Abschlusspressekonferenz zur
Kabinettsklausur in der Villa Borsig
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Deutschland soll wieder an der
Spitze stehen
1. Oktober 2025 - Zum Ende der zweitägigen
Kabinettsklausur in der Villa Borsig
präsentierte die Bundesregierung Einigkeit.
Deutschland müsse in der
Wettbewerbsfähigkeit wieder nach vorn. Dafür
seien jetzt die Weichen gestellt worden,
sagte Bundeskanzler Merz.
Bundeskanzler Friedrich Merz,
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt haben
zum Abschluss der zweitägigen
Kabinettsklausur in der Villa Borsig
Einigkeit gezeigt. Merz sprach von einer
guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Im Fokus der Gespräche standen die Stärkung
Wettbewerbsfähigkeit und die
Staatsmodernisierung. Der Anspruch sei es,
wieder an die Spitze zu kommen.
Dafür wurden in der Kabinettsitzung wichtige
Themen wie die Beschleunigung der
Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen oder
die Modernisierungsagenda verabschieden. Die
Modernisierungsagenda soll Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen entlasten und
Verwaltungsprozesse vereinfachen. Sie zeige
eine „Haltung, das Land einfacher zu
machen“, betonte Bundesfinanzminister
Klingbeil.
Bundesinnenminister
Dobrindt hob zudem hervor, dass es vor dem
Hintergrund der aktuellen Entwicklungen
wichtig sei, sich gegen neue hybride
Bedrohungen zu wappnen. Er kündigte die
Neufassung des Bundespolizeigesetzes, des
Luftsicherheitsgesetzes sowie die Errichtung
eines Drohnenabwehrzentrums an. Sehen Sie
hier die Pressekonferenz im Video:
Lesen Sie hier die Mitschrift der
Pressekonferenz: Bundeskanzler Friedrich
Merz:
Meine Damen und Herren,
herzlich willkommen! Ich freue mich sehr,
dass Sie uns auch heute begleiten. Wir haben
in den letzten beiden Tagen sehr intensiv
miteinander beraten und viele Themen
ausgetauscht. Wir haben dem eine
Kabinettssitzung folgen lassen und auch
einige sehr konkrete Beschlüsse gefasst.
Das war die erste Kabinettsklausur der
Bundesregierung, die jetzt seit fünf Monaten
im Amt ist. Wir hatten uns vorgenommen, vor
der parlamentarischen Sommerpause einige
Vorhaben sofort auf den Weg zu bringen. Sie
sind auch alle am 11. Juli im Bundesrat
bereits verabschiedet worden. Wir haben uns
für die nächsten Monate einmal diese
anderthalb Tage Zeit genommen, um über
einige wichtige längerfristige Aufgaben zu
sprechen.
Es standen zwei Themen im
Vordergrund. Das eine Thema war die
Wettbewerbsfähigkeit unserer
Volkswirtschaft. Wir sehen im Augenblick
natürlich die Probleme, vor denen die
deutsche Wirtschaft steht. Aber wir haben
den Anspruch, dass wir wieder an die Spitze
kommen. Wir haben darüber auch intensiv mit
drei Gästen diskutiert, einmal mit Professor
Markus Brunnermeier, einem deutschen
Hochschullehrer, der aber in den USA an der
Universität von Princeton lehrt.
Er
ist ein auf der ganzen Welt viel gefragter
Ratgeber, unter anderem in Deutschland bei
der Bundesbank. Wir haben mit der
Technikvorständin der Deutschen Lufthansa
AG, Grazia Vittadini, genauso wie mit dem
persönlich haftenden Gesellschafter der
Schwarz-Gruppe, Gerd Chrzanowski,
ausführlich auch über sehr individuelle
Themen gesprochen, die aber eine große
Bedeutung für den gesamten Standort der
Bundesrepublik Deutschland haben.
Wir
haben unsererseits auch einige Themen
besprochen, die wir auf den Weg bringen
wollen. Wir haben bereits einiges auf den
Weg gebracht; das wissen Sie. Wir haben
bereits eine Unternehmenssteuerreform
umgesetzt. Die Abschreibungsmöglichkeiten
für Investitionsgüter sind so gut, wie sie
in Deutschland in den letzten Jahrzehnten
nicht waren. Wir sehen, dass das auch in der
Wirtschaft angenommen wird, dass auch wieder
investiert wird. Wir sehen, dass die
Investitionen in Deutschland wieder deutlich
zunehmen. Es hat in den letzten Jahren ja
eine Abwanderung von Investitionen gegeben.
Dieser Trend hat sich umgekehrt. Aber wir
wissen, dass wir auch noch die guten
Rahmenbedingungen schaffen müssen, die
notwendig sind, damit diese Investitionen
auf Dauer in Deutschland bleiben können. Wir
wollen alle Möglichkeiten schaffen, sodass
dies auch geschehen kann.
Wir haben
heute im Kabinett einen Gesetzentwurf zur
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren
ausländischer Berufsqualifikationen in
Heilberufen beschlossen. Das ist insofern
wichtig, weil wir gerade im
Gesundheitsbereich dringend Pflegekräfte
brauchen. Das wird jetzt sehr viel
einfacher. Die Anerkennungsverfahren werden
so vereinfacht, dass wir sehr schnell die
notwendigen Fachkräfte bekommen.
Wir
haben uns intensiv mit einer
Modernisierungsagenda befasst. Sie ist in
der anschließenden Kabinettssitzung auch
beschlossen worden. Kollege Karsten
Wildberger hat das über die letzten Wochen
mit allen Ressorts intensiv vorbereitet. Es
gibt eine umfassende, wirklich richtig gute
Hightech Agenda für unsere Wirtschaft, auch
mit verschiedensten Möglichkeiten für neue
Technologien, bis hin zu Themen wie KI oder
Quantencomputing. Das wird jetzt konkret zur
Anwendung kommen, und dafür gibt es konkrete
Beschlüsse.
Die Bundesregierung hat
einen Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg
zum Fusionskraftwerk” beschlossen. Der
Gesetzentwurf zur Beschleunigung der
Verfügbarkeit von Wasserstoff ist ebenfalls
beschlossen worden. Das gehört zu den
Themen, die in Deutschland zum Teil lange
diskutiert worden sind, und wir haben das
heute beschlossen.
Wir haben heute
die umfassende Modernisierungsagenda beraten
und ebenfalls verabschiedet. Wir haben
konkrete Beispiele besprochen. Ich will nur
zwei nennen. Das eine ist: Wir
zentralisieren die Portale für
internetbasierte Fahrzeugzulassungen im
Kraftfahrtbundesamt. Wir garantieren damit
ein flächendeckendes Angebot für alle
Bürgerinnen und Bürger und für alle
Unternehmen in Deutschland bei der
Pkw-Zulassung. Das bündelt jetzt die
Tätigkeit von 400 Zulassungsbehörden in
Deutschland und entbindet diese
Zulassungsbehörden von der Pflicht, selbst
ein entsprechendes Portal vorzuhalten. Das
wird auch deutliche Einsparungen auf der
kommunalen Ebene auslösen.
Wir haben
heute noch einmal den „Bau-Turbo“
besprochen. Er ist bereits auf dem Weg und
im Gesetzgebungsverfahren. Wir werden das
Bauen in Deutschland nicht nur schneller,
sondern auch bezahlbarer machen. Die
Schritte dafür sind eingeleitet.
Noch
zwei weitere Themen: Wir automatisieren
Teilschritte im Visumsverfahren mit
künstlicher Intelligenz. Damit wird es in
Zukunft deutlich einfacher, Visa für den
Zugang in die Bundesrepublik Deutschland zu
bekommen.
Last but not least hat der
Bundesinnenminister die Eckpunkte für die
Modernisierung des Dienstrechtes in der
Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Auch
das hat das Kabinett anschließend
beschlossen, sodass wir jetzt wirklich mit
einigen sehr konkreten Gesetzgebungsvorhaben
in den Deutschen Bundestag gehen.
Ich
habe das Kabinett darauf hingewiesen, dass
wir den nächsten und den übernächsten
Mittwoch brauchen, um weitere
Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg zu
bringen. Nur dann, wenn wir am 8.,
spätestens am 15. Oktober damit ins
Bundeskabinett gehen, können wir noch in
diesem Jahr entsprechende Beschlüsse auch
durch den Bundesrat bringen, der am 19.
Dezember seine letzte Sitzung in diesem Jahr
haben wird. Wir haben das Datum im Blick,
damit wir im Laufe der nächsten Wochen
weitere Gesetzgebungsverfahren beginnen
können und sie rechtzeitig vor dem
Jahresende abschließen können.
Lassen
Sie mich eine abschließende Bemerkung zum
Klima in der Koalition und zur
Zusammenarbeit in der Koalition machen. Sie
wissen, dass zwei sehr unterschiedliche
Parteien – sogar drei, wenn Sie die CDU und
die CSU als zwei getrennte Parteien nehmen –
sich in dieser Koalition zusammengefunden
haben. Aber ich kann als Bundeskanzler und
auch als Parteivorsitzender der CDU sagen:
Wir haben es in den letzten Monaten wirklich
geschafft, eine sehr, sehr gute, sehr
kollegiale, sehr offene Arbeitsatmosphäre in
dieser Koalition zu schaffen. Der ganze
gestrige Tag, der gestrige Abend, auch der
heutige Morgen haben das gezeigt. Es gibt
eine gute, vertrauensvolle, offene,
kollegiale, partnerschaftliche
Zusammenarbeit in dieser Koalition.
Deswegen bin ich sehr zuversichtlich, dass
die uns gestellten Aufgaben gelöst werden
können. Wir sind am Anfang. Wir sind jetzt
gerade mal seit knapp fünf Monaten im Amt.
Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass wir
in den nächsten Wochen, Monaten, auch in den
Jahren, für die wir gewählt sind, wirklich
gute Entscheidungen treffen, dass wir das
Land wieder nach vorn bringen. Das ist
unsere gemeinsame Absicht. Die ersten
Schritte in die richtige Richtung sind
getan. Vielen Dank.
Bundesminister
Lars Klingbeil: Ich darf Sie auch alle
ganz herzlich begrüßen. Ich unterstreiche,
was der Bundeskanzler gesagt hat. Das waren
zwei sehr wichtige Tage für dieses Kabinett.
Es hat Spaß gemacht, aber es war auch
effektiv. Es hat uns, glaube ich, allen noch
einmal verdeutlicht, welche Schritte wir als
Nächstes konsequent zu gehen haben.
Wir haben in den Mittelpunkt dieser Klausur
die Fragen von Wettbewerbsfähigkeit, die
Frage, wie wir Innovationskraft in diesem
Land steigern können, wie wir die
wirtschaftliche Stärke, das Wachstum und die
Arbeitsplätze hier in diesem Land sichern
können, gestellt. Das ist die große Aufgabe,
die diese Regierung hat, woran wir in den
ersten Monaten mit Hochdruck gearbeitet
haben. Aber wir sind weit davon entfernt,
uns zufrieden zurückzulehnen, sondern sagen:
Es gibt noch vieles zu tun, und wir müssen
auch das Tempo bei vielen Dingen erhöhen.
Ich will für mich einfach
unterstreichen, dass die oberste Priorität
in den ersten fünf Monaten darin lag, zwei
Haushalte auf den Weg zu bringen, 500
Milliarden Sondervermögen, also eine enorme
Investitionssumme, auf den Weg zu bringen.
Das ist vor wenigen Tagen abschließend im
Bundesrat beschlossen worden. Das Geld kann
jetzt fließen, das Geld kann jetzt umgesetzt
werden.
Es war mein Appell an die
Fachministerinnen und Fachminister und auch
an die Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten, dass wir jetzt
gemeinsam dafür sorgen müssen, dass die
Investitionen schnell fließen, dass sich
etwas verändert im Land, dass wir merken,
dass das Wachstum vorankommt, dass die
Gerechtigkeit vorankommt, und dass die
Bürgerinnen und Bürger auch durch die
Rekordinvestitionen merken: Es verändert
sich etwas in diesem Land.
Unser
Anspruch – das habe ich gestern in der
Klausur auch noch einmal deutlich gemacht –,
ist, dass alle genau wissen, was jetzt in
ihren Regionen, was vor Ort passiert, wofür
beispielsweise die Gelder im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur, der Bildung oder auch
die Gelder, die über die Ministerpräsidenten
und die Kommunen eingesetzt werden,
verwendet werden. Es ist wichtig, dass alle
jetzt genau sehen, was die Konsequenz dieser
Rekordinvestitionen ist.
Der zweite
Punkt ist auch eng mit der
Modernisierungsagenda verbunden. Es geht ja
nicht nur darum, dass das Geld fließt,
sondern es geht auch darum, dass es schnell
und effizient fließt. Wir wollen aus jedem
Euro möglichst viel herausholen. Deswegen
war es auch wichtiger Bestandteil dieser
Klausur, noch einmal zu besprechen, wie wir
möglichst viele private Investitionen
zusätzlich zu den öffentlichen Geldern
erreichen können. Stichworte sind das
Standortfördergesetz und der
Deutschlandfonds. Der Wachstumsbooster ist
gerade vom Bundeskanzler angesprochen
worden.
