BZ-Home Medizinische Versorgung  Sonderseiten - Fotostrecken und mehr



BZ-Sitemap

 

Coronavirus:
Duisburg
NRW
Bund + Welt

 

Klinik Krankenhäuser

Klinik Apotheken

Klinik Notdienste

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






Klinik Corona-Sonderseite Kreis Wesel Klinik Corona-Sonderseite Duisburg Klinik NRW  0211 9119 1001 Klinik 

Änderungen der Coronaschutzverordnung in Duisburg

Duisburg, 21. Juni 2021 - Ab heute gelten neue Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes, welche überwiegend die Maskenpflicht in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenzstufe 1 betrifft.

Für die Stadt Duisburg bedeutet dies, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien nur noch bei einer hohen Personendichte auf engem Raum gilt. In Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen, Schaltern und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes muss daher eine Maske getragen werden.

Gleichfalls bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen grundsätzlich auch weiterhin bestehen. Die Maske darf nur bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und bestimmten anderen Veranstaltungen abgenommen werden. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass weitere Schutzmaßnahmen (beispielsweise negativer Testnachweis, Abstand und besondere Rückverfolgbarkeit vorliegen).

Die Maskenpflicht im Freien an Schulen wurde ebenfalls aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler müssen seit heute auf dem Pausenhof und auf Sportanlagen keine Maske mehr tragen.

Im Schulgebäude und im Klassenraum bleibt die Maskenpflicht jedoch zunächst bis zu den Sommerferien bestehen.

Weitere Regelungen:
• Für Fahrschulen etc. reicht nun eine medizinische Maske aus
• Kontaktfreier Sport ist mit negativem Test auch drinnen ohne Mindestabstand möglich
• Der Besuch des Zoos kann wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung erfolgen
• Auch Sitzungen, Tagungen und Kongresse mit über 1.000 Teilnehmern im Freien, höchstens aber einem Drittel der regulären Kapazität des Veranstaltungsortes mit einfacher Rückverfolgbarkeit, sind nunmehr möglich

Geänderte Öffnungszeiten der städtischen Teststellen
Die städtischen Teststellen sind ab sofort nur noch von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Wie bereits angekündigt werden die Teststandorte am Steinhof in Huckingen, an der Moschee in Marxloh, an der Friedrich-Ebert-Straße 12 sowie an der Stadthalle Walsum zum 26. Juni geschlossen.
Ein Überblick über die verschiedenen Standorte in den Stadtteilen/Bezirken findet sich auf der Internetseite www.du-testet.de