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"Pfusch am Bau" erzeugt seit Sommer 2007 Ohnmacht und Wut
LESERBRIEF: Richter und Gutachter können Fall auch nach VIER Jahren nicht erledigen
Die Frage nach dem "wieso"
Beweissicherungsverfahren erst 2013 beendet!
joke

"Unser jetziger Bundespräsident hat mal gesagt: Die Menschen haben den Glauben und das Vertrauen an die Institutionen verloren. Ich weiß heute warum."

 

Es ist schon lächerlich, ...

... da baut man ein Haus und hofft, dass mit der Zeit weniger Stress auf einen zukommt. Doch die nackte Wahrheit kann ganz anders aussehen, wie in unserem Beispiel mehr als deutlich zu erkennen. Im Sommer 2006 wurde der Bau „abgeschlossen“.
Seitdem erbitten wir uns ein „faires“ Urteil über diverse Mängel.

... wie sehr man noch auf die Gesellschaft und ihre Institutionen vertrauen kann.
Alleine die Tatsache, dass öffentlich vereidigte Sachverständige und Richter vom Landgericht Duisburg ein zumindest in der Theorie einfach anmutendes Beweissicherungsverfahren nicht zum Abschluss bringen können, zeigt eine persönliche Sorglosig- und Gleichgültigkeit der handelnden Protagonisten " Gutachter und Richter".


... wieso wir Gutachten überhaupt brauchen, wenn sich sowieso niemand rührt.
Ein Sachverständiger sollte neben der fachlichen Kompetenz immer auch über eine besondere sprachliche Kompetenz verfügen, oder in den Worten einer gängigen Enzyklopädie: Ein Sachverständiger „besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen“ (Wikipedia, Stichwort „Sachverständiger“).
Fünf Gutachten sind seitdem erstellt. Jeder Gutachter ist z.B. durch die IHK vereidigt. Alleine die Tatsache, dass fünf Gutachten erstellt wurden und kein abschließendes Ergebnis vorliegt, lässt jegliche Fachkompetenz und Sozialkompetenz vermissen.

... wieso wir Gutachter, Richter und Gerichte bezahlen müssen.
Allein die Gutachter in diesem Fall haben eine Gesamtsumme in Höhe von etwa 9.000,- Euro verschluckt. Das Resultat ist kein Ergebnis.
Die Richter und Gerichte berufen sich auf eine hohe Arbeitsbelastung. Dabei wird sich scheinbar hinter verschlossenen Türen mehr mit sich selbst befasst, als mit dem Wesentlichen – der Rechtsprechung. Es ist ein Verfahren mit Eilbedürftigkeit. Dies ist vom Gericht festgelegt. Aber sind vier Jahre so kurz, dass man noch von Eile sprechen kann? Nochmals ist hier zu betonen, dass es lediglich um Beweissicherung geht. Vom Gericht wird immer angestrebt, eine Beweissicherung innerhalb von zwei Monaten vorgenommen zu haben. Diese Zeit ist nun um ein Vielfaches überschritten. Ab wann wird denn die Eilbedürftigkeit berücksichtigt?

Fünf Gutachten durch öffentlich, bestellte und vereidigte Sachverständige und kein abschließendes Ergebnis.

... wieso Fristen aufgestellt werden, wenn diese nicht eingehalten werden.
Das Zeitfenster zur Beweissicherung mit dem Ziel von zwei Monaten zur Beweissicherung und dem nun vorliegenden Zeitfenster von über 4 Jahren ist und bleibt absolut inakzeptabel. Die Bezeichnung „Eilbedürftigkeit der Beweissicherung“ ist deutlich missachtet worden.


Gerichtsbeschlüsse vom Mai 2007 mit Vorgaben zur Beweissicherung und Fristen zur Gutachtenerstellung von 2 Monaten.
Ohne Einhaltung der eigens aufgestellten Regeln durch Gericht und Gutachter.

... wieso es Bauverordnungen gibt, wenn sich eh niemand daran halten muss.
Dieser Bauträger ist eine große Belastung für unser Gemeinwohl und der Baubranche. Aber wie das so ist: Kein Baupfusch = keine Gutachten! Ein Teufelskreis, dem leider der „kleine Mann“ immer und immer wieder zum Opfer fällt. Insbesondere die inakzeptable Verhaltensweise des Bauträgers und die mangelnde Verantwortungsübernahme sind absolut unwürdig für ehrbare Unternehmer.
Unsere Bauvorschriften, DIN Normen und Vertragsgestaltungen sind lächerlich gemacht und mit Füßen getreten worden.

Beispielhafte Arbeitsleistung vom Bauträger ohne Einhaltung von Bauvorschriften.

