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Wir wollen ja wählen, aber man lässt uns nicht!
Längerer Auslandsurlaub verhindert Wahlrecht
Manfred Schneider

Namibia/Duisburg, 14. Mai 2017 - Zwei frustrierte Duisburger Bürger haben sich, mit einem für sie unverständlichen Vorgang, an die Redaktion der BZ-Duisburg gewandt. Das Ehepaar aus Duisburg hätte gerne von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

"Doch leider lässt man uns nicht wählen", so schrieben sie es an die BZ Duisburg. Seit einigen Wochen macht das Ehepaar Urlaub in Namibia. Bereits am 16.03.2017 wurden die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt Duisburg angefordert.

Nach der Anfrage zum Verbleib schreibt das Duisburger Wahlteam: „Nach Überprüfung des Sachverhaltes kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass Ihre Briefwahlunterlagen bereits am 12.04.2017 hier erstellt, ausgedruckt und einkuvertiert wurden. Am 13.04.2017 wurden beide Briefwahlunterlagen in separaten Briefumschlägen an die folgende Anschrift gesandt: Embassy of the Federal – Republic of Germany, P.O. Box 231, Windhoek/Namibia. Über den Verbleib der Briefwahlunterlagen ist hier nichts bekannt; einen Rücklauf wegen Nichtzustellung o.ä. konnte nicht verzeichnet werden."

Ob die Post in der Botschaft angekommen ist, ist nicht nachzuvollziehen. Sicher ist, dass die Post nicht an die willigen Wähler ausgehändigt wurde.

Sicher ist aber auch, dass die Wahlbenachrichtigungen, trotz frühzeitiger Anforderung der Wahlunterlagen aus dem Ausland,
in Duisburg im Briefkasten gelandet sind. Auch eine erneute Nachfrage bei der deutschen Botschaft in Namibia wurde abschlägig beantwortet. Allerdings ...
"Etwas verwirrt waren wir, als man uns ein Schreiben für die Bundestagswahl 2017 übergab, worin das Datum vermerkt ist, ab wann die Briefwahlunterlagen beantragt werden können", so die beiden frustrierten 'Zwangs-Nicht-Wähler'.