Aber es geht auch darum, dass
wir unser Land so modernisieren, dass die
Gelder schneller fließen können. Der
„Bau-Turbo“ ist ein gutes Beispiel, ebenso
das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, das
über das Verkehrsministerium jetzt schnell
auf den Weg gebracht wird und das wir
vorhaben auch in diesem Jahr noch im
Kabinett zu verabschieden. Das sind alles
Maßnahmen, mit denen wir dafür sorgen, dass
wir ein anderes Tempo in diesem Land
bekommen und nicht ewig lange darauf warten
müssen, dass Gelder investiert werden.
Ich will ausdrücklich unterstreichen,
was der Bundeskanzler gesagt hat: Diese
Modernisierungsagenda ist ein ganz wichtiger
Bestandteil dessen, was wir uns als Kabinett
vorgenommen haben. Es geht da um eine
Haltung. Es geht um eine Haltung, die man am
ganzen Tisch gespürt hat, dass wir unser
Land einfacher machen wollen, dass wir es
Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern
leichter machen wollen, in diesem Land
beispielsweise ein Unternehmen zu gründen,
einen Verein zu führen, ein Haus zu bauen.
Vieles davon macht ja gar keinen Spaß mehr.
Deswegen haben wir uns vorgenommen – das war
der gemeinsame Geist am Kabinettstisch –,
das zu verändern. Das, was Karsten
Wildberger mit der Modernisierungsagenda
vorgelegt hat, ist dafür eine sehr gute
Grundlage, und wir werden konsequent an
diesem Thema weiterarbeiten.
Das
schließt ein – das habe ich bei meiner
Einbringungsrede zum Haushalt gesagt –, dass
wir uns sehr einig sind, dass der Status quo
unser Gegner ist, dass wir gerade in Zeiten,
in denen es so große geoökonomische,
sicherheitspolitische, auch europapolitische
Umbrüche gibt, eine Bereitschaft brauchen,
wirklich auch maßgeblich Veränderungen in
diesem Land voranzutreiben. Das ist das, was
wir uns in der Regierung vorgenommen haben
und was wir auch konsequent in den nächsten
Monaten umsetzen werden.
Sehr geehrte
Damen und Herren, am Ende eine Bemerkung –
das haben die Gäste uns widergespiegelt; es
ist nicht so, dass wir es nicht vorher schon
gewusst haben und auch nicht schon in die
Richtung gearbeitet haben –: Es liegt gerade
eine große Chance im europäischen Projekt.
Das ist deutlich geworden. Alle gucken
gerade auf Deutschland. Deutschland geht
voran, was Investitionen, was
Modernisierung, was politische Führung
angeht. Wir haben eine große Chance, wenn
wir in Deutschland die richtigen
Entscheidungen treffen und wenn wir auch
Führung zeigen und Orientierung geben, dass
wir diejenigen sind, die Europa maßgeblich
mit unseren engsten Freunden voranbringen.
Für mich als Finanzminister kann ich nur
sagen: Das Projekt der Europäischen
Kapitalmarktunion ist eines, was maßgeblich
zum Erfolg der europäischen Idee beitragen
kann. Ich will, dass es dazu beiträgt. Dafür
müssen wir Umsetzungsschritte gehen. Allein
die Frage, die uns in den letzten Tagen
beschäftigt hat, wie wir es hinbekommen,
dass wir nicht nur Start-ups haben, sondern
dass auch die wachsenden Unternehmen, die
Scale-ups, hier in Europa unterstützt
werden, nicht in die USA gehen müssen, ist
ein wichtiger Punkt, bei dem wir uns
vorgenommen haben, auch Veränderungen
voranzutreiben. Deswegen liegt neben den
nationalen Aufgaben, die wir umsetzen und
bei denen wir in zwei Tagen ein ganzes Stück
vorangekommen sind, auch eine große Aufgabe
in dieser Regierung, Europa voranzubringen.
Das darf ich, glaube ich, abschließend
sagen: Das eint diese Regierung, und das ist
auch richtig, gerade in diesen Zeiten.
Vielen Dank.
Bundesminister Alexander
Dobrindt: Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Tat sind wir uns vollkommen einig
darüber: Wir wollen, wir können und wir
werden Deutschland voranbringen. All die
Punkte, die angesprochen worden sind, sind
Teil unserer Modernisierungs- und
Wachstumsagenda, die dafür sorgt, dass wir
manches, was in der Vergangenheit nicht
erledigt worden ist, jetzt nachholen werden,
Neues auf den Weg bringen werden,
Investitionen ermöglichen und Dinge, die in
Unordnung sind, in Ordnung bringen werden.
Ich habe in den letzten Monaten dafür
gearbeitet, dass wir die Migration neu
ordnen. Ich bin dankbar, dass auch dafür die
Unterstützung der Koalition zu jedem
Zeitpunkt vorhanden ist. Wir werden diesen
Weg konsequent weitergehen, weil es da auf
europäischer Ebene noch eine Reihe von
Maßnahmen gibt, die auf den Weg gebracht
werden müssen, wie beispielsweise das
gemeinsame europäische Asylsystem. Wir haben
gesagt, wir wollen es härten und schärfen.
Genau das ist die Linie, die wir auch
gemeinsam vertreten.
Wir haben in den
letzten Monaten die Grundlagen für die
Neuordnung des Zivilschutzes und des
Bevölkerungsschutzes geschaffen. Ich bin
auch da dem Finanzminister dankbar dafür,
dass er die notwendigen finanziellen Mittel
zur Verfügung gestellt hat, dass wir hier
deutlich aufbauen können. Wir werden im
Bereich der Sicherheitsthemen grundlegende
Entscheidungen treffen.
Ich bin dem
Bundeskanzler sehr dankbar dafür, dass wir
in der nächsten Woche auch die Möglichkeit
haben werden, im Kabinett das
Bundespolizeigesetz neu zu fassen. Nach
Jahren der Nichterledigung wird es eine
Neufassung des Bundespolizeigesetzes geben,
in dem auch die Drohnenabwehr formuliert
sein wird und die rechtlichen Grundlagen für
die Drohnenabwehr geschaffen werden. Wir
haben auch dieses aktuelle Thema natürlich
heute besprochen. Wir stellen fest, dass es
eine hybride Bedrohungslage gibt, die
steigt. Die Spionage, die Sabotage, das sind
steigende Bedrohungen. Auch wenn sie
abstrakt sind und noch nicht sehr konkret,
wissen wir doch deutlich, dass das Steigen
dieser Bedrohungslage jeden Tag
offensichtlicher wird.
Jetzt geht es
darum, dass wir Antworten auf diese hybride
Bedrohung neu finden, und deswegen geht es
um Aufspüren, Abwehren und Abfangen von
Drohnen. Aufspüren, Abwehren und Abfangen
beinhaltet natürlich auch Abschießen.
Deswegen wird das Luftsicherheitsgesetz auch
neu gefasst werden, auch in Absprache mit
dem Bundesverteidigungsminister, weil es
neben der Polizei auch eine Fähigkeit und
eine Möglichkeit der Bundeswehr geben muss,
dann im Rahmen der Amtshilfe bei der
Drohnenabwehr tätig zu werden.
Wir
werden ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
einrichten. Ich darf das hier auch noch
einmal betonen. Dieses gemeinsame
Drohnenabwehrzentrum soll den
Informationsaustausch zwischen Ländern und
Bund ermöglichen, die Gefahrenanalysen
vornehmen, den Gefährdungssachverhalt
bewerten und eine Koordinierung der
operativen Maßnahmen ermöglichen. Wir müssen
gemeinschaftlich darauf reagieren, also
Kompetenzen in diesem gemeinsamen
Drohnenabwehrzentrum zusammenfassen, um uns
gegen diese neue, wachsende Bedrohung auch
entsprechend zu rüsten. Ich bin auch sehr
dankbar dafür, dass wir das gemeinschaftlich
als Aufgabe ansehen, die nur von Bund und
Ländern zusammen erledigt werden kann. Dafür
muss dann neben den rechtlichen Grundlagen
auch die Bereitschaft vorhanden sein, sich
gegenüber dieser neuen hybriden Bedrohung
zur Wehr zu setzen.
Ich sage aber
ausdrücklich auch: Nicht jede Drohne ist
automatisch eine Bedrohung. Auch nicht jede
Drohne, die durch fremde Mächte gesteuert
wird, ist automatisch eine Bedrohung. Vieles
ist heute im Bereich der Provokation zu
sehen. So lautet auch die Einschätzung der
Vorfälle, die wir in der vergangenen Woche
in Schleswig-Holstein gesehen haben.
Deswegen muss man immer angemessen auf die
jeweilige Bedrohung reagieren. Aber genauso
muss man für diese Angemessenheit der
Reaktion die nötigen Rechtsgrundlagen zur
Verfügung haben und die nötigen Techniken
zur Verfügung haben. Die werden wir jetzt
gemeinsam aufbauen, sodass wir mit
Investitionen mit Sicherheit für das
gerüstet sind, was an Herausforderungen
besteht und was genau den Unterschied
ausmachen wird, wenn es darum geht, dass wir
Deutschland voranbringen wollen, können und
auch werden.
Frage: Herr
Bundeskanzler, wir haben gehört, Sie wollen
eine Ruck-Rede halten. Wieso, und was ist
davon zu erwarten?
Bundeskanzler
Merz: Frau Mauer, ich werde am 3. Oktober,
also am kommenden Freitag, die Rede zum Tag
der Deutschen Einheit halten, die am 3.
Oktober ja immer im Turnus von einem der
Vertreter der Verfassungsorgane gehalten
wird, und ich befinde mich noch in der
Vorbereitung dieser Rede. Sie wird nicht so
viel zurückschauen, sondern sie wird ein
bisschen nach vorne gerichtet sein, und Sie
wird ein paar Themen enthalten, die ich zur
Lösung der Probleme in unserem Land als
dringlich ansehe.
Frage: Herr
Bundeskanzler, CDU-Außenpolitiker Roderich
Kiesewetter hat ja gesagt, dass wir uns
eigentlich längst in einem Spannungsfall
befinden und dieser vom Bundestag erklärt
werden müsste. Sehen Sie das auch so? Das
würde nämlich der Bundeswehr zusätzliche
Befugnisse auch zur Drohnenabwehr im Inland
geben. Bisher ist ja nur geplant, wenn ich
das richtig verstanden habe, dass diese
Amtshilfe durch die Bundeswehr eigentlich
nur auf drohende, schwere Unglücksfälle
ausgerichtet ist. Ist geplant, dass man
dabei auch weiter gehen wird?
Bundeskanzler Merz: Ich sehe das nicht so.
Der Bundesinnenminister hat gerade die
Rechts- und Sachlage beschrieben, und sie
ist genau so auch im Kabinett besprochen
worden. Dieser Hinweis des Kollegen hat in
der Kabinettssitzung keine Rolle gespielt.
Frage: Herr Dobrindt, können Sie uns
etwas dazu sagen, wie dramatisch die Lage in
München ist?
Ich habe noch eine
letzte Frage, wenn ich darf, an Herrn Merz.
Sie waren jetzt hier in der Villa Borsig.
Sie werden nicht mehr nach Meseberg gehen.
Ist das jetzt das Ende von Meseberg gewesen?
Bundeskanzler Merz: Wir haben diesen Ort
gewählt, weil er nach meinem Eindruck und
auch unserem Eindruck für solche
Klausurtagungen besser geeignet ist. Ob wir
ihn dauerhaft nutzen, haben wir noch nicht
entschieden.
Bundesminister Dobrindt:
Wenn man den gestrigen Abend und die zwei
Tage anschaut, kann man sagen, der Geist der
Villa Borsig hat sich bewährt. Von daher ist
das also durchaus etwas Positives.
Ja, ich habe Kontakt mit den Kollegen in
Bayern, mit dem bayerischen Innenminister
Joachim Herrmann. Allerdings geht es hierbei
um eine Maßnahme, die jetzt von der
Landespolizei in Absprache mit der
Landeshauptstadt durchgeführt wird. Deswegen
will ich jetzt von hier aus keine weiteren
Erläuterungen geben. Aber es ist so, dass es
zurzeit eben auf dem Gelände des Volksfestes
die entsprechenden Durchsuchungen und
Suchmaßnahmen gibt, sowohl mit den
Spürhunden als auch mit den Techniken; das
ist alles bekannt. Aber ich möchte jetzt um
Verständnis dafür bitten, keine weiteren
Aussagen zu treffen, um dem Innenminister
jetzt nichts vorwegzunehmen.
Frage:
Herr Bundeskanzler, Sie hatten ja
ursprünglich gesagt, dass Sie jetzt mit
einer Liste von ganz konkreten Forderungen
nach Kopenhagen fliegen. Können Sie ganz
kurz sagen, mit welchen Forderungen Sie
dorthin fliegen? Offenbar wird das
Verbrenner-Aus ja nicht dabei sein. Darauf
hat man sich ja noch nicht geeinigt.
Ganz kurz noch zu dem russischen
Sondervermögen: Wann soll das jetzt
eigentlich konkret für dieses Darlehen zur
Verfügung stehen?
