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Straßenverkehrsamt: Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Führerscheinumtausch: Stadt Duisburg erweitert Terminangebot

Duisburg, 10. März 2026 - Die Stadt Duisburg erleichtert den Pflichtumtausch alter Führerscheine und stellt zusätzliche Terminkontingente zur Verfügung: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag auch wieder in den sieben Bürger-Service-Stationen stellen. Weiterhin ist auch der Führerscheinumtausch in der Fahrerlaubnisbehörde in Duisburg-Neumühl möglich.
Mit der Ausweitung des Angebots reagiert die Stadt Duisburg auf die weiterhin hohe Zahl von Führerscheinumtauschanträgen und schafft damit zusätzliche Möglichkeiten für die Antragstellung im gesamten Stadtgebiet.

In der aktuellen Umtauschphase sind alle zwischen 2002 und 2004 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine betroffen.
Stichtag für den spätesten Umtausch ist hier der 19. Januar 2027. Daher wird empfohlen, den Antrag möglichst früh zu stellen, um rechtzeitig einen neuen Führerschein zu erhalten. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit
– ähnlich wie ein Personalausweis.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können ab sofort über www.duisburg.de/termine bei den Bürger-Service-Stationen und beim Straßenverkehrsamt gebucht werden.
Betroffene benötigen ein biometrisches Passfoto auf Papier. Die Gebühren betragen 31,60 Euro mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post. Eine persönliche Abholung ist im Bürgerservice nicht möglich. Wer seinen Führerschein persönlich abholen möchte, kann den Antrag weiterhin nur im Straßenverkehrsamt stellen.

Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Das geschieht stufenweise:
Alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 mussten bereits stufenweise bis zum 19. Januar 2025 getauscht worden sein.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033



Duisburg, 13. Januar 2024 - Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes weist darauf hin, dass alle Duisburgerinnen und Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis 1970, die noch einen grau- oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen müssen. Der Pflichtumtausch muss bis zum 19. Januar 2024 erfolgen.

Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit - ähnlich wie ein Personalausweis.
Bereits jetzt empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde auch für die kommenden Jahrgänge (ab 1971) sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es erfahrungsgemäß hierfür wieder viele freie Termine geben.
Der Umtausch ist nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde in Duisburg- Neumühl möglich.

Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können über www.duisburg.de/termine („Führerscheinumtausch“) gebucht werden. Zum Termin werden der bisherige Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie Personalausweis oder Pass benötigt. Sollte der Führerschein nicht von der Stadt Duisburg ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die Karteikartenabschrift kann online bei der ausstellenden Behörde angefordert werden.

Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post (Einwurf-Einschreiben). Der neue Führerschein wird innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach Antragsstellung zugestellt. Der bisherige Führerschein wird bei Antragsstellung mit einer Gültigkeit von zwei Monaten befristet und verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins seine Gültigkeit. Wer keinen gültigen Führerschein bei sich führt, muss nach dem Stichtag bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Hintergrund des Umtausches ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006.