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1014. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2021  
Unternehmenshilfen verlängert - Höhere Löhne für Pflegekräfte - Böllerverkaufsverbot

Berlin/Duisburg, 17. Dezember 2021 - In der letzten Sitzung des Jahres 2021 hat der Bundesrat vier Gesetzen aus dem Bundestag sowie 11 Verordnungen der Bundesregierung zugestimmt. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und können danach in Kraft treten.

Die Länder berieten fünf Initiativen aus den eigenen Reihen und nahmen ausführlich Stellung zum EU-Klimapaket „Fit for 55“, das insgesamt 15 Vorlagen umfasste.

Zu Beginn der Sitzung gedachte der Bundesrat der Opfer nationalsozialistischer Gewalt gegen Sinti, Roma, Jenische und andere Fahrende.

Personalien

 

Top 1

Neuer Vorsitzender im Verteidigungsausschuss: Christian Pegel

 

 

 

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

 

Top 2

Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe

 

Top 39

Verlängerung des Investitionsprogrammes für die Ganztagsbetreuung kommt

 

Top 40

Unternehmenshilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds verlängert

 

Unternehmenshilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds verlängert
Corona-Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen sind noch bis Ende Juni 2022 möglich: Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 einem entsprechenden Verlängerungsbeschluss des Bundestages zugestimmt. Das Gesetz kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Sechs Monate länger Unterstützung
Nach derzeitiger Rechtslage sind Unterstützungen für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Not gerieten, nur bis Ende des Jahres möglich - diese Befristung wird nun um sechs Monate bis Ende Juni 2022 ausgedehnt.

Europarechtlich abgesichert
Hintergrund ist die Entscheidung der Europäischen Kommission, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Europarechtlich sind damit die Voraussetzungen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen, ihre Corona-Hilfsprogramme fortzuführen. Der Gesetzesbeschluss setzt diese Möglichkeit in nationales Recht um.

Absicherung für wichtige Unternehmen
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten sowie Kapitalhilfen erhalten. Ziel ist es, gezielt solche Unternehmen zu unterstützen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte. Errichtet wurde der Fonds durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz, dem der Bundesrat im März 2020 zugestimmt hatte.

Garantierahmen und Kreditermächtigung reduziert
Da es sich um eine zeitliche begrenzte Verlängerung von lediglich sechs Monaten handelt, ist der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro und die Kreditermächtigung von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert.

Nahtloses Inkrafttreten geplant
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

 

 

 

Landesinitiativen

 

Top 4

Bundesrat fordert Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems

 

Top 35

Bayern fordert höhere Nettolöhne für Pflegekräfte

 

Bayern fordert höhere Nettolöhne für Pflegekräfte
Bayern setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, das Nettoeinkommen für Pflegekräfte vor allem auf Intensivstationen für die nächsten zwölf Monate zu verdoppeln. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 17. Dezember 2021 im Bundesratsplenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Lohnsteuerbefreiung und Pflegeprämie
Die Bewältigung der Corona-Pandemie stelle insbesondere für Pflegekräfte auf Intensivstationen und in klinischen Einsatzbereichen seit mehr als eineinhalb Jahren eine extreme Belastung dar, begründet Bayern seine Forderung an die neue Bundesregierung. Die Erhöhung des Nettoeinkommens von Intensivpflegekräften und Pflegekräften mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich für das Jahr 2022 wäre ein deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung für den großen Einsatz des Pflegepersonals.

Prüfauftrag an die Bundesregierung
Die Bundesregierung solle zudem prüfen, ob eine zeitlich befristete Lohnsteuerbefreiung von Intensivpflegekräften und Pflegekräften in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern sowie einer wesentlichen Erweiterung der angekündigten Pflegeprämie des Bundes möglich ist – eventuell auch in Kombination mit einer vollständigen Steuerfreistellung dieser Prämie.

Herausforderungen auch für Langzeitpflege
Bayern weist in der Bundesratsinitiative zudem darauf hin, dass auch die Langzeitpflege während der Corona-Pandemie große Herausforderungen zu meistern hatte. Das Land fordert daher, perspektivisch auch in der Langzeitpflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Steuerbefreiungen zumindest von Zuschlägen und anderen Gehaltsbestandteilen zu realisieren.

