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Redaktion Harald Jeschke

Politik der EU 

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Archiv 2024: 01 -06.

 

Besserer Schutz von Kindern vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlungen

Brüssel, 23. April 2024 - Die Europäische Kommission will die Systeme zum Schutz von Kindern vor Gewalt stärken. Sie hat dafür heute eine Empfehlung angenommen, entsprechend ihrer Verpflichtung im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie. Behörden auf allen Regierungsebenen und die Zivilgesellschaft in allen Sektoren müssen zusammenarbeiten, um Kinder kohärent und systematisch vor allen Formen von Gewalt zu schützen.

Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie, sagte: „Gemeinsam müssen wir ein umfassendes System der Unterstützung und des Einsatzes für ein sicheres und selbstbestimmtes Umfeld für unsere Kinder aufbauen. Die heutige Empfehlung ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt gegen Kinder, den wir gemeinsam mit allen Akteuren und den Kindern gehen.“

Die Empfehlung wird die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen.


Gewalt gegen Kinder bleibt große Herausforderung
Die EU ist die Heimat von 80 Millionen Kindern. Gewalt gegen Kinder ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU nach wie vor eine große Herausforderung. 13 Prozent bis 29 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler geben an, häufig gemobbt zu werden.

Bis zu 13,7 Prozent der erwachsenen Frauen gaben an, in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt zu haben, und dieser Anteil könnte sogar noch höher sein. Das Handeln oder Nichthandeln von Regierungen hat größere Auswirkungen auf Kinder als auf jede andere Gruppe der Gesellschaft. Der Schutz von Kindern ist sowohl ein moralisches als auch ein rechtliches Gebot. Er ist auch eine langfristige strategische Investition in unsere Gesellschaft.


Schlüsselelemente der Empfehlung:
- Kinder in den Mittelpunkt integrierter Kinderschutzsysteme stellen, die Schutzsysteme an die Bedürfnisse der Kinder anpassen und Kinder in Entscheidungen, die sie betreffen, einbeziehen.

- Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Systeme zum Schutz jedes Kindes vor jeglicher Form von Gewalt mit Hilfe von EU-Instrumenten wie Gesetzgebung, Politik oder Finanzierung unterstützen. Dies beginnt damit Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, gezielt Unterstützung bereitzustellen und eine gesellschaftliche Kultur zu fördern, die Gewalt gegen Kinder ausschließt.

- Einen allgemeinen Rahmen für integrierte Kinderschutzsysteme schaffen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, nationale Pläne zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder zu erstellen, die EU- und nationalen Rechtsvorschriften zum Kinderschutz wirksam umzusetzen, Koordinierungsstrukturen einzurichten, die personellen und finanziellen Ressourcen zu stärken und die Datenerfassung zu verbessern.

- Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und zuständigen Behörden durch die Ausbildung von Fachkräften verbessern, beginnend auf lokaler Ebene. Umfassende und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen in Fällen von Gewalt gegen Kinder einführen, von der Prävention und Früherkennung bis zur Berichterstattung und sektorübergreifenden Unterstützung.


- Reaktion auf die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern online und offline durch Verbesserung der digitalen Kompetenz von Kindern, Förderung der sicheren Nutzung digitaler Technologien und Schulung von Familien und Betreuern.

- Schutz der Integrität und der psychischen Gesundheit von Kindern, Verhinderung und Bekämpfung von (Cyber-)Mobbing indem die Mitgliedstaaten ermutigt werden, nationale Strategien für psychische Gesundheit zu entwickeln, wobei Kinder die vorrangige Zielgruppe sind.

- Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente, um Kinderschutzsysteme zu stärken: Gesetze, Strategien, finanzielle Unterstützung, wie im Anhang der Mitteilung aufgeführt.

- Die Mitgliedstaaten auffordern, in ihrem außenpolitischen Handeln einen integrierten Ansatz zum Schutz von Kindern zu verfolgen, wie z. B. die Abschaffung der Kinderarbeit, den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und den Schutz von Kindern vor dem Klimawandel und Umweltgefahren.


„Recht auf Reparatur“

TÜV-Verband: Zustimmung des EU-Parlaments wichtiger Schritt.
Brüssel/Berlin, 23. April 2024 - Wegwerfkultur beenden und verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen fördern. Unabhängige Prüfstellen können mit Zertifizierungen von Reparaturwerkstätten Beitrag zur Umsetzung leisten.


5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt automatisch durch neue ersetzt werden.

Wir wollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher, leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Das ist am 23. April umgesetzt worden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. 

Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen 
Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. 


Praktische Maßnahmen zugunsten von Reparaturen 
Mit den vereinbarten Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall.  
Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.  


Das EU-Parlament hat am 23. April 2024 das „Recht auf Reparatur“ beschlossen.
Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands, sagt dazu: „Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher:innen müssen in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig ersetzen, sondern können diese reparieren lassen – auch bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann die lineare Wirtschaft beendet und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird reduziert.“


„Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich. Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu einem Jahr nach der Reparatur gilt, können Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter die neuen Regelungen fällt „weiße Ware“ wie Kühlschränke oder Geschirrspüler, Hardware wie Smartphones, Tablets oder Computer, aber auch Verkehrsmittel wie Fahrräder. Um einen umfassenderen Beitrag zu leisten, spricht sich der TÜV-Verband dafür aus, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszudehnen.“


„Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den Verbraucher:innen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt. Unabhängige Prüfstellen können durch die Zertifizierung von Reparaturwerkstätten Vertrauen schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf Reparatur.“


Lobby-Einfluss auf EU-Gesetzgebung: Prüfer stellen einen Mangel an Transparenz fest

Immer mehr Lobbyisten tragen sich ins EU-Transparenz-Register ein.
Spontane Treffen und die meisten EU-Mitarbeiter sind jedoch nach wie vor von den Transparenzvorschriften ausgenommen.
Die Prüfer sehen das Risiko, dass die Finanzquellen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Dunkeln bleiben. Copyright: EuRH Lobbyisten können noch immer von der Öffentlichkeit unbemerkt auf die EU-Gesetzgeber Einfluss nehmen.   Sonderbericht

Luxemburg, 17. April 2024 - Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Demzufolge hat das EU-Transparenz-Register zwar positive Aspekte. So könnten sich Bürgerinnen und Bürger anhand der Angaben über Lobbyisten, die mit der Europäischen Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat im Austausch stehen, über den potenziellen Lobby-Einfluss informieren. Das Register habe aber auch Schwächen und sei lückenhaft, was die Transparenz der Lobbyaktivitäten in den drei größten EU-Institutionen einschränke. Außerdem könnten Lobbyisten die Registrierung für bestimmte Formen der Einflussnahme völlig umgehen.


Bewertung des durch die IIV 2021 geschaffenen Rahmens unter Zugrundelegung der OECD-Grundsätze



Lobbying ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das es Organisationen und Einzelpersonen ermöglicht, einen Beitrag zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung zu leisten. Allerdings kann Lobbying ohne Transparenzmechanismen zu unzulässiger Einflussnahme, zu unlauterem Wettbewerb oder sogar zu Korruption führen. Jede EU-Institution hat daher ihre eigenen Ethik-Vorschriften, um solchen Grenzüberschreitungen vorzubeugen. Ferner haben die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat eine Vereinbarung über das sogenannte Transparenz-Register geschlossen, das einen zentralen Zugang für Lobbyisten bietet, die auf die Politikgestaltung und Entscheidungsprozesse der EU Einfluss nehmen möchten.


2021 einigten sich die genannten Institutionen darauf, die Eintragung der Lobbyisten im Register zur Vorbedingung für bestimmte Tätigkeiten zu machen ("Konditionalitätsgrundsatz"). "Das EU-Transparenz-Register darf nicht zu einem Papiertiger werden", so Jorg Kristijan Petrovič, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es enthält zwar nützliche Informationen über Lobbying, hat aber nicht die gewünschte Schlagkraft. Oft findet der Austausch zwischen Lobbyisten und EU-Gesetzgebern fernab der öffentlichen Wahrnehmung statt, was der Transparenz schadet und sich negativ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit auswirkt."


Die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 stehe in weiten Zügen im Einklang mit den internationalen Grundsätzen für Transparenz und Integrität bei der Lobbyarbeit, so die EU-Prüfer. Es gebe jedoch keine Mindestanforderungen für die Umsetzung. Stattdessen werde den Institutionen Spielraum gelassen – zum Beispiel bei der Festlegung, für welche Lobbytätigkeiten eine Registrierung erforderlich ist oder wie im einzelnen Lobbyisten mit den Mitgliedern und den Mitarbeitern der Institutionen interagieren können. Nur für bestimmte Zusammenkünfte und Aktivitäten (z. B. die Teilnahme an Anhörungen und Expertengruppen) sei eine Registrierung zwingend erforderlich.


So sei eine NGO, die in den sogenannten Katargate-Skandal verwickelt gewesen sei, im Juni 2022 an der Ausrichtung einer Konferenz im Parlament beteiligt gewesen, obwohl sie nicht im Register eingetragen war. Zugleich stünden den Institutionen nur wenige Druckmittel zur Verfügung, um dafür zu sorgen, dass Lobbyisten die für die Registrierung und die Angabe von Informationen geltenden Anforderungen einhalten. Zwischen 2019 und 2022 seien durchschnittlich jedes Jahr fast 1 000 Lobbyisten aus formalen Gründen aus dem Register gestrichen worden, aber nur sechs infolge von Ermittlungen.


Die Prüfer kritisieren, dass Lobbyisten sich nur für Treffen mit den ranghöchsten Mitarbeitern der EU-Institutionen registrieren müssen und auch nur im Voraus geplante Termine berücksichtigt werden. Spontane Treffen und Telefongespräche sowie E-Mail-Verkehr müssten nicht formell festgehalten werden, und für Treffen mit Mitarbeitern unterhalb der Ebene eines Generaldirektors (also faktisch mit fast allen Mitarbeitern) benötigten Lobbyisten keine Registrierung. Zwar bemühten sich die Institutionen, die Transparenz zu verbessern und die Registrierung zu fördern. So würden mehr Informationen über Treffen und Aktivitäten mit registrierten Lobbyisten veröffentlicht.


Allerdings geschehe dies nicht systematisch. Auch sollte nach Ansicht der Prüfer die Kontrolle der von den Lobbyisten eingetragenen Daten weiter verstärkt werden. Sie verweisen dabei insbesondere auf das Risiko, dass von Dritten finanzierte NGO ihre Finanzquellen verschleiern, indem sie offiziell angeben, nur ihre eigenen Interessen oder die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Dies werde von einem Drittel der registrierten NGO angegeben. Schließlich enthalte die Website des Registers nicht genügend Informationen über die wichtigsten Aspekte der Lobbyaktivitäten, um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen; sie sollte außerdem nutzerfreundlicher gestaltet werden.


 Seit Einrichtung des Transparenz-Registers hat die Zahl der registrierten Lobbyisten deutlich zugenommen: Von etwa 5 500 im Jahr 2012 auf rund 12 500 im Jahr 2024. Das Register ist freiwilliger Natur und beruht auf einer Interinstitutionellen Vereinbarung, die keinen Gesetzescharakter hat. Daher können auf dieser Grundlage keine Strafen verhängt werden – im Gegensatz zu einigen Lobbyvorschriften in EU-Ländern, die für einen größeren Mitarbeiterkreis gelten. Im Dezember 2022 wurden Vorwürfe laut, Katar habe ehemalige und aktuelle Mitglieder des Europäischen Parlaments unrechtmäßig beeinflusst – oder sogar bestochen – um außenpolitische Ziele zu erreichen ("Katargate").

Seitdem hat das Parlament mehrere Beschlüsse zur Anwendung des Registers verabschiedet. Die Prüfung, deren Schwerpunkt auf den Zeitraum 2019–2022 liegt, ist vor Annahme der Beschlüsse angelaufen, berücksichtigt diese aber. Der
Europäische Bürgerbeauftragte stellte kürzlich Missstände bei der Verwaltungstätigkeit des von den drei Institutionen gemeinsam wahrgenommenen Sekretariats des Registers fest, das Beschwerden nicht entsprechend nachgegangen war.


Für Photovoltaik „made in Europe“: EU unterstützt Industrie mit neuer Solar-Charta

Brüssel, 16. April 2024 - Am Rande des informellen Treffens der für Energiepolitik zuständigen Ministerinnen und Minister hat die Europäische Kommission mit 23 EU-Staaten und Vertretern der europäischen Photovoltaik-Industrie eine europäische Solarcharta unterzeichnet. Sie soll die Produktion von Solarmodulen in Europa unterstützen.


EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Die Photovoltaikbranche ist der Schlüssel zum Erreichen unserer Energie-, Klima- und Wettbewerbsziele. Wir müssen dafür sorgen, dass die Solarindustrie für Europas zukünftigen, auf erneuerbare Energien ausgerichteten Energiemix stark bleibt.“


Da die EU nach wie vor in hohem Maße von der Einfuhr von Solarmodulen abhängig ist, enthält die Charta eine Reihe von freiwilligen Verpflichtungen zur Unterstützung der Photovoltaikbranche in der EU. Dazu gehören die Umsetzung neuer EU-Bestimmungen für Auktionen für erneuerbare Energien und das öffentliche Beschaffungswesen, die darauf abzielen, hohe Nachhaltigkeits-, Innovations- und Cybersicherheitsstandards zu gewährleisten.


Zudem soll der Zugang zu verfügbaren EU-Mitteln im Rahmen Aufbau- und Resilienzfazilität, des Innovationsfonds und Horizon Europe verbessert werden. Ein Jahr nach der Unterzeichnung der Charta wird die Kommission die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen überprüfen. Hintergrund: Unterstützung der Solarindustrie in der EU Die Europäische Solar-Charta ist der jüngste Schritt in den Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Solarpanelherstellung in Europa.


Die Kommission hat bereits 
das Netto-Null-Industrie-Gesetz auf den Weg gebraucht, auf das sich Rat und Parlament bereits vorläufig geeinigt haben, und die Europäische Allianz der Photovoltaik-Industrie gegründet.


Über 350 Plakatentwürfe zur Europawahl 2024 von Studierenden in Deutschland

Shortlist veröffentlicht Europawahl: 203 Studierende aus 34 deutschen Hochschulen und Universitäten mit Designstudiengängen haben über 350 Entwürfe für die bundesweite Plakatkampagne „Erste Wahl“ eingereicht. Die Plakate der Shortlist und Informationen zum Wettbewerb 

Brüssel, 15. April 2024 - Eine Jury aus Vertretern der EU-Institutionen, Design-Experten und Jugendvertretern hat die drei besten Designs ausgewählt, die in den sechs Wochen vor der Wahl an Bahnhöfen in ganz Deutschland präsentiert werden. Die Shortlist der Jury mit 35 Entwürfen wird heute veröffentlicht. Die drei Gewinner werden am 25. April 2024 im Europäischen Haus in Berlin bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Ihre Plakate werden vom 26. April bis 10. Juni 2024 in Bahnhöfen im ganzen Bundesgebiet junge Menschen ab 16 Jahren aufrufen, am 9. Juni ihre Stimme abzugeben.


