|
Berlin/Duisburg, 17. Juli 2026 - Das Bundeskabinett
ist heute zu seinem zweiten Entlastungskabinett
zusammengekommen und hat umfassende Erleichterungen
u.a. im Gesundheitsbereich, im Verkehr sowie beim
Arbeitsrecht beschlossen. Die verabschiedeten
Vorhaben entlasten Unternehmen sowie Bürgerinnen und
Bürger direkt um rund 10,4 Milliarden Euro jährlich.
Bei der heutigen Sitzung wurde ein positives Fazit
zu den Entlastungsschritten gezogen.
Bundesminister für Staatsmodernisierung, Dr. Karsten
Wildberger: „Diese Regierung hält Wort beim
Bürokratierückbau. Wir haben in den letzten Monaten
über 40 Maßnahmen umgesetzt und entlasten damit die
Wirtschaft und die Bürger mit insgesamt 10
Milliarden Euro. Das ist Ausdruck eines neuen
Selbstverständnisses des Staates: Schlank, effizient
und mit mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung von
Unternehmen und Bürgern. Wir werden künftig nur das
wirklich Notwendige regulieren. Entlastung bleibt
eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht
nachlassen. Wir arbeiten bereits am
Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle
Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im
vierstelligen Bereich aufheben werden.“
Bundesministerin für Arbeit, Bärbel Bas: „Wir
befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger
Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr
Wachstum. Dabei halten wir die hohen Standards im
Arbeitsschutz. Konkret fallen etwa die
Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im
Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die
Sicherheit zu beeinträchtigen. Mehr als 720
Millionen Euro jährliche Bürokratiekosten fallen so
durch unser Entlastungspaket im Arbeitsrecht weg.“
Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken:
„Unnötige Dokumentations- und Nachweispflichten
lähmen unser Gesundheitssystem. Wir wollen diese
zurückfahren und die notwendigen Freiräume sowie
mehr Zeit für die Versorgung schaffen. Wo Prozesse
etwa aufgrund von Qualitätsgründen nicht verzichtbar
sind, müssen sie digitalisiert werden. Genau hier
setzen wir mit dem Gesetz für Daten und digitale
Innovationen im Gesundheitswesen an: Mit der
elektronischen Überweisung wird der letzte analoge
Prozess in der Versorgung digitalisiert. Die
elektronische Patientenakte soll nicht nur für
Personen mit Krankheitsgeschichte, sondern im
Versorgungsalltag für alle Versicherten durch eine
einfache Handhabung und Anwendungen mit klarem
Mehrwert unersetzbar werden. Insgesamt macht dieses
Gesetz die Versorgung einfacher, besser und
effizienter.“
Bundesminister für Verkehr,
Patrick Schnieder: „Manche Regelungen werden von
der Zeit überholt und sind damit überflüssig. Als
Bundesregierung haben wir uns vorgenommen, solche
Regelungen konsequent abzuschaffen oder anzupassen.
Das haben wir uns als Bundesregierung vorgenommen
und das setzen wir auch konsequent um. Wir
erleichtern damit den Alltag der
Verkehrsunternehmen, entlasten Bürgerinnen und
Bürger spürbar und reduzieren auch in der Verwaltung
bürokratischen Aufwand. Wir streichen überflüssig
gewordene Vorschriften, vereinfachen Verfahren und
setzen auf digitale Lösungen. Ob im Taxi- und
Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall
dort, wo Regeln einfacher werden können, machen wir
sie einfacher.“
Zeitgleich wurde auch ein
Paket an Maßnahmen beschlossen, das noch bis Ende
des Jahres umgesetzt werden soll.
Beschlossene Maßnahmen Seit dem ersten
Entlastungskabinett am 5. November 2025 hat die
Bundesregierung 43 konkrete Maßnahmen quer über alle
Ressorts umgesetzt. Dazu gehören u.a. weniger Hürden
beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen und
Glasfaser, beschleunigte Genehmigung von
Verkehrsinfrastruktur-Projekten, Kostensenkung beim
Führerschein durch digitalen statt
Präsenzunterricht; das Digitale-Identitäten-Gesetz
zur Einführung einer Wallet, mehr Flexibilität beim
Einbau und Austausch von Heizungen durch das
Gebäudemodernisierungsgesetz sowie ein
Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im
Arbeitsschutz, durch das rund 123.000
Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren
Betrieben entfallen können.
