln in der Türkei und ein neues Zuhause in Deutschland haben.
Die Ausstellung kann vom 9. November bis 4. Dezember 2011, montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr, besichtigt werden. Bitte melden Sie sich unter Telefon 0211/884-2129 an.
 

Anhörungen zu Sozialticket, Intensivmastanlagen, Integration, Stärkungspakt

Düsseldorf/Duisburg 4. November 2011 - In vier öffentlichen Anhörungen ist in der kommenden Woche der Rat von Experten gefragt:
Ein landesweites einheitliches Sozialticket will die Fraktion DIE LINKE. Gemeinsam mit den Kommunen und den Verkehrsverbünden soll das Land so Geringverdienern und Menschen unterhalb der Armutsgrenze das Recht auf Mobilität geben und den Zugang zu kulturellen, sozialen und sportlichen Angeboten ermöglichen. Das Sozialticket dürfe monatlich nicht mehr als 15 Euro kosten. Die Einführung des Sozialtickets soll mindestens mit 100 Millionen Euro unterstützt werden. Die Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) zu dem Antrag „Mobilität und soziale Teilhabe sind Grundrechte – Ein landesweites Sozialticket ist eine Notwendigkeit“ ist am Dienstag, 8. November 2011, 15 Uhr in Raum E3 – A02.

„Intensivmastanlagen belasten ländliche Regionen in NRW – Bäuerliche Landwirtschaft stärken“ lautet der Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN, der am Mittwoch, 9. November 2011, 10 Uhr in Raum E3 – A02 Gegenstand einer Expertenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU) ist. Nach Ansicht der beiden Fraktionen nimmt die Akzeptanz gegenüber großen Tierhaltungsanlagen aus Gründen des Tier-, Gesundheits- und Umweltschutzes ab. Strengere Regeln im Baurecht, im Immissionsschutz sowie der Gesundheitsvorsorge sollen für Begrenzungen sorgen, die bäuerliche Landwirtschaft gestärkt werden.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung „zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“ soll die bereits bestehende integrationspolitische Infrastruktur in NRW gesichert und optimiert werden. Eine vorausschauende, aktivierende und unterstützende Integrationspolitik soll ermöglicht und als bedeutendes Ziel der Landespolitik verankert werden. Die Stellungnahmen der Sachverständigen nimmt der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) am Mittwoch, 9. November 2011, 13.30 Uhr in Raum E3 – A02 entgegen.

Die Haushaltskonsolidierung der Kommunen ist Thema der Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) sowie im Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz Manfred Palmen, CDU) am Freitag, 11. November 2011, 10 Uhr, Plenarsaal. Dazu liegen vor der Entwurf des Stärkungspaktgesetzes der Landesregierung sowie zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Gemeinden mit besonders schwieriger Haushaltslage einen nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Dafür stellt das Land diesen Gemeinden von 2011 bis 2020 Konsolidierungshilfen zur Verfügung, an deren Finanzierung sich die Kommunen durch einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze sowie ab 2014 durch eine Solidaritätsumlage beteiligen sollen. Die Fraktion DIE LINKE fordert „Echte Entschuldung der Kommunen statt kaputtsparen“ und verlangt, dass die Landesregierung ab 2012 einen Landes-Entschuldungsfonds einrichtet. In ihrem zweiten Antrag setzt sich die Fraktion dafür ein, dass die Verteilung der in diesem Jahr eingestellten Konsolidierungshilfen in Höhe von 350 Mio. Euro an die am meisten bedürftigen Kommunen ohne Auflagen und Zwangsmaßnahmen geregelt wird.
 

 

Städte, Gemeinden und Kreise erhalten 500 Millionen Euro mehr vom Land
2012 höchste Zuweisung aller Zeiten - Steigerung um 6,3 % auf 8,4 Milliarden Euro

Düsseldorf/Duisburg 21. Oktober 2011 - Die Landesregierung wird den Kommunen mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 rund 8,4 Milliarden Euro auszahlen. Der Betrag steigt gegenüber 2011 um rund 500 Millionen Euro oder 6,3 Prozent. „Das ist die höchste Summe, die in der Geschichte des Landes an die Kommunen gezahlt wird. Wir stehen zu unserem Versprechen und unterstützen die Kommunen nach Kräften bei der Sanierung ihrer Haushalte“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (21. Oktober) in Düsseldorf.
Die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate ist ein Grund für den Anstieg der Zuweisungen. Zusätzlich werden die Kommunen seit dem Regierungswechsel nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Dadurch erhalten sie seit 2010 jährlich rund 300 Millionen Euro zusätzlich.
Die 350 Millionen Euro Landesmittel im Stärkungspakt Stadtfinanzen eingerechnet, zahlt das Land den Kommunen im nächsten Jahr rund 8,75 Milliarden Euro. „Wir gehen damit an die äußerste Grenze der finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushaltes“, betonte Jäger. Mit dem GFG 2012 werden die Kriterien für den kommunalen Finanzausgleich an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Die Änderungen gehen auf Vorschläge des ifo-Gutachtens aus dem Jahr 2008 und Beratungsergebnisse der ifo-Kommission zurück. „Die neue Systematik sorgt dafür, dass das Geld da ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird. Dies ist aus verfassungsrechtlicher Sicht auch zwingend geboten. Mit der zusätzlichen Unterstützung durch den Stärkungspakt haben auch hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen“, erklärte Jäger. Eine wesentliche Neuerung ist die stärkere Gewichtung der sozialen Lasten. Sie sind in den vergangenen zehn Jahren um 50 Prozent auf fast 13 Milliarden Euro angestiegen.
Neu eingeführt wird ein Flächenansatz. Er berücksichtigt die besonderen Ausgaben von Flächengemeinden mit einer geringen Einwohnerzahl. Schließlich soll in das Finanzausgleichssystem auch ein Demo­grafiefaktor eingefügt werden, der die Folgen rückläufiger Einwohnerzahlen in einzelnen Kommunen abmildert. Für einzelne Kommunen können die Gewinne und Verluste im kommunalen Finanzausgleich erheblich sein. „Die Entwicklung der Steuerkraft sieht von Kommune zu Kommune höchst unterschiedlich aus“, erläuterte Jäger. „Wer Steuerzuwächse hat, verliert zwangsläufig bei den Schlüsselzuweisungen. Wo Steuern weggebrochen sind, kann hingegen mit mehr Schlüsselzuweisungen gerechnet werden.“
Es gebe allerdings auch Kommunen, die im Verhältnis zum GFG 2011 systembedingt verlieren. Für diese Kommunen sollen im GFG 2012 einmalig Abmilderungshilfen in Höhe von insgesamt rund 69 Millionen Euro vorgesehen werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll im Dezember in Landtag eingebracht werden. „Wir geben die Modellrechnung bereits jetzt bekannt, damit die Kommunen besser für ihre eigenen Haushalte planen können“, erläuterte Jäger. Aus der heute veröffentlichten Modellrechnung ist für jede Kommune ersichtlich, welche Mittel sie nach den derzeitigen Planungen im kommenden Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten soll.

 

Vorläufige Liste der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1 des Stärkungspakts teilnehmen werden (Änderungen nach Vorlage der endgültigen Haushaltsdaten möglich):

 

Landtag beschließt neues Schulgesetz

 

Düsseldorf/Duisburg 20. Oktober 2011 - Zum sechsten Mal in der Geschichte der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik hat der Landtag heute eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen (Drs. 15/2767). Damit können Kommunen die sogenannte Sekundarschule einführen. Zudem werden gegliederte und integrierte Schulformen künftig in der NRW-Verfassung verankert, während der bisher garantierte Bestand der Hauptschule entfällt (Drs. 15/2768). Auf diesen Konsens hatten sich die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen bereits vor der Sommerpause verständigt und als Ende der jahrelangen schulpolitischen Auseinandersetzung gefeiert.

„Es ist durch die Verfassungsänderung gelungen, ein Nebeneinander von gegliederten und integrierten Schulen festzulegen“, betonte Klaus Kaiser (CDU). Zudem bringe der Schulkonsens endlich Ruhe in die Schullandschaft: Jede Schule, die genügend Schülerinnen und Schüler habe, könne weiterexistieren und sich weiterentwickeln. Und auch die Kommunen hätten ausreichend Zeit, ohne Eile Entscheidungen für die Strukturen vor Ort zu treffen, so Kaiser. Dabei ermögliche ihnen die Sekundarschule, auf demografischen Wandel und verändertes Eltern-Schulwahl-Verhalten zu reagieren. Laut Kaiser besonders wichtig in diesem Prozess: gerade Hauptschullehrkräften neue Perspektiven eröffnen.

Renate Hendricks (SPD) lobte den Schulkonsens als Abschluss einer 40-jährigen Auseinandersetzung über die Schulstruktur in NRW. Die Verfassungsänderung gebe nun einen Rahmen vor, unter dem gemeinsam mit dem neuen Schulgesetz Schulentwicklung vor Ort passieren könne. Dabei müssten die Kommunen die Eltern mitnehmen und befragen. „Es ist eine demokratische Form von Schulentwicklung“, betonte Hendricks daher. Gleichzeitig erhielten mit dem neuen Schulgesetz auch die kleinen Grundschulen – gerade im ländlichen Raum – Planungssicherheit. Insgesamt bedauerte die SPD-Politikerin jedoch, dass FDP und Linke den Konsens nicht mittrügen.

Der Schulkonsens sei nicht nur eine Chance für die Schülerinnen und Schüler, meinte Sigrid Beer (Grüne). „Er ist auch eine Chance für die Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen.“ Es müsse eine neue Schulgemeinde entstehen, in der auch die mitgenommen würden, die heute in möglichweise auslaufenden Schulen arbeiteten. „Es soll etwas zusammenwachsen, nicht auseinanderdividiert werden“, machte die Grüne deutlich. Auch betonte sie, dass die Kommunen nun ausreichend Zeit für die Schulentwicklung vor Ort hätten – jede Hektik sei unnötig. Und bei allem gelte: „Die Schule ist für die Schülerinnen und Schüler da. Nicht für die Politik, nicht für die Verbände.“

„Es ist der Tag der verpassten Chancen“, kritisierte Ingrid Pieper von Heiden (FDP). Ein umfassender Schulkonsens werde verhindert. Die von CDU, SPD und Grünen unterstützte Gesetzesänderung gefährde die hohe Qualität der differenzierten Bildungsgänge durch verpflichtenden integrierten Unterricht. Dieser überfordere in den meisten Fällen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer. Hinzu komme, dass die Sekundarschule fast deckungsgleich sei mit der rot-grünen Gemeinschaftsschule. Zwar unterstütze die FDP das Konzept wohnortnaher Grundschulen. Dem neuen Schulgesetz werde sie jedoch nicht zustimmen, da es bestehende Schulformen benachteilige.

Gunhild Böth (Linke) ging der integrierte Unterricht hingegen nicht weit genug. „Es gibt kein Recht auf längeres gemeinsames Lernen“, kritisierte sie. Das hätte ihrer Meinung nach jedoch zu einem Schulkonsens dazugehört. Mangelhaft in Sachen Sekundarschule sei auch: „Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, Elternbefragungen zu machen.“ Die Stadträte würden damit bei der Ausgestaltung der neuen Schulform einseitig gestärkt. Insofern sei der Schulkonsens auf halber Strecke stehen geblieben, meinte die Linke. Problematisch sei zudem: Die Sekundarschule habe anders als eine Gesamtschule keine eigene Oberstufe, was den Übergang und damit den Weg zum Abitur erschwere.

