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Redaktion Harald Jeschke

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 Archiv Januar - Juni 2024

Besserer Schutz von Kindern vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlungen

Brüssel, 23. April 2024 - Die Europäische Kommission will die Systeme zum Schutz von Kindern vor Gewalt stärken. Sie hat dafür heute eine Empfehlung angenommen, entsprechend ihrer Verpflichtung im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie. Behörden auf allen Regierungsebenen und die Zivilgesellschaft in allen Sektoren müssen zusammenarbeiten, um Kinder kohärent und systematisch vor allen Formen von Gewalt zu schützen.

Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie, sagte: „Gemeinsam müssen wir ein umfassendes System der Unterstützung und des Einsatzes für ein sicheres und selbstbestimmtes Umfeld für unsere Kinder aufbauen. Die heutige Empfehlung ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt gegen Kinder, den wir gemeinsam mit allen Akteuren und den Kindern gehen.“

Die Empfehlung wird die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen.


Gewalt gegen Kinder bleibt große Herausforderung
Die EU ist die Heimat von 80 Millionen Kindern. Gewalt gegen Kinder ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU nach wie vor eine große Herausforderung. 13 Prozent bis 29 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler geben an, häufig gemobbt zu werden.

Bis zu 13,7 Prozent der erwachsenen Frauen gaben an, in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt zu haben, und dieser Anteil könnte sogar noch höher sein. Das Handeln oder Nichthandeln von Regierungen hat größere Auswirkungen auf Kinder als auf jede andere Gruppe der Gesellschaft. Der Schutz von Kindern ist sowohl ein moralisches als auch ein rechtliches Gebot. Er ist auch eine langfristige strategische Investition in unsere Gesellschaft.


Schlüsselelemente der Empfehlung:
- Kinder in den Mittelpunkt integrierter Kinderschutzsysteme stellen, die Schutzsysteme an die Bedürfnisse der Kinder anpassen und Kinder in Entscheidungen, die sie betreffen, einbeziehen.

- Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Systeme zum Schutz jedes Kindes vor jeglicher Form von Gewalt mit Hilfe von EU-Instrumenten wie Gesetzgebung, Politik oder Finanzierung unterstützen. Dies beginnt damit Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, gezielt Unterstützung bereitzustellen und eine gesellschaftliche Kultur zu fördern, die Gewalt gegen Kinder ausschließt.

- Einen allgemeinen Rahmen für integrierte Kinderschutzsysteme schaffen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, nationale Pläne zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder zu erstellen, die EU- und nationalen Rechtsvorschriften zum Kinderschutz wirksam umzusetzen, Koordinierungsstrukturen einzurichten, die personellen und finanziellen Ressourcen zu stärken und die Datenerfassung zu verbessern.

- Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und zuständigen Behörden durch die Ausbildung von Fachkräften verbessern, beginnend auf lokaler Ebene. Umfassende und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen in Fällen von Gewalt gegen Kinder einführen, von der Prävention und Früherkennung bis zur Berichterstattung und sektorübergreifenden Unterstützung.


- Reaktion auf die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern online und offline durch Verbesserung der digitalen Kompetenz von Kindern, Förderung der sicheren Nutzung digitaler Technologien und Schulung von Familien und Betreuern.

- Schutz der Integrität und der psychischen Gesundheit von Kindern, Verhinderung und Bekämpfung von (Cyber-)Mobbing indem die Mitgliedstaaten ermutigt werden, nationale Strategien für psychische Gesundheit zu entwickeln, wobei Kinder die vorrangige Zielgruppe sind.

- Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente, um Kinderschutzsysteme zu stärken: Gesetze, Strategien, finanzielle Unterstützung, wie im Anhang der Mitteilung aufgeführt.

- Die Mitgliedstaaten auffordern, in ihrem außenpolitischen Handeln einen integrierten Ansatz zum Schutz von Kindern zu verfolgen, wie z. B. die Abschaffung der Kinderarbeit, den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und den Schutz von Kindern vor dem Klimawandel und Umweltgefahren.


„Recht auf Reparatur“

TÜV-Verband: Zustimmung des EU-Parlaments wichtiger Schritt.
Brüssel/Berlin, 23. April 2024 - Wegwerfkultur beenden und verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen fördern. Unabhängige Prüfstellen können mit Zertifizierungen von Reparaturwerkstätten Beitrag zur Umsetzung leisten.


5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt automatisch durch neue ersetzt werden.

Wir wollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher, leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Das ist am 23. April umgesetzt worden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. 

Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen 
Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. 


Praktische Maßnahmen zugunsten von Reparaturen 
Mit den vereinbarten Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall.  
Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.  


Das EU-Parlament hat am 23. April 2024 das „Recht auf Reparatur“ beschlossen.
Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands, sagt dazu: „Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher:innen müssen in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig ersetzen, sondern können diese reparieren lassen – auch bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann die lineare Wirtschaft beendet und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird reduziert.“


„Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich. Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu einem Jahr nach der Reparatur gilt, können Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter die neuen Regelungen fällt „weiße Ware“ wie Kühlschränke oder Geschirrspüler, Hardware wie Smartphones, Tablets oder Computer, aber auch Verkehrsmittel wie Fahrräder. Um einen umfassenderen Beitrag zu leisten, spricht sich der TÜV-Verband dafür aus, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszudehnen.“


„Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den Verbraucher:innen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt. Unabhängige Prüfstellen können durch die Zertifizierung von Reparaturwerkstätten Vertrauen schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf Reparatur.“


Lobby-Einfluss auf EU-Gesetzgebung: Prüfer stellen einen Mangel an Transparenz fest

Immer mehr Lobbyisten tragen sich ins EU-Transparenz-Register ein.
Spontane Treffen und die meisten EU-Mitarbeiter sind jedoch nach wie vor von den Transparenzvorschriften ausgenommen.
Die Prüfer sehen das Risiko, dass die Finanzquellen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Dunkeln bleiben. Copyright: EuRH Lobbyisten können noch immer von der Öffentlichkeit unbemerkt auf die EU-Gesetzgeber Einfluss nehmen.   Sonderbericht

Luxemburg, 17. April 2024 - Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Demzufolge hat das EU-Transparenz-Register zwar positive Aspekte. So könnten sich Bürgerinnen und Bürger anhand der Angaben über Lobbyisten, die mit der Europäischen Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat im Austausch stehen, über den potenziellen Lobby-Einfluss informieren. Das Register habe aber auch Schwächen und sei lückenhaft, was die Transparenz der Lobbyaktivitäten in den drei größten EU-Institutionen einschränke. Außerdem könnten Lobbyisten die Registrierung für bestimmte Formen der Einflussnahme völlig umgehen.


Bewertung des durch die IIV 2021 geschaffenen Rahmens unter Zugrundelegung der OECD-Grundsätze



Lobbying ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das es Organisationen und Einzelpersonen ermöglicht, einen Beitrag zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung zu leisten. Allerdings kann Lobbying ohne Transparenzmechanismen zu unzulässiger Einflussnahme, zu unlauterem Wettbewerb oder sogar zu Korruption führen. Jede EU-Institution hat daher ihre eigenen Ethik-Vorschriften, um solchen Grenzüberschreitungen vorzubeugen. Ferner haben die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat eine Vereinbarung über das sogenannte Transparenz-Register geschlossen, das einen zentralen Zugang für Lobbyisten bietet, die auf die Politikgestaltung und Entscheidungsprozesse der EU Einfluss nehmen möchten.


2021 einigten sich die genannten Institutionen darauf, die Eintragung der Lobbyisten im Register zur Vorbedingung für bestimmte Tätigkeiten zu machen ("Konditionalitätsgrundsatz"). "Das EU-Transparenz-Register darf nicht zu einem Papiertiger werden", so Jorg Kristijan Petrovič, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es enthält zwar nützliche Informationen über Lobbying, hat aber nicht die gewünschte Schlagkraft. Oft findet der Austausch zwischen Lobbyisten und EU-Gesetzgebern fernab der öffentlichen Wahrnehmung statt, was der Transparenz schadet und sich negativ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit auswirkt."


Die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 stehe in weiten Zügen im Einklang mit den internationalen Grundsätzen für Transparenz und Integrität bei der Lobbyarbeit, so die EU-Prüfer. Es gebe jedoch keine Mindestanforderungen für die Umsetzung. Stattdessen werde den Institutionen Spielraum gelassen – zum Beispiel bei der Festlegung, für welche Lobbytätigkeiten eine Registrierung erforderlich ist oder wie im einzelnen Lobbyisten mit den Mitgliedern und den Mitarbeitern der Institutionen interagieren können. Nur für bestimmte Zusammenkünfte und Aktivitäten (z. B. die Teilnahme an Anhörungen und Expertengruppen) sei eine Registrierung zwingend erforderlich.


So sei eine NGO, die in den sogenannten Katargate-Skandal verwickelt gewesen sei, im Juni 2022 an der Ausrichtung einer Konferenz im Parlament beteiligt gewesen, obwohl sie nicht im Register eingetragen war. Zugleich stünden den Institutionen nur wenige Druckmittel zur Verfügung, um dafür zu sorgen, dass Lobbyisten die für die Registrierung und die Angabe von Informationen geltenden Anforderungen einhalten. Zwischen 2019 und 2022 seien durchschnittlich jedes Jahr fast 1 000 Lobbyisten aus formalen Gründen aus dem Register gestrichen worden, aber nur sechs infolge von Ermittlungen.


Die Prüfer kritisieren, dass Lobbyisten sich nur für Treffen mit den ranghöchsten Mitarbeitern der EU-Institutionen registrieren müssen und auch nur im Voraus geplante Termine berücksichtigt werden. Spontane Treffen und Telefongespräche sowie E-Mail-Verkehr müssten nicht formell festgehalten werden, und für Treffen mit Mitarbeitern unterhalb der Ebene eines Generaldirektors (also faktisch mit fast allen Mitarbeitern) benötigten Lobbyisten keine Registrierung. Zwar bemühten sich die Institutionen, die Transparenz zu verbessern und die Registrierung zu fördern. So würden mehr Informationen über Treffen und Aktivitäten mit registrierten Lobbyisten veröffentlicht.


Allerdings geschehe dies nicht systematisch. Auch sollte nach Ansicht der Prüfer die Kontrolle der von den Lobbyisten eingetragenen Daten weiter verstärkt werden. Sie verweisen dabei insbesondere auf das Risiko, dass von Dritten finanzierte NGO ihre Finanzquellen verschleiern, indem sie offiziell angeben, nur ihre eigenen Interessen oder die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Dies werde von einem Drittel der registrierten NGO angegeben. Schließlich enthalte die Website des Registers nicht genügend Informationen über die wichtigsten Aspekte der Lobbyaktivitäten, um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen; sie sollte außerdem nutzerfreundlicher gestaltet werden.


 Seit Einrichtung des Transparenz-Registers hat die Zahl der registrierten Lobbyisten deutlich zugenommen: Von etwa 5 500 im Jahr 2012 auf rund 12 500 im Jahr 2024. Das Register ist freiwilliger Natur und beruht auf einer Interinstitutionellen Vereinbarung, die keinen Gesetzescharakter hat. Daher können auf dieser Grundlage keine Strafen verhängt werden – im Gegensatz zu einigen Lobbyvorschriften in EU-Ländern, die für einen größeren Mitarbeiterkreis gelten. Im Dezember 2022 wurden Vorwürfe laut, Katar habe ehemalige und aktuelle Mitglieder des Europäischen Parlaments unrechtmäßig beeinflusst – oder sogar bestochen – um außenpolitische Ziele zu erreichen ("Katargate").

Seitdem hat das Parlament mehrere Beschlüsse zur Anwendung des Registers verabschiedet. Die Prüfung, deren Schwerpunkt auf den Zeitraum 2019–2022 liegt, ist vor Annahme der Beschlüsse angelaufen, berücksichtigt diese aber. Der
Europäische Bürgerbeauftragte stellte kürzlich Missstände bei der Verwaltungstätigkeit des von den drei Institutionen gemeinsam wahrgenommenen Sekretariats des Registers fest, das Beschwerden nicht entsprechend nachgegangen war.


Für Photovoltaik „made in Europe“: EU unterstützt Industrie mit neuer Solar-Charta

Brüssel, 16. April 2024 - Am Rande des informellen Treffens der für Energiepolitik zuständigen Ministerinnen und Minister hat die Europäische Kommission mit 23 EU-Staaten und Vertretern der europäischen Photovoltaik-Industrie eine europäische Solarcharta unterzeichnet. Sie soll die Produktion von Solarmodulen in Europa unterstützen.


EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Die Photovoltaikbranche ist der Schlüssel zum Erreichen unserer Energie-, Klima- und Wettbewerbsziele. Wir müssen dafür sorgen, dass die Solarindustrie für Europas zukünftigen, auf erneuerbare Energien ausgerichteten Energiemix stark bleibt.“


Da die EU nach wie vor in hohem Maße von der Einfuhr von Solarmodulen abhängig ist, enthält die Charta eine Reihe von freiwilligen Verpflichtungen zur Unterstützung der Photovoltaikbranche in der EU. Dazu gehören die Umsetzung neuer EU-Bestimmungen für Auktionen für erneuerbare Energien und das öffentliche Beschaffungswesen, die darauf abzielen, hohe Nachhaltigkeits-, Innovations- und Cybersicherheitsstandards zu gewährleisten.


Zudem soll der Zugang zu verfügbaren EU-Mitteln im Rahmen Aufbau- und Resilienzfazilität, des Innovationsfonds und Horizon Europe verbessert werden. Ein Jahr nach der Unterzeichnung der Charta wird die Kommission die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen überprüfen. Hintergrund: Unterstützung der Solarindustrie in der EU Die Europäische Solar-Charta ist der jüngste Schritt in den Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Solarpanelherstellung in Europa.


Die Kommission hat bereits 
das Netto-Null-Industrie-Gesetz auf den Weg gebraucht, auf das sich Rat und Parlament bereits vorläufig geeinigt haben, und die Europäische Allianz der Photovoltaik-Industrie gegründet.


Über 350 Plakatentwürfe zur Europawahl 2024 von Studierenden in Deutschland

Shortlist veröffentlicht Europawahl: 203 Studierende aus 34 deutschen Hochschulen und Universitäten mit Designstudiengängen haben über 350 Entwürfe für die bundesweite Plakatkampagne „Erste Wahl“ eingereicht. Die Plakate der Shortlist und Informationen zum Wettbewerb 

Brüssel, 15. April 2024 - Eine Jury aus Vertretern der EU-Institutionen, Design-Experten und Jugendvertretern hat die drei besten Designs ausgewählt, die in den sechs Wochen vor der Wahl an Bahnhöfen in ganz Deutschland präsentiert werden. Die Shortlist der Jury mit 35 Entwürfen wird heute veröffentlicht. Die drei Gewinner werden am 25. April 2024 im Europäischen Haus in Berlin bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Ihre Plakate werden vom 26. April bis 10. Juni 2024 in Bahnhöfen im ganzen Bundesgebiet junge Menschen ab 16 Jahren aufrufen, am 9. Juni ihre Stimme abzugeben.


Barbara Gessler, Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland, sagte „Ich freue mich, dass so viele junge kreative Menschen an unserer Kampagne „Erste Wahl“ teilgenommen haben und bedanke mich bei allen für ihr Engagement für Europa. Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist Europawahl. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland junge Menschen ab 16 Jahren wählen können. Es ist wichtig, sie darauf aufmerksam machen, dass sie Europa mitgestalten können und ihre Stimme zählt.“


Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland: „Ich bin begeistert von der kreativen und kommunikativen Qualität und der Vielfältigkeit der Plakate. Wir möchten damit alle jungen Menschen und insbesondere die vielen Erstwählerinnen und Erstwähler eindringlich auffordern, am 9. Juni wählen zu gehen. Denn wenn - und nur wenn -  Ihr Euch massiv beteiligt, bekommt Ihr auch die EU, die Ihr Euch wünscht.“ Veröffentlichung und Preisverleihung Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 25. April 2024 im Europäischen Haus (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) bekannt gegeben.


Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland, und Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland, eröffnen die Veranstaltung um 17 Uhr. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Um Anmeldung wird bis zum 24. April unter 
COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu gebeten. Die Plakate der drei Gewinner werden ab dem 26. April 2024 in ganz Deutschland an Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bahn gezeigt und auf Social Media vorgestellt.


Bei der Europawahl 2024 am 9. Juni dürfen in Deutschland erstmals die 16jährigen wählen. Deshalb haben die Vertretung der Europäischen Kommission und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland die landesweite Plakatkampagne initiiert, die sich direkt an Erstwählende (16-21 Jahre) richtet. Das Ziel: informieren, Diskussion anregen und die Erstwählenden motivieren, ihre wichtige demokratische Rolle in der EU wahrzunehmen und wählen zu gehen. Teilnahmeberechtigt waren alle Studierenden einer Hochschule bzw. Universität mit Designstudiengängen in Deutschland. Sie konnten ihre Plakate als Gruppen oder auch in Einzelarbeit gestalten.

Von der Leyen ruft alle Parteien zu größtmöglicher Zurückhaltung auf

Nach Angriff Irans auf Israel:  Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben den Angriff Irans auf Israel aufs Schärfste verurteilt.


Brüssel, 14. April 2024 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte am Sonntag: „Einen direkten iranischen Angriff in dieser Art und Weise gegen Israel hat es nie zuvor gegeben. Heute haben wir, die Staats- und Regierungschefs der G7, diesen Angriff auf das Schärfste verurteilt. Im Rahmen der G7 haben wir Israel unsere Unterstützung zugesichert und bekräftigen, dass wir weiter entschlossen für seine Sicherheit einstehen. Das Vorgehen Irans birgt das Risiko einer unkontrollierbaren Eskalation in der Region. Dazu darf es nicht kommen. Wir werden uns weiter bemühen, die Situation zu stabilisieren.“


Der Hohe Beauftragte der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell hat für Dienstag ein außerordentliches Treffen der Außenministerinnen und Außenminister der EU (per Videokonferenz) einberufen. Die Kommissionspräsidentin erklärte weiter: „Wir fordern den Iran und seine Unterstützer auf, die Angriffe vollständig einzustellen. Alle Parteien sollten jetzt größtmögliche Zurückhaltung üben.“ Von der Leyen drängt auf sofortigen Waffenstillstand und kündigt Beratung über Sanktionen gegen Iran an „Zugleich werden wir unsere Zusammenarbeit verstärken, um die Krise im Gazastreifen so schnell wie möglich zu beenden“, erklärte von der Leyen.


„Dazu gehören ein sofortiger Waffenstillstand und die sofortige Freilassung von Geiseln durch die Hamas. Und dazu gehört zusätzliche humanitäre Hilfe für notleidende Palästinenserinnen und Palästinenser. Mit dem Blick nach vorne werden wir über zusätzliche Sanktionen beraten, insbesondere, was die Drohnen- und Raketenprogramme des Irans angeht.“


Asyl- und Migrationspaket beschlossen

Eine europäische Lösung für eine europäische Herausforderung

Brüssel, 11. April 2024 - Das Europäische Parlament hat gestern grünes Licht für das neue Migrations- und Asylpaket gegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einem historischen Tag. Nach der positiven Abstimmung betonte die Kommissionspräsidentin in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem belgischen Premierminister Alexander De Croo: „Migration ist eine europäische Herausforderung, die einer europäischen Lösung bedarf. Eine, die wirksam ist und sowohl fair als auch entschlossen. Und genau das wird mit dem Migrations- und Asylpaket erreicht.“


Nach dem Votum im Europäischen Parlament muss der Rat das Paket noch formal annehmen. Die politische Einigung von Rat und Parlament erfolgte bereits im 
Dezember letzten Jahres. Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte weiter: „Das Paket wird für alle Europäerinnen und Europäer wirklich etwas bewirken. Erstens, sicherere europäische Grenzen. Genau wissen, wer über unsere Grenzen kommt, indem alle registriert und einem Screening unterzogen werden, während durch eine unabhängige Überwachung zugleich der Schutz der Grundrechte sichergestellt wird.


Zweitens schnellere, effizientere Asyl- und Rückkehrverfahren. Das heißt, dass jene, die kein Recht auf Asyl haben, nicht in die Europäische Union einreisen dürfen, während jene, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen, darauf zählen können, dass sie den Schutz erhalten, den sie brauchen. Das Paket schafft das richtige Gleichgewicht zwischen strengeren Regeln gegen einen Missbrauch des Systems und Hilfe für die Schutzbedürftigen.


Und drittens mehr Solidarität mit den Mitgliedstaaten an unseren Außengrenzen. Denn auf ihnen lastet der Druck durch irreguläre Migration. Also werden sich alle Mitgliedstaaten an dieser Solidarität beteiligen – aber sie können entscheiden, wie sie dies am besten leisten. Zugleich dürfen wir Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union nicht zulassen.
Die neuen Vorschriften sehen eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vor, um Sekundärmigration zu stoppen.“ 


Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ausbauen
Die Kommissionspräsidentin verwies auf weitere notwendige Maßnahmen: „Mit dem Paket haben wir nun den Rechtsrahmen, den wir brauchen. Das ist der eine Pfeiler. Der zweite Pfeiler ist unsere operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten. Wir werden ihnen weiterhin passgenaue Lösungen bringen für das Grenzmanagement, für den Kampf gegen Schleuser und für die Rückkehr. Und wir werden weiterhin auf Krisen reagieren, von Lampedusa bis zur finnischen Grenze, von den Kanarischen Inseln bis nach Zypern. Parallel dazu werden wir unsere Zusammenarbeit mit globalen Partnern weiter vorantreiben und Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern aufbauen, damit wir die eigentlichen Ursachen der Migration gemeinsam angehen können. Dieses Engagement ist zu einer wichtigen Säule unserer Arbeit geworden. Und es ist erfolgreich.“


 Von der Leyen dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit: „Dies ist ein gewaltiger Erfolg für Europa. Und diese großartige Leistung beruht auf der herausragenden Arbeit von so vielen. Deswegen gilt mein Dank zuallererst Vizepräsident Schinas und Kommissarin Johansson für Ihre wunderbare und unermüdliche Arbeit. Sie und Ihre Teams haben so viele Jahre so hart gearbeitet, um diesen Tag möglich zu machen.“


Kommission genehmigt 2,2 Mrd. Euro deutsche Beihilfen zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse

Brüssel, 10. April 2024 - Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt. Sie soll die Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse fördern, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. 


Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik sagte dazu: „Dies wird dazu beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. Die Maßnahmen wird Deutschland auch dabei unterstützen, im Einklang mit dem REPowerEU-Plan seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen schneller zu verringern, und gleichzeitig sicherstellen, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.“


Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.


Die deutsche Beihilfemaßnahme Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete Regelung bei der Kommission angemeldet, mit der i) Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse und ii) Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.


Die Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme sollen in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Maßnahme wird Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für ihre Produktionsprozesse nutzen. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Produktionsprozessen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand führen. Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen.


Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So dürfen die Beihilfen i) höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger betragen und müssen ii) spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden. Darüber hinaus wird die Gewährung der Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein, um zu gewährleisten, dass tatsächlich Emissionseinsparungen erzielt und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.


Bei Investitionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem („EHS“) fallen, müssen die Emissionen unter die zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe geltenden einschlägigen EHS-Benchmarkwerte gesenkt werden. Auch dürfen die Beihilfeempfänger ihre Produktionskapazität nicht um mehr als 2 Prozent erhöhen.


Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPowerEU-Plans und des Industrieplans zum Grünen Deal von Bedeutung sind, und daher mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht. Folglich hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.


„Die EU – das bist du!“: Neues EU-Quiz und Europawahl-Spots für Kinder

Brüssel/Duisburg, 8. April 2024 - Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland setzt auch in diesem Jahr die Kooperation mit Radio TEDDY – „Das Familienradio für den ganzen Tag!“ fort. Von heute bis zum 7. Juni wird täglich von Montag bis Freitag nachmittags ein unterhaltsames und lehrreiches EU-Quiz ausgestrahlt, das sowohl junge als auch erwachsene Hörerinnen und Hörer herausfordert.  Ziel dieser Initiative ist es, Kindern und Familien die Vielfalt und die Bedeutung der Europäischen Union näherzubringen.

„Die EU – das bist du! Das ist unser Motto", sagte Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland. „Damit möchten wir zeigen, dass die EU nicht abstrakt ist, sondern ein Teil des Alltags und der Lebenswelt unserer jungen Generation.“ Während des Quiz haben die jungen Zuhörerinnen und Zuhörer die Möglichkeit, bei Radio TEDDY anzurufen und ihr Wissen über die EU unter Beweis zu stellen. Die Gewinner erhalten Überraschungspakete mit Brettspielen, EU-Hoodies und weiteren Gadgets mit Europabezug sowie Infomaterial für Kinder.


Europawahlspots für Kinder
Ab Mai wird das Quiz durch kurze Werbespots zur Europawahl sowie durch kurze Interviews über die EU mit der Pressesprecherin der Kommissionsvertretung, Birgit Schmeitzner, begleitet. „Im Juni 2024 ist Europawahl, und diesmal können auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen gehen. Es ist also umso wichtiger, mit Kindern und Jugendlichen über Europa zu sprechen und sie für die Bedeutung ihrer Stimme in Europa zu sensibilisieren“, fügte Barbara Gessler hinzu.


Die Partnerschaft mit Radio TEDDY umfasst auch eine EU-Aktionswebseite, auf der ein zusätzliches Online-Quiz angeboten wird. Teilnehmende, die die Fragen korrekt beantworten, haben die Chance, einen Gutschein im Wert von 1000 Euro für eine Reise nach Brüssel zu gewinnen. Auch ein EU-Song „Die EU, das bist du“, wird auf der Aktionswebseite und on air zu hören sein, um die Botschaft der Zusammengehörigkeit und Vielfalt Europas zu unterstreichen.

Im vergangenen Jahr hat die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland an der "Radio TEDDY on Tour"-Initiative teilgenommen und war zusammen mit dem Familienradio mit einem EU-Informationstand bei elf Kinder- und Familienevents in ganz Deutschland vertreten. Unter dem Motto "Macht Spaß! Macht schlau!" bietet Radio TEDDY ein breites Programm mit kindgerechter Musik, Hörspielen und Unterhaltung.



Europäisches Bürgerpanel zur Bekämpfung von Hass in der Gesellschaft

Brüssel, 4. April 2024 - 150 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 Mitgliedstaaten diskutieren von Freitag bis Sonntag über die tieferen Ursachen von Hass in der Gesellschaft und die Möglichkeiten, wie man ihn bekämpfen kann. Die Bürgerinnen und Bürger werden Empfehlungen formulieren, wie Brücken zwischen fragmentierten Gruppen und Gemeinschaften gebaut werden können. 

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, sagte: „Zunehmender Hass in einer öffentlichen Debatte spaltet unsere Gesellschaft. In der Demokratie müssen wir uns stärker bemühen, respektvoll zu streiten. Ich bin den 150 Bürgerinnen und Bürgern dankbar, dass sie die Kommission in ihrem Bemühen unterstützen, Hass, Diskriminierung und Rassismus, in welcher Form auch immer wir ihnen begegnen, eine robuste Antwort zu geben.“


Empfehlungen des Panels sollen als Leitfaden für EU und Mitgliedstaaten dienen
Das Bürgerpanel wird politische Maßnahmen benennen sowie alle relevanten Akteure ermitteln, die auf den verschiedenen Ebenen einbezogen werden sollten. Die Empfehlungen des Panels werden die zukünftige Arbeit der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Hassrede und Hassverbrechen unterstützen. Sie sollen als Leitfaden dienen, der der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten helfen soll, sich von Hass und Spaltung zu lösen und sich auf die gemeinsamen europäischen Werte zu besinnen, wie sie im Vertrag der Europäischen Union verankert sind.

Das EU-Bürgerpanel ist eine Folgemaßnahme zur Mitteilung 
„Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen Hass steht“, die im Dezember 2023 von der Europäischen Kommission und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, angenommen wurde.

Europäische Erklärung: EU verpflichtet sich zur Förderung des Radverkehrs

Brüssel, 3. April 2024 - Das Rad als Verkehrsmittel, das keine Emissionen verursacht, rückt weiter in den Fokus der Europapolitik. Mit der Verabschiedung einer Europäischen Erklärung zum Radverkehr unternimmt die EU einen weiteren wichtigen Schritt, um Verkehrsemissionen zu senken.

Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Wir wissen um die zahlreichen Vorteile des Radfahrens: Es reduziert die Umweltverschmutzung, entlastet die Städte und fördert eine gesündere Lebensweise. Außerdem ist der Radverkehr ein Eckpfeiler der europäischen Industrie, der Innovation und Wachstum fördert und gleichzeitig hochwertige lokale Arbeitsplätze schafft. Die Förderung des Radverkehrs steht im Einklang mit der Industriestrategie der EU und ihren Zielen.“


Unterzeichnung im Rahmen des informellen Verkehrs-Rats
Am Rande des informellen Europäischen Rates „Verkehr“ und der „Connecting Europe Days“ unterzeichnete Kommissarin Vălean die Erklärung gemeinsam mit der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, Karima Delli, sowie dem stellvertretenden belgischen Premierminister Georges Gilkinet. Die Unterzeichnung steht auch im Einklang mit dem Ziel der belgischen Ratspräsidentschaft, den Verkehrssektor der EU zu dekarbonisieren.



Das Fahrrad: nachhaltig, zugänglich und erschwinglich
In der Erklärung wird das Fahrrad als nachhaltiges, zugängliches und erschwingliches Verkehrsmittel anerkannt, das einen großen Mehrwert für die EU-Wirtschaft darstellt. Sie enthält klare Verpflichtungen, wie z. B. sichere und kohärente Radverkehrsnetze in den Städten, eine bessere Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie sichere Parkplätze und Zugang zu Aufladestationen für E-Bikes.


Diese Verpflichtungen sollen auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingegangen werden. All dies sind notwendige Elemente, um die Qualität und Quantität der Fahrradinfrastruktur in den Mitgliedstaaten zu verbessern und das Radfahren für die Öffentlichkeit attraktiver zu machen. Auf der Grundlage eines von der Kommission im Oktober 2023 vorgelegten Vorschlags und als Reaktion auf Forderungen des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten stellt die Erklärung eine gemeinsame politische Verpflichtung und einen strategischen Kompass für politische Maßnahmen und Initiativen im Zusammenhang mit dem Radverkehr dar.

Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum bei

Brüssel, 2. April 2024 - Bulgarien und Rumänien sind seit dem 31. März Schengen-Mitglieder. Damit gelten in beiden Mitgliedstaaten die Schengen-Vorschriften, auch für die Ausstellung von Schengen-Visa. Die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen werden aufgehoben. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sagte: „Bulgarien und Rumänien werden Teil der Schengen-Familie. Ich begrüße die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den Luft- und Seegrenzen. Dies ist für beide Länder ein großer Erfolg – und ein historischer Moment für den Schengen-Raum, dem weltweit größten Raum der Freizügigkeit. Gemeinsam schaffen wir ein stärkeres, geeinteres Europa für alle unsere Bürgerinnen und Bürger.“

Der Beitritt geht auf den Beschluss des Rates vom Dezember 2023 zurück. In einem nächsten Schritt wird der Rat einen Beschluss fassen müssen, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen auch an den Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede notwendige Unterstützung zukommen lassen, damit 2024 ein Beschluss über die Landgrenzen gefasst werden kann.


Kooperationsrahmen stärkt Zusammenarbeit in Grenz- und Migrationsfragen
Seit Dezember letzten Jahres haben beide Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose Anwendung der Schengen-Vorschriften ab dem 31. März 2024 zu gewährleisten. Die Anfang März von der Kommission gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien eingeführten Kooperationsrahmen bauen auf der erfolgreichen Umsetzung der Pilotprojekte für beschleunigte Asyl- und Rückkehrverfahren auf.


Mit diesen Kooperationsrahmen werden Rumänien und Bulgarien einen weiteren Beitrag für die Zusammenarbeit in Grenz- und Migrationsfragen, die gemeinsamen europäischen Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit der EU an den Außengrenzen und zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen leisten.


Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
Darüber hinaus wurde eine regionale Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten entlang der Westbalkanroute und der östlichen Mittelmeerroute (Bulgarien, Rumänien, Österreich, Griechenland, Ungarn, Slowakei) gestartet. So können die Herausforderungen in diesem Bereich, einschließlich der grenzüberschreitenden Kriminalität, gemeinsam und nachhaltig angegangen werden.

Bulgarien und Rumänien haben kontinuierlich ein hohes Maß an Engagement für die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der EU-Außengrenzen unter Beweis gestellt und stets maßgeblich zur inneren Sicherheit des Schengen-Raums beigetragen.


Nächste Schritte
Der Rat wird einen Beschluss fassen müssen, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen an den Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede notwendige Unterstützung zukommen lassen, damit 2024 ein Beschluss über die Landgrenzen gefasst werden kann.


Bereits im Jahr 2011 bestätigte die Kommission in den Schengen-Evaluierungsberichten, dass Bulgarien und Rumänien alle Anforderungen für eine vollständige Mitgliedschaft im Schengen-Raum erfüllt haben. Die Kommission hat diesen Prozess aktiv unterstützt.


Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ist eine der von den Unionsbürgerinnen und -bürgern am meisten geschätzten Errungenschaften. Was 1985 als zwischenstaatliches Projekt zwischen den fünf Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden begann, hat sich allmählich zum weltweit größten Raum der Freizügigkeit entwickelt. Schengen erleichtert nicht nur den freien Personenverkehr ohne Binnengrenzkontrollen, sondern ist auch für die europäische Wirtschaft von großem Nutzen.

Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zu

Europawahl 2024
Wiesbaden/Duisburg, 29. März 2024 - Der Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in öffentlicher Sitzung 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für alle Bundesländer oder für einzelne Bundesländer zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen. Hierbei handelt es sich um die folgenden Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Wahlvorschläge.


 



Verabschiedung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes der EU am 26. März

Brüssel/Berlin, 26. März 2024 - Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, begrüßt die heutige Verabschiedung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (European Media Freedom Act, EMFA) im Rat der Europäischen Union. Mit Ausnahme Ungarns stimmten alle Mitgliedsstaaten der EU für das Gesetz, das europaweit nun erstmals einheitliche Mindeststandards zum Schutz der Medien etabliert. Zuvor hatte das Europäische Parlament dem Gesetzentwurf am 14. März 2024 mit breiter Mehrheit zugestimmt.


Im Dezember 2023 hatten sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union bereits im Trilog vorläufig auf den EMFA geeinigt. Staatsministerin Claudia Roth: „Dies ist ein Meilenstein für die Medienfreiheit und -vielfalt in Europa. Mit dem EMFA schützen wir konsequent vor staatlicher Einflussnahme und sonstiger Gängelung der Medien. Unabhängige Medien spielen eine zentrale Rolle in unserer Demokratie. Der EMFA sichert ihre Unabhängigkeit und ich bin froh, dass Bund und Länder gemeinsam bei diesem wichtigen Vorhaben im Sinne der Medienfreiheit eng und konstruktiv zusammengearbeitet haben.

In Polen sehen wir, wie schwierig es ist, Strukturen wieder staatsfern und demokratisch zu organisieren, nachdem sie einmal zerstört worden sind. Die Entwicklungen in der Slowakei bereiten mir ebenfalls große Sorge.“ Der Entwurf des slowakischen Mediengesetzes sieht die Neugründung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTSV vor, wobei die Gremien überwiegend mit von Parlament und Regierung entsandten Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden sollen.


Staatsministerin Claudia Roth: „Ob dies unter den Vorgaben des EMFA zulässig ist, dürfte sehr fraglich sein. Die Verabschiedung des EMFA ist ein wichtiges Signal: Untätigkeit ist keine Option, wenn Medienfreiheit und -vielfalt in Europa bedroht werden. Die Demonstrationen gegen das geplante slowakische Mediengesetz zeigen, dass die Menschen in der Slowakei für eine freie und unabhängige Medienlandschaft kämpfen. Der EMFA gibt uns nun die Möglichkeit, diese Menschen zu unterstützen. Der EMFA ist ein großer Schritt, aber er ist kein Selbstläufer. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass dieses Gesetz auch bald in der Praxis angewandt wird.“


Gesetz über digitale Märkte: Untersuchungen gegen Alphabet, Apple und Meta

Brüssel, 25. März 2024 - Zwei Wochen nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für das Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die Europäische Kommission erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung eingeleitet. Betroffen sind die Gatekeeper Alphabet, Apple und Meta.


Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig mit dem DMA übereinstimmen. Wir werden nun untersuchen, ob die Unternehmen den DMA einhalten, um offene und wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa zu gewährleisten.“ 



Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton verwies auf die seit Monaten laufenden Gespräche zwischen Kommission und den Gatekeepern, um den Unternehmen bei der Anpassung zu helfen. Es seien bereits Veränderungen auf dem Markt festzustellen: „Wir sind jedoch nicht davon überzeugt, dass die Lösungen von Alphabet, Apple und Meta ihren Verpflichtungen für einen faireren und offeneren digitalen Raum für europäische Bürger und Unternehmen nachkommen. Sollte unsere Untersuchung zu dem Ergebnis kommen, dass der DMA nicht vollständig eingehalten wird, könnten den Gatekeepern hohe Geldstrafen drohen.“


Konkret geht es um Alphabets Regeln zur Lenkung in Google Play und zur Selbstreferenzierung in der Google-Suche, Apples Regeln zur Lenkung im App Store und zur Auswahl von Browsern und zur Änderung von Standardeinstellungen sowie Metas “Bezahl- oder Zustimmungsmodell“.



Kommission prüft die Maßnahmen der Gatekeeper

Die Kommission hat den Verdacht, dass die von diesen Gatekeepern ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen aus dem Markenschutzgesetz wirksam zu erfüllen. Darüber hinaus hat sie Ermittlungen zu Apples neuer Gebührenstruktur für alternative App-Stores und zu Amazons Ranking-Praktiken auf seinem Marktplatz eingeleitet. Schließlich hat die Kommission die Gatekeeper angewiesen, bestimmte Dokumente aufzubewahren, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überwachen.



Die Lenkungsregeln von Alphabet und Apple

Die Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die Maßnahmen, die Alphabet und Apple im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen in Bezug auf App-Stores ergriffen haben, gegen das EU-DSGVO verstoßen. Nach Artikel 5 Absatz 4 der DSGVO müssen die Gatekeeper den App-Entwicklern gestatten, die Verbraucher kostenlos auf Angebote außerhalb ihrer App-Stores zu lenken.


Die Kommission ist besorgt, dass die Maßnahmen von Alphabet und Apple möglicherweise nicht vollständig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, da sie verschiedene Einschränkungen und Begrenzungen vorsehen. Diese schränken unter anderem die Möglichkeiten der Entwickler ein, Angebote frei zu kommunizieren und zu bewerben und Verträge direkt abzuschließen, unter anderem durch die Erhebung verschiedener Gebühren.



Alphabets Maßnahmen zur Verhinderung von Self-Preferencing

Die Kommission hat ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet, um festzustellen, ob Alphabets Anzeige von Google-Suchergebnissen zu einem Self-Preferencing in Bezug auf die vertikalen Suchdienste von Google (z. B. Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden Diensten führen kann.


Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen, die Alphabet zur Einhaltung des EU-DSGVO ergriffen hat, möglicherweise nicht gewährleisten, dass Dienste von Drittanbietern, die auf der Google-Suchergebnisseite erscheinen, im Vergleich zu Alphabets eigenen Diensten fair und diskriminierungsfrei behandelt werden, wie es Artikel 6 Absatz 5 des EU-DSGVO verlangt.



Einhaltung der Wahlmöglichkeiten der Nutzer durch Apple

Die Kommission hat ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, um zu prüfen, ob das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt, i) den Endnutzern die Möglichkeit zu geben, Softwareanwendungen auf iOS problemlos zu deinstallieren, ii) die Standardeinstellungen auf iOS problemlos zu ändern und iii) den Nutzern Auswahlbildschirme zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, einen alternativen Standarddienst wie einen Browser oder eine Suchmaschine auf ihren iPhones auszuwählen.

Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen von Apple, einschließlich der Gestaltung des Auswahlbildschirms des Webbrowsers, die Nutzer daran hindern könnten, ihre Auswahl an Diensten innerhalb des Apple-Ökosystems wirklich auszuüben, was einen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 3 des EU-DSGVO darstellt.


Metas Modell „Zahlung oder Zustimmung“

Schließlich hat die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet, um zu prüfen, ob das kürzlich eingeführte "Bezahlen oder Einverständnis"-Modell für Nutzer in der EU mit Artikel 5 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes vereinbar ist, der vorschreibt, dass Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, wenn sie beabsichtigen, deren personenbezogene Daten über verschiedene Kernplattformdienste hinweg zu kombinieren oder zu verwenden.



Die Kommission ist besorgt, dass die binäre Wahl, die Meta mit dem Modell „Zahlung oder Zustimmung“ auferlegt, keine echte Alternative für den Fall bietet, dass die Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilen, wodurch das Ziel, die Anhäufung personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu verhindern, nicht erreicht wird. 

Weitere Überprüfungen und Maßnahmen

Die Kommission unternimmt auch andere Schritte, um Fakten und Informationen zu sammeln und zu klären, ob:

- Amazon möglicherweise seine eigenen Markenprodukte im Amazon Store unter Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 5 DMA bevorzugt,
- und Apples neue Gebührenstruktur und andere Bedingungen für alternative App-Stores und den Vertrieb von Apps aus dem Internet (Sideloading) möglicherweise den Zweck seiner Verpflichtungen nach Artikel 6 Absatz 4 DSGVO unterlaufen.


Die Kommission hat außerdem fünf Anordnungen zu erlassen, die sich  an AlphabetAmazonAppleMeta und Microsoft richten. Darin werden sie aufgefordert, Unterlagen aufzubewahren, die zur Beurteilung der Einhaltung der DMA-Verpflichtungen herangezogen werden könnten, um verfügbare Beweise zu sichern und eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten.

Schließlich hat die Kommission Meta eine Fristverlängerung von sechs Monaten gewährt, um der Interoperabilitätsverpflichtung (Artikel 7 DMA) für Facebook Messenger nachzukommen. Die Entscheidung stützt sich auf eine spezielle Bestimmung in Artikel 7 Absatz 3 DSGVO und folgt einem begründeten Antrag von Meta. Facebook Messenger unterliegt weiterhin allen anderen DMA-Verpflichtungen.


Nächste Schritte

Die Kommission will das heute eröffnete Verfahren innerhalb von 12 Monaten abschließen. Falls die Untersuchung dies rechtfertigt, wird die Kommission die betroffenen Gatekeeper über ihre vorläufigen Ergebnisse informieren und die Maßnahmen erläutern, die sie zu ergreifen gedenkt oder die die Gatekeeper ergreifen sollten, um die Bedenken der Kommission wirksam auszuräumen.




Maßnahmen für bessere Praktika in der EU

Brüssel, 20. März 2024 - Hochwertige Praktika sind für junge Menschen eine wertvolle Gelegenheit, um Berufserfahrung zu sammeln, neue Kompetenzen zu erwerben und schließlich einen guten Arbeitsplatz zu finden. Arbeitgebern bieten sie die Möglichkeit, Fachkräfte zu finden, auszubilden und dauerhaft einzustellen. Ein hochwertiges Praktikum erfordert faire und transparente Arbeitsbedingungen und angemessene Lerninhalte. Der Qualitätsrahmen der EU für Praktika aus dem Jahr 2014 enthält 21 Qualitätsgrundsätze für hochwertige Lern- und Arbeitsbedingungen.


Die Kommission hatte bei der Bewertung der entsprechenden Ratsempfehlung 2023 festgestellt, dass die Empfehlung sich positiv auf die Qualität von Praktika in der EU ausgewirkt hat. Allerdings ermittelte die Kommission auch Verbesserungsbedarf, und sowohl die Konferenz zur Zukunft Europas als auch das Europäische Parlament haben die Kommission aufgefordert, Maßnahmen für bessere Praktika zu ergreifen. Die Kommission ergreift heute Maßnahmen und schlägt vor, die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in der EU, unter anderem in Bezug auf Vergütung, Inklusivität und Qualität der Praktika, zu verbessern.


Die Initiative umfasst Folgendes: einen 
Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika und  einen Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika, um Fragen der Qualität und der Inklusivität, wie Vergütung und Zugang zum Sozialschutz, Rechnung zu tragen Laut den jüngsten verfügbaren Daten gab es 2019 schätzungsweise 3,1 Millionen Praktikantinnen und Praktikanten in der EU. Rund die Hälfte aller absolvierten Praktika (1,6 Millionen) waren bezahlt.


Stärkung der Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten
Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, gute Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten durchzusetzen und gegen Scheinpraktika vorzugehen. Der Richtlinienvorschlag umfasst folgende wichtige Bestandteile: den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, um sicherzustellen, dass alle Praktikantinnen und Praktikanten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung, genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden, es sei denn, es liegen objektive Gründe wie unterschiedliche Aufgaben, ein geringeres Maß an Verantwortung, eine geringere Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und Ausbildungsanteil vor die Verhinderung von Scheinpraktika durch Kontrollen und Inspektionen, wobei die Mitgliedstaaten die


Dauer als Anhaltspunkt verwenden und von den Unternehmen Informationen über Zahl, Dauer und Arbeitsbedingungen ihrer Praktika anfordern können die Möglichkeit für Arbeitnehmervertretungen, im Namen von Praktikantinnen und Praktikanten tätig zu werden, um deren Rechte zu schützen die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Möglichkeiten für Praktikantinnen und Praktikanten zu schaffen, Missbrauch und schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen.


Fairere und inklusivere Praktika
Die verstärkte Empfehlung des Rates gilt für alle Praktikantinnen und Praktikanten unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus, d. h. auch für Praktika, die im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung vorgesehen oder für bestimmte Berufe vorgeschrieben sind. Die überarbeitete Empfehlung des Rates umfasst folgende wichtige Bestandteile: Empfehlung einer fairen Vergütung für Praktikantinnen und Praktikanten Gewährleistung des Zugangs von Praktikantinnen und Praktikanten zum Sozialschutz, einschließlich eines angemessenen Versicherungsschutzes gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats .

Benennung eines Mentors/einer Mentorin, um Praktikantinnen und Praktikanten gezielte Unterstützung und Beratung zu bieten Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Praktika durch gezielte Ansprache von Personen aus benachteiligten Verhältnissen und die Bereitstellung barrierefreier Arbeitsplätze für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung Möglichkeit von Hybrid- und/oder Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass Praktikantinnen und Praktikanten die erforderliche Ausrüstung erhalten Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche Berufsberatung und Anreize für Praktikumsanbieter, Praktikantinnen und Praktikanten im Anschluss an das Praktikum eine feste Stelle anzubieten.


Diese neuen Elemente ergänzen die bereits existierende Empfehlung zu einem Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr 2014, die unter anderem klare Praktikumsausschreibungen, eine schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen vor Praktikumsantritt, die Vermeidung übermäßig langer oder wiederholter Praktika, eine angemessene Lernerfahrung als zentralen Bestandteil, Arbeitsschutzaspekte und die Förderung der späteren Anerkennung vorsah.


Nächste Schritte
Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten erörtert. Nach Annahme der Richtlinie durch die gesetzgebenden Organe müssen die Mitgliedstaaten sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Empfehlung wird dem Rat zur Erörterung und Annahme vorgelegt. Anschließend wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen und sie auffordern, sie regelmäßig über nationale Initiativen, Reformen, bewährte Verfahren und Statistiken zu informieren.

Website der Kommission zu Praktika

Europäisches Jahr der Kompetenzen

Eurobarometer-Umfrage zu Praktika


Unterstützungspaket der Kommission für Landwirtinnen und Landwirte in der EU

Brüssel, 18. März 2024 - Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie sich der Verwaltungsaufwand für bäuerliche Betriebe in der EU verringern lässt und sie mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen bekommen. Auch die Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten werden von einer größeren Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Normen profitieren.

Das Papier wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Es wird auf der nächsten Rats-Tagung der Landwirtschaftsministerinnen und –minister am 24. und 25. März erörtert. Extremes Wetter und Folgen der geopolitischen Veränderung Die Landwirte sind mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert. Die extremen Wetterereignisse (Dürren und Überschwemmungen) häufen sich, mit den entsprechenden Folgen für die Produktion und die Einnahmen der Betriebe.

Der groß angelegte russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat nach wie vor einen starken Einfluss auf die Märkte und die Margen der Landwirte. Zudem hat das erste Jahr der Umsetzung der GAP-Strategiepläne deutlich gemacht, dass gezielte Anpassungen erforderlich sind, um eine wirksame Umsetzung der Pläne sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Die Kommission steht in regelmäßigem Kontakt mit Vertretern des Agrarsektors und hat in den vergangenen Jahren immer wieder unterstützende Maßnahmen ergriffen. So gab es beispielsweise in den Jahren 2022 und 2023 jeweils ein Unterstützungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro für die Bäuerinnen und Bauern. Vorschlag mit Blick auf die Konditionalitäten (GLÖZ) Der Legislativvorschlag ist eine direkte und ausgewogene Antwort auf hunderte Forderungen, die von Vertretern der
Landwirte und Mitgliedstaaten eingegangen sind. Er ergänzt die bereits laufenden kurzfristigen Maßnahmen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Um eine berechenbarere und pragmatischere Politik zu gewährleisten, die keine jährlichen Ausnahmeregelungen und unverhältnismäßigen Aufwand seitens der Landwirte erfordert, schlägt die Kommission auf Antrag der Mitgliedstaaten und der Landwirte vor, diese Konditionalitäten zu ändern: GLÖZ 8 zu nichtproduktiven Merkmalen: Die Landwirte in der EU müssen bestehende Landschaftselemente auf ihrem Land erhalten, sind aber nicht mehr verpflichtet, einen Mindestanteil ihres Ackerlands für nichtproduktive Flächen wie Brachflächen aufzuwenden.

Stattdessen können sie auf freiwilliger Basis beschließen, einen Anteil ihres Ackerlands nichtproduktiv zu halten – oder neue Landschaftselemente (wie Hecken oder Bäume) einzurichten.  – und erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Öko-Regelung, die alle Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen anbieten müssen. Alle Landwirte in der EU werden Anreize erhalten, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die der biologischen Vielfalt förderlich sind, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.

GLÖZ 7 zur Fruchtfolge: Die Landwirte in der EU werden diese Anforderung erfüllen können, indem sie je nach den Bedingungen, mit denen sie konfrontiert sind, und wenn ihr Land beschließt, die Möglichkeit der Anbaudiversifizierung in ihren GAP-Strategieplan aufzunehmen, entweder rotieren oder ihre Kulturen diversifizieren. Die Flexibilität bei der Anbaudiversifizierung anstelle der Fruchtfolge wird es Landwirten, die von regelmäßigen Dürren oder übermäßigen Niederschlägen betroffen sind, ermöglichen, diese Anforderung leichter zu erfüllen.  

GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen: Die Mitgliedstaaten werden angesichts ihrer nationalen und regionalen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund zunehmender Wetterschwankungen viel mehr Flexibilität bei der Festlegung dessen, was sie als sensible Zeiträume definieren und welche Verfahren zur Erfüllung dieser Anforderung zulässig sind, haben. Dazu kommen noch eine Reihe weiterer Vorschläge, gezielte Ausnahmen bei Fruchtfolge und Dauergrünland etwa.

Begriffsklärung: GLÖZ Um eine Einkommensbeihilfe zu bekommen, müssen Landwirtinnen und Landwirte die Konditionalitäts-Anforderungen einhalten. Dabei handelt es sich um zwei Arten von Anforderungen: eine Reihe von „gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsführung“, die sich beispielsweise auf Umweltvorschriften stützen, sowie neun umwelt- und klimafreundliche Normen. Letztere werden als GLÖZ-Standards bezeichnet, d. h. „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“.

Die 2021 festgelegten Standards richten sich auf folgende Ziele: Erhaltung eines bestimmten Anteils von Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche (GLÖZ 1) Schutz von Feuchtgebieten und Torfgebieten
(GLÖZ 2) Erhaltung der organischen Substanz des Bodens und der Bodenstruktur durch ein Verbot der Verbrennung von Ackerstauben
(GLÖZ 3) Schutz des Wassers vor Verschmutzung durch Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
(GLÖZ 4) Verhinderung der Bodenerosion durch einschlägige Verfahren
(GLÖZ 5) Schutz des Bodens durch Festlegung von Anforderungen an die Mindestbodenbedeckung
(GLÖZ 6) Erhaltung des Bodenpotenzials durch Fruchtfolge
(GLÖZ 7) Erhaltung nichtproduktiver Flächen und Landschaftselemente und Sicherstellung der Erhaltung von Landschaftselementen, z. B. durch ein Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln
(GLÖZ 8) Schutz von umweltsensiblem Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten
(GLÖZ 9).

Auswirkungen auf die Umweltziele der GAP
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Vereinfachungsvorschläge sorgfältig genug abgestimmt sind und darauf ausgerichtet sind, ein hohes Maß an Umwelt- und Klimazielen in der derzeitigen GAP (Gemeinsame Argargpolitik der EU) aufrechtzuerhalten. Der Vorschlag der Kommission für eine gezielte Überprüfung bestimmter Konditionalitäten in der 
Verordnung über die GAP-Strategiepläne sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit, die Rolle der GAP bei der Unterstützung des Übergangs der europäischen Landwirtschaft zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beizubehalten, den Erwartungen der Landwirte und der Mitgliedstaaten und dem Ziel einer raschen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.

 

EU-Lieferkettenrichtlinie passiert den Rat der Mitgliedsstaaten trotz Enthaltung Deutschlands
Unternehmen erhalten Planungssicherheit durch Einigung

 

Parlament und EU-Staaten einig über europäischen Raum für Gesundheitsdaten

Brüssel, 15. März 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten geeinigt. Er soll den Bürgerinnen und Bürgern volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben, um eine bessere Gesundheitsversorgung in ihrem Land und der gesamten EU zu erhalten. Zudem wird ein solider Rechtsrahmen für die Bereitstellung von Daten für die Forschung und im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen.


EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hatte den entsprechenden Kommissionsvorschlag im Mai 2022 vorgestellt. Sie begrüßte die Einigung: „Der europäische Raum für Gesundheitsdaten wird es Patientinnen und Patienten ermöglichen, Gesundheitsdaten wie ihre Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen mit Krankenhäusern und Ärzten innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen, wenn sie dies wünschen. Gleichzeitig wird er das Potenzial von Gesundheitsdaten für die Entwicklung innovativer und lebensrettender Behandlungen und Geräte sowie für eine bessere Gestaltung der Gesundheitspolitik freisetzen. Dies geht einher mit starken Datenschutz- und Sicherheitsgarantien.“


Klare Regeln zur Nutzung von Gesundheitsdaten
Die von den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung über einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space, EHDS) enthält klare Regeln für die Nutzung von Gesundheitsdaten für eine bessere Gesundheitsversorgung, Forschung, Innovation und Politikgestaltung. Die neuen Vorschriften werden das Potenzial nutzen, das der sichere Austausch, die sichere Nutzung und die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten bietet, und gleichzeitig die uneingeschränkte Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU gewährleisten.


Nach den neuen Vorschriften haben die Bürgerinnen und Bürger unmittelbaren und einfachen Zugang zu ihren digitalen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten. Angehörige der Gesundheitsberufe werden Zugang zu den Patientenakten haben, wenn dies für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht.


Der EHDS schafft auch einen soliden Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und öffentliche Gesundheit. Die Daten werden dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen und personalisierte Arzneimittel zu entwickeln, aber auch die Krisenvorsorge unter strengen Bedingungen für die Datensicherheit und den Zugang zu Daten sowie die Achtung der Grundrechte zu verbessern.


Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen. Sie wird dann je nach Anwendungsfall und Datentyp in unterschiedlichen Phasen anwendbar sein.


Verteidigung: 2 Mrd. Euro für Forschung, Munitionsproduktion und gemeinsame Beschaffung

 Brüssel, 15. März 2024 - Die europäische Verteidigungsindustrie kann ihre Produktionskapazität für Munition bis Ende 2025 auf 2 Millionen Stück pro Jahr hochfahren. Das ist möglich, weil die EU-Kommission 500 Millionen Euro bereitstellt, die im Rahmen des Gesetzes zur Unterstützung der Munitionsproduktion (Act in Support of Ammunition Production, ASAP) vorgesehen sind. „Zwei Milliarden Euro werden jetzt in verteidigungsbezogene Forschung und Entwicklung, Munitionsproduktion und gemeinsame Beschaffung investiert“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

„Dies sind wichtige Schritte, um mehr, besser, gemeinsam und europäisch zu investieren. Sie zeigen das Potenzial des kürzlich vorgeschlagenen Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und tragen zu unseren Bemühungen um die Unterstützung der Ukraine bei. Und die EU löst ihr Versprechen ein, die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung zu stärken.“


Arbeitsprogramme und zwei Ausschreibungen
Die EU-Kommission hat außerdem das Arbeitsprogramm für das Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (European Defence Industry Reinforcement through common procurement act, EDIRPA) und das vierte Jahresarbeitsprogramm des Europäischen Verteidigungsfonds (European Defence Fund, EDF) vorgestellt.  


In diesem Rahmen hat sie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern mit einem Gesamtvolumen von 310 Millionen Euro veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 25. Juli 2024. Eine weitere Ausschreibung betrifft Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Verteidigung mit einem Gesamtbudget von 1,1 Milliarden Euro. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 5. November 2024.


Ziel: Produktion von 2 Mio. Munitionshülsen im Jahr Mit der Unterstützung von ASAP soll Europa bis Ende 2025 eine jährliche Produktionskapazität von 2 Millionen Munitionshülsen erreichen. Die Kommission hat die Bewertung im Rahmen der ASAP-Verordnung in Rekordzeit abgeschlossen und 31 Projekte ausgewählt, um die europäische Industrie bei der Steigerung ihrer Munitionsproduktion und -bereitschaft zu unterstützen.


Die ausgewählten Projekte decken fünf Bereiche ab: Sprengstoffe, Pulver, Granaten, Flugkörper sowie Prüfung und Zertifizierung der Wiederaufbereitung. Die Projekte werden mit 513 Millionen Euro aus den Haushalten der EU und Norwegens finanziert. Diese Mittel werden durch Kofinanzierung zusätzliche Investitionen der Industrie mobilisieren, so dass sich die Gesamtinvestitionen in die Lieferkette auf rund 1,4 Milliarden Euro belaufen. Besonderes Augenmerk auf Engpass-bedrohte Komponenten ASAP konzentriert sich auf Pulver und Sprengstoffe, die Engpässe bei der Herstellung von Munitionshülsen darstellen, und wird etwa drei Viertel des Programms für diese Bereiche bereitstellen.


Das Programm wird Projekte unterstützen, die die jährliche Produktionskapazität um mehr als 10.000 Tonnen Pulver und um mehr als 4.300 Tonnen Sprengstoff erhöhen. Zu diesem Zweck wird die Union 248 Millionen Euro in die Produktionskapazitäten für Pulver und 124 Millionen Euro in die Produktionskapazitäten für Sprengstoffe investieren. Dank der bereits ergriffenen Maßnahmen wird die europäische Jahresproduktionskapazität für 155-mm-Granaten im Januar 2024 bereits 1 Million pro Jahr erreichen.


Die im Rahmen von ASAP geförderten Unternehmen und ihre Lieferketten sind über die gesamte Europäische Union verteilt. Unterstützt werden sowohl die Stärkung bestehender als auch der Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Die abgeschlossenen Projekte werden die Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit der Verteidigungsindustrie der Union verbessern und eine schnellere Versorgung mit Munition und Flugkörpern in Europa gewährleisten. Die Finanzhilfevereinbarungen mit den ausgewählten Antragstellern werden voraussichtlich im Mai 2024 unterzeichnet.


310 Millionen Euro für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern
Mit der Verabschiedung des Arbeitsprogramms für das Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) und dem Start der entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen schafft die Kommission erstmals Anreize für die Mitgliedstaaten, gemeinsam Verteidigungsgüter zu beschaffen. Dabei geht es um die Güter, die den dringendsten und kritischsten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere denjenigen, die durch Russlands Aggression gegen die Ukraine noch verstärkt wurden.


Die Bündelung der Nachfrage schafft Vorhersehbarkeit und damit Anreize für unsere Industrie, ihre Produktionskapazitäten auszubauen, und wird die Interoperabilität der nationalen Streitkräfte verbessern. Mit einem Gesamtbudget von 310 Millionen Euro wird das EDIRPA-Arbeitsprogramm die gemeinsame Beschaffung in drei Bereichen unterstützen: Munition (z. B. Handfeuerwaffen, Artilleriemunition, Mörser, Raketen), Luft- und Raketenabwehr und Plattformen und Ersatz von Altsystemen (z. B. Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Unterstützungssysteme, Soldatensysteme, Drohnen).


