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Duisburg, 30. April 2026 -
Das trockene Wetter und die frühsommerlichen
Temperaturen sollen auch in den nächsten Tagen
anhalten. Dies führt zu einer erhöhten Brandgefahr.
Der Graslandfeuerindex liegt heute bereits auf Stufe
3 und soll zumindest morgen (Freitag, 1. Mai) die
Stufe 4 erreichen.
Graslandfeuerindex
ab Stufe 4 - Grillen auch auf Grillflächen verboten
Das Grillen ist bei einem Graslandfeuerindex ab
Stufe 4 – der zweithöchsten Stufe – aus
Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum,
also auch auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt.
Außerhalb dieser Flächen ist Grillen ohnehin
ganzjährig verboten. Der aktuelle Graslandfeuerindex
ist online auf der Homepage des Deutschen
Wetterdienstes unter
www.dwd.de abrufbar.
Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März
bis 31. Oktober Die Stadt Duisburg weist
ausdrücklich nochmals auf das bestehende Rauchverbot
im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin.
Ganzjährig gilt außerdem ein absolutes Grill- und
Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet
werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit
dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000
Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald
sogar mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das
maximal mögliche Bußgeld ist gesetzlich mit 25.000
Euro festgelegt.

Weitere Informationen rund um die Themen Grillen /
Waldbrandgefahr im Stadtgebiet sind online abrufbar
unter:
www.duisburg.de/grillen.
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