„Nicht wir vertun eine historische Chance, sondern sie vertun eine historische Chance“, reagierte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) auf die Kritik der FDP. Das Ergebnis der Beratungen der vergangenen Wochen sei mehr als nur ein Kompromiss zwischen drei politischen Fraktionen, es sei ein großer Konsens für die ganze Gesellschaft. Er schreibe die Schulstruktur für die kommenden zwölf Jahre fest, erläuterte Löhrmann: „Wir machen den Weg frei für eine zukunftsgerichtete, innovative und pragmatische Schulentwicklung vor Ort.“ Insgesamt bestimme die Nachfrage der Eltern entscheidend das Schulangebot vor Ort – ihnen habe die Verfassung eine starke Rolle zugewiesen.


Infokasten: Sekundarschule
An der Sekundarschule mit den Klassen fünf bis zehn können Schülerinnen und Schüler alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreichen. Darüber hinaus ermöglicht sie ihnen auch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über mindestens eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg. Zudem setzt die Sekundarschule auf längeres gemeinsames Lernen.

„Gefahr für Demokratie“
Bankenkrise: Einigkeit in Analyse, Unterschiede bei Lösungswegen


Das Thema Bankenkrise stand auf Antrag von SPD und Grünen in Verbindung mit einem Antrag der Linken im Mittelpunkt einer Aktuellen Stunde. Politiker aller Fraktionen zeigten dabei Verständnis für die weltweiten Proteste gegen die Banken und Finanzmärkte. Diese seien Ausdruck der Sorge der Menschen, auch der Sorge um die Demokratie.

Vor diesem Hintergrund forderte Hans-Willi Körfges (SPD) eine stärkere Handlungsfähigkeit des Staates ein und kritisierte „Ignoranz“ und „Fatalismus“ auf Seiten der Bundesregierung. Es dürfe nicht sein, dass derjenige, der auf Staatsbankrotte spekuliere, dann auch noch den Staat zu Hilfe rufe.

„Zaudern und Zögern verlängert die Krise“, erklärte auch Stefan Engstfeld (Grüne). Heute herrsche ein Diktat der Märkte, befürchtete er und forderte die Schaffung einer europäischen Wirtschaftsunion mit einer einheitlichen Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Sozialpolitik. Banken müssten einer einheitlichen Aufsicht unterliegen, was Deutschland bislang gebremst habe.

Heute seien die Parlamente entmachtet, erklärte Rüdiger Sagel (Linke). Banken entschieden über Staatshaushalte und hätten sich für den Notfall selbst verstaatlicht. Dies sei eine existentielle Bedrohung des Staates. Der Linken-Sprecher forderte einen Kurswechsel hin zu öffentlich-rechtlich organisierten Banken, wie dies auch der IWF unterstütze.

Es könne nicht sein, dass 63 Billionen Dollar, die in der Realwirtschaft erarbeitet würden, 955 Billionen Dollar auf den Finanzmärkten gegenüberstünden, meinte Armin Laschet (CDU). Daher müsse man die Soziale Marktwirtschaft wieder handlungsfähig machen. Die Deregulierung der Finanzmärkte sei allerdings zu einem großen Teil unter einer rot-grünen Bundesregierung erfolgt.

Vor diesem Hintergrund verwahrte sich auch Angela Freimuth (FDP) gegen einseitige populistische Kampagnen. Mit Blick auf die WestLB warnte sie vor einer Verstaatlichung von Banken. Die diskutierte Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken werde Kreditbedingungen verschlechtern und gebe keine Sicherheit, wie die Auswirkungen des Zusammenbruchs der Investmentbank Lehman zeigten.

Man habe nicht mehr nur eine Wirtschafts- und Bankenkrise, sondern eine Systemkrise, so Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD). Die Banken hätten aus den Entwicklungen seit 2008 keine Lehren gezogen, also müsse man handeln. Angesichts des neuen Währungsraums rund um China warnte der Minister vor einer „D-Mark Nostalgie“; selbst die Schweiz sei gezwungen, sich an den Euro zu koppeln.

