Duisburg, 10. Oktober 2019 - Zum 1.
November 2019 wird es in Duisburg den
Mietspiegel 2019 geben. Die
Mietspiegelkommission, bestehend aus Interessenvertretern
der Mietervereine, der Haus- und Grundeigentümervereine und
der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen
Duisburg-Niederrhein, hat in Ihrer Sitzung am 10. Oktober
einen entsprechenden Beschluss gefasst.
„Seit mehr
als 40 Jahres gibt der Mietspiegel beiden Mietparteien eine
gute Orientierung, um die ortsübliche Miethöhe in Duisburg
bestimmen zu können. Dieses bewährte Instrument schafft
Klarheit im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern und
hilft, unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden“, erklärt der für
Wohnungen zuständige Beigeordnete Thomas Krützberg.
Die wesentlichste Änderung gegenüber dem Mietspiegel 2017
bezieht sich auf die Werte der einzelnen Mietspiegelzellen,
die den ortsüblichen Quadratmeterpreis (Kaltmiete), je nach
Baualter und Wohnungsgröße, ausweisen. Für den Mietspiegel
2019 wurden die Werte des vorherigen Mietspiegels auf Basis
der Verbraucherpreisentwicklung in Nordrhein-Westfalen
gleichmäßig fortgeschrieben. Konkret bedeutet dies eine
Anhebung aller Werte um 3,1 Prozent.
Ab dem 1.
November 2019 liegt der Mittelwert der ortsüblichen
Kaltmiete für eine durchschnittliche Duisburger Wohnung
(Wohnfläche 75 Quadratmeter, Baualtersgruppe III (1961 bis
1974), normale Wohnlage) bei 5,44 Euro und damit um 16 Cent
pro Quadratmeter höher als 2017.
„Das Mietniveau
bleibt nach wie vor für eine Groß- und Universitätsstadt
vergleichsweise niedrig und ist ein nicht zu
unterschätzender Standortvorteil für Duisburg“, sagt Thomas
Krützberg.
An der grundlegenden Systematik mit
möglichen Zu- und Abschlägen auf die Tabellenwerte wurde im
Mietspiegel festgehalten. Der Mietspiegelkommission war
insgesamt an einer Kontinuität des Bewährten gelegen.
Gleichwohl sind einige Weiterentwicklungen erfolgt, so
zum Beispiel zum Ausstattungsmerkmal „Barrierefreier
Zugang“. Hier wird künftig ein Punktwert, der maßgeblich für
möglichen Zuschläge ist, nur noch vergeben, wenn das Gebäude
und die Wohnung barrierefrei erreichbar sind. Weitere
textliche Modifizierungen tragen zur noch besseren
Verständlichkeit des Mietspiegels bei.
|