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Wärmepumpen ab einer gewissen Größe kein Allheilmittel
Energieberatung aufgrund des Heizungsgesetzes: Im Bestand keine Relation zwischen Kosten und Nutzen

Duisburg, 9. September 2023 - Dennis Riehle hat ein Gedächtnisprotokoll über die Energieberatung erstellt und als Antwort auf das beschlossene Heizungsgesetz u. a. an die verantwortlichen Abgeordneten geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete aus der "Ampel"-Koalition,
ich habe gestern Ihre Reden beziehungsweise das Abstimmungsverhalten zum Gebäudeenergiegesetz verfolgt.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein kurzes Gedächtnisprotokoll des Besuchs des Energieberaters hier im Hause wiedergeben:
"Betrachte ich Ihre Situation zusammenfassend, rate ich Ihnen zu einer Wärmepumpe. Zwar gehe ich davon aus, dass es zunächst energetischer Sanierungen bedarf, die etwa ein Volumen von 150.000 € umfassen dürften, aber notwendig sind, um einen wirtschaftlichen Betrieb des Gerätes später sicherzustellen. Zusätzlich dürften Sie mit Anschaffungs- und Einbaukosten von rund 60.000 bis 80.000 € ausgehen. Allerdings wird sich diese Investition lohnen, denn auch wenn man mit etwa dem zwei- bis dreifachen Strombedarf wie bisher rechnen muss, wird sich der Strompreis langfristiger deutlich reduzieren. Insofern ist eine Amortisation über die nächsten Jahrzehnte durchaus möglich.

Als Alternative käme der Einbau einer Pelletheizung in Betracht. Für alle nötigen Vorbereitungsmaßnahmen, den Einbau und die Beschaffung des Gerätes selbst gehe ich hier nur von rund 80.000 € in der Summe aus. Allerdings scheint mir die Technologie noch nicht sonderlich ausgereift - zumal es zu etwa drei bis Reinigungen des Geräts pro Jahr kommen muss, die wiederum kostspielig sind.

Natürlich wäre eine Gasheizung, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben wird, für Sie die sicherste und zuverlässigste Lösung. Doch so lange nicht absehbar ist, ob der Versorger in der hiesigen Region die Bereitstellung dieser Energiequellen perspektivisch zusichert, scheint das ein nach dem angestrebten Heizungsgesetz wankelmütiges Vorhaben.

Ein Anschluss an die Wärmenetze der Stadt ist für Ihren Vorort nicht absehbar, daher scheidet diese Variante aus.
Eine Hybridheizung würde die oben genannten Kosten noch einmal übersteigen, weshalb ich das nicht empfehle.

Da es sich bei Ihrem Haus um einen Alt- beziehungsweise Bestandsbau behandelt, sind wir nun auch mit den denkbaren Wegen am Ende, weshalb es beim Rat zu einer Wärmepumpe bleibt."

Nun möchte ich Sie fragen:

Können Sie mit unserer Bank sprechen, damit diese einen Kredit von rund 200.000 €, also ungefähr eine Summe von der Hälfte des Gesamtwertes Hauses, genehmigt?  

Oder sollen wir das Haus alternativ gleich abreißen, verkaufen oder die Altersvorsorge aufgeben?  

Steht der Beitrag, den ich mit meiner Wärmepumpe für das Klima leiste, in irgendeinem Verhältnis zu der sozialen Belastung, die ich ein Leben lang abtragen müsste? 

Wie alt muss ich werden, dass sich die oben genannte Wärmepumpe amortisiert?  

Was ist aus der viel beschworenen Technologieoffenheit geworden, wenn es am Ende praktisch doch auf die einzig denkbare Variante der Wärmepumpe hinausläuft?


Wärmepumpen ab einer gewissen Größe kein Allheilmittel
Anmerkung eines erfahrenen Heizungsmeisters
Bereits Mitte des Jahres 2021 haben wir eine Ausrechnung für ein Objekt mit rund 530 qm beheizten Wohnraum zzgl. ausgebautem Spitzboden und zentraler Warmwasserbereitung erstellt. Zu diesem Zeitpunkt war ein Niedertemperatur-Ölkessel, Leistung bis 50 Kw, Bj. 1995, mit neuem Brenner, Leistung bis 29 Kw, auf 27 Kw eingestellt, Bj. 2018, in Betrieb.

Durch die Anpassung des Brenners, dem Einbau eines 3-Wegemischers und Erneuerung der Plattenheizkörper mit größerer Leistung im Zuge der Sanierung 2018 fuhr die Heizung bei 0 Grad Außentemperatur mit 39 Grad Vorlauftemperatur und erzeugte die erwarteten min. 22 Grad Raumtemperatur.

Das Ende Achtzehnhundert erstellte Gebäude wurde in den 1990igern gedämmt (120mm Mineralwolle), komplett neu verklinkert und das Dach erneuert. 2010 wurde der Spitzboden neu ausgebaut und isoliert, 2018 der Innenraum mit Bäder und Küchen saniert.

Das 2021 erstellte Konzept basierte auf einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit knapp 27 Kw, den üblichen Pufferspeicher und 39 Photovoltaik-Modulen. Preislich waren 100.000 Euro, zzgl. MWST, veranschlagt. Das frustrierende dabei war, dass das Objekt trotzdem nicht autark betrieben werden könnte, weil in der Zeit des bedeckten Himmels zu wenig Speicherkapazität machbar war. Insbesondere für den WW-Bereich ist, unter Beachtung der Trinkwasserverordnung, eine Vorlauftemperatur von 75 - 80 Grad vorzuhalten. D. h., mit einem Elektro-Heizstab nachheizen.
Das war bereits vor gut zwei Jahren, in Corona-Zeiten aber vor Putin und galoppierender Inflation.
Strom ist in NRW immer noch nicht grün und viel zu teuer.
Und da beißt sich die "Grüne Katze" in den Schwanz.
In größeren Objekten, über den Ein- und Zweifamilienhäusern, ist die Wärmepumpe, Stand heute, nicht das "Allheilmittel".

BMWK - Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg!