Demnächst: Online Klagen am
Amtsgericht BZ-auf ein Wort: Deutschland,
deine Beamten, Beamtinnen, deine Verwaltung. Die
Bremsklötze der Nation.
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz
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Wiesbaden/Duisburg, 21. Juli 2025 - Wer vor dem
Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem
wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches
und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren
offenstehen. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett
beschlossener Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz vorgelegt hat. Die Erprobung des
neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten
Amtsgerichten beginnen.
Anwendungsbereich Das neue Verfahren
soll nur für zivilrechtliche Prozesse vor den
Amtsgerichten gelten, die auf Zahlung einer
Geldsumme gerichtet sind.
Eröffnung
des Online-Verfahrens durch eine Klageeinreichung
mittels digitaler Eingabesysteme Die
Rechtsuchenden werden bei der Erstellung einer Klage
durch Informationsangebote und Abfragedialoge
unterstützt. Bürgerinnen und Bürgern wird für
die Einreichung der Klage der kostenlose Dienst
„Mein Justizpostfach“ zur Verfügung stehen. Die
Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur
des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)
in die Erprobung einbezogen werden.
Öffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur
verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationstechnik
Die allgemeinen Verfahrensregeln der ZPO sollen
durch Erprobungsregelungen ergänzt werden,
insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines
Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine
Ausweitung von Videoverhandlungen und durch
Erleichterungen im Beweisverfahren. Anstelle der
Verkündung des Urteils ist auch dessen
rechtswirksame digitale Zustellung möglich.
Digitale Strukturierung Der
Prozessstoff soll unter Nutzung von elektronischen
Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen digital
strukturiert werden können. Insbesondere für
sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der
Fluggastrechte) sollen technische Standards und
Dateiformate für die Datenübermittlung und eine
ressourcenschonende Bearbeitung festgelegt werden.
Hieraus ergeben sich Entlastungs-Potentiale für die
Fallbearbeitung bei den Gerichten.
Bundeseinheitliche Erprobung einer
Kommunikationsplattform Die rechtlichen
Grundlagen für eine neue Form der
verfahrensbezogenen Kommunikation zwischen Gericht
und Verfahrensbeteiligten sollen geschaffen werden.
Anträge und Erklärungen können unmittelbar über eine
Kommunikationsplattform abgegeben werden. Auch die
Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von
Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie
die Zustellung von Dokumenten über die Plattform
sollen ermöglicht werden. In einem ersten Schritt
ist die Erprobung auf die Kommunikation zwischen
Gericht und Anwaltschaft beschränkt.
Kosten Die Gerichtsgebühren für das
Online-Verfahren sollen im Vergleich zum
herkömmlichen Zivilverfahren abgesenkt werden, um
einen wirtschaftlich attraktiven Zugang zum Recht
für niedrigschwellige Forderungen zu schaffen.
10 Jahre Erprobung Das
Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein
Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der
Justiz begleitet: Dabei übernimmt der Bund in
Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und
Gerichten eine koordinierende Rolle bei der
Entwicklung und Erprobung. Derzeit sind neun Länder
und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung
beteiligt. Die Erprobung des Online-Verfahrens
ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt.
Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach
vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des
Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen. Weitere
Informationen finden Sie hier:
https://www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren
BZ-auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Das "digitale Zeitalter" kommt mit einer Menge
Verspätung auch in Deutschland an. Und wird am
Amtsgericht direkt wieder durch eine "10-jährige
Erprobung" ausgebremst. Deutschland, deine
Beamten, Beamtinnen, deine Verwaltung. Die
Bremsklötze der Nation. Nicht zu fassen!
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