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Abschlusspressekonferenz zur Kabinettsklausur in der Villa Borsig

Deutschland soll wieder an der Spitze stehen
1. Oktober 2025 - Zum Ende der zweitägigen Kabinettsklausur in der Villa Borsig präsentierte die Bundesregierung Einigkeit. Deutschland müsse in der Wettbewerbsfähigkeit wieder nach vorn. Dafür seien jetzt die Weichen gestellt worden, sagte Bundeskanzler Merz.

Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt haben zum Abschluss der zweitägigen Kabinettsklausur in der Villa Borsig Einigkeit gezeigt. Merz sprach von einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Im Fokus der Gespräche standen die Stärkung Wettbewerbsfähigkeit und die Staatsmodernisierung. Der Anspruch sei es, wieder an die Spitze zu kommen.

Dafür wurden in der Kabinettsitzung wichtige Themen wie die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen oder die Modernisierungsagenda verabschieden. Die Modernisierungsagenda soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten und Verwaltungsprozesse vereinfachen. Sie zeige eine „Haltung, das Land einfacher zu machen“, betonte Bundesfinanzminister Klingbeil.

Bundesinnenminister Dobrindt hob zudem hervor, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen wichtig sei, sich gegen neue hybride Bedrohungen zu wappnen. Er kündigte die Neufassung des Bundespolizeigesetzes, des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Errichtung eines Drohnenabwehrzentrums an.
Sehen Sie hier die Pressekonferenz im Video:

Lesen Sie hier die Mitschrift der Pressekonferenz: Bundeskanzler Friedrich Merz:

Meine Damen und Herren, herzlich willkommen! Ich freue mich sehr, dass Sie uns auch heute begleiten. Wir haben in den letzten beiden Tagen sehr intensiv miteinander beraten und viele Themen ausgetauscht. Wir haben dem eine Kabinettssitzung folgen lassen und auch einige sehr konkrete Beschlüsse gefasst.

Das war die erste Kabinettsklausur der Bundesregierung, die jetzt seit fünf Monaten im Amt ist. Wir hatten uns vorgenommen, vor der parlamentarischen Sommerpause einige Vorhaben sofort auf den Weg zu bringen. Sie sind auch alle am 11. Juli im Bundesrat bereits verabschiedet worden. Wir haben uns für die nächsten Monate einmal diese anderthalb Tage Zeit genommen, um über einige wichtige längerfristige Aufgaben zu sprechen.

Es standen zwei Themen im Vordergrund. Das eine Thema war die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Wir sehen im Augenblick natürlich die Probleme, vor denen die deutsche Wirtschaft steht. Aber wir haben den Anspruch, dass wir wieder an die Spitze kommen. Wir haben darüber auch intensiv mit drei Gästen diskutiert, einmal mit Professor Markus Brunnermeier, einem deutschen Hochschullehrer, der aber in den USA an der Universität von Princeton lehrt.

Er ist ein auf der ganzen Welt viel gefragter Ratgeber, unter anderem in Deutschland bei der Bundesbank. Wir haben mit der Technikvorständin der Deutschen Lufthansa AG, Grazia Vittadini, genauso wie mit dem persönlich haftenden Gesellschafter der Schwarz-Gruppe, Gerd Chrzanowski, ausführlich auch über sehr individuelle Themen gesprochen, die aber eine große Bedeutung für den gesamten Standort der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wir haben unsererseits auch einige Themen besprochen, die wir auf den Weg bringen wollen. Wir haben bereits einiges auf den Weg gebracht; das wissen Sie. Wir haben bereits eine Unternehmenssteuerreform umgesetzt. Die Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionsgüter sind so gut, wie sie in Deutschland in den letzten Jahrzehnten nicht waren. Wir sehen, dass das auch in der Wirtschaft angenommen wird, dass auch wieder investiert wird. Wir sehen, dass die Investitionen in Deutschland wieder deutlich zunehmen. Es hat in den letzten Jahren ja eine Abwanderung von Investitionen gegeben. Dieser Trend hat sich umgekehrt. Aber wir wissen, dass wir auch noch die guten Rahmenbedingungen schaffen müssen, die notwendig sind, damit diese Investitionen auf Dauer in Deutschland bleiben können. Wir wollen alle Möglichkeiten schaffen, sodass dies auch geschehen kann.

Wir haben heute im Kabinett einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschlossen. Das ist insofern wichtig, weil wir gerade im Gesundheitsbereich dringend Pflegekräfte brauchen. Das wird jetzt sehr viel einfacher. Die Anerkennungsverfahren werden so vereinfacht, dass wir sehr schnell die notwendigen Fachkräfte bekommen.

Wir haben uns intensiv mit einer Modernisierungsagenda befasst. Sie ist in der anschließenden Kabinettssitzung auch beschlossen worden. Kollege Karsten Wildberger hat das über die letzten Wochen mit allen Ressorts intensiv vorbereitet. Es gibt eine umfassende, wirklich richtig gute Hightech Agenda für unsere Wirtschaft, auch mit verschiedensten Möglichkeiten für neue Technologien, bis hin zu Themen wie KI oder Quantencomputing. Das wird jetzt konkret zur Anwendung kommen, und dafür gibt es konkrete Beschlüsse.

Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk” beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff ist ebenfalls beschlossen worden. Das gehört zu den Themen, die in Deutschland zum Teil lange diskutiert worden sind, und wir haben das heute beschlossen.

Wir haben heute die umfassende Modernisierungsagenda beraten und ebenfalls verabschiedet. Wir haben konkrete Beispiele besprochen. Ich will nur zwei nennen. Das eine ist: Wir zentralisieren die Portale für internetbasierte Fahrzeugzulassungen im Kraftfahrtbundesamt. Wir garantieren damit ein flächendeckendes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Unternehmen in Deutschland bei der Pkw-Zulassung. Das bündelt jetzt die Tätigkeit von 400 Zulassungsbehörden in Deutschland und entbindet diese Zulassungsbehörden von der Pflicht, selbst ein entsprechendes Portal vorzuhalten. Das wird auch deutliche Einsparungen auf der kommunalen Ebene auslösen.

Wir haben heute noch einmal den „Bau-Turbo“ besprochen. Er ist bereits auf dem Weg und im Gesetzgebungsverfahren. Wir werden das Bauen in Deutschland nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer machen. Die Schritte dafür sind eingeleitet.

Noch zwei weitere Themen: Wir automatisieren Teilschritte im Visumsverfahren mit künstlicher Intelligenz. Damit wird es in Zukunft deutlich einfacher, Visa für den Zugang in die Bundesrepublik Deutschland zu bekommen.

Last but not least hat der Bundesinnenminister die Eckpunkte für die Modernisierung des Dienstrechtes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Auch das hat das Kabinett anschließend beschlossen, sodass wir jetzt wirklich mit einigen sehr konkreten Gesetzgebungsvorhaben in den Deutschen Bundestag gehen.

Ich habe das Kabinett darauf hingewiesen, dass wir den nächsten und den übernächsten Mittwoch brauchen, um weitere Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg zu bringen. Nur dann, wenn wir am 8., spätestens am 15. Oktober damit ins Bundeskabinett gehen, können wir noch in diesem Jahr entsprechende Beschlüsse auch durch den Bundesrat bringen, der am 19. Dezember seine letzte Sitzung in diesem Jahr haben wird. Wir haben das Datum im Blick, damit wir im Laufe der nächsten Wochen weitere Gesetzgebungsverfahren beginnen können und sie rechtzeitig vor dem Jahresende abschließen können.

Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung zum Klima in der Koalition und zur Zusammenarbeit in der Koalition machen. Sie wissen, dass zwei sehr unterschiedliche Parteien – sogar drei, wenn Sie die CDU und die CSU als zwei getrennte Parteien nehmen – sich in dieser Koalition zusammengefunden haben. Aber ich kann als Bundeskanzler und auch als Parteivorsitzender der CDU sagen: Wir haben es in den letzten Monaten wirklich geschafft, eine sehr, sehr gute, sehr kollegiale, sehr offene Arbeitsatmosphäre in dieser Koalition zu schaffen. Der ganze gestrige Tag, der gestrige Abend, auch der heutige Morgen haben das gezeigt. Es gibt eine gute, vertrauensvolle, offene, kollegiale, partnerschaftliche Zusammenarbeit in dieser Koalition.

Deswegen bin ich sehr zuversichtlich, dass die uns gestellten Aufgaben gelöst werden können. Wir sind am Anfang. Wir sind jetzt gerade mal seit knapp fünf Monaten im Amt. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen, Monaten, auch in den Jahren, für die wir gewählt sind, wirklich gute Entscheidungen treffen, dass wir das Land wieder nach vorn bringen. Das ist unsere gemeinsame Absicht. Die ersten Schritte in die richtige Richtung sind getan. Vielen Dank.

Bundesminister Lars Klingbeil:
Ich darf Sie auch alle ganz herzlich begrüßen. Ich unterstreiche, was der Bundeskanzler gesagt hat. Das waren zwei sehr wichtige Tage für dieses Kabinett. Es hat Spaß gemacht, aber es war auch effektiv. Es hat uns, glaube ich, allen noch einmal verdeutlicht, welche Schritte wir als Nächstes konsequent zu gehen haben.

Wir haben in den Mittelpunkt dieser Klausur die Fragen von Wettbewerbsfähigkeit, die Frage, wie wir Innovationskraft in diesem Land steigern können, wie wir die wirtschaftliche Stärke, das Wachstum und die Arbeitsplätze hier in diesem Land sichern können, gestellt. Das ist die große Aufgabe, die diese Regierung hat, woran wir in den ersten Monaten mit Hochdruck gearbeitet haben. Aber wir sind weit davon entfernt, uns zufrieden zurückzulehnen, sondern sagen: Es gibt noch vieles zu tun, und wir müssen auch das Tempo bei vielen Dingen erhöhen.

Ich will für mich einfach unterstreichen, dass die oberste Priorität in den ersten fünf Monaten darin lag, zwei Haushalte auf den Weg zu bringen, 500 Milliarden Sondervermögen, also eine enorme Investitionssumme, auf den Weg zu bringen. Das ist vor wenigen Tagen abschließend im Bundesrat beschlossen worden. Das Geld kann jetzt fließen, das Geld kann jetzt umgesetzt werden.

Es war mein Appell an die Fachministerinnen und Fachminister und auch an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, dass wir jetzt gemeinsam dafür sorgen müssen, dass die Investitionen schnell fließen, dass sich etwas verändert im Land, dass wir merken, dass das Wachstum vorankommt, dass die Gerechtigkeit vorankommt, und dass die Bürgerinnen und Bürger auch durch die Rekordinvestitionen merken: Es verändert sich etwas in diesem Land.

Unser Anspruch – das habe ich gestern in der Klausur auch noch einmal deutlich gemacht –, ist, dass alle genau wissen, was jetzt in ihren Regionen, was vor Ort passiert, wofür beispielsweise die Gelder im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, der Bildung oder auch die Gelder, die über die Ministerpräsidenten und die Kommunen eingesetzt werden, verwendet werden. Es ist wichtig, dass alle jetzt genau sehen, was die Konsequenz dieser Rekordinvestitionen ist.

Der zweite Punkt ist auch eng mit der Modernisierungsagenda verbunden. Es geht ja nicht nur darum, dass das Geld fließt, sondern es geht auch darum, dass es schnell und effizient fließt. Wir wollen aus jedem Euro möglichst viel herausholen. Deswegen war es auch wichtiger Bestandteil dieser Klausur, noch einmal zu besprechen, wie wir möglichst viele private Investitionen zusätzlich zu den öffentlichen Geldern erreichen können. Stichworte sind das Standortfördergesetz und der Deutschlandfonds. Der Wachstumsbooster ist gerade vom Bundeskanzler angesprochen worden.

Aber es geht auch darum, dass wir unser Land so modernisieren, dass die Gelder schneller fließen können. Der „Bau-Turbo“ ist ein gutes Beispiel, ebenso das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, das über das Verkehrsministerium jetzt schnell auf den Weg gebracht wird und das wir vorhaben auch in diesem Jahr noch im Kabinett zu verabschieden. Das sind alles Maßnahmen, mit denen wir dafür sorgen, dass wir ein anderes Tempo in diesem Land bekommen und nicht ewig lange darauf warten müssen, dass Gelder investiert werden.

Ich will ausdrücklich unterstreichen, was der Bundeskanzler gesagt hat: Diese Modernisierungsagenda ist ein ganz wichtiger Bestandteil dessen, was wir uns als Kabinett vorgenommen haben. Es geht da um eine Haltung. Es geht um eine Haltung, die man am ganzen Tisch gespürt hat, dass wir unser Land einfacher machen wollen, dass wir es Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern leichter machen wollen, in diesem Land beispielsweise ein Unternehmen zu gründen, einen Verein zu führen, ein Haus zu bauen. Vieles davon macht ja gar keinen Spaß mehr. Deswegen haben wir uns vorgenommen – das war der gemeinsame Geist am Kabinettstisch –, das zu verändern. Das, was Karsten Wildberger mit der Modernisierungsagenda vorgelegt hat, ist dafür eine sehr gute Grundlage, und wir werden konsequent an diesem Thema weiterarbeiten.

Das schließt ein – das habe ich bei meiner Einbringungsrede zum Haushalt gesagt –, dass wir uns sehr einig sind, dass der Status quo unser Gegner ist, dass wir gerade in Zeiten, in denen es so große geoökonomische, sicherheitspolitische, auch europapolitische Umbrüche gibt, eine Bereitschaft brauchen, wirklich auch maßgeblich Veränderungen in diesem Land voranzutreiben. Das ist das, was wir uns in der Regierung vorgenommen haben und was wir auch konsequent in den nächsten Monaten umsetzen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, am Ende eine Bemerkung – das haben die Gäste uns widergespiegelt; es ist nicht so, dass wir es nicht vorher schon gewusst haben und auch nicht schon in die Richtung gearbeitet haben –: Es liegt gerade eine große Chance im europäischen Projekt. Das ist deutlich geworden. Alle gucken gerade auf Deutschland. Deutschland geht voran, was Investitionen, was Modernisierung, was politische Führung angeht. Wir haben eine große Chance, wenn wir in Deutschland die richtigen Entscheidungen treffen und wenn wir auch Führung zeigen und Orientierung geben, dass wir diejenigen sind, die Europa maßgeblich mit unseren engsten Freunden voranbringen.

Für mich als Finanzminister kann ich nur sagen: Das Projekt der Europäischen Kapitalmarktunion ist eines, was maßgeblich zum Erfolg der europäischen Idee beitragen kann. Ich will, dass es dazu beiträgt. Dafür müssen wir Umsetzungsschritte gehen. Allein die Frage, die uns in den letzten Tagen beschäftigt hat, wie wir es hinbekommen, dass wir nicht nur Start-ups haben, sondern dass auch die wachsenden Unternehmen, die Scale-ups, hier in Europa unterstützt werden, nicht in die USA gehen müssen, ist ein wichtiger Punkt, bei dem wir uns vorgenommen haben, auch Veränderungen voranzutreiben. Deswegen liegt neben den nationalen Aufgaben, die wir umsetzen und bei denen wir in zwei Tagen ein ganzes Stück vorangekommen sind, auch eine große Aufgabe in dieser Regierung, Europa voranzubringen. Das darf ich, glaube ich, abschließend sagen: Das eint diese Regierung, und das ist auch richtig, gerade in diesen Zeiten. Vielen Dank.

Bundesminister Alexander Dobrindt:
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Tat sind wir uns vollkommen einig darüber: Wir wollen, wir können und wir werden Deutschland voranbringen. All die Punkte, die angesprochen worden sind, sind Teil unserer Modernisierungs- und Wachstumsagenda, die dafür sorgt, dass wir manches, was in der Vergangenheit nicht erledigt worden ist, jetzt nachholen werden, Neues auf den Weg bringen werden, Investitionen ermöglichen und Dinge, die in Unordnung sind, in Ordnung bringen werden.

Ich habe in den letzten Monaten dafür gearbeitet, dass wir die Migration neu ordnen. Ich bin dankbar, dass auch dafür die Unterstützung der Koalition zu jedem Zeitpunkt vorhanden ist. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen, weil es da auf europäischer Ebene noch eine Reihe von Maßnahmen gibt, die auf den Weg gebracht werden müssen, wie beispielsweise das gemeinsame europäische Asylsystem. Wir haben gesagt, wir wollen es härten und schärfen. Genau das ist die Linie, die wir auch gemeinsam vertreten.

Wir haben in den letzten Monaten die Grundlagen für die Neuordnung des Zivilschutzes und des Bevölkerungsschutzes geschaffen. Ich bin auch da dem Finanzminister dankbar dafür, dass er die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat, dass wir hier deutlich aufbauen können. Wir werden im Bereich der Sicherheitsthemen grundlegende Entscheidungen treffen.

Ich bin dem Bundeskanzler sehr dankbar dafür, dass wir in der nächsten Woche auch die Möglichkeit haben werden, im Kabinett das Bundespolizeigesetz neu zu fassen. Nach Jahren der Nichterledigung wird es eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes geben, in dem auch die Drohnenabwehr formuliert sein wird und die rechtlichen Grundlagen für die Drohnenabwehr geschaffen werden. Wir haben auch dieses aktuelle Thema natürlich heute besprochen. Wir stellen fest, dass es eine hybride Bedrohungslage gibt, die steigt. Die Spionage, die Sabotage, das sind steigende Bedrohungen. Auch wenn sie abstrakt sind und noch nicht sehr konkret, wissen wir doch deutlich, dass das Steigen dieser Bedrohungslage jeden Tag offensichtlicher wird.

Jetzt geht es darum, dass wir Antworten auf diese hybride Bedrohung neu finden, und deswegen geht es um Aufspüren, Abwehren und Abfangen von Drohnen. Aufspüren, Abwehren und Abfangen beinhaltet natürlich auch Abschießen. Deswegen wird das Luftsicherheitsgesetz auch neu gefasst werden, auch in Absprache mit dem Bundesverteidigungsminister, weil es neben der Polizei auch eine Fähigkeit und eine Möglichkeit der Bundeswehr geben muss, dann im Rahmen der Amtshilfe bei der Drohnenabwehr tätig zu werden.

Wir werden ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum einrichten. Ich darf das hier auch noch einmal betonen. Dieses gemeinsame Drohnenabwehrzentrum soll den Informationsaustausch zwischen Ländern und Bund ermöglichen, die Gefahrenanalysen vornehmen, den Gefährdungssachverhalt bewerten und eine Koordinierung der operativen Maßnahmen ermöglichen. Wir müssen gemeinschaftlich darauf reagieren, also Kompetenzen in diesem gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum zusammenfassen, um uns gegen diese neue, wachsende Bedrohung auch entsprechend zu rüsten. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass wir das gemeinschaftlich als Aufgabe ansehen, die nur von Bund und Ländern zusammen erledigt werden kann. Dafür muss dann neben den rechtlichen Grundlagen auch die Bereitschaft vorhanden sein, sich gegenüber dieser neuen hybriden Bedrohung zur Wehr zu setzen.

