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Redaktion Harald Jeschke

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Vestager zu den Urteilen des EuGH zu Apple und Google Shopping: „Ein großer Gewinn für die europäischen Bürgerinnen und Bürger und für Steuergerechtigkeit“

2016 hatte Irland Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern ist

Brüssel, 10. September 2024 - Bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Besteuerung von Apple in Irland und einer Wettbewerbsstrafe gegen Google Shopping sagte Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager: „Heute ist ein großer Gewinn für die europäischen Bürgerinnen und Bürger und für Steuergerechtigkeit. Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016: Irland gewährte Apple rechtswidrige Beihilfen, die Irland nun zurückfordern muss. Und dieses Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht bestätigt auch den Beschluss der Kommission im Kartellverfahren gegen Google Shopping. Und dies ist auch ein rechtskräftiges Urteil.“


Steuernachzahlungen für Apple  
Vestager nannte die Entscheidung des EuGH zu Apple einen Gewinn für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und für Steuergerechtigkeit: „In ihrem Beschluss von 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass zwei irische Steuervorbescheide rechtswidrige staatliche Beihilfen darstellten. Sie hätten die von Apple in Irland gezahlten Steuern seit 1991 künstlich gesenkt. Die Kommission betrachtete dies als fehlerhafte Anwendung der irischen Steuervorschriften und forderte Irland auf, bis zu 13 Milliarden Euro von Apple zurückzufordern.“


Die Exekutiv-Vizepräsidentin sagte weiter: „Konkret hat der Gerichtshof heute den Ansatz der Kommission bestätigt, wonach die Lizenzen für geistiges Eigentum der irischen Tochtergesellschaften von Apple und die damit verbundenen Gewinne den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen werden müssen. Apple hätte Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro auf alle damit verbundenen Gewinne in Irland zahlen müssen.“


Das heiße, dass die eingezogenen Steuern, die in Irland während des laufenden Gerichtsverfahrens seit einigen Jahren auf einem Treuhandkonto stehen, nun an den irischen Staat weitergegeben werden müssen. Vestager betonte, dass die Anstrengungen in diesem Bereich auf dem Grundsatz der Fairness beruhten und auf allen Ebenen fortgesetzt werden müssen.


Wettbewerbsstrafe gegen Google Shopping: „Ein Meilenstein in der Geschichte der Regulierungsmaßnahmen gegen große Technologieunternehmen“ Zu dem Urteil gegen Google Shopping sagte Vestager: „Mit diesem wichtigen Urteil wird der Ansatz der Kommission in Bezug auf solche Praktiken bestätigt. Wir nennen dies ‚Selbstbevorzugung‘.“ 


Sie betonte, dass mit diesem EuGH-Urteil die Entscheidung der Kommission zu Google Shopping bestätigt werde: „In diesem Beschluss stellte die Kommission fest, dass Google im Rahmen seiner allgemeinen Suchergebnisse seinen eigenen Vergleichsdienst ‚Google Shopping‘ gegenüber den von seinen Wettbewerbern angebotenen Diensten bevorzugte. Der Gerichtshof bestätigt, dass die Begünstigung seiner eigenen Dienstleistungen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen unter bestimmten Umständen einen Verstoß gegen Artikel 102 AEUV darstellen kann.“ 


Die Kommission werde dafür sorgen, dass die in diesem rechtskräftigen Urteil verankerten Grundsätze zum Nutzen aller europäischen Verbraucher gewahrt würden. Dieser Fall stelle einen entscheidenden Wandel in der Art und Weise dar, wie digitale Unternehmen reguliert und auch wahrgenommen würden. Es sei ein Präzedenzfall geschaffen und der Weg für weitere Regulierungsmaßnahmen geebnet worden, darunter das Gesetz über digitale Märkte (DMA) der Europäischen Union.


Gerichtshof der Europäischen Union, 10. September 2024
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-465/20 P | Kommission / Irland u. a.

Die Europäische Kommission hatte 2016 entschieden, dass Irland Gesellschaften des Apple-Konzerns von 1991 bis 2014 Steuervergünstigungen gewährt habe, die eine staatliche Beihilfe darstellten. Die Beihilfe betraf die steuerliche Behandlung von durch Tätigkeiten außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinnen von Apple.


Das Gericht erklärte den Beschluss der Kommission 2020 für nichtig, weil die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass den betreffenden Gesellschaften ein selektiver Vorteil verschafft worden sei. Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf ein Rechtsmittel hin auf und entscheidet endgültig über den Rechtsstreit. Anders als das Gericht bestätigt er den Beschluss der Kommission. 1991 und 2007 erteilte Irland zwei Gesellschaften irischen Rechts des Apple-Konzerns (Apple Sales International, ASI, und Apple Operations Europe, AOE), die steuerlich jedoch nicht in Irland ansässig waren, Steuervorbescheide (sog. Tax Rulings).


Damit wurden die Methoden gebilligt, die ASI und AOE zur Ermittlung des in Irland zu versteuernden Gewinns aus Geschäftstätigkeiten ihrer jeweiligen irischen Zweigniederlassung anwandten. Die Europäische Kommission nahm 2016 an, dass die durch die Nutzung der von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums erwirtschafteten Gewinne durch die Steuervorbescheide mit der Begründung, dass sich die Verwaltungssitze dieser Gesellschaften außerhalb von Irland befänden und die Verwaltung der Lizenzen des geistigen Eigentums von Entscheidungen abhänge, die in den Vereinigten Staaten auf der Ebene des Apple-Konzerns getroffen würden, von der Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossen worden seien und den genannten Gesellschaften damit von 1991 bis 2014 eine rechtswidrige, nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe gewährt worden sei, die dem Apple-Konzern insgesamt zugute gekommen sei.


Sie ordnete deshalb die Rückforderung der Beihilfe an.1 Die Kommission ging nach ihren Schätzungen davon aus, dass Irland Apple rechtswidrige Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Mrd. Euro gewährt habe.

2 Auf Klagen von Irland und von ASI und AOE hin erklärte das Gericht den Beschluss der Kommission 2020 für nichtig, weil die Kommission nicht dargetan habe, dass mit den in Rede stehenden Steuervorbescheiden die Bemessungsgrundlage für die Steuer in Irland gegenüber der normalen Besteuerung verringert und damit ein selektiver Vorteil verschafft worden wäre.


3 Mit seinem Urteil hebt der Gerichtshof das Urteil des Gerichts auf ein Rechtsmittel der Kommission hin auf und entscheidet endgültig über den Rechtsstreit. Der Gerichtshof stellt fest, dass das Gericht zu Unrecht angenommen hat, dass die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass die von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums und die entsprechenden, durch die Verkäufe von Apple-Produkten außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinne steuerlich den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen werden müssen.


Insbesondere hat das Gericht zu Unrecht angenommen, dass die Haupterwägungen der Kommission auf unzutreffenden Annahmen betreffend die normale Besteuerung nach dem im vorliegenden Fall anwendbaren irischen Steuerrecht beruhten, und den von Irland und von ASI und AOE gegen die Tatsachenfeststellungen der Kommission betreffend die Tätigkeiten der irischen Zweigniederlassungen von ASI und AOE und die Tätigkeiten außerhalb dieser Zweigniederlassungen erhobenen Rügen zu Unrecht stattgegeben.


Der Gerichtshof hebt das angefochtene Urteil deshalb auf. Er ist der Auffassung, dass die Klagen entscheidungsreif sind und – soweit der Rechtsstreit noch bei ihm anhängig ist – endgültig über sie zu entscheiden ist. Der Gerichtshof bestätigt die Auffassung der Kommission, dass die Tätigkeiten der Zweigniederlassungen von ASI und AOE in Irland nach der einschlägigen Vorschrift des irischen Rechts betreffend die Ermittlung der von gebietsfremden Gesellschaften zu entrichtenden Steuer nicht mit den Tätigkeiten anderer Gesellschaften des Apple-Konzerns wie etwa einer Muttergesellschaft in den Vereinigten Staaten, sondern mit den Tätigkeiten anderer Einheiten von ASI und AOE, insbesondere der sich nicht in Irland befindenden Verwaltungssitze dieser Gesellschaften, zu vergleichen sind.


Gegen ein Urteil oder einen Beschluss des Gerichts kann beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden. Das Rechtsmittel hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Ist das Rechtsmittel zulässig und begründet, hebt der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts auf. Ist die Rechtssache zur Entscheidung reif, kann der Gerichtshof den Rechtsstreit selbst entscheiden. Andernfalls verweist er die Rechtssache an das Gericht zurück, das an seine Entscheidung über das Rechtsmittel gebunden ist.


Von der Leyen bei ESMC-Spatenstich in Dresden: „Europa ist innovativer als viele wissen!“

Dresden, 20. August 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Spatenstich für das Halbleiterwerk der European Semiconductor Manufacturing Company (ESMC) in Dresden als Bestätigung dafür bezeichnet, dass Europa ein weltweit angesehenes Innovationszentrum ist: „Der größte Chip-Hersteller der Welt kommt zu uns und schließt sich mit drei der wichtigsten Unternehmen Europas zusammen. Und das kommt uns weit über Dresden und Sachsen hinaus zugute.“


Win-Win-Situation
Von der Leyen nannte konkret 11.000 neue Arbeitsplätze in der Region und in Europa, Zugang der europäischen Unternehmen zu neuen Technologien und Produktions­kapazitäten, zuverlässigere Lieferketten und neue maßgeschneiderte Produkte; der taiwanesische Konzern TSMC profitiere seinerseits von einer Diversifizierung Richtung Europa in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen und einem besseren Zugang zu den europäischen Stärken wie der Automobilindustrie und dem Binnenmarkt. „Das ist eine wahre Win-Win-Situation.“


Wirtschaftsstandort Dresden
Von der Leyen würdigte den Standort Dresden mit seiner Nähe zu vielen Top-Unternehmen der Autoindustrie. In Sachsen verbinde sich fachliches Können der Menschen mit unternehmerischem Mut und einer weitsichtigen wirtschaftspolitischen Strategie. „Das schmeckt nach Zukunft, nach Chancen und langfristigen Wohlstandsperspektiven für eine ganze Region.“ 


Europa habe dafür seinen Beitrag geleistet. Silicon Saxony: Cluster für Innovationen Die Kommissionspräsidentin betonte, hier gebe es einen in Europa einzigartigen Cluster für Innovationen. „Silicon Saxony bietet alles, was Europa für Investoren und Innovatoren attraktiv macht.“ Dazu gehöre ein attraktives Arbeitskräftepotential und eine beeindruckende Zusammenarbeit von Start-ups und Weltkonzernen ebenso wie von Unternehmen und Hochschulen. 


„Europa ist viel innovativer, als viele wissen. Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Halbleiter, die hier bei uns geleistet wird, ist rund um den Globus anerkannt. Wir bauen extrem leistungsfähige Computer. Die weltweit führenden Anlagenbauer für Chips kommen hier aus Europa.“ 


Fabrik ist eine „neuartige Anlage“ und damit beihilfeberechtigt Das Halbleiterwerk in Dresden wird nach dem europäischen Chip-Gesetz als neuartige Anlage eingestuft. Von der Leyen betonte, dass die dort hergestellten Produkte nirgendwo sonst in Europa vorhanden oder auch nur geplant sind. „Das bedeutet, dass dieses Werk auch auf nationaler Ebene finanzielle Unterstützung erhalten darf. So haben wir heute Morgen Beihilfen Deutschlands für dieses Projekt genehmigt, in Höhe von 5 Milliarden Euro. Seit seinem Start hat das europäische Chip-Gesetz bereits öffentliche und private Investitionszusagen in der Größenordnung von 115 Milliarden Euro ausgelöst. Das ist für Europas Chip-Branche wirklich eine Investitionsrevolution.“


Mehr zur beihilferechtlichen Entscheidung von heute lesen Sie 
hier. Detaillierte Informationen zum Europäischen Chip-Gesetz mit dem Ziel, Europas Anteil an der weltweiten Chip-Produktion zu verdoppeln und auf 20 Prozent zu erhöhen, finden Sie hier


Globales Wettrennen um die Technologien von morgen
In ihrer Rede betonte von der Leyen, dass die nächste Europäische Kommission die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als zentrale Säule verfolgen wird. Die Kommissionspräsidentin kündigte einen Vorschlag für einen neuen europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit an. Innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Amtszeit werde sie zudem einen neuen Deal für eine saubere Industrie vorschlagen, mit dem Fokus auf Zugang zu günstiger Energie und günstigen Rohstoffen. Und drittens gehe es darum, eine Union der Kompetenzen zu sein, mit einer hochwertigen Ausbildung für hochwertige Jobs. „Das globale Wettrennen um die Technologien von morgen hat begonnen. Und ich will, dass Europa einen Gang zulegt.“

ESMC-Halbleiterfabrik: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe von 5 Milliarden Euro

Brüssel, 20. August 2024 - Die Europäische Kommission hat eine 5 Milliarden Euro schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company („ESMC“) beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. ESMC ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Taiwan Semiconductor Manufacturing Company („TSMC“), Bosch, Infineon und NXP.
Die Maßnahme wird im Einklang mit den Zielen der 
Mitteilung über das europäische Chip-Gesetz die Versorgungssicherheit, Resilienz und digitale Souveränität Europas im Bereich Halbleitertechnologien stärken. Außerdem leistet sie einen Beitrag zum digitalen und grünen Wandel.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager sagte: „Diese mit 5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Maßnahme wird die Halbleiterproduktionskapazitäten in Europa stärken, unseren grünen und digitalen Wandel unterstützen und hoch qualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Da die Maßnahme auf einen offenen Fertigungsbetrieb ausgerichtet ist, wird ein breiter Zugang zu energieeffizienten Chips, auch für kleinere Unternehmen und Start-up-Unternehmen, ohne übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs gewährleistet.“


Die deutsche Beihilfemaßnahme im Detail Deutschland hat eine geplante Unterstützung des ESMC-Projekts zum Bau und Betrieb einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Ziel des Projekts ist es, die Nachfrage nach Mikrochips für Anwendungen in der Automobilindustrie und anderen Industriezweigen zu decken. In der geförderten neuen Großfertigungsanlage werden Hochleistungschips auf 300-mm-Siliziumwafern mit Strukturbreiten von 28/22 nm und 16/12 nm hergestellt werden.


Diese unter Einsatz von FinFet-Technik gefertigten Chips, in die mehrere zusätzliche Funktionen integriert werden können, sind leistungsfähiger und verringern gleichzeitig den Gesamtenergieverbrauch. Die Fertigungsanlage soll bis 2029 volle Auslastung erreichen und dann jährlich 480 000 Siliziumwafer produzieren. Die Anlage wird ein offener Fertigungsbetrieb sein, d. h. ihre Kunden – so auch die drei anderen Anteilseigner neben TSMC – können spezifische Chips in Auftrag geben. Dieses Betriebsmodell ist für das Halbleiter-Ökosystem der EU insgesamt wichtig, insbesondere angesichts der Zusagen von ESMC, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-up-Unternehmen in Europa gezielt zu unterstützen, um deren Know-how und Kompetenzen zu stärken.


Zudem werden KMU und europäische Hochschulen besonderen Zugang zu den Produktionskapazitäten erhalten, wodurch auch die Forschung und die Wissenserzeugung in Europa gefördert werden. Die beihilferechtliche Würdigung der Kommission Die Kommission hat die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Grundsätzen der Mitteilung über das europäische Chip-Gesetz


Im Rahmen der Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest: Die Maßnahme fördert die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige, indem sie den Bau einer neuen Anlage zur Massenproduktion von innovativen Technologieprodukten und Mikrochips in Europa ermöglicht. Die Anlage ist in Europa neuartig, da es dort bisher keine vergleichbare Anlage für die Massenfertigung von Produkten mit diesen technologischen Funktionen gibt.


ESMC wird der erste offene Fertigungsbetrieb sein, der Siliziumwafer mit Strukturbreiten von 28/22 nm und 16/12 nm unter Einsatz von FinFet-Technik mit Technologieprozessen für Logik-, Mischsignal und Funkfrequenz-Anwendungen und eingebettete nichtflüchtige Speicher herstellen wird. Diese spezifischen Technologien unterscheiden sie von anderen vorhandenen Kapazitäten und ergänzen die von den europäischen Kunden benötigten Produktionskapazitäten.


Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der Beihilfeempfänger die Investition ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde. Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel innerhalb der EU. Sie ist erforderlich und geeignet, um die Resilienz der europäischen Halbleiter-Lieferkette zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Beihilfe angesichts der nachgewiesenen Finanzierungslücke angemessen und auf das erforderliche Minimum begrenzt (d. h., es wird nur in dem Umfang gefördert, der erforderlich ist, damit es zu der Investition kommt).


Schließlich hat sich ESMC bereit erklärt, potenzielle Gewinne, die über die derzeitigen Erwartungen hinausgehen, mit Deutschland zu teilen. Die Maßnahme hat weitreichende positive Auswirkungen auf das europäische Halbleiter-Ökosystem und trägt zur Stärkung der Versorgungssicherheit Europas bei, insbesondere durch die Errichtung eines offenen Fertigungsbetriebs, der für europäische Kunden, einschließlich KMU und Start-up-Unternehmen, produziert. Sie wird auch eine zusätzliche Unterstützung für europäische Hochschulen ermöglichen. Außerdem hat sich ESMC verpflichtet, vorrangige Aufträge im Sinne des EU-Chip-Gesetzes zu erfüllen, um im Krisenfall krisenrelevante Produkte in Europa herzustellen.


Die Kommission stellte ferner fest, dass ESMC sich verpflichtet hat, die Anerkennung als offener EU-Fertigungsbetrieb im Rahmen des EU-Chip-Gesetzes zu beantragen, und alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Status erfüllen wird. ESMC sagte auch zu, in kontinuierliche Innovationen in der EU zu investieren, um durch Vorbereitung von Technologien der nächsten Generation und Investitionen in die Talentpipeline der Union konkrete Fortschritte in der Halbleitertechnologie zu erzielen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.


 Welttag der humanitären Hilfe 2024

Brüsel, 19. August 2024 - Zum heutigen Welttag der humanitären Hilfe, der die unentbehrlichen und unermüdlichen Bemühungen zur Rettung von Menschenleben auf der ganzen Welt würdigt, haben der Hohe Vertreter der EU Josep Borrell und Kommissar Janez Lenarčič ein gemeinsames Statement veröffentlicht: „Wenn Katastrophen hereinbrechen, Krisen ausbrechen und Konflikte entstehen, gehören humanitäre Helferinnen und Helfer zu den ersten, die vor Ort Soforthilfe für die Betroffenen leisten. Diese selbstlose Berufung, den Schwächsten der Gesellschaft Hilfe zu leisten – aber auch Hoffnung zu geben –, muss geehrt und bewahrt werden.“


Gefahren für die Helferinnen und Helfer Borrell und Lenarčič verweisen auf die akuten Gefahren für die Menschen, die sich in der humanitären Hilfe engagieren – in Kriegsgebieten und unsicheren Gegenden. 2023 war das Jahr mit den meisten Todesfällen von humanitären Helferinnen und Helfer seit Beginn der Aufzeichnungen. „Wir haben jedes Jahr betont, dass humanitäre Helferinnen und Helfer ausnahmslos und um jeden Preis geschützt werden müssen. Doch in dieser zunehmend instabilen Welt reichen Worte allein nicht aus. Es ist an der Zeit, zu handeln.“


Rechtlicher Beistand, schnelle Finanzhilfen Aus diesem Grund hat die EU die Initiative „
Protect Aid Workers“ ins Leben gerufen. Bei Angriffen oder anderen Sicherheitsvorfällen bekommen humanitäre Helferinnen und Helfern vor Ort rechtlichem Beistand und rasche Finanzhilfen. Seit Februar 2024 wurden im  Rahmen dieses Mechanismus in 25 Fällen Finanzhilfen (insgesamt 240.000 Euro) an unterstützungsbedürftige humanitäre Helferinnen und Helfer vergeben. 


Noch größere Gefahr für die Ortskräfte Dieser Mechanismus ist auch gedacht als eine Art Sicherheitsnetz für Ortskräfte, für die die Gefahr, während ihrer Einsätze getötet, entführt oder verletzt zu werden, am größten ist. Die meisten über die Plattform eingegangenen Anträge stammen aus den besetzten palästinensischen Gebieten im Westjordanland und dem Gazastreifen. 


„In Gebieten wie diesen, in denen jeder Tag einen Überlebenskampf für die Zivilbevölkerung bedeutet, bewirkt die Arbeit der humanitären Gemeinschaft zur Rettung von Menschenleben spürbare Verbesserungen.“ 

Missachtung grundlegender Normen des humanitären Völkerrechts Borrell und Lenarčič betonen außerdem: „In den vergangenen Jahren ist der verheerende Trend zu beobachten, dass einige Staaten die grundlegenden Normen des humanitären Völkerrechts in den Konflikten, an denen sie beteiligt sind, eklatant missachten. Dies erfordert ein entschlossenes Handeln der gesamten internationalen Gemeinschaft zur Verteidigung des humanitären Völkerrechts als Teil des Fundaments der regelbasierten internationalen Ordnung.“


Die beiden Kommissionsmitglieder bezeichnen den Schutz der humanitären Helferinnen und Helfer als rechtliche Verpflichtung im Rahmen des humanitären Völkerrechts. Der heutige Gedenktag solle „auch daran erinnern, dass die Alternative zur Aufrechterhaltung des humanitären Völkerrechts die Gesetzlosigkeit und eine sich verschärfende Missbrauchsspirale ist, für die die Zivilbevölkerung sowie humanitäre Helferinnen und Helfer den höchsten Preis zahlen werden.“


Der Aktionstag wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ausgerufen, im Gedenken an die Opfer des verheerenden Bombenanschlags am 19.8.2003 auf das Hauptquartier der Vereinten Nationen in Bagdad. Zu den Opfern gehörte auch der UN-Sonderbeauftragte für den Irak, Sergio de Mello.


- Gesetz zur Wiederherstellung der Natur tritt in Kraft
- Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an Meta

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur tritt in Kraft
Brüssel/Duisburg, 16. August 2024 - Am Sonntag (18. August) tritt das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in Kraft. Es ist ein weiterer Schritt, um den Verlust der Natur rückgängig zu machen, Klimaneutralität zu erreichen und die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen.


Die Regelung wird der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen, das Wiederherstellungsziel zu erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der COP15 im Dezember 2022 verpflichtet haben. Sie ist auch ein Schlüsselelement des Europäischen Grünen Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie. Landflächen und Meeresgebiete Das Gesetz wird einen Prozess zur kontinuierlichen und nachhaltigen Wiederherstellung der Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen.


Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, werden die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens jeweils 20 Prozent der Landflächen und der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme umgesetzt sein, die eine Wiederherstellung benötigen.

Alle zwei Jahre nationale Wiederherstellungspläne
Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche Wiederherstellungsziele: von Mooren, Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen, Meeresgebieten und Süßwasserkörpern bis hin zu Städten, in denen mehr Bäume und Grünflächen zur Luftreinigung und Abkühlung beitragen werden.


Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen. Sie werden in offener und transparenter Weise ihre nationalen Wiederherstellungspläne entwickeln, der Bedarf und die Maßnahmen werden an den nationalen Kontext angepasst. 

Unterstützung durch die Europäische Kommission
Die Kommission wird die nationalen Behörden bei der Ausarbeitung ihrer Pläne unterstützen. Die Planentwürfe werden der Kommission innerhalb von zwei Jahren ab dem 18. August vorgelegt und enthalten Etappenziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050.  Biologische Vielfalt nimmt weiter alarmierend ab Durch diese Maßnahmen und Zielvorgaben wird das neue Gesetz dazu beitragen, die biologische Vielfalt in der EU wiederherzustellen und den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, der immer noch in alarmierendem Ausmaß anhält.


Heute weisen über 80 Prozent der Bewertungen des Erhaltungszustands europäischer Lebensraumtypen auf einen schlechten oder sehr schlechten Zustand hin, wobei sich der Zustand vieler Lebensräume weiter verschlechtert. Die biologische Vielfalt ist bei Herausforderungen wie Wasserknappheit, Bedrohungen der Ernährungssicherheit oder Zoonose-Krankheiten von wesentlicher Bedeutung. Erfolgreiche Beispiele von Wiederherstellungsprojekten in ganz Europa zeigen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt viele soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. 

Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an Meta
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat die Kommission heute Meta, den Anbieter von Facebook und Instagram, ein Auskunftsersuchen übermittelt. Darin fordert sie das Unternehmen nach der Einstellung von CrowdTangle am 14. August 2024 auf, weitere Informationen bereitzustellen. Es geht um die ergriffenen Maßnahmen, damit Forscher Zugang zu Daten haben, die gemäß dem DSA auf der Online-Schnittstelle von Facebook und Instagram öffentlich zugänglich sind; außerdem um die Pläne, wie Meta seine Funktionen zur Beobachtung von Wahlen und des gesellschaftlichen Diskurses aktualisiert.

Insbesondere bittet die Kommission um Informationen über die Inhaltsbibliothek und die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) von Meta. Das schließt die Zulassungskriterien, das Antragsverfahren, die Daten, auf die zugegriffen werden kann, und die Funktionen mit ein. 


Förmliches Verfahren Ende April eingeleitet
Am 30. April 2024 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Meta im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein. Dieses Verfahren läuft noch. Eine der Beschwerden konzentrierte sich auf die fehlende Verfügbarkeit eines wirksamen zivilgesellschaftlichen Diskurses und eines Instruments für die Überwachung von Wahlen durch Dritte im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament und der nationalen Wahlen sowie auf Mängel bei der Bereitstellung des Zugangs von Forschern zu öffentlich zugänglichen Daten durch Meta. 


Um die Bedenken der Kommission im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament auszuräumen, führte Meta Ende Mai in CrowdTangle neue Funktionen ein: insbesondere 27 neue öffentliche visuelle Dashboards in Echtzeit, eines für jeden Mitgliedstaat, um Dritten einen Bürgerdiskurs und eine Wahlbeobachtung in Echtzeit zu ermöglichen. Diese Funktionen wurden inzwischen eingestellt.  Frist für die Vorlage der angeforderten Informationen: 6.9.2024 Meta muss die angeforderten Informationen bis zum 6. September 2024 vorlegen.


Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen, die vorläufige Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung umfassen könnten. Die Kommission kann auch Verpflichtungszusagen von Meta akzeptieren, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden sollen. 

Sanktionsmöglichkeiten
Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Geldbußen wegen unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen in Beantwortung eines Auskunftsersuchens verhängen. Wird keine Antwort gegeben, kann die Kommission per Beschluss einen förmlichen Antrag stellen. In diesem Fall könnte die Nichteinhaltung der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Wettbewerb für Schulen: Ideen für Europas grüne Zukunft gesucht

Brüssel/Duisburg, 7. August 2024 - Die Europäische Union ist auf dem Weg in eine grünere Zukunft: Wie der Europäische Grüne Deal gestaltet wird, muss von Kindern und Jugendlichen mitentschieden werden. Was können Schülerinnen und Schüler konkret für den Umweltschutz tun? Was sollten wir in Zukunft in Europa beim Klimaschutz anders machen?


Die EUROPE DIRECT Zentren in Saarbrücken, Ulm, Dresden, Kaiserslautern, Ingelheim, Karlsruhe und der EU-Klimapakt starten zusammen mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland den Ideenwettbewerb „Europas grüne Zukunft gestalten“. Gesucht werden innovative und kreative Ideen von Schülerinnen und Schülern für eine nachhaltigere Zukunft. 



Ideen als Inspiration für alle
Die Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland Barbara Gessler sagte: „Viele junge Menschen sorgen sich um den Zustand unserer Erde und um ihre eigene Zukunft auf diesem Planeten. Sie wollen gehört und einbezogen werden, sie wollen Verantwortung übernehmen und gestalten. Die Ideen dieser jungen Generation für eine grünere und gesündere Zukunft sind wertvoll und können eine Inspiration für uns alle sein. Auch in den Jugenddialogen, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer zweiten Amtszeit noch stärken will. Ich hoffe, dass in den kommenden Monaten in den Klassen und Schulen viel diskutiert wird und daraus viele kreative Wettbewerbsbeiträge entstehen.“


Beste Ideen bekommen ein Preisgeld von 1.000 Euro
Egal, ob umweltfreundliche Technologien, Projekte zur Müllvermeidung, Konzepte für erneuerbare Energien oder Initiativen zur Bewusstseinsbildung – alle Vorschläge mit Bezug zum Europäischen Grünen Deal sind willkommen. Die besten Ideen von Schülerinnen und Schülern werden mit einem Preisgeld von 1.000 Euro ausgezeichnet – der erste Grundstock für die spätere Umsetzung der Siegerideen. Hier kann man sich mit seinem Projekt online eintragen.  


Ziele des Wettbewerbs
Förderung von Umweltbewusstsein: Wie können die Herausforderungen hin zu einer nachhaltigen Zukunft bewältigt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, sich aktiv einzubringen? Im Zentrum steht das Umweltbewusstsein von Schülerinnen und Schüler  Kreativität und Innovation: Wann entstehen die besten Einfälle?


Kreative Ideen und innovative Lösungen zu entwickeln und zu präsentieren, ist ein zentrales Anliegen des Wettbewerbs. Partizipation und Engagement: Die eigene Stimme für die Zukunft Europas erheben, sich einbringen und die Zukunft aktiv mitgestalten soll jungen Menschen im Rahmen des Wettbewerbs möglich gemacht werden. Die Förderung der Lern- und Leistungsbereitschaft und der Austausch untereinander stehen dabei natürlich auch im Fokus!


Würdigung des Europäischen Grünen Deals
Die Klimaneutralität in der EU bis 2050 betrifft uns alle – und dieser Wettbewerb soll zeigen, dass sich alle einbringen können, Eigeninitiative zeigen und  Klimaschutzmaßnahmen wertschätzen. Tipps für Ihr Projektthema Klima, Transport, Energie, Landwirtschaft, Umwelt & Ozeane – alle Kernbereichen des Europäischen Grünen Deals freuen sich über kreative und innovative Projekte. 


Eine nicht erschöpfende Liste an Beispielen beinhaltet:
Klima: Beispiele sind Klima-Schülerräte, politische Planspiele & Parlamentsdebatten, Klimaanpassung durch naturbasierte Lösungen auf dem Schulgelände, Bildung von Schüler -AGs zum Thema Nachhaltigkeit, Klimaschutz-Informationskampagnen für die Schule. Transport: denkbar sind Initiativen rund ums Fahrrad, Mobilitätswochen, Fahrgemeinschaftszentrale für Schülerinnen und Schüler mit weitem Schulweg.


Energie
Hier sind Informationskampagnen zu Energiearmut, Energieeffizienz und –sparen im Schulgebäude, Gewinnung von erneuerbaren Energien & Nutzung während des Unterrichts möglich. Landwirtschaft: Beispiele sind Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung bei Pausenbroten, nachhaltiger Konsum von Lebensmitteln, nachhaltige Schulkantine, Anlegen eines Schulgartens.

Umwelt & Ozeane
Mögliche Aktionen sind das Anlegen von Biotopen auf dem Schulgelände, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zu reduzieren, eine Aktionswoche Müllvermeidung, Entsiegelung des Schulhofs, Clean-ups auf dem Schulgelände und darüber hinaus. Bei Ideen und deren Format sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bewerbungen können bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.


Gesetz über digitale Dienste: „TikTok Lite Rewards“ wird dauerhaft aus der EU zurückgezogen

Brüssel, 5. August 2024 - Die Kommission hat die Zusagen von TikTok, das Programm „TikTok Lite Rewards“ dauerhaft aus der EU zurückzuziehen, für bindend erklärt. Damit ist das förmliche Verfahren beendet, das die Kommission im April gegen TikTok eingeleitet hatte. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“, erklärte, die Kommission werde die Einhaltung der Vorschriften durch TikTok sorgfältig überwachen.


Der Beschluss sende auch eine klare Botschaft an die gesamte Branche der sozialen Medien. Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sagte: „Die verfügbare „Brain Time“ junger Europäerinnen und Europäer ist keine Währung für die sozialen Medien – und sie wird nie sein. Wir haben die dauerhafte Rücknahme des Programms „TikTok Lite Rewards“, das sehr suchterzeugende Folgen hätte haben können, erreicht. Das Gesetz über digitale Dienste ist in vollem Gange.“


Oberste Priorität für Sicherheit und Wohlergehen der Nutzer sozialer Medien Gestaltungsmerkmale auf Plattformen mit suchterzeugender Wirkung gefährden das Wohlbefinden ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Die Kommission hat daher die Verpflichtungen von TikTok im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungszusagen wurden von TikTok vorgelegt, um die Bedenken auszuräumen, die die Kommission in dem am 22. April gegen TikTok eingeleiteten förmlichen Verfahren geäußert hatte, und um die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sicherzustellen.


Zwei Verpflichtungs-Zusagen der Plattform: Programm „TikTok Lite Rewards“ wird dauerhaft aus der EU zurückgezogen; Es werden keine anderen Programme auf den Weg gebracht, die das umgehen würden. Mit dem heutigen Beschluss werden diese Verpflichtungszusagen für rechtlich bindend erklärt. Das bedeutet, dass jeder Verstoß gegen die Verpflichtungszusagen sofort einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellen und daher zu Geldbußen führen würde.


Mit dieser Entscheidung stellt die Kommission auch das am 22. April gegen TikTok eröffnete förmliche Verfahren ein. Dies ist der erste Fall, den die Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste 105 Tage nach Einleitung des Verfahrens einstellt. Dies ist auch das erste Mal, dass die Kommission Verpflichtungszusagen einer benannten Online-Plattform akzeptiert, gegen die sie ein förmliches Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste eingeleitet hatte.


Nächste Schritte
Die Kommission wird sorgfältig überwachen, ob TikTok die verbindlichen Verpflichtungen, die die Plattform gemäß Artikel 71 des Gesetzes über digitale Dienste angeboten hat, sowie die anderen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste erfüllt. Das erste förmliche Verfahren der Kommission gegen TikTok, das am 19. Februar eingeleitet wurde, ist noch nicht abgeschlossen und die Untersuchung wird fortgesetzt.


Hintergrund
TikTok Lite ist eine neue separate Version der TikTok-App. Nach seinem Start in Spanien und Frankreich im April 2024 äußerte die Kommission Bedenken in Bezug auf das Programm „TikTok Lite Rewards“, das es den Nutzern ermöglichte, Punkte zu erhalten, während sie bestimmte „Aufgaben“ auf TikTok Lite ausführen, wie z. B. Videos anschauen, Liking-Inhalte, Nachschaffende, Einladung von Freunden zu TikTok usw.

Die Kommission hatte Bedenken, dass das Programm „TikTok Lite Rewards“ ohne vorherige sorgfältige Bewertung der damit verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Suchtwirkung des Rewards-Programms, und ohne dass wirksame Risikominderungsmaßnahmen ergriffen wurden. Das Rewards-Programm, das Suchtverhalten stimulieren kann, könnte sich möglicherweise negativ auf die körperliche und geistige Gesundheit der Nutzer auswirken. Dies ist besonders für Minderjährige von Belang, die möglicherweise eine erhöhte Sensibilität gegenüber solchen Merkmalen haben.


Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen sehr große Online-Plattformen eine Risikobewertung durchführen und den Dienststellen der Kommission einen Bericht vorlegen, bevor sie neue Funktionen einführen, die wahrscheinlich kritische Auswirkungen auf Systemrisiken haben. Außerdem müssen sie wirksame Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, um den ermittelten Risiken entgegenzuwirken.


Da TikTok keinen Risikobewertungsbericht im Zusammenhang mit der Einleitung von TikTok Lite vorlegte, erließ die Kommission am 22. April einen Beschluss zur Einleitung eines förmlichen Verfahrens gegen TikTok und warnte TikTok vor seiner Absicht, das Programm „TikTok Lite Rewards“ in der EU auszusetzen. Am 24. April nahm die Kommission die Entscheidung von TikTok zur Kenntnis, das Programm „TikTok Lite Rewards“ in der Europäischen Union freiwillig auszusetzen.


Derzeit laufen förmliche Verfahren im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gegen X (ab Dezember 2023, für das am 12. Juli 2024 vorläufige Feststellungen getroffen wurden), TikTok (Februar 2024), AliExpress (März 2024) und Meta (April und Mai 2024).



Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen

Kommission startet Konsultation European Union
Brüssel, 2. August 2024 - Behinderungsmissbrauch schadet sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern. Er führt zu höheren Preisen, weniger Innovation und schlechterer Qualität von Waren und Dienstleistungen. Daher brauchen wir klare Spielregeln, damit wir gegen Behinderungsmissbrauch wirksam vorgehen können. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet: Alle Interessenträger werden aufgefordert, zum Entwurf der Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen Stellung zu nehmen. 


Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik, forderte alle Interessenträger auf, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen: „Unser Leitlinienentwurf soll einen klaren, kohärenten und praktikablen Rahmen für die Beurteilung von missbräuchlichen Verhaltensweisen bieten. Der Entwurf spiegelt unsere Auslegung der EU-Rechtsprechung und die wertvolle Erfahrung wider, die die Kommission bei der Durchsetzung der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften gewonnen hat.“ 


Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet marktbeherrschenden Unternehmen missbräuchliche Verhaltensweisen, so auch Verhaltensweisen, die Wettbewerber vom Markt ausschließen. Beispiele für Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen sind Verdrängungspreise, Kosten-Preis-Schere, Ausschließlichkeitsbindungen und Lieferverweigerungen.


Die Durchsetzung des Artikels 102 AEUV ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass auf den Märkten wirksamer Wettbewerb herrscht, alle Unternehmen eine faire Chance bekommen, sich im Wettbewerb zu behaupten, und die Verbraucher von den Vorteilen wettbewerbsorientierter Märkte profitieren können. Die Kommission hat bei der Durchsetzung des Artikels 102 AEUV umfassende Erfahrung gesammelt, insbesondere im Bereich Behinderungsmissbrauch. Gleichzeitig ist Artikel 102 AEUV der einzige Bereich des EU-Wettbewerbsrechts, in dem noch keine Leitlinien die Anwendung der Bestimmungen klären.


Neue Leitlinien werden Rechtssicherheit erhöhen
Der heute veröffentlichte Leitlinienentwurf soll darlegen, wie die Kommission die Rechtsprechung der EU-Gerichte zum Behinderungsmissbrauch auslegt, und die Beschlusspraxis der Kommission widerspiegeln. Dies wird die Rechtssicherheit zum Nutzen der Verbraucher und Unternehmen sowie der nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte erhöhen.


Insbesondere enthält der Leitlinienentwurf Orientierungshilfen zu verschiedenen Schlüsselfragen im Zusammenhang mit Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, unter anderem zum Zweck der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und zum Konzept des Verbraucherwohls im EU-Recht, auch in Bezug auf Behinderungsmissbrauch; zu den wichtigsten Grundsätzen für die Beurteilung einer alleinigen und einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung; zur Anwendung allgemeiner Grundsätze für die Feststellung, ob ein Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens wahrscheinlich einen Missbrauch darstellt, und insbesondere zu den Begriffen „Leistungswettbewerb“ und „Verdrängungswirkungen“; zu den Beweisen, die erforderlich sind, um zu belegen, dass ein Verhalten geeignet ist, Verdrängungswirkungen zu entfalten.


In dem Leitlinienentwurf wird unterschieden zwischen:
i) Kategorien von Verhaltensweisen, für die der Nachweis erbracht werden muss, dass sie Verdrängungswirkungen entfalten können,
ii) Kategorien von Verhaltensweisen, die ein hohes Potenzial haben, zu Verdrängungswirkungen zu führen, und
iii) reinen Beschränkungen, die automatisch zu Verdrängungswirkungen führen; zum materiellrechtlichen Maßstab für die Feststellung der Möglichkeit, dass ein Verhalten Verdrängungswirkungen entfalten könnte; zum Analyserahmen für bestimmte Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen. In dem Entwurf wird unterschieden zwischen:
i) Verhaltensweisen, die spezifischen, in der EU-Rechtsprechung verankerten rechtlichen Prüfungen unterliegen (d. h. Ausschließlichkeitsbindungen, Kopplung und Bündelung, Lieferverweigerung, Verdrängungspreise und Kosten-Preis-Schere), und ii) Verhaltensweisen, die keinen spezifischen rechtlichen Prüfungen unterliegen (d. h. bedingte Rabatte, Bündel- oder Paketrabatte, Selbstbevorzugung und Zugangsbeschränkungen); zu den allgemeinen Grundsätzen für die Beurteilung objektiver Rechtfertigungen, die das beherrschende Unternehmen vorbringen kann.


Nächste Schritte
Alle Interessenträger können sich bis zum 31. Oktober 2024 zu dem Leitlinienentwurf äußern. Weitere Informationen, einschließlich Anweisungen zur Einreichung von Stellungnahmen, sind hier abrufbar. Die Kommission plant derzeit, den Entwurf der Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch auf der Grundlage der im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen im Laufe des Jahres 2025 fertigzustellen. Hintergrundinformationen Artikel 102 AEUV, der auch von den nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten angewendet werden kann, verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder beschränken kann.


Schutz Minderjähriger im Internet: EU-Kommission startet Sondierung zu DSA-Leitlinien

Brüssel, 31. Juli 2024 - Online-Plattformen müssen Minderjährige schützen, so schreibt es das europäische Gesetz über digitale Dienste (DSA) vor. Die EU-Kommission hat heute eine Sondierung zu den Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im Internet eröffnet. Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien vorgeben, wie Online-Plattformen ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige im Internet gemäß dem DSA umsetzen müssen.


Zum Entwurf der Leitlinien, in den die Beiträge dieser Sondierung einfließen, wird die EU-Kommission eine separate Konsultation durchführen. Die Leitlinien sollen vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden.


Zielgruppe und Themen Die Kommission fordert alle Interessengruppen auf, sich an der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen zu beteiligen, insbesondere durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Berichten und unterstützenden Forschungsarbeiten. Sie bittet um Feedback zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und Ansatz der Leitlinien sowie zu bewährten Verfahren und Empfehlungen für Maßnahmen zur Minderung der Risiken, denen Minderjährige online begegnen können. 


Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei der Gestaltung ihrer Dienste im Mittelpunkt stehen. Sie müssen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, regelmäßig Folgenabschätzungen durchführen und Maßnahmen umsetzen, die alle potenziellen Risiken für Minderjährige abschwächen, die sich aus ihren Diensten ergeben. 


Die Arbeit zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten an einem harmonisierten Ansatz für die Altersverifikation wird ebenfalls in den Leitlinien enthalten sein. Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen Mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen werden die Jugendschutzleitlinien für alle Online-Plattformen gelten, die für Minderjährige zugänglich sind. Dazu gehören auch Plattformen, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, aber dennoch minderjährige Nutzer haben, z. B. aufgrund unzureichender Mechanismen zur Altersverifizierung.

Zeitrahmen
Der Aufruf zur Einreichung von Beiträgen bleibt bis zum 30. September 2024 geöffnet. Die Kommission wird die Beiträge der Interessengruppen zur Erstellung der Leitlinien verwenden und eine separate Konsultation zum Entwurf der Leitlinien durchführen, die vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden sollen.



- Neue EU-Regeln fördern die Reparatur von Waren
- Giftige Chemikalie Quecksilber wird in der EU schrittweise aus dem Verkehr gezogen

Neue EU-Regeln fördern die Reparatur von Waren
Brüssel, 30. Juni t2024 - Heute tritt eine neue EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft. Die neuen Regeln fördern einen nachhaltigen Konsum, sie erleichtern die Reparatur defekter Produkte und ermutigen die Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre defekten Produkte zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen. Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Die neuen Regeln werden dazu führen, dass Reparaturen zur Realität werden und nicht mehr nur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist möglich sind. Dies wird auch zur Entwicklung des gesamten Ökosystems für Reparatur, Wiederverwendung und Renovierung beitragen.“


Die Richtlinie wird den Verbrauchern zugutekommen: sie vermeidet Kosten für Neuanschaffungen, führt zu weniger Abfall und Treibhausgasemissionen und es werden weniger Ressourcen benötigt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.     Reparaturplattform hilft bei der Suche nach Werkstätten Nach der 
neuen Richtlinie sind die Hersteller bestimmter Produkte (etwa Kühlschränke oder Smartphones) verpflichtet, den Verbrauchern rechtzeitige Reparaturdienste zu einem angemessenen Preis anzubieten.


Um den europäischen Reparaturmarkt zu stärken, verpflichten die neuen Regeln diese Hersteller, Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten, und verbieten ihnen, die Reparatur zu verweigern oder Praktiken anzuwenden, die die Reparatur verhindern. 


Damit die Verbraucher attraktive Reparaturlösungen finden können, wird eine europäische Reparaturplattform den Verbrauchern bei der Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten helfen. Die neue Richtlinie gibt den Verbrauchern auch ein neues Recht auf eine Verlängerung ihrer gesetzlichen Garantie um ein Jahr, wenn sie sich dafür entscheiden, ihr defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es vom Verkäufer ersetzen zu lassen.  


Giftige Chemikalie Quecksilber wird in der EU schrittweise aus dem Verkehr gezogen
Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Heute tritt die überarbeitete Quecksilberverordnungin Kraft, damit wird die Verwendung und die Ausfuhr von Dental-Amalgam zum 1. Januar 2025 eingestellt. Eine befristete Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2026 wird den Mitgliedstaaten gewährt, die mehr Zeit für die Anpassung ihres nationalen Gesundheitssystems benötigen. 


Auch die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Kategorien von quecksilberhaltigen Lampen werden eingestellt - je nach Lampenkategorie ab 2026 oder 2027. Diese werden durch Alternativen wie LEDs ersetzt. Quecksilberfreie Alternativen: verfügbar und wirtschaftlich Mit Quecksilber versetzte Produkte, insbesondere Zahnamalgam und quecksilberhaltige Lampen, stellen die größte verbleibende absichtliche Verwendung des Stoffes in der EU dar, die in der vorherigen Quecksilberverordnung von 2017 nicht vollständig berücksichtigt wurde.


Quecksilberfreie Alternativen sind inzwischen leicht verfügbar und wirtschaftlich. Wenn Quecksilber in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert. Eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen. Der delegierte Rechtsakt setzt internationale Beschlüsse in EU-Recht um Der Vorschlag der Kommission wurde parallel zu einem delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem die Überarbeitung der Quecksilberverordnung an die Beschlüsse der vierten Konferenz der Vertragsparteien (COP4) des Minamata-Übereinkommens angepasst wurde.


Mit dem im Rahmen der Quecksilberverordnung erlassenen delegierten Rechtsakt werden die auf der vierten Konferenz der Vertragsparteien (2022) des Minamata-Übereinkommens gefassten Beschlüsse in EU-Recht umgesetzt. Es wird ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von acht weiteren quecksilberhaltigen Produkten, einschließlich quecksilberhaltiger Lampen und nicht-elektrischer Geräte, eingeführt. Das Minamata-Übereinkommen ist der wichtigste internationale Rechtsrahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber in Luft, Wasser und Boden.


Wie die Quecksilberverordnung behandelt es den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber, vom primären Quecksilberabbau bis zur Entsorgung von Quecksilberabfällen. Hintergrund  Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt eine Bedrohung darstellt. Wenn es in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette und reichert sich dort an (hauptsächlich in Fischen). Eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen.


In der Vergangenheit wurde Quecksilber in zahlreichen Anwendungen verwendet, z. B. bei der Goldgewinnung, in Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometern und Barometern. In den vergangenen zwanzig Jahren hat die EU einen umfassenden Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, insbesondere die Quecksilberverordnung, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber schützt und dabei den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber vom primären Quecksilberabbau bis zur endgültigen Entsorgung von Quecksilberabfällen berücksichtigt. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Handel mit quecksilberhaltigen Produkten und zur Quecksilberverschmutzung.


Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in Kraft getreten und wurde bisher von der Europäischen Union und 143 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Die fünfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber (COP-5) wird vom 30. Oktober bis zum 3. November 2023 in Genf, Schweiz, stattfinden.



1,55 Milliarden Euro aus immobilisierten russischen Vermögenswerten für die Ukraine

Brüssel, 26. Juli 2024 - Die EU stellt weitere 1,55 Milliarden Euro für die Ukraine bereit – Geld, das aus den immobilisierten russischen Vermögenswerten stammt. Diese außerordentlichen Einnahmen der Zentralverwahrer (CSD, Central Securities Depository) wurden der Kommission als erste Tranche am 23. Juli zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes. 


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, betonte: „Die EU steht an der Seite der Ukraine. Für das Geld des Kremls gibt es kein besseres Symbol und keine bessere Verwendung, als die Ukraine und ganz Europa zu einem sichereren Lebensort zu machen.“ 


Der Hohe Vertreter der EU für Sicherheits- und Außenpolitik Josep Borrell fügte hinzu, es gehe um konkrete Unterstützung vor Ort: „Mit den 1,4 Milliarden Euro, die der Europäischen Friedensfazilität zugewiesen wurden, werden wir insbesondere den Erwerb vorrangiger militärischer Ausrüstung finanzieren - Luftabwehr und Munition für Artillerie- sowie die Beschaffung für die ukrainische Verteidigungsindustrie.“ 


Bereitstellung über zwei Wege
Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes. 


Die Immobilisierung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank ist das Ergebnis der EU-Sanktionen gegen Russland, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden. Die außerordentlichen Einnahmen, die von EU-Betreibern erzielt werden, gehören nicht Russland und werden von Zentralverwahrern gehalten. Die EU hat nun damit begonnen, diese Einnahmen in die Ukraine zu leiten. 


Hintergrund
Als Reaktion auf den brutalen und ungerechtfertigten Einmarsch Russlands in die Ukraine haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mehrere Sanktionspakete beschlossen. Dabei wurden auch die Vermögenswerte der russischen Zentralbank, die in der EU gehalten werden, gesperrt. Das bedeutet, dass keine Transaktionen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Rücklagen der russischen Zentralbank und der mit ihr verbundenen Einrichtungen erlaubt sind. Das wiederum führt zu einer außergewöhnlichen und ungewöhnlichen Anhäufung von Barmitteln und Einlagen in den Bilanzen von Zentralverwahrern aus fällig werdenden Finanzinstrumenten und generiert außerordentliche Einnahmen. 


Im Anschluss an Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters hat der Rat im Februar 2024 Folgendes beschlossen: Zentralverwahrer, die Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 1 Million Euro halten, die infolge von EU-Sanktionen stillgelegt wurden, müssen außerordentliche Kassenmittel, die sich aufgrund von EU-Sanktionen angesammelt haben, zurücklegen müssen und dürfen nicht über die daraus resultierenden Nettoeinnahmen der EU-Wirtschaftsbeteiligten verfügen. 

Im Anschluss an die Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters im März hat der Rat am 21. Mai 2024 eine Reihe von Rechtsakten angenommen, die die Verwendung dieser Nettogewinne zugunsten der Ukraine ermöglichen.


Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Regeln zu Familienleistungen für mobile EU-Arbeitnehmer in Bayern
Brüssel, 25. Juli 2024 - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es die Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Höhe von Familienleistungen nicht gewahrt hat. Diese Verletzung der Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.


System für Familienleistungen in Bayern ist nicht mit EU-Recht vereinbar
Bayern hat im Jahr 2018 ein neues System für Familienleistungen für Einwohner Bayerns mit Kleinkindern (bis zu drei Jahren) eingeführt. Nach diesem System erhalten EU-Staatsangehörige, deren Kinder in einem Mitgliedstaat leben, in dem die Lebenshaltungskosten unter denen in Bayern liegen, niedrigere Leistungen. Nach Auffassung der Kommission ist diese Regelung nicht mit dem EU-Recht vereinbar, da sie mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU diskriminiert.


Es ist eines der Grundprinzipien der EU, dass Menschen ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gleich behandelt werden. In Anwendung dieses Grundprinzips haben mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU, die in gleicher Weise zum Sozialversicherungssystem beitragen und dieselben Steuern zahlen wie einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Anspruch auf dieselben Sozialleistungen. Daher sollten mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU, deren Kinder dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Familienleistungen in gleicher Höhe erhalten wie andere Beschäftigte in Bayern.


Tierzucht und Lebensmittel-Kennzeichnung: Kommission registriert zwei neue Europäische Bürgerinitiativen

Brüssel, 24. Juli 2024 - Die Europäische Kommission hat zwei Europäische Bürgerinitiativen mit den Titeln „Stop Cruelty Stop Slaughter“ (Tierquälerei und Schlachtungen stoppen) und „Stop Fake Food: Origin on Label“ (Stoppt gefälschte Lebensmittel – Ursprungsangaben auf dem Etikett) registriert. Die Organisierenden der Initiative „Stop Cruelty Stop Slaughter“ fordern die Kommission auf, die Herstellung von pflanzlichen Proteinen, einschließlich pflanzlicher Milch- und Ei-Ersatzprodukten, und von Kulturfleisch attraktiver zu machen.


Sie fordern außerdem, die Zahl der Nutztiere zu verringern und alle Tierzuchtbetriebe schrittweise zu schließen. Mit der Initiative „Stop Fake Food: Origin on Label“ wird die Kommission aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit europäische Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu transparenten Informationen über die von ihnen gekauften Lebensmittel haben und ihre Erwartungen in Bezug auf Qualität und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Außerdem fordern sie eine klare und eindeutige Angabe des Ursprungs aller Erzeugnisse und die Gewährleistung, dass diese dieselben im Binnenmarkt geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsnormen erfüllen.


Rechtliche Prüfung bei beiden Initiativen erfolgreich 
Beide Europäischen Bürgerinitiativen erfüllen die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen. Daher sieht die Kommission sie als rechtlich zulässig an. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Der Beschluss, eine Initiative zu registrieren, beruht auf einer rechtlichen Prüfung ihrer Zulässigkeit gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative. 


Er greift weder den rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu diesen Initiativen noch den Maßnahmen vor, die sie gegebenenfalls ergreifen würde, falls eine dieser Initiativen die erforderliche Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürger erhält. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisierenden wider und ist nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.


Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisierenden sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten und wird in jedem dieser Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl erreicht, so muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.


Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen.


Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt. Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 116 Initiativen registriert.


Ausbau von Gigabit-Netzen: Kommission genehmigt Änderung einer deutschen Förderregelung

Brüssel, 23. Juli 2024 - Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer deutschen Beihilferegelung nach den EU‑Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt, bei denen es um eine Förderung des Ausbaus von sehr schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit geht. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Die überarbeitete Regelung wird in Deutschland zu einer wesentlichen Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten führen. Gigabit-Netze werden die Download- und Upload-Geschwindigkeiten der bestehenden Netze mindestens verdreifachen.“



Laufzeit wird bis Ende 2028 verlängert, Mittel werden aufgestockt
Die Regelung war ursprünglich im 
November 2020 genehmigt worden und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Durch die Änderungen wird die Laufzeit der Regelung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und ihre Mittelausstattung um 26 Milliarden Euro aufgestockt. Zudem wird sie an die Breitbandleitlinien von 2023 angepasst.


Die deutsche Regelung Deutschland hat bei der Kommission die geplante Änderung und Verlängerung der bestehenden Förderregelung für den Ausbau fester Breitbandnetze angemeldet, die Endnutzern Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s (Gigabit/s) im Download- und Upload („symmetrisch“) zur Verfügung stellen sollen.


Auf der Grundlage der geänderten Regelung können Beihilfen für Gebiete gewährt werden, in denen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: i) In dem Gebiet ist nur ein Netz vorhanden, das Datenraten von mehr als 100 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) im Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt; ii) das vorhandene Netz kann nicht durch geringfügige Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload bereitzustellen; iii) innerhalb desselben Zeithorizonts ist keine Investition in ein Netz mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload geplant.


Darüber hinaus werden die Mittel um 26 Milliarden Euro aufgestockt vor, wodurch sich das Gesamtbudget auf 38 Milliarden Euro erhöht. Die Budgeterhöhung wird zu gleichen Teilen aus dem Gesamthaushalt des Bundes (13 Milliarden Euro) und den Haushalten der Länder und lokalen Gebietskörperschaften (13 Milliarden Euro) finanziert. Die geänderte Regelung wird bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Sie zielt darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem Gigabit-Netz zu verschaffen.


Die Beihilfen werden lokalen Gebietskörperschaften gewährt, die i) das in ihrem Eigentum stehende Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann im Wege eines offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen oder ii) sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des Gigabit-Netzes ausschreiben können.


Mit der geänderten Regelung wird der Ausbau der Infrastruktur (z. B. Leerrohre, Kabelverzweiger, Knotenpunkte oder unbeschaltete Glasfaserleitungen) und aktiver Ausrüstung für die Gigabit-Netze finanziert. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Beihilferechtliche Würdigung der Kommission Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Breitbandleitlinien von 2023, die erläutern, wie die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze und einschlägiger Dienste mit den Beihilfevorschriften geprüft wird.


Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest: Die geänderte Regelung hat einen Anreizeffekt für den Ausbau von Gigabit-Netzen, da die Beihilfe auf Gebiete beschränkt ist, in denen private Betreiber nicht zu Investitionen bereit sind, da die hohen Errichtungskosten dort nicht durch die erwarteten Einnahmen ausgeglichen werden. Die geänderte Regelung wird die Verfügbarkeit von Gigabit-Anbindungen mit symmetrischen Datenraten in den Zielgebieten verbessern. Die geänderte Regelung ist erforderlich, um ein Marktversagen in den Zielgebieten zu beheben.


Die Beihilfe ist angemessen, da sich die Maßnahme auf i) eine gründliche Kartierung der vorhandenen Breitbandnetze und ii) öffentliche Konsultationen zu künftigen Ausbauplänen stützt, mit denen sichergestellt wird, dass mit der öffentlichen Maßnahme Marktversagen behoben wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass private Investitionen verdrängt werden. Die geänderte und verlängerte Regelung enthält ausreichende Vorkehrungen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen in Grenzen zu halten und zu verhindern, dass die Handelsbedingungen in einer Weise beeinträchtigt werden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen würde.


Insbesondere werden alle privaten Beihilfeempfänger auf der Grundlage offener, transparenter, diskriminierungsfreier und wettbewerblicher Auswahlverfahren im Einklang mit den EU-Vergaberichtlinien ausgewählt, der Grundsatz der Technologieneutralität wird gewahrt, und es wird ein wirksamer Zugang auf Vorleistungsebene gewährleistet. Deshalb hat die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Hintergrund Breitbandanschlüsse sind für das Wirtschaftswachstum und für Innovation in allen Wirtschaftszweigen sowie für den sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung.


Die von Deutschland angemeldete Maßnahme leistet zudem einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU, die in der Gigabit-Mitteilung, der Mitteilung „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, der Mitteilung „Digitaler Kompass“ und dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ festgelegt sind. Laut dem Länderbericht 2024 zur digitalen Dekade waren im Jahr 2023 rund 75 Prozent der Haushalte in Deutschland an feste Netze mit sehr hoher Kapazität angebunden, was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.



Online-Lieferung von Lebensmitteln/Mahlzeiten: Kommission leitet Kartellverfahren ein

Brüssel, 23. Juli 2023 - Die Europäische Kommission prüft, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Dazu wurde ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet. 


Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Online-Lieferdienste für Lebensmittel bilden einen schnell wachsenden Wirtschaftszweig, in dem der Wettbewerb geschützt werden muss. Darum prüfen wir, ob Delivery Hero und Glovo Absprachen getroffen haben, um Märkte untereinander aufzuteilen und keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Falls sich die Vermutungen bestätigen, könnten diese Verhaltensweisen einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Preise, die Auswahl für die Verbraucher und die Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer haben.“


Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Das in Deutschland ansässige Unternehmen Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.  Bedenken der EU-Kommission, ergebnisoffenes Verfahren Die Kommission hat Bedenken, dass die beiden Unternehmen vor der Übernahme räumliche Märkte untereinander aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen (z. B. über Geschäftsstrategien, Preise, Kapazitäten, Kosten und Produkteigenschaften) ausgetauscht haben könnten.


Ferner hegt die Kommission den Verdacht, dass die Unternehmen vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Diese Verhaltensweisen könnten durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo ermöglicht worden sein. Wenn sich die Vermutungen bestätigen, könnte das Verhalten der Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) und Artikel 53 des EWR-Abkommens).

Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.


Hintergrund
Im Juni 2022 und im November 2023 hatte die Kommission unangekündigte Prüfungen in den Räumlichkeiten von Delivery Hero und Glovo durchgeführt. Das in Deutschland ansässige Unternehmen Delivery Hero ist im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln tätig. Das Unternehmen ist gegenwärtig in mehr als 70 Ländern weltweit vertreten und kooperiert mit mehr als 500.000 Restaurants. Delivery Hero ist an der Frankfurter Börse notiert.


Das in Spanien ansässige Unternehmen Glovo ist ebenfalls im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln tätig und gegenwärtig in mehr als 1.300 Städten in 25 Ländern weltweit vertreten. Nachdem Delivery Hero im Juli 2022 die Mehrheit der Anteile an Glovo erwarb, wurde Glovo zur Tochtergesellschaft von Delivery Hero. Mit der heute eingeleiteten Untersuchung verfolgt die Kommission ihre Bemühungen, im Bereich der Online-Lieferung von Mahlzeiten und Lebensmitteln für die Verbraucher für Auswahl zu angemessenen Preisen zu sorgen.


Die Untersuchung trägt auch den Bemühungen der Kommission Rechnung, einen fairen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, auf dem Arbeitgeber keine Absprachen treffen, um Umfang und Qualität der Möglichkeiten für Arbeitnehmer einzuschränken, sondern um Talente konkurrieren. Es handelt sich um das erste förmliche Untersuchungsverfahren zu Abwerbeverzichtsvereinbarungen („No-Poach“-Vereinbarungen), das von der Kommission eingeleitet wurde.


