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Regionale Förderungen und Pflichten in NRW rund ums Heizen

Duisburg, 12. Oktober 2025 - Die Heizwende trifft Nordrhein-Westfalen mit voller Wucht. Neue Gesetze, Austauschpflichten und Förderungen wirbeln durcheinander, und wer ein Haus besitzt, steht vor der Frage: Was muss ich tun, was kann ich tun, und wer zahlt dafür? Die Antworten sind komplizierter als gedacht, aber mit dem richtigen Überblick machbar.

Was bundesweit gilt – und wo NRW eigene Wege geht
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt ab 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt das sofort, in Bestandsgebäuden erst, wenn die kommunale Wärmeplanung steht.
Für Städte über 100.000 Einwohner – also Duisburg, Düsseldorf, Köln, Essen und viele andere in NRW – läuft die Frist bis Mitte 2026. Kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit.

Das bedeutet: Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, muss darauf achten, dass diese ab Januar 2029 mit 15 %-, ab Januar 2035 mit 30 %- und ab Januar 2040 mit 40 %-igem "Grünen Gas" betrieben werden kann. Ab 2044 sind nur noch Gasheizungen erlaubt, die zu 100 % mit Wasserstoff laufen. So der aktuelle Stand.

Eine funktionierende Ölheizung darf weiterbetrieben werden, bis sie kaputt geht – dann aber gilt die 65-Prozent-Regel. Viele Haushalte im Rheinland nutzen noch Heizöl, etwa in ländlichen Regionen um Ratingen, Mettmann oder im Bergischen Land. Für diese Haushalte wird die Umstellung kompliziert, weil Fernwärme oft nicht verfügbar ist und Wärmepumpen bei schlechter Dämmung teuer werden. Allerdings soll auch hier auf "Bio-Heizöl" gesetzt werden können.

Wer kurzfristig noch auf fossile Brennstoffe setzt, sucht oft nach wirtschaftlichen Bezugsquellen – Anbieter wie Heizöl in Düsseldorf vom Experten und anderen Städten liefern weiterhin, aber die langfristige Perspektive ist klar: Öl- und Gasheizungen haben ein Ablaufdatum.

Förderungen: Wer bekommt wie viel?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Programm. Für den Heizungstausch gibt es bis zu 70 Prozent Zuschuss – aber nur, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent für alle, die auf erneuerbare Energien umsteigen. Dazu kommen Boni: 20 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro, 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus für besonders schnellen Austausch alter Heizungen, und 5 Prozent, wenn die neue Heizung mit natürlichem Kältemittel arbeitet.

Ein Rechenbeispiel aus Duisburg: Einfamilienhaus, Baujahr 1985, Ölheizung von 1998. Die neue Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 35.000 Euro inklusive Einbau und Anpassung der Heizkörper. Mit Grundförderung (30 Prozent), Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) und Einkommensbonus (20 Prozent) kämen theoretisch 70 Prozent zusammen – das wären 24.500 Euro. Gedeckelt ist die Förderung aber bei 21.000 Euro pro Wohneinheit, also zahlt der Hausbesitzer am Ende 14.000 Euro selbst.

Zusätzlich gibt es in NRW das Programm "progres.nrw" der Landesregierung. Hier werden Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseanlagen mit bis zu 3.000 Euro zusätzlich gefördert – allerdings nur, wenn die Bundesförderung nicht den vollen Fördersatz ausschöpft. Doppelförderung ist möglich, aber kompliziert. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, sonst gibt es nichts.

Pflichten für Hausbesitzer in NRW
Wer in NRW eine Immobilie besitzt, hat bereits jetzt Verpflichtungen. Die Landesbauordnung schreibt schon seit 2002 vor, dass ungedämmte oberste Geschossdecken, wenn das Dach darüber noch nicht gedämmt ist, gedämmt sein müssen. Das fordert die GEG bis Ende 2025 – allerdings nur bei Gebäuden, die vor 1984 gebaut wurden und deren Besitzer nach 2002 gewechselt haben. Klingt kompliziert, ist es auch. Viele wissen gar nicht, dass sie betroffen sind.

Die Heizungsüberprüfung ist ebenfalls Pflicht: Gasheizungen müssen alle zwei Jahre, Ölheizungen jährlich vom Schornsteinfeger kontrolliert werden. Wer den Termin verpasst, riskiert Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro.
Zusätzlich gilt ab 2024 die Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Gasheizungen in Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Recht NRW nachzulesen, wo die Landesbauordnung und weitere relevante Verordnungen dokumentiert sind. Die Komplexität der Vorschriften führt dazu, dass viele Hausbesitzer überfordert sind und erst handeln, wenn Bußgeldbescheide kommen.

Kommunale Wärmeplanung: Was kommt auf Duisburg und Co. zu?
Duisburg, Essen, Düsseldorf und andere Großstädte müssen bis Mitte 2026 ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen.
Das bedeutet: Karten, auf denen steht, wo Fernwärme ausgebaut wird, wo Gasnetze weiter bestehen und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die einzige Option sind. Erst dann haben Hausbesitzer Planungssicherheit.

Das Problem: Viele Kommunen hinken hinterher. Duisburg hat erste Voruntersuchungen laufen, konkrete Pläne fehlen aber. Wer jetzt entscheiden muss, ob die alte Heizung ersetzt wird, tappt im Dunkeln. Wird die Straße in drei Jahren an Fernwärme angeschlossen, wäre die Wärmepumpe eine Fehlinvestition. Bleibt das Gasnetz bestehen, könnte eine neue Gasheizung mit biogenem Methan sinnvoller sein.

Ein Blick auf die Politik in NRW zeigt, dass das Thema Heizen weiterhin kontrovers diskutiert wird. Die Landesregierung fordert mehr Tempo beim Fernwärmeausbau, die Kommunen klagen über fehlende Mittel und Personal.

Ausblick: Was sich noch ändern wird
Die aktuellen Regelungen sind nicht in Stein gemeißelt. Die Bundesregierung diskutiert bereits Anpassungen, besonders bei den Fristen und Übergangsregelungen. In NRW gibt es Initiativen, die Förderung für sozial schwächere Haushalte zu erhöhen, konkrete Beschlüsse stehen aber noch aus.

Wer nicht unter Zeitdruck steht, kann abwarten – aber nur bis zur kommunalen Wärmeplanung. Danach wird es eng, weil Handwerker überlastet sein werden und Lieferzeiten steigen. Wer vorausschauend plant, spart Stress und Geld. Die Heizwende ist keine ferne Zukunft mehr, sondern Realität – auch in NRW.