Berlin/Duisburg, 23. Mai 2021 -
Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt angesichts des
heutigen Tags des Grundgesetzes heraus, dass dessen
Grundrechte uneingeschränkt fortgelten, auch wenn
die Corona-Pandemie Bundesregierung und Gesetzgeber
zu teilweise harten und weitreichenden
Einschränkungen von Freiheiten gezwungen hat.
In ihrem aktuellen Podcast sagt Merkel: "Wo
Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, sind
zumindest zeitweise solche Einschränkungen erlaubt."
Man sei dabei jedoch verhältnismäßig vorgegangen und
habe die Maßnahmen zeitlich auf das absolut nötige
Maß beschränkt.
Das Grundgesetz garantiere aber auch, dass über jede
Maßnahme der Regierungen diskutiert und gestritten
werden könne, betont die Bundeskanzlerin. Das sei
seit Beginn der Pandemie immer wieder auch geschehen
- "im Bundestag, in den Landesparlamenten, in den
Medien und in der Öffentlichkeit". Da das Virus
noch nicht besiegt sei, bleibt es daher weiter
gemeinsame Aufgabe, mit Freiheiten
verantwortungsvoll umzugehen und aufeinander
Rücksicht zu nehmen, sagt Merkel. Die
Mütter und Väter unserer Verfassung hätten ein
stabiles Fundament geschaffen, „das bis heute unser
Zusammenleben trägt – in Freiheit, in Demokratie, im
Rechtsstaat“, so die Kanzlerin. Angesichts der
jüngsten antisemitischen Äußerungen auf
Demonstrationen macht Merkel im Podcast noch einmal
klar: "Das Grundgesetz garantiert das Recht zur
freien Meinungsäußerung und friedlichen Versammlung.
Aber es lässt keinen Raum für Angriffe gegen
Menschen anderen Glaubens, keinen Raum für Gewalt,
Rassismus und Hetze." Wer Hass gegen Juden auf
unsere Straßen trage, stelle sich außerhalb des
Grundgesetzes.
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