Auf all diese „Wieso“-Fragen gibt es nur eine Antwort: Anscheinend für nichts!
Problematisch ist, wenn Menschen mehr reden, als sie tatsächlich leisten.“ In diesem Satz steckt eine große Portion Wahrheit.
Auch wenn man sich die Arbeitsweisen des Bauträgers, der Gutachter, der beteiligten Firmen und der Gerichte anschaut.
Im Prinzip können wir uns das ganze Beweissicherungsverfahren sparen, denn...

... es ist schon lächerlich!


Dienstsitz Bauträger/ Markler Duisburg Duissern, Wintgensstraße

Was ist eigentlich ein 'Beweissicherungsverfahren' bzw. 'selbstständige Beweisverfahren'?
 

Interview mit Bauherr Rolf Angenendt

"Eine unglaubliche Ohnmacht"

Fast fünf Jahre wartet Familie Angenendt auf die Beweissicherung rund um den Baupfusch.
Eigentlich ein Verfahren mit geringem Aufwand.
Aber die Gutachter und Richter kommen anscheinend ihren Pflichten nicht nach.

Sogar das ZDF hat über den Baupfusch an ihrem Haus berichtet. Was empfinden Sie?
Wir verspüren eine unglaubliche Ohnmacht. Keiner übernimmt Verantwortung. Weder das Gericht, die Gutachter oder der Bauträger. Das Gericht und die Gutachter nehmen sich Zeit und sichern nicht die notwendigen Beweise nicht abschließend.

Sie haben sich vertrauensvoll an das Landgericht Duisburg gewendet. Was ist geschehen?
Bis heute hat das Landgericht Duisburg den Gerichtsbeschluss vom Mai 2007 zur Beweissicherung nicht abgeschlossen. Insgesamt über VIER Jahre zur Beweissicherung. Unzählige Gutachten. Für uns ein unerträglicherer  Zustand.

Was denken Sie nun?
Gerechtigkeit und Rechtsprechung funktioniert so nicht. Die zuständigen Institutionen versagen aus unserer Sicht.

Alle Gutachter haben doch den Pfusch am Bau bestätigt oder?
In der Tat. Der Gutachter Derricks ermittelte ca. 12.500 Euro. Nicht einkalkuliert waren hier die optischen Mängel, die selbst bei fachgerechter Mängelbeseitigung bestehen bleiben würden und zu einem für ihn nicht näher bezifferbaren Wertabschlag führen würden. Der Gutachter Witt bestätigte die Mängel, deren Beseitigung in seinen Augen einen finanziellen Aufwand in Derrick'scher Größenordnung bedeutete. Zusätzlich ermittelte er eine Wertminderung in Höhe von zusätzlich 5 % vom Kaufwert. Selbst Herr Nockemann schloss sich den Bewertungen seiner Kollegen Witt und Derrick zumindest in der Mängelbeurteilung an.

Auch Leistungserbringer vom Bauträger bestätigten bereits im August 2006 schriftlich die nicht fachgerechte Bauleistung.
Der Bauträger hat die Mängel sogar selber auf ein Mängelprotokoll im Juni 2006 dokumentiert und akzeptiert.


Was bedeutet dieser Sachstand für Sie?
Wir sind handlungsunfähig. Die Mängel auf eigene Kosten im Beweisverfahren selbst zu regulieren könnte zur Beweisvereitelung führen. Die Mängel können durch diese derzeitigen Wetterbedingungen noch größer werden. Nur die Gutachter und das Landgericht können die Beweise sichern. Diese sind scheinbar hoffnungslos überfordert. Unser Vertrauen in Institutionen ist erschüttert.

Wie verhält sich der Bauträger?
Der Bauträger hat Insolvenz beantragt und entzieht sich der Verantwortungsübernahme. Die Kosten werden wieder einmal der Gesellschaft aufgebrummt.

Welche Hoffnung haben Sie?
Wir hoffen auf die Moral vom Insolvenzverwalter und den Firmen vom Bauvorhaben. Diese könnten die Schadensregulierung übernehmen. Eventuell könnte aufgrund Planungsfehler eine Versicherung vom Leistungserbringer oder Architekten einspringen.

Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesem Ereignis?
Das viele Probleme aufgrund mangelnder Verantwortungsübernahme der Institutionen bzw. mangelnder Berufsehre entstehen. Verträge, Mängelprotokolle, Gutachten, Gerichtsbeschlüsse, Bauvorschriften... sind scheinbar nur Entertainment oder Begleiterscheinungen.  Gutachter, Richter und Bauträger brauchen doch keine Konsequenzen befürchten.

 
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