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Gesetzliche Änderungen 2021

 

Klimaschutzgesetz - Eine weitere Milliarde zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr
Eine deutsche Insel"lösung"

Berlin/Duisburg, 14. Mai 2021 - Vorab: Als Hauptanzeichen für die derzeitige globale Erwärmung gelten die seit etwa 1850 vorliegenden weltweiten Temperaturmessungen sowie die Auswertungen verschiedener Klimaarchive.  (Globale Erwärmung – Wikipedia). Für den Menschen sind es mindestens zwei Lebensalter, für die Erde höchstens ein Wimpernschlag.

Nein, ich bin kein 'Klimaleugner', ich sehe in einer deutschen Insel"lösung" nur keine wirkliche Problemlösung!

Die Länder mit den höchsten CO2-Emissionen, Stand 2018, waren
China - 11.256 Millionen Tonnen CO2-Emissionen (29,7% globaler Anteil)
USA - 5.275 Millionen Tonnen CO2-Emessionen (13,9%)
Indien - 2.622 Millionen Tonnen CO2-Emessionen (6,9%)

Diese drei Länder kommen zusammen auf 19.153 Millionen Tonnen CO2-Emessionen. Das mach prozentual knapp über 50 Prozent aus!

Dahinter folgen
Russland - 1.748 Millionen Tonnen CO2-Emessionen (4,6%)
Japan - 1.199 Millionen Tonnen CO2-Emessionen (3,2%)
und dann Deutschland mit 753 Millionen Tonnen CO2-Emessionen (2%).

Diese drei Länder kommen zusammen auf 3.700 Millionen Tonnen, nicht einmal 10 Prozent der globalen CO2-Emissionen

Für jeden auch nur halbwegs intelligenten und klar, nicht eingeengt ideologisch, denkenden Menschen muss doch einleuchtend sein, dass das Problem 'CO2-Emission' eine globale Lösung benötigt! Und zwar dringend!

Natürlich kann und muss Deutschland seine Möglichkeiten ausschöpfen. Allerdings nicht nur auf Kosten seiner arbeitenden und steuerzahlenden Bevölkerung. Will man wirklich Erfolg haben, müssen alle, zumindest aber die oben aufgezählten Hauptverursacher, an einen Tisch. Da würde eine 50 prozentige Reduzierung der CO2-Emissionen gute 25 Prozent der globalen Emission ausmachen, während Deutschland mit seiner "Insellösung" selbst bei 100 Prozent Reduzierung auf 2 (zwei!) Prozent der Gesamt-CO2-Emission käme.

Scheuklappen ab, Ideologien weg und endlich das Gehirn einschalten!
Klima geht nur global!
... meint Jochem Knörzer

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärfen und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankern. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Begleitend zum Gesetzentwurf kündigt die Bundesregierung ein Sofortprogramm an, um die ambitionierten Ziele zu unterstützen. „Das Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, erklärt Bundesumweltministerin Schulze.


Quelle: Bundesregierung

Im Überblick:
• Kabinettsbeschluss vom 12.05.2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
• 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040
• Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
• 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung nun ein Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Das Bundeskabinett begegnet mit dem neuen Klimaschutzgesetz den besonderen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind.

Höheres Klimaziel bis 2030
Die Gesetzesänderung sieht vor, die Zielvorgaben für weniger CO2 ()- Emissionen anzuheben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis Barrierefreie Beschreibung anzeigen zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern.

Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2 ()-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus. Treibhausgasneutralität bis 2045 Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor.

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen:
Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Natürliche Senken stärken
Der Gesetzentwurf betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden. Die Bundesregierung macht deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2 ()-Bindungswirkung natürlicher Senken zu verbessern. 

Sofortprogramm für mehr Klimaschutz
Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine Erklärung zum verabschiedet. Um die mit dem Klimaschutzgesetz 2021 beschlossenen Ziele erreichen zu können, sind zahlreiche unterstützende Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren notwendig. Die Bundesregierung wird hierzu ein Sofortprogramm vorlegen. Schwerpunkte der Maßnahmen liegen in den Bereichen Industrie, „Klimapakt Deutschland“ klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und im Gebäudebereich. Ein zusätzliches Fördervolumen im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro ist dafür vorgesehen.

 Klimaschutz europäisch abstimmen
Auf europäischer Ebene stehen konkrete Vorschläge der EU ()-Kommission zu Maßnahmen für mehr Klimaschutz noch aus. Folgerichtig sieht das novellierte Klimaschutzgesetz daher eine Evaluierung im Jahr 2022 nach den europäischen Vorgaben vor. Ziel muss ein gut koordinierter Instrumentenmix auf europäischer und nationaler Ebene sein.

Weg zur Klimaneutralität
Die Bundesregierung will mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit schaffen. Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt.


Eine weitere Milliarde zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr

Das Bundeskabinett hat heute (12. Mai 2021) einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Formulierungshilfe zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit sollen die Corona-Hilfen für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) weiter aufgestockt werden - um noch einmal eine Milliarde Euro für das Jahr 2021. Die Koalitionsfraktionen können nun einen entsprechenden Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen.

Scheuer: Klimaschutz im Verkehr beginnt vor der Haustür - beim Einsteigen in den öffentlichen Nahverkehr. Ein gutes ÖPNV-Angebot ist eines unserer wichtigsten Instrumente. Wir unterstützen die Länder bereits massiv mit Finanzhilfen. Mit noch einmal einer Milliarde Euro Corona-Hilfen zusätzlich können wir den umweltfreundlichen ÖPNV weiter leistungsfähig und zuverlässig am Laufen halten, das Vertrauen stärken und das System insgesamt zukunftsfest zu machen.

Corona-Hilfen des Bundes nun 3,5 Milliarden Euro
Mit dem Corona-Hilfspaket hat der Bund den Ländern bereits im Jahr 2020 - zusätzlich zu den regulären Regionalisierungsmitteln - weitere 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Anteilige Finanzierung der Länder Die Länder haben eine hälftige Übernahme der coronabedingten finanziellen Nachteile im ÖPNV zugesagt, so dass nun Schäden der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro ausgeglichen werden können.

Bund unterstützt ÖPNV bereits massiv
Mit den sog. "Regionalisierungsmitteln" des Bundes können die Länder den Nahverkehr finanzieren. Diese Mittel betrugen im Jahr 2020 regulär rund 8,85 Milliarden Euro. Sie stiegen im Jahr 2021 bereits regulär auf rund 9,26 Milliarden Euro. Damit leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag für ein leistungsfähiges Nahverkehrsangebot vor Ort.