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Bundestagswahl 2021
Wiederholung der Bundestagswahl 2021: Endgültiges Ergebnis
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden

Destatis, Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Berlin/Duisburg, 1. März 2024 - Der Bundeswahlausschuss hat heute in seiner öffentlichen Sitzung das endgültige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter Berücksichtigung der Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Teilen Berlins festgestellt. Anschließend gab Bundeswahlleiterin Ruth Brand das endgültige Wahlergebnis im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses des Deutschen Bundestags in Berlin bekannt.

Zweitstimmenanteile

Bei einer Wahlbeteiligung von 76,4 % (Hauptwahl 2021: 76,6 %, 2017: 76,2 %) haben die

Partei Zweitstimmenanteil nach der
Wiederholungswahl 2024 Hauptwahl 2021 Bundestagswahl 2017
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 25,7 % 25,7 % 20,5 %
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands 19,0 % 18,9 % 26,8 %
GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14,7 % 14,8 % 8,9 %
FDP Freie Demokratische Partei 11,4 % 11,5 % 10,7 %
AfD Alternative für Deutschland 10,4 % 10,3 % 12,6 %
CSU Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. 5,2 % 5,2 % 6,2 %
DIE LINKE DIE LINKE 4,9 % 4,9 % 9,2 %
SSW Südschleswigscher Wählerverband 0,1 % 0,1 % keine Teilnahme
Sonstige   8,6 % 8,6 % 5,0 %

aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Die Zahl der gültigen Zweitstimmen nach dem endgültigen Ergebnis liegt um 49 höher als nach dem vorläufigen Ergebnis, das die Bundeswahlleiterin am 12. Februar 2024 nach der Wiederholungswahl bekannt gab. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen beträgt 0,9 % (2017: 1,0 %), der Anteil der ungültigen Erststimmen 1,0 % (2017: 1,2 %).
Die Zweitstimmenanteile der sonstigen Parteien verteilen sich wie folgt (Reihenfolge nach Anzahl der erzielten Stimmen):

Partei Zweitstimmenanteil nach der
Wiederholungswahl 2024 Hauptwahl 2021 Bundestagswahl 2017
FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 2,4 % 2,4 % 1,0 %
Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ 1,5 % 1,5 % 0,8 %
dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland 1,4 % 1,4 % keine Teilnahme
Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative 1,0 % 1,0 % 1,0 %
Team Todenhöfer Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei 0,5 % 0,5 % keine Teilnahme
PIRATEN Piratenpartei Deutschland 0,4 % 0,4 % 0,4 %
Volt Volt Deutschland 0,4 % 0,4 % keine Teilnahme
ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei 0,2 % 0,2 % 0,3 %
HEIMAT (2021: NPD) Die Heimat (2021: Nationaldemokratische Partei Deutschlands) 0,1 % 0,1 % 0,4 %
Verjüngungsforschung (2021: Gesundheitsforschung) Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung (2021: Partei für Gesundheitsforschung) 0,1 % 0,1 % 0,1 %
Die Humanisten Partei der Humanisten 0,1 % 0,1 % 0,0 %
Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland 0,1 % 0,1 % keine Teilnahme mit Landesliste
BP Bayernpartei 0,1 % 0,1 % 0,1 %
V-Partei³ V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer 0,1 % 0,1 % 0,1 %
UNABHÄNGIGE UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme mit Landesliste
MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 0,0 % 0,0 % 0,1 %
du. Die Urbane. Eine HipHop Partei 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Die Grauen Die Grauen – Für alle Generationen 0,0 % 0,0 % 0,0 %
DKP Deutsche Kommunistische Partei 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Tierschutzallianz Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz 0,0 % 0,0 % 0,1 %
LIEBE Europäische Partei LIEBE 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme
Wir Bürger (2021: LKR) Wir Bürger (2021: Liberal-Konservative Reformer) 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme
LfK >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien <<  – Lobbyisten für Kinder – 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme
III. Weg DER DRITTE WEG 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme
Gartenpartei Gartenpartei 0,0 % 0,0 % 0,0 %
BÜRGERBEWEGUNG Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme
DiB DEMOKRATIE IN BEWEGUNG 0,0 % 0,0 % 0,1 %
MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller 0,0 % 0,0 % 0,0 %
BÜNDNIS21 diePinken/BÜNDNIS21 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme
PdF Partei des Fortschritts 0,0 % 0,0 % keine Teilnahme
SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale 0,0 % 0,0 % 0,0 %
BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität 0,0 % 0,0 % 0,0 %


Sitzverteilung im Deutschen Bundestag
Der Bundestag wird damit nach der Wiederholungswahl aus insgesamt 735 Abgeordneten (Hauptwahl 2021: 736, 2017: 709) und somit aus einer Person weniger als nach der Hauptwahl bestehen. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis vom 12. Februar 2024 bleibt die Sitzverteilung unverändert. Dies bedeutet, dass nun endgültig die FDP einen Sitz in Berlin verliert. Die SPD verliert einen Sitz in Berlin und gewinnt einen in Niedersachsen hinzu. Die GRÜNEN verlieren einen Sitz in Berlin und gewinnen einen in Nordrhein-Westfalen hinzu. DIE LINKE verliert einen Sitz in Berlin und gewinnt einen in Hessen hinzu.

Im 20. Deutschen Bundestag werden nach dem endgültigen Wahlergebnis unter Berücksichtigung der Wiederholungswahl die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen vertreten sein:

Partei

Sitze gemäß Sitzberechnung nach der

Wiederholungswahl 2024 Hauptwahl 2021 Bundestagswahl 2017
insgesamt darunter Wahlkreissitze insgesamt darunter Wahlkreissitze insgesamt darunter Wahlkreissitze
SPD 206 121 206 121 153 59
CDU 152 98 152 98 200 185
GRÜNE 118 16 118 16 67 1
FDP 91 92 80
AfD 83 16 83 16 94 3
CSU 45 45 45 45 46 46
DIE LINKE 39 3 39 3 69 5
SSW 1 1 keine Teilnahme


Bei den Feststellungen, welche Landeslistenbewerberinnen und -bewerber gewählt sind, wurden auf Beschluss des Bundeswahlausschusses hin die Fälle kenntlich gemacht, in denen außerhalb Berlins bis zur Wiederholungswahl ein Mandatsverlust mit entsprechender Listennachfolge stattfand.

Parteiaustritte oder Parteiwechsel, die nach der Zulassung des Wahlvorschlags vollzogen wurden, haben hingegen keine Auswirkungen auf die Feststellungen des Bundeswahlausschusses und wurden nicht kenntlich gemacht. Dies gilt auch, wenn jemand nach der Wiederholungswahl, aber vor dem Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag aus der Partei ausgetreten oder zu einer anderen Partei gewechselt ist. Die betreffenden Personen wurden als Gewählte der Parteien festgestellt, für die sie kandidiert haben.

Die endgültigen Ergebnisse und die endgültige Sitzverteilung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise sind im Internetangebot der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) abrufbar. Zudem kann hier die Veröffentlichung der Bundeswahlleiterin „Endgültige Ergebnisse nach Wahlkreisen“ als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Entscheidung des Ältestenrates
Nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes hat nun der Ältestenrat des Deutschen Bundestages unverzüglich nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses die Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu treffen. Die betroffenen Abgeordneten scheiden mit der Entscheidung des Ältestenrates aus dem Bundestag aus.




Wiederholung der Bundestagswahl 2021: Erneute Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden

Wiesbaden/Berlin, 7. Februar 2024 -
Die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 wird am 11. Februar 2024 in 455 von 2 256 Berliner Wahlbezirken wiederholt.
Aufgrund der Wiederholungswahl wird das Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag neu festgestellt. Dabei kann es zu einzelnen, auch länderübergreifenden, Mandatsverschiebungen im Deutschen Bundestag kommen. Auch wenn die Wiederholungswahl räumlich auf Berlin begrenzt ist, können auch in anderen Bundesländern neue Mandatsgewinne und -verluste entstehen.



Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden
Karlsruhe/Duisburg, 19. Dezember 2023 -
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken des Landes Berlin sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Zudem hat er den genannten Beschluss des Bundestages insoweit aufgehoben, als die Bundestagswahl in sieben Wahlbezirken und den damit verbundenen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt wurde.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022, mit dem dieser die Bundestagswahl 2021 in 431 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt und insoweit eine Wiederholungswahl angeordnet hat.

Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 ist im Ergebnis überwiegend rechtmäßig. Der Bundestag hat das Wahlgeschehen jedoch unzureichend aufgeklärt, da er auf die gebotene Beiziehung und Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet hat. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgeholt. Daraus ergibt sich, dass einerseits die Bundestagswahl in weiteren 25 Wahlbezirken des Landes Berlin einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke für ungültig zu erklären und andererseits die Ungültigerklärung der Wahl in sieben Wahlbezirken und deren Briefwahlbezirken im Beschluss des Deutschen Bundestages aufzuheben ist. Daneben führen erst nach der mündlichen Verhandlung bekanntgewordene Besonderheiten der Auszählung von Briefwahlstimmen zur Ungültigerklärung der Bundestagswahl in weiteren sechs Briefwahlbezirken und den sechs mit diesen verbundenen Urnenwahlbezirken. Die Wiederholungswahl ist als Zweistimmenwahl (d. h. mit Erst- und Zweitstimme) durchzuführen.




Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
Karlsruhe/Duisburg, 31. Januar 2023 -
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 u. a. - einstweilig auszusetzen.

Damit wollten die Beschwerdeführenden, mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wählerinnen und Wähler, die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern.



Bundeswahlleiter begrüßt Klarheit über Wahlwiederholung in Berlin
Bundeswahlleiter legt Einspruch in sechs Berliner Wahlkreisen ein

Wiesbaden/Berlin/Duisburg, 12. November 2022 -
In Berliner Wahlkreisen kam es bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Mängeln zu Warteschlangen bei der Stimmabgabe.

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2022 entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin teilweise ungültig ist und hat eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken angeordnet.


'Scholz hat die Nase knapp vorn'
47 Parteien nehmen an der Bundestagswahl 2021 teil

Bundeswahlleiter legt Einspruch in sechs Berliner Wahlkreisen ein
Wiesbaden/Duisburg, 24. November 2021 - Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen.
Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, sodass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können.

Der Bundeswahlleiter hat deswegen am 18. November 2021 beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag eingelegt. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.


15. Oktober 2021
Bundestagswahl 2021: Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler bei 47,3 %
Der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler ist bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 auf 47,3 % gestiegen. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte die Briefwahlquote noch 28,6 % betragen.

„Der bereits bei den Landtagswahlen im Frühjahr erkennbare Trend zur deutlich verstärkten Nutzung der Briefwahl hat sich bei der Bundestagswahl fortgesetzt“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel. „Der Briefwahlanteil bei Bundestagswahlen ist seit 1957 kontinuierlich gestiegen, eine Steigerung um 18,7 Prozentpunkte hat es bisher aber noch nicht gegeben.“
Bayern hatte mit 62,4 % den höchsten Anteil an Briefwählerinnen und Briefwählern, Thüringen mit 32,4 % den geringsten.






Der Bundeswahlleiter hat am 27. September 2021 um 6:00 Uhr das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 bekannt gegeben.

Bei einer Wahlbeteiligung von 76,6 Prozent (2017: 76,2 Prozent) haben die

Partei

Zweitstimmenanteil

Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2017

SPD

25,7 %

20,5 %

CDU

18,9 %

26,8 %

GRÜNE

14,8 %

8,9 %

FDP

11,5 %

10,7 %

AfD

 10,3 %

12,6 %

CSU

5,2 %

6,2 %

DIE LINKE

4,9 %

9,2 %

SSW

0,1 %

keine Teilnahme

Sonstige

8,6 %

5,0 %


aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen beträgt bei der Bundestagswahl 2021 0,9 % (2017: 1,0 %), der Anteil der ungültigen Erststimmen 1,1 % (2017: 1,2 %).

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) nimmt als Partei nationaler Minderheiten im Sinne des Bundeswahlgesetzes an der Sitzverteilung zum 20. Deutschen Bundestag teil. Nach § 6 Absatz 3 Satz 2 Bundeswahlgesetz findet die 5-Prozent-Klausel damit auf den SSW keine Anwendung.

Der Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz vorbehaltlich der sich aus dem Berechnungsverfahren nach § 6 Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Der neu gewählte Bundestag wird aus 735 Abgeordneten bestehen (2017: 709 Abgeordnete), und damit um 137 Sitze erhöht.

Im 20. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich der erhöhten Sitzzahl) vertreten sein:

Partei

Sitze nach Sitzberechnung

Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2017

insgesamt

darunter Wahlkreissitze

insgesamt

darunter Wahlkreissitze

SPD

206

121

153

59

CDU

196

98

200

185

GRÜNE

118

16

67

1

FDP

92

80

AfD

83

16

94

3

CSU

45

45

46

46

DIE LINKE

39

3

69

5

SSW

1


Die erhöhte Sitzzahl, die sich durch die Regelungen in § 6 Bundeswahlgesetz ergibt, verteilt sich nach dem vorläufigen Wahlergebnis wie folgt auf die Parteien:

 

Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2017

Partei

Erhöhung um … Sitze

darunter unausgeglichene Überhänge

Erhöhung um … Sitze

SPD

36

22

CDU

29

36

GRÜNE

24

10

FDP

16

15

AfD

14

11

CSU

11

3

7

DIE LINKE

7

10

SSW


Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise sowie die vorläufig Gewählten in den Wahlkreisen und in den Ländern mit der Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei können im Internetangebot des Bundeswahlleiters abgerufen werden.

Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2021 voraussichtlich am Freitag, dem 15. Oktober 2021, in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin feststellen und bekannt geben.


Wahlbeteiligung an der Urne bis 14:00 Uhr liegt bei 36,5 Prozent
Wiesbaden/Berlin/Duisburg, 26. September 2021 - Bei der heutigen Bundestagswahl lag die Wahlbeteiligung an der Urne, also vor Ort im Wahllokal, bis 14:00 Uhr bei 36,5 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte die Wahlbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt bei 41,1 Prozent gelegen. Die abgegebenen Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler sind hierbei allerdings nicht berücksichtigt.

Höherer Anteil an BriefwählerInnen
„Die aktuell ermittelte Wahlbeteiligung liegt erwartungsgemäß unter dem Wert von 2017, da wir von einem deutlich erhöhten Anteil von Briefwählerinnen und Briefwählern ausgehen, deren Wahlbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses festgestellt wird“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Der Bundeswahlleiter hat diesen Zwischenstand zur Wahlbeteiligung in Zusammenarbeit mit den Landeswahlleitungen auf Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen für ganz Deutschland ermittelt und dankt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die dabei mithelfen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherzustellen. „Mit der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes erweisen die vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unserer Demokratie – und damit uns allen – einen großen Dienst.“

Der Bundeswahlleiter ruft alle Wahlberechtigten, die ihre Stimmen bislang noch nicht abgegeben haben, dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahllokale sind noch bis 18:00 Uhr geöffnet. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 hatte die Wahlbeteiligung nach dem amtlichen Endergebnis 76,2 Prozent betragen.


Sonderseite „Fakten gegen Fake News“

Wählen gehen!
Am kommenden Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahllokale haben von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.


Veröffentlichung der Ergebnisse aller 64 NRW-Wahlkreise am Wahlabend im Internet (IT.NRW)
Unter der Internetadresse „www.wahlergebnisse.nrw” wird IT.NRW im Auftrag des Landeswahlleiters NRW am Wahlsonntag, den 26. September 2021, die vorläufigen amtlichen Ergebnisse der Bundestagswahl in NRW präsentieren.

Unter der Internetadresse „www.wahlergebnisse.nrw” wird Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des
Landeswahlleiters NRW am Wahlsonntag, den 26. September 2021, die vorläufigen amtlichen Ergebnisse der Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen präsentieren. Die Ergebnisse für die 64 Wahlkreise in NRW werden am Wahlabend ständig aktualisiert und stehen dann in Form von Tabellen, Grafiken und Karten zum Abruf bereit (HTML-Tabellen, CSV- und PDF-Dateien).
Das Informationsangebot umfasst neben den aktuellen Daten zum Vergleich auch die Ergebnisse früherer Wahlen. Mit dem Vorliegen erster Resultate zur Bundestagswahl 2021 rechnen die Statistiker am Wahlabend ab etwa 20:00 Uhr.


Wahlbriefe sollten rechtzeitig abgesendet werden
„Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021 müssen spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 26. September 2021, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Nur dann kann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl berücksichtigt werden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.


Repräsentative Wahlstatistik
Wie bei bisherigen Bundestagswahlen wird auch bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Dabei werden in 2.573 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geburtsjahresgruppe und Geschlecht ermittelt.
Die Angaben erfolgen anonym, so dass das Wahlgeheimnis auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet ist. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2021 werden voraussichtlich im Dezember 2021 vorliegen.


Im Rechtsstreit mit forsa wurde Entscheidung einstweilen ausgesetzt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 17. September 2021 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom Vortag im Rechtsstreit des Bundeswahlleiters mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa bis zu einer Entscheidung des Senats über die vom Bundeswahlleiter eingelegte Beschwerde ausgesetzt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass bei einer Veröffentlichung von Ergebnissen der Wählerumfragen vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden.


Bundeswahlleiter legt Beschwerde gegen Entscheidung im Rechtsstreit mit forsa ein
Der Bundeswahlleiter hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Verwaltungsstreitsache mit dem Meinungsforschungsinstituts forsa zur Kenntnis genommen.

Aus Sicht des Bundeswahlleiters stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit, also vor dem 26. September um 18:00 Uhr, einen Verstoß gegen § 32 Absatz 2 Bundeswahlgesetz dar, wenn Briefwählerinnen und Briefwählern nicht nur nach ihrer Wahlabsicht, sondern nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden, also ob sie schon und wie sie gewählt haben.

Der Bundeswahlleiter hat daher beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt keine weitere Stellung genommen werden.


Bundestagswahl an der Ahr: Wahlbusse halten an mehreren Standorten im Ahrtal
Seit dem 14. September 2021 sind mobile Außenstellen der Verwaltung, sogenannte Wahlbusse, im Ahrtal unterwegs. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, besuchten Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel und Landeswahlleiter Marcel Hürter am 16. September Rech an der Ahr, um sich vor Ort über den Ablauf der Bundestagswahl im Katastrophengebiet zu informieren.


Bundestagswahl 2021: Es kommt auf jede Stimme an!
Rund 750 Organisationen haben sich der Aktion „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ angeschlossen und setzen sich ein für hohe Wahlbeteiligung und gegen Diskriminierung
Berlin.
Im Endspurt vor der Bundestagswahl und den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 26. September rufen die rund 750 mitzeichnenden Organisationen der Erklärung „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ alle wahlberechtigten Bürger*innen dazu auf, ihr Grundrecht unbedingt wahrzunehmen.
„Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet“, heißt es in dem gemeinsamen Text. Die Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie haben sich der Aktion angeschlossen, um im Superwahljahr 2021 ein weit sichtbares Zeichen gegen Hetze und Diskriminierung zu setzen. Sie betonen: „Wer wählen geht, stärkt die Demokratie. Es kommt auf jede Stimme an!“

Mit Sorge beobachten die mitzeichnenden Organisationen, wie versucht wird, Hass und Gewalt gegen alle zu schüren, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einsetzen.
„Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung weiter. Die AfD habe vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit dulde, sie fördere Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Heute sei daher plötzlich „wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt“, so die Unterzeichnenden.

Sie reichen von Vereinen der Selbsthilfe über Förder- und Inklusionsorganisationen bis zu Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Der gesamte Erklärungstext der Aktion und die Liste der Mitzeichnenden ist online unter www.wir-fmv.org abrufbar.

Bereits im April 2018 und im November 2019 haben sich zahlreiche Verbände öffentlich gegen Versuche aus den Reihen der AfD positioniert, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen herabzuwürdigen und für rassistische Stimmungsmache zu instrumentalisieren.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. sagt: „Die Lebenshilfe setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, für Teilhabe statt Ausgrenzung. So sind wir bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, damit wirklich alle Menschen – auch die mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten – an Wahlen teilnehmen dürfen. Im Super-Wahljahr 2021 rufen wir dazu auf: Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, verhindern Sie mit Ihrer Stimme, dass die Gegner unserer Demokratie immer mächtiger werden!“


Etwa 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im tatkräftigen Einsatz
Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 werden rund 650.000 Wahlhelferinnen und -helfer in etwa 85.000 Wahlvorständen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Gelingen der Bundestagswahl beitragen.

„Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel. Der Bundeswahlleiter bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich für dieses besonders wichtige Ehrenamt bei der zuständigen Gemeindebehörde zu melden und dankt allen herzlich, die am 26. September 2021 in den Wahlvorständen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unserer Demokratie – und damit uns allen – einen guten Dienst erweisen.


Briefwahl sollte jetzt beantragt werden
Die Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 ist auch per Briefwahl möglich. Der Antrag auf Briefwahl sollte so schnell wie möglich gestellt werden, damit die dafür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen.


Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 5. September
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 5. September 2021 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2021 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 15. August 2021 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 26. September 2021 ihre Stimme abgeben können.


Briefwahl auch vor Ort in der Gemeindebehörde möglich
Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 26. September können Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der hierfür erforderliche Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich – allerdings nicht telefonisch – gestellt werden. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Sofern sich ein entsprechender QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung befindet, kann dieser zur Antragstellung genutzt werden. Außerdem kann der Antrag auch über das gegebenenfalls vorgehaltene Online-Formular im Internetangebot der Gemeindebehörde gestellt werden. Der  Wahlbrief muss möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen mit der Post
abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Bundeswahlleiter Georg Thiel dazu: „Sie können ihre Stimme auch persönlich bei der zuständigen Gemeindebehörde abgeben und so die Postlaufzeiten für Hin- und Rücksendung der Unterlagen einsparen.“


Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben.
„Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.


2,8 Millionen Wahlberechtigte erhalten erstmalig Wahlbenachrichtigung

Rund 2,8 Millionen Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 15. September 1999 bis 26. September 2003 geboren wurden und damit seit der letzten Bundestagswahl 2017 volljährig geworden sind, werden in den kommenden Wochen erstmals ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

„Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes können am 26. September rund 1,4 Millionen Frauen und ebenso viele Männer erstmalig ihre Stimmen abgeben“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Der Anteil der Erstwählerinnen und Erstwähler an den insgesamt ca. 60,4 Millionen Wahlberechtigten beträgt damit etwa 4,6 Prozent.


Am 5. September endet Antragsfrist für Deutsche im
Ausland
Am 5. September 2021 endet die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen zu können.


Bundesverfassungsgericht hat über Eilantrag zum Wahlrecht entschieden

Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller wollten mit dem Eilantrag erreichen, dass die im November 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) - insbesondere zur Sitzberechnung bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 - nicht anzuwenden sind.
Im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe den damit verbundenen Eingriff in die Zuständigkeit des Gesetzgebers nicht rechtfertigen. Es fehle „an einem eindeutigen Überwiegen der Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung und damit an den für die Außervollzugsetzung eines Gesetzes erforderlichen Gründe von besonderem Gewicht“.


Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln steht fest
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten auf den Stimmzetteln innerhalb der Länder bei der Bundestagswahl 2021 (gem. § 30 Abs. 3 Bundeswahlgesetz) steht fest. In jedem der 299 Wahlkreise treten unterschiedliche Direktkandidatinnen und -kandidaten an. Für jeden Wahlkreis werden daher eigene Stimmzettel gedruckt.


Bundestagswahl 2021: 47 Parteien nehmen an der Wahl teil
Von CDU über SPD, Freie Wähler, Eine Hip Hop Partei bis zu Volt Deutschland nehmen am 26. September 2021 47 Parteien an der Wahl teil.


Teilnahme von Seeleuten, Soldatinnen und Soldaten
Seeleute auf großer Fahrt sowie Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz sollten Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig beantragen. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, die Anträge zeitnah zu stellen: "Dazu sollte auch nicht abgewartet werden, bis die Wahlbenachrichtig eingegangen ist. Der Antrag auf Zusendung des Wahlscheins kann bereits jetzt gestellt werden."
Etwa fünf bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden dann die Briefwahlunterlagen.



Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden
Der Bundeswahlausschuss hat sich heute (5.8.) in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von acht Landeslisten sowie der Streichung eines Kandidaten und der Zulassung einer Kandidatin auf einer Landesliste befasst.

Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:
•        V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) in Baden-Württemberg
•        Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) in Berlin
•        diePinken/BÜNDNIS21 (BÜNDNIS21) in Berlin
•        Alternative für Deutschland (AfD) in Bremen
•        FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) in Bremen
•        Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) in Bremen
•        Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen (Volksabstimmung) in Nordrhein-Westfalen
•        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) im Saarland

Darüber hinaus befasste sich der Bundeswahlausschuss mit den Beschwerden von
•        Liberal-Konservative Reformer (LKR) gegen die Streichung eines Kandidaten auf ihrer Landesliste in Hessen
•        Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Zulassung einer Bewerberin auf der Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Nordrhein-Westfalen

Folgende Beschwerden wurden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 30. Juli 2021 bestätigt:
•        V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Baden-Württemberg
•        Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Berlin
•        diePinken/BÜNDNIS21 (BÜNDNIS21) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Berlin
•        Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Bremen
•        Liberal-Konservative Reformer (LKR) gegen die Streichung eines Kandidaten auf ihrer Landesliste in Hessen
•        Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen (Volksabstimmung) gegen die Zurückweisung  
          ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen
•        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste im Saarland

Eine weitere Beschwerde wurde als unzulässig verworfen.

Folgenden Beschwerden wurde stattgegeben:
•        Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Bremen
•        FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Bremen
•        Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Zulassung einer Bewerberin auf der Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Nordrhein-Westfalen



Auslandsdeutsche sollten spätestens jetzt die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen

Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 26. September 2021 in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser Antrag muss spätestens am 5. September 2021 bei der Gemeinde eingehen, in der die betreffende Person vor ihrem Fortzug zuletzt mit erstem Wohnsitz gemeldet war.


Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag: 54 Parteien können an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen
I. In seiner öffentlichen Sitzung am 8. und 9. Juli 2021 hat der Bundeswahlausschuss entschieden, welche Vereinigungen nach seiner Prüfung als wahlvorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag anzuerkennen seien. Gegen die Nichtanerkennung haben zwanzig Vereinigungen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen des Beschwerdeverfahrens im Wesentlichen, ob eine Vereinigung den formellen Anforderungen an die Beteiligungsanzeige nach § 18 Abs. 2 BWahlG genügt hat und ob ihr die Eigenschaft einer Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 PartG zukommt. Für letzteres ist grundsätzlich maßgeblich, ob die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse den Schluss zulässt, dass die Vereinigung ernsthaft ihre erklärte Absicht verfolgt, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.

II. In neunzehn Verfahren blieben die Nichtanerkennungsbeschwerden nach heute veröffentlichten Beschlüssen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erfolglos. Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wurde hingegen als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag anerkannt (2 BvC 8/21).

III. Die Nichtanerkennungsbeschwerden waren in fünfzehn Verfahren bereits unzulässig.
1. Die Beschwerden der Vereinigungen Jesusparty - Partei des Evangeliums (2 BvC 1/21), Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD) (2 BvC 2/21), Allianz Zukunft (2 BvC 3/21), Bündnis der Generationen - Rentner und Familie (2 BvC 6/21) und der KaiPartei (2 BvC 15/21) genügten nicht den Begründungsanforderungen.

2. Die Beschwerden der Vereinigungen Partei Aktive Demokraten Deutschland (2 BvC 11/21), Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) (2 BvC 12/21), Grundeinkommen für Alle (GFA) (2 BvC 16/21), Klimaschutzpartei (KSP) (2 BvC 17/21), Undeutscher Verein (2 BvC 18/21), MenschenRechte 100pro (2 BvC 19/21) und Deutsche Friedensunion (DFU) (2 BvC 20/21) wurden jedenfalls verfristet erhoben. Die Vereinigung Klimaschutzpartei (KSK) hatte zwar innerhalb der Frist per E-Mail vom 13. Juli 2021 Beschwerde eingelegt. Die E-Mail erfüllte jedoch nicht das Formerfordernis der Schriftform nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG. Das am 14. Juli 2021 um 9:51 Uhr eingegangene Fax der Beschwerdeführerin wahrte die Frist hingegen nicht. Soweit die Vereinigung Grundeinkommen für Alle (GFA) einen überraschend langen Postweg ihrer Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht belegte, kommt im besonders beschleunigt zu betreibenden Verfahren der Nichtanerkennungsbeschwerde eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.

3. Die Beschwerden der Vereinigungen Allianz Vielfalt & Mitbestimmung (2 BvC 4/21) und Bündnis GRAL - Ganzheitliches Recht auf Leben (2 BvC 5/21) genügten nicht den Begründungsanforderungen und waren darüber hinaus auch deshalb unzulässig, weil sie mangels ordnungsgemäßer Vertretung nicht wirksam anhängig gemacht worden waren.

4. Das Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG) verfügte nicht über das erforderliche Rechtsschutzinteresse (2 BvC 14/21). Durch Schreiben an den Bundeswahlleiter vom 8. Juli 2021 hatte der Beschwerdeführer gegenüber diesem die Beteiligungsanzeige an der Wahl zurückgenommen und seinen Wählerinnen und Wählern empfohlen, eine andere, bereits zugelassene Partei bei der kommenden Bundestagswahl zu wählen. Damit entfällt das Interesse des Beschwerdeführers an der Feststellung, als Partei mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag teilnehmen zu können.

IV. In vier Verfahren waren die Beschwerden jedenfalls unbegründet.
1. Der Vereinigung Die Natürlichen e.V. (2 BvC 7/21) fehlt die Eigenschaft einer wahlvorschlagsberechtigten Partei. Die erforderliche Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere das Hervortreten in der Öffentlichkeit sowie der Umfang und die Festigkeit der Organisation, lassen nicht erkennen, dass die Beschwerdeführerin in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes im Bund oder in einem Land teilzunehmen.

2. Die Vereinigungen DIE REPUBLIKANER (REP) (2 BvC 9/21) und Die Losfraktion (LOS) (2 BvC 13/21) haben dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl nicht fristgerecht, nämlich gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 BWahlG bis spätestens am siebenundneunzigsten Tage vor der Wahl (21. Juni 2021) bis 18:00 Uhr schriftlich angezeigt.

3. Die Nichtanerkennungsbeschwerde der Vereinigung Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 - ZENTRUM wurde zurückgewiesen (2 BvC 10/21). Die Begründung der Entscheidung wird gesondert übermittelt (§ 96d Satz 2 BVerfGG).

V. Die Nichtanerkennungsbeschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) im Verfahren 2 BvC 8/21 hatte dagegen Erfolg.
1. Der Bundeswahlausschuss begründete seine Nichtanerkennung der Beschwerdeführerin damit, dass die Kriterien der Parteieigenschaft gemäß § 2 PartG nicht erfüllt seien: Die Vereinigung habe nach Mitteilung des Deutschen Bundestages die Rechtsstellung als Partei verloren, weil sie sechs Jahre lang entgegen der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gemäß § 23 PartG den jeweiligen Rechenschaftsbericht nicht in einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Form eingereicht habe (§ 2 Abs. 2 Satz 2 PartG).

2. Die zulässige Nichtanerkennungsbeschwerde ist begründet. Die Beschwerdeführerin ist als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag anzuerkennen.

Entgegen der Auffassung des Bundeswahlausschusses tritt der Verlust der Parteieigenschaft nicht bereits ein, wenn eine Partei – wie die Beschwerdeführerin – in einem Zeitraum von sechs Jahren mehrere Rechenschaftsberichte unter Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen des § 19a Abs. 3 Satz 5 PartG nicht fristgemäß eingereicht hat. Dies ergibt sich aus einer im Lichte von Art. 21 Abs. 1 GG vorzunehmenden Auslegung von § 2 Abs. 2 Satz 2 PartG. Danach ist die nicht fristgerechte Einreichung des Prüfberichts der Nichteinreichung nicht gleichzustellen und für sich genommen nicht ausreichend, die Rechtsfolge des Verlusts der Parteieigenschaft gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 PartG auszulösen.

Die demnach gebotene Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin, insbesondere des Umfangs ihrer Organisation, der Zahl ihrer Mitglieder und des Hervortretens in der Öffentlichkeit, lassen darauf schließen, dass sie in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken.


Parteien nationaler Minderheiten

In Deutschland gibt es nur vier staatlich anerkannte nationale beziehungsweise ethnische Minderheiten: Sorben, Dänen, Friesen sowie die deutschen Sinti und Roma. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie alle die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sich aber durch Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene nationale Identität, vom – ethnisch verstandenen – deutschen Volk unterscheiden. Allein zwei dieser Minderheiten haben ihr angestammtes Siedlungsgebiet ganz oder überwiegend in Schleswig-Holstein und werden politisch vom "Südschleswigschen Wählerverband" (SSW) vertreten: die Dänen und die Friesen. Insofern ist der SSW nicht nur auf die Vertretung der politischen Interessen von sehr spezifischen Wählergruppen ausgerichtet, sondern auch regional auf dieses Bundesland beschränkt
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).


Sonderseite „Fakten gegen Fake News“

Um Desinformationen rund um die Bundestagswahl 2021 entgegenzuwirken, hat der Bundeswahlleiter auf seiner Website
www.bundeswahlleiter.de die Sonderseite „Fakten gegen Fake News“ eingerichtet.
Als offizielle, überparteiliche und seriöse Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren, weist er hier auf falsche oder irreführende Aussagen hin und stellt diese richtig.

„Neutrale, verlässliche Fakten zur Bundestagswahl sind wichtig, damit sich Bürgerinnen und Bürger fundiert über den Ablauf der Wahl informieren können. Offizielle Informationen aus erster Hand sind gleichzeitig ein wirksames Instrument gegen die mögliche Verbreitung irreführender Nachrichten“, so Bundeswahlleiter Dr. Thiel anlässlich der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz zur Sicherheit der Bundestagswahl mit Bundesinnenminister Seehofer, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Haldenwang und Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Schönbohm.


53 Parteien können an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen

53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Das ist das Ergebnis der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin.
Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: „Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken.“

An der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 wurde nach den Feststellungen des Bundeswahlausschusses 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet. Davon nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungs-unterschriften.


87 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung angezeigt
Berlin/Duisburg, 24. Juni 2021 - Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 21. Juni 2021, 18:00 Uhr haben 87 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2021 beteiligen wollen.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen einreichen.

Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.