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1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Stellungnahme zu Krankenkassenreform, Gebäudemodernisierungsgesetz, Entlastung der Länder und Kommunen
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 12. Juni 2026 - Für zehn vom Bundestag beschlossene Gesetze gab der Bundesrat am 12. Juni 2026 grünes Licht. Die Länder äußerten sich auch zu zahlreichen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Im Zentrum der Debatten: die geplante Krankenkassenreform.

An der Sitzung nahmen erstmals die neu gewählten Ministerpräsidenten Cem Özdemir (Baden-Württemberg) und Gordon Schnieder (Rheinland-Pfalz) teil. Zu Beginn des Plenums wählte der Bundesrat den neuen baden-württembergischen Innen-, Digital- und Europaminister Manuel Hagel zum Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union.

Gesetzesbeschlüsse
Der Bundesrat ließ drei Gesetze aus dem Bundestag passieren, die nun in Kraft treten können, darunter die Apothekenreform, die Einführung der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt und die Senkung der Luftverkehrsteuer (TOP 2). Die Länder stimmten im zweiten Anlauf Änderungen am Steuerberatungsgesetz zu. In der Bundesratssitzung am 8. Mai 2026 war ein vergleichbares Gesetz aufgrund der damals noch enthaltenen Entlastungsprämie gescheitert.


Der Bundesrat stimmte außerdem einem Maßnahmenpaket für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums zu (TOP 4), mit dem die Digitalisierung der Verwaltung vorangebracht und auf Berichtspflichten verzichtet werden soll. Ebenfalls grünes Licht bekam ein Gesetz zur Digitalisierung der Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten (TOP 5).

Eigene Initiativen
Die Länder brachten einen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg, um den Handel mit Gegenständen von Opfern des Nationalsozialismus zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wurde eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, deutsche Unternehmen vor internationalen Klimaklagen zu schützen (TOP 12).

Mit Entschließungen forderte der Bundesrat, Kinos verlässlich und mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu fördern, Regional- und Minderheitensprachen im europäischen Markenrecht besser zu schützen und die Bürokratie im Gesundheitswesen durch den Wegfall der Eignungsprüfung für Hilfsmittelanbieter zu verringern (TOP 18).

Weitere Entschließungen wurden vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Dazu gehören Forderungen, die Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren (TOP 67), den CO2-Preisanstieg zeitweilig auszusetzen, um die heimische Energie zu stärken (TOP 70), sowie einen flexiblen Preisdeckel bei Kraftstoffen nach Luxemburger Vorbild einzuführen (TOP 73). Ebenfalls vorgestellt wurde der Vorschlag, den Tatbestand des Mordes um geschlechtsbezogene Tatmotive zu erweitern, um Femizide angemessener bestrafen zu können (TOP 64).

Stellungnahmen zu Regierungsentwürfen
24 Vorhaben der Bundesregierung, zu denen sich die Länder positionieren konnten, bildeten einen weiteren Schwerpunkt des Plenums. So beschloss der Bundesrat nach einer ausgiebigen Debatte eine umfangreiche und kritische Stellungnahme zur geplanten Krankenkassenreform. Auch zum Gebäudemodernisierungsgesetz, dem Nachfolger des Heizungsgesetzes, äußerten sich die Länder, ebenso wie zur Notfallreform (TOP 26), zur Entlastung der Länder und Kommunen (TOP 25) und zum Düngegesetz (TOP 22).

Vorhaben aus Brüssel
Ebenfalls Stellung nahm der Bundesrat zur Strategie der Europäischen Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 (TOP 46). Er positionierte sich auch zum Industrial Accelerator Act (IAA), mit dem die Dekarbonisierung der Industrie beschleunigt werden soll (TOP 47).

Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
Die Länder stimmten einigen Verordnungen der Bundesregierung zu, darunter die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 sowie die Ferienreiseverordnung, nach der Lkw im Hochsommer an Samstagen tagsüber nicht auf Autobahnen oder Bundesstraßen fahren dürfen (TOP 58). Mit Maßgaben stimmte er auch der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flughäfen zu. Diese hebt die bisherigen veralteten und zersplitterten nationalen Regelungen auf, bündelt sie in einer Vorschrift und passt sie aktuellen Standards an (TOP 59).

