Juni 2025 |
Schutz bei Starkregen - Mit Tipps der
Verbraucherzentrale NRW bleiben Keller und Souterrain
trocken
Duisburg, 10. Juni 2025 - Heftige
Gewitter, stundenlanger Regen und überforderte
Kanalisationen – mit zunehmenden Wetterextremen steigt auch
das Risiko für Überschwemmungen. Besonders gefährdet sind
tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume. Kann
das Wasser aus der Umgebung nicht abfließen, gelangt es von
außen oder durch die überlastete Kanalisation ins Gebäude.
Die Folgen sind nasse Wände, beschädigte Böden und zerstörte
Einrichtungen.
„Besonders tückisch: Für Rückstauschäden haften
Grundstückseigentümer:innen in der Regel selbst. Deshalb
gilt: je besser die Vorsorge, desto geringer das Risiko”,
erklärt Fatma Özkan von der Gruppe Klimaanpassung der
Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps, wie man das Zuhause
vor den Folgen von Starkregen schützen kann.
Überblick verschaffen
Wer gezielt vorsorgen will, sollte zunächst sein Risiko vor
Ort einschätzen. Hat die Kommune keine eigene
Starkregengefahrenkarte, ist das Geoportal des Bundesamts
für Kartographie und Geodäsie eine gute erste
Auskunftsstelle (www.geoportal.de). Daraus lässt sich
erkennen, wie stark ein Grundstück im Fall extremer
Regenereignisse gefährdet ist. Diese Informationen sind die
Grundlage, um gezielt Maßnahmen zu planen – individuell
zugeschnitten auf Lage und Risiko.
Schutzmaßnahmen gegen Überflutung
Wichtig ist es, oberflächlich abfließendes Regenwasser gar
nicht erst ans Haus heranzulassen. Es gilt, das Wasser
sicher umzuleiten oder abzuhalten. Bauliche Maßnahmen wie
Überdachungen, Schwellen oder Aufkantungen an Hauseingängen
kommen in Frage. Empfehlenswert sind auch druckdichte
Kellerfenster oder Abdeckungen für Lichtschächte. Auch ein
Gefälle, das vom Haus wegführt, hilft, Wasser abzuhalten.
Auf größeren Grundstücken können Geländemulden Wasser
aufnehmen. Des Weiteren tragen entsiegelte Flächen,
beispielsweise im Vorgarten, dazu bei, den Regen besser
versickern zu lassen. Besonders bei Neubauten sollten solche
Vorkehrungen direkt eingeplant werden. Doch auch
Bestandsgebäude lassen sich in vielen Fällen wirksam
nachrüsten.
Schutzvorkehrungen gegen Rückstau
Wasser, das nicht mehr über die Kanalisation abfließen kann,
sucht sich einen anderen Weg – oft über Toiletten,
Bodenabläufe oder Waschmaschinenanschlüsse im Keller. Wer
auf Nummer sicher gehen will, verzichtet schon beim Bauen
möglichst auf Abflüsse unterhalb der Rückstauebene und
verschließt nicht benötigte Anschlüsse.
Eine installierte Hebeanlage, die Abwasser zuverlässig über
die Rückstauebene in den Kanal pumpt, sorgt dafür, dass
Toiletten und Duschen auch bei Rückstau weiterhin genutzt
werden können. Wer auf einfache und kostengünstige
Rückstauklappen setzt, schützt das Gebäude lediglich vor dem
Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal, sorgt aber
nicht für den Abfluss. Wer länger abwesend ist, sollte vorab
die Rückstauklappen verriegelt und die Kellerfenster
schließen.
Fachgerechter Einbau
Die beste Technik nützt wenig, wenn sie falsch installiert
wird. Für die Planung und den Einbau von
Rückstauschutzlösungen sind qualifizierte
Sanitärfachbetriebe oder Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft
die richtigen Ansprechpartner. Bei Neubauten sollten
Fachleute eine Rückstausicherung von Anfang an mitdenken.
Regelmäßige Wartung
Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig
gewartet werden – sonst droht im Schadensfall der Verlust
des Versicherungsschutzes. Manuelle Rückstauklappen können
nach Anleitung selbst gepflegt werden. Wichtig ist, jede
Wartung zu dokumentieren. Viele Fachfirmen bieten auch
Wartungsverträge an. Am besten hier mehrere Angebote
einholen und nicht nur den Preis, sondern auch die
enthaltenen Leistungen vergleichen.
Richtig versichert
Wichtig zu wissen: Rückstauschäden sind nicht automatisch in
der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer auf
Nummer sicher gehen will, muss den Schutz gegen Rückstau,
Überschwemmung und weitere Naturgefahren explizit in seinen
Vertrag aufnehmen. Achtung: Manche Versicherer verlangen im
Schadensfall Nachweise über den funktionierenden
Rückstauschutz und die regelmäßige Wartung. Ein Blick ins
Kleingedruckte lohnt sich also in jedem Fall.
Kostenfreie Beratung zum Schutz vor Rückstau und Überflutung
sowie zur Abwasseranlage unter Telefon 0211 / 91380-1300
Wie sich Grundstückseigentümer:innen rechtlich und technisch
gut absichern, vermitteln kostenlose Seminare „Schutz vor
Starkregen“. Termine unter
www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
Das Mieter-Handbuch: Wegweiser von
Abrechnungen bis Wohnungssuche
Die Mieten in Deutschland sind im Jahr 2024 flächendeckend
gestiegen. In den zehn größten Städten wurden rund 7 Prozent
mehr verlangt als im Vorjahr. Wer angesichts von
Mieterhöhungen jedoch einen Umzug erwägt, sollte diese
Zahlen kennen: Der Durchschnittspreis für neu inserierte
Wohnungen liegt nach einer Analyse immer deutlich über dem
für Bestandsmieter – zum Teil wurden zwei Euro mehr pro
Quadratmeter aufgerufen.
Wer umzieht oder neu sucht, zahlt also fast automatisch
drauf. Angesichts dieser Aussicht müssen jedoch nicht alle
Mietpreissteigerungen für die bisherige Wohnung einfach
hingenommen werden. Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ –
gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen
Mieterbund herausgegeben – erläutert, wann Vermieter erhöhen
dürfen und wie viel. Er hilft zudem, Betriebs- und
Nebenkostenabrechnungen zu entschlüsseln und auf
Mieterrechte zu pochen.
Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die
Miete erhöht werden soll? Kann er erhöhen wie er will?
Welche Grenzen gelten, wenn energetisch saniert werden soll?
Müssen etwa Maßnahmen zur Wärmedämmung, die mit viel Dreck
und Lärm verbunden sind, geduldet werden? All diese
mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich
beantwortet und mit wichtigen Entscheidungen von Gerichten
beispielhaft erläutert.
Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über
das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Auch wird
gezeigt, wie und wann Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
oder einer Kündigung widersprochen werden kann. Checklisten
zum Ausfüllen liefern dabei die notwendige Unterstützung –
auch als Onlineversion."
Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet
18,- Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel
erhältlich.
Risiko Cyberkriminalität: Erste Hilfe bei Datenklau
und Geldverlust
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Rettung von Daten
und Geld und erklärt häufige Betrugsmaschen
Der Angriff passiert jeden Tag millionenfach im
E-Mail-Postfach.
Unbekannte verschicken Nachrichten mit dem Ziel, ins
Online-Banking einzubrechen. Die Zahl dieser Straftaten
steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an. Der Schaden ist
immens, die Betrugsmaschen
werden stetig aktualisiert und verfeinert. Die
Verbraucherzentrale NRW führt seit 2010 mit dem
Phishing-Radar eine eigene Statistik darüber. „Alleine im
Jahr 2024 haben uns Menschen mehr als
400.000 E-Mails gemeldet“, sagt Ralf Scherfling, Finanz- und
Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW.
„In diesem Jahr sind bis Ende April bereits bereits mehr als
140.000 E-Mails eingegangen. Die Erkenntnisse des
Bundeskriminalamts spiegeln sich also bei unseren aktuellen
Zahlen wieder.“ Scherfling gibt Tipps, wie man die neuesten
Phishing-Trends erkennt, und was man tun sollte, falls man
betroffen ist. Wichtig ist vor allem, schnell, aber planvoll
zu reagieren.
•
Woran erkennt man Phishing-Nachrichten?
Betrügerische Nachrichten, ob per E-Mail, SMS oder Brief,
sind teils in fremder Sprache oder fehlerhafter Übersetzung
verfasst. Vielfach fehlt auch die direkte Anrede, dann heißt
es zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde“ oder „sehr geehrte
Nutzerin“. Mittlerweile gibt es aber leider viele gut
gemachte betrügerische Nachrichten mit persönlicher Anrede
und in fehlerfreiem Deutsch.
Oft ist ein Link enthalten, der zu einer Internetseite
führt, die der eines echten Anbieters täuschend ähnlich
sieht. Man wird – meist verbunden mit einer kurzen Frist –
verbal unter Druck gesetzt, den Link anzuklicken und
sensible persönliche Daten einzugeben. Bei Nichtbeachtung
wird mit schwerwiegenden Konsequenzen gedroht, wie der
Sperrung der Kreditkarte oder des Zugangs zum
Online-Banking.
•
Wie schützt man sich allgemein?
Man sollte sparsam mit den persönlichen Daten umgehen und
die eigenen Sicherheitssysteme wie Virenschutzprogramm,
Betriebssystem und Internetbrowser stets auf dem neuesten
Stand halten. Wichtig: Gegenüber unerwarteten Nachrichten
ein gesundes Misstrauen zeigen, Anhänge nicht öffnen, nicht
auf angebotene Links klicken und auch nicht auf die E-Mail
antworten.
Wer sich nicht sicher ist, ob eine Nachricht echt ist,
sollte am besten direkt beim genannten Anbieter nachfragen.
Man kann sich auch wie gewohnt in seinem Online-Banking
einloggen, um zu prüfen, ob die gleiche Nachricht im eigenen
Account auch vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, liegt
ein Betrugsversuch vor.
•
Worauf sollte man beim modernen Banking achten?
Die Wahl eines sicheren Verfahrens für das Online-Banking
ist wichtig, weil es immer wieder Angriffen von Kriminellen
ausgesetzt ist. Diese suchen Sicherheitslücken in der
Technik und setzen auf Fehler im menschlichen Verhalten.
•
Wichtig: Persönliche Daten wie PIN oder TAN sollte man immer nur nach
einer ordentlichen Prüfung eingeben, sonst übergibt man
schlimmstenfalls den Täter:innen ungewollt die
Verfügungsgewalt über sein Konto und ermöglicht ihnen, eine
digitale Karte auf einem fremden Gerät zu hinterlegen.
•
Geldinstitute erfragen Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals telefonisch
oder per E-Mail. Damit ein unautorisierter Zugriff nicht
erst nach Wochen auffällt, sollte man regelmäßig im
Online-Banking den Kontostand kontrollieren. Der schlimmste
Fall wäre ein leergeräumtes Konto oder Betroffene, die ihren
Bankzugang nicht mehr aufrufen können.
•
Was tun, wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert?
Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert, sollte man
einmal erneut in Ruhe das Passwort eingeben. Erscheint
erneut eine Fehlermeldung, spricht viel dafür, dass das
Konto gehackt wurde. Es ist ratsam, dann zu testen, ob das
Einloggen über ein anderes Gerät möglich ist. In solchen
Fällen könnte das erste Gerät mit Schadsoftware infiziert
sein.
Auf diesem Gerät sollte dringend ein Virenscan durchgeführt
werden und es vorerst nicht mehr für Online-Banking genutzt
werden. Ferner sollte man überlegen, sicherheitshalber die
Zugangsdaten und das Passwort zu ändern und, falls nötig,
neue Anmeldedaten direkt bei Anbieter anzufordern. Dies
sollte man mit einem Gerät tun, bei dem man kontrolliert
hat, dass es frei von Schadprogrammen ist.
•
Was tun, wenn Dritte Zugang zum Konto hatten?
Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte
sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei
stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die
Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei
der eigenen Bank eingefordert werden. Banken müssen nicht
autorisierte Zahlungen erstatten, sofern sie keine grobe
Fahrlässigkeit der Kund:innen nachweisen können. Wenn die
Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine
Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte über
die Verbraucherzentrale oder mit einem Anwalt prüfen.
•
Welche Fallen gibt es beim Online-Shopping?
Persönliche Daten können nicht nur beim Online-Banking
abgegriffen werden, sondern auch im Namen anderer Anbieter.
Dies betrifft beispielsweise Zahlungsdienstleister wie
PayPal oder auch Onlinehändler wie Amazon oder
Anzeigenportale. Aber auch Telekommunikationsfirmen,
Streaming- oder Paketdienste werden von Cyberkriminellen
immer wieder für neue Betrugsmaschen genutzt.
Gerade die Tatsache, dass bei diesen nicht überall die
Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend ist, macht diese
Option für Betrüger attraktiv. Die sensiblen persönlichen
Daten können sie für zielgerichtete Folgeattacken nutzen, um
an weitere Daten zu kommen und letztlich den Account zu
übernehmen oder im Rahmen einer Transaktion das Konto zu
leeren."
Mehr Tipps zum sicheren Online-Banking gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/21921
Mehr zu Phishingmails und wie man sie erkennt:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073
Was tun, wenn die Bank nach einem Kontobetrug grobe
Fahrlässigkeit unterstellt?
www.verbraucherzentrale.nrw/node/107055
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Mai 2025 |
Vorsicht vor teuren Online-Diensten für Nachsendeauftrag,
Rundfunkbeitrag und Co.
Duisburg, 30. Mai 2025 - Wie Privatanbieter
Unwissenheit oder Unachtsamkeit ausnutzen
Auf der Suche nach passenden Formularen im Internet, um zum
Beispiel einen Nachsendeauftrag einzurichten oder ein
Führungszeugnis zu erhalten, stoßen Verbraucher:innen
schnell auf private Drittanbieter. Diese bieten Services wie
Ausfüllhilfen für bestimmte Formulare und Anträge
kostenpflichtig an. Sie machen damit Kasse, obwohl die
Beantragung direkt bei der Behörde oder dem Dienstleister in
vielen Fällen kostenlos oder deutlich günstiger wäre.
„Das Geschäftsmodell dahinter ist unter Umständen nicht
einmal verboten. Die Anbieter nutzen die Unwissenheit oder
ungenaues Lesen aus, und plötzlich kommt eine Rechnung ins
Haus”, erklärt Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle
Moers der Verbraucherzentrale NRW. „Oft sind diese
Forderungen berechtigt, doch unter bestimmten
Voraussetzungen können Betroffene ihr Geld zurückfordern.“
Achtung bei Suchmaschinenergebnissen
Häufig erscheinen die Seiten privater Anbieter weit oben in
der Suchergebnisliste. Das liegt daran, dass die Anbieter
Werbung schalten. Deshalb sollte man schon bei der Suche
nach Antragsmöglichkeiten darauf achten, ob man auf eine
Anzeige oder auf die offizielle Seite einer Behörde oder des
eigentlichen Dienstleisters, wie zum Beispiel der Post,
klickt. Hilfreich ist dafür ein Blick ins Impressum. Hier
wird schnell deutlich, auf wessen Seite man wirklich
gelandet ist.
Genau lesen
Oft werben Anbieter damit, beim Beschaffen der Dokumente zu
„unterstützen“, zum Beispiel mit Ausfüllhilfen. Wer glaubt,
auf diese Weise direkt an das gewünschte Dokument zu kommen,
liegt leider allzu häufig falsch: Denn oft stellen die
Anbieter lediglich Informationen zum Antrag oder
vorausgefüllte Formulare zur Verfügung – gegen entsprechende
Gebühr. Oder sie leiten die Angaben der Verbraucher:innen
lediglich an die entsprechende Stelle weiter. Deshalb sollte
genau nachgelesen werden, für welche Leistung bezahlt wird.
Im Zweifelsfall bleibt der Blick ins Kleingedruckte (AGB)
unumgänglich.
Hoffnung für Betroffene
Zwar sind die Forderungen in vielen Fällen berechtigt,
allerdings nicht in allen. Denn wenn überhaupt keine
Gegenleistung erbracht wird oder wichtige Informationen wie
die anfallenden Kosten des Angebots fehlen, müssen
Kund:innen unter Umständen nicht zahlen oder können ihr Geld
zurückfordern. Manche Anbieter verstoßen auch gegen
Umsetzungsregeln im Online-Handel wie die Pflicht zur
deutlichen Nennung des Gesamtpreises oder das
Widerrufsrecht. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
NRW helfen Verbraucher:innen hier weiter.
Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/33126
Neuer Ratgeber für Frauen ab 50: Fit und gesund – Was jetzt
den Unterschied macht
Duisburg, 26. Mai 2025 - Hitzewallungen, schlechter
Schlaf, Stimmungsschwankungen oder auch Migräne: Etwa ein
Drittel der hierzulande rund neun Millionen Frauen in den
Wechseljahren hat mit diesen Beschwerden zu kämpfen. Die
Menopause ist eine natürliche Phase im Leben jeder Frau, in
der der Hormonspiegel sinkt und die Fruchtbarkeit allmählich
endet.
Diese Veränderungen mit den einhergehenden Begleitsymptomen
führen nicht selten dazu, dass sich Frauen in ihrer
Lebensqualität und Einsatzfähigkeit in Beruf und Alltag
stark eingeschränkt fühlen. Der neue Ratgeber „Fit und
gesund – für Frauen ab 50“ der Verbraucherzentrale hilft zu
verstehen, was sich bei Hormonhaushalt und Stoffwechsel
ändert.
Er zeigt, wie nährstoffreiche Ernährung, Muskelaufbau und
Bewegung sowie eine gute ärztliche Unterstützung einen
Unterschied machen, um fit und gesund älter zu werden.
Wechseljahre dauern im Schnitt siebeneinhalb Jahre, es
können aber in Einzelfällen auch bis zu 15 Jahre sein, bis
sich der weibliche Körper „umgebaut“ hat.
Belastende Beschwerden müssen dabei keineswegs ein
dauerhafter Begleiter sein. Denn für viele gibt es
Behandlungsmöglichkeiten – was nicht zwangsläufig
Hormontherapie heißen muss. Der Ratgeber zeigt, wie bloß
lästige von behandlungsbedürftigen Beschwerden zu
unterscheiden sind.
Wie können eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen,
besseres Stressmanagement und ein achtsamer Lebensstil
Symptome lindern? Geht mehr Bewegung auch im Alter? Was
bringen Nahrungsergänzungsmittel oder bioidentische Hormone?
Neben einem Selbsthilfeprogramm gibt der Ratgeber auch
Hinweise, um insbesondere diffuse Wechseljahresbeschwerden
im Arztgespräch abzuklären. Zudem zeigt er, dass und wie
diese Lebensphase auch eine Chance bietet, um die Weichen
für ein gesundes Altern zu stellen.

Der Ratgeber „Fit und gesund – für Frauen ab 50“ hat 176
Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91
380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Gold auf Rekordkurs – was tun?
Der Goldkurs erreicht stetig neue Höchstwerte. Die
Verbraucher-zentrale NRW gibt Tipps, was das für
Anleger:innen bedeutet.
Duisburg, 16. Mai 2025 - Vor einem Jahr lag der
Goldkurs noch unter 2.200 Euro. Seitdem hat er immer wieder
neue Rekorde geknackt und liegt inzwischen bei rund 2.800
Euro. Doch wie soll man mit diesen Höchstwerten umgehen?
Lohnt es sich, jetzt noch in Gold einzusteigen? Oder sollte
man lieber darüber nachdenken, Schmuck, Münzen oder
Zahnkronen zu verkaufen? Ralf Scherfling, Finanzexperte der
Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, welche Vor- und
Nachteile man beachten sollte.
Wie entwickelt sich der Goldkurs weiter?
Auch wenn es im vorigen Jahr beim Goldkurs eine wirklich
beeindruckende Entwicklung nach oben gab, ist dies keine
Garantie dafür, dass das erreichte Niveau beibehalten oder
gar weiter ausgebaut wird. Gold gilt gemeinhin als
krisensicher und als dauerhafter physischer Schatz im
Portfolio.
Die vielen Krisen in der letzten Zeit und Entwicklungen wie
die Senkung der Leitzinsen haben ihren Anteil an der
jüngsten Kursentwicklung. Doch man darf nicht vergessen:
Vorher hat der Goldkurs jahrelang eher eine
Seitwärtsbewegung gemacht. Und es gab auch schon Phasen, in
denen der Goldkurs in kurzer Zeit ein Drittel seines Wertes
verloren hat. Niemand kann sicher voraussagen, wie sich der
Goldkurs zukünftig entwickeln wird.
Lohnt es sich, noch Goldbarren oder -münzen zu kaufen?
Im Gegensatz zu Aktien oder Anleihen wird physisches Gold
nie vollständig seinen Wert verlieren. Gold gilt als
wertbeständig, und momentan trifft das knappe Angebot auf
große Nachfrage. Als Beimischung von maximal zehn Prozent
des Vermögens kann Gold gerade in unruhigen Börsenzeiten ein
Stabilitätsfaktor sein.
Trotzdem ist Gold keine sichere Anlageform. Es bringt weder
Zinsen noch Dividenden. Anleger setzen allein auf die
Kurssteigerung und mögliche Währungsgewinne, falls der
Dollar bis zum Zeitpunkt des Verkaufs gegenüber dem Euro an
Wert gewinnen sollte. Aktuell haben wir allerdings die
gegensätzliche Situation: In letzter Zeit hat der Dollar
abgewertet.
Worauf sollte man beim Goldkauf noch achten?
Beim Goldkauf fällt ein sogenanntes Aufgeld an. Dies sollte
man möglichst klein halten. Dafür lohnt es sich,
verschiedene Angebote einzuholen und miteinander zu
vergleichen. Auch wichtig: Je kleiner die Goldmenge, desto
teurer der Kauf. Es ist also besser, eine bestimmte Menge
auf einmal zu kaufen als mehrmals kleine Einheiten. Außerdem
sollten mögliche Zusatzkosten bedacht werden, etwa für die
Lagerung in einem versicherten Schließfach oder einem
Tresor.
Und wenn man Gold verkaufen will?
Wer aktuell überlegt, sich von alten Schätzen zu trennen,
kann die Rekordwerte beim Goldkurs nutzen, um beim Verkauf
gute Gewinne zu erzielen. Aber auch beim Verkauf spielen die
Kosten eine große Rolle. Daher ist es ratsam, mehrere
Angebote einzuholen. Bei Schmuckstücken ist zu bedenken,
dass ein Abschlag für Prüfung, Zertifizierung und/oder
Einschmelzen berechnet wird.
Stellenweise werden bis zu 15 Prozent abgezogen. Der
emotionale oder handwerkliche Wert spielt für
Edelmetallhändler zudem oft keine Rolle und wird in der
Regel nicht vergütet. Bei der Prüfung sollte man dabei sein
und den ungefähren Wert seiner Wertgegenstände kennen. Hier
reicht es schon, den aktuellen Goldkurs, das Gewicht des
Objekts und den Goldanteil zu kennen.
Rechenbeispiel für den Verkauf von Goldschmuck
Den ungefähren Wert vor Kosten kann sich jeder leicht
ausrechnen. Der Goldanteil im Objekt ist erkennbar an der
Gravur (333, 585 und 750). Bei 750 bestehen drei Viertel des
Gesamtgewichts aus Gold. Eine Feinunze Gold entspricht 31,1
Gramm und ist aktuell (Stand 9.5.2025) knapp 2.800 Euro
wert, also etwa 90 Euro pro Gramm.
Rechenbeispiel: Auf der Gravur steht der Wert 750 und das
Schmuckstück wiegt 20 Gramm. Daraus folgt: Dieses
Schmuckstück ist vor Kosten 0,750 (Goldanteil des
Schmuckstücks) x 20 (Gewicht des Schmuckstücks) x 90 (Preis
pro Gramm in Euro) = 1.350 Euro wert.
Mehr zu Gold als Geldanlage:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/5904
Was man beim Gold-Verkauf beachten sollte:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/51721
Pflegeauszeiten ab Juli einfacher nutzen
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was der neue
gemeinsame Betrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
bringt
Duisburg, 14. Mai 2025 - Wer Angehörige oder nahestehende
Menschen pflegt, ist oft sehr eingespannt und braucht ab und
an eine Auszeit. Dafür gibt es die sogenannte Verhinderungs-
und die Kurzzeitpflege. Unterschiedliche Beträge und
Voraussetzungen haben es bisher erschwert, diese Leistungen
zu kombinieren. Ab dem 1. Juli ändert sich das.
„Die Zusammenfassung der Leistungen zu einem gemeinsamen
Jahresbetrag erleichtert es, die Leistungen zu nutzen”,
erklärt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der
Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, was sich im Detail
ändert und wie man die neuen Regelungen am besten nutzt.
•
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und
Kurzzeitpflege?
Wenn eine pflegende Person jemanden vorübergehend nicht
pflegen kann, sieht die Pflegeversicherung zur Überbrückung
die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege vor. Gründe
können zum Beispiel Urlaub oder Krankheit sein. Die
Kurzzeitpflege ermöglicht es in solchen Fällen,
Pflegebedürftige für diese Zeit in einer Pflegeeinrichtung
unterzubringen.
Die Verhinderungspflege dagegen kann dafür genutzt werden,
die Pflege zuhause weiter sicherzustellen, zum Beispiel mit
der Hilfe eines Pflegedienstes oder durch den Einsatz
anderer Angehöriger oder Nachbar:innen. Die
Verhinderungspflege kann auch für stundenweise freie Zeit
genutzt werden, etwa wenn pflegende Angehörige ins Kino oder
zum Friseur gehen möchten.
•
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es keinen einzelnen Betrag für die
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mehr. Vielmehr werden
diese zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt, der
dann insgesamt 3.539 Euro beträgt. Dieser Betrag wird auch
Entlastungsbudget genannt. Ab Juli ist es nicht mehr
erforderlich, Beträge aus der Verhinderungspflege in die
Kurzzeitpflege zu übertragen und umgekehrt. Der Vorteil:
Betroffene müssen sich nicht mehr zwischen den Leistungen
entscheiden oder Geld aus einem Topf in den anderen
umwidmen.
•
Was ist neu im Detail?
Die Pflicht zur Vor-Pflegezeit entfällt: Bisher konnte die
Verhinderungspflege nur geltend gemacht werden, wenn die
pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt hat. Diese
sogenannte Vorpflegezeit fällt nun weg. Dadurch kann das
Entlastungsbudget bereits ab Feststellung des Pflegegrades
geltend gemacht werden.
•
Wie lange wird die Verhinderungspflege gezahlt?
Statt nur für sechs Wochen kann die Verhinderungspflege ab
dem 1.Juli für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch
genommen werden. Außerdem wird ab Juli das hälftige
Pflegegeld für den Zeitraum bis zu acht Wochen pro Jahr
weitergezahlt. Bisher lag der Zeitraum dafür bei höchstens
sechs Wochen.
Ebenso steigt der Betrag, den Verwandte erhalten können,
wenn sie die Verhinderungspflege übernehmen. Wenn diese
Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird, können die
pflegenden Personen das Doppelte des Pflegegeldes erhalten
(bisher war es das 1,5-Fache). Bei Pflegegrad 2 sind das
dann beispielsweise 696,78 Euro, bei Pflegegrad 5 ab Juli
1.986,71 Euro.
•
Wie funktioniert der Übergang zur neuen Regelung?
Viele pflegebedürftige Menschen haben bis zum 1. Juli 2025
bereits Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzeitpflege
genutzt. Sollte der Betrag in Höhe von 2.528 Euro bis dahin
noch nicht vollständig ausgeschöpft sein, kann der restliche
Betrag über den 1. Juli 2025 hinaus eingesetzt werden.
Zusätzlich können dann die 1.011 Euro mehr, die sich aus dem
Entlastungsbudget ergeben, genutzt werden.
•
Wie erhält man den gemeinsamen Jahresbetrag?
Wichtig: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege müssen auch
weiterhin beantragt werden. Der gemeinsame Jahresbetrag als
solches ist keine eigene Leistung, die Politik hat nur die
Finanzierung zusammenlegt.
Auch weiterhin gilt, dass Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
bereits bei der Planung der Auszeit beantragt werden sollte,
um frühzeitig Klarheit über die Finanzierung zu schaffen.
Dies geht bei der Pflegekasse auch online. Auch im
Nachhinein kann die Übernahme der Kosten beantragt werden.
Dafür müssen die Rechnungen aufbewahrt werden."
Mehr zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw//node/10584
Sommerbetrieb für die Heizung
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, ab wann die
Heizungsanlage in die Sommerpause gehen kann
Mit dem milderen Wetter stellen sich viele Verbraucher:innen
die Frage, ob und wann sie die Heizung in den Sommermodus
schicken sollten. „In der warmen Jahreszeit muss die
Heizungsanlage nicht mehr unter Volllast laufen”, sagt
Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale
NRW.
„Wie der Wechsel auf den Sommerbetrieb funktioniert, hängt
vom eigenen Heizungssystem ab. Richtig eingestellt, lässt
sich so während der Sommermonate Energie sparen.” Worauf
dabei zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei
Tipps zusammengestellt.
•
Was bedeutet Sommer- und Winterbetrieb?
Im Sommer muss die Heizungsanlage lediglich das Warmwasser
aufbereiten. Moderne Systeme nutzen zwar Temperatursensoren,
welche die Heizkörper abhängig von der Außentemperatur auf
die erwünschte Raumtemperatur erhitzen. Sinkt die
Außentemperatur aber im Sommer zwischenzeitlich nachts auf
unter zwölf Grad Celsius, kann die Heizung dennoch
anspringen.
Ist die Heizungsanlage im Sommerbetrieb, bleiben die
Heizkörper kalt und man spart Energie. Die Heizung komplett
abschalten kann man im Sommer nur, wenn ein
Durchlauferhitzer oder eine Warmwasser-Wärmepumpe für die
Warmwasserbereitung zuständig ist. Dies gilt ebenso beim
Betrieb einer Solarthermieanlage. Läuft die eigene
Warmwassererzeugung darüber, kann der Heizkessel ebenfalls
im Sommer ausbleiben.
•
Ab welcher Außentemperatur ist die Umstellung sinnvoll?
Die Außentemperatur, bei der die Heizung hochfährt, wird als
Heizgrenztemperatur bezeichnet. Sie ist abhängig von der
Gebäudedämmung und nicht bei jeder Wohnung und jedem Haus
gleich. Bei einem unsanierten Altbau kann es sein, dass man
erst bei einer dauerhaften Außentemperatur von über 17 Grad
Celsius die Heizung in den Sommertrieb schicken kann.
Dies kann mitunter erst ab Mitte Mai der Fall sein. Wohnt
man jedoch beispielsweise in einem Niedrigenergiehaus, ist
es oft schon bei Temperaturen über zwölf Grad möglich, die
Heizungsanlage in die Sommerpause zu schicken. Läuft die
Heizung im Sommerbetrieb, ist es empfehlenswert, die
Thermostatventile an den Heizkörpern hin und wieder zu
verstellen. So verringert sich das Risiko, dass die Ventile
während der warmen Jahreszeit verklemmen und zu Beginn der
Heizsaison ausgetauscht werden müssen.
•
Wie funktioniert der Wechsel in den Sommerbetrieb?
Ältere Heizungsanlagen haben einen Hebel oder einen
Drehschalter an der Steuerung des Heizkessels, mit dem sich
von Winter- auf Sommerbetrieb umstellen lässt. Als Symbol
für den Sommerbetrieb findet man dort oft einen Wasserhahn
nur für Warmwasser.
Ein Symbol mit einem Heizkörper steht meist für den
Winterbetrieb. Allerdings können die Symbole je nach
Heizungsfabrikat abweichen. Ein Blick in die
Bedienungsanleitung gibt darüber Auskunft. Bei modernen
Heizsystemen lässt sich der Sommerbetrieb digital über einen
Touchscreen, eine Fernbedienung oder eine App am Smartphone
einstellen.
Manche neuen Heizungen benötigen gar keine Umstellung in den
Sommerbetrieb. Entweder nutzen diese eine
raumtemperaturgeführte Regelung. Das heißt, die Heizung
läuft nur, wenn die Raumtemperatur beispielsweise unter 16
Grad fällt. Oder der Heizkessel wird über eine
außentemperaturgeführte Regelung gesteuert. Dann schaltet
der Kessel automatisch in den Sommerbetrieb um, wenn die
Außentemperatur mehrere Tage lang einen bestimmten Wert
übersteigt."
Tipps zur Heizungsoptimierung unter.
www.verbraucherzentrale.nrw/node/30096
Der Ratgeber „Heizung“ kann hier bestellt werden:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-heizung-46008866
Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema Energie unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen 5
Irrtümer beim Einsatz von Photovoltaik-Anlagen
Duisburg, 8. Mai 2025 - Mit der Photovoltaik-Anlage
auf dem Dach selbst günstigen und klimafreundlichen Strom
erzeugen und damit das Elektroauto laden oder mit einem
Steckersolargerät auf dem Balkon den Kühlschrank mit Strom
versorgen – das Interesse bei Verbraucher:innen an
Solarstrom ist groß.
Doch einige
verbreitete Tipps und Informationen zum Einsatz von
Photovoltaik-Anlagen entpuppen sich als Irrtum oder bringen
im Alltag nicht die gewünschten Effekte.
„Wichtig ist, vorab für sich zu klären, wie man
Photovoltaiktechnik persönlich nutzen möchte und welche
Einsatzmöglichkeiten sinnvoll sind. So können Enttäuschungen
vermieden und der Sonnenstrom wirklich effizient genutzt
werden“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der
Verbraucherzentrale NRW. Doch was sind die gängigsten
Photovoltaik-Irrtümer?
Irrtum 1: Mit einer PV-Anlage und Speicher
bin ich autark und unabhängig vom Stromanbieter
Nein. Eine PV-Anlage kann – selbst mit einem
Batteriespeicher – nur einen gewissen Anteil der
Jahresstromversorgung des Haushalts übernehmen. Man spricht
hier vom Autarkiegrad, der zwischen 25 und 90 Prozent liegen
kann – je nachdem, ob ein Speicher vorhanden und wie hoch
der Stromverbrauch ist.
In jedem Fall muss der übrige Stromanteil aus dem Netz
zugekauft werden. Besonders in den Wintermonaten produzieren
PV-Anlagen in Deutschland deutlich zu wenig, um einen ganzen
Haushalt zu versorgen, daran ändert auch ein sehr großer
Batteriespeicher nichts. Eine 100-Prozent-Autarkie würde
einen zusätzlichen Saisonspeicher benötigen, zum Beispiel
mit Wasserstoff. Doch das ist technisch aufwändig und
wirtschaftlich für das Eigenheim kaum sinnvoll.
Irrtum 2: Photovoltaik lohnt sich nur
gemeinsam mit einem Batteriespeicher, weil sich die
Einspeisung finanziell kaum rechnet
Stimmt so nicht. Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich
finanziell bereits ohne Speicher. Ob sich zusätzlich zur
PV-Anlage auch ein Stromspeicher rentiert, hängt von
mehreren Faktoren ab – hauptsächlich vom eigenen
Haushaltstrombedarf und den Stromkosten.
Zunächst mag der Speicher sinnvoll erscheinen, weil man für
eingespeisten Reststrom bei neuen PV-Anlagen weniger als 8
Cent pro Kilowattstunde bekommt, während Netzstrom oft knapp
35 Cent kostet.
Hier könnten das Speichern und der spätere Eigenverbrauch
attraktiver sein. Doch die hohen Anschaffungskosten für
einen Batteriespeicher sind nicht immer sinnvoll – etwa,
wenn auch ohne Speicher schon viel Eigenverbrauch möglich
ist. Das sollte daher abgewogen werden – helfen kann hier
beispielsweise eine Energieberatung der Verbraucherzentrale
NRW.
Irrtum 3: Ein Süddach ist immer besser als
ein Ost-West-Dach
Falsch! Wenn es alleine darum geht, möglichst viel Strom mit
der PV-Anlage zu erzeugen, ist die Ausrichtung nach Süden
zwar optimal: Denn auf einem Ost-West-Dach beträgt der
Solarertrag über das Jahr nur rund 80 Prozent gegenüber
einem vergleichbaren Süddach.
Allerdings geht es privaten Haushalten vor allem darum,
möglichst viel vom eigenen Sonnenstrom nutzen zu können. Und
hier haben Ost-West-Dächer entscheidende Vorteile, weil die
PV-Anlage bereits früher am Morgen und noch später am Tag
Sonne abbekommt. Damit kann mehr Strom selbst verbraucht
werden – also wird auch die Stromrechnung entsprechend
niedriger.
Irrtum 4: Mit einem Steckersolargerät kann
ich meine Kaffeemaschine versorgen
Stimmt so nicht. Steckersolargeräte sind eine gute
Möglichkeit, um ohne größeren Aufwand eigenen Strom zu
erzeugen – besonders für Mieter:innen. Allerdings zeichnen
sich die Geräte auch dadurch aus, dass ihre Nennleistung mit
maximal 800 Watt eher niedrig ist.
Daher eigenen sie sich besonders, um die Grundlast im
Haushalt abzudecken: Der produzierte Strom wird direkt
verbraucht – zum Beispiel dem Kühlschrank, dem
Internet-Router oder den Radioweckern in der Wohnung.
Wenn mehr Leistung benötigt wird, wird durch Strom aus dem
Netz ergänzt. Das ist auch bei der Kaffeemaschine der Fall,
die kurzzeitig hohe Leistung (im Bereich von 2000 Watt)
benötigt, um das Wasser aufzuheizen. So werden hier zum
Beispiel 800 Watt aus dem Steckersolargerät mit 1.200 Watt
aus dem Netz automatisch kombiniert. Der Betrieb
ausschließlich mit Sonnenstrom aus einem Stecker-Solargerät
ist nicht möglich.
Weitere Informationen und Links:
Tipps zum Einsatz von PV-Anlagen auf dem Dach:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/5574
Tipps zur Verwendung von Steckersolargeräten gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715
Der Ratgeber „Photovoltaik“ kann hier bestellt werden:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-photovoltaik-46009207
Was
tun, wenn das Konto teurer wird?
Die Commerzbank streicht das kostenlose Girokonto,
die Postbank will Kundendaten: Das können Verbraucher:innen
tun
Duisburg, 7. Mai 2025 - Wer bei der Commerzbank ein Konto
hat, bekam kürzlich Post: Das Girokonto wird in Zukunft
nicht mehr kostenlos sein, sondern 4,90 Euro monatlich
kosten. Das trifft alle Kund:innen, die weniger als 50.000
Euro Gesamtvermögen bei der Bank liegen haben. Auch andere
Banken und Sparkassen machen es Verbraucher:innen schwer.
Das neue Konto der Postbank „Postbank Giro pur“ soll nur
gebührenfrei bleiben, wenn man bereit ist, der Nutzung von
Kundendaten zu Werbezwecken zuzustimmen. David Riechmann,
Jurist und Bankenexperte bei der Verbraucherzentrale NRW,
empfiehlt, genau hinzuschauen: „Bei Girokonten gibt es große
Preisunterschiede und einen Wildwuchs von Bedingungen – kein
guter Service bei einem so existenziellen Vertrag.“ Die
Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf man bei der
Kontoauswahl achten sollte.
Sind Gebühren normal?
Die Kosten für Bankkonten sind eines der wichtigsten
Kriterien beim Kontenvergleich. Denn sie summieren sich über
die Jahre. Kostenlose und auch kostengünstige Konten gibt es
noch, aber meist sind sie an Bedingungen geknüpft, entweder
an einen festen monatlichen Geldeingang oder an zusätzliche
teure Verträge wie Versicherungen oder Bausparverträge.
Mehr als 60 Euro pro Jahr sollte man jedoch für ein
Girokonto nicht ausgeben. Die Commerzbank läge mit 58,80
Euro jährlich darunter. Sogenannte „Rundum-Sorglos-Pakete“
können bis zu 300 Euro im Jahr kosten. Die andere Option
sind Einzelpreise für Standardleistungen wie Überweisungen
oder Kontoauszüge. Das erschwert den Kostenüberblick und
kann schnell teuer werden.
Was passiert, wenn man auf eine Preiserhöhung nicht
reagiert?
Dann gelten die alten Konditionen zunächst weiter. Denn seit
einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2021 müssen
Banken und Sparkassen bei Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden
einholen.
Die Klausel, wonach sie von einer stillschweigenden
Zustimmung ausgehen können, wenn Kund:innen einer Änderung
nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige
Kund:innen unangemessen, so das Gericht. Die Commerzbank
verlangt eine Zustimmung bis zum 28. April mit Gültigkeit ab
1. Mai, oder eine Zustimmung bis zum 28. Mai mit Gültigkeit
ab 1. Juni. Wer hartnäckig nicht reagiert, riskiert von der
Bank vor die Tür gesetzt zu werden. Die Bank muss dann aber
eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einräumen.
Gibt es Sonderregelungen?
Ja, zum Beispiel, wenn Banken ein Konto etwa als „lebenslang
kostenlos“ beworben haben. Solche Kund:innen müssen eine
Preiserhöhung nicht akzeptieren. Einige Kreditinstitute
bieten zudem spezielle Konditionen für Studierende,
Auszubildende, Rentner:innen oder Selbstständige an. Bei der
Commerzbank war das Girokonto bislang ab einem monatlichen
Geldeingang von 700 Euro gebührenfrei. Die Gratiskonten für
Schüler und Studierende bleiben erhalten. Unter Umständen
wird die Commerzbank aber Verwahrentgelte ab 50.000 €
Kontoguthaben einführen.
Wie findet man ein neues Konto?
Ein Kontowechsel bedeutet einigen Aufwand. Die Geldinstitute
sind aber verpflichtet, Wechselwillige beim Konto-Umzug zu
unterstützen. Neben der Stiftung Warentest bietet seit
Anfang dieses Jahres die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, eine neutrale und
vollständige Übersicht über alle Girokonten und Basiskonten.
Bei der Suche nach dem passenden Konto helfen
Filtermöglichkeiten nach Postleitzahl,
Kontoführungsgebühren, Dispo- oder Guthabenzinsen. Wichtig
für den Vergleich sind aber nicht nur die
Kontoführungsgebühren. Auch die Kosten für Debit- und
Kreditkarten sollte man erfragen.
Wo findet man Hilfe zu Bankangeboten?
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW versuchen viele
Institute derzeit, mit komplexen Modellen und teuren Paketen
mehr Geld aus dem Privatgeschäft herauszuholen.
Verbraucher:innen sollten das Preisverzeichnis sorgfältig
lesen und auf Extra-Kosten achten, etwa für Kontoauszüge
oder Bargeldeinzahlungen. Es ist davon abzuraten, teure
Versicherungen oder Sparpläne nur für einen Rabatt
abzuschließen. Bei Fragen zu passenden Anlage- und
Versicherungsprodukten können Betroffene sich in einer
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale helfen lassen."
Weiterführende Infos und Links:
Checkliste zur Auswahl beim Girokonto:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/95567
Weitere Tipps bei Preiserhöhungen gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13252
Wie man sich vor unnötigen Kosten schützt:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/106262
Der BaFin-Girokontenvergleich ist zu finden unter
https://kontenvergleich.bafin.de
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April 2025 |
Vorsicht, neue Betrugsmaschen: So schützen sich
Pflegebedürftige
Verbraucherzentrale warnt vor Verkaufs-Anrufen rund um
Pflegeleistungen
Duisburg, 30. April 2025 -
Aktuell melden sich immer wieder verzweifelte
Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung
aufgeschwatzt wurde. Sie wissen nicht, wie sie sich
verhalten sollen und wie sie sich wehren können.
Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige Menschen
betroffen, meist eingeschränkt, älter, allein, die die
Regelungen der Pflegeversicherung nicht gut kennen. Dies
nutzen die betrügerischen Anrufer:innen aus.
Sie bieten Leistungen an, die für die Betroffenen kostenlos
sind, um diese dann bei der Pflegekasse abzurechnen.
Besonders häufig werden Pflegekurse für pflegende Angehörige
und Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum
Verbrauch aufgedrängt, die viele gar nicht brauchen.
Trotzdem erhalten die Firmen ihr Geld. Damit entsteht den
ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein
erheblicher finanzieller Schaden. Und die betroffenen
Pflegebedürftigen bleiben verunsichert zurück. Verena
Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW,
erklärt, wie man auf solche Anrufe reagieren sollte.
Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch verhindert
man, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich
oder absichtlich ein Angebot anzunehmen. Wenn allerdings der
Vertrag angenommen wurde, fällt die Betrugsmasche
Angehörigen meist nur zufällig auf, etwa wenn sie eine
Auftragsbestätigung per Mail finden oder ein Schreiben der
Anbieter in der Post oder wenn plötzlich monatlich eine
Kiste mit Pflegehilfsmitteln eingeht. Dann sollte der
Vertrag rasch widerrufen werden. Die Adresse dafür findet
man im Anschreiben oder in der Bestätigungsmail.
Musterschreiben dafür gibt es auf der Seite der
Verbraucherzentrale NRW. Außerdem sollten Betroffene mit der
Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen
stoppen kann. Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst zur
Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen eingehen, sollte
man sich Hilfe holen.
Wo finden Betroffene Hilfe?
Helfen können Fachleute in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW. Dort gibt es eine rechtliche
Beratung zum Umgang mit den Verträgen, auch eine
außergerichtliche Rechtsvertretung ist möglich. Außerdem
sollten Betroffene die Masche bei der
Landesdatenschutzbehörde melden und Anzeige bei der Polizei
erstatten. Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die
offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der
Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich genau zu
informieren.
Diese gibt es in jeder Kommune. Sie ist kostenfrei und kann
mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als
Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote
abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter
genutzt werden.
Woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der
betroffenen Senior:innen haben. Diese haben jedoch das
Anrecht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher
sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden,
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten
zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche
Werbeanrufe nicht wiederholen.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegekursen?
Die neueste Masche betrifft Pflegekurse. Diese werden von
den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten
pflegende Angehörige praktische Tipps. Bei der
Verbraucherzentrale NRW beschweren sich Verbraucher:innen,
dass sie ungefragt von Betrüger:innen angerufen werden und
ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn
eigentlich nicht brauchen.
Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der
entsprechenden Versichertennummer. Mit dieser rechnen die
Betrüger:innen dann mit der Pflegekasse ab. Auch bei solchen
Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts
abschließen.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegeboxen?
Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich
Anrufer:innen teilweise angeblich „im Auftrag der
Pflegekasse“ oder nutzen ähnlich klingende Namen wie
„Pflegeservice“. Ziel ist, sogenannte „Pflegehilfsmittel zum
Verbrauch“ zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe,
Desinfektionsmittel oder ähnliches sein.
Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen
erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis
zu 42 Euro im Monat. Die Betrüger:innen bestellen die
Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich
den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die
Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in
der Regel gar nicht."
Mehr zu untergeschobenen Verträgen von
Pflegehilfsmittelboxen (mit Musterbrief) gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/96519
Mehr zu Pflegehilfsmitteln finden Betroffene hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/95810
Schule vorbei? Informieren und durchstarten!
Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose
Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die
Eigenständigkeit. Vom 12. bis 16. Mai 2025 können
Schulabgänger:innen an kostenlosen Online-Vorträgen der
Verbraucherzentralen teilnehmen.
Themen umfassen die erste eigene Wohnung, wichtige
Versicherungen, Auslandsaufenthalte, Studienfinanzierung und
Freiwilligendienste. Anmeldung und weitere Informationen
unter: verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele
Der Schulabschluss markiert einen wichtigen Meilenstein im
Leben junger Menschen – und gleichzeitig den Beginn eines
neuen Kapitels voller Herausforderungen und Entscheidungen.
Die Verbraucherzentralen unterstützen Schulabgänger:innen
mit einer digitalen Vortragsreihe vom 12. bis 16. Mai 2025,
um ihnen den Einstieg in ein eigenständiges Leben zu
erleichtern.
Ob die erste eigene Wohnung, der passende Stromvertrag oder
der Abschluss von Versicherungen – junge Menschen sehen sich
plötzlich mit zahlreichen Verträgen und finanziellen
Verpflichtungen konfrontiert. Ohne ausreichendes Wissen
können sie leicht in teure Fallen tappen.
„Mit dem Auszug aus dem Elternhaus ergeben sich viele
organisatorische Fragen rund um die eigene Wohnung,
Bankkonten oder Verträge“, erklärt Stefanie Heise,
Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Damit junge
Menschen nicht in Vertragsfallen tappen oder überteuerte
Verträge abschließen, müssen sie sich vorab gut
informieren.“
Besonders das Thema Versicherungen ist komplex: „Welche
Policen wirklich notwendig sind und auf welche man
verzichten kann, ist für viele schwer zu durchschauen“, sagt
Heise.
Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise ist essenziell,
während viele Zusatzversicherungen überflüssig sein können.
Die Online-Vorträge vermitteln praxisnahe Informationen und
geben jungen Erwachsenen wertvolle Tipps, um finanzielle
Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Zukunftspläne schmieden
Nach der Schule stehen viele vor der großen Frage: Was kommt
als Nächstes? Studium, Ausbildung, Auslandsaufenthalt oder
Freiwilligendienst? Jede Option hat ihre eigenen
Herausforderungen und Chancen.
Die Verbraucherzentralen informieren in ihren Vorträgen
unter anderem über verschiedene Studienfinanzierungsmodelle
und erläutern, welche organisatorischen Schritte für ein
erfolgreiches Auslandsjahr oder einen Freiwilligendienst
erforderlich sind.
Alle Schulabgänger:innen, interessierte junge Erwachsene,
aber auch Eltern oder Lehrer:innen, die ebenfalls informiert
sein möchten, können sich kostenlos für die Online-Vorträge
anmelden."
Von Grau zu Grün: Welche Vorteile naturnahe Vorgärten bieten
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und mit ihr
die Gelegenheit, versiegelte Flächen rund ums Haus in
lebendige, klimafreundliche Grünräume zu verwandeln.
Asphaltierte Einfahrten, gepflasterte Vorgärten und
betonierte Wege mögen praktisch erscheinen, doch sie
verschärfen die Folgen von Wetterextremen.
Wasser kann nicht versickern, Hitze speichert sich in der
Fläche und bei Starkregen steigt das Risiko von
Überschwemmungen. „Wer entsiegelt und auf eine natürliche
Gestaltung setzt, gewinnt an Sicherheit, Wohnqualität und
leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”, betont die
Expertin Hanna Vitz von der Verbraucherzentrale NRW und gibt
Tipps zur praktischen Umsetzung.
Vorteile entsiegelter Flächen
Durch zu wenig Regen in den letzten Monaten sind die
obersten Bodenschichten in vielen Regionen sehr trocken.
Natürlich gestaltete Flächen wirken Wetterextremen wie
Trockenheit, Hitzeperioden und hefitigen Regenfällen
entgegen. Wird ein versiegelter Boden wieder durch-lässig
gemacht, kann Regenwasser versickern und die Kanalisation
entlasten. So lassen sich Überschwemmungen und
Feuchteschäden auf dem eigenen Grundstück vermeiden.
Gleichzeitig bleibt die Umgebung an heißen Tagen kühler, da
begrünte Flächen Verdunstungskühle erzeugen. Begrünte Wege,
Terrassen oder Flächen können bei richtiger Gestaltung auch
pflegeleicht sein und den Bedarf an regelmäßiger Reinigung
und Instandhaltung verringern. Blühende Pflanzen wie
Bodendecker oder niedrig wachsende, robuste Kräuter zwischen
Pflastersteinen werten außerdem einstmals graue Flächen auf.
Wie genau gehe ich vor?
Die Umgestaltung beginnt mit der Entfernung versiegelnder
Beläge. Flächen rund ums Haus, Vorgärten sowie ungenutzte
Wege, die aus Pflaster-, Schotter-, Kies- oder
Splitt-Flächen bestehen, können Eigentümer:innen selbst
entsiegeln. Sie brauchen dafür lediglich eine herkömmliche
Hacke oder Schaufel.
Sehr wichtig ist es, das darunterliegende Vlies zu
entfernen. Zum Entsiegeln von Beton- und Asphaltdecken wird
hingegen entsprechendes Abbruchwerkzeug wie beispielsweise
ein Elektrohammer benötigt. Diese Arbeiten sollten stets
durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Anschließend wird der Boden gelockert, damit er wieder
Wasser aufnehmen kann. Es bietet sich dann auch eine
Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder Rasen sowie - je
nach Nutzung – eine Gestaltung mit durchlässigen Materialien
wie Rasengittersteinen oder Holzhäcksel ohne versiegelnde
Unterlage an. Ein naturnaher Vorgarten bringt nicht nur
optische Vielfalt, sondern bietet auch Lebensraum für
Insekten, Vögel und andere Kleintiere. Wer jetzt im Frühling
aktiv wird, schafft eine nachhaltige und klimafreundliche
Umgebung direkt vor der eigenen Haustür.
Die richtige Pflanzenwahl
Ob trocken oder eher feucht: Wichtig ist die passende
Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen Standort im
Vorgarten oder auf Wegen. Bei Rasengittersteinen sind
beispielsweise Sedum oder Sand-Thymian eine pflegeleichte
Kombination. Die Beschaffung von Stauden muss übrigens nicht
immer teuer sein. Da viele ab und an geteilt werden müssen,
kann man auf Pflanzentauschbörsen oder auch von anderen
Gartenbesitzern günstig oder kostenfrei Pflanzenableger
erhalten.
Finanzielle Förderung
Je nach Größe der zu entsiegelnden Fläche und der
vorhandenen Beläge können die Kosten unterschiedlich hoch
ausfallen. Wer sich für die Entsiegelung entscheidet, kann
vielerorts finanzielle Unterstützung er-halten. Einige
Kommunen in Nordrhein-Westfalen fördern die Umgestaltung mit
Zuschüssen, zudem können Eigentümer:innen durch die
Verringerung versiegelter Flächen häufig
Niederschlagswassergebühren sparen."
Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen und zur
Begrünung des Vorgartens unter www.klimakoffer.nrw
Kostenlose Online-Seminare mit Anmeldung über
www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
„Entsiegelung: Mehr Grün am Haus wagen“ am Dienstag,
29.April,18 bis 19.30 Uhr
„Vorgarten gestalten: pflegeleicht & insektenfreundlich“ am
Mittwoch, 2. Juli,17 bis 18 Uhr
Pflanzliste für den Vorgarten:
www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2024-08/2024_pflanzliste_vorgarten_verbraucherzentralenrw.pdf
Liste aller Förderprogramme zur Entsiegelung in NRW
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-regenwasserfoerderungen
Mitmach-Wettbewerb „Abpflastern“ der Hochschule für
Gesellschaftsforschung bis zum 31. Oktober. Anwohner:innen
und Kommunen entsiegeln gemeinsam vor Ort. Jeder m² zählt!
www.abpflastern.de
Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig“ Nachhaltiger
Finanzplaner für Frauen
Duisburg, 30. April 2025 -
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als
Männer. Sie arbeiten häufiger Teilzeit, sodass sie schon
deshalb weniger verdienen als ihre Kollegen. Dafür haben sie
bei Care-Arbeit die Nase vorn: Ob Kinder oder
pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die Betreuung
der Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt.
Spätestens beim Blick auf die Renteninformation wird klar:
Die gängige Biografie von Frauen endet vielfach in
Altersarmut. Dass das kein unabänderliches Schicksal sein
muss, zeigt der neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell
unabhängig: Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der
Verbraucherzentrale. Vom Kassensturz über die Stellschrauben
für eine auskömmliche Altersvorsorge bis hin zu passenden
Finanzprodukten gibt er Bausteine an die Hand, um
Frauenfinanzen nachhaltig zu planen.
Vier Frauen fragen im Buch nach Entscheidungshilfen für
typische Lebenssituationen: beim Berufsstart, in der Phase
der Familiengründung, bei einer Trennung sowie kurz vor dem
Rentenalter. Sollten Berufsanfängerinnen schon über
Altersvorsorge nachdenken? Welche Risiken müssen junge
Familien absichern? Wie kriegt man einen fairen finanziellen
Ausgleich hin, wenn Frauen wegen der Kinderbetreuung
beruflich kürzer treten und bei Rentenbeiträgen
hinterherhinken? Sind „grüne“ Geldanlagen auch mit kleinen
Beträgen möglich?

Der Ratgeber stellt die Basics des Finanzwissens
verständlich vor und zeigt, wie eine individuell passende
Strategie aussehen kann. Der Bogen reicht vom Anlagehorizont
bis zum Zinseszinseffekt. Beschrieben wird aber auch, wie
der Kauf einer Immobilie finanziell bindet oder wie
Pflegebedürftigkeit die Ersparnisse oder auch ein Erbe
aufzehren kann. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, um
Rentenlücken zu schließen und so das Ziel „Finanzielle
Unabhängigkeit“ auch im Alter nicht zu verfehlen."
Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein
Finanzplaner für Frauen“ hat 208 Seiten und kostet 20,-
Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel
erhältlich.
„Ratgeber Photovoltaik“ - „Solarspitzen“ in Batterie
zwischenspeichern
Im Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75 Millionen
Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken installiert. Sie
lieferten 14,5 Prozent des im Jahresverlauf erzeugten
Stroms. Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar
die höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in einem
Monat.
Der Boom hat jedoch auch Schattenseiten: An sonnigen Tagen
produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht wird,
sodass an den Strombörsen nur noch ein negativer Preis
erzielt wird. Batteriespeicher sind daher der Schlüssel fürs
intelligente Energiemanagement – auch im eigenen Keller.
Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort
passend ausgerichteten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber
Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“
der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage
erschienen bietet er aktuell Wissenswertes von A wie
Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.

Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was ist bei
Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Was können
Batteriespeicher? Verständlich wird die Technik der
Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Wie viel Energie mit
einer Photovoltaik-Anlage geerntet werden kann, hängt vom
Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung
und vom Haustyp ab. Ob ein Batteriespeicher lohnt und wie
groß er dimensioniert sein muss, ist eine ganz aktuelle
Frage.
Denn eine Neuregelung im Energiewirtschaftsrecht sieht für
ab März 2025 neu installierte Anlagen ab einer Nennleistung
von 7 Kilowatt-Peak vor, dass Betreiber bei negativen
Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Mit
ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das
Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie
dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu
Förderkrediten hilft bei der Entscheidung, ob sich
Stromerzeugung durch Sonnenkraft rechnet."
Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher
für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als
E-Book 19,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel
erhältlich.
Weniger ist mehr bei Putzmitteln
Was für hygienische Sauberkeit wirklich nötig und
empfehlenswert ist
Duisburg, 25. April 2025 - Putzen
gehört für die meisten Menschen nicht gerade zu den
Lieblingsbeschäftigungen. Verlockend sind daher Mittel, die
eine schnelle und gründliche Reinigung ohne große Mühe
versprechen.
„Oft holt man sich damit aber einen ganzen Cocktail
aggressiver Chemikalien ins Haus, die nicht nur die Umwelt
belasten, sondern auch Haut und Atemwege strapazieren
können“, warnt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und
Gesundheitsschutz bei der Verbraucher-zentrale NRW.
„Dabei sind Spezialreiniger, Desinfektionsmittel oder
Power-Produkte mit Bleichmitteln wie Chlor in der Regel
überflüssig und bringen keinen hygienischen Mehrwert.“
Effers empfiehlt einfache, effektive und zudem preiswerte
Alternativen.
• Vier
Reiniger reichen im Haushalt aus
Allzweckreiniger vertreiben Schmutz und Fett von
Fußböden und glatten Oberflächen. Für hartnäckige
Verschmutzungen auf unempfindlichen, kratzfesten Materialien
wie Edelstahl eignen sich Putzsteine sowie Scheuerpulver
oder -milch. Ein Handspülmittel reinigt Geschirr, Töpfe oder
Küchenoberflächen und kann wegen seiner Fettlösekraft auch
den Allzweckreiniger ersetzen.
Die in den genannten Mitteln enthaltenden Tenside
(waschaktive, schäumende Substanzen) sorgen bereits für gute
Hygiene. Desinfektionsmittel sind in privaten Haushalten nur
notwendig, wenn diese bei bestimmten Erkrankungen ärztlich
empfohlen werden. Gegen Kalkablagerungen in Bad und Küche
sowie hartnäckigen Urinstein im WC wirken Essigreiniger oder
Zitronensäure. Für säureempfindliche Materialien wie Marmor
oder Naturstein sind die Mittel allerdings ungeeignet.
Übrigens: No-Name-Produkte sind in der Regel ebenso gut wie
Marken.
•
Allergiegefahr durch Duft- und Raumsprays
Sprays und Raumdüfte entfernen keine üblen Gerüche, sie
überdecken sie nur und belasten die Luft im Raum mit
zusätzlichen Chemikalien. Menschen mit Allergien und Asthma
sollten besonders vorsichtig sein: Duftstoffe können bei
empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden, Hustenreiz,
tränenden Augen oder Kopfschmerzen führen.
Die Geruchsquelle zu beseitigen und Fenster zu öffnen, sind
wirkungsvollere Maßnahmen gegen Mief. Lüften beugt zudem
Schimmel vor. In Schuh- oder Kühlschränken kann auch eine
Schale mit Natron unliebsamen Gerüchen vorbeugen.
•
Fenster und Spiegel: Streifenfrei dank sparsamer Dosierung
Für Fenster und Spiegel reichen Wasser, ein kleiner Spritzer
Spülmittel, Abzieher und ein trockenes, sauberes
Mikrofasertuch zum Nachpolieren aus – dann strahlen sie
wieder in streifenfreiem Glanz. Zu viel Putzmittel im Wasser
führt häufig zu Streifen und Schlieren auf der Glasscheibe.
•
Kühlschrank, Mülleimer, Griffe und Schalter nicht vergessen
Kühlschrank und Vorratsregal werden beim Putzen oft
vergessen, benötigen aber in regelmäßigen Abständen (etwa
alle ein bis zwei Monate) ebenfalls eine Reinigung mit
Wasser und Allzweckreiniger. Damit sich im Abfalleimer
Bakterien und Schimmel nicht vermehren, empfiehlt sich
häufiges Leeren sowie regelmäßiges Ab- und Auswischen. Mit
Wasser und Allzweckreiniger werden auch Lichtschalter,
Türklinken, Schranktüren und Handläufe hygienisch sauber.
• Mit
Waschsoda gegen Grünbelag
Auch Balkon oder Terrasse benötigen gelegentlich eine
Grundreinigung. Steinfliesen lassen sich mit dem
Hochdruckreiniger (gibt’s auch zum Ausleihen) von Algen und
Moos befreien. Einige Materialien vertragen den harten
Wasserstrahl jedoch nicht. Am besten die
Herstellerempfehlungen beachten oder an einer unauffälligen
Stelle vorsichtig testen.
Anstatt chemische Algenvernichter zu verwenden, die leicht
ins Erdreich und ins Wasser gelangen, bietet sich ein
preiswertes und umweltfreundliches Hausmittel an: Waschsoda.
Dazu drei Esslöffel Speisestärke und 150 Gramm Waschsoda,
zum Beispiel aus dem Drogeriemarkt, in etwa einem halben
Liter Wasser auflösen, in fünf Liter kochendes Wasser
einrühren und kurz aufkochen lassen.
Das dickflüssige Mittel großzügig auf die grünen Stellen
verteilen und einige Stunden einwirken lassen. Danach mit
Wasser und Bürste oder Besen nach-schrubben. Beim Arbeiten
mit der Waschsoda-Lösung sollten Haushaltshandschuhe
getragen werden. Holzdielen müssen anschließend eventuell
neu geölt werden – am besten mit einem umweltfreundlichen
Holzöl mit dem „Blauen Engel“ oder Leinöl.
Weitere Tipps zum umweltfreundlichen Putzen gibt’s online
unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/12742
Fragen und Antworten rund um Schadstoffe in Haushalt,
Kleidung und diversen Produkten sind zu finden unter
www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe
Die Ratgeber
„Haushalt im Griff“ und „Einfach nachhaltig“ vermittelt
Wissen und praktische Tipps rund um umweltfreundliches
Putzen. Es gibt sie im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
sowie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
und im Buchhandel.
Alles rund ums Osterei / Wissenswertes zu den bunten Eiern
für das Osterkörbchen
Duisburg, 7. April 2025 - Jetzt so kurz vor Ostern
stellt sich häufig die Frage: Bunte Eier schnell im Handel
kaufen, oder doch lieber selber färben?
Die Verbraucherzentrale NRW fasst die wichtigsten Aspekte
zusammen.
Tipps zum Kauf von gefärbten Eiern
Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet auf der Verpackung
das Mindesthaltbarkeitsdatum, die verwendeten Farbstoffe
sowie Name
und Anschrift des Anbieters.
„Angaben zur Herkunft der Eier und Haltungsform sind hier im
Gegensatz zu rohen Eiern keine Pflicht“, erklärt Christiane
Kunzel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wer
also auch bei Ostereiern Wert auf eine artgerechtere
Tierhaltung legt, sollte darauf achten, ob die Haltungsform
freiwillig auf dem Eierkarton gekennzeichnet wird, oder
selber färben.
Verpackte bunte Eier sind lange haltbar. Daher ist es
empfehlenswert, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu schauen.
Bei bunten Eiern, die „lose“ auf
Wochenmärkten oder im Einzelhandel verkauft werden, muss
kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein. Es reicht
vielmehr, wenn
auf einem Schild der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist.
Bei solchen Eiern weiß man daher weder wann sie gefärbt
wurden, welche
Farbstoffe verwendet wurden noch wie alt und wie lange sie
noch haltbar sind.
