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Duisburg, 10. März 2026 -
Die Stadt Duisburg erleichtert den Pflichtumtausch
alter Führerscheine und stellt zusätzliche
Terminkontingente zur Verfügung: Ab sofort können
Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag auch wieder in
den sieben Bürger-Service-Stationen stellen.
Weiterhin ist auch der Führerscheinumtausch in der
Fahrerlaubnisbehörde in Duisburg-Neumühl möglich.
Mit der Ausweitung des Angebots reagiert die Stadt
Duisburg auf die weiterhin hohe Zahl von
Führerscheinumtauschanträgen und schafft damit
zusätzliche Möglichkeiten für die Antragstellung im
gesamten Stadtgebiet.
In der aktuellen
Umtauschphase sind alle zwischen 2002 und 2004
ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine betroffen.
Stichtag für den spätesten Umtausch ist hier der
19. Januar 2027. Daher wird empfohlen, den Antrag
möglichst früh zu stellen, um rechtzeitig einen
neuen Führerschein zu erhalten. Der alte
Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine
Gültigkeit – ähnlich wie ein Personalausweis.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss
seinen Führerschein – egal ob Papier- oder
Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom
Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033
tauschen. Termine für den Pflichtumtausch von
Führerscheinen können ab sofort über
www.duisburg.de/termine bei den
Bürger-Service-Stationen und beim Straßenverkehrsamt
gebucht werden. Betroffene benötigen ein
biometrisches Passfoto auf Papier. Die Gebühren
betragen 31,60 Euro mit Direktversand des neuen
Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post.
Eine persönliche Abholung ist im Bürgerservice nicht
möglich. Wer seinen Führerschein persönlich abholen
möchte, kann den Antrag weiterhin nur im
Straßenverkehrsamt stellen.
Nach der dritten
EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar
2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013
ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein
umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass
alle in der EU noch in Umlauf befindlichen
Führerscheine ein einheitliches und
fälschungssicheres Muster erhalten.
Das
geschieht stufenweise: Alle Führerscheine mit
Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 mussten
bereits stufenweise bis zum 19. Januar 2025
getauscht worden sein. Bei Führerscheinen mit
Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das
Ausstellungsjahr des Führerscheins: 1999
bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis
2004: Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007:
Umtausch bis 19. Januar 2028 2008: Umtausch bis
19. Januar 2029 2009: Umtausch bis 19. Januar
2030 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031 2011:
Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar
2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Duisburg, 13. Januar 2024 -
Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes
weist darauf hin, dass alle Duisburgerinnen und
Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis 1970, die
noch einen grau- oder rosafarbenen
Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen
neuen EU-Führerschein umtauschen müssen. Der
Pflichtumtausch muss bis zum 19. Januar 2024
erfolgen.

Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist
seine Gültigkeit - ähnlich wie ein Personalausweis.
Bereits jetzt empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde
auch für die kommenden Jahrgänge (ab 1971) sich
rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem
Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es
erfahrungsgemäß hierfür wieder viele freie Termine
geben. Der Umtausch ist nur persönlich in der
Fahrerlaubnisbehörde in Duisburg- Neumühl möglich.
Termine für den Pflichtumtausch von
Führerscheinen können über www.duisburg.de/termine
(„Führerscheinumtausch“) gebucht werden. Zum Termin
werden der bisherige Führerschein, ein biometrisches
Lichtbild sowie Personalausweis oder Pass benötigt.
Sollte der Führerschein nicht von der Stadt Duisburg
ausgestellt worden sein, wird eine
Karteikartenabschrift der ausstellenden
Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die
Karteikartenabschrift kann online bei der
ausstellenden Behörde angefordert werden.

Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand
des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei
per Post (Einwurf-Einschreiben). Der neue
Führerschein wird innerhalb von etwa vier bis sechs
Wochen nach Antragsstellung zugestellt. Der
bisherige Führerschein wird bei Antragsstellung mit
einer Gültigkeit von zwei Monaten befristet und
verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins seine
Gültigkeit. Wer keinen gültigen Führerschein bei
sich führt, muss nach dem Stichtag bei einer
Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe
von zehn Euro rechnen. Hintergrund des Umtausches
ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr
2006.
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