Ausblick auf die nächste Sitzung
Die nächste Plenarsitzung findet am 10. Juli 2026 statt. Die Vorschau bei BundesratKOMPAKT erscheint voraussichtlich am 3. Juli 2026.
 
Länder äußern sich zum geplanten Nachfolger des Heizungsgesetzes
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 eine Stellungnahme zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz, dem Nachfolger des sogenannten „Heizungsgesetzes", verabschiedet. In dieser unterbreitet er einige Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Erleichterungen für Wohnungsunternehmen
So müssten nach Ansicht der Länder Gebäudemodernisierungen für große Bestandhalter, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften, deutlich erleichtert werden, um das nationale Klimaschutzziel bis 2045 zu erreichen. Der Bundesrat schlägt daher vor, nicht nur auf die Einzelgebäude zu schauen. Wohnungsunternehmen sollen die Ziele des Gesetzes vielmehr auch erfüllen können, indem sie die Emissionen der Treibhausgase bei der Gesamtheit ihres Bestands (Flotte) so weit mindern, dass die Flotte die Treibhausneutralität bis 2045 erreicht.  

Anpassung der Länderöffnungsklausel
Einige Länder streben das Erreichen der Klimaneutralität bereits vor 2045 an. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, die im Gesetz vorgesehene Länderöffnungsklausel so anzupassen, dass die Länder die Möglichkeit haben, Vorschriften zu erlassen, die inhaltlich Vorgaben im bisherigen Heizungsgesetz entsprechen.

Erleichterungen bei Interimsbauten
Außerdem schlägt der Bundesrat vor, Erleichterungen für Interimsbauten für Flüchtlingsunterkünfte, die bisher befristet waren, zu verlängern und es den Ländern zu ermöglichen, nicht nur in Einzelfällen, sondern für mehrere gleichartige Fälle allgemeine Befreiungen zu erteilen. Bestimmte kleinere Gebäude, wie zum Beispiel Schulersatzbauten, die unter erleichterten Anforderungen errichtet werden, sollten künftig zehn statt wie bisher nur fünf Jahre genutzt werden dürfen.

Zudem setzt sich der Bundesrat für eine Änderung bei der Aufteilung der Kohlendioxidkosten ein, um Mieter in besonders schlecht gedämmten Gebäuden vor zu hohen Zahlungen zu schützen.

Was die Bundesregierung vorhat
Die Bundesregierung möchte mit dem geplanten Gesetz den Wandel zu klimafreundlichen Heizungssystemen unterstützen, Hauseigentümern aber im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit zubilligen. So sollen die seit 2023 geltenden Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen wieder entfallen, ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Gebäudeeigentümer hätten vielmehr die freie Heizungswahl – sie können Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen, aber auch Gas- und Ölheizungen verwenden.

„Bio-Treppe" und Grüngasquote
Beim Austausch von Heizungen soll ab dem Jahr 2029 ein zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen (zum Beispiel grüner Wasserstoff) zugesetzt werden. Der Anteil soll ab dem Jahr 2030 auf 15 Prozent, ab dem Jahr 2035 auf 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 auf 60 Prozent steigen (sogenannte „Bio-Treppe"). Um Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu setzen, soll für die Lieferanten von Erdgas und Heizöl eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote gelten. Diese startet im Jahr 2028 mit einer Höhe von einem Prozent.

Kostenteilung bei Mietverhältnissen
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern. Trugen bisher meist die Mieter die kompletten Kosten, sollen nun Mieter und Vermieter die Folgekosten fossiler Brennstoffe gemeinsam tragen. So sind beim Einbau einer neuen Gasheizung ab 2028 die Netzentgelte und Kohlendioxidkosten hälftig zu teilen. Ab 2029 gilt dies auch für den Preisbestandteil der biogenen Brennstoffe, allerdings nur für die ersten drei Stufen der „Bio-Treppe". 

Weiteres Verfahren
Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme der Länder äußern. Dann entscheidet der Bundestag. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat. Die Länder beraten dann, ob sie es passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.


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