BZ-Home  

     Urteile

Sonderseiten



BZ-Sitemap

Pfusch am Bau
Abmahner, Abzocker?

Archiv


 






Mitten aus dem Leben  -  Urteile und Tipps zu §§
D.A.S. Rechtsschutzexperten erläutern Rechte der Verbraucher

 

Erbstreit unter Geschwistern
Untersuchung der ErbTeilung GmbH

Enterbt? So ganz leer geht man nicht aus
Duisburg, 26. Mai 2022 - Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht zwischen ihnen automatisch eine Erbengemeinschaft. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor, in dem auch das Erbrecht geregelt ist. Doch statt dort an einem Strang zu ziehen und den Nachlass im Sinne des Erblassers zu regeln, drohen Familien an aufkommenden Erbstreitigkeiten zu zerbrechen. Wer Mitglied in einer solchen Erbengemeinschaft ist, kann davon ausgehen, dass in 65 Prozent der Fälle der Streit von den eigenen Geschwistern ausgeht. Das ist das Ergebnis einer Trend-Studie der Weilheimer Firma ErbTeilung auf Basis von 781 Kundenanfragen.

Erbstreit mit überlebendem Elternteil selten
In 31 Prozent der Auseinandersetzungen wirft ein Bruder den Fehdehandschuh in die Erbengemeinschaft. Und in 34 Prozent der von ErbTeilung untersuchten Fälle geht der Streit von der Schwester aus. Nichtfamilienmitglieder in Erbengemeinschaften sind dagegen nur für rund 11 Prozent der Streitigkeiten verantwortlich. Der jeweils überlebende Elternteil sucht dagegen nur in geringem Umfang Streit mit den weiteren Erben – die Mutter in rund 5 Prozent, der Vater in 2 Prozent der untersuchten Fälle. Onkel, Tante, Cousin und Cousine sorgen in 14 Prozent der Fälle für Zwist in den Familien. „Auf den ersten Blick überrascht das Ergebnis, weil man vermuten könnte, dass Fremde am häufigsten Streitigkeiten in den Familienverband bringen würden“, sagt Manfred Gabler, Geschäftsführer von ErbTeilung. „Doch bei genauerer Betrachtung brechen in vielen Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte Wunden wieder auf, die zu Lebzeiten des Erblassers unter den Tisch gekehrt wurden“, hat Gabler in vielen Fällen beobachtet.

Eltern können die Kinder nicht immer gleich behandeln
Die Mehrzahl der Kinder wächst mit Geschwistern auf, die meisten mit einem oder zwei, in 8 Prozent der Haushalte gibt es drei oder mehr Kinder - nur 30 Prozent werden als Einzelkinder groß. In der Geschwisterbeziehung wird die ganze Bandbreite der Gefühle in dem Bewusstsein gelebt, dass die Beziehung ein Leben lang hält und nicht durch Trennung aufgelöst wird. Doch warum kracht es unter Geschwistern so häufig? Ein wesentlicher Grund dürfte sein, dass die Eltern ihre Kinder zu Lebzeiten immer gleich behandeln wollen. Dieser hehre Erziehungsgrundsatz lässt sich allerdings in der Praxis nicht strikt durchhalten. Ist die Tochter beispielsweise musikalisch, fördern die Eltern ihr Talent, schenken ihr vielleicht ein Klavier und bezahlen den Musiklehrer. Wenn der Sohn lieber Motorrad fährt und die Eltern das unnötige Risiko nicht auch noch finanziell unterstützen wollen, entsteht auf der emotionalen Ebene bei dem Sohn schnell das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. In der individuellen Familienhistorie kann sich bei einem Geschwister aber auch die subjektive Wahrnehmung entwickeln, dass die Eltern eines ihrer Kinder mehr lieben als das andere. Kommen dann noch materielle Benachteiligungen hinzu, bricht diese alte Wunde aus Kindertagen später beim Teilen der Erbschaft wieder auf. „Innerhalb von Familienverbänden herrschen zwischen den Generationen ganz unterschiedliche Einstellungen über Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Wie soll beispielsweise die jahrelange Pflege der Eltern durch die Tochter ausgeglichen werden? Wieviel ist das wert? Die Antworten und auch das Schweigen auf diese ganz konkrete Bewertungsfrage können in einer Erbengemeinschaft schwere Zerwürfnisse bringen, die nie mehr ganz verheilen“, weiß Gabler.

Rechtsstreit fremdfinanzieren oder Erbanteil veräußern
Weil keiner der Erben nachgeben will, eskalieren die Gespräche irgendwann. Eine vernünftige Lösung ist dann ausgeschlossen. Die emotionalen Verletzungen nehmen derart Überhand, dass einzelne Erben krank werden und den psychischen Druck nicht mehr aushalten. Spätestens dann sollten sie in Erwägung ziehen, professionelle Hilfe bei der Firma ErbTeilung in Anspruch zu nehmen und über einen Verkauf des eigenen Erbanteils nachdenken. Eine gute Nachricht gibt es auch für Erben, die keine oder nur geringe finanzielle Rücklagen haben und sich deshalb einen jahrelangen Rechtsstreit nicht leisten können. Diese lautet: Im Erbfall sein gutes Recht zu bekommen, ist keine Frage des Geldes. Bei der Erbabwicklung übernimmt ErbTeilung nämlich vorab sämtliche Kosten, die erforderlich sind, um den Erbteil letztlich zu Geld zu machen. Dazu gehört auch, dass einzelne Erbgegenstände oder eine Immobilie auf den Erben übertragen werden. Überall dort, wo juristische Fragen zu klären sind, schaltet ErbTeilung in Abstimmung mit dem Erben einen Erbrechtsspezialisten für die außergerichtliche wie gerichtliche Begleitung ein. Auch diese Kosten übernimmt ErbTeilung. Darüber hinaus zahlt das Unternehmen den Erben nach entsprechender Prüfung vorab einen Teil der Erbschaft aus oder kauft den Erbanteil auch vollständig an, falls der Erbe dringend Geld benötigt. Erben, die ein maßgeschneidertes Angebot für eine effiziente Erbabwicklung erhalten möchten, können mit einer Online-Fallprüfung unter www.erbteilung.de/ofpr/ schnell ihre Möglichkeiten erkennen und unkompliziert ein Angebot anfordern.