Bundeskanzler Merz:
Es gibt kein russisches Sondervermögen,
sondern es gibt bei Euroclear hinterlegtes,
verwahrtes Vermögen aus Russland. Dazu habe
ich einen Vorschlag gemacht. Darüber wird
heute Nachmittag informell gesprochen
werden, wie dieser Rat überhaupt ein
informeller Rat ist. Es wird keine
Beschlussfassung geben. Ich werde aber noch
einmal darauf drängen, dass auch die
Europäische Union, dass die Europäische
Kommission ihre Verantwortung beim Rückbau
der Bürokratie wahrnimmt. Dazu gibt es aus
verschiedenen Mitgliedsstaaten Vorschläge.
Ich werde dazu auch den einen oder anderen
Vorschlag machen. Aber das ist jetzt mit
diesem informellen Rat zunächst einmal ein
Beratungsprozess auf der Ebene der Staats-
und Regierungschefs. Es wird Ende des Monats
Oktober einen formellen, wahrscheinlich
zweitägigen Rat in Brüssel geben, bei dem
dann gegebenenfalls konkretere Schritte
unternommen werden.
Ich will nur noch
einmal aus meiner Sicht sagen: Es kann mit
dieser Regulierungsdichte aus Europa, aus
der Europäischen Union so nicht weitergehen.
Auch da muss grundlegend korrigiert werden.
Das Thema der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Industrie ist jetzt seit zwei
Jahren das Hauptthema, mit dem wir uns in
der Europäischen Union befassen, und das
muss auch in der Regulierung der
Europäischen Union zum Ausdruck kommen. Es
ist einfach zu viel, und darüber werden wir
sprechen.
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Bedrohung durch
Terrorismus und Spionage: Bundesregierung
beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des
Strafrechts
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Berlin, 1. Oktober
2025 - Die Bundesregierung schlägt
Anpassungen im Strafrecht vor, um das
Strafrecht besser auf aktuelle Bedrohungen
durch Terrorismus und ausländische Spionage
einzustellen. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbrauchschutz hat das
Bundeskabinett heute beschlossen. Danach
soll insbesondere die Vorbereitung
terroristischer Anschläge umfassender
strafrechtlich verfolgt werden können.
Damit reagiert die
Bundesregierung auf Anschläge in jüngerer
Zeit. Terroristen haben für ihre Anschläge
zuletzt wiederholt Alltagsgegenstände wie
Autos oder Messer genutzt. Bereits die
Vorbereitung von Taten solchen Gegenständen
soll nun strafrechtlich verfolgt werden
können. Auch soll etwa die Einreise
sogenannter „ausländischer terroristischer
Kämpfer“ mit dem Ziel, in Deutschland eine
terroristische Straftat zu begehen, von den
neuen Regelungen erfasst und unter Strafe
gestellt werden, ebenso wie neuere Formen
der Terrorismusfinanzierung.
Mit dem
Gesetz werden außerdem europäische Vorgaben
zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht
umgesetzt. Um auf die zunehmende Gefahr der
Spionage durch fremde Staaten in Deutschland
zu reagieren, soll der Straftatbestand der
geheimdienstlichen Agententätigkeit
verschärft werden.
Bundesministerin
der Justiz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Extremisten,
Terrornetzwerke und autoritäre Staaten
arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere
freie Gesellschaft. Hierauf geben wir eine
klare Antwort, indem wir unser Strafrecht
klar gegen Bedrohungen durch Terrorismus und
ausländische Spionage nachjustieren. Unsere
Strafverfolgungsbehörden können so wirksamer
schon gegen die Vorbereitung von Anschlägen
und hybrider Kriegsführung vorgehen. Das
gilt insbesondere auch für die Vorbereitung
von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie
Autos oder Messern, die die Sicherheit der
Menschen hier in Deutschland besonders
bedrohen.“
Der Gesetzentwurf
sieht insbesondere folgende Änderungen des
Strafgesetzbuches (StGB) vor:
Der
Straftatbestand, mit dem die Vorbereitung
von terroristischen Straftaten geahndet wird
(§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat [künftig:
„Vorbereitung einer terroristischen
Straftat“]), soll angepasst werden.
Zukünftig sollen auch Fälle erfasst sein, in
denen ein Anschlag mit einem gefährlichen
Werkzeug – etwa einem Fahrzeug oder einem
Messer – vorbereitet wird. Damit wird der
Entwicklung Rechnung getragen, dass Täter in
jüngerer Zeit zunehmend alltägliche
Gegenstände für Anschläge missbrauchen.
In § 89a StGB soll
darüber hinaus ein weiterer Fall unter
Strafe gestellt werden: die Einreise nach
Deutschland mit dem Ziel, eine
terroristische Straftat zu begehen. Damit
soll der wachsenden Gefahr sogenannter
„ausländischer terroristischer Kämpfer“ –
„Foreign Terrorist Fighters“ begegnet
werden.
Auch die Strafbarkeit der
Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) soll
auf neuere Erscheinungsformen ausgeweitet
werden, um zum Teil hochgradig organisierten
terroristischen Aktivitäten den Nährboden zu
entziehen. Mit den Änderungen des
Terrorismusstrafrechts werden zugleich
Vorgaben der europäischen Richtlinie zur
Terrorismusbekämpfung umgesetzt.
Der Straftatbestand
der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§
99 StGB) soll verschärft werden. Damit wird
auf die spätestens seit dem russischen
Angriff auf die Ukraine im Februar 2022
zunehmende Bedrohung durch ausländische
Geheimdienste reagiert, die den bisherigen
Strafrahmen der Vorschrift nicht mehr als
ausreichend erscheinen lässt. Zur Verfolgung
dieser Straftaten sollen auch bestimmte
verdeckte Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht
werden (z. B. Online-Durchsuchung oder
akustische Wohnraumüberwachung), die gerade
bei der Strafverfolgung Angehöriger fremder
Geheimdienste erforderlich sind.
Der von der
Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf
wird nun für das parlamentarische Verfahren
an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag
übersandt.
Den Gesetzentwurf
finden Sie
hier
|
1057. Sitzung des
Bundesrates am 26. September 2025
|
Bundesrat erinnert an 35 Jahre deutsche
Einheit Die Beschlüsse -
Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
bei Organspenden
-
Länder fordern langfristige
Sicherung des Deutschlandtickets bis
2030 -
Schnellere
Beschaffung für die Bundeswehr
- Bundesrat will
Kontoeröffnung für Kinder von getrennten
Eltern erleichtern
- Länder fordern Abschaffung des
begleiteten
Trinkens - Bundesrat
fordert
Schutz
sexueller
Identität
im Grundgesetz -
Bundesrat fordert erneut Rauchverbot in
Autos - Länder pochen beim
Haushalt 2026
auf bestehende Zusagen - Bundesrat
billigt
Sondervermögen „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ - Mehr
Tierschutz bei Tiertransporten in
Nicht-EU-Länder - Ann-Katrin Kaufhold
neue
Vizepräsidentin des
Bundesverfassungsgerichts -
Nationale
Minderheiten sollen ins Grundgesetz -
Haushalt 2025
passiert den Bundesrat - Bundesrat
richtet neuen
Digitalausschuss ein
Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur
Widerspruchslösung bei
Organspenden
erneut beim Bundestag ein Der
Bundesrat hat einen weiteren Vorstoß zur
Einführung der Widerspruchslösung bei
Organspenden unternommen. Er legt auch dem
neuen Bundestag den bereits in der
vergangenen Legislaturperiode von den
Ländern beschlossenen Entwurf zur Änderung
des Transplantationsgesetzes vor. Der
Bundesrat möchte damit erreichen, dass mehr
Menschen, die auf eine Organspende
angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ
erhalten.
Widerspruch statt
Zustimmung Das Recht jeder Person, sich
für oder gegen eine Organspende zu
entscheiden, bleibt unverändert. Mit der
Einführung der Widerspruchslösung soll
künftig jeder Mensch als Organspender
gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten
widersprochen oder seine Ablehnung auf
andere Weise bekundet hat.
Bei
Menschen, die die Bedeutung und Tragweite
einer Organspende nicht erkennen können,
wird eine Organentnahme grundsätzlich nicht
erlaubt.
Art des Widerspruchs
Der Widerspruch kann laut Gesetzentwurf im
Organspende-Register, durch einen
Organspendeausweis, in einer
Patientenverfügung oder auf andere Weise
dokumentiert werden. Eine Begründung ist
nicht erforderlich. Liegt kein schriftlicher
Widerspruch vor, werden die Angehörigen
gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen
entgegenstehenden Willen geäußert hat.
Bei Minderjährigen entscheiden die
Eltern, es sei denn, das Kind hat bereits zu
Lebzeiten seinen Wunsch geäußert. Dabei
müssen die Eltern den mutmaßlichen Willen
des Kindes berücksichtigen.
Dringender Bedarf an Spenderorganen Die
Zahl der Organspenderinnen und -spender
stagniere seit über zehn Jahren auf
niedrigem Niveau, begründete der Bundesrat
seine Initiative aus dem vergangenen Jahr.
Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und
Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet
worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965
Personen. Das im März 2024 in Betrieb
gegangene Organspende-Register allein werde
der Situation nicht spürbar verbessern.
Aufklärung und Information Um eine
informierte Entscheidung zur Organspende
treffen zu können, fordert der Bundesrat
eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung soll dafür durch
Informationsmaterialien, Kampagnen und
Programme sorgen.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wird nun über die
Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.
Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des
Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen
gibt es hierfür nicht.
Länder fordern langfristige
Sicherung des Deutschlandtickets bis
2030 Die Länder haben sich am
26. September 2025 mit den Plänen der
Bundesregierung befasst, den Bundesbeitrag
zur Finanzierung des Deutschlandtickets für
das kommende Jahr gesetzlich zu regeln.
Finanzierung bis 2030 sicherstellen
In ihrer Stellungnahme fordern sie, die
Bundesmittel nicht nur für 2026, sondern bis
mindestens Ende 2030 verbindlich im
Regionalisierungsgesetz festzuschreiben.
Außerdem müsse der Verteilungsschlüssel auf
die 16 Länder angepasst werden. Sie schlagen
dazu eine konkrete Formulierung vor, um die
politische Einigung der
Verkehrsministerkonferenz vom 18. September
2025 in den künftigen Gesetzestext
aufzunehmen.
Gesetzgebungsverfahren
schnell beenden Auch das
Deutschlandticket Job, das Ende 2025
ausläuft, müsse verlängert werden. Der
Bundesrat fordert den Bundestag auf, das
Gesetzgebungsverfahren so schnell wie
möglich abzuschließen. Nur wenn das Gesetz
bald verabschiedet würde, hätten Länder und
Verkehrsunternehmen genug Zeit für die
erforderlichen Anpassungen.
Der
Bundesrat betont den Zusammenhang zwischen
dem Erfolg des Deutschlandtickets und der
Qualität des Verkehrsangebots. Deshalb
müssten die allgemeinen
Regionalisierungsmittel – also die
Bundesgelder für den Nahverkehr der Länder –
dauerhaft erhöht werden. Auf diese Weise
könnten es gelingen, steigende Kosten zu
decken und neue Verbindungen zu schaffen.
1,5 Milliarden Euro vom Bund
Laut Entwurfsbegründung habe die Einführung
des Deutschlandtickets die Attraktivität des
öffentlichen Personennahverkehrs deutlich
gesteigert – das Ticket solle deshalb
fortgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht
vor, den Finanzierungsbeitrag des Bundes im
Jahr 2026 auf 1,5 Milliarden Euro zu
begrenzen.
Eine Pflicht zu
Nachzahlungen ist nicht vorgesehen. Die
Länder sollen weiterhin mindestens denselben
Betrag beisteuern. Nachweispflichten der
Länder Die Länder müssen laut Gesetzentwurf
bis zum 30. Juni 2027 nachweisen, wie sie
die Gelder verwendet haben. Der endgültige
Nachweis ist bis zum 30. Juni 2028 fällig.
Nicht oder zweckwidrig verwendete Mittel
seien dem Entwurf zufolge künftig sofort
zurückzuzahlen.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme wird nun dem Bundestag
zugeleitet. Zuvor hat die Bundesregierung
Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Wenn der
Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt
es erneut in den Bundesrat, der dann über
seine Zustimmung entscheidet.
Schnellere
Beschaffung für die Bundeswehr - Länder
warnen vor Nachteilen für den Mittelstand
Der Bundesrat hat eine
umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf
zur beschleunigten Planung und Beschaffung
für die Bundeswehr beschlossen. Mit dem
Gesetz will die Bundesregierung
Beschaffungen militärischer Ausstattung
vergaberechtlich beschleunigen und flexibler
gestalten.
Beteiligung kleiner und
mittelständischer Unternehmen sichern
Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat den
Ansatz, wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte
sicherheitspolitischen Prioritäten
unterzuordnen. Er warnt jedoch davor, dass
einzelne Maßnahmen – wie der Verzicht auf
die Losvergabe oder die Ausweitung der
Direktvergabe – kleinen und
mittelständischen Unternehmen, Start-ups und
Quereinsteigern den Zugang zum
Verteidigungssektor erschweren könnten.
Gerade diese Unternehmen seien oft in
der Lage, agil und innovativ auf neue
Anforderungen zu reagieren. Verteidigung sei
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher
müsse dieses Potenzial umfassend genutzt
werden.
Ausweitung auf zivile
Verteidigung und Nachrichtendienste Die
Länder schlagen zudem vor, die
vergaberechtlichen Erleichterungen über die
Bundeswehr hinaus auch auf öffentliche
Aufträge für Zwecke der zivilen Verteidigung
auszuweiten. Zudem sollten auch
Beschaffungen für die Nachrichtendienste
einbezogen werden, da angesichts der
veränderten Bedrohungslage auch dort eine
deutlich schnellere Auftragsvergabe
erforderlich sei.
Inhalte des
Gesetzentwurfs Der Gesetzentwurf sieht
zahlreiche Maßnahmen für eine effizientere
Beschaffung in der Bundeswehr vor. Er soll
nicht nur für Rüstungsgüter gelten, sondern
auch für zivile Aufträge, etwa den Kauf von
Sanitätsmaterial oder die Vergabe von
Bauleistungen. Außerdem ist vorgesehen,
Schwellenwerte für Direktvergaben anzuheben
und Verkäufe von Regierung zu Regierung zu
erleichtern.
Des Weiteren soll die
Losvergabe – also die gängige Praxis, einen
öffentlichen Auftrag in mehrere
Untereinheiten („Lose“) zu unterteilen und
diese einzeln zu vergeben – bis 2030
ausgesetzt werden. In Ausnahmefällen sollen
künftig Beschaffungen ohne vorherige
Ausschreibung zulässig sein, wenn dies für
die Zusammenarbeit mit verbündeten
Streitkräften erforderlich ist. Unternehmen
aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen
werden, wenn dies deutsche
Sicherheitsinteressen erfordern.
Hintergrund: Stärkung der
Verteidigungsfähigkeit Anlass des
Gesetzentwurfs ist der seit über drei Jahren
andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine. Russland sei die größte Bedrohung
für Sicherheit, Frieden und Stabilität im
euro-atlantischen Raum, heißt es in der
Gesetzesbegründung – zumal zu erwarten sei,
dass seine Ziele über die Ukraine
hinausreichen könnten. Um die
Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit
der Bundeswehr zu erhöhen, seien neben
steigenden Verteidigungsausgaben vor allem
schnellere Beschaffungs- und
Genehmigungsverfahren notwendig.
Bundesrat will Kontoeröffnung für
Kinder von getrennten Eltern erleichtern
Auf Initiative Schleswig-Holsteins
hat der Bundesrat eine Entschließung
verabschiedet, in der er fordert, dass für
das Eröffnen eines Taschengeldkontos künftig
die Zustimmung des Elternteils genügt, bei
dem das Kind nach einer Trennung seinen
Lebensmittelpunkt hat (Obhutselternteil).
Die Rolle des Taschengeldes Zur
Begründung verweisen die Länder auf die
wichtige erzieherische Funktion des
Taschengeldes: Es vermittele Sparen,
Haushalten, einen verantwortungsvollen
Umgang mit Geld und fördere die
Selbstständigkeit.
Ein
Taschengeldkonto könne diesen Lernprozess
unterstützen, da es Kindern den Umgang mit
der Kontoführung und das bargeldlose
Bezahlen näherbringe. Kontoeröffnung bisher
nur gemeinsam möglich Auch wenn beide Eltern
das Sorgerecht haben, entscheide im Alltag
oft allein der Obhutselternteil über das
Taschengeld.
Für die Kontoeröffnung
ist bislang jedoch die Zustimmung beider
Elternteile erforderlich, da die
Vermögenssorge in gegenseitigem Einvernehmen
zum Wohl des Kindes ausgeübt werden muss.
Nur in Angelegenheiten des täglichen Lebens
kann ein Elternteil allein entscheiden - die
Eröffnung eines Kontos wird von der
Rechtsprechung jedoch nicht als eine solche,
sondern als grundlegende Frage von
erheblicher Bedeutung eingestuft.
Besonders bei gestörten Elternbeziehungen
könne die bestehende Regelung
Trennungskinder benachteiligen, da sie die
frühzeitige Kontonutzung und das bargeldlose
Bezahlen erschwere, heißt es in der
Begründung. Weiteres Verfahren Die
Entschließung wird der Bundesregierung
zugeleitet. Diese entscheidet in eigenem
Ermessen, ob und wann sie sich damit
befasst. Gesetzliche Vorgaben oder Fristen
gibt es dafür nicht.
Länder
fordern Abschaffung des
begleiteten
Trinkens Der Bundesrat hat
auf Initiative mehrerer Länder eine
Entschließung zum begleiteten Trinken
gefasst. Mit dieser fordert er die
Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz
eine Ausnahme zu streichen, die 14- und
15-jährigen Jugendlichen das Trinken von
Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung
einer erwachsenen sorgeberechtigten Person
sind.
Diese Regelung widerspreche
den Zielen eines konsequenten Jugend- und
Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen
Suchtprävention, heißt es im
Entschließungstext. Jugendliche besonders
empfindlich Wissenschaftliche Erkenntnisse
würden belegen, dass Jugendliche besonders
empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gilt
besonders während der Pubertät, wenn sich
das Gehirn in einer sensiblen
Entwicklungsphase befindet.
Früher
Alkoholkonsum könne daher die
Gehirnentwicklung stören, die kognitive
Leistung beeinträchtigen und das Risiko für
spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.
Fördernder Effekt auf Alkoholkonsum Zudem
würden Daten der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung den Schluss
nahelegen, dass ein Großteil der
Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren
bereits Alkohol konsumiere – teils auch
regelmäßig und in Form von Rauschtrinken.
Studien würden zudem belegen, dass das
sogenannte „begleitete Trinken“ keinen
schützenden, sondern vielmehr einen
fördernden Effekt auf riskanten
Alkoholkonsum hat.
Daher sei ein
gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang
zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu
begrenzen und die Prävention zu stärken. Wie
es weitergeht Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugestellt. Ob und wann
diese darauf reagiert, steht in ihrem
Ermessen - gesetzliche Vorgaben gibt es dazu
nicht
Bundesrat fordert
erneut
Rauchverbot in Autos Die
Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten
lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei
sind. Sie beschlossen einen entsprechenden
Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Sie wiederholen dabei Anträge, die sie
bereits in den Jahren 2019 und 2022 in den
19. und 20. Deutschen Bundestag eingebracht
hatten.
Bei Verstoß droht Bußgeld:
bis zu 3000 Euro Darin schlagen die
Länder eine Änderung im
Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das
Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in
solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im
Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von
500 bis 3000 Euro drohen.
Rund eine
Million Kinder betroffen Zur Begründung
seiner Initiative verweist der Bundesrat auf
die massiven Folgen des Passivrauchens:
Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an
den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt
es in dem Gesetzentwurf. Gerade in
Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und
ungeborene Kinder den Gefahren einer
gesundheitlichen Schädigung besonders
ausgesetzt: Nirgends sei die
Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto
als Mitfahrer.
Einer Schätzung des
Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge
sei derzeit in Deutschland rund eine Million
Minderjähriger Tabakrauch im Auto
ausgesetzt. Nächste Schritte Der
Gesetzentwurf wird nun über die
Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.
Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des
Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen
gibt es hierfür nicht.
Bundesrat fordert
sexueller
Identität im Grundgesetz Der
Bundesrat hat beschlossen, einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes
beim Bundestag einzubringen. Ziel der
Initiative ist es, ein Verbot der
Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Identität verfassungsrechtlich zu verankern.
Diskriminierungsverbot in Artikel 3
ergänzen Neben dem allgemeinen
Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem
Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des
Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher
Diskriminierungsverbote. So darf
beispielsweise niemand wegen seines
Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Herkunft oder seines Glaubens
benachteiligt oder bevorzugt werden. Der
Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um
das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen
Identität zu erweitern. Grundgesetzlicher
Schutz erforderlich Lesben, Schwule,
Bisexuelle sowie trans-,
intergeschlechtliche und queere Menschen
(LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie
vor benachteiligt und angefeindet und seien
gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer
sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in
der Begründung. Die Statistik zur politisch
motivierten Kriminalität zeige, dass es im
Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im
Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe
als im Vorjahr. Im Themenfeld
„Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich
die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt.
Zwar habe sich die Lebenssituation der
Betroffenen in den vergangenen zwei
Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich
verbessert. Nur ein im Grundgesetz
verankertes Verbot schaffe aber einen
stabilen Schutz und entziehe dieses
Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der
verschiedenen politischen und
gesellschaftlichen Kräfte. Wie es weitergeht
Nun kann sich die Bundesregierung zur
Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann
ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb
derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf
befassen muss, gibt es nicht. Um das
Grundgesetz zu ändern, bedarf es im
Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit -
genau wie abschließend im Bundesrat, der -
auch wenn die Initiative von ihm selbst
ausging - am Ende des
Gesetzgebungsverfahrens über seine
Zustimmung zur Grundgesetzänderung
entscheidet.
Bundesrat
billigt
Sondervermögen „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ Die
Länder haben in der Bundesratssitzung am 26.
September 2025 das Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ gebilligt. Es schafft die
Grundlage für zusätzliche Investitionen in
zentrale Zukunftsbereiche.
500
Milliarden Euro über zwölf Jahre Das
Gesetz sieht die Einrichtung eines
Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung
von bis zu 500 Milliarden Euro vor. Damit
sollen zusätzliche Investitionen in die
Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis 2045
ermöglicht werden. Die Mittel können über
einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt
werden.
100 Milliarden Euro sind für
den Klima- und Transformationsfonds
vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro
stehen den Ländern für Infrastrukturprojekte
zur Verfügung. So solle die Modernisierung
Deutschlands systematisch und nachhaltig
vorangetrieben werden, heißt es in der
Gesetzesbegründung.
Vielfältige
Finanzierungsbedarfe Hintergrund des
Sondervermögens sei, dass Bund, Länder und
Kommunen nach den Krisen der letzten Jahre
vor enormen Aufgaben stehen. Große
Finanzierungsbedarfe gebe es in zahlreichen
Bereichen: Modernisierung von Verkehrs- und
Energieinfrastruktur, Wohnungsbau,
Digitalisierung, Sport, Krankenhauswesen,
Forschung und Entwicklung, Bildung,
Betreuung, Wissenschaft sowie Zivil- und
Bevölkerungsschutz. Zentrales Ziel sei zudem
die Erreichung der Klimaneutralität bis
2045.
Hohe öffentliche Investitionen
erforderlich Die deutsche Wirtschaft
wachse derzeit nur schwach – ein Grund dafür
seien Defizite in der öffentlichen
Infrastruktur. In den kommenden zehn Jahren
bestünde ein Investitionsbedarf von mehreren
hundert Milliarden Euro, wovon ein
erheblicher Teil auf den öffentlichen Sektor
entfalle.
Da die jährlichen
Bundeshaushalte solche Mittel nicht
verlässlich bereitstellen können, werde eine
langfristige Finanzierungsgrundlage
benötigt, um Investitionen in dieser Höhe
mit der nötigen Planungssicherheit zu
ermöglichen.
Bundesrat: Kritik am
Verfahren – Fokus auf Infrastruktur
gefordert In einer begleitenden
Entschließung begrüßen die Länder, dass mit
dem vorliegenden Gesetz erhebliche Mittel
für zusätzliche Investitionen in die
Infrastruktur und zur Erreichung der
Klimaneutralität bereitgestellt werden. Sie
kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf
nicht von der Bundesregierung, sondern von
Bundestagsfraktionen eingebracht wurde.
Dadurch hatte der Bundesrat keine
Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Bundesrat fordert, bei den
Investitionen ein besonderes Augenmerk auf
Infrastrukturen zu legen, die einen
wirtschaftlichen Wiederaufschwung
unterstützen. Außerdem kritisiert er
Bundesrat, dass nicht geregelt sei, wie die
Bundesregierung mit ihrem Anteil auch
Investitionen der Länder und Kommunen
fördern könne, und erinnert an die
entsprechende Vereinbarung des
Bundeskanzlers mit den Ländern.
Mehr
Tierschutz bei Tiertransporten in
Nicht-EU-Länder Der Bundesrat
hat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen
eine Entschließung gefasst, um den
Tierschutz bei Tiertransporten in
Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten)
sicherzustellen. Er fordert die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer
Ebene für klare und rechtsverbindliche
Regelungen einzusetzen.
Hintergrund
ist, dass es beim Export von Nutztieren in
bestimmte Drittstaaten zu gravierenden
Tierschutzverstößen gekommen sei - und
solche Fälle auch künftig nicht
ausgeschlossen werden können. Die
zuständigen Behörden seien nach geltender
Rechtslage nicht in der Lage, solche
Verstöße bei der Abfertigung von
Tiertransporten zu verhindern.
Mehr
Kompetenzen für die EU-Kommission Die
Länder fordern, den Transport lebender Tiere
in Drittstaaten nur dann zuzulassen, wenn
das betreffende Land gegenüber der
EU-Kommission eine Erklärung zur Einhaltung
des Gesundheitskodex für Landtiere abgegeben
hat.
Die EU-Kommission müsse das
Recht haben, Untersuchungsverfahren
einzuleiten und Tierexporte bei Verstößen zu
untersagen, bis die Mängel behoben sind. In
anderen Bereichen (zum Beispiel im
Abfallrecht) habe sich bereits gezeigt, dass
solche europäischen Beschränkungen rechtlich
möglich und verhältnismäßig seien, heißt es
in der Begründung.
Bilaterale
Veterinärabkommen prüfen und
wiederherstellen Der Bundesrat fordert
die Bundesregierung zudem auf, die im Jahr
2023 beschlossene Rücknahme der bilateralen
Veterinärbescheinigungen für den Export von
Zuchttieren zu überdenken. Die Maßnahme
sollte ursprünglich den Tierschutz stärken,
indem der Austausch genetischen Materials an
die Stelle lebender Tiertransporte tritt. In
der Praxis habe dies jedoch dazu geführt,
dass Behörden keine offiziellen Dokumente
mehr nutzen konnten, was die Situation
verschärft statt verbessert habe. Die Länder
fordern auch, in den
Veterinärbescheinigungen künftig
Tierschutzkriterien festzulegen.
Ann-Katrin Kaufhold neue
Vizepräsidentin des
Bundesverfassungsgerichts
Der Bundesrat hat Ann-Katrin Kaufhold
einstimmig zur neuen Vizepräsidentin des
Bundesverfassungsgerichts bestimmt. Kaufhold
wurde tags zuvor vom Bundestag zur
Verfassungsrichterin gewählt. Sie folgt als
Vorsitzende des Zweiten Senats der Richterin
Doris König, deren Amtszeit endet.
Professorin an der Universität München
Ann-Katrin Kaufhold ist seit dem Jahr 2016
Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht
an der Ludwig-Maximilians-Universität
München. Ihre Forschungsschwerpunkte
sind nationales und europäisches
Verfassungsrecht, öffentliches
Finanzmarktrecht und Klimarecht.
Bundesrat und Bundestag wählen im Wechsel
Die Wahl der Präsidenten und
Vizepräsidenten erfolgt gemäß Paragraf 9
Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Wechsel
zwischen Bundestag und Bundesrat. Der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin gehört
immer dem Senat an, dem der Präsident nicht
angehört.
Nationale
Minderheiten sollen ins Grundgesetz
Der Bundesrat hat auf Initiative
von Schleswig-Holstein, Brandenburg und
Sachsen eine Entschließung gefasst, mit der
er die Bundesregierung auffordert, nationale
Minderheiten und Volksgruppen ins
Grundgesetz aufzunehmen.
Schutz und
Anerkennung Deutschland habe die
Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen sowie das
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler
Minderheiten ratifiziert und damit eine
gesamtstaatliche Verantwortung für den
Schutz anerkannter Minderheiten übernommen.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden,
sei das Grundgesetz zu ergänzen.
Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung daher,
Artikel 3 wie folgt zu erweitern: „Der Staat
achtet die Identität der autochthonen
Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler
Minderheiten des Europarats in Deutschland
anerkannt sind.“
Signal nach innen
und außen In seiner Begründung verweist
der Bundesrat auf mehrere
Landesverfassungen, die bereits
Schutzbestimmungen enthalten. Auf
Bundesebene fehle bislang eine entsprechende
Regelung. Die Grundgesetz-Ergänzung würde
nicht nur die gemeinsame Verantwortung
Deutschlands verdeutlichen, sondern zugleich
ein außenpolitisches Signal, insbesondere
zugunsten deutschsprachiger Minderheiten in
Osteuropa setzen.
Kein neues
Grundrecht Die vorgeschlagene
Formulierung schaffe keine zusätzlichen
individuellen Grundrechte, stellt der
Bundesrat fest. Stattdessen stärke sie den
kollektiven Schutz der sprachlichen und
kulturellen Identität der anerkannten
Minderheiten und Volksgruppen in
Deutschland. Sie gelte ausdrücklich nur für
diejenigen Gruppen, die im
Rahmenübereinkommen des Europarats anerkannt
sind, wie zum Beispiel die Dänen in Teilen
Schleswig-Holsteins und die Sorben in Teilen
Brandenburgs und Sachsens. Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugeleitet. Diese ist in
ihrer Entscheidung frei, ob und wann sie
sich des Themas annimmt.
Länder pochen beim
Haushalt 2026 auf bestehende Zusagen
Der Bundesrat hat sich zum
Haushaltsgesetz 2026 geäußert. In seiner
Stellungnahme verweist er auf die anhaltende
Schwäche der deutschen Wirtschaft. Handels-
und geopolitische Krisen, sinkende Exporte
sowie der Zollstreit mit den USA belasteten
Unternehmen und Bürger gleichermaßen.
Strukturreformen und
Haushaltskonsolidierung Positiv hebt der
Bundesrat das Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität hervor,
insbesondere den 100-Milliarden-Euro-Anteil
für Länder und Kommunen. Gleichzeitig
fordert er Strukturreformen bei den
Sozialversicherungen sowie im Vergabe- und
Baurecht. Eine solide
Haushaltskonsolidierung und stabile
Staatsfinanzen seien die Voraussetzung für
zusätzliche Handlungsspielräume.
Zusagen müssen eingehalten werden Der
Bundesrat verweist auf steigende Belastungen
durch Sozialversicherungen, Verteidigungs-
und Sicherheitsausgaben sowie
Finanzierungslücken von über 170 Milliarden
Euro bis 2029. Trotz dieser
Herausforderungen müssten bestehende Zusagen
an die Länder eingehalten werden. Kritisch
sehen die Länder jene Programme des Bundes,
deren dauerhafte Finanzierung bei ihnen
verbleibt. Sie fordern, bereits zu Beginn
auf nachhaltige Finanzierbarkeit zu achten.
Kostenbeteiligung bei Integration
Geflüchteter Die Länder erinnern an die
zugesagte Kompensation des Bundes für das
Investitionssofort- und Klimaschutzprogramm
2030 und kritisieren die unzureichende
Kostenbeteiligung bei der Aufnahme und
Integration Geflüchteter. Zugleich begrüßen
sie zusätzliche Mittel für den Klimaschutz
und fordern eine schnelle Umsetzung
entlastender Maßnahmen wie die Senkung der
Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß.
Bundesregierung plant Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von 520 Milliarden Euro Der Entwurf
des Haushaltsgesetzes 2026 sieht Einnahmen
und Ausgaben von 520,5 Milliarden Euro vor –
ein Plus von etwa 3,5 Prozent gegenüber
2025. Die Nettokreditaufnahme beträgt 89,9
Milliarden Euro. Für das Sondervermögen
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind
58,9 Milliarden Euro eingeplant, wovon der
größte Teil – 21,3 Milliarden Euro – in die
Verkehrsinfrastruktur fließen soll.
Daneben soll in die Krankenhaus-, Energie-,
Bildungs-, Betreuungs- und
Digitalisierungsinfrastruktur investiert
werden. Länder und Kommunen sollen im Jahr
2026 aus diesem Sondervermögen 8,3
Milliarden Euro erhalten. Weitere
Sondervermögen Aus dem Sondervermögen
„Bundeswehr“ sollen im nächsten Jahr
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 25,5
Milliarden Euro getätigt werden, wodurch der
Verteidigungsetat insgesamt auf 82,7
Milliarden Euro steigen würde.
Damit
würde Deutschland 2026 eine NATO-Quote von
2,83 Prozent erreichen. Für das
Sondervermögen „Klima- und
Transformationsfonds“ werden für das nächste
Jahr Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 33,1
Milliarden Euro festgelegt.
Rekordinvestitionen Die Investitionen
erreichen 2026 ein Rekordniveau von 126,7
Milliarden Euro – rund 9,5 Prozent mehr als
2025. Schwerpunkte sind Verkehr, Bildung und
Betreuung, Forschung, Wohnungsbau,
Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz
sowie innere und äußere Sicherheit.
Etat des Bundesrates Für den Bundesrat
sind im nächsten Jahr gut 41 Millionen Euro
im Haushaltsgesetz vorgesehen – nach wie vor
einer der kleinsten Einzelpläne. Wie es
weitergeht Der Bundesrat leitet seine
Stellungnahme nun der Bundesregierung zu.
Sie verfasst eine Gegenäußerung und legt
dann beide Dokumente dem Bundestag vor, der
bereits mit seinen Beratungen begonnen hat.
Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung
des Haushaltsgesetzes befasst sich der
Bundesrat abschließend damit.
Haushalt 2025
passiert den Bundesrat Der
Bundesrat hat das Haushaltsgesetz 2025
gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens
der Ampel-Koalition im Bund im November 2024
konnte dieser nicht rechtzeitig
verabschiedet werden, sodass bis jetzt die
vorläufige Haushaltsführung galt.
Mehr Ausgaben als 2024 Der
Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von
rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht
einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber
2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp
82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen).
Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz
rund 63 Milliarden Euro vorgesehen.
Investitionen können aber auch aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität finanziert werden, das
ebenfalls auf der Tagesordnung des
Bundesrates steht (TOP
79). Investitionsschwerpunkte Nach
Angaben der Bundesregierung liegen
Investitionsschwerpunkte in den Bereichen
Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung,
Innovation, Bildung und Forschung,
Klimaschutz sowie innere und äußere
Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für
die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und
Brückeninfrastruktur eingeplant.
Drei zentrale Herausforderungen Mit dem
Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung
nach eigenen Angaben auf drei zentrale
Herausforderungen: die verschärfte
Sicherheitslage durch den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, die
anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den
dringenden Modernisierungsbedarf
Deutschlands.
Sie setze daher auf
Investitionen in Wachstum, innere und äußere
Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum
Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig stehe die
Konsolidierung des Haushalts im Fokus:
Ausgaben würden nur unter striktem
Finanzierungsvorbehalt genehmigt und
staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit
geprüft.
Etat des Bundesrates Auch
der Etat des Bundesrates als
Verfassungsorgan ist Teil des
Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5
Millionen Euro ist er einer der kleinsten
Einzelpläne. Wie es weitergeht Das
Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und
verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum
1. Januar 2025 in Kraft.
Bundesrat richtet neuen
Digitalausschuss
ein Der Bundesrat hat einen
neuen ständigen Ausschuss für Digitales und
Staatsmodernisierung eingesetzt.
Gleichzeitig hat er die Ausschüsse für
Familie und Senioren und den Ausschuss für
Frauen und Jugend zusammengelegt und so den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend neu gebildet.
Damit bleibt es
im Bundesrat bei insgesamt 16 Ausschüssen.
Zuständigkeiten orientieren sich an
Bundesministerien Die Aufgabenverteilung der
Fachausschüsse entspricht im Wesentlichen
der Zuständigkeitsverteilung der
Bundesministerien. Auf diese Weise steht dem
Sachverstand der Bundesregierung der des
Bundesrates bzw. der der Länder unmittelbar
gegenüber. Jedes Land entsendet in jeden
Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder und
besitzt dort eine Stimme.
Bundesrat erinnert an 35 Jahre
deutsche Einheit
und fordert gemeinsame Kraftanstrengung für
die Zukunft Mit einer am 26.
September 2025 einstimmig gefassten
Entschließung, die auf einen Antrag aller
Länder zurückgeht, erinnert der Bundesrat an
den 35. Jahrestag der Wiedervereinigung.
Dank großer Anpassungs- und
Aufbauleistungen in Ostdeutschland und der
westdeutschen Solidarität sei der
Einheitsprozess weit fortgeschritten. Die
Krisen der letzten Jahre und der
Strukturwandel in Wirtschaft und
Gesellschaft belasteten jedoch viele
Menschen in ganz Deutschland.
Mit
Blick auf die anstehenden Herausforderungen
stünden die Länder zu ihrer föderalen
Verantwortung für ein geeintes Deutschland
in der Mitte Europas: Es gehe dabei um den
Schutz der Demokratie nach außen und innen.
Nationale Kraftanstrengung Die
Länder fordern, bestehende Strukturschwächen
zügig zu beheben und die deutsche Einheit im
vierten Jahrzehnt so voranzubringen, dass
trotz bestehender Unterschiede überall
gleiche Entwicklungschancen bestünden. Dafür
brauche es eine gemeinsame nationale
Kraftanstrengung.
Modernisierung auf
allen Ebenen Dies erfordere es, die
staatliche Organisation und öffentliche
Verwaltung in Deutschland auf allen Ebenen
in einem gemeinsam abgestimmten Vorgehen zu
modernisieren. Die Länder stünden dafür
bereit.
Aktive Auseinandersetzung
mit der Wiedervereinigung Zugleich ist
es aus Sicht des Bundesrates wichtig, sich
mit der Geschichte der DDR, dem Prozess der
Wiedervereinigung und den Erfahrungen des
gesellschaftlichen Wandels
auseinanderzusetzen. Daher unterstützt er
die zügige Einrichtung des „Zukunftszentrums
für die Deutsche Einheit und Europäische
Transformation“ in Halle (Saale).
Deutsche Einheit als Vorläufer europäischer
Integration Abschließend erinnern die
Länder daran, dass Ostdeutschland durch die
Wiedervereinigung sofort Teil der
Europäischen Gemeinschaft wurde. Sie
würdigen die Revolutionen und Reformen in
Mittel- und Osteuropa, deren Staaten erst
später der Europäischen Union beitraten.