EU-Fahrgastrechte: Neue Leitlinien zur besseren Durchsetzung

Eurobarometer-Umfrage veröffentlicht
Brüssel, 22. Juli 2024 - Die EU-Kommission hat die Leitlinien zu den EU-Fluggastrechten überarbeitet. Damit sollen die Vorschriften besser eingehalten und die Durchsetzung durch die nationalen Stellen harmonisiert werden. Außerdem hat sie die Ergebnisse zu einem Eurobarometer-Umfrage zu den Fahrgastrechten veröffentlicht, dabei ging es unter anderem um Bahn-Verspätungen.


„Die EU ist der einzige Raum der Welt, in dem die Passagiere durch eine ganze Reihe von Rechten geschützt sind – auf die wir stolz sein können. Mit den heutigen Leitlinien unterstützen wir weiterhin die nationalen Behörden und Verkehrsunternehmen, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, sagte Wopke Hoekstra, EU-Kommissar für Klimapolitik und zuständig für Verkehr.


„Dies wiederum wird den Bürgerinnen und Bürgern helfen, denn die heutige Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass sie sich ihrer Rechte nicht immer vollständig bewusst sind. Im vergangenen November hat die Kommission vorgeschlagen, dass die Anbieter die Fahrgäste über ihre Rechte informieren und auf ihre Rechte für multimodale Reisen eingehen. Ich bitte das Parlament und den Rat, sich rasch auf diese neuen Vorschriften für multimodale Reisen zu einigen, um die Europäerinnen und Europäer besser zu schützen - unabhängig davon, wie sie reisen.“


Leitlinien
Mit der Überarbeitung der Leitlinien reagiert die EU-Kommission auf die gemeinsamen Anliegen der nationalen Durchsetzungsstellen, der Fluggäste und ihrer Verbände sowie der Vertreter der Industrie und trägt den Urteilen des Gerichtshofs Rechnung.  Außerdem wurde ein neuer Abschnitt über massive Reiseunterbrechungen hinzugefügt und die Leitlinien zu den Rechten von Flugreisenden mit Behinderungen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität überarbeitet. 

Die auf EU-Ebene festgelegten Fahrgastrechte werden von den Verkehrsunternehmen angewandt und von den nationalen Stellen durchgesetzt. 

Eurobarometer
Die heutigen Leitlinien gehen mit der Veröffentlichung einer neuen Eurobarometer-Umfrage einher. Aus ihr geht hervor, dass die meisten Europäer immer noch das Gefühl haben, nicht ausreichend über ihre Fahrgastrechte informiert zu sein. 


Informationen zu Fahrgastrechten
Die Befragten fühlen sich am ehesten gut bei Bahnreisen informiert (33 Prozent, Deutschland 34 Prozent), gefolgt von Reisen mit dem Flugzeug (30 Prozent, Deutschland 27 Prozent), dem Bus (27 Prozent, Deutschland 22 Prozent) und dann mit Schiff oder Fähre (16 Prozent, Deutschland 12 Prozent). 


Unterbrechungen und Verspätungen
47 Prozent der Bahnreisenden erlebten in den vergangenen 12 Monaten mindestens eine Unterbrechung ihrer Reise. In Deutschland waren es 72 Prozent. Die häufigste Unterbrechung war eine Abfahrtsverspätung von ein bis zwei Stunden (25 Prozent der Bahnreisenden in der EU, 41 Prozent in Deutschland). 30 Prozent der Flugreisenden erlebten mindestens eine Unterbrechung ihrer Reise (in Deutschland 36 Prozent).


Nächste Schritte
Die Leitlinien können nun von den Betreibern und den nationalen Durchsetzungsstellen genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage sowie die Leitlinien den Mitgesetzgebern zur Verfügung, da sie die beiden Vorschläge der Kommission vom November 2023 zur Durchsetzung der Fluggastrechte und der Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen sowie den Legislativvorschlag der Kommission aus dem Jahr 2013 zu Fluggastrechten prüfen. 


Eurobarometer ist das Umfrageinstrument, das von den EU-Organen und -Agenturen eingesetzt wird, um die öffentliche Meinung in Europa zu Themen im Zusammenhang mit der Europäischen Union sowie die Einstellungen zu politischen oder sozialen Themen regelmäßig zu überwachen. Diese Eurobarometer-Umfrage wurde zwischen dem 12. Januar und dem 4. Februar 2024 mit 26,601 Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.


Ursula von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin wiedergewählt

401 Ja-Stimmen: Ursula von der Leyen vom Europaparlament als Kommissionspräsidentin wiedergewählt

Brüssel, 18. Juli 2024 - Nach dem Votum des Europaparlaments für eine zweite Amtszeit von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich von der Leyen bei den Abgeordneten für das Vertrauen bedankt. Sie sagte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, das sei ein emotionaler Moment für sie.


Mit Blick auf die 401 Ja-Stimmen sprach von der Leyen von einem starken Signal des Vertrauens, einer Anerkennung der gemeinsamen harten Arbeit in den vergangenen fünf Jahren und einer guten Grundlage für die kommenden fünf Jahre.  Rede zu den Prioritäten für das Europa von morgen Am Vormittag hatte Ursula von der Leyen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments ihre Prioritäten für ein Europa skizziert, das seine Zukunft selbst in die Hand nimmt und den Wandel mitgestaltet.


Oberste Priorität sei für sie Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, dafür müsse Europa „einen Gang hochschalten“. Parallel dazu hat die Kommission von der Leyens politische Leitlinien für die Jahre 2024 bis 2029 online gestellt, einen Plan für europäische Stärke und Einheit.


Nach Wiederwahl: DMB fordert EU-Kommissionspräsidentin zum Bürokratieabbau auf 
Düsseldorf - 18. Juli 2024  - Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) gratuliert Ursula von der Leyen zur Wiederwahl als Präsidentin der Europäischen Kommission. Gleichzeitig kritisiert der Verband die Kommission dafür, zuletzt zu wenig für den Mittelstand in Europa getan zu haben und fordert sie auf, in dieser Legislaturperiode kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt zu unterstützen.    Aus Sicht des DMB bedeutet die Wiederwahl von der Leyens fünf weitere Jahre Stabilität, was grundsätzlich gutzuheißen ist.


Eine Wahlniederlage hätte vermutlich eine Krise inklusive Führungsvakuum auf EU-Ebene ausgelöst, auch der deutsche Mittelstand hätte dies gespürt. „Im Namen unserer Mitglieder möchte ich Ursula von der Leyen zur Wiederwahl gratulieren. Angesichts größerer Verschiebungen an den rechten Rändern des EU-Parlaments ist Beständigkeit an der Spitze der Kommission begrüßenswert. Beständigkeit darf jedoch nicht gleichbedeutend sein mit Stagnation in mittelstandspolitischen Fragen, denn davon war die erste Amtszeit der Kommissionspräsidentin leider zu oft geprägt“, betont Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB.  


Damit die zweite Amtszeit der CDU-Politikerin aus der Perspektive des Mittelstands positiver ausfällt, muss in den kommenden Jahren insbesondere das leidige Thema Bürokratie energischer angegangen werden. Schließlich trat die Kommissionspräsidentin 2019 mit dem Versprechen an, die bürokratischen Belastungen für Unternehmen spürbar zu reduzieren. Das Gegenteil ist eingetreten. KMU mussten in den vergangenen fünf Jahren mehr Bürokratie aus Brüssel hinnehmen als jemals zuvor. Der DMB fordert von der Leyen auf, ihr Versprechen aus ihrer ersten Amtszeit und dem diesjährigen Wahlkampf einzulösen und die Bürokratie-Belastung abzubauen.  


Tenbieg sagt: „Konkrete Maßnahmen wie eine One-In-Two-Out-Regelung und verbindliche KMU-Checks für neue Rechtsakte sind unerlässlich. Nur so können wir die zunehmende Bürokratielast tatsächlich reduzieren. Auch bestehende Rechtsrahmen, beispielsweise die Datenschutzgrundverordnung oder die Lieferkettenrichtlinie, müssen auf ihre Praxistauglichkeit hin evaluiert werden. Wir werden die Rede zur Lage der Union im September aufmerksam verfolgen und hoffen darauf, dass sie der Auftakt sein wird für mutige Zukunftsgriffe. Der Mittelstand hat keine Zeit für Schönfärbereien und ist gewillt, der Kommission eine zweite Chance zu geben.“  


Neben dem Bürokratieabbau hat der DMB anlässlich der Europawahl viele weitere Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstands in Europa gefordert. Die einzelnen Forderungen können Sie in unserem
Positionspapier nachlesen


Milliarden-Förderung für EU-Verkehrsinfrastruktur, rund 500 Millionen Euro davon für Deutschland

Brüssel, 17. Juli 2024 - Die Europäische Kommission hat 134 Projekte ausgewählt, die mit über 7 Milliarden Euro an EU-Zuschüssen aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), dem EU-Programm für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, gefördert werden. Deutschland erhält davon 479 Millionen Euro für insgesamt 19 Projekte: dazu gehören neun nationale Projekte und zehn länderübergreifende EU-Projekte mit deutscher Beteiligung. 
Außerdem werden der Schienenbauabschnitt des Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland sowie die südliche Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel gefördert.


Umweltfreundlicher, effizienter, sicherer und attraktiver
„Dies ist die größte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des laufenden CEF-Verkehrsprogramms. Die ausgewählten Projekte werden dazu beitragen, das europäische Verkehrsnetz umzugestalten, umweltfreundlichere Verkehrsträger effizienter und attraktiver für den Personen- und Güterverkehr zu machen und gleichzeitig die Sicherheit im gesamten TEN-V zu erhöhen“, sagte der für Klima-und Verkehrspolitik zuständige EU-Kommissar Wopke Hoekstra. 


„Ich freue mich besonders, dass mehrere Projekte zur Unterstützung der Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine finanziert wurden. Diese neuen Korridore sind von entscheidender Bedeutung für die Integration der Ukraine und Moldaus in die EU.“ Rund 83 Prozent der Mittel dienen der Unterstützung von Projekten, mit denen die Klimaziele der EU erreicht und das EU-Netz von Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen und Seewegen entlang des 
transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) verbessert und modernisiert werden.


Für Eisenbahnprojekte werden 80 Prozent der 7 Milliarden Euro bereitgestellt. Darüber hinaus wird die überarbeitete TEN-V-Verordnung morgen, am 18. Juli, in Kraft treten. Grenzüberschreitende Eisenbahnverbindungen Gefördert werden Großprojekte zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Eisenbahnverbindungen entlang des 
TEN-V- Kernnetzes – in den baltischen Mitgliedstaaten (Rail Baltica), zwischen Frankreich und Italien (Lyon-Turin) sowie zwischen Dänemark und Deutschland (Fehmarnbelt-Tunnel).


Rund 20 Seehäfen in Irland, Spanien, Finnland, den Niederlanden, Deutschland, Malta, Litauen, Zypern, Kroatien, Griechenland und Polen werden Unterstützung für den Ausbau der Infrastruktur erhalten. Einige werden in die Lage versetzt, Schiffe mit landseitiger Stromversorgung zu versorgen oder erneuerbare Energien zu transportieren.


Binnenschifffahrt
Die Arbeiten an der Binnenschifffahrtsinfrastruktur werden die grenzüberschreitenden Verbindungen zwischen Frankreich und Belgien im Seine-Schelde-Becken sowie zwischen Rumänien und Bulgarien auf der Donau verbessern. Auch Binnenhäfen in Österreich, Deutschland und den Niederlanden werden Mittel erhalten, damit sie weiterhin das europäische Fluss- und Kanalnetz für nachhaltigen Verkehr fördern können.


Intelligente Verkehrssysteme
Im Straßenverkehr werden wird die Sicherheit sowohl für Einzelpersonen als auch für Fachkräfte erhöhet, und zwar durch die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme und -dienste (IVS) sowie durch neue, sichere und geschützte Parkplätze. Flugverkehr Flugverkehrsmanagementprojekte werden weiterhin einen einheitlichen europäischen Luftraum entwickeln, damit der Luftverkehr effizienter, sicherer und nachhaltiger wird.


„Roaming“ für die Ukraine: Abkommen über erschwingliche Anrufe wird um ein weiteres Jahr verlängert

Brüssel, 10. JUli 2024 - Flüchtlinge aus der Ukraine können auch weiterhin über Grenzen hinweg vernetzt bleiben: Die Kommission begrüßt die fünfte Verlängerung der freiwilligen Vereinbarung zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Telekommunikationsbetreibern um weitere zwölf Monate.


Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt sagte: „Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, dass Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, erschwingliche Mobilfunkverbindungen erleichtern und andere Telekommunikationsbetreiber zum Beitritt ermutigen. Diese fünfte Verlängerung des Abkommens, die von der Kommission unterstützt wird, ist ein weiteres Beispiel für europäische Solidarität und eine rasche und effiziente Zusammenarbeit in Zeiten äußerster Notwendigkeit. Wir freuen uns darauf, die Ukraine zu gegebener Zeit im EU-Roamingraum begrüßen zu können.“


Die Kommission hat die Vereinbarung gemeinsam mit der nationalen Regulierungsbehörde NCEC, der ukrainischen Regulierungsbehörde, erleichtert. Erschwingliche Anrufe ermöglichen es Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, Familienangehörige und Freunde in der Ukraine zu erreichen und umgekehrt. Dies wurde von den Unterzeichnern ermöglicht, die sich verpflichtet haben, ihre Tarife für die grenzüberschreitende Verbindung von Anrufen zu senken.


Vereinbarung ermöglicht niedrigere Entgelte 
Die 
jüngsten Daten des Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) zeigen, dass die Vereinbarung es den Betreibern ermöglicht hat, erschwingliche Anrufe anzubieten. Betreiber, die die gemeinsame Erklärung unterzeichnet haben, kommen in der Regel in den Genuss beiderseitig niedrigerer Tarife als diejenigen, die nicht unterzeichnet haben, was wiederum bedeutet, dass sie ihren Kunden niedrigere Entgelte anbieten können. Das GEREK stellt ferner fest, dass sowohl Betreiber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als auch aus der Ukraine (UA) die Vorteile, die sich aus diesen niedrigen Sätzen ergeben, an die Verbraucher weitergeben.


EWR-Betreiber bieten Flüchtlingen weiterhin kostenlose SIM-Karten, kostenlose Auslandsgespräche in die Ukraine und monatliche Pakete an, die im Aufnahmeland verwendet werden können. Neben Telekommunikationsdiensten stellen EWR-Betreiber auch Smartphones, Strombanken und Laptops für Flüchtlinge bereit oder unterstützen Wohltätigkeitsorganisationen.

Trotz des Rückgangs des eingehenden Verkehrs, der Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Teilnehmerbasis sowie der Notwendigkeit, zusätzlich zu anderen negativen Folgen des anhaltenden rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine in die Wiederherstellung des Netzes zu investieren, bieten UA-Betreiber weiterhin kostenlose oder stark reduzierte Roamingdienste an, die auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet sind.


Die Kommission fordert alle Betreiber auf, sich der Vereinbarung anzuschließen. Eine aktualisierte Liste der Unterzeichner finden Sie hier. Nächste Schritte Parallel dazu hat die Ukraine daran gearbeitet, ihre Rechtsvorschriften vollständig an die der EU anzugleichen, um sich in den EU-Roamingraum zu integrieren.
Das Primärrecht wurde von Präsident Selenskyj unterzeichnet und am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der Ukraine veröffentlicht, während Sekundärgesetze noch verabschiedet werden müssen. Nachdem die Ukraine ihre vollständige Angleichung mitgeteilt hat, was in den kommenden Monaten erwartet wird, wird die Europäische Kommission die Konformität der nationalen Rechtsvorschriften bewerten.


Vorbehaltlich einer positiven Bewertung durch die Mitgliedstaaten und eines endgültigen Beschlusses des Assoziationsausschusses EU-Ukraine wird die Ukraine Teil des EU-Roamingraums werden, der eine stabilere und langfristigere Lösung für das Roaming bieten wird.

Hintergrund
Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und der Ukraine unterzeichneten erstmals im April 2022 die gemeinsame Erklärung zu ihren koordinierten Bemühungen um die Sicherung und Stabilisierung erschwinglicher oder kostenloser Roaming- und Auslandsgespräche zwischen der EU und der Ukraine.  Im April 2023 nahm der Assoziationsausschuss EU-Ukraine den Vorschlag der Kommission für den Beitritt der Ukraine zu den EU-Roamingvorschriften an.


EU-Kohäsionsausgaben: Das Kontrollsystem funktioniert nicht

Europäischer Rechnungshof
8. Juli 2024 - 2014–2020 machten die Kohäsionsausgaben mit 409 Milliarden Euro mehr als ein Drittel des EU-Haushalts aus. Die Ausgabenkontrollen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten sind nicht scharf genug. Bei Kohäsionsausgaben treten durchweg höhere Fehlerquoten auf als in anderen Haushaltsbereichen. Der EU ist es nicht gelungen, die anhaltend hohe Fehlerquote bei den Kohäsionsausgaben, mit denen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb der EU abgebaut werden sollen, deutlich zu senken. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Europäischen Rechnungshofs hervor.


Die Kontrollen der Europäischen Kommission wie auch der EU-Länder seien auf allen Ebenen nach wie vor unzureichend. Die Behörden der EU-Länder könnten laut Einschätzung der Prüfer mehr Fehler aufdecken und verhindern. Die Kommission ihrerseits habe nicht nur das Ausmaß der Fehler zu niedrig eingeschätzt, sondern auch die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichend genutzt, um die Mitgliedstaaten zu einer Verbesserung ihrer Ausgabenverwaltung und -kontrolle zu bewegen. Die Kohäsionspolitik ist ein wichtiger Ausgabenbereich der EU. Es ist aber auch der Haushaltsbereich, in dem schon seit Jahren die meisten Fehler bei den Ausgaben auftreten.


Die Fehlerquote, die bei Prüfung der Ausgaben berechnet wird, trifft keine Aussage über möglichen Betrug bzw. eine ineffiziente oder verschwenderische Verwendung von Mitteln. Sie ist vielmehr eine Schätzung der Beträge, die nicht im Einklang mit den EU- und nationalen Vorschriften verwendet wurden. In den mehrjährigen EU-Haushaltszyklen 2007–2013 und 2014–2020 sei die bei den Kohäsionsausgaben insgesamt festgestellte Fehlerquote zwar von 6 % auf 4,8 % zurückgegangen, habe aber jedes Jahr über dem zulässigen Schwellenwert von 2 % gelegen, wobei sie 2022 mit 6,7 % einen Höchstwert erreicht habe.


"Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten Hand in Hand, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der EU-Kohäsionspolitik zugutekommen. Sie müssen jedoch mehr tun, um Mittel auch im Sinne der Gesetze auszugeben", so Helga Berger, das für die Analyse zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es sind zwar viele Akteure am Spielfeld, aber die Ergebnisse stimmen nicht."


Die Kontrollen durch die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten stellen die erste Säule des Kontrollsystems dar, mit dem die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben sichergestellt werden soll. Mehr als ein Drittel der Fehler, die von den EU-Prüfern zwischen 2017 und 2022 festgestellt wurden, hätte von diesen Behörden durch bessere Kontrollen verhindert werden können. Die Kontrollen durch die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten stellen die zweite Säule des Systems dar. Jedoch seien bei 40 der 43 von den EU-Prüfern kontrollierten Prüfbehörden Schwachstellen verschiedenster Art und unterschiedlichen Ausmaßes festgestellt worden.


Die EU-Kommission als die dritte Säule stütze ihre Bewertungen auf nur bedingt zuverlässige nationale Kontrollen, wobei einige nationale Behörden bei der Fehleraufdeckung erfolgreicher seien als andere. Zugleich wiesen die Instrumente, die die Kommission zur Aufdeckung, Verhinderung und Berichtigung von Fehlern nutzt, eine Reihe von Schwächen auf. Da ihre Aktenprüfungen nicht dafür ausgelegt seien, vorschriftswidrige Ausgaben aufzudecken, könnte die Kommission mehr bewirken, würde sie mehr Compliance-Prüfungen vor Ort durchführen. Bei schwerwiegenden Kontrollmängeln könne die Kommission ferner sogenannte Finanzkorrekturen vornehmen, um negativen Auswirkungen vorschriftwidriger Ausgaben auf den EU-Haushalt entgegenzuwirken.


Solche Korrekturen hätten bisher jedoch keinen finanziellen Verlust für das betreffende Land zur Folge gehabt. Stattdessen hätten die EU-Länder diese Korrekturen sogar für zusätzliche Projekte nutzen können. Dadurch gehe nicht nur der abschreckende Charakter der Korrekturen verloren, sondern es fehle auch der Anreiz für die EU-Länder, ihre Kontrollsysteme zu verbessern und so Fehler von vornherein zu vermeiden. 


In den letzten Jahren seien die meisten Fehler bei den Kohäsionsausgaben dadurch zustande gekommen, dass Ausgaben und Projekte nicht förderfähig waren und die Mittelempfänger die Vorschriften für staatliche Beilhilfen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht eingehalten hätten. Die EU-Prüfer haben drei Hauptursachen für Fehler identifiziert: Mängel bei der Verwaltung (darunter unangemessene Entscheidungen und unwirksame Kontrollen durch die Verwaltungsbehörden), fahrlässige oder vermutlich vorsätzliche Verstöße gegen Vorschriften durch die Mittelempfänger sowie Probleme bei der Auslegung der Vorschriften. 


Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass sowohl bei der Kommission als auch bei den EU-Ländern die Kontrolle der Kohäsionsausgaben verbessert werden kann. Und sie warnen vor einem weiterhin hohen Risiko vorschriftswidriger Ausgaben. Ferner setzten die Überschneidung der mehrjährigen Ausgabenzeiträume und die zusätzlichen Mittel aus dem Corona-Aufbaufonds einige Länder unter zusätzlichen Druck, dafür zu sorgen, dass das Geld ordnungsgemäß ausgegeben wird.   


Hintergrundinformationen
Die Planung des langfristigen EU-Haushalts erfolgt in Form von siebenjährigen Finanzierungszyklen. Mit der Kohäsionspolitik sollen wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zwischen den Ländern und Regionen der EU abgebaut werden. Die Kohäsionsmittel werden von der EU-Kommission, die die letztendliche Verantwortung für den EU-Haushalt trägt, und den Behörden der Mitgliedstaaten gemeinsam verwaltet; es greift daher ein mehrschichtiges Kontrollsystem. Für den Zeitraum 2014–2020 stützte sich die Kommission auf die Prüfungstätigkeit der Mitgliedstaaten, d. h. jede Kontrollebene baute jeweils auf der Arbeit der vorherigen Ebene auf. 


Die Analyse 3/2024 "Überblick über den Zuverlässigkeitsrahmen und die wichtigsten Faktoren, die zu Fehlern bei den Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2014–2020 beigetragen haben" ist auf der
Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um einen Prüfungsbericht, sondern eine Analyse, die sich auf die bisherige Arbeit des Europäischen Rechnungshofs zu den Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2014–2020 sowie öffentlich verfügbare Informationen stützt.


PARLAMENTSWAHL 2024

Wie setzt sich das französische Parlament zusammen?
8. Juli 2024 - 180 Sitze hat das kurz vor den Wahlen geschmiedete linke Bündnis Nouveau Front populaire (zu deutsch: Neue Volksfront) gewonnen. Damit hat der Zusammenschluss von Sozialisten, Kommunisten und Grünen überraschend die französische Parlamentswahl für sich entschieden. Ensemble pour la République, liegt an zweiter Stelle. Indes verlor das Wahlbündnis vorn Präsident Macron im Vergleich zur Wahl 2022 82 Mandate.


Das Rassemblement Nationale (RN) und seine Verbündeten gilt dagegen als Verliere der Wahl. Indes hat das extrem rechte Lager die Zahl seiner Sitze um 54 auf 143 ausgebaut. 32 Prozent der französischen Wähler:innen stimmten für das von Jordan Bardella geführte RN. Dass die Partei nicht die neue Regierung stellt ist einzig und allein dem Mehrheitswahlrecht der fünfte Republik geschuldet.


Außerdem zogen in vielen Wahlreisen Kandidat:innen von Volksfront und Ensemble zurück, um die Chancen des rechten Lagers zu schmälern. Trotzdem wird der Einfluss der Partei von Marine Le Pen wachsen. Denn mehr Sitze bedeuten auch mehr Einfluss und mehr Geld aus der Parteinfinanzierung. Mathias Brandt
Infografik: Wie setzt sich das französische Parlament zusammen? | Statista

RECHTSRUCK IN EUROPA: Wie stark ist die extrem Rechte in Europa? 
Die Erleichterung über den Sieg der linken Volksfront ist groß in Frankreich. Nachdem das Rassemblement National die erste Runde der Parlamentswahl recht klar für sich entschieden hatte, reichte es in der Stichwahl nur für den dritten Platz. Das sollte indes nicht den Blick drauf verstellen, dass 32 Prozent der französischen Wähler:innen für die von Marine le Pen geführte extrem rechte Partei und ihre Verbündeten gestimmt haben.


Daran das Europa eher nach rechts rückt, ändert sich also erstmal nichts. Dieses Phänomen lies sich kürzlich auch bei der Wahl zum britischen Unterhaus beobachteten. Die von Nigel Farage geführte UK Reform-Partei konnte rund zehn Prozent der Stimmen auf sich vereinen und ist erstmals im Londoner Parlament vertreten.


Bereits Ende 2023 triumphierte das Rechts-außen-Lager in den Niederlanden. Geert Wilders Partij voor de Vrijheid regiert unter dem parteilosen Ministerpräsidenten Dick Schoof in Den Haag mit. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Polen. Hier vertrieb zuletzt ein liberales Bündnis die PIS von der Macht - aber 35 Prozent Stimmenanteil für die ehemalige Regierungspartei stellen nicht unbedingt einen Linksruck da.


Die möglichen Gründe für den Aufstieg rechter Parteien und des Rechtspopulismus sind vielfältig. Dazu gehören Anti-Establishment-Narrative im Zusammenhang mit Gefühlen sozialer und finanzieller Abgehängtheit ebenso wie das Formulieren vermeintlich einfacher Antworten auf komplexe globale Krisen wie den Klimawandel oder die Corona-Pandemie durch rechte Gruppierungen. Mathias Brandt
Infografik: Wie stark ist die extrem Rechte in Europa? | Statista

SONNTAGSFRAGE: AfD hinter Union an zweiter Stelle
Erst siegt die Labour-Partei bei der Unterhauswahl in England, nun liegt auch das Linksbündnis bei der Parlamentswahl in Frankreich vor den Rechtspopulisten um Marine Le Pen. Die europäischen Wahlen der letzten Wochen zeigen eine Tendenz zu linker Politik - zumindest was die Ergebnisse betrifft.


Beim Stimmenanteil konnten sowohl Rassemblement National als auch UK Reform deutlich Zugewinne verbuchen. Dass sich das nicht in den Parlamenten niederschlägt, ist allein den jeweiligen Wahlsystemen geschuldet. In Deutschland liegt die Union weiterhin bei allen Instituten vor allen anderen Parteien. Zwischen 30 und 31 Prozent der Befragten würden hinter der CDU/CSU ihr Kreuz machen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahlen wären.


Die Juli-Umfragen sehen die Alternative für Deutschland (AfD) bei stabilen 16 bis 18 Prozent. Sie ist somit die zweitstärkste Partei hinter der Union. Laut INSA-Umfrage (08. Juli 2024) landet die SPD auf dem dritten Platz mit 15 Prozent, die Grünen folgen mit einem Stimmenanteil von etwa elf Prozent. 


Für FDP und Linke sieht weiterhin mau aus - die FDP erreicht aber bei fast allen Instituten zumindest die 5-Prozent-Hürde für das Bundestagsmandat, die Linke bleibt weiterhin darunter. Die Liberalen sind nach der SPD die größten Verlierer im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021.


Die Stimmenanteile für die Parteineugründung "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) liegen in der aktuellsten INSA-Umfrage bei rund neun Prozent und damit nur einige Prozentpunkte hinter den Grünen. Die Sonntagsfrage bildet den aktuellen Wahl-Trend in der Bundesrepublik ab und wird regelmäßig von den Meinungsforschungsinstituten erhoben. Renè Bocksch
Infografik: AfD hinter Union an zweiter Stelle | Statista

EU-Kommission billigt geänderten Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands in Höhe von über 30 Milliarden Euro

Brüssel, 1. Juli 2024 - Die Europäische Kommission hat den überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan (ARP) Deutschlands samt seinem REPowerEU-Kapitel positiv bewertet. Deutschland kann im Rahmen des Plans nun insgesamt über 30,3 Milliarden Euro Finanzhilfen abrufen, der Plan deckt 17 Reformen und 28 Investitionen ab. Das REPowerEU-Kapitel Deutschlands enthält zwei neue Reformmaßnahmen, zwei neue Investitionen und eine erweiterte Investitionsmaßnahme, um die Ziele des REPowerEU Plans zu verwirklichen und Europa weit vor 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen. 


Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Energiemix durch Beschleunigung von Planungsverfahren, die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs und die Unterstützung energieeffizienter Renovierungen von Wohngebäuden. Der überarbeitete Aufbau- und Resilienzplan umfasst acht Änderungen bestehender Maßnahmen.


Diese Änderungen sind aufgrund objektiver Umstände gerechtfertigt und spiegeln Entwicklungen wider, die der Durchführung bestimmter Investitionen in ursprünglich geplanter Form im Wege stehen, wie etwa der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere im IT-Sektor, Unterbrechungen der Lieferkette im Bereich Informationstechnologie, zunehmende Sicherheitsbedenken aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die Verfügbarkeit besserer Alternativen, um die ursprünglichen Ziele bestimmter Reformen und Investitionen zu erreichen.


Dennoch bleibt der Ehrgeiz der Reformen und damit verbundener Investitionen, insbesondere für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, im Wesentlichen unverändert, auch wenn die Durchführung länger dauert als geplant. Ein zusätzlicher Schub für den ökologischen Wandel in Deutschland    Bei dem geänderten Plan liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem ökologischen Wandel: Statt der im ursprünglichen Plan vorgesehenen 47 Prozent sollen nun 49,5 Prozent der verfügbaren Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaziele eingesetzt werden.


Insbesondere tragen die zwei neuen Reformmaßnahmen sowie die erweiterten und die beiden neuen Investitionsmaßnahmen im REPowerEU-Kapitel erheblich zur ökologischen Dimension des Plans bei. Die Reformen zielen darauf ab, den Ausbau von Onshore- und Offshore-Windenergie-Anlagen zu beschleunigen. Das nationale Windenergieflächenbedarfsgesetz legt für jedes Bundesland das Flächenziel für Windenergie fest. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen, die es den Bundesländern ermöglichen, zusätzliche Gebiete für die Onshore-Windenergieerzeugung auszuweisen.


Darüber hinaus werden mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz die Ziele für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland von 20 GW auf mindestens 30 GW bis 2030, auf 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045 gesteigert. Ferner sieht das Gesetz auch Bestimmungen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren vor. Die zwei neuen Investitionsmaßnahmen fördern die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturvorhaben, wobei digitale Plattformen zur Straffung von Verwaltungsverfahren genutzt werden. Schließlich wird mit den erweiterten Investitionsmaßnahmen die energetische Sanierung von Wohngebäuden gefördert.