Barbara Gessler, Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland, sagte „Ich freue mich, dass so viele junge kreative Menschen an unserer Kampagne „Erste Wahl“ teilgenommen haben und bedanke mich bei allen für ihr Engagement für Europa. Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist Europawahl. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland junge Menschen ab 16 Jahren wählen können. Es ist wichtig, sie darauf aufmerksam machen, dass sie Europa mitgestalten können und ihre Stimme zählt.“


Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland: „Ich bin begeistert von der kreativen und kommunikativen Qualität und der Vielfältigkeit der Plakate. Wir möchten damit alle jungen Menschen und insbesondere die vielen Erstwählerinnen und Erstwähler eindringlich auffordern, am 9. Juni wählen zu gehen. Denn wenn - und nur wenn -  Ihr Euch massiv beteiligt, bekommt Ihr auch die EU, die Ihr Euch wünscht.“ Veröffentlichung und Preisverleihung Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 25. April 2024 im Europäischen Haus (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) bekannt gegeben.


Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland, und Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland, eröffnen die Veranstaltung um 17 Uhr. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Um Anmeldung wird bis zum 24. April unter 
COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu gebeten. Die Plakate der drei Gewinner werden ab dem 26. April 2024 in ganz Deutschland an Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bahn gezeigt und auf Social Media vorgestellt.


Bei der Europawahl 2024 am 9. Juni dürfen in Deutschland erstmals die 16jährigen wählen. Deshalb haben die Vertretung der Europäischen Kommission und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland die landesweite Plakatkampagne initiiert, die sich direkt an Erstwählende (16-21 Jahre) richtet. Das Ziel: informieren, Diskussion anregen und die Erstwählenden motivieren, ihre wichtige demokratische Rolle in der EU wahrzunehmen und wählen zu gehen. Teilnahmeberechtigt waren alle Studierenden einer Hochschule bzw. Universität mit Designstudiengängen in Deutschland. Sie konnten ihre Plakate als Gruppen oder auch in Einzelarbeit gestalten.

Von der Leyen ruft alle Parteien zu größtmöglicher Zurückhaltung auf

Nach Angriff Irans auf Israel:  Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben den Angriff Irans auf Israel aufs Schärfste verurteilt.


Brüssel, 14. April 2024 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte am Sonntag: „Einen direkten iranischen Angriff in dieser Art und Weise gegen Israel hat es nie zuvor gegeben. Heute haben wir, die Staats- und Regierungschefs der G7, diesen Angriff auf das Schärfste verurteilt. Im Rahmen der G7 haben wir Israel unsere Unterstützung zugesichert und bekräftigen, dass wir weiter entschlossen für seine Sicherheit einstehen. Das Vorgehen Irans birgt das Risiko einer unkontrollierbaren Eskalation in der Region. Dazu darf es nicht kommen. Wir werden uns weiter bemühen, die Situation zu stabilisieren.“


Der Hohe Beauftragte der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell hat für Dienstag ein außerordentliches Treffen der Außenministerinnen und Außenminister der EU (per Videokonferenz) einberufen. Die Kommissionspräsidentin erklärte weiter: „Wir fordern den Iran und seine Unterstützer auf, die Angriffe vollständig einzustellen. Alle Parteien sollten jetzt größtmögliche Zurückhaltung üben.“ Von der Leyen drängt auf sofortigen Waffenstillstand und kündigt Beratung über Sanktionen gegen Iran an „Zugleich werden wir unsere Zusammenarbeit verstärken, um die Krise im Gazastreifen so schnell wie möglich zu beenden“, erklärte von der Leyen.


„Dazu gehören ein sofortiger Waffenstillstand und die sofortige Freilassung von Geiseln durch die Hamas. Und dazu gehört zusätzliche humanitäre Hilfe für notleidende Palästinenserinnen und Palästinenser. Mit dem Blick nach vorne werden wir über zusätzliche Sanktionen beraten, insbesondere, was die Drohnen- und Raketenprogramme des Irans angeht.“


Asyl- und Migrationspaket beschlossen

Eine europäische Lösung für eine europäische Herausforderung

Brüssel, 11. April 2024 - Das Europäische Parlament hat gestern grünes Licht für das neue Migrations- und Asylpaket gegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einem historischen Tag. Nach der positiven Abstimmung betonte die Kommissionspräsidentin in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem belgischen Premierminister Alexander De Croo: „Migration ist eine europäische Herausforderung, die einer europäischen Lösung bedarf. Eine, die wirksam ist und sowohl fair als auch entschlossen. Und genau das wird mit dem Migrations- und Asylpaket erreicht.“


Nach dem Votum im Europäischen Parlament muss der Rat das Paket noch formal annehmen. Die politische Einigung von Rat und Parlament erfolgte bereits im 
Dezember letzten Jahres. Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte weiter: „Das Paket wird für alle Europäerinnen und Europäer wirklich etwas bewirken. Erstens, sicherere europäische Grenzen. Genau wissen, wer über unsere Grenzen kommt, indem alle registriert und einem Screening unterzogen werden, während durch eine unabhängige Überwachung zugleich der Schutz der Grundrechte sichergestellt wird.


Zweitens schnellere, effizientere Asyl- und Rückkehrverfahren. Das heißt, dass jene, die kein Recht auf Asyl haben, nicht in die Europäische Union einreisen dürfen, während jene, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen, darauf zählen können, dass sie den Schutz erhalten, den sie brauchen. Das Paket schafft das richtige Gleichgewicht zwischen strengeren Regeln gegen einen Missbrauch des Systems und Hilfe für die Schutzbedürftigen.


Und drittens mehr Solidarität mit den Mitgliedstaaten an unseren Außengrenzen. Denn auf ihnen lastet der Druck durch irreguläre Migration. Also werden sich alle Mitgliedstaaten an dieser Solidarität beteiligen – aber sie können entscheiden, wie sie dies am besten leisten. Zugleich dürfen wir Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union nicht zulassen.
Die neuen Vorschriften sehen eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vor, um Sekundärmigration zu stoppen.“ 


Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ausbauen
Die Kommissionspräsidentin verwies auf weitere notwendige Maßnahmen: „Mit dem Paket haben wir nun den Rechtsrahmen, den wir brauchen. Das ist der eine Pfeiler. Der zweite Pfeiler ist unsere operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten. Wir werden ihnen weiterhin passgenaue Lösungen bringen für das Grenzmanagement, für den Kampf gegen Schleuser und für die Rückkehr. Und wir werden weiterhin auf Krisen reagieren, von Lampedusa bis zur finnischen Grenze, von den Kanarischen Inseln bis nach Zypern. Parallel dazu werden wir unsere Zusammenarbeit mit globalen Partnern weiter vorantreiben und Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern aufbauen, damit wir die eigentlichen Ursachen der Migration gemeinsam angehen können. Dieses Engagement ist zu einer wichtigen Säule unserer Arbeit geworden. Und es ist erfolgreich.“


 Von der Leyen dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit: „Dies ist ein gewaltiger Erfolg für Europa. Und diese großartige Leistung beruht auf der herausragenden Arbeit von so vielen. Deswegen gilt mein Dank zuallererst Vizepräsident Schinas und Kommissarin Johansson für Ihre wunderbare und unermüdliche Arbeit. Sie und Ihre Teams haben so viele Jahre so hart gearbeitet, um diesen Tag möglich zu machen.“


Kommission genehmigt 2,2 Mrd. Euro deutsche Beihilfen zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse

Brüssel, 10. April 2024 - Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt. Sie soll die Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse fördern, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. 


Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik sagte dazu: „Dies wird dazu beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. Die Maßnahmen wird Deutschland auch dabei unterstützen, im Einklang mit dem REPowerEU-Plan seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen schneller zu verringern, und gleichzeitig sicherstellen, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.“


Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.


Die deutsche Beihilfemaßnahme Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete Regelung bei der Kommission angemeldet, mit der i) Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse und ii) Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.


Die Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme sollen in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Maßnahme wird Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für ihre Produktionsprozesse nutzen. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Produktionsprozessen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand führen. Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen.


Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So dürfen die Beihilfen i) höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger betragen und müssen ii) spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden. Darüber hinaus wird die Gewährung der Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein, um zu gewährleisten, dass tatsächlich Emissionseinsparungen erzielt und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.


Bei Investitionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem („EHS“) fallen, müssen die Emissionen unter die zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe geltenden einschlägigen EHS-Benchmarkwerte gesenkt werden. Auch dürfen die Beihilfeempfänger ihre Produktionskapazität nicht um mehr als 2 Prozent erhöhen.


Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPowerEU-Plans und des Industrieplans zum Grünen Deal von Bedeutung sind, und daher mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht. Folglich hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.


„Die EU – das bist du!“: Neues EU-Quiz und Europawahl-Spots für Kinder

Brüssel/Duisburg, 8. April 2024 - Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland setzt auch in diesem Jahr die Kooperation mit Radio TEDDY – „Das Familienradio für den ganzen Tag!“ fort. Von heute bis zum 7. Juni wird täglich von Montag bis Freitag nachmittags ein unterhaltsames und lehrreiches EU-Quiz ausgestrahlt, das sowohl junge als auch erwachsene Hörerinnen und Hörer herausfordert.  Ziel dieser Initiative ist es, Kindern und Familien die Vielfalt und die Bedeutung der Europäischen Union näherzubringen.

„Die EU – das bist du! Das ist unser Motto", sagte Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland. „Damit möchten wir zeigen, dass die EU nicht abstrakt ist, sondern ein Teil des Alltags und der Lebenswelt unserer jungen Generation.“ Während des Quiz haben die jungen Zuhörerinnen und Zuhörer die Möglichkeit, bei Radio TEDDY anzurufen und ihr Wissen über die EU unter Beweis zu stellen. Die Gewinner erhalten Überraschungspakete mit Brettspielen, EU-Hoodies und weiteren Gadgets mit Europabezug sowie Infomaterial für Kinder.


Europawahlspots für Kinder
Ab Mai wird das Quiz durch kurze Werbespots zur Europawahl sowie durch kurze Interviews über die EU mit der Pressesprecherin der Kommissionsvertretung, Birgit Schmeitzner, begleitet. „Im Juni 2024 ist Europawahl, und diesmal können auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen gehen. Es ist also umso wichtiger, mit Kindern und Jugendlichen über Europa zu sprechen und sie für die Bedeutung ihrer Stimme in Europa zu sensibilisieren“, fügte Barbara Gessler hinzu.


Die Partnerschaft mit Radio TEDDY umfasst auch eine EU-Aktionswebseite, auf der ein zusätzliches Online-Quiz angeboten wird. Teilnehmende, die die Fragen korrekt beantworten, haben die Chance, einen Gutschein im Wert von 1000 Euro für eine Reise nach Brüssel zu gewinnen. Auch ein EU-Song „Die EU, das bist du“, wird auf der Aktionswebseite und on air zu hören sein, um die Botschaft der Zusammengehörigkeit und Vielfalt Europas zu unterstreichen.

Im vergangenen Jahr hat die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland an der "Radio TEDDY on Tour"-Initiative teilgenommen und war zusammen mit dem Familienradio mit einem EU-Informationstand bei elf Kinder- und Familienevents in ganz Deutschland vertreten. Unter dem Motto "Macht Spaß! Macht schlau!" bietet Radio TEDDY ein breites Programm mit kindgerechter Musik, Hörspielen und Unterhaltung.