Ihre Demokratiebewegungen hätten jedoch
entscheidende Impulse für Öffnung und Wandel
auch in Deutschland gegeben. In Fortsetzung
der deutschen Einheit gelte es, auch die
Einheit Europas aktiv zu gestalten und der
europäischen Integration neue Dynamik zu
verleihen.
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Bessere Förderkonditionen bei
Neubauförderprogrammen KFN und KNN |
Berlin, 23. September 2025 - Für die
Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher
Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau
im Niedrigpreissegment (KNN)“ gelten ab
heute deutlich attraktivere Zinskonditionen.
Das Bundesbauministerium setzt damit noch in
diesem Jahr einen starken Impuls,
klimafreundlichen sowie auch
flächeneffizienten und bezahlbaren Wohnraum
zu schaffen. In einem ersten Schritt waren
im Programm KNN schon Verbesserungen in Form
der Anpassung der Baukostenobergrenze und
der Wohnflächengrenze umgesetzt worden.
Verena Hubertz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Viele Messpunkte deuten auf eine Erholung
im Wohnungsbau hin. Diesen Aufschwung wollen
wir befeuern. Wir ziehen deshalb den
wichtigen Hebel der Zinsverbilligung für
Bauherrinnen und Bauherren noch ein gutes
Stück nach oben, damit noch mehr bezahlbarer
und klimafreundlicher Wohnraum entstehen
kann.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Wir liegen damit deutlich unter den
aktuellen Marktkonditionen. Zusammen mit der
geplanten befristeten Fördermöglichkeit für
den EH 55-Standard zur Aktivierung des
Bauüberhangs und dem Bau-Turbo setzen wir
gute Rahmenbedingungen, um Planungen schnell
von der Idee zur Schlüsselübergabe
umzusetzen.“
KFN ist eines der
wichtigsten Neubauprogramme des Bundes. Seit
2023 konnten bereits ca. 115.000
klimafreundliche Wohneinheiten gefördert
werden. Mit dem Programm können der Neubau
und der Ersterwerb klimafreundlicher und
energieeffizienter Wohn- und
Nichtwohngebäude gefördert werden.
Investoren, Genossenschaften, Unternehmen
und Privatpersonen können die Förderung
durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer
Hausbank beantragen. Kommunen können
Zuschüsse erhalten. Eine größere
Unterstützung gibt es für Gebäude, die
zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG) erreichen.
Bei KNN
hatte es bereits Anfang des Monats
Konditionsverbesserungen gegeben. Zum einen
werden Küchen und Wohnküchen künftig als
Aufenthaltsräume gewertet. Das Programm
wurde damit an die Baupraxis angepasst, die
häufig bei kompakten Wohnungen die Küche
offen gestaltet. Die Flexibilität der
Wohnraumgestaltung für die Bauherrinnen und
Bauherren wurde dadurch erhöht. Zum anderen
war die Baukostengrenze angehoben worden.
Durch die Anhebung sind mehr Projekte als
zuvor innerhalb der Kostengrenze
realisierbar.
Das Programm KNN
fördert klimagerechte und flächeneffiziente
Neubauvorhaben. Über eine
Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer
Wohnraum entstehen. Ebenso kann der Kauf
neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und
die Vorgaben erfüllen, gefördert werden. Die
Förderung für Investoren, Genossenschaften,
Unternehmen und Privatpersonen erfolgt
mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen
können Zuschüsse erhalten. Die Förderung
erfolgt mittels zinsverbilligter
KfW-Kredite. Weitere Informationen dazu
finden Sie auf der Homepage der KfW:
KNN und
KFN
|
Neuordnung und Anpassung von
Vorschriften im Berufsrecht der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und
weiterer rechtsberatender Berufe
|
Berlin, 22. September 2025 -
Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der
rechtsberatenden Berufe sollen neu
strukturiert, vereinheitlicht und
verständlicher gestaltet werden. Dies sieht
ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.
Erfasst von der Neuordnung sind vor
allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche
Tätigkeit der Anwalts- und
Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen
Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem
sieht der Entwurf Erleichterungen und
erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung
vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz
im Inkassorecht gestärkt werden.
Der
Entwurf sieht im Einzelnen insbesondere
folgende Änderungen vor: Anpassungen bei
Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht Im
Bereich der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht
sollen die Regelungen bei den Rechtswegen
und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
insgesamt klarer und kohärenter gefasst
werden. Dazu sollen Anpassungen in der
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der
Patentanwaltsordnung (PAO) und dem
Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgenommen
werden.
Für Rechtsbehelfe gegen
rechtliche Hinweise, Rügen,
Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von
Rechtsanwältinnen und -anwälten soll
einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und
die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden
sein. In der PAO und im StBerG sollen
vergleichbare Änderungen vorgenommen werden.
Zudem sollen derzeit bestehende Probleme
mit der gesetzlich nicht konkret geregelten
sogenannten „missbilligenden Belehrung“
gelöst werden. In diesem Kontext soll der
Begriff der „Belehrung“ künftig durch
denjenigen des „rechtlichen Hinweises“
ersetzt werden.
Abwicklung von
Kanzleien Die Regelungen zur Abwicklung
von Kanzleien sollen in BRAO, PAO, StBerG
und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
modifiziert werden. Dadurch soll eine
übermäßige Belastung der Kammern verhindert
werden, ohne dass das bewährte Konzept der
Abwicklungen grundsätzlich in Frage gestellt
wird.
Vereinheitlichung der
Regelungen zur Berufung und Abberufung
ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
Die Regelungen zur Berufung und Abberufung
ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei
den Berufsgerichten in BRAO, PAO, StBerG,
BNotO und WPO sollen vereinheitlicht und
stringenter gefasst werden.
Änderungen bei der Verwahrung von
notariellen Urkunden Die Zuständigkeit
für die dauerhafte Verwahrung von
notariellen Urkunden soll von der Justiz auf
die Archivverwaltungen übertragen werden.
Damit verbunden ist auch die
Verantwortlichkeit für Einsichtsbegehren in
diese Urkunden und Verzeichnisse. So soll
insbesondere für Forschende die Einsicht
deutlich vereinfacht werden.
Einstellung von Vorsorgeverfügungen in das
Vorsorgeregister Künftig sollen in das
Zentrale Vorsorgeregister beglaubigte
Abschriften von Vorsorgeverfügungen
aufgenommen werden können. Das ermöglicht
eine verbesserte Information der
Einsichtsberechtigten wie z. B. Ärztinnen
und Ärzte.
Verbraucherschutz bei
Inkasso Im Rechtsdienstleistungsgesetz
(RDG) soll durch verschiedene Maßnahmen wie
der Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher insbesondere im Bereich des
Inkassorechts verbessert werden. So sollen
beispielsweise im Fall von sog.
Konzerninkasso die Schutzvorschriften des
RDG künftig anwendbar sein. Bisher gelten
diese nicht, wenn ein Unternehmen innerhalb
einer Unternehmensgruppe offene Forderungen
für andere Gesellschaften desselben Konzerns
einzieht.
Weitere bürokratische
Erleichterungen für rechtsberatende Berufe
Zudem sind für Rechtsanwältinnen und
-anwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte
sowie steuerberatende
Berufsausübungsgesellschaften bürokratische
Erleichterungen vorgesehen. Bei
verschiedenen anderen Voraussetzungen für
anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem
punktuelle Anpassungen geben.
Der
Referentenentwurf wurde heute an die Länder
und Verbände versendet und auf der
Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die
interessierten Kreise haben nun Gelegenheit,
bis zum 31. Oktober 2025 Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen werden auf der
Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher
Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen
Legislaturperiode veröffentlicht. Das
Gesetzgebungsverfahren konnte jedoch wegen
des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode
nicht mehr abgeschlossen werden. Der jetzt
veröffentlichte Gesetzentwurf wurde
gegenüber dem früheren Entwurf punktuell
modifiziert und um weitere Inhalte ergänzt.
|
Expertenkommission zum Mietrecht
nimmt Arbeit auf |
Fokus auf
der Sanktionierung von Mietwucher und
Verstößen gegen die Mietpreisbremse
Berlin, 16. September 2025 - Die von
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig
berufene Expertenkommission zum Mietrecht
ist heute zu ihrer ersten Sitzung
zusammengekommen. Die Expertenkommission
soll bis zum 31. Dezember 2026 Vorschläge
zur Reform des Mietrechts erarbeiten.
Insbesondere soll sie eine neue
Bußgeldregelung für Verstöße gegen die
Mietpreisbremse sowie einen Vorschlag für
eine Neufassung des Bußgeldtatbestand des
Mietwuchers erarbeiten.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt
dazu: „Deutschland ist ein Mieterland.
Mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und
Bürger lebt in Mietwohnungen, rund 44
Millionen Menschen. Gute Bedingungen für
Mieterinnen und Mieter und genauso für
Vermieterinnen und Vermieter sind
entscheidend für ein gutes Leben in unserem
Land. Die Expertenkommission zum
Mietrecht wird bis Ende 2026 Vorschläge
erarbeiten, wie wir Mietpreisbremse und
Mietwuchertatbestand mehr Kraft verleihen
können. Ich bin sehr froh, dass die
Mietrechtskommission jetzt ihre Arbeit
aufnimmt – und dass alle Seiten mit an Bord
sind. Wer die Mietpreisbremse ignoriert, dem
müssen spürbare Konsequenzen drohen.
Wer Wuchermieten verlangt, darf damit
nicht durchkommen. Aus meiner Sicht ist
klar: Ein faires und effektives soziales
Mietrecht ist im Interesse von Mietern wie
Vermietern. Deshalb kommt es auf die
Expertinnen und Experten an, wirksame und
überzeugende Vorschläge vorzulegen, die wir
in dieser Wahlperiode dann auch umsetzen.
Noch in diesem Jahr will ich
außerdem andere wichtige Verbesserungen für
Mieterinnen und Mieter auf den Weg bringen:
neue Regeln für Indexmietverträge, möblierte
Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und
Schonfristzahlungen. Es ist höchste Zeit,
dass wir unser Mietrecht stärken. Denn
soziale Gerechtigkeit gibt es nur, wenn
Wohnen bezahlbar ist – und wenn das Dach
über dem Kopf auch wirklich Schutz bietet.“
Die Einsetzung der Mietrechtskommission
geht zurück auf eine Vereinbarung im
Koalitionsvertrag für die laufende
Legislaturperiode. Vereinbart wurde, eine
Expertengruppe mit Mieter- und
Vermieterorganisationen einzusetzen, die die
Harmonisierung von mietrechtlichen
Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung
der Mietwucher-Vorschrift im
Wirtschaftsstrafgesetz und eine
Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der
Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2026
vorbereiten soll.
Bei Auswahl der
Expertinnen und Experten wurde auf ein
ausgewogenes Verhältnis von Vertreterinnen
und Vertretern der Vermieter- und der
Mieterseite geachtet. Auch Vertreterinnen
und Vertreter aus Justiz, Wissenschaft und
Praxis, etwa der kommunalen Ebene, sind Teil
der Mietrechtskommission. So soll
sichergestellt werden, dass alle betroffenen
Interessen bei entsprechenden
Regelungsvorschlägen angemessen
berücksichtigt werden.
Die
Mietrechtskommission wird sich nun in
regelmäßigen Treffen zusammenfinden. Das
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz beabsichtigt, im Anschluss
an die Arbeit der Mietrechtskommission ein
Gesetz vorzulegen, das auf den
Arbeitsergebnissen der Kommission aufbaut.
|
Besserer Schutz
bei fehlerhaften Produkten – insbesondere
bei fehlerhafter Software
|
Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts
Berlin, 11.
September 2025 - Wer durch ein fehlerhaftes
Produkt einen Sachschaden oder eine
Körperverletzung erleidet, soll es künftig
in vielen Fällen einfacher haben,
Schadensersatz vom Hersteller zu erlangen.
So sollen die Regeln über die sogenannte
Produkthaftung ausgeweitet werden. Künftig
sollen diese Regeln generell auch für
Schäden gelten, die durch fehlerhafte
Software verursacht wurden, einschließlich
KI-Software. Relevant werden kann dies etwa
bei Unfällen mit autonom fahrenden
Fahrzeugen.
Darüber hinaus soll die
gerichtliche Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz aber auch generell
erleichtert werden. So soll es
Beweiserleichterungen für geschädigte
Personen geben. All das sieht ein
Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.
Mit ihm sollen Vorgaben der neuen
EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche
Recht umgesetzt werden.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt
dazu: „Ob eine fehlerhafte KI einen
Schaden verursacht oder eine lockere
Schraube – das darf für die Ansprüche von
Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen
Unterschied machen.
Deshalb wollen
wir die Produkthaftung ausweiten,
insbesondere den Schutz bei fehlerhafter
Software – auch bei KI. Außerdem wollen wir
es Geschädigten leichter machen, ihre
Ansprüche beim Schadenersatz durchzusetzen.
Davon profitieren die Verbraucherinnen und
Verbraucher – genauso wie diejenigen
Unternehmen, die sichere Produkte auf den
Markt bringen.“
Der Gesetzentwurf zur
Modernisierung des Produkthaftungsrechts
setzt die neue vollharmonisierende
EU-Produkthaftungsrichtlinie grundsätzlich
„1:1“ um. Die Vorgaben sind bis zum 9.
