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Wiesbaden/Duisburg, 17. Juli 2026 - Das
Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das „Gesetz zur
Modernisierung und Digitalisierung der
Arbeitsförderung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz
werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und
unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der
Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen
eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung.
Arbeitsmarktpolitische Instrumente werden geschärft
und neu geschaffen.
Bundesministerin
Bärbel Bas: „Wir stehen an der Seite der
Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt
es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und
unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie
gebraucht werden. Ein nahtloser Übergang verhindert
Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten und ihre
Familien und fördert Wirtschaftswachstum. Mit der
Job-to-Job-Erprobung stärken wir die
Arbeitsmarktdrehscheiben und bauen Brücken in
zukunftsfeste Arbeit. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, deren Betriebe in der Krise sind,
können bei neuen Arbeitgebern probemäßig arbeiten,
sich kennenlernen und so Hürden für den
unkomplizierten Wechsel abbauen. Das ist aktive
Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigten.“
Digital und unbürokratisch, effizient
und zielgerichtet Arbeitsagenturen
werden noch besser digital erreichbar sein, auch per
Videotelefonie. Dies ermöglicht ein breiteres
Terminangebot, insbesondere auch für Arbeitsuchende,
die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis
befinden. „Digital First“ soll bei der digitalen
Antragsstellung zum Regelfall werden. Anträge auf
Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig
elektronisch gestellt werden. Für diejenigen, die
die digitalen Wege nicht nutzen können oder wollen,
bleiben die bekannten Wege aber geöffnet. Zusätzlich
wird die elektronische Arbeitslosmeldung vereinfacht
und das Erreichbarkeitsrecht modernisiert.
Mit dem Kooperationsplan, der die bisherige
Eingliederungsvereinbarung ersetzt, wird ein stärker
kooperationsorientierter und unbürokratischer Ansatz
in der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit
und Arbeitsuchenden verfolgt, ohne dabei auf
gesetzliche Mitwirkungspflichten zu verzichten. Auch
die Regelungen des Kurzarbeitergeldes werden
vereinfacht. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen
für die weitere Digitalisierung und Automatisierung
der Verfahren beim Kurzarbeitergeld geschaffen.
All diese Maßnahmen zusammen entlasten wirkungsvoll
sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die
Wirtschaft.
Transformation im Blick:
Die Job-to-Job-Erprobung Mit dem neuen
Instrument der Job-to-Job-Erprobung setzen wir eine
zentrale Forderung aus der Praxis um. Beschäftigte
erhalten die Möglichkeit, bei einem potenziellen
neuen Arbeitgeber frühzeitig eine Tätigkeit
unbürokratisch auszuprobieren, ohne dort sofort ein
neues Arbeitsverhältnis einzugehen und ohne das
bestehende zu verlieren. So verbessern wir die
Chancen auf einen möglichst direkten Wechsel von
einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber, ohne
dass Arbeitslosigkeit überhaupt entsteht. Das
ist insbesondere in den von Transformation
betroffenen Branchen eine echte Chance sowohl für
Beschäftigte als auch für Unternehmen.
Arbeitsmarktdrehscheiben
Veränderungen in Betrieben machen Wechsel von
Beschäftigten in andere Betriebe oder Branchen
häufiger notwendig als in der Vergangenheit.
Entscheidend für alle Beteiligten ist, diese
Umbrüche für eine zukunftsfähige Wirtschaft gut zu
begleiten und zu gestalten, Beschäftigung zu sichern
und neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Ist
eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht
vollumfänglich möglich, wird bei einem Job-to-Job-Prozess
ein unmittelbarer Übergang von Arbeit in Arbeit
angestrebt.
Dieser Job-to-Job-Prozess
bezeichnet den gesamten Zyklus bei
Arbeitgeberwechseln ohne zwischenzeitlich
eintretende Arbeitslosigkeit. Zur Unterstützung
des Prozesses gibt es zum Beispiel die Möglichkeit,
sogenannte regionale Arbeitsmarktdrehscheiben
einzurichten. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe
können Unternehmen, Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein.
Ziel und Mechanismus der Drehscheibe ist die
Vermittlung von Arbeitskräften von einem Unternehmen
mit Arbeitskräfteüberhang zu einem Unternehmen, das
Arbeitskräfte sucht − ohne zwischenzeitliche
Arbeitslosigkeit und ggf. begleitet durch eine
gezielte Nach-Qualifizierung entlang der
Anforderungen der neuen Stelle.
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