Politik des Bundes und mehr Sonderseiten
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Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen
Über 10 Milliarden Euro Entlastung seit November umgesetzt
Wildberger: „Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau“

 

Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung wurde beschlossen

 

Kabinett beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027 – Zweites Besoldungspaket für Schulleitungen und Lehrkräfte

 

Zahl der Woche
Schulanfang: Schul- oder Lehrbücher im Juni 2026 um 2,3 % teurer als ein Jahr zuvor

 

1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
Krankenkassenreform, Heizungsgesetz, Infrastruktur und „Nur Ja heißt Ja!“

 

Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Wiesbaden/Duisburg, 9. Juli 2026 - Bundeskanzler Friedrich Merz hat heute mit dem Ministerpräsidenten von Israel, Benjamin Netanjahu, telefoniert. Beide tauschten sich insbesondere zur Lage in Libanon sowie in den Palästinensischen Gebieten aus.
Der Bundeskanzler betonte, Schritte hin zu einer faktischen Teilannexion des Westjordanlandes dürfe es nicht geben. Er unterstrich zudem die Bedeutung des Rahmenabkommens zwischen den USA und Iran als beste Chance für Stabilität in der Region.

 

Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken Umgestaltung der Grundsicherung:
Änderungen treten in Kraft

Berlin/Duisburg, 1. Juli 2026 - Die wesentlichen Änderungen im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende treten heute in Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Mit der Reform wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Wir stärken mit den Änderungen Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Klar ist: Wer Hilfe braucht, muss Hilfe erhalten.
Menschen mit besonderen Herausforderungen können weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird. Zur Solidarität gehört aber auch: Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit bemühen. Der Vorrang für Arbeit, wo immer es geht, steht im Mittelpunkt der Umgestaltung der Grundsicherung. Und wenn es für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht, ist auch das weiterhin möglich.
Die erfolgreiche Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Ziele der Neuen Grundsicherung. Wir setzen mit der Reform auch ein starkes Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch. Wer den Sozialstaat erhalten, modernisieren und besser machen will, der darf hier nicht wegschauen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“

Mit der Reform werden der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung und die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umgesetzt. Sie zielt darauf ab, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Den Jobcentern werden wirksamere Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die Mitwirkung der erwerbsfähigen leistungsbeziehenden Menschen eingefordert werden kann.

Zugleich sollen sie Langzeitarbeitslose noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Die Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Folgende wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft:
1. Umbenennung der Geldleistung „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“
2. Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs
3. Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
4. Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt
5. Erstgespräch persönlich im Jobcenter
6. Höhere Verbindlichkeit bei der Umsetzung des Kooperationsplans
7. Abschaffung der gestaffelten Minderungshöhe und -dauer bei Pflichtverletzungen
8. Wirksames Instrumentarium bei Terminverweigerung
9. Änderungen bei der persönlichen Anhörung und Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen
10. Abschaffung des Schlichtungsverfahrens
11. Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen. Die Höhe der Vermögensfreibeträge wird an das Lebensalter gekoppelt
12. Deckelung unverhältnismäßig hoher Wohnkosten bereits während der einjährigen Karenzzeit Wohnen
13. Kostensenkungsaufforderung bei Kaltmieten, die gegen eine Mietpreisbremse verstoßen
14. Ermächtigung zur Festlegung einer kommunalen Quadratmeterhöchstmiete
15. Einführung einer Anzeigepflicht der Jobcenter an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
16. Erweiterung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs
17. Einführung einer Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung
18. Verbesserung bei der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender
19. Mehr Flexibilität bei der Freien Förderung
20. Anpassung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
21. Stärkung der Jobcenter in Bezug auf Gesundheitsaspekte
22. Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers
23. Stärkung der Jugendberufsagenturen
24. Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Agentur für Arbeit
25. Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer Technologien
26. Stärkung der Jobcenter bei der Sachverhaltsermittlung und Einholung von Nachweisen durch weitergehende Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmas.de.

 

1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Stellungnahme zu Krankenkassenreform, Gebäudemodernisierungsgesetz, Entlastung der Länder und Kommunen