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Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde schafft zusätzliche Terminkontingente für Führerscheinumtausch

Duisburg, 30. März 2022 - Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes hat kurzfristig zusätzliche Terminkontingente für den Pflichtumtausch von Führerscheinen geschaffen. Ab sofort können Betroffene ihre Führerscheine in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde auf der Daimlerstraße in Neumühl umtauschen.

„Ich bin sehr froh über diese Lösung und dass wir zusätzliche Terminkontingente schaffen konnten. So bieten wir den Duisburgerinnen und Duisburgern die Möglichkeit, ihren Führerschein rechtzeitig umzutauschen“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Es wurden insgesamt sieben zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt und notwendige, räumliche Voraussetzungen geschaffen, um nun auch direkt in der Fahrerlaubnisbehörde den Umtausch anbieten zu können.

Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können ab sofort über www.duisburg.de bei der Fahrerlaubnisbehörde gebucht werden. In den nächsten Wochen sollen die Terminkontingente sukzessive gesteigert werden.
Zudem besteht - wie bisher auch - die Möglichkeit, den Umtausch im Bürgerservice zu beantragen. Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post.

Betroffen sind aktuell alle Einwohnerinnen und Einwohnern aus den Geburtsjahren 1953 bis 1958, hier muss der Umtausch bis spätestens 30. Juni 2022 erfolgen sowie Betroffene aus den Geburtsjahren 1959 bis 1964. Bei den Betroffen aus den Geburtsjahren 1959 bis 1964 muss der Umtausch bis spätestens 19. Januar 2023 erfolgen.

Insgesamt müssen aus diesen beiden Jahrgängen rund 60.000 Personen allein aus Duisburg ihren Führerschein umtauschen. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit - ähnlich wie ein Personalausweis.

Hintergrund: Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Das geschieht stufenweise:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr der Person, die sich im Besitz der Fahrerlaubnis befindet, ausschlaggebend:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins