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Wiesbaden/Duisburg, 9. Juli 2026 - Bundeskanzler
Friedrich Merz hat heute mit dem Ministerpräsidenten
von Israel, Benjamin Netanjahu, telefoniert. Beide
tauschten sich insbesondere zur Lage in Libanon
sowie in den Palästinensischen Gebieten aus. Der
Bundeskanzler betonte, Schritte hin zu einer
faktischen Teilannexion des Westjordanlandes dürfe
es nicht geben. Er unterstrich zudem die
Bedeutung des Rahmenabkommens zwischen den USA und
Iran als beste Chance für Stabilität in der Region.
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Berlin/Duisburg, 1. Juli 2026 - Die wesentlichen
Änderungen im Zuge der Umgestaltung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende treten heute in
Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit dem 13. SGB
II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus
dem Koalitionsvertrag um.
Mit der Reform
wird das Verhältnis zwischen Solidarität und
Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
neu ausbalanciert. Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas: „Wir stärken mit den Änderungen
Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung
in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Klar ist: Wer Hilfe braucht, muss Hilfe
erhalten. Menschen mit besonderen
Herausforderungen können weiterhin darauf vertrauen,
dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und
berücksichtigt wird. Zur Solidarität gehört aber
auch: Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit
bemühen. Der Vorrang für Arbeit, wo immer es geht,
steht im Mittelpunkt der Umgestaltung der
Grundsicherung. Und wenn es für eine nachhaltige
Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht,
ist auch das weiterhin möglich. Die erfolgreiche
Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität
sind die Ziele der Neuen Grundsicherung. Wir setzen
mit der Reform auch ein starkes Signal gegen
Sozialleistungsmissbrauch. Wer den Sozialstaat
erhalten, modernisieren und besser machen will, der
darf hier nicht wegschauen. Das ist eine Frage der
Gerechtigkeit.“
Mit der Reform werden der
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung
der Grundsicherung und die Beschlüsse des
Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umgesetzt.
Sie zielt darauf ab, die Vermittlung in Arbeit zu
stärken. Den Jobcentern werden wirksamere
Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die
Mitwirkung der erwerbsfähigen leistungsbeziehenden
Menschen eingefordert werden kann.
Zugleich
sollen sie Langzeitarbeitslose noch besser auf dem
Weg in Arbeit unterstützen können. Die Jobcenter
erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur
Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Folgende wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli
2026 in Kraft: 1. Umbenennung der Geldleistung
„Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“ 2. Stärkung
der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs 3.
Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
4. Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den
Arbeitsmarkt 5. Erstgespräch persönlich im
Jobcenter 6. Höhere Verbindlichkeit bei der
Umsetzung des Kooperationsplans 7. Abschaffung
der gestaffelten Minderungshöhe und -dauer bei
Pflichtverletzungen 8. Wirksames Instrumentarium
bei Terminverweigerung 9. Änderungen bei der
persönlichen Anhörung und Schutz von Menschen mit
psychischen Erkrankungen 10. Abschaffung des
Schlichtungsverfahrens 11. Abschaffung der
Karenzzeit beim Vermögen. Die Höhe der
Vermögensfreibeträge wird an das Lebensalter
gekoppelt 12. Deckelung unverhältnismäßig hoher
Wohnkosten bereits während der einjährigen
Karenzzeit Wohnen 13. Kostensenkungsaufforderung
bei Kaltmieten, die gegen eine Mietpreisbremse
verstoßen 14. Ermächtigung zur Festlegung einer
kommunalen Quadratmeterhöchstmiete 15. Einführung
einer Anzeigepflicht der Jobcenter an die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit 16. Erweiterung
der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur
Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs
17. Einführung einer Arbeitgeberhaftung bei
Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung 18.
Verbesserung bei der Eingliederung
Langzeitleistungsbeziehender 19. Mehr
Flexibilität bei der Freien Förderung 20.
Anpassung der Förderung schwer zu erreichender
junger Menschen 21. Stärkung der Jobcenter in
Bezug auf Gesundheitsaspekte 22. Gesetzliche
Verankerung und Ausweitung des
Passiv-Aktiv-Transfers 23. Stärkung der
Jugendberufsagenturen 24. Informationen an junge
Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Agentur
für Arbeit 25. Digitalisierung und
Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie
Pilotierung neuer Technologien 26. Stärkung der
Jobcenter bei der Sachverhaltsermittlung und
Einholung von Nachweisen durch weitergehende
Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter. Weitere
Informationen finden Sie unter
www.bmas.de.
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