Ich sage aber ausdrücklich auch: Nicht jede Drohne ist automatisch eine Bedrohung. Auch nicht jede Drohne, die durch fremde Mächte gesteuert wird, ist automatisch eine Bedrohung. Vieles ist heute im Bereich der Provokation zu sehen. So lautet auch die Einschätzung der Vorfälle, die wir in der vergangenen Woche in Schleswig-Holstein gesehen haben. Deswegen muss man immer angemessen auf die jeweilige Bedrohung reagieren. Aber genauso muss man für diese Angemessenheit der Reaktion die nötigen Rechtsgrundlagen zur Verfügung haben und die nötigen Techniken zur Verfügung haben. Die werden wir jetzt gemeinsam aufbauen, sodass wir mit Investitionen mit Sicherheit für das gerüstet sind, was an Herausforderungen besteht und was genau den Unterschied ausmachen wird, wenn es darum geht, dass wir Deutschland voranbringen wollen, können und auch werden.

Frage: Herr Bundeskanzler, wir haben gehört, Sie wollen eine Ruck-Rede halten. Wieso, und was ist davon zu erwarten?

Bundeskanzler Merz: Frau Mauer, ich werde am 3. Oktober, also am kommenden Freitag, die Rede zum Tag der Deutschen Einheit halten, die am 3. Oktober ja immer im Turnus von einem der Vertreter der Verfassungsorgane gehalten wird, und ich befinde mich noch in der Vorbereitung dieser Rede. Sie wird nicht so viel zurückschauen, sondern sie wird ein bisschen nach vorne gerichtet sein, und Sie wird ein paar Themen enthalten, die ich zur Lösung der Probleme in unserem Land als dringlich ansehe.

Frage: Herr Bundeskanzler, CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter hat ja gesagt, dass wir uns eigentlich längst in einem Spannungsfall befinden und dieser vom Bundestag erklärt werden müsste. Sehen Sie das auch so? Das würde nämlich der Bundeswehr zusätzliche Befugnisse auch zur Drohnenabwehr im Inland geben. Bisher ist ja nur geplant, wenn ich das richtig verstanden habe, dass diese Amtshilfe durch die Bundeswehr eigentlich nur auf drohende, schwere Unglücksfälle ausgerichtet ist. Ist geplant, dass man dabei auch weiter gehen wird?

Bundeskanzler Merz: Ich sehe das nicht so. Der Bundesinnenminister hat gerade die Rechts- und Sachlage beschrieben, und sie ist genau so auch im Kabinett besprochen worden. Dieser Hinweis des Kollegen hat in der Kabinettssitzung keine Rolle gespielt.

Frage: Herr Dobrindt, können Sie uns etwas dazu sagen, wie dramatisch die Lage in München ist?

Ich habe noch eine letzte Frage, wenn ich darf, an Herrn Merz. Sie waren jetzt hier in der Villa Borsig. Sie werden nicht mehr nach Meseberg gehen. Ist das jetzt das Ende von Meseberg gewesen?

Bundeskanzler Merz: Wir haben diesen Ort gewählt, weil er nach meinem Eindruck und auch unserem Eindruck für solche Klausurtagungen besser geeignet ist. Ob wir ihn dauerhaft nutzen, haben wir noch nicht entschieden.

Bundesminister Dobrindt: Wenn man den gestrigen Abend und die zwei Tage anschaut, kann man sagen, der Geist der Villa Borsig hat sich bewährt. Von daher ist das also durchaus etwas Positives.

Ja, ich habe Kontakt mit den Kollegen in Bayern, mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann. Allerdings geht es hierbei um eine Maßnahme, die jetzt von der Landespolizei in Absprache mit der Landeshauptstadt durchgeführt wird. Deswegen will ich jetzt von hier aus keine weiteren Erläuterungen geben. Aber es ist so, dass es zurzeit eben auf dem Gelände des Volksfestes die entsprechenden Durchsuchungen und Suchmaßnahmen gibt, sowohl mit den Spürhunden als auch mit den Techniken; das ist alles bekannt. Aber ich möchte jetzt um Verständnis dafür bitten, keine weiteren Aussagen zu treffen, um dem Innenminister jetzt nichts vorwegzunehmen.

Frage: Herr Bundeskanzler, Sie hatten ja ursprünglich gesagt, dass Sie jetzt mit einer Liste von ganz konkreten Forderungen nach Kopenhagen fliegen. Können Sie ganz kurz sagen, mit welchen Forderungen Sie dorthin fliegen? Offenbar wird das Verbrenner-Aus ja nicht dabei sein. Darauf hat man sich ja noch nicht geeinigt.

Ganz kurz noch zu dem russischen Sondervermögen: Wann soll das jetzt eigentlich konkret für dieses Darlehen zur Verfügung stehen?

Bundeskanzler Merz: Es gibt kein russisches Sondervermögen, sondern es gibt bei Euroclear hinterlegtes, verwahrtes Vermögen aus Russland. Dazu habe ich einen Vorschlag gemacht. Darüber wird heute Nachmittag informell gesprochen werden, wie dieser Rat überhaupt ein informeller Rat ist. Es wird keine Beschlussfassung geben. Ich werde aber noch einmal darauf drängen, dass auch die Europäische Union, dass die Europäische Kommission ihre Verantwortung beim Rückbau der Bürokratie wahrnimmt. Dazu gibt es aus verschiedenen Mitgliedsstaaten Vorschläge. Ich werde dazu auch den einen oder anderen Vorschlag machen. Aber das ist jetzt mit diesem informellen Rat zunächst einmal ein Beratungsprozess auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs. Es wird Ende des Monats Oktober einen formellen, wahrscheinlich zweitägigen Rat in Brüssel geben, bei dem dann gegebenenfalls konkretere Schritte unternommen werden.

Ich will nur noch einmal aus meiner Sicht sagen: Es kann mit dieser Regulierungsdichte aus Europa, aus der Europäischen Union so nicht weitergehen. Auch da muss grundlegend korrigiert werden. Das Thema der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ist jetzt seit zwei Jahren das Hauptthema, mit dem wir uns in der Europäischen Union befassen, und das muss auch in der Regulierung der Europäischen Union zum Ausdruck kommen. Es ist einfach zu viel, und darüber werden wir sprechen.

Bedrohung durch Terrorismus und Spionage: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Strafrechts

Berlin, 1. Oktober 2025 - Die Bundesregierung schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um das Strafrecht besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage einzustellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Danach soll insbesondere die Vorbereitung terroristischer Anschläge umfassender strafrechtlich verfolgt werden können.

Damit reagiert die Bundesregierung auf Anschläge in jüngerer Zeit. Terroristen haben für ihre Anschläge zuletzt wiederholt Alltagsgegenstände wie Autos oder Messer genutzt. Bereits die Vorbereitung von Taten solchen Gegenständen soll nun strafrechtlich verfolgt werden können. Auch soll etwa die Einreise sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ mit dem Ziel, in Deutschland eine terroristische Straftat zu begehen, von den neuen Regelungen erfasst und unter Strafe gestellt werden, ebenso wie neuere Formen der Terrorismusfinanzierung.

Mit dem Gesetz werden außerdem europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt. Um auf die zunehmende Gefahr der Spionage durch fremde Staaten in Deutschland zu reagieren, soll der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit verschärft werden.

Bundesministerin der Justiz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere freie Gesellschaft. Hierauf geben wir eine klare Antwort, indem wir unser Strafrecht klar gegen Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage nachjustieren. Unsere Strafverfolgungsbehörden können so wirksamer schon gegen die Vorbereitung von Anschlägen und hybrider Kriegsführung vorgehen. Das gilt insbesondere auch für die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern, die die Sicherheit der Menschen hier in Deutschland besonders bedrohen.“

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) vor:

Der Straftatbestand, mit dem die Vorbereitung von terroristischen Straftaten geahndet wird (§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat [künftig: „Vorbereitung einer terroristischen Straftat“]), soll angepasst werden. Zukünftig sollen auch Fälle erfasst sein, in denen ein Anschlag mit einem gefährlichen Werkzeug – etwa einem Fahrzeug oder einem Messer – vorbereitet wird. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass Täter in jüngerer Zeit zunehmend alltägliche Gegenstände für Anschläge missbrauchen.

In § 89a StGB soll darüber hinaus ein weiterer Fall unter Strafe gestellt werden: die Einreise nach Deutschland mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen. Damit soll der wachsenden Gefahr sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ – „Foreign Terrorist Fighters“ begegnet werden.

Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) soll auf neuere Erscheinungsformen ausgeweitet werden, um zum Teil hochgradig organisierten terroristischen Aktivitäten den Nährboden zu entziehen. Mit den Änderungen des Terrorismusstrafrechts werden zugleich Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt.

Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) soll verschärft werden. Damit wird auf die spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste reagiert, die den bisherigen Strafrahmen der Vorschrift nicht mehr als ausreichend erscheinen lässt. Zur Verfolgung dieser Straftaten sollen auch bestimmte verdeckte Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht werden (z. B. Online-Durchsuchung oder akustische Wohnraumüberwachung), die gerade bei der Strafverfolgung Angehöriger fremder Geheimdienste erforderlich sind.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier

1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025

Bundesrat erinnert an 35 Jahre deutsche Einheit
Die Beschlüsse
- Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei Organspenden
- Länder fordern langfristige Sicherung des Deutschlandtickets bis 2030
- Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr  
-
Bundesrat will Kontoeröffnung für Kinder von getrennten Eltern erleichtern
- Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens
- Bundesrat fordert
Schutz  sexueller Identität im Grundgesetz
- Bundesrat fordert erneut Rauchverbot in Autos
- Länder pochen beim Haushalt 2026 auf bestehende Zusagen
- Bundesrat billigt Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“
- Mehr Tierschutz bei Tiertransporten in Nicht-EU-Länder
- Ann-Katrin Kaufhold neue Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts
- Nationale Minderheiten sollen ins Grundgesetz
- Haushalt 2025 passiert den Bundesrat
- Bundesrat richtet neuen Digitalausschuss ein

Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei Organspenden erneut beim Bundestag ein
Der Bundesrat hat einen weiteren Vorstoß zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden unternommen. Er legt auch dem neuen Bundestag den bereits in der vergangenen Legislaturperiode von den Ländern beschlossenen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes vor.
Der Bundesrat möchte damit erreichen, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.

Widerspruch statt Zustimmung
Das Recht jeder Person, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt unverändert. Mit der Einführung der Widerspruchslösung soll künftig jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen oder seine Ablehnung auf andere Weise bekundet hat.

Bei Menschen, die die Bedeutung und Tragweite einer Organspende nicht erkennen können, wird eine Organentnahme grundsätzlich nicht erlaubt.

Art des Widerspruchs
Der Widerspruch kann laut Gesetzentwurf im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentiert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat.

Bei Minderjährigen entscheiden die Eltern, es sei denn, das Kind hat bereits zu Lebzeiten seinen Wunsch geäußert. Dabei müssen die Eltern den mutmaßlichen Willen des Kindes berücksichtigen.

Dringender Bedarf an Spenderorganen 
Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründete der Bundesrat seine Initiative aus dem vergangenen Jahr. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen.
Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde der Situation nicht spürbar verbessern. 

Aufklärung und Information 
Um eine informierte Entscheidung zur Organspende treffen zu können, fordert der Bundesrat eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dafür durch Informationsmaterialien, Kampagnen und Programme sorgen.

Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Länder fordern langfristige Sicherung des Deutschlandtickets bis 2030
Die Länder haben sich am 26. September 2025 mit den Plänen der Bundesregierung befasst, den Bundesbeitrag zur Finanzierung des Deutschlandtickets für das kommende Jahr gesetzlich zu regeln.

Finanzierung bis 2030 sicherstellen
In ihrer Stellungnahme fordern sie, die Bundesmittel nicht nur für 2026, sondern bis mindestens Ende 2030 verbindlich im Regionalisierungsgesetz festzuschreiben. Außerdem müsse der Verteilungsschlüssel auf die 16 Länder angepasst werden. Sie schlagen dazu eine konkrete Formulierung vor, um die politische Einigung der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 in den künftigen Gesetzestext aufzunehmen.

Gesetzgebungsverfahren schnell beenden
Auch das Deutschlandticket Job, das Ende 2025 ausläuft, müsse verlängert werden. Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Nur wenn das Gesetz bald verabschiedet würde, hätten Länder und Verkehrsunternehmen genug Zeit für die erforderlichen Anpassungen.

Der Bundesrat betont den Zusammenhang zwischen dem Erfolg des Deutschlandtickets und der Qualität des Verkehrsangebots. Deshalb müssten die allgemeinen Regionalisierungsmittel – also die Bundesgelder für den Nahverkehr der Länder – dauerhaft erhöht werden. Auf diese Weise könnten es gelingen, steigende Kosten zu decken und neue Verbindungen zu schaffen.

1,5 Milliarden Euro vom Bund
Laut Entwurfsbegründung habe die Einführung des Deutschlandtickets die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich gesteigert – das Ticket solle deshalb fortgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Finanzierungsbeitrag des Bundes im Jahr 2026 auf 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen.

Eine Pflicht zu Nachzahlungen ist nicht vorgesehen. Die Länder sollen weiterhin mindestens denselben Betrag beisteuern. Nachweispflichten der Länder Die Länder müssen laut Gesetzentwurf bis zum 30. Juni 2027 nachweisen, wie sie die Gelder verwendet haben. Der endgültige Nachweis ist bis zum 30. Juni 2028 fällig. Nicht oder zweckwidrig verwendete Mittel seien dem Entwurf zufolge künftig sofort zurückzuzahlen.

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme wird nun dem Bundestag zugeleitet. Zuvor hat die Bundesregierung Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.

Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr - Länder warnen vor Nachteilen für den Mittelstand
Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Beschaffungen militärischer Ausstattung vergaberechtlich beschleunigen und flexibler gestalten.

Beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat den Ansatz, wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte sicherheitspolitischen Prioritäten unterzuordnen. Er warnt jedoch davor, dass einzelne Maßnahmen – wie der Verzicht auf die Losvergabe oder die Ausweitung der Direktvergabe – kleinen und mittelständischen Unternehmen, Start-ups und Quereinsteigern den Zugang zum Verteidigungssektor erschweren könnten.

Gerade diese Unternehmen seien oft in der Lage, agil und innovativ auf neue Anforderungen zu reagieren. Verteidigung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher müsse dieses Potenzial umfassend genutzt werden.

Ausweitung auf zivile Verteidigung und Nachrichtendienste
Die Länder schlagen zudem vor, die vergaberechtlichen Erleichterungen über die Bundeswehr hinaus auch auf öffentliche Aufträge für Zwecke der zivilen Verteidigung auszuweiten. Zudem sollten auch Beschaffungen für die Nachrichtendienste einbezogen werden, da angesichts der veränderten Bedrohungslage auch dort eine deutlich schnellere Auftragsvergabe erforderlich sei.

Inhalte des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Maßnahmen für eine effizientere Beschaffung in der Bundeswehr vor. Er soll nicht nur für Rüstungsgüter gelten, sondern auch für zivile Aufträge, etwa den Kauf von Sanitätsmaterial oder die Vergabe von Bauleistungen. Außerdem ist vorgesehen, Schwellenwerte für Direktvergaben anzuheben und Verkäufe von Regierung zu Regierung zu erleichtern.

Des Weiteren soll die Losvergabe – also die gängige Praxis, einen öffentlichen Auftrag in mehrere Untereinheiten („Lose“) zu unterteilen und diese einzeln zu vergeben – bis 2030 ausgesetzt werden. In Ausnahmefällen sollen künftig Beschaffungen ohne vorherige Ausschreibung zulässig sein, wenn dies für die Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften erforderlich ist. Unternehmen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden, wenn dies deutsche Sicherheitsinteressen erfordern.

Hintergrund: Stärkung der Verteidigungsfähigkeit
Anlass des Gesetzentwurfs ist der seit über drei Jahren andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Russland sei die größte Bedrohung für Sicherheit, Frieden und Stabilität im euro-atlantischen Raum, heißt es in der Gesetzesbegründung – zumal zu erwarten sei, dass seine Ziele über die Ukraine hinausreichen könnten.
Um die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr zu erhöhen, seien neben steigenden Verteidigungsausgaben vor allem schnellere Beschaffungs- und Genehmigungsverfahren notwendig.

Bundesrat will Kontoeröffnung für Kinder von getrennten Eltern erleichtern
Auf Initiative Schleswig-Holsteins hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, in der er fordert, dass für das Eröffnen eines Taschengeldkontos künftig die Zustimmung des Elternteils genügt, bei dem das Kind nach einer Trennung seinen Lebensmittelpunkt hat (Obhutselternteil).

Die Rolle des Taschengeldes Zur Begründung verweisen die Länder auf die wichtige erzieherische Funktion des Taschengeldes: Es vermittele Sparen, Haushalten, einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld und fördere die Selbstständigkeit.

Ein Taschengeldkonto könne diesen Lernprozess unterstützen, da es Kindern den Umgang mit der Kontoführung und das bargeldlose Bezahlen näherbringe. Kontoeröffnung bisher nur gemeinsam möglich Auch wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, entscheide im Alltag oft allein der Obhutselternteil über das Taschengeld.

Für die Kontoeröffnung ist bislang jedoch die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, da die Vermögenssorge in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes ausgeübt werden muss. Nur in Angelegenheiten des täglichen Lebens kann ein Elternteil allein entscheiden - die Eröffnung eines Kontos wird von der Rechtsprechung jedoch nicht als eine solche, sondern als grundlegende Frage von erheblicher Bedeutung eingestuft.

Besonders bei gestörten Elternbeziehungen könne die bestehende Regelung Trennungskinder benachteiligen, da sie die frühzeitige Kontonutzung und das bargeldlose Bezahlen erschwere, heißt es in der Begründung. Weiteres Verfahren Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet in eigenem Ermessen, ob und wann sie sich damit befasst. Gesetzliche Vorgaben oder Fristen gibt es dafür nicht.

Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens
Der Bundesrat hat auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung zum begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind.

Diese Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention, heißt es im Entschließungstext. Jugendliche besonders empfindlich Wissenschaftliche Erkenntnisse würden belegen, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gilt besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet.

Früher Alkoholkonsum könne daher die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.

Fördernder Effekt auf Alkoholkonsum
 Zudem würden Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Schluss nahelegen, dass ein Großteil der Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren bereits Alkohol konsumiere – teils auch regelmäßig und in Form von Rauschtrinken. Studien würden zudem belegen, dass das sogenannte „begleitete Trinken“ keinen schützenden, sondern vielmehr einen fördernden Effekt auf riskanten Alkoholkonsum hat.

Daher sei ein gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu begrenzen und die Prävention zu stärken. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen - gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht

Bundesrat fordert erneut Rauchverbot in Autos
Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Sie wiederholen dabei Anträge, die sie bereits in den Jahren 2019 und 2022 in den 19. und 20. Deutschen Bundestag eingebracht hatten.

Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro
Darin schlagen die Länder eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.

Rund eine Million Kinder betroffen
Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer.

Einer Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit in Deutschland rund eine Million Minderjähriger Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat fordert sexueller Identität im Grundgesetz
Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der Initiative ist es, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern.