Tipps zum Kauf von rohen Eiern
Bei rohen Eiern müssen auf der Verpackung das
Mindesthaltbarkeitsdatum und die Haltungsform der Legehennen
angegeben sein. Des Weiteren ist auf jedem Ei der
Erzeugercode aufgedruckt, der zeigt, woher es stammt. Doch
„deutsche Eier“
garantieren nicht automatisch Eier „ohne Kükentöten“.
Seit drei Jahren dürfen in deutschen Brütereien männliche
Eintagsküken nicht mehr
getötet werden. Doch schlüpfen die Legehennen im Ausland,
bevor sie dann in Deutschland zum Eierlegen gehalten werden,
können die Brüder dieser Legehennen auch weiterhin getötet
worden sein. Wer diese Eier nicht kaufen möchte, muss auf
den Hinweis „Ohne Kükentöten“ oder auf das „KAT“-Siegel des
Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen
achten.
„Die beste Alternative ist es, Eier von sogenannten
Zweinutzungshühnern zu kaufen, das sind spezielle
Hühnerrassen, die sowohl zur Eier- und Fleischproduktion
geeignet sind. Bei diesen Tieren legen die weiblichen Tiere
die Eier und die männlichen werden gemästet“, fasst die
Expertin zusammen.
Obwohl diese Rassen weniger Eier legen und langsamer Fleisch
ansetzen als die üblicherweise verwendeten
Hochleistungsrassen, werden Zweinutzungshühner auf immer
mehr Biobetrieben gehalten.
Online lassen sich über
www.das-ekohuhn.de/einkaufsstaettennahegelegene
Verkaufspunkte finden.
Tipps zum Selberfärben
Für das Färben eignen sind handelsübliche Ostereierfarben,
etwa in Form von Brausetabletten oder bunten Stiften. Diese
sind in der Regel unbedenklich, da die Farbstoffe laut
Lebensmittelgesetz zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen
sein müssen und auch in Süßigkeiten vorhanden sind.
Bei bestimmten Allergien sollte man vorab in der
Zutatenliste auf der Verpackung die Farbstoffe prüfen. Das
Färben funktioniert auch gut mit Pflanzenteilen: beliebt
sind rote Zwiebelschalen, rote Bete oder Kurkuma-Pulver.
Diese Variante dauert aber meist länger, da die Eier einige
Zeit in der bunten Flüssigkeit liegen müssen, bevor sie die
gewünschte Färbung annehmen.
Tipps zur Haltbarkeit
Gekochte selbstgefärbte Eier sind etwa zwei bis vier Wochen
haltbar. Am längsten halten sich nicht abgeschreckte Eier:
Ist die Schale unversehrt, kann man sie auch nach vier
Wochen noch essen. Abgeschreckte Eier sollten innerhalb von
vierzehn Tagen verzehrt werden. Auch das Anpieksen der Eier
vor dem Kochen ist nicht empfehlenswert.
Bei Rissen in der Schale gilt: Kühl lagern und schnell
verbrauchen, da Erreger in die Eier gelangen können, die die
Haltbarkeit reduzieren. „Sowohl selbst gefärbte als auch
gekaufte Eier empfehlen wir im Kühlschrank zu lagern“, fasst
Christiane Kunzel zusammen.
Mehr über Eierfarben und Kennzeichnungspflichten unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/10592
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
Stromfresser finden
Duisburg, 2. April 2025 - In der Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg können Bürger:innen
kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Mit der Prüfung ihrer
Verbräuche machen sie einen ersten Schritt, ihre Stromkosten
nachhaltig zu senken.
•
Strom und Geld sparen
„Gerade ältere Haushaltsgeräte können sich als echte
Stromfresser entpuppen“, weiß Paulina Wleklinski, Leiterin
der Beratungsstelle in Duisburg. „Die Strommessgeräte helfen
dabei, sie ausfindig zu machen.“ Gegen eine Kaution von 20
Euro sind die Geräte kostenlos in der Beratungsstelle in Ort
zu entleihen. Eine Bedienungsanleitung liegt den Geräten
bei. Die Leihfrist beträgt 14 Tage.
So haben die Bürger:innen die Möglichkeit, in Ruhe sämtliche
Geräte zu überprüfen. „Private Haushalte können ihren
Stromverbrauch ohne nennenswerten Komfortverzicht im
Durchschnitt um etwa ein Viertel reduzieren“, so Paulina
Wleklinski. „Der Einsatz eines Strommessgeräts macht sich
also auch im Portemonnaie der Menschen deutlich bemerkbar.“
•
Einfache Handhabung
Die Handhabung der Strommessgeräte ist kinderleicht. Es wird
wie ein Verlängerungskabel eingesetzt und zwischen das
jeweilige Haushaltsgerät und die Steckdose gesteckt. Im
Anschluss ist der Stromverbrauch des zu prüfenden Geräts auf
dem Display des Strommessers abzulesen. Überprüft werden
können elektrische Verbrauchsgeräte mit einer
Anschlussleistung bis maximal 4.200 Watt. Dazu zählen fast
alle im Haushalt eingesetzten Geräte, die über einen
Normstecker verfügen.
Nach der Messung können Bürger:innen die Ergebnisse mit
einer Energieberatungskraft besprechen. Beratungstermine in
der Beratungsstelle Duisburg sind unter den Telefonnummern
0211 54 22 22 11 sowie 0211 33 996 555 zu vereinbaren.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz."
Ostern kreativ und nachhaltig
So wird das Fest besonders umweltfreundlich
Um das Osterfest ranken sich viele Traditionen und Bräuche.
Spätestens dann zieht bei den meisten auch der Frühling
zuhause ein mit Blumen und anderer Deko. „Ohne auf
Liebgewonnenes zu verzichten, kann man dabei mit einigen
einfachen Maßnahmen Umwelt und Ressourcen schonen”, sagt
Philip Heldt, Nachhaltigkeitsexperte der Verbraucherzentrale
NRW. Ob beim Eierfärben, dem Ostermenü oder dem
Osterspaziergang – mit ein wenig Kreativität wird Ostern
2025 nicht nur grün, sondern auch besonders.
•
Wächst und gedeiht: Natürliche Dekoration
Natur statt Plastik – das passt gerade zu Ostern besonders
gut. Als hübsche Tisch-Deko oder Grundlage fürs Osternest
kann Ostergras leicht selbst gezogen werden. Dazu
Getreidesamen (traditionell wird Weizen oder Dinkel
verwendet, Hafer und Gerste gehen aber auch) etwa vier
Wochen vor dem Fest in einer Glasschale oder direkt im
gewünschten Gefäß auf Watte oder Erde aussäen.
Diese an einen hellen Ort stellen und feucht halten
(Staunässe vermeiden). Anstatt Schnittblumen aus dem
Gewächshaus oder aus fernen Ländern können heimische
Frühblüher wie Narzissen oder Krokusse im Topf als
Blumenschmuck verwendet und anschließend ausgepflanzt
werden.
•
Bunt ohne Chemie: Eier färben mit Küchenresten
Ostereierfarben aus dem Lebensmittelhandel, Brausetabletten
oder bunte Stifte sind heute meist unbedenklich. Es sind
wasserlösliche natürliche und synthetische Farbstoffe, die
zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sind. Dennoch
können Allergiker auf diese Farbstoffe reagieren.
Wer das ausschließen möchte, setzt auf Naturfarben aus
Zwiebelschalen (Braun), Rote-Bete-Saft (Rosa) oder Kurkuma
(Gelb). Ein Sud aus Spinat ergibt zartgrüne Eier, während
Blaubeeren eine violette Färbung zaubern und Rotkohl für
Blautöne sorgt. Zum Färben am besten weiße Eier nehmen.
•
Gut für Mensch und Natur: Faire Schokolade
Schokohasen und -eier gehören zu Ostern einfach dazu. Doch
viele Produkte enthalten Palmöl aus Monokulturen oder
stammen aus problematischem Kakaoanbau, der den
Produzentenfamilien kein faires Auskommen sichert. Besser
ist es daher, Schokolade mit Bio- und Fairtrade-Siegel
wählen. Zudem lassen sich Osterpralinen mit wenigen
(Bio-)Zutaten auch selbst herstellen. Rezepte gibt’s im
Internet und es macht besonders Spaß, wenn Freunde oder
Familie mitmachen.
•
Lecker und nachhaltig: Regionale Lebensmittel
Der Kauf regionaler Produkte unterstützt lokale
Landwirt:innen und steht für kurze Transportwege. Da Ostern
2025 in die zweite Aprilhälfte fällt, startet bereits die
Spargelsaison und auch viele weitere Gemüse sind schon aus
heimischem Anbau erhältlich – entweder im Supermarkt oder im
Hofladen.
Auch bei Eiern und anderen tierischen Produkten kann man auf
regionale Landwirtschaft setzen. Oder vielleicht wird das
Osteressen mal vegetarisch oder vegan und damit besonders
klimafreundlich? In jedem Fall hilft ein Einkaufsplan dabei,
nicht mehr Lebensmittel zu kaufen als benötigt. Und bleiben
nach einem Essen doch mal Speisen übrig, können die Reste
für eine andere Mahlzeit eingeplant oder eingefroren werden.
•
Sauberer Osterspaziergang: Eiersuche mal anders
Aus „joggen“ und „plocka upp" (schwedisch: aufsammeln) ist
das Wort „Plogging“ zusammengesetzt. Es beschreibt den
Trend, beim Laufen oder Walken herumliegenden Abfall
aufheben, mitzunehmen und später korrekt zu entsorgen. Das
geht natürlich auch beim gemütlichen Osterspaziergang. Zur
Bewegung an frischer Luft kommt dann das gute Gefühl, aktiv
etwas für die Umwelt zu tun. Kinder packt meist schon von
alleine der Ehrgeiz, möglichst viel Müll zu finden.
Zusätzlich können sie durch kleine Präsente für ihren
Einsatz belohnt werden."
Weiterführende Infos und Links:
Entscheidungshilfen, Erläuterungen und Expertentipps für
einen umweltbewussten Alltag vermittelt der Ratgeber
„Einfach nachhaltig“. Es gibt ihn in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentrale NRW und im Ratgebershop
(https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/)
Tipps zu Produkten aus fairem Handel unter
www.verbraucherzentrale.nrw/fairer-handel
Wissenswertes rund ums Ei und ums Färben ist
zusammengestellt unter
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/eier-kennzeichnung-herkunft-faerbung-10592
Einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse bietet
die Verbraucherzentrale NRW unter
www.verbraucherzentrale.nrw/saisonkalender
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März 2025
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„Ratgeber Photovoltaik“ „Solarspitzen“ in Batterie
zwischenspeichern
Duisburg, 24. März 2025 - Im Jahr 2024 waren
hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und
Grundstücken installiert. Sie lieferten fast 14 Prozent des
im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3
Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte
Menge an Solarenergie in einem Monat.
Der Boom hat jedoch auch eine Schattenseite: An sonnigen
Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht
wird, sodass an der Strombörse ein negativer Preis erzielt
wird. Ein Batteriespeicher und ein intelligentes
Energiemanagement sind daher der Schlüssel für den optimalen
Einsatz der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort
maßgeschneiderten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber
Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“
der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage
erschienen, bietet er aktuell Wissenswertes von A wie
Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.
Wie funktionieren Solarzellen und Module?
Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten?
Welche Arten von Batteriespeichern gibt es?
Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem
Dach erklärt. Ende Februar hat der Gesetzgeber zahlreiche
neue Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen beschlossen:
Der Einsatz von modernen Zählern wird vorangetrieben,
Solarspitzen sollen intelligent zwischengespeichert werden.
Kosten und Nutzen einer Photovoltaik-Anlage stellen sich
damit anders dar als vor der Gesetzesänderung. Mit
ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das
Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie
dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu
Fördermöglichkeiten und konkrete Checklisten für die
Umsetzung helfen bei der Vorbereitung und erfolgreichen
Umsetzung der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher
für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als
E-Book 19,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 /
91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg am
26.03.2025 ganztägig nicht erreichbar
Duisburg, 21. März 2025 - "Die Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.
30, ist wegen einer internen Veranstaltung am Mittwoch, den
26.03.2025, weder persönlich noch telefonisch oder per Mail
erreichbar.
Am Donnerstag, den 27.03.2025, sind die Berater:Innen dann
wie gewohnt wieder für die Anliegen aller ratsuchenden
Bürger:Innen da.
Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz“: Zutaten fürs Kochen
und Genießen – und nebenbei die Umwelt schonen
Duisburg, 19. März 2025 - Weniger Flugreisen. Das
Auto öfter mal stehen lassen. Sparsam mit Energie umgehen.
Das sind häufig genannte Vorsätze, wenn es um praktischen
Klimaschutz geht. Eher weniger im Blick ist jedoch, dass die
Umwelt auch ganz einfach mit Einkaufskorb und Kochtopf
geschont werden kann. Vorausschauende Planung, damit weniger
Lebensmittel weggeworfen werden, ist zum Beispiel ein
Baustein.

Der Kauf regionaler Produkte erspart energieintensive
Transportwege. Und wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf
dem Speiseplan stehen, sitzt Klimaschutz ganz von selbst mit
am Essenstisch. Der Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“ der
Verbraucherzentrale hat die passenden Zutaten, wie Kochen,
Genießen und Umwelt schonen gelingt.
70 erprobte Rezepte machen hierauf Appetit. Was haben Käse
und Flugobst mit dem Klima zu tun? Was sagt das Label
„klimaneutral“ auf Lebensmitteln aus? Dürfen Fleisch und
Eier weiter auf den Teller?
Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich bedeutet,
klimaschonend zu essen. Und dass damit keineswegs der harte
Umstieg auf vegane Ernährung verbunden sein muss.
An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich die
Ökobilanz schon verbessern lässt, wenn mehr pflanzliche
Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Was übrigens auch
Ernährungsfachleute mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.
Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit passende
Gerichte auf den Tisch: Wer sich für den nahenden Frühling
schon mal was vormerken will, hat zum Beispiel die Wahl
zwischen Sesamspargel und Kartoffeln aus dem Ofen,
Rhabarber-Crumble oder Kichererbsencurry mit Spinat.
Das Buch zeigt außerdem, wie gute Planung hilft,
Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden praktische
Tipps gegeben, wie man beim Kochen, Backen und Kühlen
Energie und somit auch bares Geld sparen kann."
Der Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz. Kochen, genießen,
Umwelt schonen“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als
E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter0211 /
91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Diebstahlschutz fürs Fahrrad: Reicht die Hausratversicherung
aus?
Verbraucherzentrale NRW: Die passende Versicherung
hängt vom Wert des Fahrrads ab. Ob klassisches Citybike oder
modernes E-Bike – wer viel Geld in sein Fahrrad investiert,
sollte sich Gedanken um die passende Absicherung machen.
Besonders E-Bikes haben ihren Preis: Modelle mit guter
Ausstattung kosten schnell mehrere tausend Euro – und werden
immer häufiger gestohlen.
„Die Hausratversicherungen bieten für solche Werte in der
Regel keinen ausreichenden Schutz”, sagt Elke Weidenbach,
Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
„Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die
sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig
draußen abgestellt wird. Die Versicherungen bieten
allerdings sehr unterschiedliche Leistungen und kosten auch
unterschiedlich viel. Ein gründlicher Vergleich der Angebote
ist daher wichtig.”
•
Das bietet die Hausratversicherung:
Fahrräder sind in einer Hausratversicherung nur gegen
Einbruchdieb-stahl versichert. Das bedeutet, dass das
Fahrrad aus der Wohnung, dem verschlossenen Keller oder aus
einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein muss.
Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, also auch
nachts. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal
250 Watt sind mitversichert. Kann das Fahrrad laut
Mietvertrag in einem gemeinschaftlichen, abgeschlossenen
Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet,
diesen zu nutzen. Das Rad sollte auch dort mit einem
eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden.
•
Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt:
Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen
Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in
Hausratversicherungen nicht enthalten. In einigen
Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz
außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6
Uhr. Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum
Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man
besucht hat.
Allerdings muss das Fahrrad dann gegen Diebstahl gesichert
worden sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind
eventuell nicht ausreichend. Diesen Fall des „einfachen
Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung gegen einen
Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“
versichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für
hochpreisige Fahrräder und wenn die Summe der bestehenden
Hausratversicherung dafür ausreicht.
•
Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt:
Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert
des Fahrrades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad
in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist allerdings
eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der
Schaden in voller Höhe ersetzt.
Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro
und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent,
erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch
zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt
werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.
•
Was eine Fahrradversicherung leisten sollte:
Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine
Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer
und müssen pro Fahrrad abgeschlossen werden. Jahresbeiträge
zwischen 72 und 220 Euro können für ein 1500-Euro-Rad
anfallen. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen
den Anbietern sind enorm.
Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte
darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt
sind: Sind Fahrten im Ausland mit versichert oder
Sportrennen, Reparaturkosten oder Leistungen bei einem
Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine
Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung
vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss
vorgeschrieben?
Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert
sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl
und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall-
und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits-
und Elektronikschäden oder Ähnliches."
Mehr zum richtigen Versicherungsschutz für Fahrräder unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13647
Käuferschutz – alles gut? Verbraucherzentrale NRW zeigt die
Probleme beim Käuferschutz von PayPal, Klarna und Amazon Pay
auf
Duisburg, 13. März 2025 -
Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird
inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon
Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen
durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. In der
Beratungsstelle Duisburg sind Beschwerden über die
Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung.
„Verbraucher:innen sollten sich durch den Käuferschutz nicht
in falscher Sicherheit wiegen. In der Praxis lehnen
Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte Forderungen
ab. Die Betroffenen kommen dann in unsere Beratung, weil sie
weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld
zurückbekommen“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der
Beratungsstelle Duisburg. Anlässlich des
Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Beratungsstelle
über die Rechte von Verbraucher:innen beim Online-Einkauf
auf und gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.
•
Nicht immer greift der Käuferschutz
Zahlungsdienstleister bewerben ihren Käuferschutz oft mit
vollmundigen Versprechen, doch im Kleingedruckten sind viele
Ausnahmen aufgeführt, bei denen der Käuferschutz gar nicht
greift. Das ist vielen Verbraucher:innen jedoch nicht
bewusst und wird ihnen erst klar, wenn ein
Zahlungsdienstleister die Rückerstattung ablehnt.
PayPal, Klarna und Amazon Pay schließen beispielsweise
digitale Produkte wie Apps, Musikdownloads oder E-Books vom
Käuferschutz aus, ebenso wie Gutscheine oder
Dienstleistungen. Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht,
entscheiden sie nach eigenem Ermessen und nicht immer
zugunsten der Verbraucher:innen. Neben der Einhaltung
bestimmter Fristen verlangen sie oft viele Nachweise, die
die Erstattung für Verbraucher:innen erschweren.
•
Verbraucher:innen haben umfassende gesetzliche Rechte
Käuferschutzprogramme sind freiwillige Leistungen der
Zahlungsdienstleister, deren Bedingungen sie selber
festlegen. Oft kann es für Verbraucher:innen einfacher sein,
ihre gesetzlichen Ansprüche direkt beim Händler geltend zu
machen. Denn der gesetzliche Schutz ist sehr umfassend.
Reagiert der Händler allerdings nicht auf einen Widerruf
oder eine Reklamation, können Betroffene sich an den
Zahlungsdienstleister wenden. Dafür sollten sie im Idealfall
den Bestellvorgang gut dokumentiert haben. Wichtig zu
wissen: Auch wenn der Käuferschutz eingesprungen ist, können
sich Verbraucher:innen nicht in Sicherheit wiegen. Der
Verkäufer kann trotzdem sein Geld verlangen. Grund dafür
ist, dass der Kaufvertrag Vorrang hat vor den Regeln des
Käuferschutzes des Zahlungsdienstleisters. Kommt es zum
Streit, entscheiden nicht PayPal und Co. (als letzte
Instanz,) wer Recht hat, sondern Gerichte.
•
Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
Wenn die Ware nicht ankommt, weil sie auf dem Postweg
verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört
wurde, kommen Betroffene mit dem Käuferschutz nicht weiter.
Zahlungsdienstleistern reicht der Versandbeleg des Händlers
in der Regel aus, um eine Forderung abzulehnen. Anders sieht
es das Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware
trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also
nachweisen, dass die Ware auch tatsächlich angekommen ist.
•
Käuferschutz hilft oft bei Fakeshops
Wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop hereingefallen
sind und gar keine Ware erhalten haben, können sie über den
Käuferschutz oft erfolgreich ihr Geld zurückverlangen. Hier
bietet der Käuferschutz einen echten Mehrwert, weil die
Forderungen gegenüber einem unseriösen Händler ins Leere
laufen würden. Aber Achtung: Wenn beispielsweise beim
Bezahlen mit PayPal die kostenfreie Option „Geld an Freunde
und Familie senden“ genutzt wurde, springt der Käuferschutz
nicht ein."
Weitere Informationen zu Online-Bezahldiensten und den
Käuferschutz gibt es unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/bezahldienste
Bei Problemen mit Anbietern hilft die Beratungsstelle
Duisburg per Mail, telefonisch oder nach vorheriger
Terminvereinbarung.
Die Kontaktdaten finden Verbraucher:innen unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg
Für weitere Informationen: Verbraucherzentrale NRW in
Duisburg
duisburg@verbraucherzentrale.nrw
Verbraucherzentrale erweitert telefonische Erreichbarkeit
Reaktion auf veränderte
Nachfrage: Allgemeine Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Duisburg werden reduziert, Service insgesamt dafür ausgebaut
Duisburg, 6. März 2025 - Immer mehr Ratsuchende wenden sich
auf telefonischem oder digitalen Weg an die
Verbraucherzentrale. Viele Menschen rufen an oder suchen
erst einmal im Internet nach Informationen, schicken Mails
oder nutzen das Kontaktformular, bevor sie persönlich
vorbeikommen“, so Paulina Wleklinski, Leiterin der
Beratungsstelle in Duisburg.
Die Verbraucherzentrale reagiert auf diese veränderte
Nachfrage und passt die Zugangsmöglichkeiten und
Beratungszeiten ihrer Beratungsstelle bedarfsgerecht daran
an. Durch einen zentralen Landesservice wird die
telefonische Sprechzeit für Erstanfragen auch aus Duisburg
damit deutlich erweitert.
Das neue Modell startet am Dienstag, 11. März 2025. Unter
der Servicenummer 0211/54 2222 11 erhalten Ratsuchende aus
Duisburg ab diesem Zeitpunkt an fünf Tagen in der Woche
durchgängig von 9 bis 17 Uhr eine kostenlose Erstberatung
und können gegebenenfalls einen persönlichen Termin in der
Beratungsstelle vereinbaren. Bislang umfassten die
Telefonzeiten der Duisburger Beratungsstelle lediglich vier
Tage mit deutlich weniger Stunden.
Die Öffnungszeiten in der Friedrich-Wilhelm-Str. 30 werden
ab 11.03.2025 auf folgende, erfahrungsgemäß gut nachgefragte
Zeiten angepasst:
Montag 10:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 10:00 bis 13:00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Ratsuchende dann einfach
vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung wird dennoch
empfohlen, um für das Anliegen auch sicher eine passende
Beratungskraft vorzufinden. Beratungen nach Termin finden
zudem weiterhin im bisherigen Umfang und auch außerhalb der
Öffnungszeiten statt.
Die bisherige Telefonnummer bleibt erhalten, wird aber um
die genannte zentrale Rufnummer mit Düsseldorfer Vorwahl
ergänzt. Gleiches gilt für die Mailadresse der
Beratungsstelle, die um die zentrale Mailadresse
service@verbraucherzentrale.nrw ergänzt wird.
„Durch die Umstellung erhalten wir einerseits zeitgemäße
Servicestrukturen, die den Wünschen der Ratsuchenden
entsprechen, und andererseits können wir dank des Zugriffs
auf das landesweite Knowhow der Verbraucherzentrale in der
Erstberatung bereits eine größere Themenpalette abdecken“,
so Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski."
Grünes gedeiht auf
kleinster Fläche
So schaffen sich auch Mieter:innen ihre eigenen grünen Oasen
Duisburg, 6. März 2025 - Ein Balkon bietet viele
Möglichkeiten der Begrünung. Egal ob Blütenmeer, Kräuter-,
Gemüse- oder Kletterpflanzen – für jeden Geschmack ist etwas
dabei. „Je mehr Pflanzen in Ballungsgebieten wachsen, desto
besser und wirkungsvoller sind die Effekte von Begrünung für
das Klima – jeder Blumentopf zählt!”, erklärt Fachreferentin
Annika Dobbers von der Verbraucherzentrale NRW. Mit den
folgenden praktischen Tipps können auch Menschen ohne
eigenen Garten ihre Balkone, Innenhöfe oder die äußeren
Fenstersimse einfach bepflanzen.
Planung ist alles
Bevor es losgeht, ist zu klären, welche Lichtsituation auf
dem zu bepflanzenden Ort vorherrscht, also ob er sonnig,
halbschattig oder schattig ausgerichtet ist. Je nach Lage
gilt es, die entsprechenden Pflanzen auszuwählen, denn
nichts ist frustrierender, als wenn die Tomatenpflänzchen
aufgrund eines zugigen Nordbalkons nicht gedeihen.
Balkon bepflanzen
Wer es gerne richtig üppig grün mag, kann sich einen
Balkongarten anlegen. Das geht auch auf kleinstem Raum,
indem man auf Kletterpflanzen setzt, die in die Höhe ranken.
Bei der Bepflanzung gibt es, abgesehen von den zu
beachtenden Lichtverhältnissen, fast keine Grenzen:
Einjährige Blumen, mehrjährige Stauden, Ziersträucher,
Kräuter und sogar kleinere Obstbäume und Gemüsepflanzen für
die Selbstversorgung sind möglich.
Grünes Fensterbrett
Auch für Mieter:innen ohne Balkon gibt es Möglichkeiten für
mehr Grün – und zwar außen am Fensterbrett. Mit etwas
Planung setzen bepflanzte Blumenkästen übers Jahr hinweg
bunte Akzente. Viele Kräuter wie Thymian oder Schnittlauch
sind wahre Insektenmagnete.
Trockenheitsverträglichere und insektenfreundliche Arten wie
die pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia),
der Steinquendel (Calamintha nepeta), die Wegwarte
(Cichorium intybus), die Wiesen-Witwenblume (Knautia
arvensis) oder verschiedene Storchschnabel-Sorten tragen
auch im Blumentopf zur heimischen Artenvielfalt bei. Und wer
zu höher wachsenden Gräsern und Stauden greift, kann sich
über einen natürlichen Sichtschutz am Fenster freuen.
Bei hoch wachsenden Pflanzen muss allerdings darauf geachtet
werden, dass der Schwerpunkt unten im Kasten liegt und die
Blumenkästen gut gesichert sind.
Flexibel bleiben mit Töpfen
„Der kleinste Garten ist ein Blumentopf“ – das ist durchaus
wörtlich zu nehmen, denn die meisten Pflanzen gedeihen auch
gut in Töpfen. Wichtig ist nur die Wahl der passenden Gefäße
und Größen. Wer auf Blumentöpfe setzt, bleibt flexibel und
kann sie bei einem Umzug einfach mitnehmen.
Übrigens: Die meisten Tomaten wachsen in einem Topf auf
einem sonnigen Balkon und ohne direkten Regen von oben sogar
besser als im Gartenbeet. Auch Radieschen, Salat, Mangold
oder Stangenbohnen als Kletterpflanze sind dankbare
Topfgewächse. Die meisten Kräuter wachsen ebenfalls gut in
Pflanzgefäßen.
Grüne Wände
Für eine individuelle Wandgestaltung oder auch als Sonnen-
oder Sichtschutz sind Kletterpflanzen ideal. Mit etwas
handwerklichem Geschick lassen sich viele Ideen im Eigenbau
umsetzen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die
Gebäudewand keinen Schaden nimmt. Das gilt auch für
Kletterpflanzen wie wilder Wein und Efeu, die direkt an der
Wand haften. Hier sollte eine Rücksprache mit dem Vermieter
oder der Vermieterin erfolgen.
Gut für Mensch und Umgebung
Grüne Oasen können ein Gegengewicht zu den Hitze-Inseln der
Stadt bilden und für Abkühlung gerade in tropischen Nächten
sorgen. Zudem bieten bepflanzte Bereiche rund ums Haus
Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrungsquellen. Wer auf
Nachhaltigkeit achtet, sammelt Regenwasser für die
Bewässerung und verzichtet auf torfhaltige Erde und
Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Ökosysteme.
Wissenswertes zur Begrünung inklusive Pflanzlisten auf
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-mietbegruenung
Kostenloser Online-Vortrag am Mittwoch, 12. März, 17 bis 18
Uhr: „Kleine Oase, große Wirkung – Begrünungsmöglichkeiten
für Mieter:innen“: Anmeldung unter
www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
Podcast-Folge: Klimaanpassung für Mieter:innen
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-energieschub-podcast
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Februar 2025
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Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg
am Rosenmontag, den 03.03.2025 geschlossen bleibt. Am
Dienstag, den 04.03.2025 ist die Beratungsstelle wie gewohnt
ab 09:30 Uhr wieder für die Anliegen aller ratsuchenden
Bürger:innen da
Wussten Sie schon
…, woher die Tomaten aus der Dose wirklich stammen?
Duisburg, 25. Februar 2025 - Im Gegensatz zu
frischem Obst und Gemüse muss bei Lebensmitteln aus der Dose
oder Tube das genaue Ursprungsland nicht angegeben werden.
Gerade bei Tomatenprodukten führt das bei Verbraucher:innen
immer wieder zu Verwirrungen.
Hinweise wie "Hergestellt in Italien" oder "In Italien
produziert" bedeuten nur, dass die Tomaten dort verarbeitet
wurden – nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut
wurden. Woher die verwendeten Tomaten für das Tomatenmark
stammen, ist oftmals auf den ersten Blick nicht klar
erkennbar. Trotzdem dürfen die Angaben zum Ursprung eines
Lebensmittels nicht irreführend sein.
„Erweckt die Verpackung den Eindruck, dass die Tomaten aus
Italien stammen, muss dies auch der Wahrheit entsprechen“,
erklärt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Um
möglichen Täuschungen entgegenzuwirken greift hier eine
EU-Verordnung aus dem Jahr 2020. Sie besagt, dass ein
Hinweis erfolgen muss, wenn die Herkunft eines Produkts
angegeben wird, diese aber nicht mit dem Anbauort der
primären Zutat übereinstimmt.
Das bedeutet konkret: Wenn ein Tomatenmark mit "Hergestellt
in Italien" beworben wird, die verwendeten Tomaten aber aus
China, der Türkei oder einem anderen Land stammen, muss dies
klar und gut sichtbar auf der Verpackung stehen – nicht
klein gedruckt irgendwo auf der Rückseite. Wer ein Produkt
mit dem Hinweis "100 Prozent italienische Tomaten" oder "nur
mit italienischen Tomaten hergestellt" kauft, kann also
sicher sein, dass nur italienische Tomaten enthalten sind.
Hersteller dürfen mit solchen Formulierungen nämlich keine
falschen Erwartungen wecken. Verstöße gegen diese
Kennzeichnungspflicht sind keine Lappalie. Unternehmen, die
irreführende Angaben machen oder die Pflichtkennzeichnung
verschleiern, müssen mit Geldstrafen rechnen.
Abzockmaschen: Wenn Kredite zur Kostenfalle werden
Wie Verbraucher:innen sich vor unseriösen
Angeboten schützen können
Duisburg, 21. Februar 2025 - Viele Finanzierungs-
und Anlageangebote versprechen schnelle Lösungen oder hohe
Gewinne – doch oft steckt eine Abzockmasche dahinter.
Versteckte Kosten, überhöhte Zinsen oder unseriöse
Geschäftsmodelle führen dazu, dass Verbraucher:innen viel
Geld verlieren oder in die Schuldenfalle geraten.
Besonders riskant sind vermeintlich schufafreie Kredite,
Buy-Now-Pay-Later-Modelle oder fragwürdige Geldanlagen mit
unrealistischen Renditeversprechen. „Viele Anbieter setzen
gezielt auf intransparente Verträge und psychologische
Tricks, um Kund:innen in teure Verpflichtungen zu locken“,
warnt Marcus Köster, Finanzexperte der Verbraucherzentrale
NRW.
Worauf besonders zu achten ist und wie man Abzockmaschen
erkennt, zeigt das neue Informationsangebot der
Verbraucherzentralen auf
www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen.
•
Null Prozent-Finanzierungen kritisch
prüfen
Wer eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt, sollte genau
hinschauen. Oft sind diese Angebote an teure Zusatzverträge
gekoppelt, etwa Versicherungen, die unnötig sind und hohe
Kosten verursachen. Zudem können versteckte Gebühren
anfallen, die das vermeintlich kostenlose Darlehen
verteuern.