Mit dem zweiten
Entlastungskabinett kommen zehn weitere
Entlastungsmaßnahmen hinzu. Zusammen mit den in den
letzten sechs Wochen beschlossenen Maßnahmen ergibt
sich eine Entlastung von 2,1 Milliarden Euro, seit
dem ersten Entlastungskabinett beträgt die
Gesamtentlastung 10,4 Milliarden Euro.
Am Mittwoch beschlossene Maßnahmen:
· Digitale Anwendungen entlasten Ärzte und
Patienten Mit dem Gesetz für Daten und
digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG)
treibt die Bundesregierung die Digitalisierung des
Gesundheitssystems massiv voran und sorgt für
jährliche Entlastungen von rund 445 Millionen Euro
für die Wirtschaft. Herzstück ist vor allem die
Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA)
und die Verbesserung der Betriebsstabilität der
Telematikinfrastruktur (TI). Darüber hinaus werden
der digitale Nachrichtenversand sowie die geplante
Einführung der elektronischen Überweisung die
Abläufe für Patientinnen, Patienten und
Leistungserbringer spürbar vereinfachen.
Gleichzeitig werden die Interoperabilität sowie die
datengestützte Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten
konsequent gestärkt, um Forschung und Innovation in
Deutschland zu sichern.
· Ende des
Flickenteppichs bei Lkw-Fahrverboten
Auch im Verkehrsbereich sorgt das
Entlastungskabinett heute für einen spürbaren
Bürokratierückbau, der die Wirtschaft um ca. 63,3
Millionen Euro jährlich entlastet. Durch das neue
Maßnahmenpaket werden Verwaltungsverfahren
vereinfacht und modernisiert. Für die Transport- und
Logistik-Branche gibt es Erleichterungen durch
Lockerungen beim Lkw-Fahrverbot. Dieses gilt künftig
nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Die
Regierung beendet den bisherigen bürokratischen
Flickenteppich an Bundesländergrenzen, verkürzt
Standzeiten von Lkw-Fahrern und schafft dringend
benötigte Planungssicherheit.
·
Modernisierung bei der Arbeitsförderung
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung
und Digitalisierung der Arbeitsförderung, die
Prozesse in der Arbeitsverwaltung digitaler und
damit bürgerfreundlicher und transparenter macht.
Wer etwa Leistungen beantragt oder Änderungen
mitteilen muss, soll das künftig digital erledigen
können. Beratungs- und Vermittlungsgespräche können
künftig per Videoschalte von zu Hause stattfinden;
die tägliche Briefkasten-Pflicht entfällt, solange
man digital erreichbar bleibt. Auch der Vertrag mit
einem privaten Arbeitsvermittler lässt sich künftig
formlos per E-Mail schließen. Das Gesetz entlastet
die Wirtschaft um 11 Millionen Euro und bringt
Bürgern eine Zeitersparnis von fast einer Million
Stunden.
· Elektroautos brauchen
keine Plakette mehr Wer ein reines
Elektroauto fährt, muss künftig keine grüne Plakette
mehr kaufen und auf die Windschutzscheibe kleben, um
in eine Umweltzone einzufahren. Das E-Kennzeichen
selbst gilt als Nachweis.
Verabredungen für weitere Maßnahmen bis Ende 2026
Die Bundesregierung hat heute zudem über 30 weitere
Maßnahmen festgehalten, die zum überwiegenden Teil
spätestens bis Jahresende verabschiedet werden.
Damit wird zusätzlich nochmal eine Entlastung in
Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt. Dazu
gehören u.a. · Überarbeitung der
Prüfpflicht elektrischer Anlagen Im
Rahmen der Selbstverwaltung soll die Zusammenlegung
der DGUV Vorschriften 3 und 4 konsequent
weiterverfolgt werden. Das BMAS hat die
Selbstverwaltung gebeten, insbesondere die Pflicht
zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
mit einem gefährdungsorientierteren Ansatz zu
überarbeiten und zu vereinfachen. Aus Sicht der
Bundesregierung bestehen hierdurch
Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung
in Höhe von rd. 720 Mio. Euro jährlich.
· Abschaffung der Bonpflicht Die
Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege wird
schrittweise abgeschafft – zunächst für
Bagatellbeträge, anschließend vollständig. Dadurch
werden Unternehmen spürbar von Bürokratie- und
Sachaufwand entlastet.
· Bauen
einfacher, günstiger, schneller machen
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz wird das
Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich
nicht zwingenden Baustandards künftig leichter
abgewichen werden kann.
|