Diese Finanzierungsprioritäten wurden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festgelegt, um den dringenden Verteidigungsbedarf zu decken und die Verteidigungsvorräte aufzustocken. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 25. Juli 2024. 1,1 Milliarden Euro zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten Um sicherzustellen, dass Europa bei Verteidigungstechnologie und -innovation an der Spitze bleibt, hat die Kommission das vierte Jahresarbeitsprogramm des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) angenommen und die entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.


Damit werden zusätzliche 1,1 Milliarden Euro bereitgestellt, darunter 225 Millionen Euro zur Unterstützung von Innovationen und Neugründungen im Verteidigungsbereich durch spezielle Maßnahmen im Rahmen des EU-Programms für Verteidigungsinnovation (EUDIS). Die Finanzierungsprioritäten werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vereinbart und berücksichtigen Verteidigungstechnologien und den Bedarf an Fähigkeiten sowie neue Bedrohungen, die durch das veränderte Sicherheitsumfeld verstärkt werden.


Mit dem EEF-Arbeitsprogramm 2024, das 32 Aufforderungsthemen umfasst, werden Projekte in wichtigen Verteidigungsbereichen finanziert, darunter die Abwehr von Hyperschallraketen, die Entwicklung einer Reihe unbemannter Fahrzeuge in der Luft und am Boden sowie die Gewährleistung einer sicheren Weltraumkommunikation.


Es bereitet den Boden für Verteidigungssysteme der nächsten Generation, wie Hubschrauber und mittelgroße Frachtflugzeuge. Darüber hinaus bietet das Arbeitsprogramm Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Innovation im Verteidigungsbereich und der Integration durch das EU-Innovationsprogramm für den Verteidigungsbereich (EUDIS) mit Mitteln für einen EUDIS Business Accelerator und Matchmaking-Möglichkeiten mit Investoren. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 5. November 2024.


DSA, Werbung und KI: EU-Kommission eröffnet Verfahren und fordert Informationen von Plattformen und Suchmaschinen

Brüssel, 14. März 2024 - Die EU-Kommission überprüft, ob Plattformen und Suchmaschinen das Gesetz über Digitale Dienste einhalten. Gegen AliExpress hat sie ein förmliches Verfahren eingeleitet und prüft, ob das Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen hat. LinkedIn muss der Kommission Informationen über möglicherweise gezielte Werbung auf der Grundlage sensibler Daten schicken.


Bing, Google Search, Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X müssen weitergehende Informationen vorlegen, wie sie Risiken im Zusammenhang mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) eindämmen.


Ali Express Die Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob AliExpress gegen das Gesetz über digitale Dienstleistungen (DSA) verstoßen hat. Es geht um mehrere Bereiche, die mit dem Management und der Minderung von Risiken, der Moderation von Inhalten und dem internen Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden, der Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit von Händlern und dem Datenzugang für Forscher zusammenhängen.


Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift weder dem Ergebnis des Verfahrens noch anderen Verfahren vor, die die Kommission möglicherweise gemäß anderen Artikeln des DSA einleitet.


LinkedIn
In einem förmlichen Auskunftsersuchen soll LinkedIn nähere Angaben darüber geben, wie der Dienst das Verbot einhält, Werbung auf der Grundlage von Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu präsentieren. LinkedIn muss außerdem informieren, wie es sicherstellt, dass seinen Nutzern alle erforderlichen Transparenzanforderungen für Anzeigen zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform muss die geforderten Informationen bis zum 5. April 2024 vorlegen.


Auskunftsersuchen über generative KI-Risiken
Die Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) förmliche Auskunftsersuchen an Bing und Google Search (Sehr große Online-Suchmaschinen, Very Large Online Search Engines, VLOSE) sowie an Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X (Sehr große Online-Plattformen, Very Large Online Platforms, VLOP) gerichtet. Die Kommission fordert diese Dienste auf, mehr Informationen über ihre jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken vorzulegen: hier geht es z.B. um so genannte „Halluzinationen", bei denen KI falsche Informationen liefert, um die virale Verbreitung von Deepfakes sowie die automatische Manipulation von Diensten, die Wähler in die Irre führen kann.


Die Kommission fordert außerdem Informationen und interne Dokumente zu den Risikobewertungen und Maßnahmen zur Risikominderung. Hier geht es um Auswirkungen generativer KI auf Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler Inhalte, den Schutz der Grundrechte, geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz von Minderjährigen, das psychische Wohlbefinden, den Schutz personenbezogener Daten, den Verbraucherschutz und das geistige Eigentum.

Die Fragen beziehen sich sowohl auf die Verbreitung als auch auf die Erstellung von generativen KI-Inhalten. Die betroffenen Unternehmen müssen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 5. April 2024 für Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz von Wahlen und bis zum 26. April 2024 für die übrigen Fragen übermitteln.


- EU schafft Blaupause für vertrauenswürdige KI in der ganzen Welt
- Vertragsverletzungsverfahren: Entscheidungen zu Deutschland

EU schafft Blaupause für vertrauenswürdige KI in der ganzen Welt
Brüssel, 13. März 2024 - Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das Gesetz über die Künstliche Intelligenz (KI) angenommen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte das eindeutige Votum: „Es wird Europas fantastischem Potential an Talenten zugutekommen und eine Blaupause für vertrauenswürdige KI in der ganzen Welt schaffen.“ EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu


„Die KI-Akte ist das Ergebnis jahrelanger Vorbereitungen, Konsultationen und Verhandlungen, einschließlich des historischen 38-stündigen abschließenden Trilogs im Dezember. Während des gesamten Prozesses haben wir den Sonderinteressen und Lobbyisten widerstanden, die forderten, große KI-Modelle von der Verordnung auszuschließen. Das Ergebnis ist eine ausgewogene, risikobasierte und zukunftssichere Verordnung.“


Breton betonte, dass das KI-Gesetz die notwendige Transparenz herstellt und sicherstellt, dass die Entwickler Informationen mit den vielen KMU entlang der Wertschöpfungskette teilen. „Das KI-Gesetz wird eine Startrampe für EU-Startups sein, die das globale Rennen um vertrauenswürdige KI anführen. Er wird es den europäischen Bürgern und Unternehmen ermöglichen, KI "made in Europe" sicher und vertrauensvoll zu nutzen.“


Ziel der neuen Verordnung Ziel der neuen Vorschriften ist es, vertrauenswürdige KI in Europa und darüber hinaus zu fördern, indem sichergestellt wird, dass KI-Systeme die Grundrechte, die Sicherheit und die ethischen Grundsätze achten und die Risiken sehr leistungsfähiger und wirkungsvoller KI-Modelle angehen. Die Verordnung wurde von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit 523 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen gebilligt.


Risikobasierter Ansatz
Die neuen Vorschriften werden in allen Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer zukunftssicheren Definition von KI unmittelbar und in gleicher Weise angewandt. Sie folgen einem risikobasierten Ansatz: Minimales Risiko Die große Mehrheit der KI-Systeme fällt in die Kategorie des minimalen Risikos. Anwendungen mit minimalem Risiko wie KI-gestützte Empfehlungssysteme oder Spam-Filter werden von einem Freipass und fehlenden Verpflichtungen profitieren, da diese Systeme nur ein minimales oder gar kein Risiko für die Rechte oder die Sicherheit der Bürger darstellen. Auf freiwilliger Basis können sich die Unternehmen jedoch zu zusätzlichen Verhaltenskodizes für diese KI-Systeme verpflichten.


Hohes Risiko
KI-Systeme, die als risikoreich eingestuft werden, müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter Systeme zur Risikominderung, eine hohe Qualität der Datensätze, die Protokollierung von Aktivitäten, eine ausführliche Dokumentation, klare Benutzerinformationen, menschliche Aufsicht und ein hohes Maß an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit. Regulatorische Sandkästen werden verantwortungsvolle Innovationen und die Entwicklung von konformen KI-Systemen erleichtern.


Kritische Infrastrukturen
Beispiele für solche risikoreichen KI-Systeme sind bestimmte kritische Infrastrukturen, z. B. in den Bereichen Wasser, Gas und Strom, medizinische Geräte, Systeme zur Bestimmung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen oder zur Rekrutierung von Personen oder bestimmte Systeme, die in den Bereichen Strafverfolgung, Grenzkontrolle, Rechtspflege und demokratische Prozesse eingesetzt werden. Darüber hinaus gelten biometrische Identifizierungs-, Kategorisierungs- und Emotionserkennungssysteme ebenfalls als hochriskant.


Unannehmbares Risiko
KI-Systeme, die eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte der Menschen darstellen, werden verboten. Dazu gehören KI-Systeme oder -Anwendungen, die das menschliche Verhalten manipulieren, um den freien Willen des Nutzers zu umgehen, wie z. B. Spielzeug mit Sprachassistenz, das gefährliches Verhalten von Minderjährigen fördert, oder Systeme, die ein "Social Scoring" durch Regierungen oder Unternehmen ermöglichen, sowie bestimmte Anwendungen der vorausschauenden Polizeiarbeit.


Darüber hinaus werden einige Anwendungen biometrischer Systeme verboten, z. B. Systeme zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und einige Systeme zur Kategorisierung von Personen oder zur biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit zu Strafverfolgungszwecken in öffentlich zugänglichen Räumen (mit engen Ausnahmen).


Spezifisches Transparenzrisiko
Beim Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots sollten sich die Nutzer bewusst sein, dass sie mit einer Maschine interagieren. Deep Fakes und andere KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden, und die Nutzer müssen informiert werden, wenn biometrische Kategorisierungs- oder Emotionserkennungssysteme verwendet werden.

Darüber hinaus müssen die Anbieter ihre Systeme so gestalten, dass synthetische Audio-, Video-, Text- und Bildinhalte in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können.


Strafen
Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit Geldstrafen rechnen. KI für allgemeine Zwecke Mit dem KI-Gesetz werden spezielle Vorschriften für KI-Modelle für allgemeine Zwecke eingeführt, die für Transparenz entlang der Wertschöpfungskette sorgen werden. Für sehr leistungsfähige Modelle, die systemische Risiken darstellen könnten, wird es zusätzliche verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf das Risikomanagement und die Überwachung schwerwiegender Vorfälle sowie die Durchführung von Modellevaluierungen und Tests mit gegnerischen Systemen geben.


Diese neuen Verpflichtungen werden durch Verhaltenskodizes operationalisiert, die von der Industrie, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen zusammen mit der Kommission entwickelt werden.


Neues Office für Künstliche Intelligenz
Was die Verwaltung betrifft, so werden die zuständigen nationalen Marktaufsichtsbehörden die Umsetzung der neuen Vorschriften auf nationaler Ebene überwachen, während die Einrichtung eines neuen europäischen AI-Offices innerhalb der Europäischen Kommission die Koordinierung auf europäischer Ebene sicherstellen wird. 

Das neue Office für Künstliche Intelligenz wird auch die Umsetzung und Durchsetzung der neuen Vorschriften für allgemeine KI-Modelle überwachen. Zusammen mit den nationalen Marktaufsichtsbehörden wird das Amt für künstliche Intelligenz die erste Stelle auf der Welt sein, die verbindliche Vorschriften für künstliche Intelligenz durchsetzt, und soll daher zu einem internationalen Bezugspunkt werden. Für allgemeine Modelle wird ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten eine zentrale Rolle spielen, indem es Warnungen zu systemischen Risiken herausgibt und zur Klassifizierung und Prüfung der Modelle beiträgt.


Weitere Schritte
Die Verordnung unterliegt noch einer abschließenden Prüfung durch Juristen und Sprachwissenschaftler und wird voraussichtlich noch vor Ende der Legislaturperiode endgültig verabschiedet (im Rahmen des so genannten Korrigendumverfahrens). Das Gesetz muss auch vom Rat förmlich gebilligt werden.


Das KI-Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und wird zwei Jahre später uneingeschränkt anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen: Verbote treten nach sechs Monaten in Kraft, die Governance-Regeln und die Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle gelten nach 12 Monaten und die Regeln für KI-Systeme – eingebettet in regulierte Produkte – gelten nach 36 Monaten.


Vertragsverletzungsverfahren: Entscheidungen zu Deutschland
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren vier Entscheidungen gegen Deutschland gefällt. Die Verfahren betreffen den Schutz von Vögeln und deren Lebensräume, Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen, den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie die vollständige Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.


Schutz von Vögeln und deren Lebensräumen
Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz von 500 wild ebenden Vogelarten in der EU und ist für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung. Deutschland hat für fünf Vogelarten keine Ausweisung der geeignetsten Gebiete als besondere Schutzgebiete vorgenommen und damit kein ausreichend kohärentes Netz solcher Gebiete geschaffen. Darüber hinaus wurden noch keine Erhaltungsmaßnahmen für 220 von 742 bestehenden Schutzgebieten festgelegt.


Deutschland hat ferner das Schutzgebiet „Unterer Niederrhein“, in dem die Zahl der geschützten Vogelarten erheblich zurückgegangen ist, nicht ausreichend geschützt. Nach Ansicht der Kommission reichen die von Deutschland innerhalb und außerhalb des Netzes der Schutzgebiete ergriffenen Maßnahmen bislang nicht aus, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Das hat zu einem deutlichen Rückgang der Populationen geschützter Vogelarten geführt.


Die Kommission übermittelt daher ein Aufforderungsschreiben an Deutschland. Eine Reaktion auf die Beanstandungen muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Annahme von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen Lärm ist - nach der Luftverschmutzung - die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle. Deshalb hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, den Anteil der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen bis 2030 um 30 Prozent (im Vergleich zu 2017) zu senken.


Die Richtlinie über Umgebungslärm soll die menschliche Gesundheit schützen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Lärmbelastung zu bewerten, damit die Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen verbindlicher Aktionspläne die besten Lösungen auswählen können. Seit der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom Oktober 2017 hat Deutschland die erforderlichen Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. Es fehlen jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die (schätzungsweise 16.000) Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen.
Die Kommission richtet daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Deutschland, das nun zwei Monate Zeit hat, um zu reagieren und die vorgebrachten Mängel zu beheben.  


Einhaltung der grenzüberschreitenden justiziellen Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl  
Der Europäische Haftbefehl wurde zum 1. Januar 2004 eingeführt und ersetzt die langwierigen Auslieferungsverfahren, die zuvor zwischen den EU-Mitgliedstaaten galten. Die Kommission hatte im Februar 2021 ein erstes Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet. Nach Prüfung der Antworten gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Deutschland die Bestimmung über die fakultativen Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.


Darüber hinaus hat Deutschland die Bestimmung über die Lage der gesuchten Person in Erwartung der Entscheidung zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls hinsichtlich der Möglichkeit der vorübergehenden Überstellung der gesuchten Person nicht umgesetzt. Die Kommission richtet daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Deutschland. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren.


Vollständige Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen bildet den Rechtsrahmen für den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Stromerzeugung, Heizung, Kühlung und Verkehr in der EU. Die Richtlinie war bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. 

Nach der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens im Juli 2021 hatte die Kommission im Mai 2022 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet, weil das Land die Richtlinie nicht umgesetzt und insbesondere weder eine vollständige Entsprechungstabelle noch ein erläuterndes Dokument übermittelt hatte, aus denen hervorgeht, wie die einzelnen Bestimmungen der Richtlinie umgesetzt wurden.

Nach den Erläuterungen Deutschlands hat die Kommission nun entschieden, eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten, weil die Richtlinie noch immer nicht vollständig umgesetzt ist. Deutschland muss nun binnen zwei Monaten reagieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Weitere Informationen Die Vertragsverletzungsverfahren im März 2024 nach Politikfeldern


- Wasserqualität: Neue Methodik zur Messung von Mikroplastik im Trinkwasser und Nutzung von behandeltem Abwasser für die Bewässerung
- So werfen wir weniger Essen und Kleidung weg

Wasserqualität
Brüssel, 11. März 2024 - Damit die EU-Staaten Informationen über Mikroplastik im Wasser verlässlicher sammeln können, hat die Europäische Kommission eine standardisierte Messmethode beschlossen. Auch zur sicheren Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung hat sie einen delegierten Rechtsakt angenommen.

EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius erklärte: „Wir wollen sicher sein, dass das Wasser, das wir verwenden - vom Trinkwasser bis zur Bewässerung - stets den höchstmöglichen Sicherheitsstandards entspricht. Dank der heute angenommenen Standards können die Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen, dass ihr Trinkwasser sorgfältig auf das Vorhandensein von Mikroplastik überwacht wird, dass jegliches aufbereitete Abwasser sicher ist und die übermäßige Wasserentnahme begrenzt wird.“ Die harmonisierte, standardisierte Methodik wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Informationen über das Vorhandensein von Mikroplastik in ihrer Wasserversorgungskette zu sammeln.

Dies wird den Vergleich und die Interpretation von Überwachungsergebnissen erleichtern. Derzeit wenden die Mitgliedstaaten eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden an. Der Rechtsakt über die Wiederverwendung von Wasser legt fest, wie die nationalen Behörden Pläne zur Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Abwasser zur Bewässerung erstellen sollten. Dazu gehören zum Beispiel Methoden zur Ermittlung von Gefahren.
Ausführliche Meldung zum Thema mit ausführlichen Informationen und Links


So werfen wir weniger Essen und Kleidung weg
Mehr als 72 Millionen Tonnen Textilien und Lebensmittel werden jährlich in der EU weggeworfen. Pro Kopf ist jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger jährlich für 131 kg Lebensmittelabfälle verantwortlich und für 13 kg Müll bestehend aus Kleidung und Schuhen. Schätzungen zufolge werden weltweit weniger als ein Prozent aller Textilien zu neuen Produkten recycelt.  Die Europäische Kommission legte im Juli 2023 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfall-Verordnung vor. Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren und damit die EU-Fortschritte hinsichtlich der UN-Sustainable-Development Goals voranzutreiben.


Die Kommission schlägt vor, bereits bei der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln bis 2030 zehn Prozent weniger Abfall zu produzieren. Auch der durch Verbraucherinnen und Verbraucher produzierte Abfall soll bis dahin weniger werden und insgesamt um 30 Prozent geringer ausfallen. Als Vergleichswert soll der jährliche Durchschnitt aus den Jahren 2020 bis 2022 dienen.

Europaabgeordnete fordern ambitioniertere Ziele
Der Umweltausschuss fordert eine umfangreichere Reduzierung von Lebensmittelabfällen als von der Kommission bis 2030 vorgesehen: 20 Prozent bei Produktion und Verarbeitung sowie 40 Prozent bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Außerdem sprechen sich die Europaabgeordneten für eine Prüfung weiterer Maßnahmen aus. Gefordert werden langfristigere Ziele bis 2035 und eine Abfallreduzierung von jeweils 30 und 50 Prozent.


Die federführende Berichterstatterin des Umweltausschusses, Anna Zalewska (EKR, PL), beschreibt die geplanten Maßnahmen wie folgt: „Wir bieten gezielte Lösungen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung, etwa die Förderung von "hässlichem" Obst und Gemüse, die Überwachung unlauterer Marktpraktiken, die Klärung von Datumsangaben und die Spende nicht verkaufter, aber genießbarer Lebensmittel. Bei Textilien schließen wir Schlupflöcher, indem wir auch Nicht-Haushaltsprodukte, Teppiche und Matratzen sowie den Verkauf über Online-Plattformen einbeziehen. Außerdem fordern wir ein Ziel für die Reduzierung von Textilabfällen und eine Überwachung exportierter Alttextilien.“


Hersteller müssen sich auch um Textilmüll kümmern  Gelten soll dies für Textilprodukte wie Kleidung und Accessoires, Decken, Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe, Matratzen und Teppiche sowie Produkte, die textilverwandte Materialien wie Leder, rekonstituiertes Leder, Gummi oder Kunststoff enthalten. Abweichend vom Vorschlag der Kommission sollen dies bereits 18 Monate nach in Kraft treten der neuen Richtlinie gelten.


Die Kommission hatte für die Umsetzung noch 30 Monate vorgesehen. Am 13. März werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Straßburg über die Position des Umweltausschusses abstimmen. An einer weiteren Ausarbeitung und möglichen Verabschiedung neuer Regeln wird das neugewählte Parlament nach der Europawahl am 9. Juni arbeiten.


Politische Einigung der EU-Gesetzgeber: Stärkung der gemeinsamen Abwehr von Cyber-Bedrohungen

European Union, 2021
Brüssel, 6. März 2024 - Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung zum Cyber-Solidaritätsakt, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben. Die neue Gesetzgebung wird die Solidarität auf EU-Ebene stärken, um Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle besser erkennen, vorbereiten und darauf reagieren zu können.  „Der Cyber-Solidaritätsakt ist ein entscheidender Schritt zur Schaffung eines europäischen Cyber-Schutzschildes“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

„Damit verfügt Europa nun über ein europäisches Cyber-Sicherheitswarnsystem, um Cyber-Bedrohungen schneller zu erkennen, und über einen europäischen Cyber-Solidaritätsmechanismus, um angegriffene Mitgliedstaaten zu unterstützen. Mit der Europäischen Cyber-Solidaritätsakte verbessern wir die operative Zusammenarbeit im Cyberbereich auf europäischer Ebene. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“


Außerdem haben die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der EU-Kommission und der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) ein neues Handbuch veröffentlicht dazu, wie die Integrität von Wahlen aus Sicht der Cybersicherheit geschützt werden kann.

Der Cyber-Solidaritätsakt umfasst drei Maßnahmen:
- Erstens die Einrichtung eines europäischen Cybersicherheitswarnsystems, das aus einem Netz nationaler und grenzüberschreitender Cyber-Drehkreuze besteht. Es nutzt moderne Instrumente und Infrastrukturen wie künstliche Intelligenz und fortgeschrittene Datenanalyse, um Cyberbedrohungen und -vorfälle rasch zu erkennen.


Diese Infrastruktur wird den Behörden und anderen zuständigen Stellen ein Lagebild in Echtzeit vermitteln, so dass sie wirksam auf solche Bedrohungen und Vorfälle reagieren können. Im April 2023 wurden zwei Konsortien von Mitgliedstaaten gebildet, die im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ gemeinsam Zuschüsse für den Betrieb und den Start einer Pilotphase solcher Instrumente und Infrastrukturen beschaffen und erhalten sollen.


- Zweitens wird mit dem Rechtsakt auch ein Mechanismus für Cybersicherheits-Notfälle geschaffen, der die Bereitschaft und die Reaktionsfähigkeit auf erhebliche und großflächige Cybervorfälle verbessern wird. Der Mechanismus wird drei Hauptbereiche unterstützen: Vorbeugende Maßnahmen: Koordinierung von Tests zur Vorbereitung von Einrichtungen, die in kritischen Sektoren, einschließlich Gesundheit und Energie, tätig sind, im Hinblick auf mögliche Schwachstellen.


Neue EU-Cybersicherheitsreserve: Sie besteht aus Krisenreaktionsdiensten vertrauenswürdiger Anbieter, die bereit sind, auf Ersuchen von Mitgliedstaaten, Organen, Einrichtungen oder Agenturen der Europäischen Union oder eines Drittlandes, das mit dieser spezifischen Maßnahme im Rahmen des Programms "Digitales Europa" assoziiert ist, bei bedeutenden oder groß angelegten Cybersicherheitsvorfällen einzugreifen.


Finanzielle Unterstützung für gegenseitige Hilfe: Unterstützung eines Mitgliedstaats, der einem anderen Mitgliedstaat technische Hilfe leistet, der von einem bedeutenden oder groß angelegten Vorfall im Bereich der Cybersicherheit betroffen ist. Drittens sieht der Vorschlag die Einrichtung eines europäischen Mechanismus zur Überprüfung von Vorfällen im Bereich der Cybersicherheit vor, mit dem erhebliche oder weitreichende Vorfälle nach deren Eintreten überprüft und bewertet werden sollen, um Empfehlungen zur Verbesserung der Cybersicherheitslage der EU zu geben.


Nächste Schritte
Die gestern Abend erzielte Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell genehmigt werden. Nach seiner förmlichen Verabschiedung wird der Cyber-Solidaritätsakt am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Europawahl: Handbuch zur Cybersicherheit veröffentlicht Außerdem haben die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der EU-Kommission und der EU-Agentur für Cybersicherheit (European Network and Information Security Agency, ENISA), ein neues Handbuch zum Schutz der Integrität von Wahlen aus Sicht der Cybersicherheit erstellt.


Seit den Europawahlen im Jahr 2019 hat sich die Bedrohungslandschaft verschärft, die Wahlprozesse wurden technologisch weiterentwickelt. Daher sind die wichtigsten Elemente dieser Ausgabe: eine aktualisierte Bedrohungslandschaft für Wahlen, neue und überarbeitete Fallstudien, bewährte Verfahren für die Cybersicherheit und eine Untersuchung potenzieller Bedrohungen durch neue Technologien, die die Widerstandsfähigkeit von Wahlen beeinträchtigen könnten, nämlich ausländische Einmischung und Informationsmanipulation (FIMI, englisch), Desinformation in den sozialen Medien, künstliche Intelligenz und „deep fakes“ (tiefgehende Fälschungen).


Die neue Ausgabe des Kompendiums enthält Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, Maßnahmen und nützliche Tipps für den Umgang mit potenziellen Cybervorfällen während des gesamten Wahlprozesses. Dazu gehören bewährte Verfahren in den Bereichen Informationsaustausch, Sensibilisierung und Schulung, Risikomanagement, Unterstützung der Cybersicherheit für Kampagnen, Parteien und Kandidaten sowie Technologie für die elektronische Stimmabgabe.

Strategie und Programm für die EU-Verteidigungsindustrie vorgelegt

European Union 2018
Brüssel, 5. März 2024 - Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat einen hochintensiven Konflikt auf unseren Kontinent zurückgebracht. Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben jetzt die erste Strategie für die Verteidigungsindustrie auf EU-Ebene vorgelegt (EDIS), kombiniert mit einem ersten Legislativvorschlag zur Umsetzung dieser Strategie (EDIP). Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken. Dafür müssen die Mitgliedstaaten mehr, besser, gemeinsam und europäisch investieren.

Eine stärkere und reaktionsfähigere europäische Verteidigungsindustrie wird den Mitgliedstaaten und letztlich den EU-Bürgern zugutekommen. Gleiches gilt für die wichtigsten Partner der EU, einschließlich der NATO und der Ukraine. Strukturelle Verteidigungsbereitschaft statt Krisenreaktionsmodus Exekutiv-Vize-Präsidentin Margrethe Vestager sprach von einer Reaktion darauf, wie sich das Sicherheitsparadigma in Europa verändert. 


„Unsere Verteidigungsausgaben fließen in zu viele verschiedene Waffensysteme, die in erster Linie von außerhalb der EU erworben werden. Jetzt, da die Verteidigungshaushalte in allen Mitgliedstaaten stark steigen, sollten wir besser, also vor allem gemeinsam investieren und europäisch investieren. Dies wird uns in die Lage versetzen, von einem Krisenreaktionsmodus zu einer strukturellen Verteidigungsbereitschaft überzugehen. Und zwar in einer Weise, die die Ukraine eng einbindet.“


Auch HRVP Josep Borrell betonte, dass Europa mehr und koordiniert in Verteidigung investieren muss. „Eine starke, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige europäische Verteidigungsindustrie ist ein strategisches Gebot und eine Vorbedingung, um unsere Verteidigungsbereitschaft zu verbessern.“ Industrie-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: „Heute demonstriert die Europäische Union erneut ihre feste Entschlossenheit und ihr Engagement, ihre Verteidigung und Unterstützung für die Ukraine zu verstärken.“


Details zu EDIS (European Defence Industrial Strategy)
Die Strategie enthält eine Reihe von Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen: Effizientere kollektive Verteidigungsnachfrage der Mitgliedstaaten, beruhend auf bestehenden Instrumenten und Initiativen (CDP, CARD, SSZ). Anreize für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Beschaffung; Verfügbarkeit aller Verteidigungsgüter unter allen Umständen und in jedem Zeithorizont. Unterstützung für Investitionen der Mitgliedstaaten und der europäischen Verteidigungsindustrie in die Entwicklung und Markteinführung modernster Verteidigungstechnologien und -fähigkeiten von morgen.


Maßnahmen, dass die EDTIB auch in Krisenzeiten über die notwendigen Mittel verfügt;
- Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie aus dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten;
- Kultur der Verteidigungsbereitschaft in allen Politikbereichen, v.a. Überprüfung der Darlehenspolitik der Europäischen Investitionsbank in diesem Jahr;
- Ausbau engerer Beziehungen zur Ukraine und ihrer Verteidigungsindustrie;
- Zusammenarbeit mit der NATO, mit unseren strategischen, gleichgesinnten und internationalen Partnern sowie eine engere Kooperation mit der Ukraine.


Die Mitgliedstaaten werden ersucht, sich an folgenden Indikatoren/Zielmarken zu orientieren: Der EU-interne Verteidigungshandel soll bis 2030 mindestens 35 Prozent des EU-Verteidigungsmarktes ausmachen;
- Die gemeinsame europäische Beschaffung soll bis 2030 auf mindestens 40 Prozent der Verteidigungsgüter steigen;
- Mitgliedstaaten sollen stetige Fortschritte bei der Beschaffung machen und bis 2030 mindestens 50 Prozent ihres Verteidigungsbudgets in der EU einsetzen, bis 2035 dann 60 Prozent.


Details zu EDIP (European Defence Industrial Programme)
Diese Gesetzgebungsinitiative soll eine Brücke bilden zwischen den kurzfristigen Sofortmaßnahmen (2023 angenommen und bis 2025 befristet) und einem stärker strukturell ausgerichteten und längerfristigen Ansatz. Das soll gewährleisten, dass die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung kontinuierlich unterstützt wird und sich die Industrie rasch an die neue Realität anpassen kann.


Das Programm umfasst sowohl finanzielle als auch regulatorische Aspekte. Es wird beispielsweise im Zeitraum 2025 bis 2027 insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt mobilisieren, um die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Es schlägt u.a. einen neuen Rechtsrahmen vor für eine stärkere und einfachere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, außerdem ein EU-weites System, das den ständigen Zugang zu allen erforderlichen Verteidigungsgütern in Europa ermöglicht.

Fragen und Antworten

Factsheet zum EDIS

Factsheet zum EDIP

Europäisches Programm für die Verteidigungsindustrie

Europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie



 

Noch 100 Tage bis zur Europawahl am 9. Juni – auch in Nordrhein-Westfalen 

Brüssel/Duisburg, 1. März 2024 - Am 9. Juni ist es soweit: Die Europawahl in Deutschland entscheidet darüber, welche 96 Abgeordneten ins Europaparlament einziehen dürfen. In diesem Jahr dürfen erstmals auch Deutsche ab 16 Jahren wählen – darunter auch die jungen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.


Die Wahl des Europäischen Parlaments stellt die Weichen für die Zukunft Europas: Diese wichtige EU-Institution wählt die neue EU-Kommission und entscheidet über neue Gesetzgebung und den EU-Haushalt. 

Dabei vertritt das Parlament als transnationale Kammer die Interessen aller EU-Bürgerinnen und -Bürger und wird als einziges EU-Organ direkt von ihnen gewählt.


Nutze deine Stimme: Nur wer wählt, kann mitentscheiden

In keinem anderen EU-Land werden mehr Europaabgeordnete gewählt als in Deutschland – 96 der bald 720 Abgeordneten aus 27 Mitgliedsstaaten kommen aus der Bundesrepublik. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl in Deutschland keine Sperrklausel, sodass auch kleinere Parteien Sitze erhalten können. 

In allen Mitgliedsstaaten Europas wird zwischen dem 6. und 9. Juni gewählt – in Deutschland findet die Wahl am 9. Juni statt. Wer verhindert ist, kann in Deutschland schon jetzt Briefwahlunterlagen bei der lokalen Wahlbehörde beantragen

Jede Stimme ist wichtig. Deshalb wirbt das Europäische Parlament unter dem Slogan „Nutze deine Stimme“ europaweit für die Stimmabgabe.




Europawahl in Deutschland: Mehr als 64 Millionen Stimmberechtigte – erstmals auch 16- und 17-Jährige dabei

In Deutschland können bei der Europawahl am 9. Juni laut einer vorläufigen Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bis zu 64,9 Millionen Deutsche sowie weitere EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Stimme abgeben. Von den rund 60,9 Millionen deutschen Wahlberechtigten sind rund 4,8 Millionen potenzielle Erstwählerinnen und Erstwähler. 

Das sind über eine Million mehr als bei der vergangenen Wahl vor fünf Jahren (2019: 3,7), weil in diesem Jahr aufgrund einer Änderung des Europawahlgesetzes erstmals auch 16- und 17-Jährige wahlberechtigt sind.

Bei der Europawahl 2019 lag die Wahlbeteiligung in Deutschland laut Ergebnissen der repräsentativen Wahlstatistik insgesamt bei 61,4 Prozent. Bei den 60- bis 69-Jährigen war sie demnach mit 66,4 Prozent am höchsten. Im Vergleich dazu gaben nur 57 Prozent der Erst- und Jungwählerinnen und -wähler ihre Stimme ab. 

Nordrhein-Westfalen hatte eine Wahlbeteiligung von 61,4 Prozent und lag damit im Bundesländervergleich 5,0 Prozentpunkte hinter dem Spitzenreiter Saarland (66,4 Prozent). Bei den 18- bis 20-jährigen Wahlberechtigten lag die Beteiligung bei 59,0 Prozent, bei den 60- bis 69-Jährigen waren es 65,4 Prozent. 

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl übrigens keine Wahlkreise. Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin werden die Ergebnisse der Europawahl aber auch für Bundesländer und Kreise bzw. kreisfreie Städte veröffentlicht. 




Aufgaben der Europäischen Union

Die Europäische Union hat mit ihren Entscheidungen jeden Tag direkten Einfluss auf das Leben der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Vom Verbraucherschutz über Migration und Klimaschutz bis zur Sicherung des Friedens werden bei der EU wichtige Eckpunkte des Zusammenlebens und Alltags verhandelt, die für alle Mitgliedsstaaten gelten. 

In Zeiten diverser globaler Herausforderungen ist es deshalb wichtiger denn je, EU-weit gemeinsame Lösungen zu finden und durch die Wahl das Zusammenleben in Europa aktiv mitzugestalten. 




Alle Informationen für die Wahlentscheidung 

Das Europäische Parlament stellt einen umfassenden Überblick für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die sich vor der Wahl informieren möchten. So finden sich wichtige Fakten, Grafiken und mehr auf europawahl.eu sowie besonders für Schulen auf eu-on-tour.eu

Fragen rund um die Zuständigkeiten der EU, des Europäischen Parlaments und zur Europawahl werden auf diesen Seiten erklärt. Die vorläufigen und finalen Ergebnisse der Wahl werden ab dem 9. Juni hier veröffentlicht. Zudem können sich Wählerinnen und Wähler per Mail an die Stimmabgabe erinnern lassen.



Aufmerksamkeit erhöhen 

Für alle Engagierten, die dabei helfen wollen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, finden sich online auf gemeinsamfuer.eu/de auch Infomaterial und Tipps. So kann jede und jeder auf Social Media oder im eigenen Umkreis, die Aufmerksamkeit für die Wahl erhöhen – der passende Hashtag lautet #NutzeDeineStimme / #UseYourVote. 


Medienbriefing Europawahl am 1. März ab 14 Uhr

Interessierte Medien können am 1. März ab 14 Uhr an einem Online-Pressebriefing „100 Tage bis zur Europawahl“ teilnehmen. Die Europaabgeordneten Sven Simon (CDU), Helmut Scholz (Die Linke), Daniel Freund (Grüne) und Gaby Bischoff (SPD) geben einen Ausblick auf die Wahl und stellen Reformvorschläge für die EU vor. Nach Anmeldung an presse-berlin@ep.europa.eu senden wir Ihnen den Einwahllink.   

Weitere Informationen 

Zahl der Abgeordneten per Land, Wahltag, Wahlalter, Sperrfristen (Infografik, PDF)

Praktische Informationen zur Europawahl in Deutschland auf europawahl.eu


Verbesserung der EU-Führerscheinvorschriften für mehr Verkehrssicherheit
Fahrtüchtigkeit: Mitgliedstaaten entscheiden, ob ärztliche Untersuchung erforderlich ist,

Selbstbewertung der Fahrtauglichkeit Zweijährige Mindest-Probezeit für Fahranfänger Führerscheine auf dem Smartphone - Abgeordnete sprechen sich für einen digitalen Führerschein aus

Brüssel, 28. Februar 2024 - Digitale Führerscheine, Selbstbewertung der Fahrtauglichkeit und bessere Wahrnehmung von Fußgängern gehören zu den am Mittwoch vorgeschlagenen Verbesserungen der EU-Führerscheinregeln. Angesichts von über 20.000 Verkehrstoten jährlich in der EU spricht sich das Parlament für eine Reform der EU-Führerscheinvorschriften aus. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.


Sicherere Straßen für alle Verkehrsteilnehmer
Die Abgeordneten wollen, dass Autofahrer besser auf reale Fahrsituationen vorbereitet sind und sich der Risiken bewusst sind, insbesondere für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Kinder, Radfahrer und Nutzer von E-Scootern. Die Führerscheinprüfungen sollen daher Aspekte wie Fahren bei Schnee und Eis, sichere Handynutzung beim Fahren, den toten Winkel, Fahrassistenzsysteme und das sichere Öffnen der Autotüren abdecken.


Gültigkeit von Führerscheinen und Gesundheitsprüfungen
Die Abgeordneten waren sich einig, dass Führerscheine für Motorräder und Pkw mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse fünf Jahre gültig sein sollten. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für ältere Personen - wie von der Kommission vorgeschlagen - lehnen sie ab, um Diskriminierung zu vermeiden und ihr Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten.


Die Abgeordneten unterstützen die Möglichkeit, dass Fahrer ihre Fahrtüchtigkeit selbst bewerten, wobei die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, bei der u.a. das Sehvermögen und mögliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fahrer überprüft werden.

Die Abgeordneten fordern jedoch von den EU-Regierungen nationale Sensibilisierungskampagnen, mit deren Hilfe das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die körperlichen bzw. geistigen Anzeichen geschärft werden soll, die dazu führen können, dass eine Person beim Führen eines Fahrzeugs eine Gefahr darstellt. Fahranfänger und begleitete Fahrer Fahranfänger müssten eine Probezeit von mindestens zwei Jahren absolvieren, während der sie bestimmten Beschränkungen unterworfen wären, wie z.B. strengeren Alkoholbegrenzungen während des Fahrens und strengeren Strafen für unsicheres Fahrverhalten, so die Abgeordneten.


Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, haben sich die Abgeordneten außerdem darauf geeinigt, 18-Jährigen den Erwerb eines Führerscheins für Lkw oder Busse mit bis zu 16 Fahrgästen zu ermöglichen, sofern sie im Besitz eines Befähigungsnachweises sind. Darüber hinaus sollen auch 17-Jährige einen Pkw- oder Lkw-Führerschein machen können, wenn sie von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden, heißt es in dem Entwurf.


Digitaler Führerschein
Um den EU-Binnenmarkt zu unterstützen, sprechen sich die Abgeordneten für die Einführung eines digitalen Führerscheins aus, der auf einem Mobiltelefon abrufbar und dem physischen Führerschein völlig gleichwertig ist. EP-Berichterstatterin Karima Delli (Grüne, FR): „Heute hatte das Europäische Parlament die Gelegenheit, die Straßenverkehrssicherheit in Europa zu verbessern und dem Ziel, bis 2050 keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, näher zu kommen, sowie einen verstärkten Rahmen zu schaffen, um alle vor Verkehrsunfällen zu schützen. Die Vorschriften beinhalten fakultative medizinische Untersuchungen bei der Ausstellung oder Erneuerung eines Führerscheins und strengere Bestimmungen für Fahranfänger."


Nächste Schritte
Der Entwurf der Vorschriften für den EU-Führerschein wurde mit 339 Ja-Stimmen, 240 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen angenommen und stellt den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dar. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni wieder aufgenommen werden.


Renaturierung von 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen der EU – auch in Nordrhein-Westfalen sollen Naturflächen wiederhergestellt werden 

 27. Februar 2024 - EU-Staaten müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherstellen  Über 80 Prozent der Lebensräume in der EU sind in schlechtem Zustand Auch geschädigte Flächen in Nordrhein-Westfalen sollen in einen guten Zustand versetzt werden Bestimmungen für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen vorübergehend aussetzbar  


Nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Davon soll auch Nordrhein-Westfalen profitieren. Das EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich Europäisches Parlament und Rat geeinigt haben, sorgt für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten. Es trägt zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU bei und sorgt für mehr Ernährungssicherheit.


Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent der Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten (von Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von schlechtem in guten Zustand versetzen; bis 2040 sollen es 60 Prozent sein, bis 2050 sogar 90 Prozent.  Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf
Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen. 


Landwirtschaftliche Ökosysteme Um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: beim Index der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Außerdem müssen sie auf einen höheren Feldvogelindex hinwirken, da sich am Vogelbestand gut ablesen lässt, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt ist. Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, die Emissionen im Agrarbereich zu verringern.


Die EU-Staaten müssen deshalb mindestens 30 Prozent der entwässerten Torfgebiete bis 2030 wiederherstellen (mindestens ein Viertel muss wiedervernässt werden), bis 2040 sollen es 40 Prozent, bis 2050 50 Prozent sein (wobei mindestens ein Drittel wiedervernässt werden muss). Die Wiedervernässung bleibt für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig. Wie vom Parlament gefordert, ist in dem Gesetz eine Notbremse vorgesehen. Das heißt, dass die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können, wenn dadurch die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu erzeugen.


Entwicklung von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert in Deutschland
In Deutschland hat die Intensivierung der Landwirtschaft nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz (BnF) dazu geführt, dass Flächen mit vielfältiger und extensiver Nutzung zurückgegangen sind. Solche Flächen verfügen in der Regel über eine höhere Artenvielfalt und bieten auch seltenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Daher sind naturnahe Landschaftselemente sowie extensiv genutzte Flächen in der Agrarlandschaft für den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung.  


Als sogenannte Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert gelten unter anderem artenreiches Magergrünland, extensiv bewirtschaftete Äcker oder Weinberge sowie Brachen. Landschaftselemente wie Gräben, Feldgehölze oder Trockenmauern werden ebenfalls dazugezählt.  In Deutschland lag der Anteil solcher Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert an der gesamten Landwirtschaftsfläche der Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi) zufolge 2022 bei 13,4 Prozent. Seit 2012 war dies ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte (2012: 13,1 Prozent).


Die LiKi ist eine Arbeitsgemeinschaft von Umweltfachbehörden, die die Kompetenzen der Länder und des Bundes für die Entwicklung, Pflege und Dokumentation von gemeinsamen umweltspezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren bündelt. In Nordrhein-Westfalen lag der Anteil im Jahr 2021 bei 12,9 Prozent, 2012 betrug er 12,8 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stagnierte der Wert (2020: 12,9 Prozent). Größer wurde der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert an der gesamten Landwirtschaftsfläche zwischen 2021 und 2022 lediglich in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.


Andere Ökosysteme Gefordert wird in den Vorschriften auch ein Aufwärtstrend bei mehreren Indikatoren für Waldökosysteme und die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem mindestens 25 000 Flusskilometer so renaturieren, dass die Flüsse an diesen Stellen wieder frei fließen, und dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpft. 


Europawahl 2024: Unionsbürgerinnen und -bürger auch in Deutschland wahlberechtigt

Wiesbaden, 27. Februar 2024 - Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, können an der Europawahl am 9. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger) teilnehmen.

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu „Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (
BGBl. I S. 213)). Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.  


Dekarbonisierung der Stahlproduktion von Arcelor Mittal: Beihilfemaßnahme genehmigt

Brüssel, 26. Februar 2024 - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Maßnahme genehmigt, die teilweise über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bereitgestellt wird. Mit der Beihilfe sollen ArcelorMittal Bremen und ArcelorMittal Eisenhüttenstadt („ArcelorMittal“) dabei unterstützt werden, einen Teil ihrer Stahlproduktion zu dekarbonisieren. An den beiden Standorten betreibt das Unternehmen derzeit drei Kohlehochöfen und vier Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von Rohstahl.


Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager sagte: „Die Dekarbonisierung der Schwerindustrie ist für den ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung. Diese 1,3 Milliarden Euro schwere deutsche Maßnahme ermöglicht es ArcelorMittal, seine Stahlproduktionsstandorte Bremen und Eisenhüttenstadt durch den Einsatz von Wasserstoff zu dekarbonisieren. Durch eine grünere Stahlerzeugung trägt sie dazu bei, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Gleichzeitig wird durch die Maßnahme sichergestellt, dass mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzt bleiben.“


Niederrhein-Azubis lernen EU kennen

Schüler, Unternehmer und Abgeordnete diskutieren bei IHK

Duisburg, Freitag, 23. Februar - Das Thema Europa lockte rund 90 Schüler am Freitag, 23. Februar, in die Niederrheinische IHK. Sie tauschten sich mit Unternehmern und Abgeordneten darüber aus, warum die EU so wichtig für die Region ist. Mit dabei: Michael Rademacher Dubbick, Beiratsvorsitzender von Krohne und Bernhard Osburg, Vorstandsvorsitzender von Thyssenkrupp Steel Europe sowie die beiden EU-Abgeordneten Jens Geier (SPD/S&D) und Stefan Berger (CDU/EVP).  


Am 9. Juni wird das Europäische Parlament neu gewählt. Damit viele Menschen wählen gehen, hat die IHK zwei Veranstaltungen ins Leben gerufen. Am 23. Februar in Duisburg und am 1. März in Goch sprechen Schüler mit Unternehmern und EU-Abgeordneten. „Vieles ist so selbstverständlich geworden, dass wir uns immer wieder vor Augen halten müssen, was die EU alles bewirkt“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger (Bildmitte) begrüßte die Schülerinnen und Schüler in der IHK. Fotos: Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski  


„Gemeinsam sind wir in der EU der drittgrößte Wirtschaftsraum der Welt. Offene Grenzen und eine einheitliche Währung machen nicht nur den Urlaub einfacher. Sie sorgen für unkomplizierten Handel und erleichtern es, im Ausland zu arbeiten oder zu studieren. Das ist ein Privileg, für das wir kämpfen müssen. Der Brexit hat uns gezeigt, was Abgrenzung für unseren Alltag bedeutet. Deshalb sind wir alle gefordert, den Wert von Europa deutlich zu machen. Gerade bei jungen Wählern “, so Dietzfelbinger weiter.    


Wie das konkret in der Praxis aussieht, erklärten Krohne-Beiratsvorsitzender Rademacher-Dubbick und TKSE-Vorstandsvorsitzender Osburg den Jugendlichen. Als Beispiel sprachen sie die Transformation der Duisburger Industrie an: Ohne die Unterstützung der Politik auch auf EU-Ebene könne aus grauem Stahl kein grüner Stahl werden. Fehlender Austausch würde Innovationskraft nehmen und Wachstum und Wohlstand einschränken. Das erklärten auch die Abgeordneten Jens Geier und Dr. Stefan Berger und betonten, dass die EU die Demokratie in Deutschland untermauert. Gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Schutz gegen radikale Strömungen.  


Für Berufsschüler Eric hat sich der Besuch in der IHK gelohnt: „Mir ist klar geworden, dass es auf kritische Fragen keine einfachen Antworten geben kann“, räumt der 20-Jährige ein. „Ich werde wählen gehen, da ich für die EU und ihre Freiheit bin und nicht möchte, dass sich Rechtsextremismus weiter aufbaut.“  

Für Europa: Rund 90 Schülerinnen und Schüler besuchten die IHK und diskutierten mit Unternehmern und EU-Abgeordneten.  

Die Schüler nutzten die Chance, die Politiker zu fragen, wofür die EU steht und warum es auf manche Fragen keine einfache Antwort gibt.  

Europäische Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Brüssel, 23. Februar 2024 - European Union 2018 Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen, was ein enormer Schlag für das Militär und die Verteidigung in Russland ist.


Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung. Sie wird die Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen, um eine wirksame Durchsetzung der Maßnahmen sicherzustellen. Dabei wird die Kommission ihre enge Zusammenarbeit mit Drittländern fortsetzen, um möglichen Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, entgegenzuwirken. Auch zwei Jahre nach dem brutalen Einmarsch Russlands in die Ukraine ist die Unterstützung der EU für die Ukraine und ihre Bevölkerung ungebrochen. Europa ist geeint und entschlossen, seine Werte und Grundprinzipien weiterhin zu verteidigen. Jeder einzelne Euro, den Russland nicht bekommt, ist ein Erfolg.


Das 13. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor: ERWEITERUNG DER SANKTIONSLISTE Mit diesem Paket wurde die Sanktionsliste in nie da gewesenem Umfang erweitert, und zwar um insgesamt 194 Einträge, davon 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen. Damit umfasst die EU-Sanktionsliste zur Unterstützung der Ukraine nun mehr als 2 000 Einträge.  Im Einzelnen enthält das Paket Folgendes: Sanktionen gegen den russischen Militär- und Verteidigungssektor: Mit den neuen Einträgen werden mehr als 140 Unternehmen und Einzelpersonen aus dem militärisch-industriellen Komplex Russlands getroffen, die unter anderem Raketen, Drohnen, Flugabwehrsysteme, Militärfahrzeuge, High-Tech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung herstellen.



Das Paket richtet sich insbesondere gegen Unternehmen, die mit verschiedenen Schlüsselkomponenten für Drohnen handeln. Die Kommission folgte dem zuvor erarbeiteten Ansatz, mit dem die betreffenden Unternehmen objektiv und schrittweise ermittelt werden. Hierzu wurden eindeutige Beweise aus verschiedenen Quellen in Verbindung mit Handels- und Zolldaten herangezogen. Aussenden eines starken Signals an die Unterstützer der russischen Kriegsanstrengungen: Neu in die Liste aufgenommen wurden zehn (russische) Unternehmen und Einzelpersonen, die sich daran beteiligen, Rüstungsgüter aus Nordkorea nach Russland zu bringen, der Verteidigungsminister des Landes und mehrere belarussische Unternehmen und Einzelpersonen, die die russischen Streitkräfte unterstützen.


Bekämpfung der Sanktionsumgehung: Neu in die Liste aufgenommen wurden aufgrund von Paralleleinfuhren verbotener Waren nach Russland auch ein russisches Logistikunternehmen und der Leiter des Unternehmens sowie ein dritter russischer Akteur, der an einer anderen Beschaffungsmaßnahme beteiligt war. Verschärfung der EU-Maßnahmen gegen die Besetzung und rechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland: Sechs Richter und zehn Beamte in den besetzten ukrainischen Gebieten wurden in die Liste aufgenommen.


Sanktionierung von Verletzungen von Kinderrechten: Darüber hinaus stehen auf der Liste nun auch 15 Einzelpersonen und zwei Einrichtungen, die sich an der Verschleppung und der militärischen Indoktrination ukrainischer Kinder, auch in Belarus, beteiligen.


HANDELSMAẞNAHMEN
Mit diesem Paket bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, Russland daran zu hindern, sensible westliche Technologie für sein Militär zu erwerben. Unbemannte Luftfahrzeuge oder Drohnen sind für den Krieg in der Ukraine von zentraler Bedeutung. Mit diesem Sanktionspaket werden Unternehmen gelistet, die Russland mit wichtigen Drohnenkomponenten versorgen, und es werden Sanktionen in bestimmten Sektoren verhängt, um Schlupflöcher zu stopfen und die Kriegsführung mit Drohnen zu erschweren. Eindeutige Beweise aus verschiedenen Quellen in Verbindung mit Handels- und Zolldaten haben dazu geführt, dass 27 weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern in die Liste der Einrichtungen aufgenommen wurden, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands zusammenarbeiten (Anhang IV).


Für diese Unternehmen gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten.  Im Einzelnen enthält das Paket Folgendes: Aufnahme von 17 weiteren russischen Unternehmen, die an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Elektronikbauteilen für den militärisch-industriellen Komplex Russlands beteiligt sind. Aufnahme von vier Unternehmen aus China und jeweils einem aus Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine indirekt unterstützen, indem sie mit elektronischen Bauteilen hierfür handeln.


MAẞNAHMEN ZUR STÄRKUNG DER LUFTVERTEIDIGUNG
Zusätzlich zur Listung bestimmter Unternehmen, die Drohnenkomponenten an Russland verkaufen, werden mit diesem Paket weitere Ausfuhrverbote für solche Komponenten eingeführt. Im Einzelnen enthält das Paket Folgendes: Unter dieses umfassendere Verbot für Drohnenkomponenten fallen nun auch elektronische Transformatoren, Stromrichter und Induktionsspulen, die in Drohnen verbaut werden können. Mit den neuen Maßnahmen werden auch Aluminiumkondensatoren verboten, die militärisch genutzt werden können.


Neue EU-Behörde in Deutschland: Anti-Geldwäsche-Agentur kommt nach Frankfurt

 Brüsel, 22. Februar 2024 - Die neue Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) wird ihren Sitz in Frankfurt haben. Das haben das Europäische Parlament und der Rat, also die Mitgliedsstaaten, gestern (Donnerstag) beschlossen. Frankfurt hatte sich gegen andere mögliche Standorte in acht Mitgliedsstaaten durchgesetzt.

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, begrüßte die Entscheidung: „Mit der heutigen politischen Einigung über den Standort der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) werden die Verhandlungen über das von der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagene ehrgeizige Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche abgeschlossen. Zum ersten Mal werden alle Mitgliedstaaten an dieselben Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gebunden sein, und die AMLA wird eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften spielen.“


Bekämpfung von Geldwäsche Am 20. Juli 2021 hat die Kommission ein Legislativpaket im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) angenommen. Dieses Paket umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA-Verordnung).


Kommissarin McGuinness sagte zu den Aufgaben der AMLA: „Die neue Behörde wird Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen, die nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen koordinieren und bestimmte Finanzinstitute je nach ihrem Risikoniveau direkt beaufsichtigen.“ Neues Verfahren Die Sitze der dezentralen Agenturen wurden in der Vergangenheit in den meisten Fällen von den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei im Laufe der Zeit unterschiedliche Verfahren angewandt wurden.


In den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Juli 2022 wurde klargestellt, dass die Zuständigkeit für die Festlegung des Sitzes einer EU-Agentur nicht gemäß Artikel 341 AEUV bei den Mitgliedstaaten liegt, sondern vom Unionsgesetzgeber festgelegt werden sollte. In dem vorliegenden Fall sollten also das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Entscheidung treffen. Die AMLA ist der erste Fall, in dem diese Rechtsprechung angewandt wird.


Parlament und Rat einig über neue Regeln zur Luftqualität

Brüssel, 21. Februar 2024 - Neue Grenzwerte für Feinstaub und Co.: Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten auf neue Luftqualitätsnormen. Sie werden enger an die globalen Luftqualitätsleitlinien der WHO angeglichen, für Feinstaub wird der Jahresgrenzwert um mehr als die Hälfte gesenkt.


EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Dies wird insbesondere schutzbedürftigen Gruppen wie Kindern und älteren Menschen zugutekommen und uns unserem Ziel näherbringen: ein Europa, in dem die Umweltverschmutzung ein Thema der Vergangenheit ist und saubere Luft die Realität.“ Die nationalen und lokalen Behörden entscheiden selbst über die Maßnahmen, die sie ergreifen wollen, um die Luftqualitätsstandards zu erfüllen.


Gleichzeitig werden bestehende und neue EU-Politiken in den Bereichen Umwelt, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Innovation sowie in anderen Bereichen einen wesentlichen Beitrag leisten. Saubere Umgebungsluft bis 2030 Mit der 
überarbeiteten Luftqualitätsrichtlinie wird der Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff Feinstaub (PM2,5) um mehr als die Hälfte gesenkt. Eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen, um sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten, wird dazu beitragen, die EU in Synergie mit den Bemühungen um Klimaneutralität auf einen Kurs zu bringen, um bis spätestens 2050 das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft zu erreichen.


Die überarbeitete Richtlinie sieht vor, dass Menschen, die durch Luftverschmutzung gesundheitliche Schäden erleiden, im Falle eines Verstoßes gegen die EU-Luftqualitätsvorschriften Anspruch auf Entschädigung haben.  Sie wird auch für mehr Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz, wirksame Sanktionen und bessere Informationen der Öffentlichkeit über die Luftqualität sorgen. Die überarbeitete Richtlinie wird auch dafür sorgen, dass frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um sauberere Luft zu erreichen.


Wenn die Luftverschmutzung in den kommenden Jahren über den neuen Standards für 2030 liegt, müssen die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie auf dem richtigen Weg sind, die Rechtsvorschriften rechtzeitig einzuhalten, und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen und die Einhaltung bis 2030 sicherstellen. Unter bestimmten Umständen haben die Mitgliedstaaten möglicherweise mehr Zeit, um die neuen Standards zu erreichen.


Die Begründung für solche Fristverlängerungen muss auf einer fundierten Analyse beruhen. Nächste Schritte Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Hintergrund Luftverschmutzung ist die größte Umweltbedrohung für die Gesundheit und eine der Hauptursachen chronischer Krankheiten wie Schlaganfall, Krebs und Diabetes.


Empfindliche und gefährdete soziale Gruppen sind unverhältnismäßig stark betroffen. Etwa 300.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr und eine erhebliche Zahl nicht übertragbarer Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind auf Luftverschmutzung zurückzuführen. Die Luftverschmutzung ist nach wie vor die häufigste umweltbedingte Ursache für den frühzeitigen Tod in der EU. Die schlimmsten Schadstoffe sind Partikel, Stickstoffdioxid und Ozon. Verschmutzte Luft schadet auch der Umwelt und verursacht Versauerung, Eutrophierung und Schädigung von Wäldern, Ökosystemen und Kulturen.


Heute übersteigt die Eutrophierung die kritischen Belastungen in zwei Dritteln der Ökosystemgebiete in der gesamten EU. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Dienstleistungen, die sie für uns alle erbringt.

Weitere Informationen EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität



Europawahl 2024: Bis zu 64,9 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland

WIESBADEN, 21. Februar 2024 – Bei der zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland bis zu 64,9 Millionen Deutsche und weitere Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) wahlberechtigt sein, davon 33,3 Millionen Frauen und 31,7 Millionen Männer.

EU-Erklärung zum Tod Alexej Nawalnys: Russische Führung zur Rechenschaft ziehen

Brüssel, 20. Februar 2024 - Der Hohe Vertreter der Europäischen Union, Josep Borrell, hat den Tod Alexej Nawalnys nach dem gestrigen Treffen der für Außenpolitik zuständigen EU-Ministerinnen und Minister in einer Erklärung im Namen der EU verurteilt. Die Witwe des russischen Oppositionellen, Julia Nawalnaja, war zu dem Treffen nach Brüssel gereist.


"Die Europäische Union ist empört über den Tod des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, für den letztlich Präsident Putin und die russischen Behörden Verantwortung tragen. Heute haben wir Alexej Nawalnys Frau Julia Nawalnaja, ihren gemeinsamen Kindern, der Familie und Freunden sowie allen, die mit ihm für das Wohl ihres Landes gearbeitet haben, unser tiefstes Mitgefühl ausgesprochen“, heißt es in der Erklärung.


„Russland muss eine unabhängige und transparente internationale Untersuchung der Umstände des plötzlichen Todes Alexej Nawalnys ermöglichen. Die EU wird keine Mühen scheuen, gemeinsam mit unseren Partnern die politische Führung Russlands und die russischen Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Wir werden den Preis, den sie für ihre Handlungen zu zahlen haben, weiter erhöhen, auch durch Sanktionen. Auf der ganzen Welt haben sich die Menschen versammelt, um Alexej Nawalny zu gedenken. In Russland haben die Behörden vielerorts versucht, solche Zusammenkünfte zu verhindern, wobei hunderte Menschen inhaftiert wurden. Diese Menschen müssen unverzüglich freigelassen werden.“


Wiederholte Rufe nach Freilassung
In der Erklärung heißt es weiter: „Alexej Nawalny war furchtlos nach Russland zurückgekehrt, nachdem ein Mordversuch mit dem Nervenkampfstoff „Nowitschok“ auf ihn verübt worden war, der nach dem Chemiewaffenübereinkommen – dem die Russische Föderation als Vertragsstaat angehört – verboten ist. Nawalny verbüßte mehrere politisch motivierte Haftstrafen in einer Strafkolonie mit strengen Haftbedingungen in Sibirien. Er wurde dorthin verlegt, um ihn vom Rest der Welt zu isolieren.

