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Wiesbaden/Duisburg, 12. Juni 2026 - Für zehn vom
Bundestag beschlossene Gesetze gab der Bundesrat am
12. Juni 2026 grünes Licht. Die Länder äußerten sich
auch zu zahlreichen Gesetzesvorhaben der
Bundesregierung. Im Zentrum der Debatten: die
geplante Krankenkassenreform.

An der Sitzung nahmen erstmals die neu gewählten
Ministerpräsidenten Cem Özdemir (Baden-Württemberg)
und Gordon Schnieder (Rheinland-Pfalz) teil. Zu
Beginn des Plenums wählte der Bundesrat den neuen
baden-württembergischen Innen-, Digital- und
Europaminister Manuel Hagel zum
Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der
Europäischen Union.
Gesetzesbeschlüsse Der Bundesrat ließ
drei Gesetze aus dem Bundestag passieren, die nun in
Kraft treten können, darunter die
Apothekenreform, die Einführung der
elektronischen Fußfessel zum Schutz vor
häuslicher Gewalt und die Senkung der
Luftverkehrsteuer (TOP
2). Die Länder stimmten im zweiten Anlauf
Änderungen am
Steuerberatungsgesetz zu. In der
Bundesratssitzung am 8. Mai 2026 war ein
vergleichbares Gesetz aufgrund der damals noch
enthaltenen Entlastungsprämie gescheitert.
Der Bundesrat stimmte außerdem einem Maßnahmenpaket
für den Bürokratierückbau im Bereich des
Bundesinnenministeriums zu (TOP
4), mit dem die Digitalisierung der Verwaltung
vorangebracht und auf Berichtspflichten verzichtet
werden soll. Ebenfalls grünes Licht bekam ein Gesetz
zur Digitalisierung der Kommunikation zwischen
Notaren und Gerichten (TOP
5).
Eigene Initiativen
Die Länder brachten einen eigenen Gesetzentwurf
auf den Weg, um den Handel mit
Gegenständen von Opfern des Nationalsozialismus
zu verbieten und unter Strafe zu stellen.
Vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wurde
eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, deutsche
Unternehmen vor internationalen Klimaklagen zu
schützen (TOP
12).
Mit Entschließungen forderte der
Bundesrat,
Kinos verlässlich und mit ausreichenden
finanziellen Mitteln zu fördern,
Regional- und Minderheitensprachen im
europäischen Markenrecht besser zu schützen und die
Bürokratie im Gesundheitswesen durch den Wegfall der
Eignungsprüfung für Hilfsmittelanbieter zu
verringern (TOP
18).
Weitere Entschließungen wurden
vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Dazu
gehören Forderungen, die Schulpflicht als Garant für
Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu bewahren (TOP
67), den CO2-Preisanstieg zeitweilig
auszusetzen, um die heimische Energie zu stärken (TOP
70), sowie einen flexiblen Preisdeckel bei
Kraftstoffen nach Luxemburger Vorbild einzuführen (TOP
73). Ebenfalls vorgestellt wurde der Vorschlag,
den Tatbestand des Mordes um geschlechtsbezogene
Tatmotive zu erweitern, um Femizide angemessener
bestrafen zu können (TOP
64).
Stellungnahmen zu
Regierungsentwürfen
24 Vorhaben der Bundesregierung, zu denen sich
die Länder positionieren konnten, bildeten einen
weiteren Schwerpunkt des Plenums. So beschloss der
Bundesrat nach einer ausgiebigen Debatte eine
umfangreiche und kritische Stellungnahme zur
geplanten
Krankenkassenreform. Auch zum
Gebäudemodernisierungsgesetz, dem Nachfolger des
Heizungsgesetzes, äußerten sich die Länder, ebenso
wie zur Notfallreform (TOP
26), zur Entlastung der Länder und Kommunen (TOP
25) und zum Düngegesetz (TOP
22).
Vorhaben aus Brüssel
Ebenfalls Stellung nahm der Bundesrat zur Strategie
der Europäischen Kommission für die Gleichstellung
der Geschlechter 2026-2030 (TOP
46). Er positionierte sich auch zum Industrial
Accelerator Act (IAA), mit dem die Dekarbonisierung
der Industrie beschleunigt werden soll (TOP
47).
Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften Die Länder
stimmten einigen Verordnungen der Bundesregierung
zu, darunter die
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 sowie die
Ferienreiseverordnung, nach der Lkw im Hochsommer an
Samstagen tagsüber nicht auf Autobahnen oder
Bundesstraßen fahren dürfen (TOP
58). Mit Maßgaben stimmte er auch der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum
Betrieb von Flughäfen zu. Diese hebt die bisherigen
veralteten und zersplitterten nationalen Regelungen
auf, bündelt sie in einer Vorschrift und passt sie
aktuellen Standards an (TOP
59).
Ausblick auf die nächste
Sitzung Die nächste Plenarsitzung findet
am 10. Juli 2026 statt. Die Vorschau bei
BundesratKOMPAKT erscheint voraussichtlich am 3.
Juli 2026. Länder äußern sich zum
geplanten Nachfolger des Heizungsgesetzes
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 eine
Stellungnahme zum geplanten
Gebäudemodernisierungsgesetz, dem Nachfolger des
sogenannten „Heizungsgesetzes", verabschiedet. In
dieser unterbreitet er einige Änderungsvorschläge zu
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Erleichterungen für Wohnungsunternehmen
So müssten nach Ansicht der Länder
Gebäudemodernisierungen für große Bestandhalter,
z.B. Wohnungsbaugenossenschaften, deutlich
erleichtert werden, um das nationale Klimaschutzziel
bis 2045 zu erreichen. Der Bundesrat schlägt daher
vor, nicht nur auf die Einzelgebäude zu schauen.
Wohnungsunternehmen sollen die Ziele des Gesetzes
vielmehr auch erfüllen können, indem sie die
Emissionen der Treibhausgase bei der Gesamtheit
ihres Bestands (Flotte) so weit mindern, dass die
Flotte die Treibhausneutralität bis 2045 erreicht.
Anpassung der Länderöffnungsklausel
Einige Länder streben das Erreichen der
Klimaneutralität bereits vor 2045 an. Aus diesem
Grund schlägt der Bundesrat vor, die im Gesetz
vorgesehene Länderöffnungsklausel so anzupassen,
dass die Länder die Möglichkeit haben, Vorschriften
zu erlassen, die inhaltlich Vorgaben im bisherigen
Heizungsgesetz entsprechen.
Erleichterungen bei Interimsbauten
Außerdem schlägt der Bundesrat vor, Erleichterungen
für Interimsbauten für Flüchtlingsunterkünfte, die
bisher befristet waren, zu verlängern und es den
Ländern zu ermöglichen, nicht nur in Einzelfällen,
sondern für mehrere gleichartige Fälle allgemeine
Befreiungen zu erteilen. Bestimmte kleinere Gebäude,
wie zum Beispiel Schulersatzbauten, die unter
erleichterten Anforderungen errichtet werden,
sollten künftig zehn statt wie bisher nur fünf Jahre
genutzt werden dürfen.
Zudem setzt sich der
Bundesrat für eine Änderung bei der Aufteilung der
Kohlendioxidkosten ein, um Mieter in besonders
schlecht gedämmten Gebäuden vor zu hohen Zahlungen
zu schützen.
Was die Bundesregierung
vorhat Die Bundesregierung möchte mit
dem geplanten Gesetz den Wandel zu klimafreundlichen
Heizungssystemen unterstützen, Hauseigentümern aber
im Falle eines Heizungstausches wieder mehr
Entscheidungsfreiheit zubilligen. So sollen die seit
2023 geltenden Vorgaben zur Nutzung von mindestens
65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen wieder
entfallen, ebenso wie Betriebsverbote bestimmter
Heizungen. Gebäudeeigentümer hätten vielmehr die
freie Heizungswahl – sie können Wärmepumpen,
Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen, aber auch
Gas- und Ölheizungen verwenden.
„Bio-Treppe" und Grüngasquote Beim
Austausch von Heizungen soll ab dem Jahr 2029 ein
zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen (zum
Beispiel grüner Wasserstoff) zugesetzt werden. Der
Anteil soll ab dem Jahr 2030 auf 15 Prozent, ab dem
Jahr 2035 auf 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 auf 60
Prozent steigen (sogenannte „Bio-Treppe"). Um
Anreize für die Verwendung klimafreundlicher
Brennstoffe zu setzen, soll für die Lieferanten von
Erdgas und Heizöl eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote
gelten. Diese startet im Jahr 2028 mit einer Höhe
von einem Prozent.
Kostenteilung bei
Mietverhältnissen Ein weiterer Punkt der
Reform betrifft die Aufteilung der Betriebskosten
zwischen Mietern und Vermietern. Trugen bisher meist
die Mieter die kompletten Kosten, sollen nun Mieter
und Vermieter die Folgekosten fossiler Brennstoffe
gemeinsam tragen. So sind beim Einbau einer neuen
Gasheizung ab 2028 die Netzentgelte und
Kohlendioxidkosten hälftig zu teilen. Ab 2029 gilt
dies auch für den Preisbestandteil der biogenen
Brennstoffe, allerdings nur für die ersten drei
Stufen der „Bio-Treppe".
Weiteres
Verfahren Die Bundesregierung kann sich
nun zur Stellungnahme der Länder äußern. Dann
entscheidet der Bundestag. Wenn er das Gesetz
beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.
Die Länder beraten dann, ob sie es passieren lassen
oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Personalien
Gesetzesbeschlüsse des
Bundestages
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Gesetzentwürfe der
Bundesregierung
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