Vor einer „Krise der Demokratie“ warnte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Diese lasse sich nur durch große Einigkeit verhindern. Kraft wandte sich gegen die Macht der drei großen Ratingagenturen, die gleichzeitig bewerteten und an ihren Bewertungen verdienten. Banken müssten kleiner werden, damit deren Stützung nicht immer wieder als „alternativlos“ hingestellt werde. T.W.
 

 

Aktuelle Stunden zur Kreditklemme der Kommunen und zur Finanz- und Bankenkrise - Eilantrag zum Betreuungsgeld

 

Düsseldorf/Duisburg 17. Oktober 2011 - „Sieht die Landesregierung eine Kreditklemme der Kommunen in Nordrhein-Westfalen?“ will die CDU-Fraktion im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 19. Oktober 2011, wissen. Zur Begründung ihres Antrags verweist die CDU-Fraktion auf die Aussage der Landesregierung in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik in der vergangenen Woche, eine Kreditklemme sei nicht bekannt, Sorgen um die Kreditvergabe für Kommunen seien unbegründet. Demgegenüber habe die Ministerpräsidentin in einem aktuellen Interview erklärt, dass es eine sehr gefährliche Situation sei, „wenn jetzt erste Banken Kommunen mit Nothaushalten keine Kredite mehr geben“. Da es offensichtliche keine einheitliche Haltung der Landesregierung gebe, müsse der Landtag dieses Thema debattieren.

Der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 20. Oktober 2011, liegen Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE zugrunde, die miteinander verbunden werden. Beide Anträge greifen die bankenkritischen Demonstrationen des Wochenendes auf und äußern die Befürchtung, dass die Banken- und Finanzkrise sich nicht nur auf den Bund, sondern auch direkt auf Länder und Kommunen auswirke. Die Linke führt in diesem Zusammenhang aus, dass sich dadurch die Kreditklemme der Kommunen erneut verschärfen werde. Während die Landesregierung die Abwicklung der West LB mit Milliarden finanziere, würden die Kommunen zu Kürzungsorgien gezwungen.

Für die ersatzlose Streichung des Betreuungsgeldes soll sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen. Das ist der Tenor eines Eilantrags „Fernhalteprämie
verhindern – CSU-‚Herzensprojekt‘ beenden“ der Fraktionen von SPD und GRÜNEN für die Plenarsitzung am Mittwoch, 19. Oktober 2011. Das Betreuungsgeld sei ein „Herzensprojekt“ der CSU. Die familienpolitische Leistung in Höhe von voraussichtlich 150 Euro monatlich sollen Eltern erhalten, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder nicht in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege betreuen lassen.
SPD und GRÜNE wenden sich grundsätzlich gegen das Betreuungsgeld, das zentrale Anliegen einer präventiven Bildungs- und Familienpolitik hintertreibe. So liefere es gerade einkommensschwachen Eltern einen Anreiz, ihren Kindern frühe Förderangebote in Bildungseinrichtungen wie der Kita vorzuenthalten und sich stattdessen für die Geldleistung zu entscheiden. Das Betreuungsgeld sei außerdem – verfassungsrechtlich prekär - geeignet, die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau fortzuschreiben. Nicht zuletzt sei es nicht finanzierbar und müsse aus diesen guten Gründen abgelehnt werden, so SPD und GRÜNE
 

 

Aktuelle Viertelstunde über Kreditvergabe an Kommunen im Nothaushaltsrecht

 

Düsseldorf/Duisburg 13. Oktober 2011 - Über den Vorstandsbeschluss der WL-Bank zur Kreditvergabe an Kommunen im Nothaushaltsrecht hat die CDU-Fraktion für die Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina Gödecke, SPD) am Freitag, 14. Oktober 2011, Raum E3 – D01 nach der öffentlichen Anhörung eine Aktuelle Viertelstunde beantragt.

Die CDU-Fraktion stützt sich bei ihrem Antrag auf eine Mitteilung der Presse. Danach hat die WL-Bank in Münster einen grundsätzlichen Vorstandsbeschluss gefasst, nach dem die Bank künftig Städten und Gemeinden im Nothaushaltsrecht ohne genehmigte Finanzierungspläne keine weiteren Kredite gewähren werde. Einer bisher ungenannten Kommune aus dem Münsterland soll die Verlängerung des (Liquiditätssicherungs-)Kredits verweigert worden sein. Das Innenministerium soll zu dem Vorgang Stellung nehmen.

Die Ausschuss-Vorsitzende Carina Gödecke weist darauf hin, dass „wegen überwiegender Belange des öffentlichen Wohls und der öffentlichen Sicherheit oder schutzwürdiger Interessen Einzelner die Öffentlichkeit“ bei bestimmten Informationen ausgeschlossen werden könnte.

 

Anhörungen: Landesaltenpflegegesetz, politische Bildung, Kreislaufwirtschaftsgesetz und demokratische Beteiligungsrechte

 

Düsseldorf/Duisburg 7. Oktober 2011 - In der kommenden Woche stehen vier öffentliche Anhörungen auf der Tagesordnung der Fachausschüsse im Landtag NRW.

„Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes“ lautet der Gesetzentwurf der Landesregierung, der der Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz: Günter Garbrecht, SPD) am Mittwoch, 12.10.2011, 10.00 Uhr in Raum E 3 – A 02 zugrunde liegt. Um dem Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung entgegenzuwirken, der auch durch die besondere Belastung der ausbildenden Pflegeeinrichtungen mit den Kosten der Ausbildungsvergütung zu tun hat, soll eine Umlagefinanzierung eingeführt werden. Mit dieser sollen die Wettbewerbsnachteile der ausbildenden gegenüber den nichtausbildenden Pflegeeinrichtungen ausgeglichen werden. Der Entwurf einer Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege ist ebenfalls Gegenstand der Anhörung.

Ebenfalls am Mittwoch, 12.10.2011, 13.00 Uhr in Raum E 3 – D 01 findet im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) eine Anhörung zum Antrag der Fraktion FDP „Die politische Bildung in nordrhein-westfälischen Schulen stärken – Schülerinnen und Schüler noch stärker über die Gefahren für Demokratie durch Rechts- und Linksextremismus aufklären“ und zu dem Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne „Politische Bildung stärken – Pluralität fördern“ statt. Beide Anträge fordern die Verstärkung der Aufklärungsarbeit an Schulen und die Förderung des politischen Bewusstseins von Kindern und Jugendlichen. Der Schwerpunkt soll bei der Aufklärung über den Nationalsozialismus gesetzt werden, verlangt wird aber auch die kritische Aufarbeitung der DDR-Geschichte.

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz: Friedhelm Ortgies, CDU) werden am Donnerstag, 13.10.2011, 11.00 Uhr im Plenarsaal in der Anhörung zum Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne „Privat vor Staat verhindern – Röttgens Kreislaufwirtschaftsgesetz ablehnen“ Experten gehört. Die Fraktionen sprechen sich gegen den Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Röttgen aus und fordern u.a., dass die Prinzipien der EU-Abfallrahmenrichtlinie, vor allem das der Nachhaltigkeit, konsequent umgesetzt werden, die Einführung einer flächendeckenden Bioabfallentsorgung vorgeschrieben wird und die Kommunen weiterhin die Entscheidungshoheit darüber haben, ob gewerbliche Abfallsammlungen ausgeführt werden.

Am Freitag, 14.10.2011, um 10.00 Uhr in Raum E 3 – D 01 setzt sich der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina Gödecke, SPD) im Rahmen einer Anhörung mit dem Antrag der Fraktion FDP „Demokratische Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken – Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen einführen“ auseinander. Um die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger substanziell zu stärken, soll in NRW, wie schon in anderen Bundesländern, auf kommunaler Ebene das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht werden