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Landtag, Ministerien und Verfassungsgerichte aktuell 
Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen

Düsseldorf, 20. Dezember 2018 - Die Landesregierung hat heute Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte mit seinen am 15. November 2018 verkündeten Urteilen das Land dazu verurteilt, in Essen ein zonenbezogenes Fahrverbot einzurichten. Davon soll auch  eine Teilstrecke der Bundesautobahn 40 erfasst werden. Für Gelsenkirchen fordert das Verwaltungsgericht ein streckenbezogenes Fahrverbot. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.

Ministerin Heinen-Esser: "Ein zonenbezogenes Fahrverbot, das auch streckenweise Autobahnen einbezieht, würde einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur des Ruhrgebiets bedeuten mit erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und die Wirtschaft."

Landesregierung weist in der Senne zweites "Wolfsgebiet" in Nordrhein-Westfalen aus

Nach dem "Wolfsgebiet Schermbeck" am Niederrhein weist das Umweltministerium nun ein weiteres Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Senne aus. Hier liegen genügend Nachweise und Anhaltspunkte vor, so dass von einem standorttreuen Wolf ausgegangen werden kann. Anhand genetischer Analysen konnte ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW1044f seit Ende Juli dieses Jahres mehrfach individuell nachgewiesen werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) geht davon aus, dass dieses Tier mittlerweile standorttreu geworden ist.

Umweltministerin Heinen-Esser: "Vor diesem Hintergrund weisen wir hier in der Senne auf der Grundlage unserer Förderrichtlinien Wolf mit Wirkung zum 20. Dezember nun auch das zweite Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen, das "Wolfsgebiet Senne" aus. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse, denn hier erhalten Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz." Das Wolfsgebiet Senne ist 922 km2 groß und umfasst Teile der Kreise Gütersloh, Lippe und Paderborn sowie der Stadt Bielefeld.

Beide Wolfsgebiete, "Schermbeck" und "Senne", werden von einer großzügig dimensionierten Pufferzone umfasst, in der künftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen gefördert werden sollen – dazu werden zurzeit die aktuellen Förderrichtlinien angepasst.

Wie bereits zum Wolfsgebiet "Schermbeck" am Niederrhein informiert das Wolfsportal Nordrhein-Westfalen künftig auch zum "Wolfsgebiet Senne". Das unter www.wolf.nrw öffentlich zugängliche Portal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) regelmäßig aktualisiert. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: "Mit unserem Wolfsportal informieren wir die Bürgerinnen und Bürger über Nachweise, Nutztierrisse, sowie über das Verhalten und die Biologie von Wölfen. Mit Hilfe von interaktiven Karten und Listen können alle Ereignisse rund um den Wolf in Nordrhein-Westfalen unmittelbar nachvollzogen werden." Darüber hinaus sind für Anfang 2019 im Wolfsgebiet Senne Informationsveranstaltungen vor Ort vorgesehen.

Hintergrund:

1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Ostdeutschland nachgewiesen. Denn der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb.
In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz.

Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen.

Weitere Informationen:
  • www.wolf.nrw

  • über das Monitoring bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) https://dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring

  • über das Nachweisverfahren durch DNA-Proben beim Senckenberg Forschungsinstitut www.senckenberg.de/root/index.php?page_id=5821

  • beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) können Hinweise auf einen Wolf telefonisch gemeldet werden: Telefon 02361/305-0; außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter Telefon 0201-714488.

 

 

Neue Instrumente für die künftige Waldbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg, 07. Dezember 2018 - Heute stellt Umweltministerin Heinen-Esser in Düsseldorf Branchenvertretern der Forst- und Holzwirtschaft das neue Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen vor. Heinen-Esser: "Unsere Wälder in Nordrhein-Westfalen sind in diesem Jahr durch den Orkan Friederike, die extreme Sommertrockenheit und den starken Borkenkäferbefall sehr stark geschädigt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt nun wichtige neue Instrumente zur Verfügung, die den Waldbesitz bei den Herausforderungen im Klimawandel unterstützen. Dafür setzt die Landesregierung verstärkt auf Digitalisierung, auch in der Forstwirtschaft. Die Lösungsansätze basieren auf modernen Informationstechnologien. Wichtig sind dabei vor allem unser neues Waldbaukonzept und das Internetportal Waldinfo.NRW. Ziel all dieser Aktivitäten ist die Entwicklung klimastabilerer Mischwälder aus überwiegend heimischen Baumarten."

Neue Instrumente als praktische Hilfen für den Waldbesitz

Das neue Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen richtet sich als Empfehlung mit vielen Auswahlmöglichkeiten sowohl an den Privat- und Kommunalwald - zusammen 84 Prozent der Waldfläche in Nordrhein-Westfalen - als auch an den Landeswald. Zur Erfüllung der vielfältigen Waldfunktionen und auf der Grundlage der Eigentümerziele werden vor allem standortgerechte Mischbestände aus überwiegend heimischen Baumarten empfohlen. Auch die Verwendung von geeignetem Vermehrungsgut spielt eine große Rolle.
Einige wissenschaftlich besonders abgesicherte eingeführte Baumarten aus anderen Regionen Deutschlands oder der Erde werden überwiegend als Beimischungen empfohlen. Hierbei dürfte vor allem die Douglasie zukünftig eine größere Rolle spielen, aber zum Beispiel auch die in Süddeutschland verbreitet vorkommende Weißtanne ist eine vielversprechende Baumart.

Umweltministerin Heinen-Esser: "Die Waldbauempfehlungen werden dazu beitragen, die Stabilität und Resilienz der Wälder im Klimawandel zu erhöhen und das Risiko für die Forstbetriebe zu verringern. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Umsetzung des Waldbaukonzepts auch mit Beratungs- und Schulungsangeboten sowie mit Fördermöglichkeiten." Die ersten Fortbildungsveranstaltungen beginnen im Frühjahr 2019. 
Die forstliche Standortkarte unterstützt die praktische Anwendung des Waldbaukonzepts in der Fläche. Sie liefert den Waldbesitzern in digitaler Form benötigte Daten zur Wasser- und Nährstoffverfügbarkeit für die Waldbäume. Das neue Internetportal Waldinfo.NRW stellt vielfältige öffentliche Walddaten vor allem in Form digitaler Karten benutzerfreundlich an. Dies beinhaltet zum Beispiel Informationen zur Waldbedeckung, zu Waldböden und zum Klima sowie zu Waldwegen und zu Naturschutzgebieten. Waldbesitzer können dies auch per Smartphone im Gelände abrufen.
Umweltministerin Heinen-Esser: "Mit dem neuen Internetportal für den Wald treiben wir die Digitalisierung in der Forstwirtschaft voran und setzen die Open-Data-Politik des Landes um. Die Bereitstellung dieser Informationen, die wir weiter ausbauen wollen, befördert auch die Entwicklung eines vielfältigen forstlichen Dienstleistungsangebots in Nordrhein-Westfalen."

 

Weitere Informationen:
NRW-Waldbaukonzept ansehen und als Broschüre bestellen www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_id=11146 www.waldinfo.nrw.de zum Thema "Waldbau" www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/waldbewirtschaftung/waldbau/

 

 

Ministerin Heinen-Esser: "Wir müssen uns für die Herstellung langlebiger Produkte einsetzen" 

Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser ruft vor Weihnachten zu einem bewussten Einkauf von Elektro- und Elektronikgeräten wie Smartphones, Küchengeräte oder Spielzeug auf: "Diese Produkte werden immer komplexer und bestehen aus einer großen Anzahl von Rohstoffen, die nur sehr begrenzt vorkommen und teilweise unter ökologisch und sozial fragwürdigen Bedingungen gewonnen werden. Weil der Preis an der Ladentheke nur einen kleinen Teil dieser ökologischen und sozialen Kosten widerspiegelt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes darauf achten, möglichst langlebige Produkte zu kaufen." Besonders bei nur kurzzeitig genutztem Elektro-Spielzeug sollten Eltern prüfen, ob der Kauf notwendig sei.

 

Öko-Design von Elektro- oder Elektronikgeräten voranbringen

Defekte Elektro- oder Elektronikgeräte wurden früher noch zur Reparatur gegeben. Diese Angebote gibt es inzwischen immer weniger und die Geräte werden viel zu früh zu Abfall. Der Kauf eines neuen Produkts belastet nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. "Ich setzte mich dafür ein, dass bei der Herstellung von Elektro- oder Elektronikgeräten auch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit oder Recyclingfähigkeit verpflichtend vorgeschrieben werden. Solche Anforderungen an das Öko-Design von Produkten müssen auf EU-Ebene vorangetrieben werden", betonte Ministerin Heinen-Esser.