Das Risiko erhöht sich, wenn Verbraucher:innen mehrere
solcher Finanzierungen parallel nutzen – die monatlichen
Raten summieren sich und können zu finanziellen Engpässen
führen. Wer eine Null-Prozent-Finanzierung nutzen möchte,
sollte genau prüfen, welche Verpflichtungen damit
einhergehen und ob die monatlichen Raten langfristig tragbar
sind. Besser ist es, direkt zu sparen oder nach Alternativen
zu suchen, die keine versteckten Kosten beinhalten.
•
Buy Now Pay Later? Nur mit Bedacht!
„Jetzt kaufen, später zahlen“ klingt zunächst nach einer
bequemen Lösung, insbesondere bei spontanen oder
unvorhergesehenen Ausgaben. Doch diese Angebote können
schnell zur Schuldenfalle werden. Wer mehrere Einkäufe auf
diese Weise finanziert, verliert leicht den Überblick über
die anstehenden Zahlungen. Hinzu kommt, dass verspätete oder
nicht geleistete Zahlungen hohe Mahngebühren nach sich
ziehen können.
Einige Anbieter verlangen zudem hohe Zinsen, sobald eine
Zahlung aufgeschoben wird. Auch die Bonität kann durch
unbedachte Nutzung dieser Angebote leiden, was spätere
Kreditaufnahmen erschwert. Verbraucher:innen sollten sich
daher vor jeder Nutzung fragen: Kann ich die Raten wirklich
problemlos zahlen? Falls nicht, ist es sicherer, auf den
Kauf zu verzichten oder nach alternativen
Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.
•
Schufafreie Kredite – meist eine Falle
Kredite ohne Schufa-Prüfung werden häufig als Lösung für
Menschen mit schlechter Bonität beworben. Doch in den
meisten Fällen verbergen sich hinter solchen Angeboten hohe
Zinsen, versteckte Gebühren oder andere teure Abzockmaschen.
Seriöse Banken vergeben Verbraucherkredite grundsätzlich nur
nach einer Bonitätsprüfung – das dient auch dem Schutz der
Verbraucher:innen.
Bei schufafreien Krediten müssen Kreditnehmer:innen oft hohe
Vorkosten zahlen. Manchmal landen sie bei Angeboten, bei
denen sie Vorauszahlungen erbringen sollen, ohne dass sie
tatsächlich ein Darlehen erhalten. In anderen Fällen werden
überteuerte Versicherungen oder Zusatzverträge aufgedrängt.
Wer dringend Geld benötigt, aber nicht die nötige Bonität
hat, sollte sich stattdessen an seriöse Schuldnerberatungen
wenden, um alternative Lösungen zu finden. Besser als ein
teurer Notkredit ist es allemal, langfristig eine Reserve
für Notfälle aufzubauen.
•
Vorsicht bei hohen Renditeversprechen
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wirken Angebote mit hohen
Renditen verlockend. Doch oft stecken unseriöse Anbieter
dahinter, die es mit unrealistischen Versprechen auf das
Kapital von Anleger:innen abgesehen haben. Auch
Haustürgeschäfte mit vermeintlichen Wertanlagen wie
Faksimile-Büchern sind eine bekannte Abzockmasche. Wer Geld
investieren will, sollte sich vorab gründlich informieren
und niemals unter Druck Verträge unterschreiben. Ein
gesundes Misstrauen gegenüber Angeboten mit „sicherem
Gewinn“ schützt vor hohen finanziellen Verlusten.
•
Psychologische Tricks durchschauen
Viele unseriöse Anbieter setzen auf psychologische
Manipulation, um Verbraucher:innen zu schnellen
Entscheidungen zu drängen. Dazu gehören zeitlich begrenzte
Angebote, künstliche Verknappung („nur noch wenige
verfügbar!“) oder exklusive Deals, die es nur für
„ausgewählte Kund:innen“ geben soll.
Auch Angsttaktiken werden genutzt, etwa Warnungen vor
angeblich drohenden finanziellen Verlusten, wenn man nicht
sofort handelt. Solche Strategien zielen darauf ab,
rationales Denken auszuschalten und Menschen zu unüberlegten
Vertragsabschlüssen zu bewegen.
Wer unter Druck gesetzt wird, sollte stets skeptisch
bleiben, sich Bedenkzeit nehmen und gegebenenfalls
unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Wer sicher gehen
will, sollte keine finanziellen Entscheidungen überstürzt
treffen. Was sich zu schön anhört, um wahr zu sein, ist
meist auch zu schön, um wahr zu sein.
Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es
hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
"Ab jetzt finanziell unabhängig" - Neuerscheinung der
Verbraucherzentrale
21. Februar 2025 - Frauen arbeiten häufiger
Teilzeit, sodass sie schon deshalb weniger verdienen als
Männer. Dafür haben sie bei Care-Arbeit die Nase vorn: Ob
Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die
Betreuung der Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt.
Spätestens beim Blick auf die Renteninformation wird klar:
Die gängige Biografie von Frauen endet vielfach in
Altersarmut. Dass das kein unabänderliches Schicksal sein
muss, zeigt der neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell
unabhängig: Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der
Verbraucherzentrale.
Das Buch behandelt die Themen:
- Warum Rentenlücken entstehen und wie der Kassensturz
klappt - Welche Stellschrauben für eine gute Altersvorsorge
wichtig sind
- Geldanlage individuell: Risikoneigung, Anlagehorizont und
persönliche Ziele - Versicherungen: Passende Absicherung in
verschiedenen Lebensphasen
- Was bei Trennung und Scheidung in Sachen Finanzen zu
regeln ist - Finanzen in Patchworkfamilien - Erbschaften –
nicht immer ein finanzielles Plus

Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein Finanzratgeber für
Frauen 1. Auflage 2025, 208 Seiten, 20,- Euro, als E-Book
15,99 Euro
www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/frauenfinanzplaner
Verbraucherzentrale NRW
bietet Selbstlernkurs zur ePA
Kostenlos und online: Einführung in die digitale
Patientenakte und ihre Funktionen
Duisburg, 17. Februar 2025 - Der Kurs macht mit den
grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risken der ePA
vertraut. Es gibt zwei Lerneinheiten mit
Informationsmaterial und interaktiven Übungen. Der Kurs ist
zeitlich flexibel: Mitmachen im eigenen Tempo.
Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer nicht
widerspricht, ist automatisch dabei. Deshalb und aufgrund
der Debatten über die Datensicherheit gab es zum
Jahreswechsel viel Wirbel um die neue (digitale)
elektronische Patientenakte. Seit über 20 Jahren wird sie
geplant, nun ist sie da. Und gesetzlich Krankenversicherte
müssen sich damit beschäftigen.
Welche Dokumente sollte man dort digital einstellen? Welche
Behandlungen möchte man verbergen? Wie bekommt man überhaupt
Zugang? Diese und weitere Fragen beantwortet die
Verbraucherzentrale NRW in einem kostenfreien Selbstlernkurs
ab 17. Februar 2025. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in eigenem Tempo zu
lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.
Seit dem 15. Januar 2025 läuft die Pilotphase der
elektronischen Patientenakte (ePA) in bestimmten
Test-Regionen mit ausgewählten Arztpraxen, Krankenhäusern
und Apotheken. Die gesetzlichen Krankenkassen beginnen
derzeit schrittweise damit, ePA-Konten für ihre Versicherten
anzulegen.
In den App-Stores können die entsprechenden ePA-Apps der
Krankenkassen bereits heruntergeladen werden. Nach
erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wird die ePA
bundesweit eingeführt und kann dann von allen gesetzlich
Versicherten genutzt und von Arztpraxen, Krankenhäusern und
Apotheken befüllt werden. Ein konkretes Datum für den
bundesweiten Start steht jedoch noch nicht fest.
Mit der ePA erhalten gesetzlich Versicherte erstmals die
Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern, zu
verwalten und bei Bedarf mit Ärzten und anderen
Gesundheitsdienstleistern zu teilen. Für viele Versicherte
bedeutet dies den Einstieg in das digitale Gesundheitswesen.
Um diesen Einstieg zu erleichtern, bietet die
Verbraucherzentrale NRW einen kostenlosen
Online-Selbstlernkurs an, der eine verständliche Einführung
in die wichtigsten Fragen rund um die elektronische
Patientenakte bietet.
Der Kurs richtet sich an alle, die sich mit den
grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risiken der ePA
vertraut machen möchten. Er besteht aus zwei Lerneinheiten,
die Informationsmaterial und interaktive Übungen umfassen.
•
Teilnehmer:innen lernen unter anderem:
- Die Grundlagen der ePA:
Was ist die elektronische Patientenakte, welche Vorteile und
Herausforderungen gibt es?
- Funktionen der ePA: Wie können Gesundheitsdaten
gespeichert, verwaltet und geteilt werden?
- Datenschutz und Datensicherheit: Wie soll die Sicherheit
der persönlichen Gesundheitsdaten gewährleistet werden?
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Teilnehmer:innen
erhalten eine E-Mail mit einer Einführung in die beiden
Themenblöcke sowie einem Link zu einer interaktiven
Lerneinheit. Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in
eigenem Tempo zu lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.
Für alle die, die tiefer in das Thema einsteigen möchten,
gibt es am Mittwoch, 26. Februar 2025, und am Mittwoch, 5.
März 2025, jeweils in der Zeit von 17 bis 18 Uhr einen
Online-Talk, in dem Fragen zur ePA und zum Kurs beantwortet
werden. Die Teilnahme am Zoom-Talk ist freiwillig. Der Link
wird mit der Einführungsmail für den Kurs versandt.
Eine Fortführung des Kurses zu praktischen Anwendungen in
der ePA-App und konkreten Möglichkeiten für Menschen, die
die App nicht verwenden wollen, ist nach dem bundesweiten
Start der ePA geplant.
Kursdauer: fortlaufend
Kosten: Kostenlos
Anmeldung: Ab sofort über
www.verbraucherzentrale.nrw/meine-epa
Mehr zur elektronischen Patientenakte unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/57223
Betrügerische Mails sind
immer schwerer zu durchschauen
Verbraucherzentrale NRW warnt anlässlich des Safer Internet
Day am 11. Februar vor einer neuen Qualität von
Phishing-Mails
Duisburg, 10. Februar 2025 - Sparkasse, Postbank, Telekom,
PayPal – es sind oft die großen Unternehmen, deren Namen
Kriminelle für betrügerische E-Mails (Phishing-Mails)
missbrauchen. Denn bei Firmen mit großem Kundenstamm ist die
Wahrscheinlichkeit hoch, dass unter den wahllos ausgewählten
Adressaten einige dabei sein werden, die die Behauptung in
der Mail glauben und in die Falle tappen.
„Die Methoden werden dabei zunehmend raffinierter”, sagt
Gisela Daniels, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW.
„Früher ließen sich Phishing-Mails an schlechter
Rechtschreibung, falscher Absender-Adresse, seltsam
verlinkten Internet-Adressen und einem fehlenden Namen in
der Anrede erkennen. Inzwischen braucht man viel mehr
technisches Verständnis, um Phishings-Mails zu
durchschauen.” Der Experte erklärt, wie Verbraucher:innen
eine verdächtige Mail auf Echtheit prüfen können.
•
Aussagen aus E-Mails sollten immer
überprüft werden
Wann immer Verbraucher:innen eine E-Mail von einem
Unternehmen erhalten, bei dem sie ein Kundenkonto haben,
sollte man misstrauisch sein und die Informationen aus der
Mail verifizieren. Verbraucher:innen gehen dafür auf die
Internetseite des Anbieters und loggen sich im Kundenkonto
ein.
•
Wichtig: Die Unternehmensseite darf
nicht über einen Link in der verdächtigen Mail aufgerufen
werden. Alternativ können sich Betroffene auch über die
echte App des Anbieters in ihr Kundenkonto einloggen. Dort
können sie prüfen, ob sie tatsächlich diese Nachricht
erhalten haben und ob wirklich Handlungsbedarf besteht. Den
Aussagen und Aufforderungen aus einer Mail sollten
Verbraucher:innen nie trauen.
•
Keine Links öffnen oder Daten eingeben
Hinter Phishing-Mails steht immer der Versuch, persönliche
Daten abzugreifen, mit denen Kriminelle dann weiteren
Schaden bei den Betroffenen anrichten könnten, zum Beispiel
das Girokonto zu leeren. Schon das Öffnen eines Links kann
gefährlich werden, wenn Kriminelle im Quellcode der Seite
ein Schadprogramm verstecken und die Betroffenen sich
dadurch einen Virus oder Trojaner einfangen.
Wurden persönliche Daten eingegeben, besteht akuter
Handlungsbedarf. Handelte es sich beispielsweise um sensible
Kontodaten, sollte umgehend das Kreditinstitut oder der
Zahlungsdienstleister kontaktiert werden und ferner
Strafanzeige gestellt werden.
•
Auch das Empfängerfeld kann verdächtig
sein
Verbraucher:innen sollten prüfen, ob sie tatsächlich als
Empfänger der Mail adressiert sind. Unternehmen sprechen
ihre Kund:innen in E-Mails grundsätzlich mit ihrem Namen an
und niemals mit "Sehr geehrter Kunde" oder "Sehr geehrter
Nutzer". Manchmal haben Kriminelle den Namen ihrer Opfer
aber schon herausgefunden und schreiben sie mit persönlicher
Ansprache an.
Eine weitere Betrugsmasche, die seit kurzem im Zusammenhang
mit PayPal von Kriminellen eingesetzt wird, ist das Anlegen
von Verteilerlisten. Die Kriminellen richten bei einem
entsprechenden Anbieter eine E-Mail-Adresse als
Verteilerliste ein. In diese Liste tragen sie die
Mail-Adressen ihrer Opfer ein. Bei PayPal nutzen sie die
Funktion "Geld anfordern" und geben die Adresse ihrer
Verteilerliste ein. Dorthin wird eine echte PayPal-Mail
geschickt und automatisch an alle anderen unsichtbaren
Mail-Adressen des Verteilers gestreut. So erhalten die
Betroffenen Mails, die gar nicht an sie adressiert sind.
•
So erkennt man den echten Absender der
Mail
Viele Phishing-Mails sind sehr gut gemacht. Die
E-Mailadresse des Absenders scheint vertrauenswürdig. Wer
tatsächlich hinter der E-Mail steckt, lässt sich über den
Mail-Header, auch Quelltext genannt, sicher feststellen. Der
Header enthält Informationen zum Empfänger, Absender sowie
der IP-Adresse des Absenders, die sonst nicht sichtbar
wären.
Cyberkriminelle können zwar grundsätzlich auch Fälschungen
in den Header einbauen, beispielsweise falsche Zeilen. Aber
bestimmte Bereiche des Headers sind vertrauenswürdig und
können einen Betrugsversuch aufdecken. Wie der E-Mail-Header
ausgelesen werden kann, hängt vom genutzten Mail-Programm
ab. Eine Hilfe für das Auslesen des Headers findet sich auf
der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Phishing-Mails unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073
Mehr zur PayPal-Betrugsmasche mit Verteilerlisten unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/102961
Nachhaltig jeck: Preiswert
und umweltfreundlich feiern an Karneval
Von Kostüm bis Deko: Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Für alle Karnevalsfans
steht der Höhepunkt der fünften Jahreszeit bevor: Am 27.
Februar ist Weiberfastnacht und bis Aschermittwoch, 5. März,
übernehmen in den Faschingshochburgen die Jecken das
Regiment. Im Handel zeigt sich das bereits durch ein großes
Angebot an Karnevalsartikeln. Verlässliche öko-faire Siegel
sucht man dabei vergebens.
„Aber für schadstoffbelastete Polyesterkostüme aus Fernost,
Plastikglitzer, erdölbasierte Schminke und Wegwerf-Deko gibt
es Alternativen, die richtig Spaß machen und noch dazu
individueller und kreativer sind als das übliche
Saison-Angebot. Vieles davon ist auch noch preiswerter“, so
Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz
bei der Verbraucherzentrale NRW. Für große und kleine Jecken
hat sie einige Ideen zusammengestellt:
•
Kostüme mit dem gewissen Etwas
Jedes Jahr die Qual der Wahl: Wie verkleide ich mich?
Tauschpartys oder Kreativ-Sessions in Kindergarten, Schule
oder im Familien- und Freundeskreis bieten schon vor dem
Start in die närrische Zeit eine gute Gelegenheit,
anzuprobieren, in Feierstimmung zu kommen und am Ende mit
einem tollen Kostüm nach Hause zu gehen.
Statt auf Online-Plattformen und in Karnevalsshops mit
schlimmstenfalls unfair produzierten Billigkostümen und
Massenware aus Plastik stöbert es sich spannender auf dem
Dachboden und in Second-Hand-Shops. Ausgefallene Hüte,
glitzernde 80er-Jahre-Klamotten oder bunte Accessoires
können zur individuellen Verkleidung umfunktioniert werden.
