Duisburg, 12. Oktober 2025 - Die
Heizwende trifft Nordrhein-Westfalen mit voller Wucht.
Neue Gesetze, Austauschpflichten und Förderungen wirbeln
durcheinander, und wer ein Haus besitzt, steht vor der
Frage: Was muss ich tun, was kann ich tun, und wer zahlt
dafür? Die Antworten sind komplizierter als gedacht, aber
mit dem richtigen Überblick machbar.
Was
bundesweit gilt – und wo NRW eigene Wege geht
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt ab 2024 vor, dass neu
eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit
erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In
Neubaugebieten gilt das sofort, in Bestandsgebäuden erst,
wenn die kommunale Wärmeplanung steht. Für Städte
über 100.000 Einwohner – also Duisburg, Düsseldorf, Köln,
Essen und viele andere in NRW – läuft die Frist bis Mitte
2026. Kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit.

Das bedeutet: Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut,
muss darauf achten, dass diese ab Januar 2029 mit 15 %-,
ab Januar 2035 mit 30 %- und ab Januar 2040 mit 40 %-igem
"Grünen Gas" betrieben werden kann. Ab 2044 sind nur noch
Gasheizungen erlaubt, die zu 100 % mit Wasserstoff
laufen. So der aktuelle Stand.
Eine
funktionierende Ölheizung darf weiterbetrieben werden,
bis sie kaputt geht – dann aber gilt die
65-Prozent-Regel. Viele Haushalte im Rheinland nutzen
noch Heizöl, etwa in ländlichen Regionen um Ratingen,
Mettmann oder im Bergischen Land. Für diese Haushalte
wird die Umstellung kompliziert, weil Fernwärme oft nicht
verfügbar ist und Wärmepumpen bei schlechter Dämmung
teuer werden. Allerdings soll auch hier auf "Bio-Heizöl"
gesetzt werden können.
Wer kurzfristig noch auf
fossile Brennstoffe setzt, sucht oft nach
wirtschaftlichen Bezugsquellen – Anbieter wie
Heizöl in Düsseldorf vom Experten und anderen Städten
liefern weiterhin, aber die langfristige Perspektive ist
klar: Öl- und Gasheizungen haben ein Ablaufdatum.
Förderungen: Wer bekommt wie viel?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das
zentrale Programm. Für den Heizungstausch gibt es bis zu
70 Prozent Zuschuss – aber nur, wenn mehrere Bedingungen
erfüllt sind. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent für
alle, die auf erneuerbare Energien umsteigen. Dazu kommen
Boni: 20 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden
Jahreseinkommen unter 40.000 Euro, 20 Prozent
Geschwindigkeitsbonus für besonders schnellen Austausch
alter Heizungen, und 5 Prozent, wenn die neue Heizung mit
natürlichem Kältemittel arbeitet.
Ein
Rechenbeispiel aus Duisburg: Einfamilienhaus, Baujahr
1985, Ölheizung von 1998. Die neue Luft-Wasser-Wärmepumpe
kostet 35.000 Euro inklusive Einbau und Anpassung der
Heizkörper. Mit Grundförderung (30 Prozent),
Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) und Einkommensbonus
(20 Prozent) kämen theoretisch 70 Prozent zusammen – das
wären 24.500 Euro. Gedeckelt ist die Förderung aber bei
21.000 Euro pro Wohneinheit, also zahlt der Hausbesitzer
am Ende 14.000 Euro selbst.
Zusätzlich gibt es in
NRW das Programm "progres.nrw" der Landesregierung. Hier
werden Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseanlagen mit
bis zu 3.000 Euro zusätzlich gefördert – allerdings nur,
wenn die Bundesförderung nicht den vollen Fördersatz
ausschöpft. Doppelförderung ist möglich, aber
kompliziert. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme
gestellt werden, sonst gibt es nichts.
Pflichten für Hausbesitzer in NRW Wer in NRW
eine Immobilie besitzt, hat bereits jetzt
Verpflichtungen. Die Landesbauordnung schreibt schon seit
2002 vor, dass ungedämmte oberste Geschossdecken, wenn
das Dach darüber noch nicht gedämmt ist, gedämmt sein
müssen. Das fordert die GEG bis Ende 2025 – allerdings
nur bei Gebäuden, die vor 1984 gebaut wurden und deren
Besitzer nach 2002 gewechselt haben. Klingt kompliziert,
ist es auch. Viele wissen gar nicht, dass sie betroffen
sind.
Die Heizungsüberprüfung ist ebenfalls
Pflicht: Gasheizungen müssen alle zwei Jahre, Ölheizungen
jährlich vom Schornsteinfeger kontrolliert werden. Wer
den Termin verpasst, riskiert Bußgelder zwischen 50 und
500 Euro. Zusätzlich gilt ab 2024 die Pflicht zum
hydraulischen Abgleich bei Gasheizungen in Gebäuden mit
mehr als sechs Wohneinheiten.
Die rechtlichen
Rahmenbedingungen sind im
Recht NRW nachzulesen, wo die Landesbauordnung und
weitere relevante Verordnungen dokumentiert sind. Die
Komplexität der Vorschriften führt dazu, dass viele
Hausbesitzer überfordert sind und erst handeln, wenn
Bußgeldbescheide kommen.
Kommunale
Wärmeplanung: Was kommt auf Duisburg und Co. zu?
Duisburg, Essen, Düsseldorf und andere Großstädte müssen
bis Mitte 2026 ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen.
Das bedeutet: Karten, auf denen steht, wo Fernwärme
ausgebaut wird, wo Gasnetze weiter bestehen und wo
dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die einzige Option
sind. Erst dann haben Hausbesitzer Planungssicherheit.
Das Problem: Viele Kommunen hinken hinterher.
Duisburg hat erste Voruntersuchungen laufen, konkrete
Pläne fehlen aber. Wer jetzt entscheiden muss, ob die
alte Heizung ersetzt wird, tappt im Dunkeln. Wird die
Straße in drei Jahren an Fernwärme angeschlossen, wäre
die Wärmepumpe eine Fehlinvestition. Bleibt das Gasnetz
bestehen, könnte eine neue Gasheizung mit biogenem Methan
sinnvoller sein.

Ein Blick auf die
Politik in NRW zeigt, dass das Thema Heizen weiterhin
kontrovers diskutiert wird. Die Landesregierung fordert
mehr Tempo beim Fernwärmeausbau, die Kommunen klagen über
fehlende Mittel und Personal.
Ausblick:
Was sich noch ändern wird Die aktuellen
Regelungen sind nicht in Stein gemeißelt. Die
Bundesregierung diskutiert bereits Anpassungen, besonders
bei den Fristen und Übergangsregelungen. In NRW gibt es
Initiativen, die Förderung für sozial schwächere
Haushalte zu erhöhen, konkrete Beschlüsse stehen aber
noch aus.
Wer nicht unter Zeitdruck steht, kann
abwarten – aber nur bis zur kommunalen Wärmeplanung.
Danach wird es eng, weil Handwerker überlastet sein
werden und Lieferzeiten steigen. Wer vorausschauend
plant, spart Stress und Geld. Die Heizwende ist keine
ferne Zukunft mehr, sondern Realität – auch in NRW.
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