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Gesetzliche Änderungen 2021

 

Echte Perspektiven oder Wahlkampf?
Länder und Bund stellen trotz wieder steigender Fallzahlen Öffnungsschritte vor
Jochem Knörzer

Berlin/Duisburg, 4. März 2021 - Seit über einem Jahr, seit dem 27. Februar 2020, ist  'Sars-CoV-2' ein Thema, dass nicht nur die BZ-Duisburg an jedem einzelnen Tag beschäftigt. Man sollte davon ausgehen, dass in dieser Zeit jeder, der es auch will, verstanden hat, was es mit dem Coronavirus auf sich hat und wie man, bei Beachtung von ein paar Hygieneregeln, damit leben kann.

Mit dem Virus leben
Mit dem Virus leben. Denn wir, die Menschheit, die ganze Erde, wird diesen Virus wohl genauso wenig los werden wie die Grippe, die sich in jedem Jahr neu "erfindet".

Einfache Regeln
Hände waschen war doch schon vor Corona eigentlich eine Normalität, am Geschäfts-, Restaurant- oder Stadioneingang die bereitgestellten Desinfektionsspender nutzen erfordert keinen besonders hohen IQ, Abstand halten und OP-Maske tragen schützt auch gegen Grippeviren, hilft gegen Knoblauchatem und Schweißgeruch.

Wenn sich jeder an diese einfachen Regeln halten würde, könnten die Geschäfte, Restaurants und Fitnesshallen längst wieder geöffnet sein! Selbst Amateursport und Stadionbesuche wären wieder im Rahmen der Möglichkeiten, wenn denn
tatsächlich aktuelle (Selbst)Schnelltests, die der Bevölkerung einmal wöchentlich kostenlos zur Nutzung überlassen würden, in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Wer sich nicht dran hält, zahlt!
Und wer sich nicht an diese einfachen Regeln zum Schutz der Gemeinschaft hält, zahlt! Und damit die Wirkung auch anhält, 250 Euro beim ersten Verstoß, 500 Euro beim zweiten und beim dritten Verstoß 1.000 Euro. Wer nicht bezahlen kann, leistet entsprechenden Sozialstunden für die Gemeinschaft. Es wäre doch ein nettes Zeichen, wenn gerade diese Personen für saubere Grünstreifen und -anlagen sorgen würden.

Zu trivial? Nicht für unsere Politiker.
Siehe den folgenden Beschluss Bund/Länder.


Coronaschutzverordnung bis 28. März verlängert
Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.

„Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie“
Planungsperspektive durch Öffnungsschritte
Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport




Die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Wirtschaft sollen gleichwohl Planungsperspektiven erhalten, wie und wann Beschränkungen wieder aufgehoben werden können. Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, „in die wir nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen können“, erklärte Kanzlerin Merkel nach den Beratungen. 

Der Beschluss beinhaltet daher auch Öffnungsschritte, die überwiegend vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen.

„Was wir gemeinsam durchgestanden haben, das war hart“, sagte Merkel. Es habe aber Wirkung gezeigt.
Derzeit steigt die Zahl der Neuinfektion wieder an, auch der Anteil der Virusvarianten an den Infektionen steigt. Die Erfahrung anderer Staaten zeige, dass beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten sei, so Bund und Länder in ihrem Beschluss. Die Kanzlerin betonte daher auch, dass es nun darum gehe, „die nächsten Schritte klug zu gehen“. 

Dritte Welle in Europa
In Europa gebe es viele Beispiele einer dramatischen dritten Welle – „und diese Gefahr besteht auch für uns“, so Merkel.
In dieser heiklen Phase der Pandemie komme es darauf an, die Regeln „akkurat“ einzuhalten.
Dennoch unterstrich die Kanzlerin: „Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr“. Das liege in erster Linie an „zwei Helfern die wir gegen das Virus haben“ – die verschiedenen Impfstoffe und eine Bandbreite an Tests. 

Impfungen ab Ende März auch in Arztpraxen
Bund und Länder weisen darauf hin, dass die Impfkampagne deutlich an Fahrt gewinnen wird. Die Zahl der wöchentlichen Impfungen soll sich – wie geplant – verdoppeln. Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt. Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Hausund Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams werden dann parallel impfen.
 Die Impfzentren werden weiterhin strikt nach geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben. In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort, um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu ermöglichen. Grundlage bleibt aber auch hier die Impfverordnung. Darüber hinaus werden Betriebsärzte im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden.

Impfintervalle möglichst ausschöpfen
Um möglichst bald vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können, soll das gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden.

Impfstoff von AstraZeneca auch für 65+ zugelassen
Aufgrund von Studienergebnissen aus Großbritannien hat die Ständige Impfkommission heute den Impfstoff von AstraZeneca auch für die Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre empfohlen. 

Mehr Normalität durch regelmäßige Tests
Bund und Länder sehen in regelmäßigen Corona-Tests einen wichtigen Baustein, um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatische Bürgerinnen und Bürger wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht.  Bund und Länder bilden eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests sicherzustellen.

Erweiterte Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften

Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.  Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.

Inzidenz entscheidet über Öffnungsschritte
Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure zum Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen – in diesen Bereichen ist jedoch ein tagesaktueller negativer Schnelltest des Kunden Voraussetzung. Je nach Anzahl der Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel, von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich.