| Berlin/Duisburg, 30. Juli 2021 - 
							Das Bundeskabinett hat heute im sogenannten 
							Umlaufverfahren die vom 
							Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte 
							Verordnung zum Schutz vor 
							einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf 
							das Coronavirus SARS[1]CoV-2 
							beschlossen.
 Danach sind alle 
							Einreisenden ab dem 1. August 2021 
							verpflichtet, bei 
							Einreise über einen Nachweis zu verfügen.
 Dies 
							kann ein Impf-, Test- oder 
							Genesenennachweis sein.
 
 Ausnahme: 
							Bei Einreise aus einem 
							Virusvaraintengebiet müssen auch 
							Geimpfte und Genesene einen Test 
							nachweisen.
 Diese Regelung dient dazu, die 
							Eintragung zusätzlicher 
							Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu 
							halten.
 
  Diese 
							Nachweispflichten gelten künftig nur für Personen, 
							die das 12. Lebensjahr 
							vollendet haben.
 
 Nur noch zwei 
							Risikogebiete
 Zusätzlich wird ab dem 1. 
							August 2021 eine wesentliche Vereinfachung 
							vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von 
							Risikogebieten ausgewiesen 
							werden, nämlich Gebiete mit erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) 
							und 
							Virusvariantengebiete.
 
 Für
							Einreisende aus diesen Gebieten gelten 
							weiterhin 
							Anmelde- oder Absonderungspflichten:
 • Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten 
							für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben 
							weiterhin mit den entsprechend 
							geltenden Ausnahmeregelungen bestehen.
 
 • Die 
							Quarantänepflichten für Einreisende aus Gebieten mit 
							erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) entsprechen den 
							Pflichten, wie sie für die 
							bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten, nämlich:
 Nicht geimpfte oder 
							genesene Einreisende  müssen eine zehntägige 
							Quarantäne antreten, die 
							frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung 
							eines negativen 
							Testnachweises beendet werden kann.
 Ausnahme: 
							Wer jünger als 12 
							Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen 
							die Quarantäne 
							beenden
 
 
 
    
							
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   |