Darüber hinaus sieht der Plan bereits umfassende Renovierungsprogramme und Einzelmaßnahmen vor, durch die 190.000 zusätzliche einzelne Renovierungsmaßnahmen unterstützt werden. Stärkung der digitalen Vorsorge und der sozialen Krisenfestigkeit Deutschlands   Die Digitalisierungsziele des deutschen Plans sind nach wie vor ambitioniert, da im überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan immer noch 47,5 Prozent der Mittel für digitale Maßnahmen vorgesehen sind. Des Weiteren sollen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Bildung, der digitale Wandel von Gesundheitsdiensten und Krankenhäusern sowie der digitale Wandel in der Automobilindustrie vorangebracht werden.


Zwei wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) für Cloud-Infrastruktur und Mikrochips sind ebenfalls vorgesehen. Der Plan behält auch die ehrgeizige soziale Dimension bei. Der geänderte ARP, einschließlich des REPowerEU-Kapitels, enthält ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Erwerbsbeteiligung, der Besteuerung des Faktors Arbeit sowie der Sozialpolitik beitragen. Die energetische Gebäudesanierung spielt auch eine Rolle bei der Eindämmung der Energiearmut.


Nächste Schritte 
Der Rat hat nun grundsätzlich vier Wochen Zeit, um die Bewertung der Kommission zu billigen.  Bislang hat Deutschland aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 6,22 Milliarden Euro erhalten: 2,25 Milliarden Euro als Vorfinanzierung und 3,97 Milliarden Euro mit der ersten Auszahlung. Weitere Auszahlungen wird die Kommission genehmigen, wenn die im geänderten Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands festgelegten Etappenziele und Zielwerte, an denen die Fortschritte bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen gemessen werden, zufriedenstellend erfüllt sind.  


Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte: EU-Kommission sendet vorläufige Untersuchungsergebnisse an Meta

Metas „Pay-or-Consent“- Modell verstößt nach vorläufiger Auffassung der EU-Kommission gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA).

Brüssel, 1. Juli 2024 - Metas Modell zwingt die Nutzerinnen und Nutzer, der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.  Ihre Untersuchung dazu hatte die Kommission im März 2024 eingeleitet.


Die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager sagte dazu: „Unsere Untersuchung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit auf Märkten zu gewährleisten, auf denen Gatekeeper wie Meta über viele Jahre hinweg personenbezogene Daten von Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern gesammelt haben. Unserer vorläufigen Ansicht nach verstößt das Werbemodell von Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte. Und wir wollen die Bürger in die Lage versetzen, die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu übernehmen und eine weniger personalisierte Werbung zu wählen.“


Vorläufige Ergebnisse zu Metas "Pay or consent"-Modell Online-Plattformen sammeln häufig personenbezogene Daten über ihre eigenen Dienste und die von Dritten, um Online-Werbedienste anzubieten. Aufgrund ihrer bedeutenden Stellung auf den digitalen Märkten waren die Torwächter (Gatekeeper) in der Lage, ihrer großen Nutzerbasis Geschäftsbedingungen aufzuerlegen, die es ihnen ermöglichten, große Mengen an personenbezogenen Daten zu sammeln. Dies hat ihnen potenzielle Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft, die keinen Zugang zu solch großen Datenmengen haben, und damit hohe Hürden für die Erbringung von Online-Werbediensten und Diensten sozialer Netzwerke errichtet.


Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Torwächter die Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer personenbezogenen Daten zwischen ausgewiesenen Kerndiensten der Plattform und anderen Diensten einholen. Wenn ein Nutzer diese Zustimmung verweigert, sollte er Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper dürfen die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionalitäten nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.


Als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen in der EU führte Meta im November 2023 ein „Pay or consent“-Angebot ein, bei dem EU-Nutzer von Facebook und Instagram wählen müssen zwischen: (i) dem Abonnement einer werbefreien Version dieser sozialen Netzwerke gegen eine monatliche Gebühr oder (ii) dem kostenlosen Zugang zu einer Version dieser sozialen Netzwerke mit personalisierter Werbung.


Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass das "Pay or consent"-Werbemodell von Meta nicht mit dem DMA vereinbar ist, da es die in Artikel 5 Absatz 2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, insbesondere deshalb: Es erlaubt den Nutzern nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten verwendet , aber ansonsten dem auf „personalisierter Werbung“ basierenden Dienst gleichwertig ist.


Es erlaubt den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszuüben. Um die Einhaltung des DMA zu gewährleisten, sollten Nutzer, die nicht zustimmen, dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten, der weniger personenbezogene Daten verwendet, in diesem Fall für die Personalisierung von Werbung. Während der gesamten Untersuchung hat sich die Kommission mit den zuständigen Behörden abgestimmt.


Nächste Schritte
Mit der Übermittlung vorläufiger Feststellungen teilt die Kommission Meta ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen gegen den DMA verstößt. Dies greift dem Ergebnis der Ermittlungen nicht vor. Meta hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen, indem es die Unterlagen der Untersuchung der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Die Kommission wird ihre Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach der Eröffnung des Verfahrens am 25. März 2024 abschließen.


Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission eine Entscheidung erlassen, in der sie feststellt, dass das Modell von Meta nicht mit Artikel 5 Absatz 2 des DMA vereinbar ist. Im Falle der Nichteinhaltung kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Gatekeepers verhängen. Bei wiederholten Verstößen können diese Geldbußen bis zu 20 Prozent betragen.


Bei systematischer Nichteinhaltung ist die Kommission außerdem befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Torwächters, ein Geschäft oder Teile davon zu verkaufen, oder das Verbot für den Torwächter, zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung zu erwerben. Die Kommission setzt ihren konstruktiven Dialog mit Meta fort, um einen zufriedenstellenden Weg zur effektiven Einhaltung der Vorschriften zu finden.


So hat Frankreich gewählt - PARLAMENTSWAHL 2024

1. Juli 2024 - Bei den Parlamentswahlen in Frankreich liegt die rechtsnationalistische Sammelbewegung "Rassemblement National" (RN) nach dem ersten Wahlgang laut vorläufigem Auszählungsergebnis deutlich vorn. Marine Le Pens RN-Partei und ihre Verbündeten erzielten 33,2 Prozent der Stimmen. Das zeigt die Statista-Infografik mit Daten des französischen Regierung. Das Linksbündnis "Nouveau Front Populaire" (NFP/UG) kam demnach auf 28 Prozent.


Das "Ensemble"-Lager der Mitte um Präsident Emmanuel Macron landete mit einem Stimmanteil von 20 Prozent auf Platz drei. Frankreichs Konservative um "Les Républicains"-Chef Éric Ciotti (LR) konnten einen Anteil von 6,6 Prozent der Stimmen erzielen. Gewählt wird nach dem Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen. In der ersten Runde erhalten jene Kandidaten Sitze in der Nationalversammlung, die eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens 25 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigter in ihrem Wahlkreis erhalten haben.


Ist eine zweite Runde erforderlich, treten jeweils die beiden Erstplatzierten sowie sämtliche Kandidaten noch einmal an, für die mindestens 12,5 Prozent der Wahlberechtigten gestimmt haben. Es gewinnt derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Die rechtspopulistische Rassemblement National (RN) und Parteichefin Marine Le Pen versprechen, Migration und damit auch finanzielle Leistungen an Migranten zu reduzieren, Frankreich abzuschotten, auch gegen die EU.


Das neu entstandene linke Bündnis will den Mindestlohn erhöhen und Preise einfrieren. Beide Seiten wollen Macrons Rentenreform rückgängig machen, die das Eintrittsalter von 62 auf 64 Jahre anhebt. Und sie versprechen milliardenschwere Sozialprogramme, weil viele Franzosen mit der abnehmenden Kaufkraft hadern. Das wäre eine Belastung für den Staatshaushalt. Viele bezweifeln, dass die Finanzierungsvorschläge, die von rechts oder links gemacht werden, für die Versprechen reichen.
Matthias Janson
Infografik: So hat Frankreich gewählt | Statista

- EU beschließt neues Sanktionspaket gegen Russland – LNG, Schiffe, Personen, Banken
- Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte: Untersuchung gegen Apple eingeleitet

 EU beschließt neues Sanktionspaket gegen Russland – LNG, Schiffe, Personen, Banken
Brüssel, 24. JUni 2024 - Die Europäische Kommission hat die Annahme des 14. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat der EU-Staaten begrüßt. Es geht Durchsetzungsprobleme an und enthält neue Maßnahmen unter anderem im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen gegen Schiffe, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen. Mit dem Paket sendet die EU ein deutliches und starkes Signal der Geschlossenheit und der anhaltenden Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung.   


LNG und Schiffe
In Bezug auf Flüssigerdgas werden alle künftigen Investitionen in LNG-Projekte, die in Russland im Bau sind, sowie Ausfuhren zugunsten dieser Projekte verboten. Auch wird nach einem Übergangszeitraum von neun Monaten die Nutzung von EU-Häfen für die Umladung von russischem Flüssigerdgas verboten. Außerdem verbietet das Paket die Einfuhr von russischem LNG nach bestimmten Terminals, die nicht an das Gasfernleitungsnetz der EU angebunden sind.


Zum ersten Mal hat die EU eine Maßnahme erlassen, die auf bestimmte Schiffe abzielt, die zur Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine beitragen; sie unterliegen einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen. Diese Schiffe können aus einem breiten Spektrum von Gründen benannt werden, z. B. aufgrund ihrer Unterstützung durch den Transport militärischer Ausrüstung für Russland, des Transports gestohlenen ukrainischen Getreides und der Unterstützung der Entwicklung des russischen Energiesektors, beispielsweise durch den Transport von LNG-Komponenten oder durch Umladungen von LNG.


Diese Maßnahme richtet sich auch gegen Tanker, die Teil der Schattenflotte Putins sind und die Preisobergrenzen der EU und der Koalition für eine Preisobergrenze umgehen und dabei irreführende Transportpraktiken unter vollständiger Missachtung internationaler Standards anwenden. In der ersten Runde hat die EU 27 Schiffe in diese Liste aufgenommen. Diese Liste kann so regelmäßig aktualisiert werden, wie es erforderlich ist, um auf die sich ständig ändernde Beteiligung dieser Schiffe, die Russland dabei helfen, Krieg gegen die Ukraine zu führen, zu reagieren.


Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen
Darüber benennt das Paket neue Benennungen von Einzelpersonen und Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. 
Insgesamt gab es 116 zusätzliche Benennungen – es unterliegen nun weitere 69 Einzelpersonen und 47 Organisationen dem Einfrieren von Vermögenswerten und, im Falle von Einzelpersonen, auch Reiseverboten.


Finanzielle Sanktionen
Mit dem heutigen Paket werden unsere finanziellen Sanktionen erheblich verschärft, indem es EU-Banken außerhalb Russlands untersagt wird, das System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen SPFS, das russische Äquivalent zu SWIFT, zu nutzen. Außerdem kann der Rat eine Liste nichtrussischer Drittlandsbanken erstellen, die an ein solches System angeschlossen sind; diesen Banken wird es untersagt sein, mit EU-Wirtschaftsbeteiligten Geschäfte zu machen.


Schließlich wird ein Verbot von Transaktionen mit Banken und Anbietern von Kryptowerten in Russland und Drittländern eingeführt, die Transaktionen zur Unterstützung der rüstungsindustriellen Basis Russlands erleichtern. Diese neuen Sanktionen werden die Fähigkeit des Kreml einschränken, Mittel zur Finanzierung seiner Kriegsmaschine bereitzustellen.


Dual Use Güter
Eines der Hauptziele besteht nach wie vor darin, die russischen Einnahmen weiterhin zu begrenzen und die Ausfuhrbeschränkungen für Industriegüter und fortgeschrittene Technologie zu verschärfen. Mit dem Paket wird die Ausfuhr von weiteren neun Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie (z. B. Mikrowellen- und Antennenverstärker, Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge) eingeschränkt und die Ausfuhrverbote bestimmter Arten von Industrieprodukten, Chemikalien, Kunststoffen, Fahrzeugteilen und Maschinen ausgeweitet (vor der Invasion beliefen sich die EU-Ausfuhren im Jahr 2021 auf 5 Milliarden Euro).


Zudem wird nun der Export sowie die Verbringung von Manganerzen untersagt. Das Paket sieht auch strengere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie an 61 Organisationen – 28 mit Sitz in Russland und 33 mit Sitz in Drittländern – vor, die direkt oder indirekt mit dem russischen Militärkomplex in Verbindung stehen und somit zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs beitragen. Darüber hinaus wird das Einfuhrverbot auch auf Helium ausgeweitet, das erhebliche Einnahmen für Russland generiert.


Diamanten
Mit dem Paket wird ferner das bereits im 12. Sanktionspaket vereinbarte Einfuhrverbot für russische Diamanten präzisiert. Es wird klargestellt, dass im Zuge des Bestandsschutzes das Verbot nicht für Diamanten gilt, die sich vor Inkrafttreten des Verbots für russische Diamanten bereits in der EU oder in einem Drittland (außer Russland) befanden oder in einem Drittland poliert oder hergestellt wurden, bevor das Verbot für russische Diamanten in Kraft trat.


Ermöglicht werden auch vorübergehende Ein- und Ausfuhren von Schmuck, z. B. für Messen oder Reparaturen. Außerdem verlängert das Paket die Anpassungsfrist, nach deren Ablauf die Regelung der vollständigen Rückverfolgbarkeit für Einfuhren roher und polierter natürlicher Diamanten verbindlich wird, um sechs Monate (bis zum 1. März 2025).

Darüber hinaus verschiebt es das Verbot von Schmuck, der russische Diamanten enthält, die in anderen Drittländern als Russland verarbeitet wurden, bis der Rat beschließt, das Verbot im Lichte der im Rahmen der G7 getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Maßnahme zu aktivieren.


Schutz der Demokratie
Darüber hinaus umfasst das neue Paket Maßnahmen zum Schutz unserer demokratischen Prozesse und zur Bekämpfung der Einmischung Russlands, etwa das Verbot, dass politische Parteien Finanzmittel vom russischen Staat erhalten. Es umfasst auch Maßnahmen zur Stärkung bestehender Verkehrsbeschränkungen, insbesondere des Flugverbots und des Kraftverkehrsverbots.


Bessere Durchsetzung
Um die Möglichkeiten Russlands weiter einzuschränken, Zugang zu Gütern und Technologien zu erhalten, die Beschränkungen unterliegen, enthält dieses Paket mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften durch den privaten Sektor zu fördern, die Durchsetzung durch die zuständigen nationalen Behörden zu unterstützen und die Umgehung von Sanktionen zu verhindern, unter anderem indem ausländische Tochtergesellschaften von EU-Wirtschaftsbeteiligten kontrolliert werden.


Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte: Untersuchung gegen Apple eingeleitet
Die Europäische Kommission hat Apple über ihre vorläufige Auffassung informiert, dass die App-Store-Regeln des Unternehmens gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen. Demnach hindern die App-Store-Regeln von Apple App-Entwickler daran, Verbraucherinnen und Verbraucher ungehindert auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken. Darüber hinaus hat die Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple eingeleitet.


Die Kommission befürchtet, dass die neuen vertraglichen Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern, einschließlich der neuen "Core Technology Fee" von Apple, nicht ausreichen, um eine wirksame Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte gewährleisten.


Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager betonte: „Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die wirksame Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte: Wir haben Apple vorläufige Ergebnisse übermittelt. Unser vorläufiger Standpunkt ist, dass Apple die Lenkung nicht vollständig zulässt. Steering ist der Schlüssel, um sicherzustellen, dass App-Entwickler weniger abhängig von den App-Stores der Gatekeeper sind und dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Angebote wahrnehmen können.
Wir haben auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, das sich auf die so genannte Core-Technology-Gebühr und verschiedene Regeln für die Zulassung von App-Stores von Drittanbietern und Sideloading bezieht. Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind bestrebt, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt.“


Vorläufige Beurteilung von Apples Lenkungsregeln für den App Store
Nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) sollten Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, die Möglichkeit haben, ihre Kunden kostenlos über alternative, kostengünstigere Kaufsmöglichkeiten zu informieren, sie auf diese Angebote hinzuweisen und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Apple hat derzeit drei verschiedene Geschäftsbedingungen, die seine Beziehungen zu den App-Entwicklern regeln, darunter auch die Lenkungsregeln für den App Store.


Die Kommission stellt vorläufig fest: Keine dieser Geschäftsbedingungen erlaubt es den Entwicklern, ihre Kunden frei zu lenken. So können die Entwickler beispielsweise keine Preisinformationen innerhalb der App bereitstellen oder auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren, um für Angebote auf alternativen Vertriebskanälen zu werben. Bei den meisten Geschäftsbedingungen, die App-Entwicklern zur Verfügung stehen, erlaubt Apple die Lenkung nur durch "Link-Outs", d. h. App-Entwickler können in ihrer App einen Link einfügen, der den Kunden auf eine Webseite weiterleitet, auf der er einen Vertrag abschließen kann.


Der Link-Out-Prozess unterliegt mehreren von Apple auferlegten Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern, über den Vertriebskanal ihrer Wahl zu kommunizieren, Angebote zu bewerben und Verträge abzuschließen. Zwar kann Apple eine Gebühr dafür erhalten, dass die Entwickler über den AppStore einen neuen Kunden gewinnen, doch gehen die von Apple erhobenen Gebühren über das hinaus, was für eine solche Vergütung unbedingt erforderlich ist. So erhebt Apple von den Entwicklern eine Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren oder Dienstleistungen, den ein Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach einem Link-Out aus der App tätigt.


Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen teilt die Kommission Apple ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt. Dies greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, da Apple nun die Möglichkeit hat, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet.


Neue Untersuchung zur Nichteinhaltung von Apples Vertragsbedingungen
Die Kommission hat auch eine dritte Untersuchung der neuen Vertragsbedingungen von Apple für Entwickler eingeleitet, die Voraussetzung für den Zugang zu einigen der durch den DMA ermöglichten neuen Funktionen sind, insbesondere die Bereitstellung alternativer App-Stores oder die Möglichkeit, eine App über einen alternativen Vertriebskanal anzubieten. Apple hat bisher die Option beibehalten, die bisherigen Bedingungen zu unterzeichnen, die keinerlei alternative Vertriebskanäle zulassen.


Die Kommission wird untersuchen, ob diese neuen vertraglichen Anforderungen für App-Entwickler und App-Stores gegen Artikel 6 Absatz 4 des EU-DSGVO und insbesondere gegen die darin enthaltenen Anforderungen an die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verstoßen.


Weiteres Verfahren gegen Apple eingestellt
In einem anderen Verfahrten hat die EU-Kommission beschlossen, ihre kartellrechtliche Untersuchung des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens von Apple in Bezug auf einige der Bedingungen, die es für bestimmte App-Entwickler für die Nutzung seines App Store im Europäischen Wirtschaftsraum gilt (AT.40716), einzustellen. Nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) darf Apple App-Entwickler nicht zur Nutzung seines In-App-Kaufsystems verpflichten und darf keine monetären und nichtmonetären Steuerungsbeschränkungen auferlegen.


Angesichts dieser eindeutigen Verbote und zur Vermeidung mehrfacher Untersuchungen desselben Verhaltens hat die Kommission beschlossen, ihr Kartellverfahren einzustellen. Der heutige Abschlussbeschluss betrifft nicht die beiden anderen kartellrechtlichen Untersuchungen, die sich speziell auf Musikstreaming (AT.40437) und E-Books/Audiobücher (AT.40652) beziehen.


Abstimmung zu Renaturierungsgesetz: „Ein guter Tag“

Brüssel, 18. Juni 2024 - Nach dem Ratsreffen der Ministerinnen und Minister für Umwelt hat EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius die Zustimmung der EU-Staaten zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur begrüßt. „Das war ein guter Tag“, sagte er. Es handle sich um ein wegweisendes Vorhaben. „Eine gesunde Natur ist unser bester Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel und bei unseren Anpassungsbemühungen. Dies ist ein Gesetz, das von Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaftlern, Nichtregierungsorganisationen, der Industrie, dem Finanzsektor und vielen anderen Interessenträgern nachdrücklich unterstützt wird, die sich dafür einsetzen und betont haben, wie wichtig dies für ihre Zukunft ist.“


Sinkevičius betonte: „Die Kommission freut sich nun sehr darauf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und allen beteiligten Gemeinschaften und Interessenträgern mit der Umsetzung zu beginnen“.  Beim Ratstreffen seien zudem sehr gute Fortschritte bei drei noch offenen Dossiers erzielt worden, bei denen die Ministerinnen und Minister den Weg freigemacht haben zu Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Dabei handelt es sich um die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, den Vorschlag der Kommission zu Umweltaussagen sowie den Vorschlag der Kommission zur Bodenüberwachung.


Hoekstra zu Diskussionen zum Klimaziel 2040
Mit Blick auf die klimapolitischen Diskussionen bei dem Treffen resümierte der Klimapolitik-Kommissar Wopke Hoekstra, dass es unter den EU-Staaten einen breiten Konsens für ein von der Kommission empfohlenes ehrgeiziges Klimaziel für 2040 gebe. „Breite Unterstützung gibt es auch dafür, die Diskussion über die Voraussetzungen für ein solches Ziel weiter zu diskutieren, insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und einen gerechten Übergang, und mit Blick darauf, unseren Bürgerinnen und Bürgern und unseren Unternehmen Vorhersehbarkeit zu gewährleisten.“


„Dies muss, wie viele Ministerinnen und Minister gesagt haben, auch mit dem damit verbundenen finanziellen Aspekt verknüpft werden“, sagte Hoekstra. „Wir müssen dafür sorgen, dass öffentliche Mittel optimal eingesetzt werden, um das private Kapital anzuziehen, das für die Verwirklichung unserer Klimaziele erforderlich ist.“  

Diese Diskussion werde auch dabei helfen, die Debatte über den nationalen Beitrag (nationally determined contribution, NDC) der EU im Vorfeld der COP 30 zu gestalten.  Der Rat sprach auch über das Klimarisikomanagement. Hoekstra sagte dazu: „Die Realität ist einfach, dass der Klimawandel bereits Teil unseres Lebens war und nur Teil unseres Lebens bleiben wird. Wir können es einfach nicht nur beim Klimaschutz belassen. Wir müssen mehr für die Anpassung und das Risikomanagement tun.“ 


Vorausgegangen war die Entscheidung im November 2023:
Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine vorläufige Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt. Die EU-Kommission begrüßte das Votum über dieses Schlüssel-Element des Europäischen Grünen Deals und der Biodiversitäts-Strategie der EU. „Ich bin überzeugt, dass wir eine ausgewogene Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt haben, das die Natur wieder zu unserem Verbündeten machen wird“, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.


„Indem wir sie wieder gesund machen, helfen wir uns selbst und schützen uns vor den Auswirkungen des Klimawandels. Eine gesunde Natur bedeutet eine ausreichende Versorgung mit sauberem Wasser, saubere Luft, kühlere Städte bei Hitzewellen, Pufferzonen gegen Stürme an unseren Küsten und reichliche Nahrungsquellen.“ Kommissar Sinkevicius wird heute Abend in Chemnitz über sein Portfolio reden, mit einem besonderem Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit. Er wird mit im Rahmen der Sächsischen Nachhaltigkeitskonferenz mit dem Carlowitz-Preis für Nachhaltigkeit ausgezeichnet.


Die Laudatio hält der sächsische Minister Umwelt, Landwirtschaft, Energie und Klima, Wolfram Günther. Kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll einen Prozess für eine kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen. Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, werden die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen.


Das Gesetz wird der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen, das Ziel für die Wiederherstellung der Natur zu erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der COP15 im Dezember 2022 verpflichtet haben. 


Nationale Maßnahmen zur Wiederherstellung gesunder und produktiver Ökosysteme
Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche Wiederherstellungsziele. Die Mitgliedstaaten entscheiden über die spezifischen Maßnahmen, die in ihrem Hoheitsgebiet gelten sollen. Zu diesem Zweck werden sie nationale Wiederherstellungspläne entwickeln, in denen der Wiederherstellungsbedarf und die Maßnahmen an den lokalen Kontext angepasst werden und ein Zeitplan für die Umsetzung festgelegt wird. Sie werden diese Pläne unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft entwickeln.

 

Von der Leyen: Ukraine-Konferenz bringt uns einem echten Frieden näher

17. Juni 2024 - Bei der Konferenz zum Frieden in der Ukraine hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass dieses international besetzte Treffen und die unverbrüchliche Unterstützung der EU für die Ukraine einen echten Frieden näherbringen. „Unser Ziel ist ein gerechter, umfassender und dauerhafter Frieden. Ein Frieden, der die Unterdrückung und das Leiden des ukrainischen Volkes endlich beendet. Der die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine bekräftigt. Der dem Vorrang des Völkerrechts und der UN-Charta wieder Geltung verschafft.“


„Kein Land würde Putins Bedingungen je akzeptieren“ Mit Blick auf Äußerungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin vor der Konferenz in der Schweiz betonte von der Leyen: „Dies waren keine Friedensverhandlungen. Weil Putin nicht ernsthaft vorhat, den Krieg zu beenden: Er besteht auf einer Kapitulation. Darauf, dass die Ukraine Gebiete abtritt – sogar Gebiete, die er derzeit nicht besetzt. Auf eine Entwaffnung der Ukraine, sodass sich das Land gegen künftige Angriffe nicht mehr zur Wehr setzen kann. Kein Land würde diese ungeheuerlichen Bedingungen je akzeptieren.“ 


Keinen Freifahrtschein für künftige Angriffskriege liefern Von der Leyen 
forderte Putin auf, seine imperialistische Aggression zu beenden und die Botschaft der Friedenskonferenz zu hören. „Wenn Russland auf der Grundlage der UN-Charta zum Frieden bereit ist, wird die Zeit für Russland kommen, sich an unseren Bemühungen zu beteiligen.“ Sie betonte auch, dass das Einfrieren des Konflikts zum jetzigen Zeitpunkt, mit russisch besetztem ukrainischen Land, nicht die Antwort ist: „Ganz im Gegenteil: Es wäre ein Freifahrtschein für künftige Angriffskriege“. 


Unverletzlichkeit aller Grenzen steht auf dem Spiel
Bereits bei ihrer Rede im Eröffnungsplenum hatte von der Leyen auf die internationale Dimension des russischen Angriffs auf die Ukraine gehoben. Es gehe um die Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, den Zugang zu Energie und den Handel. Und bei aller Unterschiedlichkeit der auf der Konferenz vertretenen Länder gebe es eine Gemeinsamkeit: „Wir alle schätzen unsere Unabhängigkeit, unsere Freiheit. Wir alle erwarten, dass unsere Grenzen respektiert werden. Wir alle sehnen uns danach, Meister unseres eigenen Schicksals zu sein.“ 


Auch die Ukraine wolle einfach nur Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Freiheit, ein Leben frei von Angst vor Raketen und vor Zerstörung. Finanzielle Unterstützung für die Ukraine Die EU wird der Ukraine so lange wie nötig zur Seite stehen, auch finanziell. Hier verwies die Kommissionspräsidentin auf die fast 100 Milliarden Euro, die die Europäische Union der Ukraine und ihrer Bevölkerung mittlerweile zur Verfügung gestellt hat. Auch sprach sie den G7-Gipfel an, der ein Darlehen in Höhe von 50 Milliarden US-Dollar für die Ukraine auf den Weg gebracht – finanziert aus den Erträgen aus eingefrorenem russischem Vermögen in Europa. 


E-Autos aus China: vorläufige Kommissionsuntersuchung ergibt unfaire Subventionierung

Brüssel, 12. JUni 2024 - Im Rahmen ihrer laufenden Untersuchung kommt die Europäische Kommission vorläufig zu folgendem Schluss: Die Wertschöpfungskette für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) in China profitiert von einer unfairen Subventionierung, den Herstellern in der EU droht deshalb wirtschaftlicher Schaden. Untersucht wurde auch, wie sich die Maßnahmen auf Importeure, User/Userinnen und Verbraucher/Verbraucherinnen auswirken können. 


Die Kommission hat sich an die chinesischen Behörden gewandt, um mit ihnen diese Feststellungen zu erörtern und zu sondieren, wie die festgestellten Probleme auf WTO-konforme Weise gelöst werden können.  Höhe der vorläufigen Ausgleichszölle  In diesem Zusammenhang hat die Kommission offengelegt, wie hoch die vorläufigen Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge aus China sein werden. Führen die Gespräche mit der chinesischen Seite zu keiner Lösung, werden diese Zölle zum 4. Juli eingeführt - und zwar durch eine Sicherheitsleistung in der von den Zollbehörden in jedem Mitgliedstaat festzulegenden Form. Sie würden nur dann erhoben, wenn endgültige Zölle eingeführt würden.   


Für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Hersteller sind vorgesehen:  
• BYD: 17,4 Prozent • Geely: 20 Prozent   • SAIC: 38,1 Prozent.  
Für Hersteller in China, die bei der Untersuchung kooperiert haben, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, würde der gewogene durchschnittliche Ausgleichszoll von 21 Prozent gelten.  
Für alle anderen Hersteller in China, die nicht kooperiert haben, sind 38,1 Prozent vorgesehen.  


Ablauf des Verfahrens und nächste Schritte 
Am 4. Oktober 2023 hatte die Europäische Kommission eine Antisubventions-Untersuchung eingeleitet zu den Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China. Jede Untersuchung muss innerhalb von 13 Monaten nach ihrer Einleitung abgeschlossen werden. Vorläufige Ausgleichszölle können von der Kommission innerhalb von 9 Monaten nach der Einleitung veröffentlicht werden (d. h. bis spätestens 4. Juli). Endgültige Maßnahmen müssen innerhalb von 4 Monaten nach Einführung der vorläufigen Zölle eingeführt werden. 


Auf begründeten Antrag kann ein BEV-Hersteller in China – Tesla – im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung einen individuell berechneten Zollsatz erhalten. Jedes andere, nicht in die endgültige Stichprobe einbezogene Unternehmen, das seine besondere Lage untersuchen lassen möchte, kann eine beschleunigte Überprüfung im Einklang mit der Antisubventionsgrundverordnung beantragen, und zwar unmittelbar nach der Einführung endgültiger Maßnahmen (13 Monate nach der Einleitung). Die Frist für den Abschluss einer solchen Überprüfung beträgt 9 Monate.  


Vor der Einführung solcher Maßnahmen werden allen interessierten Parteien (einschließlich der Unionshersteller, der Importeure und Exporteure mit ihren jeweiligen Verbänden, der chinesischen ausführenden Hersteller und ihrer repräsentativen Verbände sowie des Ursprungs- und/oder Ausfuhrlandes, d. h. China) und den EU-Mitgliedstaaten Informationen über die beabsichtigte Höhe der vorläufigen Zölle im Einklang mit den in der Antisubventionsgrundverordnung der EU festgelegten Verfahren übermittelt. Diese Informationen werden auch auf der 
Website der Kommission veröffentlicht.  


Die in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen erhielten einzeln Informationen über ihre eigenen Berechnungen und haben die Möglichkeit, zu deren Richtigkeit Stellung zu nehmen. Sollten diese Anmerkungen ausreichende Gegenbeweise liefern, kann die Kommission ihre Berechnung im Einklang mit dem EU-Recht überarbeiten.