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Duisburg, 28. Juni 2026 -
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, zum 1. Januar 2027
eine Beherbergungssteuer einzuführen. Vorgesehen
ist ein Betrag von drei Euro pro Gast und
Übernachtung. Ein entsprechender Satzungsentwurf
wird dem Rat der Stadt Duisburg zur Beratung und
Beschlussfassung in seiner kommenden Sitzung am 2.
Juli vorgelegt. In vielen anderen Städten und
Gemeinden gibt es eine solche Steuer bereits.
Die Steuer soll für alle entgeltlichen
Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gelten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Aufenthalt aus
privaten, touristischen oder beruflichen Gründen
stattfindet. Erfasst werden sollen unter anderem
Übernachtungen in Hotels, Hostels, Gasthöfen,
Pensionen, Privatzimmern und Privatwohnungen,
Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels,
Campingplätzen, Schiffen und vergleichbaren
Einrichtungen. Zahlen muss die Steuer der
jeweilige Beherbergungsgast. Die
Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer jedoch
berechnen, einbehalten und an die Stadt abführen.
Die geplante Satzung sieht außerdem Melde- und
Erklärungspflichten für die Betriebe vor.
Betreiberinnen und Betreiber, die am 1. November
2026 in Duisburg tätig sind, müssen ihren Betrieb
bis spätestens 30. November 2026 bei der Stadt
Duisburg anmelden. Zuständig ist das Amt für
Rechnungswesen und Steuern. Auch Betreiberwechsel,
Betriebsschließungen und andere relevante Änderungen
müssen der Stadt gemeldet werden.
Die
Betriebe müssen künftig jeweils bis zum 10. Tag nach
Ablauf eines Kalendervierteljahres eine
Steueranmeldung einreichen. Das soll über einen
amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder über eine
zugelassene elektronische Steueranmeldung möglich
sein. Die Höhe der abzuführenden
Beherbergungssteuer müssen die Betriebe selbst
berechnen. Die Stadt Duisburg wird die notwendigen
Formulare und digitalen Möglichkeiten rechtzeitig
vor dem Start bereitstellen. Stimmt der Rat der
Stadt dem Satzungsentwurf zu, tritt die
Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Stadt Duisburg erwartet dadurch zusätzliche
Einnahmen, die zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
beitragen sollen.
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