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Loveparade 2010
Oktober 2017: Sachverständigengutachten zu Planungs- und Genehmigungsprozesses

 

Weiteres Sachverständigengutachten liegt vor
Sachverständigengutachten zu Planungs- und Genehmigungsprozesses

Duisburg, 24. Oktober 2017 - Prof. Dr. Gerlach, der von der Staatsanwaltschaft beauftragte weitere Sachverständige, hat heute den ersten Teil seines schriftlichen Gutachtens zu den Ursachen für die tragischen Geschehnisse bei der Loveparade 2010 vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Gutachten dem Landgericht Duisburg als weiteres Beweismittel übergeben.

Der Schwerpunkt der umfangreichen Ausführungen des Sachverständigen (ca. 2.000 Seiten) liegt in der Betrachtung des Planungs- und Genehmigungsprozesses im Vorfeld der Loveparade 2010. Nach einer ersten – vorläufigen – Einschätzung stützen die bisherigen Erkenntnisse des Gutachters die Auffassung der Staatsanwaltschaft zu den Ursachen und Verantwortlichkeiten für das Unglück und ergänzen die bereits vorhandenen Beweismittel. Eine abschließende Bewertung der Gutachtenergebnisse setzt eine eingehende Prüfung des Gesamtgutachtens voraus.

Der Sachverständige arbeitet derzeit noch an einem weiteren Teil des Gutachtens, in dem er sich überwiegend mit den Abläufen am Veranstaltungstag befassen wird. Wie lange die Fertigstellung dauern wird, ist noch nicht absehbar.

Prof. Dr. Gerlach ist ein ausgewiesener Experte für Sicherheit und Besucherverkehr bei (Groß-)Veranstaltungen und verfügt über umfangreiche Qualifikationen und Erfahrungen, da er seit über 25 Jahren vielfach als Gutachter in diesem Bereich tätig geworden ist.