 

Rückgabe von Altgeräten auch über den Handel möglich

Wenn ein elektrisches Gerät tatsächlich als Abfall entsorgt werden muss, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, den Elektro-Schrott bei der Kommune abzugeben. Seit drei Jahren sind auch die großen Händler von Elektro- und Elektronikgeräten dazu verpflichtet, kostenlos Altgeräte zurückzunehmen. Beim Kauf eines neuen Produkts muss der Verkäufer ein vergleichbares Altgerät zurücknehmen. Auch ohne Kauf einer neuen Ware sind die großen Händler dazu verpflichtet, Kleingeräte kostenlos zurückzunehmen.

Diese Pflichten hat auch der Online-Handel, über den Elektro- und Elektronikgeräte in erheblichem Umfang bezogen werden.

Ministerin Heinen-Esser: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen gar nicht, dass sie Altgeräte im Handel kostenlos zurückgeben können. Der Handel sollte seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht nicht nur zur Rücknahme, sondern auch zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nachkommen."

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, ihre Altgeräte ausschließlich den Kommunen, dem Handel oder den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten zu überlassen. Nur wenn die Altgeräte bei Kommunen, dem Handel oder den Herstellern abgegeben werden, besteht die Möglichkeit, dass die Altgeräte in dafür zugelassenen Anlagen hochwertig behandelt werden. Gefährliche Stoffe werden entfernt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen.

Land und Kommunen wollen Erfassung von Altgeräten weiter verbessern

Über die Kommunen werden die größten Mengen an Altgeräten zurückgenommen. Derzeit führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Untersuchung bei den Kommunen durch. Die Ergebnisse sollten Mitte 2019 in einem Fachbericht des LANUV veröffentlicht werden, zusammen mit Empfehlungen für die Rücknahme von Altgeräten. Ab 2019 müssen erheblich mehr Altgeräte über die offiziellen Kanäle erfasst werden als in der Vergangenheit. Bisher galt eine Erfassungsquote von 45 Prozent der in Verkehr gebrachten Menge, die in Deutschland knapp erreicht wurde. Ab 2019 erhöht sich die Quote laut EU-Richtlinie auf 65 Prozent.

 

 

 

Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn

Düsseldorf/Duisburg, 05. Dezember 2018 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig. Dies soll nun das Oberverwaltungsgericht klären.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte mit seinen am 8. November 2018 verkündeten Urteilen das Land dazu verurteilt, in der Umweltzone Köln weitere Fahrverbote insbesondere für Dieselfahrzeuge anzuordnen und in Bonn streckenbezogene Fahrverbote vorzusehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.

"Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein. Maßnahmen wie Nachrüstungen halte ich weiterhin für verhältnismäßiger als Fahrverbote. Diese würden die Bewohner der Städte und insbesondere auch Pendler massiv treffen. Nicht wenige von ihnen haben sich, auch um Umwelt und Klima zu schützen, erst kürzlich einen neuen Diesel-Pkw zugelegt. Ziel ist es, erst einmal alle Maßnahmen und Potenziale auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Beim Diesel-Gipfel in dieser Woche hat die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Regelungen für Hardware-Nachrüstung vorzulegen. 

In den Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Essen und Gelsenkirchen liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor. Mit Zustellung der Urteilsgründe beginnt in diesen Verfahren die einmonatige Frist zur Einlegung der Berufung. Im Fall Essen hatte die Landesregierung bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Hier soll laut Verwaltungsgericht ein zonales Fahrverbot unter Einbeziehung einer Autobahn umgesetzt werden.

 

Diesel-Fahrverbot für das Ruhrgebiet

Deutsche Umwelthilfe erwirkt erstes Autobahn-Diesel-Fahrverbot auf der A40 im Ruhrgebiet sowie Diesel-Fahrverbote für Essen und Gelsenkirchen
Gelsenkirchen/Düsseldorf/Duisburg, 15. November 2018 - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt Klagen für „Saubere Luft“ der Deutschen Umwelthilfe statt – Bisher stärkstes Urteil für den Gesundheitsschutz – DUH erwirkt elftes und zwölftes Urteil in Folge zu Diesel-Fahrverboten in Deutschland –

Luftreinhaltepläne der beiden Ruhrgebietsstädte müssen bis zum 1. Juli 2019 um eine 18 Stadtteile umfassende Diesel-Fahrverbotszone für Essen und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für Gelsenkirchen erweitert werden – Zum ersten Mal soll in Essen mit der Sperrung der A40 für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V auch eine Autobahn in die Fahrverbotszone einbezogen werden – Heutige Kabinettsentscheidung zur Heraufsetzung von NO2- und NOx-Grenzwerten: Diesel-Fahrverbote kommen trotz Änderung des BImSchG auch für Städte unter 50 µg NO2/m3 – Bundesland Nordrhein-Westfalen mit den meisten Klagen für Diesel-Fahrverbote

Essen/Gelsenkirchen, 15.11.2018: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in den Städten Essen und Gelsenkirchen entschieden (Essen: 8K 5068/15, Gelsenkirchen: 8K 5254/15) und beiden Klagen in vollem Umfang stattgegeben: Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, ist schnellstmöglich einzuhalten, spätestens im Jahr 2019. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung jeweils im gesamten Stadtgebiet. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Für die Stadt Essen hat das Gericht (höchster NO2-Belastungswert in Essen:49 µg/m3) entschieden, dass die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für 18 Stadtteile inkl. der Stadtmitte als „Blaue Umweltzone“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat. Dieses gilt ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 5 und Benziner unterhalb der Norm Euro 3. Zum 1. September 2019 ist das Verbot auf Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erweitern.
Zum ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht auch ein Diesel-Fahrverbot für eine Bundesautobahn verfügt. Ab dem 1. Juli 2019 gilt dies auf der Autobahn A40 für Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 4/IV, ab dem 1. September 2019 wird dieses für Euro 5/V Diesel ausgedehnt. Grund ist die hohe Belastung einer Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen, hier führt die Bundesautobahn unmittelbar vorbei. Das Gericht hat zusätzlich dem Land die Prüfung weiterer Fahrverbote für neun weitere Verdachtsfälle außerhalb der „Blauen Umweltzone“ mit Frist bis zum 1. April 2019 auferlegt. Damit stellt das Gericht mit seinem Urteil das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gesundheit der Menschen in Essen und Gelsenkirchen über die Profitinteressen der Automobilindustrie.  
Für die Stadt Gelsenkirchen, welche mit 46 µg NO2/m3 geringere Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 als Essen aufweist, muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen ein streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot auf der besonders belasteten Kurt-Schumacher-Straße festlegen. Dieses muss zum 1. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm Euro 3 in Kraft treten.
Das Gericht betonte, dass ein Großteil der vom Land NRW bisher in den Luftreinhalteplänen angeführten Maßnahmen „keine schnelle Wirkung“ verspricht. Die schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung noch vor 2020, wie es das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat, ist somit nicht möglich. Daher kann auf Diesel-Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden. Der lange Zeitraum, in dem der Grenzwert überschritten wird, zwingt zu einer besonders effizienten Maßnahmenplanung.  
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit der erstmaligen Sperrung einer Bundesautobahn für Diesel-Pkw, Busse und Lkw muss auch eine Kanzlerin Merkel erkennen, dass sie mit ihrer Politik gegen den Gesundheitsschutz und für die Profitsicherung einer betrügerischen Industrie gescheitert ist. Das letzte Beispiel für eine Fernsteuerung dieser Bundesregierung aus den Konzernzentralen von BMW, Daimler und VW ist die heute im Bundeskabinett beschlossene, europarechtswidrige Heraufsetzung von Dieselabgasgift-Grenzwerten. Was Gerichte von dieser industriefreundlichen Gesetzesnovelle halten, zeigte sich wenige Stunden nach der Regierungs-Pressekonferenz im Gelsenkirchener Richterspruch: Die erstmalige Einführung eines ersten Diesel-Fahrverbots auf der Autobahn A40 sowie in Essen und Gelsenkirchen. Diesel-Fahrverbote kommen trotz Änderung des BImSchG auch für Städte auch unter 50 µg NO2/m3.“

 

Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Zu den heutigen Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen nimmt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wie folgt Stellung: "Es ist ohne Zweifel, dass die Einhaltung der Grenzwerte maßgeblich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster haben für Essen und Gelsenkirchen ambitionierte Luftreinhaltepläne mit einer Vielzahl von Maßnahmen vorgelegt, um dieses Ziel zu erreichen.
Das Urteil kommt daher für uns überraschend, zugleich bietet es Orientierung", sagte Umweltministerin Heinen-Esser. Sie kündigte an, dass die Landesregierung die Urteile, sobald sie vorliegen, sehr genau prüfen will, um dann zu entscheiden, ob sie in Berufung gehen wird. Dort, wo zonale Fahrverbote drohen, insbesondere wenn eine Stadt und eine Autobahn im Zentrum eines Ballungsgebietes wie dem Ruhrgebiet betroffen sind, sei schon jetzt absehbar, dass die Landesregierung in Berufung gehen wird.
"Wir stehen in unseren Ballungsräumen vor großen Herausforderungen. Wir müssen jetzt in wenigen Monaten das schaffen, was in vielen Jahren zuvor nicht gelungen ist – die Grenzwerte gelten bereits seit dem Jahr 2010", sagte Heinen-Esser. "Unser erklärtes Ziel bleibt es, die Luftqualität und damit die Lebensqualität nachhaltig so zu verbessern, dass wir den Ausstoß von Stickoxiden reduzieren und die Luftqualitätsgrenz-werte flächendeckend einhalten. Gleichzeitig müssen wir die Mobilität der Menschen sicherstellen."
"Wir sind auf einem guten Weg, aber wir sind eben noch nicht am Ziel", sagte die Ministerin. "Daher müssen wir beides tun: die Grenzwerte kurzfristig schnellstmöglich einhalten und unsere Mobilität mittel- und langfristig so emissionsfrei wie möglich gestalten." Parallel zur Gerichtsverhandlung wurde heute im Bundeskabinett eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen.
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte explizit aufgegeben, die Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten zu prüfen. Eine gesetzliche Einordnung zur Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten würde allen Beteiligten und auch den Gerichten eine zusätzliche Orientierung bieten.
Darüber hinaus regelt die vorgesehene Novelle, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen – etwa wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden.
"Insbesondere die konsequente Umsetzung der Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen wäre aus Sicht des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eine sinnvolle und wirksame Maßnahme zur schnelleren Erreichung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte und damit zur Vermeidung von Fahrverboten", sagte Heinen-Esser.

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

Landtag Düsseldorf, 09. November 2018 - Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße. Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen.

Insgesamt gehen die Kommunen in NordrheinWestfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%. Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können.
Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen.
Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. B Lösung Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Grundstückseigentümern wird künftig verzichtet. Die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten als Ersatz für den Wegfall Zuweisungen aus originären Landesmitteln.

 

Anmerkung der Redaktion:

Es steht nur eine einzieg Frage an: Warum haben die Sozialdemokraten das nicht versucht, als sie in der Regierungsverantwortung waren?

 

 

Luftreinhaltung: Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.11.2018

Düsseldorf/Duisburg, 08. November 2018 - Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn nimmt die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wie folgt Stellung: "Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln mit ganz erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln. Die Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung wurde nicht ausreichend dargelegt. Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich in Berufung gehen. Parallel arbeitet die Bezirksregierung mit Hochdruck an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans."

Nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes sind die zuständigen Bezirksregierungen angehalten, alle Maßnahmen und Potenziale zu prüfen und auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote. Diese können unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit nur die Ultima Ratio sein.

"Insbesondere die konsequente Umsetzung der Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen wäre aus Sicht des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eine sinnvolle und wirksame Maßnahme zur schnelleren Erreichung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte und damit zur Vermeidung von Fahrverboten - und verhältnismäßiger als Fahrverbote wäre sie allemal", so Heinen-Esser. Hier ist der Bund gefordert, umgehend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachrüstung zu schaffen.  


Anmerkung der Redaktion

Man muss es sich einmal vor Augen halten, das Verursacherprinzip. Seit 2010 eiert die Bundesregierung in Sachen Luftreinheitsabkommen der EU herum. Passiert ist nur etwas in Sachen "hervorragende Lobbyarbeit" der Autoindustrie, sonst nichts. Jetzt haben die Richter der Politik zum zehnten Mal ins Buch geschrieben, dass das politische (Nicht)Handeln ein Ende haben muss. Da ist auch die gestern beschlossene 3000-Euro-Notlösung mit den Autobauern und Bundesverkehrsminister Scheuer - seine persönliche 180-Grad-Wende - nicht relevant. Es geht kein Weg an der Tatschache vorbei, dass die Verursacher allen Übels nicht in Gänze zu ihren Taten stehen müssen und die Käufer der betroffenen Fahrzeuge nach wie vor im Regen stehen. Das ist der eigentliche Skandal, nicht die Urteile der Richter. Auf so eine politische Führung kann getrost verzichtet werden. Harald Jeschke

 

 

Borkenkäfer kann massive Waldschäden im Nadelholz verursachen

Düsseldorf/Duisburg, 06. November 2018 - Auf Initiative von Ministerin Heinen-Esser tagt am 7. November erstmalig die neu eingerichtete "Task Force Borkenkäfer". Heinen-Esser: "In der Task Force sind neben den Fachleuten für Waldgesundheit auch die Waldbesitzenden und die Sägeindustrie vertreten. Kernaufgabe der neu eingerichteten Task Force wird die Koordination der Maßnahmen zur Bekämpfung der Fichtenborkenkäfer sein".
Weitere Bekämpfungsmaßnahmen wie das Entfernen befallener Fichten aus den Beständen sind jetzt im Winter dringend geboten, um größere Schäden in 2019 zu vermeiden.

"Wir nehmen die Sorgen der Branche sehr ernst. Nach Sturmschäden und Sommertrockenheit geht es dem Wald nicht gut. Dabei trifft es vor allem die von Natur aus eher an kühles Klima und gute Wasserversorgung angepassten Fichten. Und nun kommt der Käfer noch dazu. Wir müssen vermeiden, dass große Mengen der beiden Fichten-Borkenkäferarten erfolgreich in den befallenen Bäumen überwintern und im kommenden Jahr die nächste Generation aufbauen", so die Ministerin weiter.

Das gesamte Schadensausmaß ist erst 2019 bilanzierbar. Nach der langen Trockenheit ist jetzt die Wetterentwicklung im Winter entscheidend. Wird der Winter mild und feucht, wird es 2019 weniger Borkenkäfer geben. Denn dann werden viele Überwinterungsstadien der Käfer von Pilzen abgetötet. Wird der Winter aber kalt und trocken, bleibt der "Pilz-Effekt" aus und die Borkenkäfer überwintern erfolgreich. Dann kann es 2019 zu einer weiteren Massenvermehrung mit entsprechend hohen wirtschaftlichen Schäden in den großflächigen Fichtenbeständen Nordrhein-Westfalens kommen.

An vielen Stellen Nordrhein-Westfalens wurden bereits Sofortmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt, dazu gehören:

 

- der Einschlag von befallenen Bäumen, damit die Auswirkungen auf die Nachbarbestände und auf das kommende Jahr begrenzt werden können,
- die Verbringung und Lagerung des "Käferholzes" außerhalb von Fichtenbeständen, - die Entrindung der gefällten Stämme im Wald, die ausnahmsweise Behandlung gefällter Bäume mit Insektiziden, damit die Borkenkäferlarven nicht ausreifen können,
- die Unterstützung beim Holzverkauf, um das befallene Holz rasch aus dem Wald zu schaffen.
Aufgrund des Überangebots ist jedoch mit fallenden Holzpreisen zu rechnen, den forstlichen Personaleinsatz in den Schadensregionen zu verstärken. Darüber hinaus setzt sich das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium beim Bund dafür ein: die Steuersätze für die Einnahmen aus dem Verkauf des Borkenkäfer-Holzes zu reduzieren und die Rücklagenbildung zu erleichtern, vorübergehend das Transportgewicht für Lastkraftwagen zu erhöhen und das Fahren auch an Sonn- und Feiertagen bundesweit zu ermöglichen, die forstlichen Fördermaßnahmen für Wiederaufforstung und Borkenkäferbekämpfung zu verstärken, die Wegebauunterhaltung durch Cofinanzierung zu unterstützen.

Weitere Informationen: "Fichte in Nordrhein-Westfalen akut durch Borkenkäfer bedroht" – Pressemitteilung vom 05.09.2018 www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-09-05-fichte-in-nordrhein-westfalen-akut-durch-borkenkaefer-bedroht beim Landesbetrieb Wald und Holz www.wald-und-holz.nrw.de/ueber-uns/forschung/borkenkaefermonitoring

 

 

Afrikanische Schweinepest: Land mahnt weiterhin zu Umsicht 06.11.2018 Ministerin Ursula Heinen-Esser: Einschleppungsgefahr nach wie vor hoch
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser bittet weiterhin um achtsames und aufmerksames Verhalten in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest: "Die Gefahr der Einschleppung ist nach wie vor hoch. Es ist sehr wichtig, dass sich alle so verantwortungsbewusst wie möglich verhalten, um einen Ausbruch hierzulande zu verhindern." Als Hauptübertragungsquellen der ASP gilt neben den Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen.

So kann der Erreger über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel, wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen werden. Ministerin Heinen-Esser ruft abermals die breite Öffentlichkeit – insbesondere Jäger, Förster, Reisende, Fernfahrer, Waldbesucher, Pilzsammler sowie vor allem auch Tierhalter – dazu auf, von Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen, keine Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen sowie Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben strikt einzuhalten.
"Ich unterstütze ausdrücklich den Appell von Bundesministerin Julia Klöckner, auch Pflegekräfte sowie Soldatinnen und Soldaten für die besondere Gefahr der Einschleppung zu sensibilisieren", sagte Ministerin Heinen-Esser. Wichtig sei zudem, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes zu melden.

Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins. Per Schreiben hat das Landwirtschaftsministerium explizit die Jägerinnen und Jäger gebeten, auf Hygiene zu achten, keine Jagdreisen insbesondere nach Belgien und andere betroffene Regionen anzubieten und diese zu meiden sowie keine Jagdhunde aus den betroffenen Gebieten einzusetzen.

Die Kostenübernahme des Landes für die Trichinenuntersuchung soll auch im Jahr 2019 fortgeführt werden. Zeitnah soll zudem die – maßgeblich durch Nordrhein-Westfalen angeregte – Änderung von Bundesgesetzen in Kraft treten, konkret das Tiergesundheitsgesetz und das Bundesjagdgesetz, um im Ausbruchsfall schneller handeln zu können. Mit der Änderung wird beispielsweise ermöglicht, Gebiete abzusperren, Personen- und Fahrzeugverkehr einzuschränken und vermehrte Fallwildsuche anzuordnen.

Um die aktuelle ASP-Lage fortlaufend zu bewerten und die einzuleitenden Maßnahmen abzustimmen, finden fortlaufend Gespräche mit den Bezirksregierungen und Kreisen statt. Ministerin Heinen-Esser hat daneben unter der Leitung des zuständigen Abteilungsleiters eine abteilungsübergreifende Sonder-Arbeitsgruppe einberufen. Die Ministerin und Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil. Als weitere Vorsorgemaßnahme und Anreiz einer vermehrten Bejagung führt das Land derzeit Gespräche, um die Vermarktung von Wildfleisch zu verbessern.

"Gastronomie, Handel und Fleischwirtschaft können dazu beitragen, dass das hochwertige und regionale Produkt besser abgesetzt wird", betonte Ministerin Heinen-Esser. In den zurückliegenden Monaten wurden in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen.

Unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung einer Einschleppung der ASP vereinbart. Unter anderem wurden in Nordrhein-Westfalen Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand bestmöglich vorbereitet zu sein. Auch für diesen Fall sieht sich das Umweltministerium gut gerüstet. Eine weitere gemeinsame Krisenübung im Kreis Steinfurt und Kreis Osnabrück wird in Kürze stattfinden.

 

 

 "Afrikanische Schweinepest" www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/tiergesundheit /tierseuchen/afrikanische-schweinepest beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/ tierseuchen/afrikanische-schweinepest

 

Novelle der Landesdüngeverordnung vorgelegt und Start der Verbändeanhörung - Der Klimawandel ist sichtbar und spürbar
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: Wir müssen den Düngemitteleinsatz weiter reduzieren

Düsseldorf/Duisburg, 31. Oktober 2018 - Der Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung wird heute zur Stellungnahme an Umwelt- und Landwirtschaftsverbände versandt. Er wurde gestern (30. Oktober 2018) vom Landeskabinett verabschiedet.
"Auch wenn sich die Situation vielerorts verbessert hat, zeigt eine teils weiterhin zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers, dass wir den Düngemitteleinsatz weiter reduzieren müssen. Deshalb wird eine neue Düngeverordnung benötigt, die wir in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzen und mit der wir über bestehende Maßnahmen hinausgehen", sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Landesdüngeverordnung ergänzt die im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. Damit werden für Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine längere Sperrfrist für Grünland, in der keine Düngung zulässig ist und die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten.

Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Ziel des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums ist es, dass die Landesverordnung Anfang des nächsten Jahres in Kraft tritt.

"Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen, sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren", stellt Heinen-Esser klar. Das zeige auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland. "Neben einer effektiven Umsetzung des Ordnungsrechts setze ich vor allem auf eine umfassende, gewässerschutzorientierte Beratung, auf Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft über die bestehenden Kooperationen in Trinkwasserschutzgebieten hinaus."

Nährstoffkreisläufe schließen

Auch durch den Einsatz moderner Ausbringungstechnik, etwa durch eine gezielte Einarbeitung der Gülle in den Boden, kann der Verlust von Ammoniak deutlich gemindert werden. "Wir fördern emissionsmindernde und geruchsarme Ausbringungstechniken, durch deren Einsatz mineralische Düngemittel erheblich eingespart werden können", erläutert Heinen-Esser.

Entscheidend für eine umweltverträgliche und zugleich wirtschaftliche Nutzung von Gülle, Mist und Ernterückständen sei es, Nährstoffkreisläufe zu schließen.

"Dies gilt in einem Betrieb ebenso wie über Regionen hinaus. Primäres Ziel ist es, Wirtschaftsdünger direkt vor Ort zu verwerten. Um Überschüsse leichter in Regionen zu bringen, in denen humusarme Böden ihn dringend benötigen, ist es das Ziel, ihn speicher- und transportfähiger zu machen", so Heinen-Esser.

Das Land unterstützt die zentrale Nährstoffbörse und fördert neue Techniken zur Aufbereitung der Gülle. Unter anderem entsteht derzeit in Velen eine der modernsten Aufbereitungsanlagen ihrer Art in Europa.

 

Der Klimawandel ist sichtbar und spürbar

 

Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen bereits sichtbar und spürbar. Dies bestätigt der heute vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium vorgelegte Bericht "Daten und Fakten zu den Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen".
Dazu sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Viele dachten lange Zeit, Klimawandel betreffe nur Inseln im Pazifik. Dem ist aber nicht so. Wir werden uns an Extremwettereignisse wie Hitzewellen, lange Trockenperioden, Hagel, Starkregen und dadurch Überschwemmungen auch bei uns gewöhnen müssen. Ein Jahr wie dieses mit heftigen Stürmen zu Jahresbeginn und der anhaltenden Trockenheit wird immer weniger zum Ausreißer werden."

Die vorliegenden und vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ausgewerteten Daten zeigen eine Erhöhung der mittleren Jahrestemperatur in Nordrhein-Westfalen um 1,5 Grad Celsius im Zeitraum 1881-2017, eine signifikante Zunahme der heißen Tage und eine Abnahme der Frost- und Eistage sowie einen Anstieg der Gewässertemperaturen am Rhein um 1,4 Grad Celsius (zwischen 1974 und 2016).
In den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens sind bereits heute insgesamt 5,3 Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in Zukunft (2050) dürften es laut Klimaanalyse des LANUV voraussichtlich bis zu neun Millionen Menschen werden.

Heinen Esser: "Wir brauchen ein noch stärkeres Bewusstsein für den Klimawandel. Nordrhein-Westfalen hat früh auf die Änderung des Klimas reagiert und schon 2009 eine Anpassungsstrategie entwickelt. Aus den schon jetzt spürbaren Veränderungen erwächst die Verantwortung und Herausforderung, einerseits den menschgemachten Klimawandel in aller Konsequenz einzudämmen und uns andererseits auf seine Folgen vorzubereiten. Klimaschutz und Klimaanpassung sind untrennbar miteinander verwoben."

Vor dem Hintergrund der vorhandenen Daten gilt es, Risiken und Schäden angesichts gegenwärtiger und zukünftiger Klimaveränderungen zu minimieren und die Vulnerabilität der Gesellschaft gegenüber den Klimawandeleffekten auf allen Ebenen und in allen relevanten Handlungsfeldern zu verringern.

Hierzu arbeitet beim Klimaschutz und Klimaanpassung die Landesregierung Hand in Hand. Federführend für die Klimaanpassung ist das Umweltministerium. Die Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgt primär auf der kommunalen Ebene. Das Land fördert – insbesondere im Rahmen von Aufrufen und Wettbewerben – Einzelmaßnahmen und Konzepte und darüber hinaus wissenschaftliche Untersuchungen, Bildung, Vernetzung und Kommunikation. Die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im bebauten Bereich erfolgt integriert in andere Maßnahmen, beispielsweise in der Städtebauförderung oder der Förderung von Grüner Infrastruktur.

Regionalkonferenzen zur Klimaanpassung

Derzeit veranstaltet das Umweltministerium gemeinsam mit der EnergieAgentur.NRW, dem Landesumweltamt (LANUV) und den Bezirksregierungen fünf Regionalforen zur Anpassung an den Klimawandel in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, breit über die Folgen des Klimawandels in den einzelnen Regionen Nordrhein-Westfalens zu informieren sowie mit kommunalen und regionalen Akteuren Handlungsoptionen zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Zusätzlich soll es in 2019 ein thematisches Forum speziell für Großstädte in Nordrhein-Westfalen geben.

Weitere Informationen unter: www.energieagentur.nrw/klimaschutz/regionalforen

Klimadienste des LANUV

Das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellt umfassend Daten zum beobachteten (Vergangenheit bis heute) und projizierten (zukünftig zu erwartenden) Klimawandel und zu dessen Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen bereit. Diese Daten werden über verschiedene Klimadienste des LANUV unter dem Link www.lanuv.nrw.de/klima/service/fachinformationssysteme kostenlos zur Verfügung gestellt.

  • Der "Klimaatlas" bietet flächendeckende Informationen zu Lufttemperatur und Niederschlag und entsprechende Projektionen in die Zukunft.