Diskriminierungsverbot in Artikel 3 ergänzen
Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern. Grundgesetzlicher Schutz erforderlich Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung. Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige, dass es im Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe als im Vorjahr. Im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt. Zwar habe sich die Lebenssituation der Betroffenen in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich verbessert. Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe aber einen stabilen Schutz und entziehe dieses Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte. Wie es weitergeht Nun kann sich die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht. Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit - genau wie abschließend im Bundesrat, der - auch wenn die Initiative von ihm selbst ausging - am Ende des Gesetzgebungsverfahrens über seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entscheidet.

Bundesrat billigt Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität
Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 26. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gebilligt. Es schafft die Grundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche.

500 Milliarden Euro über zwölf Jahre
Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro vor. Damit sollen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht werden. Die Mittel können über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden.

100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro stehen den Ländern für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. So solle die Modernisierung Deutschlands systematisch und nachhaltig vorangetrieben werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Vielfältige Finanzierungsbedarfe
Hintergrund des Sondervermögens sei, dass Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der letzten Jahre vor enormen Aufgaben stehen. Große Finanzierungsbedarfe gebe es in zahlreichen Bereichen: Modernisierung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Wohnungsbau, Digitalisierung, Sport, Krankenhauswesen, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betreuung, Wissenschaft sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz. Zentrales Ziel sei zudem die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Hohe öffentliche Investitionen erforderlich
Die deutsche Wirtschaft wachse derzeit nur schwach – ein Grund dafür seien Defizite in der öffentlichen Infrastruktur. In den kommenden zehn Jahren bestünde ein Investitionsbedarf von mehreren hundert Milliarden Euro, wovon ein erheblicher Teil auf den öffentlichen Sektor entfalle.

Da die jährlichen Bundeshaushalte solche Mittel nicht verlässlich bereitstellen können, werde eine langfristige Finanzierungsgrundlage benötigt, um Investitionen in dieser Höhe mit der nötigen Planungssicherheit zu ermöglichen.

Bundesrat: Kritik am Verfahren – Fokus auf Infrastruktur gefordert
In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder, dass mit dem vorliegenden Gesetz erhebliche Mittel für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bereitgestellt werden. Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von Bundestagsfraktionen eingebracht wurde. Dadurch hatte der Bundesrat keine Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat fordert, bei den Investitionen ein besonderes Augenmerk auf Infrastrukturen zu legen, die einen wirtschaftlichen Wiederaufschwung unterstützen. Außerdem kritisiert er Bundesrat, dass nicht geregelt sei, wie die Bundesregierung mit ihrem Anteil auch Investitionen der Länder und Kommunen fördern könne, und erinnert an die entsprechende Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Ländern.

Mehr Tierschutz bei Tiertransporten in Nicht-EU-Länder
Der Bundesrat hat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen eine Entschließung gefasst, um den Tierschutz bei Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) sicherzustellen. Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für klare und rechtsverbindliche Regelungen einzusetzen.

Hintergrund ist, dass es beim Export von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten zu gravierenden Tierschutzverstößen gekommen sei - und solche Fälle auch künftig nicht ausgeschlossen werden können. Die zuständigen Behörden seien nach geltender Rechtslage nicht in der Lage, solche Verstöße bei der Abfertigung von Tiertransporten zu verhindern.

Mehr Kompetenzen für die EU-Kommission
Die Länder fordern, den Transport lebender Tiere in Drittstaaten nur dann zuzulassen, wenn das betreffende Land gegenüber der EU-Kommission eine Erklärung zur Einhaltung des Gesundheitskodex für Landtiere abgegeben hat.

Die EU-Kommission müsse das Recht haben, Untersuchungsverfahren einzuleiten und Tierexporte bei Verstößen zu untersagen, bis die Mängel behoben sind. In anderen Bereichen (zum Beispiel im Abfallrecht) habe sich bereits gezeigt, dass solche europäischen Beschränkungen rechtlich möglich und verhältnismäßig seien, heißt es in der Begründung.

Bilaterale Veterinärabkommen prüfen und wiederherstellen
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, die im Jahr 2023 beschlossene Rücknahme der bilateralen Veterinärbescheinigungen für den Export von Zuchttieren zu überdenken. Die Maßnahme sollte ursprünglich den Tierschutz stärken, indem der Austausch genetischen Materials an die Stelle lebender Tiertransporte tritt. In der Praxis habe dies jedoch dazu geführt, dass Behörden keine offiziellen Dokumente mehr nutzen konnten, was die Situation verschärft statt verbessert habe. Die Länder fordern auch, in den Veterinärbescheinigungen künftig Tierschutzkriterien festzulegen.

Ann-Katrin Kaufhold neue Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundesrat hat Ann-Katrin Kaufhold einstimmig zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts bestimmt. Kaufhold wurde tags zuvor vom Bundestag zur Verfassungsrichterin gewählt. Sie folgt als Vorsitzende des Zweiten Senats der Richterin Doris König, deren Amtszeit endet. Professorin an der Universität München Ann-Katrin Kaufhold ist seit dem Jahr 2016 Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Ihre Forschungsschwerpunkte sind nationales und europäisches Verfassungsrecht, öffentliches Finanzmarktrecht und Klimarecht. 

Bundesrat und Bundestag wählen im Wechsel
Die Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten erfolgt gemäß Paragraf 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Vizepräsident / die Vizepräsidentin gehört immer dem Senat an, dem der Präsident nicht angehört.

Nationale Minderheiten sollen ins Grundgesetz
Der Bundesrat hat auf Initiative von Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen eine Entschließung gefasst, mit der er die Bundesregierung auffordert, nationale Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz aufzunehmen.

Schutz und Anerkennung
Deutschland habe die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert und damit eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz anerkannter Minderheiten übernommen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sei das Grundgesetz zu ergänzen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Artikel 3 wie folgt zu erweitern: „Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“

Signal nach innen und außen
In seiner Begründung verweist der Bundesrat auf mehrere Landesverfassungen, die bereits Schutzbestimmungen enthalten. Auf Bundesebene fehle bislang eine entsprechende Regelung. Die Grundgesetz-Ergänzung würde nicht nur die gemeinsame Verantwortung Deutschlands verdeutlichen, sondern zugleich ein außenpolitisches Signal, insbesondere zugunsten deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa setzen.

Kein neues Grundrecht
Die vorgeschlagene Formulierung schaffe keine zusätzlichen individuellen Grundrechte, stellt der Bundesrat fest. Stattdessen stärke sie den kollektiven Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Sie gelte ausdrücklich nur für diejenigen Gruppen, die im Rahmenübereinkommen des Europarats anerkannt sind, wie zum Beispiel die Dänen in Teilen Schleswig-Holsteins und die Sorben in Teilen Brandenburgs und Sachsens. Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese ist in ihrer Entscheidung frei, ob und wann sie sich des Themas annimmt.

Länder pochen beim Haushalt 2026 auf bestehende Zusagen
D
er Bundesrat hat sich zum Haushaltsgesetz 2026 geäußert. In seiner Stellungnahme verweist er auf die anhaltende Schwäche der deutschen Wirtschaft. Handels- und geopolitische Krisen, sinkende Exporte sowie der Zollstreit mit den USA belasteten Unternehmen und Bürger gleichermaßen.

Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung
Positiv hebt der Bundesrat das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hervor, insbesondere den 100-Milliarden-Euro-Anteil für Länder und Kommunen. Gleichzeitig fordert er Strukturreformen bei den Sozialversicherungen sowie im Vergabe- und Baurecht. Eine solide Haushaltskonsolidierung und stabile Staatsfinanzen seien die Voraussetzung für zusätzliche Handlungsspielräume.

Zusagen müssen eingehalten werden
Der Bundesrat verweist auf steigende Belastungen durch Sozialversicherungen, Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben sowie Finanzierungslücken von über 170 Milliarden Euro bis 2029. Trotz dieser Herausforderungen müssten bestehende Zusagen an die Länder eingehalten werden. Kritisch sehen die Länder jene Programme des Bundes, deren dauerhafte Finanzierung bei ihnen verbleibt. Sie fordern, bereits zu Beginn auf nachhaltige Finanzierbarkeit zu achten.

Kostenbeteiligung bei Integration Geflüchteter
Die Länder erinnern an die zugesagte Kompensation des Bundes für das Investitionssofort- und Klimaschutzprogramm 2030 und kritisieren die unzureichende Kostenbeteiligung bei der Aufnahme und Integration Geflüchteter. Zugleich begrüßen sie zusätzliche Mittel für den Klimaschutz und fordern eine schnelle Umsetzung entlastender Maßnahmen wie die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß.

Bundesregierung plant Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 520 Milliarden Euro Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sieht Einnahmen und Ausgaben von 520,5 Milliarden Euro vor – ein Plus von etwa 3,5 Prozent gegenüber 2025. Die Nettokreditaufnahme beträgt 89,9 Milliarden Euro. Für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind 58,9 Milliarden Euro eingeplant, wovon der größte Teil – 21,3 Milliarden Euro – in die Verkehrsinfrastruktur fließen soll.

Daneben soll in die Krankenhaus-, Energie-, Bildungs-, Betreuungs- und Digitalisierungsinfrastruktur investiert werden. Länder und Kommunen sollen im Jahr 2026 aus diesem Sondervermögen 8,3 Milliarden Euro erhalten. Weitere Sondervermögen Aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ sollen im nächsten Jahr Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 25,5 Milliarden Euro getätigt werden, wodurch der Verteidigungsetat insgesamt auf 82,7 Milliarden Euro steigen würde.

Damit würde Deutschland 2026 eine NATO-Quote von 2,83 Prozent erreichen. Für das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ werden für das nächste Jahr Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro festgelegt.

Rekordinvestitionen
Die Investitionen erreichen 2026 ein Rekordniveau von 126,7 Milliarden Euro – rund 9,5 Prozent mehr als 2025. Schwerpunkte sind Verkehr, Bildung und Betreuung, Forschung, Wohnungsbau, Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit.