Dezember 2026 in nationales Recht
umzusetzen. Mit den Änderungen soll die
Produkthaftung den Anforderungen der
Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und
globaler Wertschöpfungsketten gerecht
werden.
Vorgesehen sind insbesondere
folgende wesentliche Änderungen: 1.
Produkthaftung auch für Software Software
soll künftig generell in die Produkthaftung
einbezogen werden, egal, wie sie
bereitgestellt und genutzt wird. Damit wird
der Digitalisierung Rechnung getragen.
Insbesondere KI-Systeme sollen der
Produkthaftung unterfallen.
Open-Source-Software die außerhalb einer
Geschäftstätigkeit entwickelt oder
bereitgestellt wird, bleibt wie bisher von
der Produkthaftung ausgenommen.
2.
Produkthaftung bei Kreislaufwirtschaft
Wird ein Produkt nach seinem
Inverkehrbringen so umgestaltet, dass es
wesentlich geändert wird (etwa durch
„Upcycling“), soll der umgestaltende
Hersteller künftig als Hersteller haften.
3. Produkthaftung in globalen
Wertschöpfungsketten Sitzt ein
Produkthersteller außerhalb der EU und ist
nicht greifbar, sollen neben ihm unter
bestimmten Voraussetzungen weitere Akteure
haften: Importeure, Hersteller,
Fulfilment-Dienstleister und Lieferanten.
Dasselbe soll für Anbieter von
Online-Plattformen gelten, wenn
Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund
der Darstellung eines Angebots davon
ausgehen können, dass das Produkt entweder
von der Online-Plattform selbst oder von
einem ihrer Aufsicht unterstehenden Nutzer
bereitgestellt wird.
4. Einfachere
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt
geschädigt wird, soll künftig leichter
Schadensersatzansprüche geltend machen
können. So soll etwa der ursächliche
Zusammenhang zwischen einem Produktfehler
und einer eingetretenen Rechtsgutsverletzung
grundsätzlich vermutet werden, wenn ein
Produktfehler feststeht und die eingetretene
Verletzung typischerweise auf diesen Fehler
zurückzuführen ist.
Zudem müssen
Unternehmen auf Anordnung eines vom
Geschädigten angerufenen Gerichts
Beweismittel offenlegen. Zugleich ist
sichergestellt, dass Geschäftsgeheimnisse
der Unternehmen effektiv geschützt werden.
Mit den Änderungen wird insbesondere darauf
reagiert, dass moderne Produkte wie
vernetzte Geräte und Software zunehmend
komplex ausgestaltet sind.
Der
Referentenentwurf wurde heute an die Länder
und Verbände versandt und auf der
Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die
interessierten Kreise haben nun Gelegenheit,
bis zum 10. Oktober 2025 Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen werden auf der
Internetseite des BMJV veröffentlicht.
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Deutlich mehr Geld für den
Wohnungsbau |
Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages stellt für die Themen
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im
Haushalt 2025 Mittel von 12 Milliarden Euro
bereit
Berlin, 5. September 2025 -
Der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages hat in seiner gestrigen
Bereinigungssitzung einige Anpassungen des
zweiten Regierungsentwurfs für den Haushalt
2025 beschlossen und stellt dem
Bundesbauministerium deutlich mehr Mittel
für seine Arbeit zur Verfügung.
Insgesamt beträgt der Haushalt im Einzelplan
25 für 2025 rund 12 Milliarden Euro – 7,4
Milliarden Ausgaben sowie 4,7 Milliarden als
Verpflichtungsermächtigungen. Dazu kommen
Programmmittel von rund 2,7 Milliarden Euro
aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK) sowie rund eine
Milliarde Euro im Klima- und
Transformationsfonds (KTF).
Verena
Hubertz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der
Haushaltsausschuss hat den Etat des
Bundesbauministeriums aufgestockt, dafür
sind wir sehr dankbar. Mit
Rekordinvestitionen von 23,5 Milliarden Euro
bis 2029 in den sozialen Wohnungsbau und
einer Verstetigung der Mittel für unsere
Neubauförderprogramme setzen wir die
Investitionsoffensive im Wohnungsbau fort.
Dazu kommt: In Deutschland schlummern
enorme stille Reserven – Wohnungen, die
genehmigt sind, aber noch nicht errichtet.
Baufertige Planungen wollen wir möglichst
schnell in Baustarts für gebaute Häuser
umwandeln. Dafür haben wir als befristeten
Impuls die Förderung für Baumaßnahmen im
Effizienzhaus 55 Standard mit EE
(Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien)
im Blick und bereiten in den nächsten
Monaten eine entsprechende Förderung vor.
Wir wollen aber nicht nur mehr und
günstiger Bauen, sondern auch besser
zusammenleben. Der Deutsche Bundestag
beabsichtigt daher, rund eine Milliarde Euro
in die Ertüchtigung von Sportanlagen und
Schwimmbädern in dieser Legislatur
auszubringen. Davon sind im Haushalt 2025
bereits 333 Millionen Euro an frischen
Programmmitteln ausgebracht.
Damit
der Ball wieder rollt, die Dusche wieder
funktioniert und der Sportkurs wieder
stattfinden kann. Wir steigern damit die
Attraktivität unserer Städte und Gemeinden
und modernisieren Stück für Stück unser
Land. Der Haushalt des Bundesbauministeriums
leistet als gewichtiger Investitionshaushalt
hierfür einen entscheidenden Beitrag.“
Mit dem Haushalt 2025 wurden für den
Einzelplan 25 u.a. folgende Punkte
verabredet: - Wohngeld: bedarfsgerechte
Erhöhung der Ausgaben um 210 Millionen Euro
auf 2,36 Milliarden Euro - Sozialer
Wohnungsbau: Neue Programmscheibe in Höhe
von 3,5 Milliarden Euro -
Städtebauförderung: Neue Programmscheibe der
Städtebauförderung in Höhe von rund 790
Millionen Euro.
Mit dem Haushalt
2025 wurden zudem folgende Punkte im Bereich
des Klima- und Transformationsfonds (KTF)
verabredet: Energetische Stadtsanierung:
Neue Fördermittel in Höhe von 75 Millionen
Euro. Anpassung urbaner und ländlicher
Räume an den Klimawandel: Neue Förderrunde
in Höhe von 80 Millionen Euro.
Zusätzlich wurden folgende Mittel im
Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität verabredet, die bislang
insbesondere im KTF veranschlagt waren:
- Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment (KNN): Neue
Programmscheibe in Höhe von 600 Millionen
Euro. - Klimafreundlicher Neubau (KFN):
Neue Programmscheibe in Höhe von rund 1,11
Milliarden Euro. - "Gewerbe zu Wohnen"
(GzW) wird in 2026 starten; Mittel in 2025
zur Vorbereitung des Programmstarts sind
bereitgestellt - Wohneigentumsförderung
für Familien (WEF): Neue Programmscheibe in
Höhe von 350 Millionen Euro. - Das
Förderprogramm "Jung kauft Alt" (JkA) wird
mit einer neuen Programmscheibe in Höhe von
350 Millionen Euro weitergeführt.
Außerdem wurde mit dem Programm Sanierung
kommunaler Sportstätten eine Programmscheibe
in Höhe von 333 Millionen Euro ausgebracht.
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Bundesregierungs-Beschlüsse
|
-
Gesetzentwurf zum elektronischen
Widerrufsbutton- Vertragswiderruf
unkompliziert per Klick - Bundeskabinett
beschließt Zweites
Betriebsrentenstärkungsgesetz -
Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen:
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf -
Änderung der Regelungen zur Einführung der
elektronischen Akte in der Justiz.
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
- Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer
Vorgaben im Kabinett beschlossen
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
zum elektronischen Widerrufsbutton
Berlin, 3. September 2025 -
Verbraucherinnen und Verbraucher
sollen es künftig vielfach einfacher haben,
wenn sie einen im Internet geschlossenen
Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen
sollen verpflichtet werden, den
elektronischen Widerruf per Schaltfläche
(Button) zu ermöglichen. Diese und weitere
Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den
die Bundesregierung heute auf Vorschlag der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz beschlossen hat.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt
dazu: „Der Widerrufsbutton macht für
Verbraucherinnen und Verbraucher das Leben
einfacher. Kein kompliziertes Suchen – keine
mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der
Widerruf eine Sache von wenigen Klicks.
Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische
Lösung zum Standard machen. Das verbessert
den Schutz vor ungewollten Verträgen – und
spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im
Internet kinderleicht ist, dann muss es auch
der Widerruf sein.“
Mit dem Gesetz
soll die geänderte
EU-Verbraucherrechterichtlinie in das
deutsche Recht umgesetzt werden. Die
Vorgaben sind überwiegend bis zum 19.
Dezember 2025 umzusetzen. Außerdem soll ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum
Auskunftsrecht von Patientinnen und
Patienten in das deutsche Recht umgesetzt
werden.
Im Einzelnen sind
insbesondere folgende Änderungen im
Gesetzentwurf vorgesehen: 1.
Verpflichtung zur Bereitstellung eines
elektronischen Widerrufbuttons
Unternehmen, die den Vertragsschluss per
Online-Benutzeroberfläche anbieten, sollen
verpflichtet werden, einen elektronischen
Widerrufsbutton bereitzustellen: Mit der
elektronischen Schaltfläche sollen
Verbraucherinnen und Verbraucher ihr
14-tägiges Widerrufsrecht ausüben können,
das ihnen gesetzlich zusteht, wenn der
Vertrag online geschlossen wird. Die neue
Vorgabe zum Widerrufsbutton soll in Bezug
auf Waren, Dienstleistungen und
Finanzdienstleistungen gelten. Deutschland
hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür
eingesetzt, dass eine solche elektronische
Widerrufsfunktion verpflichtend wird.
2. Angemessene Erläuterungen von
Finanzdienstleistungen Unternehmen sollen
Verträge über Finanzdienstleistungen und
ihre Folgen gegenüber Verbraucherinnen und
Verbrauchern künftig angemessen erläutern
müssen, wenn der Vertrag im Fernabsatz, also
beispielsweise im Internet oder am Telefon,
abgeschlossen wird. Damit soll
sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen
und Verbraucher eine informierte
Vertragsabschlussentscheidung treffen
können. Bei Online-Tools sollen
Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich
eine direkte persönliche Kontaktaufnahme
verlangen können.
3. Einschränkung
des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verträgen
über Finanzdienstleistungen Das
sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei
Verträgen über Finanzdienstleistungen, die
im Fernabsatz oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen werden, soll
eingeschränkt werden. Nach geltendem Recht
ist es so: Wenn ein Unternehmen vor
Vertragsschluss seine Informationspflichten
nicht vollständig erfüllt hat, kann der
Vertrag ohne jede Frist widerrufen werden.
Dies führt insbesondere dann zu unbilligen
Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler
nebensächlich war.
Künftig soll ein
solches „ewiges Widerrufsrecht“ bei
Verträgen über Finanzdienstleistungen
ausgeschlossen sein (bei Verträgen über
Waren und Dienstleistungen, die im
Fernabsatz oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen werden, ist das
schon heute so). Ein Vertrag über
Finanzdienstleistungen soll höchstens zwölf
Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss
widerrufen werden können – vorausgesetzt,
die Verbraucherin oder der Verbraucher wurde
über das Widerrufsrecht belehrt. Bei
Lebensversicherungen soll eine
Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen
gelten.
4. Kein Anspruch auf
Vertragsbedingungen in Papierform mehr
Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen
künftig nicht mehr in Papierform übermitteln
müssen. Bislang müssen sie dies auf
Verlangen tun. Mit der Änderung soll der
zunehmenden Digitalisierung Rechnung
getragen und sollen Unternehmen entlastet
werden.
5. Anspruch auf kostenlose
erste Kopie der Behandlungsakte In den
Gesetzentwurf wurde auch eine Regelung zur
Umsetzung eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs aufgenommen, nach der
Patientinnen und Patienten einen Anspruch
auf eine kostenlose erste Kopie aus ihrer
Behandlungsakte haben. Zur besseren
Unterscheidbarkeit von der „elektronischen
Patientenakte“ (ePA) wird die Bezeichnung
„Patientenakte“ im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) in „Behandlungsakte“ geändert.
Zugang zu Schuldnerberatung
sicherstellen: Bundeskabinett beschließt
Gesetzentwurf Die
Bundesregierung will den Zugang für
Schuldnerinnen und Schuldner zu
Schuldnerberatungsstellen sicherstellen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf des
Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz hat das Bundeskabinett
heute beschlossen. Er soll EU-Vorgaben zur
Schuldnerberatung umsetzen und flankiert den
Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der
ebenfalls heute beschlossen wurde.
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis
zum 20. November 2025 in nationales Recht
umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von
den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den
Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass
Verbraucherinnen und Verbrauchern, die
Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer
finanziellen Verpflichtungen haben oder
haben könnten, eine unabhängige
Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt
wird. Für diese Schuldnerberatung darf nur
ein begrenztes Entgelt verlangt werden.
Zudem verpflichtet die
EU-Verbraucherkreditrichtlinie die
Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission
über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen
für Schuldnerberatung zu berichten.
Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400
Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden
sich in kommunaler Trägerschaft oder in der
Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen.
Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend
kostenlos. Um diese Praxis nicht zu
gefährden, sieht der Entwurf vor, dass
Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos,
höchstens jedoch gegen ein begrenztes
Entgelt angeboten werden soll.
Der
Gesetzesvorschlag sieht außerdem vor, den
Ländern die Entscheidung darüber zu
überlassen, wie der Zugang zu
Schuldnerberatung sichergestellt wird.
Weiter enthält der Gesetzentwurf
Anforderungen an Anbieter von
Schuldnerberatung. So soll ihre
Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem
Schuldenregulierungsinteresse der
Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu
werden und Interessenskonflikte zu
vermeiden. Zudem soll eine jährliche
Berichtspflicht über die Zahl der
verfügbaren Einrichtungen für
Schuldnerberatung eingeführt werden.
Bundeskabinett beschließt Zweites
Betriebsrentenstärkungsgesetz Stärkung
der betrieblichen Altersversorgung
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des
Zweiten Betriebsrentenstärkungs-gesetzes
beschlossen. Das Gesetz soll die
betriebliche Altersversorgung als zweite
Säule neben der gesetzlichen Rente festigen
und breiter etablieren.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas:
„Betriebsrenten sind effizient und sicher,
besonders, wenn sie auf kollektiver
Grundlage von den Sozialpartnern organisiert
werden. Mit dem
Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig
besonders Beschäftigte mit geringen
Einkommen und in kleinen und mittleren
Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter
Zusatzrenten profitieren. Gute
Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im
Alter bei.“

F. Pinjo / BMAS.
Bundesfinanzminister
Lars Klingbeil: „Wir wollen die betriebliche
Altersversorgung stärken. Das gilt vor allem
für kleine und mittlere Unternehmen und für
Beschäftigte mit niedrigen Einkommen.
Betriebsrenten sind eine wichtige Säule
neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen
dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang
hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut
leben können. Unser Gesetzentwurf ist ein
wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte
Betriebsrenten erhalten können und so mehr
Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter
haben.“
Im Jahr 2018 wurden durch das
Betriebsrentenstärkungsgesetz neue
steuerliche Anreize für Geringverdiener
sowie eine neue tarifliche Form der
Betriebsrente, das Sozialpartnermodell,
eingeführt. Diese Maßnahmen werden nun
weiter ausgebaut, um die Betriebsrente zu
einem selbstverständlichen Bestandteil der
Altersvorsorge zu machen.
So senkt
der Entwurf die Hürden für eine Beteiligung
an einem bestehenden Sozialpartnermodell,
indem Sozialpartnermodelle künftig allen
Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der
entsprechenden Gewerkschaft offenstehen,
sofern die Sozialpartner zustimmen. Dies
kann die Verbreitung von Betriebsrenten
insb. bei kleinen und mittleren Unternehmen
erhöhen.
Außerdem wird die
Einkommensgrenze beim sogenannten
„BAV-Förderbetrag“ für Beschäftigte mit
geringen Einkommen moderat erhöht und
künftig regelmäßig angepasst, sowie der
jährliche BAV-Förderhöchstbetrag angehoben.
So soll der Zugang zu Betriebsrenten für
Beschäftigte mit geringen Einkommen
verbessert werden. Durch regulatorische
Anpassungen bei der Kapitalanlage werden
außerdem Renditechancen für die
Betriebsrenten erhöht.
Neben den
betriebsrentenrechtlichen Regelungen werden
auch punktuell Sozialgesetze geändert. So
wird zum Beispiel – wie im Koalitionsvertrag
vorgesehen – die Möglichkeit von
Online-Wahlen bei den
Sozialversicherungswahlen verstetigt und
erweitert.
Änderung der
Regelungen zur Einführung der elektronischen
Akte in der Justiz - Bundeskabinett
beschließt Gesetzentwurf Zur
Sicherung einer störungsfreien und
flächendeckenden Einführung der
elektronischen Akte in der Justiz sollen
Bund und Länder in einigen Bereichen regeln
können, dass Akten noch bis zum 1. Januar
2027 in Papierform fortgeführt werden
können. Das sieht ein Gesetzentwurf des
Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) vor, den das
Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Mit dem Gesetzentwurf trägt das BMJV
vorgetragenen Anliegen aus Justiz und
Ländern Rechnung. Pressemitteilung 03.
September 2025 Insbesondere folgende
Änderungen sind vorgesehen: Schaffung einer
bis zum 1. Januar 2027 befristeten
„Opt-out“-Regelung Es soll eine bis zum
1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage
(sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen
werden, die es Bund und Ländern ermöglicht,
bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise
auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und
(Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und
Zivilakten, Akten in Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits-
und sozialgerichtlichen Akten sowie
gerichtlichen Akten im
Strafvollzugsverfahren in Papierform zu
gestatten.
Damit soll letztmalig
eine Abweichung von der verpflichtend
vorgesehenen elektronischen Aktenführung zum
1. Januar 2026 bis längstens zum 1. Januar
2027 ermöglicht werden, um Schwierigkeiten,
die in einzelnen Ländern in Teilbereichen zu
Verzögerungen bei der Einführung der
elektronischen Aktenführung geführt haben,
zu begegnen.
Einzelfallbezogene
Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen
Aktenführung im Bereich der
Strafgerichtsbarkeit bis zum 1. Januar 2027
Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit
soll geregelt werden, dass
Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten
in Papierform anlegen und (weiter-)führen
können, wenn polizeiliche
Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch
übermittelt werden. Um einen reibungslosen
länder- und systemübergreifenden
elektronischen Akten- und Vorgangsaustausch
sowohl justizintern als auch mit den
Polizeibehörden zu gewährleisten, soll eine
Papieraktenführung außerdem zulässig sein,
wenn elektronisch übermittelte Akten oder
Vorgänge technisch nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand in das jeweilige
E-Akten-System übernommen werden können.
Beide Ausnahmeregelungen sollen bis zum
1. Januar 2027 befristet sein.
Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer
Vorgaben im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf
des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz beschlossen, mit dem die
EU-Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt
werden soll. Bereits die vergangene
Bundesregierung hatte einen Entwurf zur
Umsetzung der Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Das
Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch
seinerzeit nicht abgeschlossen. Die CSRD
zielt darauf ab, dass bestimmte Unternehmen
über die sozialen und ökologischen
Auswirkungen und Risiken ihrer
Geschäftstätigkeit berichten. Ziel des heute
veröffentlichten Gesetzentwurfs ist eine
möglichst bürokratiearme Umsetzung der
EU-Richtlinie.
Die CSRD ist Teil des
„European Green Deal“. Die Richtlinie wurde
seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2022
bereits einmal angepasst. Mit der
sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie wurde
die Pflicht zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine
sehr große Zahl betroffener Unternehmen
zeitlich aufgeschoben. Der heute
beschlossene Gesetzentwurf trägt dieser
Anpassung bereits Rechnung. Derzeit wird auf
europäischer Ebene über weitere Anpassungen
der CSRD verhandelt. So hat die
EU-Kommission inhaltliche Erleichterungen
und Vereinfachungen der Vorgaben
vorgeschlagen. Ziel ist es, die mit der
Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen
bürokratischen Lasten in ein angemessenes
Verhältnis zur politischen Zielerreichung zu
bringen.
Die Bundesregierung
unterstützt diese Initiative zum Abbau von
Bürokratie nachdrücklich. Der Gesetzentwurf
zur Umsetzung der CSRD geht nicht über das
hinaus, was europarechtlich geboten ist.
Erhebliche Entlastungen für Unternehmen, die
sich durch den laufenden EU-Reformprozess
sehr konkret abzeichnen, werden im
Gesetzentwurf an zentraler Stelle bereits
berücksichtigt. Im weiteren
Gesetzgebungsverfahren können ggf. weitere
Ergebnisse des EU-Reformprozesses
Berücksichtigung finden. Die Bundesregierung
setzt sich für die rasche Verabschiedung des
auf den Abbau von Bürokratie zielenden
EU-Reformpakets ein, um dessen Ergebnisse
noch im Rahmen dieses
Gesetzgebungsverfahrens vollständig
umzusetzen.
Insbesondere Folgendes
ist nach dem Entwurf vorgesehen: Pflicht
zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts
Betroffene Unternehmen sollen künftig
zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen
sogenannten Nachhaltigkeitsbericht
veröffentlichen und darin über die sozialen
und ökologischen Auswirkungen ihrer
Geschäftstätigkeit berichten. Umfang und
Detailgrad der
Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen
gesetzlich geregelt werden. Die Vorgaben
gehen über die schon heute geltenden
Berichtspflichten zu
Nachhaltigkeitsinformationen hinaus.
Schrittweises Inkrafttreten Die neuen
Vorgaben zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung werden
lediglich bestimmte Unternehmen treffen und
sie sollen schrittweise in Kraft treten. Ab
dem Geschäftsjahr 2025 sollen Unternehmen
berichtspflichtig werden, die
bilanzrechtlich als „groß“ gelten,
kapitalmarktorientiert sind oder ein
Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen
sind. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen EU-Reformpakets müssen sie
außerdem im Jahresdurchschnitt mehr als
1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben.
Ab dem Geschäftsjahr 2025
werden folglich schätzungsweise rund 240
deutsche Unternehmen
nachhaltigkeitsberichtspflichtig. Welche
weiteren Unternehmen nach den europäischen
Vorgaben ab dem Geschäftsjahr 2027 über ihre
Nachhaltigkeit berichten müssen, wird
derzeit noch in Brüssel verhandelt. Der
Gesetzentwurf sieht hier zwar schon
Pflichten vor. Möglichst im Laufe des
Gesetzgebungsverfahrens und rechtzeitig vor
Wirksamwerden der Berichtspflichten sollte
es aus Sicht der Bundesregierung aber zu
einer deutlichen Verkleinerung des
Anwendungsbereichs kommen, die sehr viele
Unternehmen entlasten wird.
Prüfung
durch Wirtschaftsprüfer Die Angaben in
den Nachhaltigkeitsberichten sollen künftig
durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden
müssen. Es soll sichergestellt werden, dass
die Prüfung durch sachkundige, unabhängige
und für diese Aufgabe qualifizierte Prüfer
erfolgt, die strengen Berufsgrundsätzen,
einer fortlaufenden Qualitätskontrolle und
der Berufsaufsicht unterliegen. Zu diesem
Zweck sollen die berufsrechtlichen
Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung
angepasst werden.
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Kommission zur
Sozialstaatsreform hat ihre Arbeit
aufgenommen
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Berlin, 1.
September 2025 - Unter Leitung von
Abteilungsleiter Nermin Fazlic (BMAS) hat
sich heute die Kommission zur
Sozialstaatsreform konstituiert. Die
Kommission soll Vorschläge zur
Modernisierung und Entbürokratisierung des
Sozialstaats erarbeiten. In seinem Grußwort
betonte Staatssekretär Dr. Michael Schäfer
(BMAS), dass seine Erwartungen an die
Kommission, den Sozialstaat
leistungsfähiger, bürgerfreundlicher und
effizienter zu machen, hoch seien.
Die Kommission setzt sich zusammen aus
Vertreterinnen und Vertretern von Bund,
Ländern und Kommunen. Für die
Bundesregierung nehmen neun Ressorts teil;
neben dem BMAS sind dies BMF, BMWSB, BMJV,
BMDS, BMG, BMBFSFJ, BMI und BMWE. Die
Bundesländer werden durch den Freistaat
Bayern, die Freie und Hansestadt Hamburg,
durch Nordrhein-Westfalen als Federführer
der Zukunftsinitiative der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz sowie durch den
Freistaat Sachsen und Niedersachsen als
(Co)-Vorsitzländer der
Ministerpräsidentenkonferenz vertreten.
Seitens der Kommunen gehören Mitglieder
der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher
Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher
Städte- und Gemeindebund) zur Kommission.
Nach Anhörung von Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft und Praxis, den
Sozialpartnern, Vertreterinnen und
Vertretern von Sozial- und
Wirtschaftsverbänden und anderen
Stakeholdern im September und Oktober 2025
wird die Kommission Vorschläge zur
Modernisierung des Sozialstaats diskutieren,
priorisieren und Empfehlungen erarbeiten.
Der inhaltliche Fokus liegt auf
steuerfinanzierten Leistungen wie zum
Beispiel dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag
und den Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Die
Kommission wird unter anderem untersuchen,
wie Verwaltungsabläufe beschleunigt werden
können, welche Leistungen sich unter
Umständen zusammenlegen und wie sich
Antragsstellung und Bearbeitung
digitalisieren lassen.
Staatssekretär im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, Dr. Michael Schäfer:
„Das Vertrauen der Menschen in den
Sozialstaat ist untrennbar mit dessen
Leistungs- und Funktionsfähigkeit verbunden.
Wir haben einen starken Sozialstaat. Aber er
muss dringend moderner werden. Er muss
schneller, transparenter und verständlicher
werden. Und er kann nicht ohne effektive und
bürgerfreundliche Digitalisierung gedacht
werden. Es liegen bereits viele Ideen,
Reformvorschläge und Expertengutachten auf
dem Tisch. Die Kommission wird diese und
auch neue Anregungen im Austausch mit
externen Fachleuten prüfen und konkrete
Empfehlungen aussprechen, sodass wir ab 2026
in die Umsetzung gehen können.“
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