Wiesbaden/Duisburg, 5. Dezember 2024 - Sollte im
Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wie erwartet am 23.
Februar 2025 stattfinden, werden nach einer auf dem
Zensus 2022 basierenden Schätzung des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) im Bundesgebiet
voraussichtlich mindestens 59,2 Millionen Deutsche
wahlberechtigt sein. Davon sind 30,6 Millionen
Frauen und 28,6 Millionen Männer. Hinzu kommen
deutsche Wahlberechtigte, die gänzlich oder
überwiegend im Ausland leben, wodurch die Zahl der
Wahlberechtigten insgesamt höher ist. Die Zahl der
Wahlberechtigten ist damit voraussichtlich geringer
als bei der letzten Bundestagswahl 2021. Damals
waren rund 61,2 Millionen Personen wahlberechtigt
gewesen. Die Differenz geht vor allem auf die
demografische Entwicklung zurück; zudem ist die
zensusbedingte Korrektur des Bevölkerungsbestandes
in der aktuellen Schätzung berücksichtigt.
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Düsseldorf/Duisburg, 27. November 2024 - Der
Bundeswahlausschuss wird am Dienstag, 10. Dezember
2024, um 11:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über eine
Rechtsfrage entscheiden. Die
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
hat den
Bundeswahlausschuss angerufen, um eine Verfügung der
Bundeswahlleiterin im
Mängelbeseitigungsverfahren einer Vorprüfung der
eingereichten
Beteiligungsanzeige zu klären. Gegebenenfalls
werden in der Sitzung weitere Rechtsfragen
entschieden.
„Demokratie heißt mitmachen!“
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die
Bundestagswahl 2025 gesucht Düsseldorf/Duisburg, 25. November 2024 - „Demokratie
heißt mitmachen!“, so wirbt Landeswahlleiterin
Monika Wißmann um Wahlhelfende für die vorgezogene
Bundestagswahl.
Die Bundestagswahl ist für
den 23. Februar 2025 angekündigt. An diesem Sonntag
werden in Nordrhein-Westfalen rund 110.000
Wahlhelfende im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass
die rund 13 Millionen Wahlberechtigten im
bevölkerungsreichsten Bundesland ihr Wahlrecht frei
und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben
können. Nach Schließung der Wahlräume zählen sie die
Stimmen ab 18.00 Uhr öffentlich aus. Sie sind
Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe
des Ergebnisses ihres Wahlbezirks.
„Wahlen
sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in
den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich
freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und
Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl
übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all
denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären.
Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei Ihrer
Gemeinde oder Ihrer Stadt und erklären Sie Ihre
Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar
mitzuhelfen.“
Vorkenntnisse sind nicht
erforderlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
erhalten vorher eine Schulung und werden am
Wahlsonntag von erfahrenen Wahlvorständen
unterstützt. Der Einsatz ist ehrenamtlich, man
bekommt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Landeswahlleiterin Monika Wißmann betont: „Die
Wahlhelfenden wissen, dass Sie zum guten Gelingen
der Bundestagswahl beitragen. Ihr Engagement zählt.
Sie gestalten Demokratie.“
Für die
Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens
drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen
Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
innehaben. Weitere Informationen finden Sie unter
www.wahlen.nrw
und in den Internetangeboten der Städte und
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die Wahl des 21. Deutschen
Bundestages in Vorbereitung Wiesbaden/Duisburg,
11. November 2024 - Die Bundeswahlleiterin und die
Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des
Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen
Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen
bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen
bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen,
sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der
Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl
ausgeschöpft werden. Zugleich wirken die
Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen
Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig
von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle
organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst
von konkreten Fristen umgesetzt werden können.
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