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Stadt Duisburg beabsichtigt Einführung einer Beherbergungssteuer

Duisburg, 28. Juni 2026 - Die Stadt Duisburg beabsichtigt, zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer einzuführen.
Vorgesehen ist ein Betrag von drei Euro pro Gast und Übernachtung. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Duisburg zur Beratung und Beschlussfassung in seiner kommenden Sitzung am 2. Juli vorgelegt.
In vielen anderen Städten und Gemeinden gibt es eine solche Steuer bereits.

Die Steuer soll für alle entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gelten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Aufenthalt aus privaten, touristischen oder beruflichen Gründen stattfindet. Erfasst werden sollen unter anderem Übernachtungen in Hotels, Hostels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern und Privatwohnungen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und vergleichbaren Einrichtungen.
Zahlen muss die Steuer der jeweilige Beherbergungsgast. Die Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer jedoch berechnen, einbehalten und an die Stadt abführen. Die geplante Satzung sieht außerdem Melde- und Erklärungspflichten für die Betriebe vor.
Betreiberinnen und Betreiber, die am 1. November 2026 in Duisburg tätig sind, müssen ihren Betrieb bis spätestens 30. November 2026 bei der Stadt Duisburg anmelden. Zuständig ist das Amt für Rechnungswesen und Steuern. Auch Betreiberwechsel,
Betriebsschließungen und andere relevante Änderungen müssen der Stadt gemeldet werden.

Die Betriebe müssen künftig jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung einreichen. Das soll über einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder über eine zugelassene elektronische Steueranmeldung möglich sein. Die Höhe der
abzuführenden Beherbergungssteuer müssen die Betriebe selbst berechnen. Die Stadt Duisburg wird die notwendigen Formulare und
digitalen Möglichkeiten rechtzeitig vor dem Start bereitstellen.
Stimmt der Rat der Stadt dem Satzungsentwurf zu, tritt die Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Stadt Duisburg erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen, die zur Finanzierung kommunaler Aufgaben beitragen sollen.