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Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt  
Änderung des Müllbußgeldkatalog

Duisburg, 11. Februar 2016 - Die Anzahl der Fälle der illegalen Müllentsorgung im Stadtgebiet Duisburg befindet sich seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau.
Im Jahr 2013 registrierte das Bürger- und Ordnungsamt 6617 wilde Müllkippen und 307 Fälle illegal entsorgten Sperrmülls.  
Im Jahr 2014 waren es schon 6748 wilde Müllkippen und 922 Fälle unerlaubter Möbelentsorgung.
Für das Jahr 2015 wurden 6322 wilde Müllkippen und 889 illegale Sperrmüllablagerungen gemeldet.  

Um dem größer werdenden Problem entgegen zu wirken, wird die Stadt Duisburg nun die Bußgelder, die für Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Abfallentsorgungssatzung erhoben werden, anheben. Letztlich zahlt die Allgemeinheit für diese Vergehen einzelner.

Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt konsequent geahndet wird.    




Stadt setzt Sperrmüllregelung mit Augenmaß um
 
Teile der Änderung des Müllbußgeldkatalogs haben Wellen geschlagen. Besonders im Fokus der Berichterstattung waren die Regelungen zum Rausstellen des Sperrmülls. In diesem Bereich hat es jedoch – abgesehen von der Erhöhung der Strafzahlungen – keine inhaltliche Änderung der Regelungen gegeben. Es war – auf dem Papier – schon immer so, dass der Bürger gehalten wurde, seinen Sperrmüll erst kurz vor Abholung auf die Straße zu stellen.  

Dies soll vermeiden, dass Müll, teilweise auch Sondermüll, von anderen Personen an den Sperrmüllablagerungsort hinzugelegt wird. Zugleich soll der Sperrmüll nicht schon mehrere Tage vor der Abholung herausgestellt werden.  

Oberbürgermeister Sören Link: „Seit es diese Regelung gibt, wurde sie immer mit Augenmaß angewendet. Es wurde noch nie ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wenn jemand seinen Müll, wie es der Lebenswirklichkeit entspricht, am Abend vorher auf die Straße gestellt hat. Und so wird es auch weiterhin sein. Die Duisburger müssen sich auch in Zukunft keine Sorgen darum machen, dafür bestraft zu werden, wenn sie das Richtige machen: nämlich den Sperrmüll bestellen, wenn sie große Teile zu entsorgen haben.“

Anmerkung der Redaktion:
Wenn das schon immer so war, dass es keine Strafgebühr gab, wenn der berufstätige oder behinderte Bürger den Sperrmüll schon einen Tag vorher vor die Tür stellte, weil es vom Ablauf her mit dem gesunden Menschenverstand meist gar nicht anders geht, warum die drastischen Hinweise auf die horrend hohe Strafgebühr?

Warum der deutliche schriftliche Vermerk, dass ab 06:00 Uhr erst bereitgestellt werden darf, ansonsten hagelt es Herbes...
Da das im Papier so steht, kann von der rechtlichen Handhabung her sehr wohl eine Strafgebühr verlangt werden, weil es eben so dort steht.
Und die Regierungspräsidentin weist nach wie vor darauf hin, dass die Stadt wo auch immer ihre Einnahmen zu erhöhen hat. Erst wenn es juristisch einwandfrei ist, also nicht mehr schriftlich auftaucht, besteht keine Gefahr. Nur darauf kann sich der Bürger in dieser Stadt leider verlassen.
Das Augenmaß bezieht sich bedauerlicherwesie in diesem Punkt nur auf die Aussage des OB.