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Loveparade 2010
September 2015:
Stand des Zwischenverfahren am 25.09.

 

Weitere Fristverlängerung zur Stellungsnahme
Staatsanwaltschaft sieht dazu keinen Anlass
BZ-auf ein Wort
von Harald Jeschke

Duisburg, 25. September 2015 - Auf den Antrag einiger Verteidiger hat der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer die heute ablaufende Frist zur Stellungnahme im Zwischenverfahren bis zum 31. Oktober 2015 verlängert. Die Verteidiger geben an, von der Staatsanwaltschaft Duisburg neu eingereichte Unterlagen näher prüfen zu müssen. Dies bezieht sich auf Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche bei Gericht eingereicht hat. Im Hinblick auf die nunmehr zu den Akten gereichten potentiellen Beweismittel hat der Vorsitzende die Frist verlängert. Aktenzeichen: 35 KLs 5/14

Staatsanwaltschaft Duisburg sieht zu weiteren Fristverlängerungen keinen Anlass

Das Landgericht hat die Frist zur Stellungnahme für Verteidiger und Nebenkläger bis zum 31. Oktober 2015 verlängert. Die weitere Fristverlängerung hat das Landgericht damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 14. September 2015 potentielle Beweismittel vorgelegt habe.

Dazu ist Folgendes zu bemerken:
Mit ihrem Schriftsatz vom 14. September 2015 hat die Staatsanwaltschaft innerhalb der gerichtlichen Frist umfänglich zu den Antworten des Sachverständigen auf die 75 Fragen des Gerichts Stellung genommen. Dazu hat sie Unterlagen vorgelegt, die die Ausführungen lediglich erläutern. Dabei handelt es sich etwa um eine Sammlung von DIN-Vorschriften, einen Sonderband mit der Allgemeinen Dienstanweisung der Stadt Duisburg sowie eine Vermessung der Tunnelanlage Karl-Lehr-Straße, die das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen auf Bitte der Staatsanwaltschaft Ende Juli 2015 erstellt hat.
Den vorgelegten weiteren Unterlagen kommt insgesamt keine besondere Bedeutung für das Verfahren zu, da sie einerseits für die Würdigung der Ereignisse unwesentlich sind und sie andererseits lediglich bereits vorhandene Erkenntnisse bestätigen. Die Staatsanwaltschaft respektiert die Entscheidung des Gerichts, Dienstgebäude und sieht aber jedenfalls zu weiteren Fristverlängerungen keinen Anlass.

BZ-auf ein Wort
Es ist für den normalen und nicht von der Loveparade-Tragödie betroffenen Bürger nicht nachvollziehbar, dass hier in Sachen prüfen, sichten und verzögern seit der Katastrophe mehr als fünf Jahre ins Land gingen.
Wie schlimm muss es erst den direkt Betroffenen gehen?
Es wird immer unerträglicher. Was kann noch kommen?
Gibt es eine Anfrage zum Wetter beim vielleicht endlich anstehenden Verhandlungstermin am St.-Nimmerleinstag und irgendeine Institution beantragt Prüfung und Vertragung?
Irgendwie reicht es.

Bei allem Respekt, wenn man sich das Zuwerfen des „Schwarzen Peters“ oder was auch immer näher betrachtet:
Wo gibt es die übergeordnete Instanz, die dem ganzen Fiasko ein schnelles Ende bereitet?