  • Das "Klimafolgenmonitoring" zeigt mit Hilfe von Indikatoren die Folgen des Klimawandels auf, wie z. B. die Erhöhung der Gewässertemperatur, die Verschiebung der Vegetationsperioden oder die Entwicklung der Waldbrandgefahr.

  • Das "Fachinformationssystem Klimaanpassung" stellt weitere, auch projizierbare, räumlich darstellbare Daten bereit und liefert so Planungsgrundlagen für Anpassungsmaßnahmen. Ein Baustein ist hier z. B. die im letzten Jahr veröffentlichte Klimaanalyse, welche vertieft die thermische Belastung im städtischen Raum analysiert und Planungshinweise gibt.

 

 
Nordrhein-Westfalen weist erstes "Wolfsgebiet" am Niederrhein aus

Ministerin Heinen-Esser: "Ab heute können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen gefördert werden."

 

Düsseldorf/Duisburg, 01. Oktober 2018 - Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen und Losungen (Kot), vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Die Nachweise verdichten sich dabei auf eine junge Wölfin mit der Kennung GW954f, die ursprünglich aus einer Wolfsfamilie nahe dem niedersächsischen Schneverdingen stammt.

Umweltministerin Heinen-Esser: "Auch der jüngste genetische Befund vom 30. August bestätigt wieder die Anwesenheit einer Wölfin mit der Kennung GW954f im Kreis Wesel. Obwohl rein formal noch nicht von einem standorttreuen Wolf gesprochen werden kann - das wäre erst nach sechs Monaten der Fall und diese Zeit ist jetzt noch nicht um - haben wir uns entschlossen, bereits ab heute ein Wolfsgebiet auszuweisen. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Denn hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention gefördert bekommen. Das Präventionsgebiet ist bewusst sehr großzügig dimensioniert und umfasst mit rund 958 Quadratkilometern Teile der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen."

Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte Wolfsgebiet wird durch große Straßen wie Autobahnen und den Rhein begrenzt. Es enthält unter anderem große Teile des Naturparkes Hohe Mark mit Hünxer- und Dämmerwald. Damit umfasst es bewusst weit mehr Fläche, als ein einzelner Wolf benötigt. Das Ziel der großzügigen Abgrenzung ist, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung des präventiven Herdenschutzes entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.

Heinen-Esser: "Wir müssen vorerst damit rechnen, dass die Wölfin bleibt. Um alle Menschen vor Ort künftig zeitnah zu informieren, haben wir mit dem heutigen Tag im Internet unter www.wolf.nrw das öffentlich zugängliche Wolfsportal NRW freigeschaltet. Zudem unterstützt ab heute eine eigene Stelle in meinem Hause rund um das Thema Wolf." Das neue Wolfsportal NRW www.wolf.nrw wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten.

Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: "Um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen direkt über Wolfsnachweise auf dem Laufenden zu halten, informiert das neue, öffentliche Portal anhand interaktiver Karten, tabellarischer Auflistung aller Ereignisse und nicht zuletzt anhand informativer Texte über die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen - Dazu gehört insbesondere das Wolfsgebiet rund um die Gemeinde Schermbeck."

Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz.
1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seit dem keine Gefahr für einen Menschen.

 

 

Kabinett verabschiedet Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes

Düsseldorf/Duisburg, 04. September 2018 - Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Entwurf des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Vorangegangen sind dem Entwurf die Verbändeanhörung und zwei Dialogveranstaltungen.

Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf nochmals überarbeitet. Beispiele für Änderungen gegenüber dem bestehenden Landesjagdgesetz sind die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis sowie die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung und eine Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von einem Liter. Ferner sieht die Landesjagdzeitenverordnung zukünftig eine ganzjährige Schwarzwildbejagung – unter Wahrung des Muttertierschutzes – bis 2023 vor.

Die künftig ganzjährig mögliche Schwarzwildbejagung ist vor dem Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarzwildbestandes zu sehen und soll der möglichen Übertragung der Afrikanischen Schweinepest durch den zurzeit hohen Wildschweinbestand entgegenwirken.

Aktuell wurde in den zurückliegenden Tagen aus Bulgarien erstmals ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest berichtet. Die Jagdausbildung wird weiter gestärkt, dazu wird der Fragenkatalog der Jägerprüfung weiter ausgeweitet. Dadurch können zusätzliche Fragen wie etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden. Über 90.000 Jägerinnen und Jäger kümmern sich in Nordrhein-Westfalen um das Wild und seine Lebensräume.
Mit ihren Hege- und Pflegemaßnahmen können Jägerinnen und Jäger die lokale Artenvielfalt fördern und unterstützen so wichtige Funktionen in Ökosystemen. Ferner vermitteln sie durch Jugendarbeit Wissen über die Natur an folgende Generationen, zum Beispiel mit rollenden Waldschulen oder Projekten, die nicht nur das jagdbare Wild betreffen. Weitere Informationen: Gesetzentwurf: Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (PDF)
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/naturschutz/jagd/aenderung_
landesjagdgesetz.pdf Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/naturschutz/jagd/
landesjagdzeitenverordnung.pdf

 

 

#ZukunftsMetropoleRuhr: Gemeinsame Initiative im Standortmarketing des RVR mit starken Partnern aus der Wirtschaft

Metropole Ruhr, 31. August 2018 - Ein starkes Signal für einen starken Standort: Mit der Initiative #ZukunftsMetropoleRuhr rückt der Regionalverband Ruhr (RVR) zusammen mit fünf führenden Großkonzernen aus der Metropole Ruhr im Rahmen seiner Standortmarketingkampagne die Vorteile der „Stadt der Städte“ in den Vordergrund.

Unterstützt wird die neue Zukunftsinitiative von Eon, Evonik, Hochtief, RWE und Thyssen-Krupp. Anlässlich der Feierlichkeiten zum NRW-Tag auf dem Welterbe Zollverein in Essen stellte Ministerpräsident Armin Laschet am Freitag (31. August) im Beisein der Regionaldirektorin des RVR und der fünf Vorstandsmitglieder der Unternehmen die Initiative vor.
Die Kooperation von Wirtschaft und Verband will mit dem Hashtag #ZukunftsMetropoleRuhr selbstbewusst die Stärken der Region kommunizieren und Entscheider und Fachkräfte von der Lebensqualität im Ruhrgebiet überzeugen. Mit der gemeinsamen Initiative geben der RVR, Eon, Evonik, Hochtief, RWE und Thyssen-Krupp ein klares Bekenntnis für den Zukunftsstandort Metropole Ruhr ab – und setzten damit ein deutliches Zeichen im Jahr des Steinkohleausstiegs.

 "Mit der neuen Initiative im Rahmen der Standortmarketingkampagne erzählen wir die Geschichte des Wandels weiter, die mit dem Ende des Steinkohlenbergbaus ein neues Kapitel aufschlägt", sagt Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR, zum Start der gemeinsamen Aktion. "Die Metropole Ruhr gilt zu Recht als Weltmarktführer des Wandels. Und das werden wir selbstbewusst nach außen zeigen."
Diese Überzeugung teilen auch die Vorstände der fünf international agierenden Konzerne aus der Region, die sich an der Initiative beteiligen sowie NRW-Ministerpräsident Armin Laschet: "„Ich begrüße diese Initiative sehr, denn auch mir liegt es am Herzen, dass die Wirtschaftskraft und Attraktivität dieser außerordentlich dynamischen Region sich über die Grenzen unseres Landes hinaus verbreiten."

Unter der digitalen Klammer #ZukunftsMetropoleRuhr zeigt die Kampagne in den nächsten Wochen und Monaten innovative Formate, um die Bedeutung der Region und die Attraktivität des Unternehmensstandortes zu unterstreichen. Unter anderem beantworten Vorstände und weitere Unternehmensvertreter die in Suchmaschinen meistgestellten Fragen zum Leben, Arbeiten und Lernen der Zukunft.
In Video-Porträts geben qualifizierte Fachkräfte aus den fünf Unternehmen Einblick in ihre innovativen Jobs. Alle geplanten Aktionen lassen sich in den sozialen Netzwerken und auf der eigens kreierten Webseite der Standortmarketingkampagne metropole.ruhr/zukunft verfolgen. Außerdem wirbt die Initiative mit Anzeigen-Motiven als "Weltmarktführer des Wandels".
Die Standortmarketingkampagne der Region unter dem Label "Stadt der Städte" ist eine Initiative aus dem Ruhrparlament des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und die erste Kampagne der Region seit der Kulturhauptstadt RUHR.2010. Die Standortmarketingkampagne ist im Sommer 2017 gestartet. Infos: www.metropole.ruhr

Initiativkreis Ruhr begrüßt, dass die Ruhrkonferenz ihre konkrete Arbeit aufnimmt
Der Initiativkreis Ruhr begrüßt ausdrücklich, dass die Ruhrkonferenz nun ihre konkrete Arbeit aufnimmt. Nachdem der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet bei der Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr im April den Startschuss für die Ruhrkonferenz gegeben hat, versteht sich der Initiativkreis unter Leitung von Bernd Tönjes und Dr. Thomas A. Lange weiterhin als engagierter Partner.
Initiativkreis-Moderator Bernd Tönjes: „Die Ruhrkonferenz kann der Region einen wertvollen Schub geben. Der Initiativkreis Ruhr als starkes Netzwerk bringt sich hier mit seinen vielfältigen Kompetenzen ein.“

Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern: Ergebnisse erster Untersuchungen insgesamt unbedenklich

Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2018 - Ab dem kommenden Jahr plant das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Sonder-Untersuchungen von Gewässern in Nordrhein-Westfalen auf relevante Antibiotika-resistente Bakterien sowie Antibiotika-Rückstände.
In den zurückliegenden Wochen erfolgten im Auftrag des Umweltministeriums erste Voruntersuchungen in Badegewässern. Das erfreuliche Zwischenergebnis: Von den in zehn EG-Badegewässern bisher entnommenen 30 Proben wiesen lediglich zwei Proben sehr geringe Mengen antibiotikaresistenter Bakterien auf.

In einer Juni-Probe aus dem Elfrather See in Krefeld und einer Probe von Ende Juli aus dem Baldeneysee wurden sehr geringe Mengen eines Darmbakteriums mit Resistenzen gegen drei Antibiotika-Wirkstoffgruppen nachgewiesen. "Die gefundenen Mengen waren aber so niedrig, dass gesunde Menschen keiner Gefahr ausgesetzt waren. Bei den zwei anderen Probezyklen wurden an diesen Seen keinerlei Auffälligkeiten gefunden", sagte Professor Martin Exner, Leiter des Hygiene-Instituts des Universitätsklinikums Bonn, der die Untersuchungen wissenschaftlich begleitet und im Rahmen eines bundesweiten Verbundprojektes "HyReKA" die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser erforscht.


Alle anderen untersuchten Badegewässer wiesen keine klinisch relevanten Resistenzen auf. Damit bestätigen die ersten Ergebnisse des Sonderuntersuchungsprogramms die gute Wasserqualität ausgewiesener Badestellen in Nordrhein-Westfalen.

"Dies sind erfreuliche Zwischenergebnisse. Aber das Thema wird uns in den kommenden Monaten weiter begleiten. Zum einen sind die Probenahmen an den Badegewässern noch nicht abgeschlossen und zum anderen werden wir unsere Untersuchungen im kommenden Jahr auf andere Gewässerbereiche ausweiten. Die Gewässerbelastungen mit antibiotikaresistenten Bakterien und das Thema Antibiotika-Resistenz haben für uns eine hohe Priorität. Wir müssen die potentiellen Ursachen identifizieren und Eintragsquellen reduzieren", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Die EG-Badegewässerrichtlinie verlangt keine Untersuchungen auf Antibiotika-resistente Bakterien. Daher liegen bisher kaum Erkenntnisse über eine mögliche Verunreinigung mit Antibiotika-resistenten Erregern nach EG-Badegewässerrichtlinie vor. Im Rahmen der Sonderuntersuchung werden ausgewählte Badestellen auf klinisch relevante Bakterien mit Resistenzen gegen mehr als zwei Antibiotika-Wirkstoffgruppen untersucht. Derartige multiresistente Bakterien können Infektionen beim Menschen auslösen, die dann auf Grund ihrer Resistenzen schwer zu behandeln sind. "Aber die Gefahr ist bei gesunden Menschen mit einem intakten Immunsystem sehr gering", sagte Prof. Exner.

Neben der Untersuchung auf Antibiotika-resistente Bakterien wurden die Proben in dem laufenden Sonderuntersuchungsprogramm auch auf das Vorkommen von Darmbakterien (Intestinale Enterokokken und E. coli) untersucht. Alle bisher untersuchten Proben zeigten in Anlehnung an die Anforderungen der Badegewässerverordnung NRW keine Auffälligkeiten und eine gute beziehungsweise ausgezeichnete Wasserqualität.

Die Untersuchungen werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn durchgeführt. Die bisherigen Zwischenergebnisse nach drei von vier in diesem Jahr vorgesehenen Probenahmen beziehen sich auf Proben von Anfang Juni sowie Anfang und Ende Juli 2018 in zehn ausgewählten EG-Badegewässern in Nordrhein-Westfalen. In dieser Woche wurden die letzten Probenahmen durchgeführt.

Nach deren Auswertung werden das Hygiene-Institut des Universitätsklinikums Bonn und das LANUV in den kommenden Wochen einen Gesamtbericht zu den Voruntersuchungen erstellen, der eine Grundlage für die Sonder-Untersuchungen des kommenden Jahres bildet.


LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen verwies auf die angelaufenen Planungen seines Hauses zum Messprogramm, das nach Abschluss des bundesweiten Forschungsprojektes HyReKA in den Jahren 2019 und 2020 fortgeführt werden soll: "Wir haben langjährige Erfahrung in der Ermittlung von Eintragsquellen von vielen verschiedenen Stoffen und Legionellen in die nordrhein-westfälischen Gewässer. Sobald die Ergebnisse des bundesweiten Forschungsvorhabens vorliegen, stehen uns weitere Kriterien zur Bewertung von möglichen Gefahren und Eintragspfaden zur Verfügung. Darauf können wir dann unsere weiteren Untersuchungen aufbauen", erläuterte LANUV-Präsident Delschen.

 

Hintergrundinformationen

Im Rahmen des laufenden Sonderuntersuchungsprogramms werden folgende zehn EG-Badegewässer in Nordrhein-Westfalen untersucht:

 

Aasee, Bocholt Baldeneysee, Essen Bettenkamper Meer, Moers Bruchertalsperre, Marienheide Eiserbachsee, Simmerath Elfrather See, Krefeld Fühlinger See, Köln Großer Weserbogen, Porta Westfalica Naturfreibad Heil, Bergkamen Seebad Haltern, Haltern am See.

 

Kriterien für die Auswahl der Badegewässer waren (1.) mögliche Belastungsfaktoren im Hinblick auf Einträge Antibiotika-resistenter Bakterien in die Gewässer, wie Krankenhaus-Abwasser, kommunales Abwasser oder Abschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen, (2.) bekannte Belastungen, wie höhere Konzentrationen an Darmbakterien (Escherichia coli = E. coli) oder große Wasservogelaufkommen, sowie (3.) Region und Typ des Badegewässers.

Die Probenahmen für die Untersuchungen werden von Mitarbeitern des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben der europäischen Badegewässerrichtlinie bzw. der nordrhein-westfälischen Badegewässerverordnung sowie unter Beachtung normativer Vorgaben für die Probenahme von Wasserproben für mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt.

Was sind klinisch besonders relevante Bakterien?

Klinisch besonders relevante Bakterien sind solche, die Erkrankungen beim Menschen hervorrufen können und Resistenzen gegen mehr als zwei Antibiotika-Wirkstoffgruppen aufweisen, die als primäre Therapeutika bei schweren Infektionen durch Bakterien eingesetzt werden. Die Festlegung der besonderen Relevanz bestimmter Bakterien sowie der betrachteten Antibiotika-Wirkstoffgruppen erfolgte durch Mediziner mit ausgewiesener Expertise im Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit auf Basis von Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI).

Überwachung und Bewertung der Wasserqualität der EG-Badegewässer

Zum Schutz der Badenden entnehmen die Überwachungsbehörden (Gesundheitsämter) während der Badesaison alle vier Wochen Wasserproben, die auf mikrobiologische Kenngrößen untersucht werden, um die bakterielle Belastung eines Badegewässers abzuschätzen. Falls die Ergebnisse einer Probe den Wert größer 700 KBE/100 mL bei Intestinalen Enterokokken beziehungsweise größer 1800 KBE/100 mL bei Escherichia Coli überschreiten, sollen die Gesundheitsämter eine sofortige Nachkontrolle durchführen. Liegen bei der Nachkontrolle die Messergebnisse wieder über diesen Werten, wird empfohlen ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen.

Zudem wird die generelle Qualität des Badegewässers bewertet. Dies erfolgt nach den Regeln der europäischen Badegewässerrichtlinie auf Basis der Messwerte der vergangenen vier Jahre.

Weitere Informationen unter

  • www.badegewaesser.nrw.de/bg1.htm

  • Pressemitteilung vom 17.05.2018: Qualität der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weiterhin gut - Große Mehrheit der Badegewässer mit "ausgezeichnet" oder "gut" bewertet:  www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-05-17-qualitaet-der-badegewaesser-in-nordrhein-westfalen-weiterhin-gut/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=15b3e892544eb3cab6339220b06e9cf9

  • Informationen zum Verbundprojekt HyReKA: hyreka.net/

  • Vorläufige hygienisch-medizinische Bewertung einer Expertengruppe aus dem HyReKA Verbundvorhaben: hyreka.net/uploads/PDF/D46_D54_HyReKA_%C3%9Cbersicht_HM_5_18.pdf

- Bezirksregierung legt den Luftreinhalteplan Düsseldorf vor
-  Erntebilanz 2018

Regierungspräsidentin setzt auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger 

Düsseldorf/Duisburg, 20. August 2018 - Die Bezirksregierung hat die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf fertiggestellt. Die Offenlage findet vom 21. August bis 20. September 2018 statt. Jeder kann sich nun zu diesem Plan äußern. Mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen werden die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten und die Gesundheit der Bürger geschützt.

Zusammen mit der Stadt Düsseldorf und unter Berücksichtigung von Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Bezirksregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket  zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Düsseldorf erarbeitet. Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern u.a. von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Wir haben Berechnungen eingeholt und Prognosen bewertet und verglichen und legen als Ergebnis einer intensiven Prüfung einen Plan vor, der den geforderten Grenzwerten zum Gesundheitsschutz entspricht und auch den Mobilitätsanforderungen aller Betroffenen gerecht wird.“

Der Luftreinhalteplan Düsseldorf enthält über 60 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Dazu zählen unter anderem die Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte sowie die vollständige Neubeschaffung bzw. Umrüstung der Busflotte der Rheinbahn AG. Hinzu kommen Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Radverkehrs, der Ausbau der Elektromobilität sowie die durch die Wirtschaftsverbände bzw. die Stadt Düsseldorf initiierten Aktionen bzw. Vereinbarungen z. B. zum Mobilitätsmanagement in Industrie und Handwerk.

Radermacher: „Ich bin sicher, dass viele Akteure bereit sind, ihren Teil zum Einhalten der Werte beizutragen. Angestoßen durch die lebhafte und kontroverse Diskussion über die Luftbelastung ist ein spürbarer Ruck durch Düsseldorf gegangen. Eine Fülle von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird bereits umgesetzt. Weitere sind geplant. Deshalb werden wir das Ziel ohne Fahrverbote erreichen.“ 

„Das A und O ist, dass wir ein Umdenken bei den Menschen hin zu einer nachhaltigen Mobilität erreichen möchten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Mobilitätssituation in der Landeshauptstadt, von der alle profitieren. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die Bürgerinnen und Bürger überzeugen und auf diesem Weg zu einem veränderten Mobilitätsverhalten im Alltag mitnehmen und nicht durch Verbote bevormunden“, betont Radermacher.

Die Bezirksregierung ist davon überzeugt, dass die Grenzwerte einzuhalten sind, ohne Fahrverbote aussprechen zu müssen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte in seinem Urteil vom Februar besonderen Wert auf die Verhältnismäßigkeit von Regelungen gelegt. Insbesondere hatten die Richter deutlich gemacht, dass Fahrverbote einen deutlichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen bedeuten. Dies wurde beim Aufstellen des aktualisierten Plans berücksichtigt.

 

Nordrhein-Westfalen legt Ergebnisse zur Erntebilanz 2018 vor

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: Wir sind bereit, uns an Bund-Länder-Hilfen zu beteiligen

Düsseldorf/Duisburg, 20. August 2018 - Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat dem Bund am Montag die Ergebnisse zur Erntebilanz in Nordrhein-Westfalen übermittelt. Ministerin Ursula Heinen-Esser: "Bei den Getreide-Erträgen stehen wir im Ländervergleich noch gut da, schlecht sieht die Erntesituation dagegen bei Grünland, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln aus."

Wegen der anhaltenden Dürre und der damit verbundenen Diskussion um Unterstützung existentiell betroffener Betriebe haben die Zahlen in diesem Jahr besondere Bedeutung. Die Länderergebnisse sind Grundlage für die bundesweite Bewertung, ob eine nationale Notlage vorliegt. Neben den repräsentativ ermittelten Zahlen der sogenannten besonderen Ernteermittlung bei den wichtigsten Getreidearten wurden Schätzungen für andere wichtige Feldfrüchte vorgelegt.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat angekündigt, am 22. August zu entscheiden, ob eine bundesweite Notsituation vorliegt. Wenn dies der Fall wäre, würden im weiteren Verlauf mögliche Finanzhilfen des Bundes und der Länder beraten. "Das Land ist bereit, sich an gemeinsamen Hilfsmaßnahmen zu beteiligen. Ziel muss es sein, den unmittelbar in ihrer Existenz bedrohten Betrieben zu helfen", sagte Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser. Als erste Maßnahmen hatte das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen bereits die Futternutzung auf Brachen als ökologische Vorrangflächen erlaubt. Zusätzlich dürfen ökologisch wirtschaftende Betriebe konventionelles Raufutter verfüttern.

Zu den Ergebnissen im Einzelnen:

Bei den Getreideerträgen hat Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern im Osten und Norden Deutschlands verhältnismäßig wenig Verluste im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen: Ermittelt wurden Erträge von 79,8 Dezitonnen (dt) pro Hektar bei Winterweizen, 64,1 dt bei Roggen, 69,5 dt bei Wintergerste, 64,2 dt bei Triticale und 56,1 dt bei Hafer. Dies sind ähnlich niedrige Erträge wie in den Vorjahren 2016 und 2017. Auch in den vorangegangenen Jahren waren schlechte Witterungsbedingungen Ursache niedriger Ernten. Je nach Getreideart liegt der Ertrag zwischen drei und zehn Prozent unter dem fünfjährigen Mittel.

Die Situation ist regional und einzelbetrieblich sehr unterschiedlich. Die Ertragshöhe hängt wesentlich von der Bodenqualität und der Niederschlagsverteilung ab. Die Qualität des Getreides ist überwiegend zufriedenstellend bis gut. Zu beobachten ist, dass die Getreidepreise mit 170 bis 185 Euro pro Tonne bei Brotweizen und 168 bis 190 Euro bei Futterweizen auf einem relativ hohen Niveau liegen.

Wesentlich angespannter ist die Situation in Nordrhein-Westfalen bei Kulturen wie Mais, Raps, Zuckerrüben oder Kartoffeln. Auch hier sind die Unterschiede in Abhängigkeit von den örtlichen Niederschlagsmengen - und bei Kartoffeln zusätzlich von den Beregnungsmöglichkeiten - enorm.

So kann Mais nur auf den gut entwickelten Feldern als Körnermais geerntet werden, hier werden etwa 70 Dezitonnen pro Hektar erwartet. Ein großer Teil der für die Körnernutzung vorgesehenen Maisflächen kann allerdings nur noch als Silomais geerntet werden, der später als Futtermittel oder Biogassubstrat Verwendung findet. Für Silomais werden mit 330 dt deutlich geringere Erträge als in den Vorjahren erwartet. Teilweise wird von Ertragsrückgängen von bis zu 75 Prozent berichtet.

Während bei den Frühkartoffeln noch eine gute Ernte erzielt werden konnte, werden für die mittelfrühen und späten Kartoffeln deutliche Ertragseinbußen erwartet - ohne zusätzliche Beregnung bis zu 50 Prozent. Dazu kommen Qualitätsprobleme und Schwierigkeiten bei der Ernte aufgrund der ausgetrockneten Böden. Viele Landwirtinnen und Landwirte können vertraglich vereinbarte Liefermengen nicht ernten und müssen mit hohen finanziellen Einbußen rechnen.

Bei Zuckerrüben ist eine sichere Prognose derzeit noch nicht möglich, hier müssen noch die Proberodungen Mitte August abgewartet werden. Jedoch zeichnen sich auch hier bereits erhebliche Unterschiede im Ertrag ab.

Auf den Grünlandflächen konnte aufgrund der niederschlagsreichen Wintermonate noch ein sehr guter erster und größtenteils ein zufriedenstellender zweiter Schnitt geerntet werden. Danach führte die Trockenheit jedoch zu einem weitgehenden Wachstumsstillstand, so dass kaum noch Wiederaustrieb und Zuwachs erfolgte. Auch eine Beweidung ist derzeit nicht mehr möglich. Dies kann, auch in Verbindung mit den Ausfällen bei Mais, zu teilweise extremer Futterknappheit bei der Winterfütterung führen.

 

Krisenhilfe für Landwirtinnen und Landwirte

Bund und Länder beraten

Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2018 - Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßt die Vorbereitungen von Bund und Ländern zu möglichen Finanzhilfen für dürregeschädigte Betriebe. "Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat entschieden, die Erntebilanz Ende August abzuwarten und dann über Finanzhilfen für die Landwirtinnen und Landwirte zu entscheiden. Dieses Vorgehen halte ich für sehr vernünftig und umsichtig", sagte Ministerin Heinen-Esser, Vorsitzende der Agrarministerkonferenz 2018.