Seine Familie konnte nur beschränkt mit ihm Kontakt aufnehmen. Seine Anwälte werden schikaniert und drei von ihnen befinden sich seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Wiederholt hat die Europäische Union Alexej Nawalnys Vergiftung und alle politisch motivierten Urteile gegen ihn, die aufgrund seiner legitimen politischen Tätigkeit und seiner legitimen Aktivität zur Korruptionsbekämpfung verhängt wurden, auf das Schärfste verurteilt und seine unverzügliche und bedingungslose Freilassung gefordert.

Sie hat Russland wiederholt aufgefordert, für Alexej Nawalnys Sicherheit und Gesundheit zu sorgen, unter anderem, indem sie sich an die Machthaber in Moskau gewandt hat, jedoch ohne Erfolg.“


Unglaublicher Mut und Hingabe
„Alexej Nawalny hat sein Leben lang unglaublichen Mut, Hingabe für sein Land und seine Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Entschlossenheit bei seiner Arbeit zur Korruptionsbekämpfung in ganz Russland gezeigt. Das hat im ganzen Land bei vielen Menschen Zuspruch gefunden. Deshalb haben Putin und sein Regime ihn gefürchtet, auch vor dem Hintergrund des anhaltenden rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der russischen Präsidentschaftswahl im März.


Alexej Nawalnys unerwarteter und erschütternder Tod ist ein weiterer Beleg für die immer schneller fortschreitende und systematische Unterdrückung in Russland. Die Europäische Union fordert Russland erneut auf, alle anderen politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen, darunter Juri Dmitrijew, Vladimir Kara-Murza, Ilja Jaschin, Alexej Gorinow, Lilia Tschanyschewa, Xenia Fadejewa, Alexandra Skotschilenko und Iwan Safronow.“

Weitere Informationen

Russland: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zum Tod Alexej Nawalnys


Zertifizierung der CO2-Entnahme: EU-Kommission begrüßt Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament

Brüssel, 20. Februar 2024 - Die EU-Kommission hat die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten über den ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen begrüßt. Dieser Zertifizierungsrahmen wird innovative CO2-Entnahmetechnologien und eine klimaeffiziente Landwirtschaft fördern, die zu den Klima-, Umwelt- und Null-Schadstoff-Zielen der EU beitragen. 


Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič sagte: „Unsere Anstrengungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen werden in Zukunft zunehmend von Technologie und Innovation sowie von der optimalen Nutzung natürlicher Kohlenstoffsenken abhängen. Die Entwicklung einer angemessenen Zertifizierung für CO2-Entnahmetechnologien und klimaeffiziente Landwirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um Anreize für neue Verfahren zu schaffen und diese zu belohnen. Die heutige Einigung bringt uns auf den Weg zu hochwertigen CO2-Entnahmetätigkeiten in ganz Europa.“


Dieser neue Rahmen wird der EU dabei helfen, Klimaneutralität zu erreichen, indem der CO2-Abbau und die klimaeffiziente Landwirtschaft zertifiziert werden, damit sie transparent und vertrauenswürdig sind, Grünfärberei verhindert und neue Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Wopke Hoekstra, Kommissar für Klimapolitik, erklärte: „CO2-Entnahmen und klimaeffiziente Landwirtschaft werden ein wichtiger Bestandteil unserer Bemühungen sein, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Mit diesem neuen freiwilligen europäischen Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen und klimaeffiziente Landwirtschaft werden wir neue wirtschaftliche Chancen für Land- und Forstwirte, Bauunternehmen und Innovatoren erschließen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir mit all diesen Interessenträgern zusammenarbeiten, um eine nachhaltigere Zukunft zu erreichen, in der Innovationen der ökologischen Verantwortung gerecht werden. Gemeinsam können wir ein innovatives Unternehmensumfeld schaffen, um in hochwertige CO2-Entnahmen zu investieren und diese einzuführen.“


EU-Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen
Die Einigung enthält Zertifizierungsvorschriften für: Klimaeffiziente Landwirtschaft, wie die Wiederherstellung von Wäldern und Böden und die Vermeidung von Bodenemissionen, die Wiedervernässung von Torfmooren, eine effizientere Nutzung von Düngemitteln und andere innovative landwirtschaftliche Verfahren; Industrielle CO2-Entnahmen, z. B. Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung, oder direkte CO2-Abscheidung und -Speicherung aus der Luft; Bindung von Kohlenstoff in langlebigen Produkten und Materialien wie Baustoffen auf Holzbasis oder Biokohle.


Die vorläufig vereinbarte Verordnung wird die Fähigkeit der EU verbessern, die Authentizität all dieser Formen der CO2-Entnahme zu quantifizieren, zu überwachen und zu überprüfen. Sie enthält insbesondere Vorschriften für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen, die die Einhaltung des EU-Rahmens nachweisen, sowie eine Reihe spezifischer Kriterien, um die hohe Qualität der CO2-Entnahmen sowie die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungsverfahrens sicherzustellen.


Mit den vereinbarten Kriterien wird sichergestellt, dass der CO2-Abbau korrekt quantifiziert wird; Kohlenstoff für einen vereinbarten langfristigen Zeitraum gespeichert wird (mindestens 35 Jahre für in Produkten gespeichertes Kohlenstoff); über bestehende Praktiken hinausgeht und den Status quo nicht nur belohnt; und zu umfassenderen Nachhaltigkeitszielen beiträgt, z. B. durch positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Es wird ein EU-Register eingerichtet, um ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf zertifizierte CO2-Entnahmen zu schaffen. Dies wird innerhalb von vier Jahren geschehen.


In der Zwischenzeit können die Register bestehender Zertifizierungssysteme verwendet werden. Die Verordnung sieht eine Priorisierung der zu entwickelnden Zertifizierungsmethoden vor. Auf dieser Grundlage wird die Kommission mit Unterstützung einer 
Expertengruppe für CO2-Entnahme ihre Arbeit zur Entwicklung glaubwürdiger und maßgeschneiderter Zertifizierungsmethoden für die verschiedenen Arten von CO2-Entnahmetätigkeiten fortsetzen.


Zertifizierte CO2-Entnahmen können die Grundlage für neue wirtschaftliche Möglichkeiten sein und durch private Systeme und die Unterstützung des öffentlichen Sektors monetarisiert werden und wirtschaftliche Vorteile mit Verbrauchern schaffen, die umweltfreundliche Verfahren belohnen wollen. Die klimaeffiziente Landwirtschaft wird neue Geschäftsmodelle für Land- und Forstwirte schaffen und dürfte erhebliche Vorteile für die biologische Vielfalt mit sich bringen. In der vereinbarten Verordnung wird auch der Einsatz langlebiger biobasierter Gebäudeprodukte gefördert, um Kohlenstoff über mehrere Jahrzehnte oder länger gebunden zu halten und so neue nachhaltige Gebäudetechniken zu fördern.


Was die finanzielle Unterstützung für Technologien zur Entfernung von CO2-Emissionen betrifft, so werden mit der Verordnung innovative private und öffentliche Finanzmittel, einschließlich Wirkungsfinanzierungen oder ergebnisbasierter öffentlicher Unterstützung, mobilisiert, da CO2-Entferner und CO2-Landwirte auf der Grundlage der zertifizierten Entnahmen und Emissionsreduktionen belohnt werden können. Sie wird auch das Neue Europäische Bauhaus unterstützen, indem die CO2-Speicherkapazität biobasierter und energieeffizienter Baumaterialien anerkannt wird.


Die Kommission wird den CO2-Abbau weiterhin über verschiedene Programme wie den Innovationsfonds, die gemeinsame Agrarpolitik, den Fonds für regionale Entwicklung, das LIFE-Programm und das Programm Horizont Europa ( einschließlich der Mission „Ein Boden-Deal für Europa“) finanzieren.


Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Einigung nun förmlich bestätigen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.


DSA: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok ein

Brüssel, 19. Februar 2024 - Ob TikTok möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat, überprüft die Europäische Kommission und hat dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet. Insbesondere geht es um Jugendschutz, Transparenz bei Werbung, Datenzugang für Forscher sowie Risikomanagement in Bezug auf süchtig machendes Design und schädliche Inhalte.

„Die Sicherheit und das Wohlergehen der Online-Nutzer in Europa sind entscheidend“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „TikTok muss die von ihm angebotenen Dienste genau unter die Lupe nehmen und die Risiken, die sie für seine Nutzer - ob jung oder alt - darstellen, sorgfältig prüfen. Die Kommission wird nun eine eingehende Untersuchung durchführen, ohne dem Ergebnis vorzugreifen.“


Auf der Grundlage der bisher durchgeführten vorläufigen Untersuchung, einschließlich einer Analyse des von TikTok im September 2023 übermittelten Risikobewertungs-Berichts sowie der Antworten von TikTok auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission (zu 
illegalen Inhalten, zum Schutz Minderjähriger und zum Datenzugang), hat die Kommission beschlossen, ein förmliches Verfahren gegen TikTok nach dem Gesetz über digitale Dienste einzuleiten.


Das Verfahren wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren: Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Bewertung und Abmilderung systemischer Risiken im Hinblick auf tatsächliche oder vorhersehbare negative Auswirkungen, die sich aus der Gestaltung des TikTok-Systems ergeben, einschließlich algorithmischer Systeme, die Verhaltenssüchte fördern und/oder sogenannte "Kaninchenloch-Effekte" verursachen können.


Eine solche Bewertung ist erforderlich, um potenziellen Risiken für die Ausübung des Grundrechts auf körperliches und geistiges Wohlbefinden, für die Achtung der Rechte des Kindes sowie für die Auswirkungen auf Radikalisierungsprozesse entgegenzuwirken.

Darüber hinaus sind die diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen, insbesondere die von TikTok verwendeten Tools zur Altersüberprüfung, um den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern, möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam; Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Standard-Datenschutzeinstellungen für Minderjährige als Teil des Designs und der Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme; die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen zur Bereitstellung eines durchsuchbaren und zuverlässigen Verzeichnisses für die auf TikTok präsentierten Anzeigen;  die von TikTok ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz seiner Plattform.


Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von TikTok, wie in Artikel 40 des DSA vorgeschrieben. Sollten sich diese Versäumnisse bewahrheiten, würden sie gegen Artikel 34 Absatz 1, 34 Absatz 2, 35 Absatz 1, 28 Absatz 1, 39 Absatz 1 und 40 Absatz 12 DSGVO verstoßen. Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen.


Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens greift dessen Ergebnis nicht vor. Hintergrund TikTok wurde am 25. April 2023 im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft, nachdem das Unternehmen erklärt hatte, 135,9 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU zu haben. Als VLOP musste TikTok vier Monate nach seiner Ernennung damit beginnen, eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen, die im DSA festgelegt sind. Seit dem 17. Februar gilt das Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler in der EU.


Von der Leyen und Borrell zum Tod von Alexej Nawalny

Brüssel, 19. Februar 2024 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell haben ihre tiefe Betroffenheit über den Tod Alexej Nawalnys zum Ausdruck gebracht und den Mut und die Entschlossenheit des russischen Oppositionellen gewürdigt. Sie erklärten am vergangenen Freitag: „Wir sind schockiert und zutiefst betroffen über die Berichte über den Tod des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny. Unsere Gedanken sind bei seiner Frau Julia Nawalnaja, seiner Familie und all jenen in Russland und darüber hinaus, die an eine demokratische und friedliche Zukunft Russlands glauben. Wir werden sein Andenken als Freiheitskämpfer würdigen.“ 

Julia Nawalnaja nimmt heute auf Einladung Borrells am Treffen der Außenministerinnen und –minister in Brüssel teil. Von der Leyen und Borrell erklärten weiter: „Alexej Nawalny bewies sein gesamtes Leben lang unglaublichen Mut und Entschlossenheit. Nach einem abscheulichen Mordversuch kehrte er mutig nach Russland zurück. Er gab den Demokraten und der Zivilgesellschaft Russlands Hoffnung, weshalb sich so viele Menschen aus dem ganzen Land an seinen Aktionen beteiligten und seinen Botschaften zuhörten.


Die russischen Behörden reagierten auf seine legitimen politischen Tätigkeiten und Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung mit politisch motivierten Maßnahmen. Sie entsandten ihn in eine weit von Moskau entfernte Strafkolonie mit verschärften Haftbedingungen, die sowohl für seine Familie und Freunde als auch für Beobachter unzugänglich war, und schikanierten seine Anwälte. Wir hatten Russland wiederholt aufgefordert, seine Sicherheit und Gesundheit sicherzustellen. Wir haben unsere Besorgnis geäußert über wiederholte Misshandlungen, ungerechtfertigte und unrechtmäßige Disziplinarmaßnahmen sowie die erniedrigende Behandlung durch die Gefängnisbehörden, die den Tatbestand der physischen und psychischen Folter erfüllen.


Er wurde langsam von Präsident Putin und seinem Regime ermordet, die nichts mehr fürchten als abweichende Meinungen ihres eigenen Volkes. Wir werden keine Mühen scheuen, um die russische politische Führung und die russischen Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Wir fordern die russischen Behörden auf, alle Fakten im Zusammenhang mit dem Tod von Nawalny zu ermitteln. Russland muss alle anderen politischen Gefangenen unverzüglich freilassen.“


Neuer Aktionsplan: Förderung der Fern- und grenzüberschreitenden Personenbahn

Brüssel, 17. Februar 2024 - Ein Aktionsplan zur Förderung der Schienenverkehrsdienste im Fern- und grenzüberschreitenden Personenverkehr in Verbindung mit Änderungen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zur Erhöhung der Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und der neuen Unterstützung der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Investitionen in die Schiene bereiten den Grundstein für eine echte Renaissance im Schienenverkehr.

Der Plan ist Teil eines 
Maßnahmenpakets für eine effiziente und grüne Mobilität und wird die EU dabei unterstützen, ihre strategischen Meilensteine zu erreichen, nämlich die Verdoppelung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs im Schienenverkehr bis 2030 und die Verdreifachung bis 2050. Die für Verkehr zuständige Kommissarin Adina Vălean erklärte: „Die Schiene ist eines der nachhaltigsten Verkehrsträger, die wir haben. Und doch wird dieses potenzielle Risiko verschwendet – grenzüberschreitende Fahrten machen nur 7 % der mit dem Zug zurückgelegten Kilometer aus.


Dieser Aktionsplan wird uns helfen, die Schiene zu einer attraktiveren Option für lange und grenzüberschreitende Fahrten zu machen. Wir haben die wichtigsten Hindernisse identifiziert, von redundanten nationalen Vorschriften bis hin zu kompliziertem Ticketing und der langsamen Einführung digitaler Technologien. Heute legen wir dar, wie wir diese Barrieren überwinden können, wobei die Passagiere die wahren Gewinner sind.“


Um die von der Kommission festgestellten Hindernisse für Fern- und grenzüberschreitende Schienenverkehrsdienste zu überwinden, weist der Aktionsplan darauf hin, dass Beschleunigung der Digitalisierung; Beseitigung redundanter nationaler technischer und operativer Vorschriften; Gewährleistung einer besseren Verfügbarkeit von Zügen, Reisebussen und Lokomotiven (Fahrzeuge); Schulung und Zertifizierung des Eisenbahnpersonals im Einklang mit dem künftigen Bedarf; Modernisierung der Schieneninfrastruktur im Personenverkehr; effizientere Nutzung des Schienennetzes; einfacherer Zugang zur Infrastruktur für Eisenbahnbetreiber durch angemessene Preisgestaltung; benutzerfreundlichere Fahrkarten und Zugang zum Eisenbahnsystem; Einführung eines nachhaltigen grenzüberschreitenden und/oder multimodalen kollektiven Verkehrs durch öffentliche Dienstleistungsverpflichtungen, falls erforderlich; nachhaltige Verkehrsträger zu einer attraktiven Option für junge Menschen zu machen.


Diese neuen Maßnahmen ergänzen den bestehenden EU-Rechts- und Politikrahmen für den Schienenverkehr, der die Mitgliedstaaten und den Sektor mit vielen Instrumenten ausstattet, um den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum zu verwirklichen, Hemmnisse zu beseitigen und den Markt für neue Akteure und Dienstleistungen zu öffnen. Die vollständige und korrekte Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens bleibt von entscheidender Bedeutung, und die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen Interessenträgern weiterhin darauf hinarbeiten.


Neben diesem Aktionsplan legt die Kommission heute einen 
Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) vor. Die Schiene zeichnet sich durch neue Vorschriften zur Gewährleistung ausreichender Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und -verbindungen aus, einschließlich einer Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung von 160 km/h für alle Personenverkehrsdienste, die die wichtigsten TEN-V-Bahnstrecken nutzen, und Maßnahmen zur Verbesserung der Verbindungen zwischen Flughäfen und Eisenbahnen.


Die Europäische Investitionsbank 
„Green Rail Investment Platform“die heute vorgestellte Initiative wird dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Schienenfahrzeugen zu erhöhen. Sie wird öffentliche und private Investitionen in Eisenbahnprojekte durch bestehende EIB-Produkte und Finanzierungsinstrumente im Rahmen von InvestEU unterstützen und so die Erholung im Eisenbahnsektor nach der Pandemie beschleunigen. Die Finanzierung wird auch die Elektrifizierung, die Erschließung neuer Geschäftsmodelle und die Einführung modernster Technologien unterstützen.


Die nächsten Schritte
Die meisten im Plan skizzierten Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden. Die Arbeiten werden im neuen Jahr beginnen, wenn die Kommission einen Dialog mit den Interessenträgern des Eisenbahnsektors aufnimmt, um grenzüberschreitende Pilotdienste einzurichten. Dies wird eine Gelegenheit sein, die im heutigen Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zu testen und umzusetzen. Hintergrund Dieser Aktionsplan ist eine der heute angenommenen Initiativen zur Förderung einer effizienten und grünen Mobilität im Einklang mit der Strategie der Kommission für 
nachhaltige und intelligente Mobilität.


Das Paket enthält auch Überarbeitungen der Verordnungen über TEN-V und intelligente Verkehrssysteme (ITS) sowie einen neuen EU-Rahmen für die städtische Mobilität. 2021 ist das 
Europäische Jahr der Schiene. Im Laufe des Jahres hat die Kommission die Vorteile der Schiene als nachhaltiges, intelligentes und sicheres Verkehrsmittel hervorgehoben.

Eine Vielzahl von Aktivitäten haben die Schiene auf dem gesamten Kontinent ins Rampenlicht gerückt, ihre Nutzung durch Bürger und Unternehmen gefördert und dazu beigetragen, dass die Schiene zum
 Ziel des europäischen Grünen Deals beiträgt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Zu den Highlights zählte der Connecting Europe Express.ein spezieller Zug, der im Herbst fünf Wochen lang den Kontinent durchquert, organisiert in Zusammenarbeit mit mehr als 40 Partnern aus dem europäischen Eisenbahnsektor.


Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Tod von Alexej Nawalny

Brüssel - 16. Februar 2024 - Die Nachricht vom Tod Alexej Nawalnys ist grauenhaft. Aber sie zeigt auch, dass Putin nichts mehr fürchtet als den Widerspruch seiner eigenen Bevölkerung. Putin und seine Freunde fürchten nichts mehr als Menschen, die aufstehen, die widersprechen, die ihre eigene Meinung haben, die für die Freiheit kämpfen und die gegen Korruption kämpfen, so wie Alexej Nawalny es getan hat.


Die Welt hat mit Alexej Nawalny einen Freiheitskämpfer verloren. Wir werden seinen Namen ehren. Und wir werden in seinem Namen weiter die Autokratien bekämpfen und uns für die Demokratie und ihre Werte einsetzen. Meine Gedanken und mein tiefstes Beileid sind mit seiner Familie.


Freies Russland:
Der Kreml hat Alexej Nawalny auf dem Gewissen! Deshalb rufen wir heute dazu auf, sich unseren Gedenk- und Protestkundgebungen anzuschließen! 16.02.2024, Düsseldorf und Bonn ab 17:00 piketieren wir das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn. https://maps.app.goo.gl/AFPcoJW4eXvanQsy9     um 19:00 rufen wir zu einer Kundgebung am Düsseldorfer Marktplatz auf. https://maps.app.goo.gl/u5XUGxKav7Cz5frr7  


Es spielt keine Rolle, ob man Nawalny mochte oder seine Politik unterstützte. Sein vermutlicher Tod im Gefängnis ist eine Tragödie und eine Schande für Russland. Er hätte nicht im Gefängnis sein dürfen, er hätte nicht auf Putins Befehl langsam und systematisch gefoltert und getötet werden dürfen. Die deutsche Regierung muss eine entschiedene und harte Reaktion auf diesen politischen Mord zeigen. Auch dafür erheben wir heute unsere Stimme.   

Unser tiefstes Beileid gilt der Familie und den Angehörigen von Alexej. Er wird immer in unseren Herzen bleiben. Freies Russland NRW

 Gesetz über Digitale Dienste gilt ab dem 17. Februar 2024 in der ganzen EU

16. Februar 2024 - Am 17. Februar ist es so weit: Das Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services Act) gilt ab dem 17. Februar in der ganzen EU. Damit müssen Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Beherbergungsplattformen, illegale Inhalte aufdecken, kennzeichnen und entfernen. Wichtig: das Gesetz legt nicht fest, welche Inhalte illegal sind. Das Gesetz trat im November 2022 in Kraft und galt bisher für nur für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOSEs).


Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Ab morgen gelten die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste für alle Online-Plattformen, auf die die Nutzerinnen und Nutzer in der EU zugreifen. Nutzer, Mitgliedstaaten und Plattformen können nun die Instrumente des DSA nutzen, um eine sicherere und transparentere Online-Welt zu gestalten. Dies ist ein großer Meilenstein, der unsere grundlegenden Werte und Prinzipien der EU widerspiegelt.“


EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton unterstrich: „Wir sind in vollem Einsatz, um die vollständige Umsetzung des DSA zu gewährleisten, und wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, das Beste aus unserem neuen Regelwerk zu machen. Eine wirksame Durchsetzung ist der Schlüssel zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor illegalen Inhalten und zur Wahrung ihrer Rechte.“
Focus on the keys of a laptop
Ab dem 17. Februar gelten die neuen Regeln für alle Online-Plattformen, während die VLOPs und VLOSEs zusätzliche Verpflichtungen haben. Ausgenommen sind Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro erzielen. Darüber, dass die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen die neuen Regeln einhalten, wacht die EU-Kommission.


Ab Samstag kann sie dazu die vollständige Palette ihrer Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse nutzen und beispielsweise bei Verstößen gegen den DSA Bußgelder verhängen. Für kleinere Plattformen sind die nationalen DSA-Koordinatoren in den Mitgliedstaaten zuständig. Sie dienen auch als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur gemeinsam mit weiteren deutschen Stellen diese Aufgabe übernehmen.


Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, müssen folgende Maßnahmen ergreifen: Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen: Online-Plattformen müssen den Nutzern die Möglichkeit geben, illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen zu melden. Darüber hinaus müssen Online-Plattformen mit "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" (trusted flaggers) zusammenarbeiten, d. h. mit spezialisierten Stellen, deren Hinweise von den Plattformen vorrangig behandelt werden müssen.


Schutz von Minderjährigen, einschließlich eines vollständigen Verbots, Minderjährige mit Werbung anzusprechen, die auf Profiling oder persönlichen Daten basiert. Den Nutzern müssen Informationen über die ihnen angezeigte Werbung zur Verfügung gestellt werden, z. B. warum die Werbung ihnen gezeigt wird und wer für die Werbung bezahlt hat. Verbot von Werbung, die sich an Nutzer auf der Grundlage sensibler Daten wie politischer oder religiöser Überzeugungen, sexueller Orientierung usw. richtet. Einem Nutzer, der von einer Entscheidung zur Inhaltsmoderation betroffen ist, z. B. Entfernung von Inhalten, Sperrung des Kontos usw., eine Begründung zukommen lassen und die Begründung in die DSA-Transparenzdatenbank hochladen.


Den Nutzern Zugang zu einem Beschwerdemechanismus gewähren, damit Entscheidungen zur Inhaltsmoderation angefochten werden können. Sie veröffentlichen mindestens einmal jährlich einen Bericht über ihre Verfahren zur Inhaltsmoderation. Sie stellen den Nutzern klare Geschäftsbedingungen zur Verfügung und geben die wichtigsten Parameter an, auf deren Grundlage ihre Systeme zur Empfehlung von Inhalten funktionieren.


Benennung eines Ansprechpartners für die Behörden und die Nutzer. Geltungsbereich Neben Online-Plattformen gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für Hosting-Dienste (z. B. Cloud-Dienste oder Domain-Namen-Systeme, Hintergrunddienste, die Nutzer mit angeforderten Website-Adressen verbinden) sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdienstanbieter oder Domains). Hosting-Dienste und Online-Vermittler unterliegen einem Teil der Verpflichtungen des DSA.


Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen
Seit Ende August 2023 gilt der DSA bereits für die 19 im April 2023 benannten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs) (mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern). Drei weitere Plattformen, die im Dezember 2023 als VLOPs benannt wurden, haben bis Ende April Zeit, die zusätzlichen VLOP-Verpflichtungen des DSA zu erfüllen. Ab morgen gelten jedoch für sie auch die allgemeinen DSA-Verpflichtungen.


Nationale Koordinatoren für digitale Dienste in den Mitgliedstaaten Plattformen, die nicht als VLOPs oder VLOSEs ausgewiesen sind, werden auf Ebene der Mitgliedstaaten von einer unabhängigen Regulierungsbehörde überwacht, die als nationaler Koordinator für digitale Dienste (DSC) fungiert. Die DSCs sind dafür verantwortlich, dass sich diese Plattformen an die Regeln halten. Die DSCs werden den DSA für die in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Plattformen überwachen und durchsetzen.


Aufgaben der Koordinatoren für digitale Dienste
Der Koordinator für digitale Dienste ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzern über Verstöße gegen den DSA durch eine Plattform, einschließlich VLOPs und VLOSEs. Der DSC leitet die Beschwerde gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme an den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats weiter, in dem die Plattform niedergelassen ist. Bescheinigung bestehender außergerichtlicher Rechtsbehelfsmechanismen für Nutzer, um Beschwerden vorzubringen und Entscheidungen über die Moderation von Inhalten anzufechten.


Bewertung und Verleihung des Status eines vertrauensvollen Hinweisgebers „Trusted Flaggers" an geeignete Bewerber oder unabhängige Stellen, die nachweislich über Fachwissen bei der Aufdeckung, Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte verfügen. Bearbeitung der Anträge von Forschern auf Zugang zu VLOP- und VLOSE-Daten für bestimmte Forschungszwecke. Der DSC überprüfen die Forscher und beantragen den Zugang zu den Daten in ihrem Namen.


Der DSC wird mit starken Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet, um die Einhaltung des DSA durch die in ihrem Gebiet niedergelassenen Anbieter sicherzustellen. Sie werden in der Lage sein, bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen den DSA Inspektionen anzuordnen, Geldbußen gegen Online-Plattformen zu verhängen, die den DSA nicht einhalten, und im Falle einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens einstweilige Maßnahmen zu ergreifen.

 

Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten Werbung

15. Februar 2024 - Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren Posts offen - wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt - wenn es sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“) von Europäischer Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten (auch Deutschland), Norwegen und Island hat ergeben: Nur jede/r fünfte kennzeichnet solche Werbeaktivitäten systematisch.  


Fast alle Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalte. Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Auf den sich ausweitenden Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen kommunizieren. Influencerinnen und Influencer haben einen großen Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf, ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen.““

567 Personen überprüft, weitere 358 kommen noch dazu
Bei dem Screening wurden die Beiträge von 576 Influencerinnen und Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft. Zusätzlich 358 dort aktive Personen sind für weitere Ermittlungen vorgesehen. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in Verbindung setzen und sie auffordern, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Erforderlichenfalls können im Einklang mit den nationalen Verfahren weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden.


Ergebnisse des Sweep im Detail:
97 Prozent der Influencerinnen und Influencer veröffentlichten Posts mit kommerziellem Inhalt, aber nur 20 Prozent legten dies systematisch als Werbung offen; 78 Prozent der überprüften Influencerinnen und Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler registriert; 30 Prozent machten in ihren Posts keine Angaben zum Unternehmen, z. B. E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder Registrierungsnummer; 38 Prozent von ihnen nutzten nicht die Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen, z. B. „bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram – im Gegenteil.

Diese Influencerinnen und Influencer entschieden sich für eine andere Formulierung wie z. B. „Zusammenarbeit“ (16 Prozent), „Partnerschaft“ (15 Prozent) oder ein allgemeines Dankeschön an die Partnermarke (11 Prozent); 40 Prozent der überprüften Influencerinnen und Influencer legten die gesamte kommerzielle Kommunikation transparent offen. 34 Prozent der Profile machten die Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein Klick auf „mehr lesen“ oder Scrollen erforderlich waren; 40 Prozent der Influencerinnen und Influencer bewarben ihre eigenen Produkte, Dienstleistungen oder Marken. 


60 Prozent davon legten Werbung nicht konsequent offen; 44 Prozent der Influencerinnen und Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte direkt über diese Sites verkaufen. Nächste Schritte Problematische Vermarktungspraktiken zeigen die Bedeutung moderner, robuster Rechtsvorschriften, um digitale Fairness für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zu gewährleisten. Die Ergebnisse des Sweep werden auch in die Digitale Fairness – Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts einfließen, die die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 gestartet hat.


Zweck dieser Eignungsprüfung ist, die Probleme zu bewerten, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den digitalen Märkten konfrontiert sind. Zudem soll festgestellt werden, ob das geltende EU-Recht nach wie vor geeignet ist, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, oder ob gezielte Änderungen erforderlich wären, um diese Probleme besser anzugehen. 


Hintergrund
Im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission die Rechtsplattform für Influencer ins Leben gerufen, auf der Influencerinnen und Influencer praktische Informationen zur Einhaltung des EU-Rechts finden. Das EU-Verbraucherrecht schreibt Transparenz bei kommerzieller Kommunikation vor. In ihren Posts sollten Influencerinnen und Influencer die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit falschen oder unwahren Informationen über die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen, die unter die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen, irreführen.


Jede Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen einer Marke in Posts, die den Influencern Einnahmen oder andere Vorteile bringen, muss auch als Werbetätigkeit offengelegt werden. Darüber hinaus haben Influencerinnen und Influencer, die Produkte oder Dienstleistungen für eigene Rechnung verkaufen, dieselben rechtlichen Verpflichtungen wie Online-Shops, z. B. indem sie Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre eingetragene Anschrift gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen oder Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtliche Garantien oder Widerrufsrechte gewähren, wie dies in der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vorgeschrieben ist.


Folgende EU-Mitgliedstaaten waren am Sweep beteiligt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Island und Norwegen. 82 Influencerinnen und Influencer hatten über 1 Million Follower, 301 über 100 000 und 73 zwischen 5 000 und 100 000.

Mehrere Influencerinnen und Influencer waren auf verschiedenen Social-Media-Plattformen aktiv: 572 posteten auf Instagram, 334 auf TikTok, 224 auf YouTube, 202 auf Facebook, 82 auf X (früher Twitter), 52 auf Snapchat und 28 auf Twitch. Die wichtigsten betroffenen Sektoren sind in absteigender Reihenfolge Mode, Lifestyle, Schönheit, Food, Reisen und Fitness/Sport.

Posts von 119 Influencerinnen und Influencern wurden als förderlich für eine ungesunde Lebensweise oder gefährliche Aktivitäten eingestuft, z. B. durch Inhalte in Zusammenhang mit Junk-Lebensmitteln, Alkohol, medizinischen oder ästhetischen Behandlungen, Glücksspiel oder Finanzdienstleistungen wie Kryptohandel. Beim Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt es sich um einen Zusammenschluss einzelstaatlicher Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind.

Die Behörden arbeiten zusammen, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu bekämpfen, die sich auf den Binnenmarkt auswirken. „Sweeps“ werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt.


Ausnahme von Vorschriften über brachliegende Flächen für europäische Landwirte

Brüssel, 13. Februar 2024 - Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen. Die Verordnung wird morgen, am 14. Februar, in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar für ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2024, gelten.


Mit der teilweisen Ausnahme wird mehreren Forderungen der Mitgliedstaaten nach mehr Flexibilität Rechnung getragen, um besser auf die Herausforderungen zu reagieren, mit denen die Landwirtinnen und Landwirte in der EU konfrontiert sind. Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brachliegend oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen, dass EU-Betriebe, die stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen, Erbsen oder Bohnen) und/oder Zwischenfrüchte ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf 4 % ihres Ackerlandes anbauen, die Anforderung des sogenannten GLÖZ-Standards Nr. 8 erfüllen. Landwirtinnen und Landwirte können die Anforderung jedoch weiterhin mit brachliegenden Flächen oder nichtproduktiven Landschaftselementen erfüllen.


Der endgültige Rechtsakt ermöglicht es den Mitgliedstaaten auch, ihre Öko-Regelungen zur Förderung nichtproduktiver Flächen zu ändern, um dem alternativen Basisszenario im Rahmen der GLÖZ-8-Konditionalität Rechnung zu tragen. Eine einfache Mitteilung an die Europäische Kommission reicht aus, um die betreffenden Öko-Regelungen unverzüglich zu aktualisieren.  Mitgliedstaaten, die die Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden möchten, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung mitteilen, damit die Landwirtinnen und Landwirte so bald wie möglich informiert werden können.


Der Vorschlag der Kommission wurde sorgfältig abgewogen, um ein Gleichgewicht zwischen der angemessenen Unterstützung und der Flexibilität der Landwirtinnen und Landwirte, die mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, und dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Bodenqualität zu erreichen.


Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen erklärte:  „Nur wenn unsere Landwirtinnen und Landwirte von ihrem Land leben können, werden sie in die Zukunft investieren. Und nur wenn wir unsere Klima- und Umweltziele gemeinsam erreichen, können sie auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dieser Tatsache sind sich unsere Landwirtinnen und Landwirte bewusst. Mit dieser Maßnahme wird ihnen Flexibilität geboten und sie werden weiterhin für ihre Arbeit belohnt, die so entscheidend für die Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit in der EU ist. Schon bald werden wir weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem unsere Landwirtinnen und Landwirte ausgesetzt sind, zu verringern.“


Hintergrund
Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirtinnen und Landwirte einen umfassenden Satz von neun Standards einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast 90 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU und spielt eine wichtige Rolle bei der flächendeckenden Einführung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren. Diese grundsätzlichen Normen werden als GLÖZ-Standards bezeichnet, was für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ steht.


Im GLÖZ-Standard Nr. 8 ist unter anderem vorgeschrieben, dass ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorgesehen ist. Letzteres bezieht sich in der Regel auf brachliegende Flächen, aber auch auf nichtproduktive Landschaftselemente wie Hecken oder Bäume. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.


Am 31. Januar schlug die Kommission vor, EU-Landwirtinnen und -Landwirten, die auf der Basis dieser Anforderung GAP-Unterstützung erhalten, mehr Flexibilität einzuräumen. Bei Zwischenfrüchten handelt es sich um Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen angebaut werden. Diese Kulturen können als Tierfutter oder als Gründünger dienen. Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit und damit auch für die Biodiversität der Böden und verhindert Nährstoffauswaschung. Die Kulturen müssen ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden, um den Umweltzielen der GAP zu entsprechen.


"Nur wenn unsere Landwirtinnen und Landwirte von ihrem Land leben können, werden sie in die Zukunft investieren. Und nur wenn wir unsere Klima- und Umweltziele gemeinsam erreichen, können sie auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dieser Tatsache sind sich unsere Landwirtinnen und Landwirte bewusst.

Mit dieser Maßnahme wird ihnen Flexibilität geboten und sie werden weiterhin für ihre Arbeit belohnt, die so entscheidend für die Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit in der EU ist. Schon bald werden wir weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem unsere Landwirtinnen und Landwirte ausgesetzt sind, zu verringern. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission


 EU-Einigung: Klarere Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Milch

5. Februar 2024 - Auf Honig-Verpackung muss künftig deutlich stehen, aus welchem Land er kommt – nicht wie bisher nur die Angabe, ob er aus der EU stammt oder nicht. Auch dürfen die EU-Staaten künftig die Bezeichnung „Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zulassen. Bisher geht das nur bei Zitrusfrüchten.

Auf diese und weitere neue Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Milch haben sich das Europäische Parlament und die EU-Staaten geeinigt. EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski begrüßte die Einigung: „Mit der Aktualisierung unserer Vermarktungsstandards und -normen haben wir nicht nur unsere bestehenden Vorschriften verschärft, sondern auch die europäische Produktion und die Vorteile für die Verbraucher gestärkt. Unser Engagement für eine klarere Herkunftskennzeichnung, einen geringeren Zuckergehalt und einen höheren Fruchtanteil spiegelt unser Bestreben wider, bewusste Kaufentscheidungen zu fördern.“


Die sogenannten Frühstücksrichtlinien enthalten gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Verkaufsbezeichnungen, die Etikettierung und die Aufmachung dieser Erzeugnisse. Das soll deren freien Verkehr im Binnenmarkt gewährleisten und den Verbrauchern dabei helfen, eine sachkundige Wahl zu treffen. Änderungen bei Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Milch Mit den überarbeiteten Richtlinien, auf die sich die Mitgesetzgeber geeinigt haben, werden folgende Änderungen vorgenommen: Verpflichtende Ursprungskennzeichnung für Honig: die Herkunftsländer von Honigmischungen müssen auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge mit dem prozentualen Anteil der jeweiligen Herkunft angegeben werden.


Die Mitgliedstaaten können nur dann Prozentsätze für die vier größten Anteile verlangen, wenn sie mehr als 50 Prozent der Mischung ausmachen. Die Kommission wird von den Mitgesetzgebern ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden zum Nachweis der Verfälschung von Honig mit Zucker, eine einheitliche Methode zur Rückverfolgung des Ursprungs von Honig und Kriterien einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass Honig beim Verkauf an den Endverbraucher nicht überhitzt wird. Es wird eine Plattform eingerichtet, die die Kommission in diesen Fragen berät.


Dadurch werden betrügerische Praktiken eingedämmt und die Transparenz der Lebensmittelkette erhöht. Innovation und Marktchancen für Fruchtsäfte entsprechend den neuen Verbraucherwünschen: Drei neue Kategorien werden zur Verfügung stehen: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“.


Auf diese Weise können die Verbraucher einen Saft mit mindestens 30 Prozent weniger Zucker wählen. Fruchtsäfte können auf ihren Etiketten angeben, dass „Fruchtsäfte nur natürlich vorkommende Zucker enthalten“, um klarzustellen, dass Fruchtsäfte im Gegensatz zu Fruchtnektaren per Definition keinen zugesetzten Zucker enthalten können, was den meisten Verbrauchern nicht bekannt ist. Höherer obligatorischer Gehalt an Früchten in Konfitüren: eine Erhöhung des Mindestgehalts an Früchten in Konfitüren (von 350 auf 450 g/kg) und in Sonderkonfitüren (von 450 auf 500 g/kg) wird die Mindestqualität verbessern und den Zuckergehalt dieser Erzeugnisse für die Verbraucher in der EU verringern.


Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, den Begriff „Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zuzulassen, um die lokal übliche Bezeichnung für diese Erzeugnisse zu berücksichtigen. Der Begriff „Marmelade“ wurde bisher nur für Zitrusfrüchtekonfitüren zugelassen. Vereinfachte Etikettierung von Milch: die Unterscheidung zwischen „verdampfter“ und „kondensierter“ Milch wird im Einklang mit dem Codex Alimentarius-Standard gestrichen. Lactosefreie dehydrierte Milch wird ebenfalls zugelassen.


Die Mitgesetzgeber haben der Kommission ferner das Mandat erteilt, in den kommenden drei Jahren zu prüfen, wie die Verbraucher über die Herkunft der bei der Herstellung von Säften und Konfitüren verwendeten Früchte informiert werden können. Die politische Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, muss nun von den Mitgesetzgebern förmlich gebilligt werden. Nach dem Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung des endgültigen Textes haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und sechs weitere Monate, bevor sie in der gesamten Union gelten.

Recht auf Reparatur: EU-Kommission begrüßt Einigung auf neue Verbraucherrechte

5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt automatisch durch neue ersetzt werden.

Wir wollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher, leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“

Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen 
Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. 


Praktische Maßnahmen zugunsten von Reparaturen 
Mit den vereinbarten Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall.  
Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.  


Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. 


Hintergrund 
Die Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ geschaffen werden soll.  Dieser Vorschlag soll zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels der Europäischen Kommission beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür müssen jedoch Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger konsumieren und produzieren.