Etat des Bundesrates
Für den Bundesrat sind im nächsten Jahr gut 41 Millionen Euro im Haushaltsgesetz vorgesehen – nach wie vor einer der kleinsten Einzelpläne. Wie es weitergeht Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu. Sie verfasst eine Gegenäußerung und legt dann beide Dokumente dem Bundestag vor, der bereits mit seinen Beratungen begonnen hat. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat abschließend damit.

Haushalt 2025 passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorläufige Haushaltsführung galt.

Mehr Ausgaben als 2024
Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Milliarden Euro vorgesehen.

Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht (TOP 79). Investitionsschwerpunkte Nach Angaben der Bundesregierung liegen Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur eingeplant.

Drei zentrale Herausforderungen
Mit dem Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf drei zentrale Herausforderungen: die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands.

Sie setze daher auf Investitionen in Wachstum, innere und äußere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig stehe die Konsolidierung des Haushalts im Fokus: Ausgaben würden nur unter striktem Finanzierungsvorbehalt genehmigt und staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft.

Etat des Bundesrates Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5 Millionen Euro ist er einer der kleinsten Einzelpläne. Wie es weitergeht Das Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Bundesrat richtet neuen Digitalausschuss ein
Der Bundesrat hat einen neuen ständigen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingesetzt. Gleichzeitig hat er die Ausschüsse für Familie und Senioren und den Ausschuss für Frauen und Jugend zusammengelegt und so den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neu gebildet.

Damit bleibt es im Bundesrat bei insgesamt 16 Ausschüssen. Zuständigkeiten orientieren sich an Bundesministerien Die Aufgabenverteilung der Fachausschüsse entspricht im Wesentlichen der Zuständigkeitsverteilung der Bundesministerien. Auf diese Weise steht dem Sachverstand der Bundesregierung der des Bundesrates bzw. der der Länder unmittelbar gegenüber. Jedes Land entsendet in jeden Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder und besitzt dort eine Stimme.

Bundesrat erinnert an 35 Jahre deutsche Einheit und fordert gemeinsame Kraftanstrengung für die Zukunft
Mit einer am 26. September 2025 einstimmig gefassten Entschließung, die auf einen Antrag aller Länder zurückgeht, erinnert der Bundesrat an den 35. Jahrestag der Wiedervereinigung. 

Dank großer Anpassungs- und Aufbauleistungen in Ostdeutschland und der westdeutschen Solidarität sei der Einheitsprozess weit fortgeschritten. Die Krisen der letzten Jahre und der Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft belasteten jedoch viele Menschen in ganz Deutschland.

Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen stünden die Länder zu ihrer föderalen Verantwortung für ein geeintes Deutschland in der Mitte Europas: Es gehe dabei um den Schutz der Demokratie nach außen und innen.

Nationale Kraftanstrengung
Die Länder fordern, bestehende Strukturschwächen zügig zu beheben und die deutsche Einheit im vierten Jahrzehnt so voranzubringen, dass trotz bestehender Unterschiede überall gleiche Entwicklungschancen bestünden. Dafür brauche es eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung.

Modernisierung auf allen Ebenen
Dies erfordere es, die staatliche Organisation und öffentliche Verwaltung in Deutschland auf allen Ebenen in einem gemeinsam abgestimmten Vorgehen zu modernisieren. Die Länder stünden dafür bereit. 

Aktive Auseinandersetzung mit der Wiedervereinigung
Zugleich ist es aus Sicht des Bundesrates wichtig, sich mit der Geschichte der DDR, dem Prozess der Wiedervereinigung und den Erfahrungen des gesellschaftlichen Wandels auseinanderzusetzen. Daher unterstützt er die zügige Einrichtung des „Zukunftszentrums für die Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle (Saale). 

Deutsche Einheit als Vorläufer europäischer Integration
Abschließend erinnern die Länder daran, dass Ostdeutschland durch die Wiedervereinigung sofort Teil der Europäischen Gemeinschaft wurde. Sie würdigen die Revolutionen und Reformen in Mittel- und Osteuropa, deren Staaten erst später der Europäischen Union beitraten.

Ihre Demokratiebewegungen hätten jedoch entscheidende Impulse für Öffnung und Wandel auch in Deutschland gegeben. In Fortsetzung der deutschen Einheit gelte es, auch die Einheit Europas aktiv zu gestalten und der europäischen Integration neue Dynamik zu verleihen.


Bessere Förderkonditionen bei Neubauförderprogrammen KFN und KNN

Berlin, 23. September 2025 - Für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ gelten ab heute deutlich attraktivere Zinskonditionen. Das Bundesbauministerium setzt damit noch in diesem Jahr einen starken Impuls, klimafreundlichen sowie auch flächeneffizienten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In einem ersten Schritt waren im Programm KNN schon Verbesserungen in Form der Anpassung der Baukostenobergrenze und der Wohnflächengrenze umgesetzt worden.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Viele Messpunkte deuten auf eine Erholung im Wohnungsbau hin. Diesen Aufschwung wollen wir befeuern. Wir ziehen deshalb den wichtigen Hebel der Zinsverbilligung für Bauherrinnen und Bauherren noch ein gutes Stück nach oben, damit noch mehr bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnraum entstehen kann.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

Wir liegen damit deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen. Zusammen mit der geplanten befristeten Fördermöglichkeit für den EH 55-Standard zur Aktivierung des Bauüberhangs und dem Bau-Turbo setzen wir gute Rahmenbedingungen, um Planungen schnell von der Idee zur Schlüsselübergabe umzusetzen.“

KFN ist eines der wichtigsten Neubauprogramme des Bundes. Seit 2023 konnten bereits ca. 115.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert werden. Mit dem Programm können der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Bei KNN hatte es bereits Anfang des Monats Konditionsverbesserungen gegeben. Zum einen werden Küchen und Wohnküchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet. Das Programm wurde damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Flexibilität der Wohnraumgestaltung für die Bauherrinnen und Bauherren wurde dadurch erhöht. Zum anderen war die Baukostengrenze angehoben worden. Durch die Anhebung sind mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar. 

Das Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben. Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen. Ebenso kann der Kauf neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und die Vorgaben erfüllen, gefördert werden. Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten.
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW: KNN und KFN

Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe

Berlin, 22. September 2025 - Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.

Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.

Der Entwurf sieht im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:
Anpassungen bei Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht
Im Bereich der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht sollen die Regelungen bei den Rechtswegen und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen insgesamt klarer und kohärenter gefasst werden. Dazu sollen Anpassungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgenommen werden.

Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein. In der PAO und im StBerG sollen vergleichbare Änderungen vorgenommen werden.

Zudem sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sogenannten „missbilligenden Belehrung“ gelöst werden. In diesem Kontext soll der Begriff der „Belehrung“ künftig durch denjenigen des „rechtlichen Hinweises“ ersetzt werden.

Abwicklung von Kanzleien
Die Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien sollen in BRAO, PAO, StBerG und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) modifiziert werden. Dadurch soll eine übermäßige Belastung der Kammern verhindert werden, ohne dass das bewährte Konzept der Abwicklungen grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Vereinheitlichung der Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
Die Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei den Berufsgerichten in BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO sollen vereinheitlicht und stringenter gefasst werden.

Änderungen bei der Verwahrung von notariellen Urkunden
Die Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung von notariellen Urkunden soll von der Justiz auf die Archivverwaltungen übertragen werden. Damit verbunden ist auch die Verantwortlichkeit für Einsichtsbegehren in diese Urkunden und Verzeichnisse. So soll insbesondere für Forschende die Einsicht deutlich vereinfacht werden.

Einstellung von Vorsorgeverfügungen in das Vorsorgeregister
Künftig sollen in das Zentrale Vorsorgeregister beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden können. Das ermöglicht eine verbesserte Information der Einsichtsberechtigten wie z. B. Ärztinnen und Ärzte.

Verbraucherschutz bei Inkasso
Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll durch verschiedene Maßnahmen wie der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere im Bereich des Inkassorechts verbessert werden. So sollen beispielsweise im Fall von sog. Konzerninkasso die Schutzvorschriften des RDG künftig anwendbar sein. Bisher gelten diese nicht, wenn ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe offene Forderungen für andere Gesellschaften desselben Konzerns einzieht.

Weitere bürokratische Erleichterungen für rechtsberatende Berufe
Zudem sind für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Bei verschiedenen anderen Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem punktuelle Anpassungen geben.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 31. Oktober 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte jedoch wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf wurde gegenüber dem früheren Entwurf punktuell modifiziert und um weitere Inhalte ergänzt.



Expertenkommission zum Mietrecht nimmt Arbeit auf

Fokus auf der Sanktionierung von Mietwucher und Verstößen gegen die Mietpreisbremse
Berlin, 16. September 2025 - Die von Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig berufene Expertenkommission zum Mietrecht ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum 31. Dezember 2026 Vorschläge zur Reform des Mietrechts erarbeiten. Insbesondere soll sie eine neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie einen Vorschlag für eine Neufassung des Bußgeldtatbestand des Mietwuchers erarbeiten.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Deutschland ist ein Mieterland. Mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger lebt in Mietwohnungen, rund 44 Millionen Menschen. Gute Bedingungen für Mieterinnen und Mieter und genauso für Vermieterinnen und Vermieter sind entscheidend für ein gutes Leben in unserem Land.
Die Expertenkommission zum Mietrecht wird bis Ende 2026 Vorschläge erarbeiten, wie wir Mietpreisbremse und Mietwuchertatbestand mehr Kraft verleihen können. Ich bin sehr froh, dass die Mietrechtskommission jetzt ihre Arbeit aufnimmt – und dass alle Seiten mit an Bord sind. Wer die Mietpreisbremse ignoriert, dem müssen spürbare Konsequenzen drohen.

Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen. Aus meiner Sicht ist klar: Ein faires und effektives soziales Mietrecht ist im Interesse von Mietern wie Vermietern. Deshalb kommt es auf die Expertinnen und Experten an, wirksame und überzeugende Vorschläge vorzulegen, die wir in dieser Wahlperiode dann auch umsetzen.

Noch in diesem Jahr will ich außerdem andere wichtige Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter auf den Weg bringen: neue Regeln für Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und Schonfristzahlungen. Es ist höchste Zeit, dass wir unser Mietrecht stärken. Denn soziale Gerechtigkeit gibt es nur, wenn Wohnen bezahlbar ist – und wenn das Dach über dem Kopf auch wirklich Schutz bietet.“

Die Einsetzung der Mietrechtskommission geht zurück auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode. Vereinbart wurde, eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen einzusetzen, die die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2026 vorbereiten soll.

Bei Auswahl der Expertinnen und Experten wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis von Vertreterinnen und Vertretern der Vermieter- und der Mieterseite geachtet. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Wissenschaft und Praxis, etwa der kommunalen Ebene, sind Teil der Mietrechtskommission. So soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Interessen bei entsprechenden Regelungsvorschlägen angemessen berücksichtigt werden.

Die Mietrechtskommission wird sich nun in regelmäßigen Treffen zusammenfinden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, im Anschluss an die Arbeit der Mietrechtskommission ein Gesetz vorzulegen, das auf den Arbeitsergebnissen der Kommission aufbaut.


Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Berlin, 11. September 2025 - Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz vom Hersteller zu erlangen. So sollen die Regeln über die sogenannte Produkthaftung ausgeweitet werden. Künftig sollen diese Regeln generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software verursacht wurden, einschließlich KI-Software. Relevant werden kann dies etwa bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen.

Darüber hinaus soll die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz aber auch generell erleichtert werden. So soll es Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben. All das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen.

Deshalb wollen wir die Produkthaftung ausweiten, insbesondere den Schutz bei fehlerhafter Software – auch bei KI. Außerdem wollen wir es Geschädigten leichter machen, ihre Ansprüche beim Schadenersatz durchzusetzen. Davon profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher – genauso wie diejenigen Unternehmen, die sichere Produkte auf den Markt bringen.“

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts setzt die neue vollharmonisierende EU-Produkthaftungsrichtlinie grundsätzlich „1:1“ um. Die Vorgaben sind bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. Mit den Änderungen soll die Produkthaftung den Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten gerecht werden.

Vorgesehen sind insbesondere folgende wesentliche Änderungen:
1. Produkthaftung auch für Software
Software soll künftig generell in die Produkthaftung einbezogen werden, egal, wie sie bereitgestellt und genutzt wird. Damit wird der Digitalisierung Rechnung getragen. Insbesondere KI-Systeme sollen der Produkthaftung unterfallen. Open-Source-Software die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibt wie bisher von der Produkthaftung ausgenommen.

2. Produkthaftung bei Kreislaufwirtschaft
Wird ein Produkt nach seinem Inverkehrbringen so umgestaltet, dass es wesentlich geändert wird (etwa durch „Upcycling“), soll der umgestaltende Hersteller künftig als Hersteller haften.

3. Produkthaftung in globalen Wertschöpfungsketten
Sitzt ein Produkthersteller außerhalb der EU und ist nicht greifbar, sollen neben ihm unter bestimmten Voraussetzungen weitere Akteure haften: Importeure, Hersteller, Fulfilment-Dienstleister und Lieferanten. Dasselbe soll für Anbieter von Online-Plattformen gelten, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Darstellung eines Angebots davon ausgehen können, dass das Produkt entweder von der Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Aufsicht unterstehenden Nutzer bereitgestellt wird.

4. Einfachere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, soll künftig leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. So soll etwa der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Produktfehler und einer eingetretenen Rechtsgutsverletzung grundsätzlich vermutet werden, wenn ein Produktfehler feststeht und die eingetretene Verletzung typischerweise auf diesen Fehler zurückzuführen ist.

Zudem müssen Unternehmen auf Anordnung eines vom Geschädigten angerufenen Gerichts Beweismittel offenlegen. Zugleich ist sichergestellt, dass Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen effektiv geschützt werden. Mit den Änderungen wird insbesondere darauf reagiert, dass moderne Produkte wie vernetzte Geräte und Software zunehmend komplex ausgestaltet sind.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Oktober 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Deutlich mehr Geld für den Wohnungsbau

Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellt für die Themen Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Haushalt 2025 Mittel von 12 Milliarden Euro bereit

Berlin, 5. September 2025 - Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Bereinigungssitzung einige Anpassungen des zweiten Regierungsentwurfs für den Haushalt 2025 beschlossen und stellt dem Bundesbauministerium deutlich mehr Mittel für seine Arbeit zur Verfügung.

Insgesamt beträgt der Haushalt im Einzelplan 25 für 2025 rund 12 Milliarden Euro – 7,4 Milliarden Ausgaben sowie 4,7 Milliarden als Verpflichtungsermächtigungen. Dazu kommen Programmmittel von rund 2,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie rund eine Milliarde Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Haushaltsausschuss hat den Etat des Bundesbauministeriums aufgestockt, dafür sind wir sehr dankbar. Mit Rekordinvestitionen von 23,5 Milliarden Euro bis 2029 in den sozialen Wohnungsbau und einer Verstetigung der Mittel für unsere Neubauförderprogramme setzen wir die Investitionsoffensive im Wohnungsbau fort.

Dazu kommt: In Deutschland schlummern enorme stille Reserven – Wohnungen, die genehmigt sind, aber noch nicht errichtet. Baufertige Planungen wollen wir möglichst schnell in Baustarts für gebaute Häuser umwandeln. Dafür haben wir als befristeten Impuls die Förderung für Baumaßnahmen im Effizienzhaus 55 Standard mit EE (Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien) im Blick und bereiten in den nächsten Monaten eine entsprechende Förderung vor.

Wir wollen aber nicht nur mehr und günstiger Bauen, sondern auch besser zusammenleben. Der Deutsche Bundestag beabsichtigt daher, rund eine Milliarde Euro in die Ertüchtigung von Sportanlagen und Schwimmbädern in dieser Legislatur auszubringen. Davon sind im Haushalt 2025 bereits 333 Millionen Euro an frischen Programmmitteln ausgebracht.

Damit der Ball wieder rollt, die Dusche wieder funktioniert und der Sportkurs wieder stattfinden kann. Wir steigern damit die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden und modernisieren Stück für Stück unser Land. Der Haushalt des Bundesbauministeriums leistet als gewichtiger Investitionshaushalt hierfür einen entscheidenden Beitrag.“

Mit dem Haushalt 2025 wurden für den Einzelplan 25 u.a. folgende Punkte verabredet:
- Wohngeld: bedarfsgerechte Erhöhung der Ausgaben um 210 Millionen Euro auf 2,36 Milliarden Euro
- Sozialer Wohnungsbau: Neue Programmscheibe in Höhe von 3,5 Milliarden Euro
- Städtebauförderung: Neue Programmscheibe der Städtebauförderung in Höhe von rund 790 Millionen Euro.

Mit dem Haushalt 2025 wurden zudem folgende Punkte im Bereich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verabredet:
Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro.
Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel: Neue Förderrunde in Höhe von 80 Millionen Euro.

Zusätzlich wurden folgende Mittel im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verabredet, die bislang insbesondere im KTF veranschlagt waren:
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): Neue Programmscheibe in Höhe von 600 Millionen Euro.
- Klimafreundlicher Neubau (KFN): Neue Programmscheibe in Höhe von rund 1,11 Milliarden Euro.
- "Gewerbe zu Wohnen" (GzW) wird in 2026 starten; Mittel in 2025 zur Vorbereitung des Programmstarts sind bereitgestellt
- Wohneigentumsförderung für Familien (WEF): Neue Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro.
- Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" (JkA) wird mit einer neuen Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro weitergeführt.

Außerdem wurde mit dem Programm Sanierung kommunaler Sportstätten eine Programmscheibe in Höhe von 333 Millionen Euro ausgebracht.


Bundesregierungs-Beschlüsse 

- Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton- Vertragswiderruf unkompliziert per Klick
- Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
- Änderung der Regelungen zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz. Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben im Kabinett beschlossen

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton
Berlin, 3. September 2025 - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Der Widerrufsbutton macht für Verbraucherinnen und Verbraucher das Leben einfacher. Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Mit dem Gesetz soll die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht umgesetzt werden. Die Vorgaben sind überwiegend bis zum 19. Dezember 2025 umzusetzen. Außerdem soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Auskunftsrecht von Patientinnen und Patienten in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen im Gesetzentwurf vorgesehen:
1. Verpflichtung zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufbuttons

Unternehmen, die den Vertragsschluss per Online-Benutzeroberfläche anbieten, sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen: Mit der elektronischen Schaltfläche sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ausüben können, das ihnen gesetzlich zusteht, wenn der Vertrag online geschlossen wird. Die neue Vorgabe zum Widerrufsbutton soll in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Deutschland hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass eine solche elektronische Widerrufsfunktion verpflichtend wird.

2. Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen
Unternehmen sollen Verträge über Finanzdienstleistungen und ihre Folgen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig angemessen erläutern müssen, wenn der Vertrag im Fernabsatz, also beispielsweise im Internet oder am Telefon, abgeschlossen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Vertragsabschlussentscheidung treffen können. Bei Online-Tools sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verträgen über Finanzdienstleistungen
Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, soll eingeschränkt werden. Nach geltendem Recht ist es so: Wenn ein Unternehmen vor Vertragsschluss seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat, kann der Vertrag ohne jede Frist widerrufen werden. Dies führt insbesondere dann zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler nebensächlich war.