Weitere Schritte
Nachdem der Antrag Bayern, direkt ohne Ausschussberatungen am 17. Dezember 2021 über die Entschließung abzustimmen, keine Mehrheit fand, wurde die Vorlage zunächst in die Fachausschüsse überwiesen. Diese beschäftigen sich im neuen Jahr mit dem Entschließungstext. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.



 

 

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

 


Top 38

Keine Äußerung zum geplanten Nachtragshaushalt

 

 

Keine Äußerung zum geplanten Nachtragshaushalt
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 über die Regierungspläne zum zweiten Nachtragshaushalt beraten - von seinem Recht auf Stellungnahme zum Gesetzentwurf machte er jedoch keinen Gebrauch.

Was die Bundesregierung plant
Gelder aus bereits veranschlagten, aber nicht benötigten Kreditermächtigungen sollen nach dem Vorschlag der Bundesregierung in den Klimaschutz und in Maßnahmen zur Transformation der deutschen Volkswirtschaft fließen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hätten viele Investitionen im laufenden Jahr nicht oder nicht in geplantem Maße getätigt werden können. Gleichzeitig seien gezielte Impulse gerade in der aktuellen Situation notwendig, um gut aus der Krise zu kommen.

60 Milliarden für Investitionen
Insgesamt 60 Milliarden Euro, die dieses Jahr nicht ausgegeben wurden oder ergänzend dem Haushalt zugeflossen sind, sollen zusätzlich für Zukunftsinvestitionen, Klimaschutz und Projekte zur Transformation der deutschen Wirtschaft bereitstehen. Mit dem geplanten Nachtragshaushalt sollen die Mittel zweckgebunden dem Energie- und Klimafonds EKF zugewiesen werden und in den kommenden Jahren verfügbar sein. Sie sollen nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten zur Überwindung des Klimawandels bzw. zur Transformation der deutschen Volkswirtschaft nach der Pandemie abgesichern. Auch Länder und Kommunen sollen davon profitieren.

Ziel: Planungssicherheit
Die wieder steigende Infektionsdynamik und die Unsicherheiten über eine erneut aufgetretene Virusvariante stellten ein hohes Risiko für die bereits wegen bestehender Lieferengpässe gebremste wirtschaftliche Erholung dar. Die geplante Zuführung zum EKF soll für Planungssicherheit sorgen und damit auch die notwendige zusätzliche private Investitionstätigkeit anregen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Bundestag müsste Überschreitung der Schuldenobergrenze bewilligen
Nach Angaben der Bundesregierung seien weder neue Schulden notwendig noch werde die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten erhöht. Allerdings werde die nach der so genannten Schuldenbremse zulässige Obergrenze der Neuverschuldung weiterhin überschritten: nach aktueller Berechnung um 207 Mrd. Euro. Gerade mit Blick auf das Infektionsgeschehen sei diese Überschreitung noch immer durch eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Grundgesetzes gerechtfertigt, begründet die Bundesregierung ihren Vorschlag. Ob die Voraussetzungen zum nochmaligen Aussetzen der Schuldenbremse vorliegen, müsste der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheiden.

Möglicher Zeitplan
Sofern der Deutsche Bundestag den Nachtragshaushalt Anfang des neuen Jahres in zweiter und dritter Lesung beschließt, könnte der Bundesrat am 11. Februar 2022 abschließend darüber beraten.

 

Berichte der Bundesregierung

 

Top 6b

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

 

 

 

EU-Vorlagen

 

Top 7

Bundesrat begrüßt EU-Vorschläge zur Erreichung der Klimaziele

 

 

 

Rechtsverordnungen

 

Top 24

Bundesrat stimmt Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik zu

 

Top 28

Keine Zustimmung für G 10-Mitwirkungsverordnung

 

Top 32

Reform der Meisterprüfung

 

Top 43

Böllerverkaufsverbot für Silvester

 

Böllerverkaufsverbot für Silvester
Bürgerinnen und Bürger können auch dieses Jahr kein Silvesterfeuerwerk kaufen - ebenso wie im letzten Jahr. Das nochmalige Pandemie-bedingte Verkaufsverbot für Pyrotechnik hat die Bundesregierung am 15. Dezember 2021 beschlossen, der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 zugestimmt.

Krankenhauskapazitäten schonen
Ziel des Verkaufsverbots ist es, Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper zu vermeiden und damit Krankenhauskapazitäten zu schonen. Hintergrund ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Die Verordnung setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der damaligen Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um. Sie soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.