- Wer mehr Inspiration braucht, findet im Internet jede
Menge Tipps, wie sich Stoffreste, Kartons, Verpackungen,
Zweige und Co. zum Kostüm oder Accessoire upcyceln lassen.
Kostümverleihe sind eine weitere gute Möglichkeit für alle,
die jedes Jahr Abwechslung lieben, aber nicht so die
Do-it-yourself-Typen sind. Ressourcen, Geld und Platz im
Kleiderschrank spart auch das.
•
Glitzer und Farbe ohne Mikroplastik und hautreizende Chemie
Gute Nachricht nicht nur für Meerjungfrauen, Einhörner und
Eisköniginnen: Manche Dinge entwickeln sich zum Besseren –
zum Beispiel loser Glitter, den es jetzt per Gesetz nur noch
ohne Kunststoffpartikel gibt, sodass sich niemand Gedanken
machen muss, ob er durch den Schimmer im Gesicht
Mikroplastik verbreitet.
- Mit fester Körperbutter oder Tagescreme lässt sich der
Glitter gut und sogar hautfreundlich fixieren. Mit
zertifizierter Naturkosmetik in bunten Farben (zum Beispiel
mit dem COSMOS- oder NATRUE-Siegel) können Närrinnen und
Narren ihr Gesicht auch ohne Azofarben, Erdöl-Paraffine oder
Silikone prachtvoll verwandeln. Wasserlösliche Farben machen
das Abschminken von vornherein einfacher, ansonsten leistet
dabei ein Pflanzenöl gute Dienste.
•
Wiederverwertbare und umweltfreundliche Deko
Mehrfach nutzen heißt auch beim Dekorieren die Zauberformel
für ein nachhaltiges Vergnügen. Girlanden und Wimpelketten
sorgen beispielsweise auf der nächsten Geburtstagsparty
wieder für ein fröhliches Ambiente. Bei Luftschlangen und
Konfetti ist die Wiederverwertung zugegeben knifflig. Aber
auch hier gibt es kreative Lösungen, um zu vermeiden, dass
Plastik auf der Straße und im Müll landet.
- Konfetti sollte aus Papier bestehen und nicht in der
Kunststoff- oder Metallvariante gewählt werden – so ist es
immerhin in der Umwelt abbaubar. Luftschlangen-Spray ist für
umweltbewusste Jecken ein No-Go, Luftballons von
Online-Händlern mit Sitz in Fernost sind oft mit
krebserzeugenden Nitrosaminen weit über dem europäischen
Grenzwert belastet. Umwelt- und gesundheitsfreundlicher sind
Ballons auch aus fairem Naturlatex mit dem
Fair-Rubber-Siegel. In der Umwelt sollten die Luftballons
aber generell nicht landen, weil sie dort zur Gefahr für
Tiere werden können.
•
Mehrwegflaschen und -becher ins Gepäck
Feiern macht durstig und auf den Partymeilen in den
Hochburgen gilt oft ein Glasverbot. Trinkflaschen aus
Edelstahl oder Mehrwegbecher sind auch in der närrischen
Zeit nützlich für Heiß- und Kaltgetränke. Wer gerne die
Hände frei hat, kann sie witzig ins Kostüm integrieren oder
umhängen."
Infos und Links: Viele weitere Tipps gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/22790
|
Januar 2025 |
Ratgeber Steuererklärung
für Rentner und Pensionäre 2024/2025
Duisburg, 3. Februar 2025 - Jeder Vierte der
mittlerweile 21 Millionen Rentner und Pensionäre in
Deutschland muss Steuern zahlen. Bis zum 31. Juli 2025 muss
nun die Steuererklärung für 2024 abgegeben werden, soweit
kein Steuerberater mit von der Partie ist.
Klar gegliedert und formuliert, informiert der neue Ratgeber
„Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025 “ über
Paragraphen und Neuerungen im Steuerrecht – mit
verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen
des Jahressteuergesetzes 2024. Die Kernfrage für alle: Wie
kann ich als Rentner meine Steuerlast mindern?
Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder Fall ist
anders. Und gefühlt ist die Steuerbelastung immer zu hoch.
In zehn wichtigen Fragen und Antworten führt die
Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema
durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo trage ich meinen
Nebenjob ein?
Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem Finanzamt
zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps und gut
nachvollziehbarer Beispiele wie das zu versteuernde
Einkommen berechnet wird – denn immerhin sieben
unterschiedliche Einkunftsarten haben ihre Besonderheiten.
Im zweiten Teil informiert der Ratgeber, wie sich die
Steuerlast ganz legal reduzieren lässt: durch
Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen, Werbungskosten
und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
haushaltsnahe Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.

Bei der Antwort hilft der neue Ratgeber „Steuererklärung für
Rentner und Pensionäre 2024/2025" der Verbraucherzentrale –
mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen
Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024. Ratgeber
"Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025"
1. Auflage 2025 - 208 Seiten - 16,00 Euro (Buch). E-Book
12,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91
380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Finanzkompetenz aufbauen
in der „Fokuswoche Geld“
Verbraucherzentralen bieten bundesweit eine Woche
lang 25 kostenlose Online-Vorträge
Fachleute informieren unabhängig, kompetent und verständlich
Vorträge sind nach Anmeldung kostenfrei
Geeignet für Menschen mit und ohne Vorwissen
Duisburg, 23. Januar 2025 - Über Geld spricht man nicht? Von
wegen. Die „Fokuswoche Geld“ informiert vom 27. bis zum 31.
Januar 2025 rund um Finanzthemen. Bereits zum zweiten Mal
geben Finanzexpert:innen eine Woche lang wieder unabhängig,
ungeschönt und unkompliziert Tipps zu den Themen Geldanlage,
Versicherungen, Sparen bei jedem Budget, private
Altersvorsorge und zur Verrentung von Immobilien.
Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist lediglich eine vorherige
Anmeldung notwendig. Alle Termine und Informationen zur
Anmeldung auf
www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-geld.
Antworten auf grundlegende finanzielle Fragen
Nach dem Motto „Mehr verstehen. Leichter entscheiden“ werden
klare Informationen und wichtiges Hintergrundwissen
vermittelt, um den Verbraucher:innen Orientierung im
Finanzdschungel zu geben. Die Fachleute der
Verbraucherzentralen bieten Online-Vorträge an, in denen die
genannten Themen leicht verständlich aufbereitet werden.
Es geht um grundlegende finanzielle Fragen, die Menschen in
jeder Lebenslage betreffen: Wie bin ich im Falle einer
Berufsunfähigkeit versichert? Was ist eigentlich ein ETF?
Geht Geldanlage auch nachhaltig? Wie kann ich für das Alter
privat vorsorgen? Sind meine Versicherungen passend? Ist es
sinnvoll, mit der Immobilie die Rente abzusichern? Wie und
wo lässt sich der ein oder andere Euro monatlich noch
einsparen?
Die „Fokuswoche Geld“ richtet sich an Verbraucher:innen mit
und ohne Vorwissen. „Ziel ist es, wesentliche Kenntnisse zu
vermitteln, damit Verbraucher:innen die für sie passenden
Entscheidungen treffen können“, erklärt Christian Urban,
Gruppenleiter und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Themen der Fokuswoche Geld 2025
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten vom 27. bis
31. Januar 2025 gemeinsam folgende Online-Vorträge an:
Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025,
18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 15 Uhr
Immobilien-Verrentung – Das Haus zu Geld machen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 15 Uhr
Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 15 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die Grundlagen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Donnerstag,
30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 11 Uhr
Versicherungen – Welche sind wichtig?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025,
15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr |
Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr
ETF – Warum sie erste Wahl sind
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag,
30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 12 Uhr | Freitag,
31.01.2025, 15 Uhr
ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Termine: Montag, 27.01.2025, 18 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025,
18 Uhr
Sparen für jedes Budget – Wo stecken die Geldfresser?
Termine: Montag, 27.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025,
11 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr
Weiterführende Infos und Links:
Zur Anmeldung geht es hier:
www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-geld
Die „Fokuswoche Geld“ findet statt im Rahmen des Projektes
„Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestags.
Restschuldversicherung:
Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, Kredite über
Restschuldversicherungen abzusichern / Ab Januar gelten
strengere Regeln
Duisburg, 16. Januar 2025 - Für größere
Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit auf, etwa
bei einem Autokauf oder einer neuen Küche. Beim
Vertragsabschluss bekommen Kund:innen dann oft eine
Versicherung angeboten, die den Kredit absichern soll.
Banken, Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit, die
Rückzahlung abzusichern, falls jemand die vereinbarten Raten
im Fall eines Jobverlustes oder längerer Krankheit nicht
zurückzahlen kann.
Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind jedoch unter
anderem wegen hoher Provisionen sehr teuer und greifen in
vielen Fällen gar nicht. „Wir kritisieren diese Angebote
seit Jahren“, sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der
Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine Absicherung
führt diese Art der Restschuldversicherung viele Menschen in
die Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab Januar nicht
mehr zeitgleich mit einem Kredit abgeschlossen werden
dürfen, sondern nur mit einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard
erklärt die Nachteile und wie man bereits abgeschlossene
Verträge beenden kann.
Wofür ist eine Restschuldversicherung gedacht?
Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind in
Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die Ratenzahlung für
den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im
Todesfall absichern.
•
Was ist der Haken?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die
eingeschränkten Leistungen. Restschuldversicherungen sind in
der Regel sehr teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt,
die zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme liegen
kann. Diese Einmalprämie wird durch Erhöhung der
Nettokreditsumme mitfinanziert.
Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen dadurch
natürlich auch die Zinsen, die die Kreditnehmer:innen an die
Bank zurückzahlen müssen. So können mehrere tausend Euro an
zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man vorzeitig die
Restschuldversicherung, werden die in der Einmalprämie
enthaltenen hohen Abschlusskosten nicht oder nur teilweise
zurückerstattet.
•
Strengere Regeln ab Januar
Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1. Januar 2025
neu abgeschlossen werden, dürfen frühestens eine Woche nach
Abschluss eines Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird
dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig.
Bislang galt, dass die Versicherer ihre Kund:innen eine
Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht
belehren müssen, ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und
Restschuldversicherung war aber möglich und üblich. Die neue
Regelung erschwert die Vermittlung dieser Versicherung und
schützt Verbraucher:innen besser vor einer übereilten
Unterschrift.
•
Welche Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen?
Anders als viele denken, zahlt die Versicherung längst nicht
in allen Fällen und meistens nur für einen begrenzten
Zeitraum von einem Jahr. Man sollte zudem auf die
vereinbarten Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie
Ausschlussklauseln achten.
So sind in vielen Verträgen psychische Erkrankungen vom
Versicherungsschutz „Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder
Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht versichert, wenn
diese innerhalb der Wartezeit eintritt oder wenn das
Arbeitsverhältnis bei Vertragsschluss noch nicht lange genug
bestand.
•
Wie beendet man eine Restschuldversicherung?
Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von in der Regel
30 Tagen nach Abschluss besteht das Recht, den
Vertragsabschluss zu widerrufen – das geht auch per E-Mail.
Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder sind die
Vertragsunterlagen unvollständig, besteht die
Widerrufsmöglichkeit auch über diesen Zeitraum hinaus.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen vertraglich
festgelegte Fristen beachtet werden, man kommt also nicht
sofort aus dem Vertrag. Wer im Rahmen einer Umschuldung
einen neuen Kredit aufnimmt, muss die Restschuldversicherung
beim alten Anbieter separat kündigen.
•
Welche Alternativen gibt es zur Restschuldversicherung?
Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht mehr
zahlungsfähig zu sein, kann das über andere Versicherungen
oft sinnvoller tun. Dies wären vor allem die
Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung
oder die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Bei Restschuldversicherungen werden im Versicherungsfall
ohnehin eher selten Leistungen erbracht. Statistische
Auswertungen zeigen, dass die Restschuldversicherer nur bei
etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten
übernommen haben."
Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu den Problemen rund um Restschuldversicherungen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/32448
Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung rund um Fragen
zu Versicherungen (kostenpflichtig). Details sind zu finden
unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung
Kassensturz und Ausgabenplanung - „Das Haushaltsbuch“ hilft
beim Umsetzen
Ob die Beiträge für Kranken- und
Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die Kosten fürs
Deutschlandticket: Allen gemeinsam ist, dass sie seit
Jahresbeginn gestiegen sind. Auch fürs Porto und den
Personalausweis muss tiefer ins Portemonnaie gegriffen
werden. Und die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln
und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die Einnahmen-
und Ausgabenplanung im neuen Jahr nachjustiert werden muss.
Beim Kassensturz und dem realistischen Management des
vorhandenen Budgets leistet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“
der Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung. Begonnen
werden kann damit jederzeit. Wo das Geld bleibt, lässt sich
in 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten systematisch
erfassen. Das ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten
als auch Sparpotenziale zu erkennen.
Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder
Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei
den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen
werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer
akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie
Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann
Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem
Gegensteuern anfangen, wenn das Budget ausgereizt ist. Ein
Serviceteil enthält Übersichten für die Wartung und Pflege
von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches
Obst und Gemüse und jede Menge Tipps, wie mittel- oder
langfristig gespart werden kann."
Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff.
Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und
kostet 12,- Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Wussten Sie schon …, wie
Sie alkoholfreie Getränke richtig erkennen?
Duisburg, 10. Januar 2025 - Nach den oft
feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele aus
gesundheitlichen Gründen mit einem „Dry January“, also dem
bewussten Verzicht auf alkoholische Getränke für eine
gewisse Zeit.
In den Getränkeregalen finden Verbraucher:innen immer mehr
alkoholfreie oder alkoholreduzierte Produkte. Doch ein Blick
aufs Kleingedruckte ist auch hier wichtig. Hersteller werben
gerne mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent Alkohol“
oder „ohne Alkohol“ auf ihren Produkten.
„Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber nicht“,
erklärt Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der
Verbraucherzentrale NRW. Gesetzlich darf zum Beispiel ein
Bier noch 0,5 Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als
„alkoholfrei“ bezeichnet werden. Als alkoholhaltig gilt ein
Getränk erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss
dann entsprechend gekennzeichnet werden.
Aber gerade für Kinder, Schwangere, Stillende und abstinente
Alkoholkranke kommt es auf den genauen Wert an. Wer wirklich
überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen will oder darf,
sollte zu Getränken mit der Bezeichnung „ohne Alkohol“ oder
„0,0 Prozent Alkohol“ greifen. Hier können Verbraucher:innen
sicher sein, dass wirklich kein Alkohol enthalten ist.
So
funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn Sekunden
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die neue
EU-Regelung
Duisburg, 3. Januar 2025 - Ab dem 9. Januar wird die Option
der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt.
Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum
Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu
empfangen.
Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen
ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender
zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das
sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte
der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die
Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine
Option und wird somit flächendeckend angeboten.
Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in
diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man
wachsam sein“, rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung
deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“
• Wie
funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
Empfänger:innen werden ebenso wie Auftraggeber:innen
innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der
überwiesene Betrag angekommen ist oder nicht.
Echtzeitüberweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um
die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf
den nächsten Bankarbeitstag.
Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst nach einem
Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende
dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das
Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb
der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 umgesetzt
werden.
• Was
kostet die Echtzeitüberweisung?
Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Kosten
berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer
normalen Überweisung entsprechen. Wer also beispielsweise 50
Cent pro Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das gleiche
für Echtzeitüberweisungen. Pauschal kostenfrei sind
Echtzeitüberweisungen damit nicht, es entfallen aber
immerhin die teils hohen Extrakosten, die mancherorts bisher
berechnet wurden.
• Ist
das wirklich neu?
Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher schon
verfügbar, allerdings wurde sie wegen der Extrakosten nicht
besonders häufig genutzt. Laut EU-Kommission entfielen
bisher elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers
auf Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und
Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen
Kontoführungsgebühren anbieten.
• Welche
Risiken gibt es?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld sofort vom Konto
abgebucht. Das bedeutet auch, dass es schwerer wieder
zurückgeholt werden kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa
über Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle Zugriffe
zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich von
Kontonummer und dem dazugehörigen IBAN-Empfängernamen
vorgesehen. Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den
Instituten.
Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende
Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen.
Kund:innen können zudem einen Höchstbetrag für ihre
Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der
Einführungsphase könnte das Verfahren für Phishing-Attacken
ausgenutzt werden. Beim Online-Banking sollte man deshalb
besonders wachsam sein und keine Links in angeblichen
E-Mails von der Bank anklicken.
Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es
hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
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