Künftig soll ein solches „ewiges Widerrufsrecht“ bei Verträgen über Finanzdienstleistungen ausgeschlossen sein (bei Verträgen über Waren und Dienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ist das schon heute so). Ein Vertrag über Finanzdienstleistungen soll höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt, die Verbraucherin oder der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.

4. Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr
Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Bislang müssen sie dies auf Verlangen tun. Mit der Änderung soll der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen und sollen Unternehmen entlastet werden.

5. Anspruch auf kostenlose erste Kopie der Behandlungsakte
In den Gesetzentwurf wurde auch eine Regelung zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aufgenommen, nach der Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie aus ihrer Behandlungsakte haben. Zur besseren Unterscheidbarkeit von der „elektronischen Patientenakte“ (ePA) wird die Bezeichnung „Patientenakte“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in „Behandlungsakte“ geändert.

Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu Schuldnerberatungsstellen sicherstellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Er soll EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung umsetzen und flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls heute beschlossen wurde.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, eine unabhängige Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt wird. Für diese Schuldnerberatung darf nur ein begrenztes Entgelt verlangt werden. Zudem verpflichtet die EU-Verbraucherkreditrichtlinie die Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatung zu berichten.

Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Um diese Praxis nicht zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden soll.

Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatung sichergestellt wird. Weiter enthält der Gesetzentwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatung. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem soll eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatung eingeführt werden.

Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungs-gesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders, wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren. Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei.“


F. Pinjo / BMAS. 


Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Betriebsrenten sind eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können. Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben.“

Im Jahr 2018 wurden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingeführt. Diese Maßnahmen werden nun weiter ausgebaut, um die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge zu machen.

So senkt der Entwurf die Hürden für eine Beteiligung an einem bestehenden Sozialpartnermodell, indem Sozialpartnermodelle künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Dies kann die Verbreitung von Betriebsrenten insb. bei kleinen und mittleren Unternehmen erhöhen.

Außerdem wird die Einkommensgrenze beim sogenannten „BAV-Förderbetrag“ für Beschäftigte mit geringen Einkommen moderat erhöht und künftig regelmäßig angepasst, sowie der jährliche BAV-Förderhöchstbetrag angehoben. So soll der Zugang zu Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringen Einkommen verbessert werden. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage werden außerdem Renditechancen für die Betriebsrenten erhöht.

Neben den betriebsrentenrechtlichen Regelungen werden auch punktuell Sozialgesetze geändert. So wird zum Beispiel – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Möglichkeit von Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen verstetigt und erweitert.

Änderung der Regelungen zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz - Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Zur Sicherung einer störungsfreien und flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sollen Bund und Länder in einigen Bereichen regeln können, dass Akten noch bis zum 1. Januar 2027 in Papierform fortgeführt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Mit dem Gesetzentwurf trägt das BMJV vorgetragenen Anliegen aus Justiz und Ländern Rechnung. Pressemitteilung 03. September 2025 Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen: Schaffung einer bis zum 1. Januar 2027 befristeten „Opt-out“-Regelung Es soll eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren in Papierform zu gestatten.

Damit soll letztmalig eine Abweichung von der verpflichtend vorgesehenen elektronischen Aktenführung zum 1. Januar 2026 bis längstens zum 1. Januar 2027 ermöglicht werden, um Schwierigkeiten, die in einzelnen Ländern in Teilbereichen zu Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Aktenführung geführt haben, zu begegnen.

Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung im Bereich der Strafgerichtsbarkeit bis zum 1. Januar 2027
Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit soll geregelt werden, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen und (weiter-)führen können, wenn polizeiliche Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch übermittelt werden. Um einen reibungslosen länder- und systemübergreifenden elektronischen Akten- und Vorgangsaustausch sowohl justizintern als auch mit den Polizeibehörden zu gewährleisten, soll eine Papieraktenführung außerdem zulässig sein, wenn elektronisch übermittelte Akten oder Vorgänge technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in das jeweilige E-Akten-System übernommen werden können. Beide Ausnahmeregelungen sollen bis zum 1. Januar 2027 befristet sein.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bereits die vergangene Bundesregierung hatte einen Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch seinerzeit nicht abgeschlossen. Die CSRD zielt darauf ab, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Ziel des heute veröffentlichten Gesetzentwurfs ist eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der EU-Richtlinie.

Die CSRD ist Teil des „European Green Deal“. Die Richtlinie wurde seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2022 bereits einmal angepasst. Mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie wurde die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine sehr große Zahl betroffener Unternehmen zeitlich aufgeschoben. Der heute beschlossene Gesetzentwurf trägt dieser Anpassung bereits Rechnung. Derzeit wird auf europäischer Ebene über weitere Anpassungen der CSRD verhandelt. So hat die EU-Kommission inhaltliche Erleichterungen und Vereinfachungen der Vorgaben vorgeschlagen. Ziel ist es, die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen bürokratischen Lasten in ein angemessenes Verhältnis zur politischen Zielerreichung zu bringen.

Die Bundesregierung unterstützt diese Initiative zum Abbau von Bürokratie nachdrücklich. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD geht nicht über das hinaus, was europarechtlich geboten ist. Erhebliche Entlastungen für Unternehmen, die sich durch den laufenden EU-Reformprozess sehr konkret abzeichnen, werden im Gesetzentwurf an zentraler Stelle bereits berücksichtigt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können ggf. weitere Ergebnisse des EU-Reformprozesses Berücksichtigung finden. Die Bundesregierung setzt sich für die rasche Verabschiedung des auf den Abbau von Bürokratie zielenden EU-Reformpakets ein, um dessen Ergebnisse noch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens vollständig umzusetzen.

Insbesondere Folgendes ist nach dem Entwurf vorgesehen:
Pflicht zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts
Betroffene Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und darin über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Umfang und Detailgrad der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen gesetzlich geregelt werden. Die Vorgaben gehen über die schon heute geltenden Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsinformationen hinaus.

Schrittweises Inkrafttreten
Die neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden lediglich bestimmte Unternehmen treffen und sie sollen schrittweise in Kraft treten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sollen Unternehmen berichtspflichtig werden, die bilanzrechtlich als „groß“ gelten, kapitalmarktorientiert sind oder ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen sind. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen EU-Reformpakets müssen sie außerdem im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden folglich schätzungsweise rund 240 deutsche Unternehmen nachhaltigkeitsberichtspflichtig. Welche weiteren Unternehmen nach den europäischen Vorgaben ab dem Geschäftsjahr 2027 über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen, wird derzeit noch in Brüssel verhandelt. Der Gesetzentwurf sieht hier zwar schon Pflichten vor. Möglichst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und rechtzeitig vor Wirksamwerden der Berichtspflichten sollte es aus Sicht der Bundesregierung aber zu einer deutlichen Verkleinerung des Anwendungsbereichs kommen, die sehr viele Unternehmen entlasten wird.

Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
Die Angaben in den Nachhaltigkeitsberichten sollen künftig durch Wirtschafts­prüfer geprüft werden müssen. Es soll sichergestellt werden, dass die Prüfung durch sachkundige, unabhängige und für diese Aufgabe qualifizierte Prüfer erfolgt, die strengen Berufsgrundsätzen, einer fortlaufenden Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht unterliegen. Zu diesem Zweck sollen die berufs­rechtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung angepasst werden.


Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihre Arbeit aufgenommen

Berlin, 1. September 2025 - Unter Leitung von Abteilungsleiter Nermin Fazlic (BMAS) hat sich heute die Kommission zur Sozialstaatsreform konstituiert. Die Kommission soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. In seinem Grußwort betonte Staatssekretär Dr. Michael Schäfer (BMAS), dass seine Erwartungen an die Kommission, den Sozialstaat leistungsfähiger, bürgerfreundlicher und effizienter zu machen, hoch seien.

Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Für die Bundesregierung nehmen neun Ressorts teil; neben dem BMAS sind dies BMF, BMWSB, BMJV, BMDS, BMG, BMBFSFJ, BMI und BMWE. Die Bundesländer werden durch den Freistaat Bayern, die Freie und Hansestadt Hamburg, durch Nordrhein-Westfalen als Federführer der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie durch den Freistaat Sachsen und Niedersachsen als (Co)-Vorsitzländer der Ministerpräsidentenkonferenz vertreten.

Seitens der Kommunen gehören Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) zur Kommission. Nach Anhörung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, den Sozialpartnern, Vertreterinnen und Vertretern von Sozial- und Wirtschaftsverbänden und anderen Stakeholdern im September und Oktober 2025 wird die Kommission Vorschläge zur Modernisierung des Sozialstaats diskutieren, priorisieren und Empfehlungen erarbeiten.

Der inhaltliche Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie zum Beispiel dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Die Kommission wird unter anderem untersuchen, wie Verwaltungsabläufe beschleunigt werden können, welche Leistungen sich unter Umständen zusammenlegen und wie sich Antragsstellung und Bearbeitung digitalisieren lassen.

Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Michael Schäfer: „Das Vertrauen der Menschen in den Sozialstaat ist untrennbar mit dessen Leistungs- und Funktionsfähigkeit verbunden. Wir haben einen starken Sozialstaat. Aber er muss dringend moderner werden. Er muss schneller, transparenter und verständlicher werden. Und er kann nicht ohne effektive und bürgerfreundliche Digitalisierung gedacht werden.
Es liegen bereits viele Ideen, Reformvorschläge und Expertengutachten auf dem Tisch. Die Kommission wird diese und auch neue Anregungen im Austausch mit externen Fachleuten prüfen und konkrete Empfehlungen aussprechen, sodass wir ab 2026 in die Umsetzung gehen können.“