"Starkregenereignisse, Frostschäden, Extremhitze – die Landwirtinnen und Landwirte sind nun schon drei Jahre lang in Folge von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Klimaexpertinnen und Klimaexperten gehen davon aus, dass solche Extremwetterlagen in Zukunft häufiger auftreten werden. Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Agrarministerkonferenz. Wir werden uns deshalb im September in Bad Sassendorf gemeinsam mit Bund und Ländern intensiv mit der Risikovorsorge in der Landwirtschaft auseinandersetzen und auch die Klimafolgenanpassung auf unsere Tagesordnung setzen – das ist dringend notwendig", sagte die Ministerin.

Die stärksten Auswirkungen in Nordrhein-Westfalen sind bei den Futterbaubetrieben wie zum Beispiel Milchviehhaltung zu erwarten. Die Vorräte für den kommenden Winter werden voraussichtlich sehr knapp ausfallen. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser betonte: "Wir unterstützen deshalb die Überlegung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen zuzulassen, die für die Tierfütterung genutzt werden können." Das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat bereits die Futternutzung auf Brachen als ökologische Vorrangflächen erlaubt. Zusätzlich dürfen ökologisch wirtschaftende Betriebe konventionelles Raufutter verfüttern. 

 

Weitere Informationen:  "Anhaltende Dürre in Nordrhein-Westfalen belastet Landwirtinnen und Landwirte – Futternutzung auf Brachen als ökologische Vorrangflächen in besonders betroffenen Gebieten erlaubt" – Pressemitteilung vom 24.07.2018 www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-07-24-trockenheit-unterstuetzung-fuer-landwirtinnen-und-landwirte www.amk2018.nrw.de zum Thema "Klimawandel-Folgen in ausgewählten Sektoren" www.umwelt.nrw.de/umwelt/klimawandel-und-anpassung/klimawandel-folgen-in-ausgewaehlten-sektoren

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Was tun gegen die Hitze? Verbrauchertipps zum richtigen Umgang mit Hitzespitzen

Düsseldorf/Duisburg, 26. Juli 2018 - Zurzeit belastet die heiße, lang anhaltende Wetterlage besonders kreislaufsensible Bevölkerungsgruppen wie Senioren und Seniorinnen, Erkrankte und Kleinkinder stark. Sie sind durch dauerhaft hohe Temperaturen tagsüber und nur schwache Abkühlung in der Nacht betroffen. Umweltministerin Heinen-Esser: "Sich an die derzeit deutlich spürbaren Folgen des Klimawandels anzupassen, ist eine vordringliche öffentliche Aufgabe. Aber auch jede und jeder Einzelne von uns kann mit dazu beitragen, die Folgen der sommerlichen Hitzeentwicklung für die eigene Gesundheit abzumildern. Dazu arbeiten die Landesregierung und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eng zusammen und stellen praktische Tipps und detaillierte Informationen zum Schutz vor Hitzebelastung im Internet zur Verfügung."

In eng bebauten Städten ist die Hitzebelastung besonders stark zu spüren, hier können sich regelrechte "Wärmeinseln" entwickeln. Diese Wärmeinseln bilden sich gerade dort, wo eine dichte Bebauung (hoher Versiegelungsgrad) vorherrscht und Kaltluftschneisen mit Luftaustausch oder offenen Wasserflächen mit Abkühlung durch Verdunstung fehlen. Solche Stadtquartiere heizen sich deutlich stärker auf als das Umland, so sind hier die sogenannten "Tropennächte", in denen die Lufttemperatur zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht unter 20 Grad absinkt, besonders häufig.

Zu den wichtigen und wirkungsvollen Maßnahmen, die je nach privaten Umständen jeder Einzelne in diesen Tagen ergreifen kann, zählen die Gebäudelüftung in den kühleren Nachtstunden, das gilt selbst für die sogenannten "Tropennächte" mit Temperaturen über 20 Grad. Weiterhin zählen dazu das Schließen von Fenstern und Türen tagsüber, außen angebrachte Sonnenschutzvorrichtungen und eine Wärmedämmung. Sie verhindern das Aufheizen der Innenräume. Fassaden- und Dachbegrünung ermöglichen Kühlungseffekte am und im Haus, Jalousien und Rollläden sollten außen statt innen montiert werden, um die direkte Sonneneinstrahlung zu unterbinden.
Das ist gerade bei schrägen Dachfenstern sinnvoll. Markisen verschatten große Terrassen- und Balkonfenster und können schattige Aufenthaltsräume im Freien bieten. Mit diesen Maßnahmen kann dort, wo sie praktikabel sind, der höchste Nutzen und der beste Langzeiteffekt erzielt werden.

Bei Kauf oder Miete eines Hauses kann man auf einen großzügigen Dachüberstand achten, dieser trägt ebenfalls zur Verschattung bei und lässt Platz für eine spätere Wärmedämmung der Außenwand. Gleichzeitig kann ein höherer Grünanteil mit Bäumen vor dem Gebäude nicht nur Schatten spenden, sondern auch zusätzliche Kühlleistung durch Verdunstung bringen. Vom Einsatz mobiler Klimageräte wird aufgrund der hohen Energiekosten und der oft nur kleinräumigen Wirkung abgeraten.
Oft unterschätzt wird der Einfluss innerer Wärmequellen, wie ständig laufende Fernseher, und Computer oder ältere Geräte mit einer hohen Wärmeentwicklung, die noch nicht heute verfügbaren Energieeffizienzklassen entsprechen. Sie heizen die Räume zusätzlich auf.

Hintergrund:

2016 und 2017 waren weltweit die wärmsten gemessenen Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung im 19. Jahrhundert. In Deutschland war der März 2017 der wärmste März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, der darauffolgende Temperatursturz im April hatte katastrophale Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft (Frostschäden).
Der folgende Oktober war wiederum der heißeste seit 1881. Auch 2018 sind für April und Mai wieder Rekordwerte gemessen worden.

Das Landesumweltamt (LANUV) hat im Auftrag des Umweltministeriums die Betroffenheit ermittelt und kommt zu folgendem Ergebnis: Mehr als fünf Millionen Menschen sind in Nordrhein-Westfalen nach der Studie "Klimaanalyse Nordrhein-Westfalen" bei sommerlichen Wetterlagen bereits heute von besonders großen Hitzebelastungen betroffen.
 Nachts sind Siedlungsbereiche im Umfang von etwa 290 km2 (ca. 5 Prozent der Siedlungsfläche) bei entsprechenden sommerlichen Wetterlagen stark überwärmt. Tagsüber zeigen sich etwa 660 km2 der Siedlungsflächen im Land als extrem hitzebelastet, also ca. 12 Prozent der Siedlungsfläche. Klimaprojektionen zeigen: die Hitzebelastung wird künftig weiter zunehmen.
Hitzeperioden werden häufiger auftreten, länger andauern und die Hitzebelastung wird infolge noch höherer Temperaturen intensiver sein. Gleichzeitig steigt voraussichtlich der Anteil der betroffenen Bevölkerung durch den Trend zur Verstädterung (Urbanisierung). Unter der Annahme einer Erhöhung der Temperatur um ein Grad bis zur Mitte des Jahrhunderts wären weitere 3,7 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Deshalb weist die Klimaanalyse zusätzlich Vorsorgebereiche aus.

Aktuell führt das Umweltministerium in Kooperation mit der EnergieAgentur.NRW, dem Landesumweltamt NRW (LANUV) und den Bezirksregierungen im Zeitraum 2018/2019 landesweit insgesamt sechs "Regionalforen zur Klimaanpassung" durch, um für das Thema regionale und kommunale Klimaanpassung verstärkt zu sensibilisieren, mit den Akteuren vor Ort in Kontakt zu treten und diese zu vernetzen.
Im Regierungsbezirk Detmold hat bereits im Juni erfolgreich und mit hoher Beteiligung und großem Interesse ein Regionalforum stattgefunden. Auf den Regionalforen informiert die Landesregierung über die jeweilige regionale Klimaentwicklung und ihre Folgen sowie über entsprechende Anpassungsmaßnahmen.

Eine der Antworten auf kommunale und besonders (groß-)städtische Fragen der Klimaanpassung ist das Thema "Grüne Infrastruktur". Grüne Infrastruktur (GI) ist ein strategisch geplantes, multifunktionales Netzwerk von natürlichen und naturnahen Flächen einschließlich der Gewässer. Die Leistungen eines solchen Netzwerks sind höher als die von einzelnen, im Häusermeer isoliert liegenden Grünanlagen.
Ein solches Netzwerk von Grün- und Wasserflächen dient bekanntermaßen dem Erhalt der Biodiversität und der Erholung, ist aber zudem z. B. in der Lage zur Kühlung der Innenstädte, zur Verbesserung der Luftqualität, zur Vorsorge für Starkregenereignisse, und zum Hochwasserschutz über Retentionsflächen beizutragen. Eine gut entwickelte "Grüne Infrastruktur" kann für moderne Unternehmen und Dienstleistungen sowie für Haushalte von erheblicher Bedeutung bei ihrer Standortwahl sein. Umweltministerin Heinen-Esser: "Das Thema "Grüne Infrastruktur" wird sich noch stärker zu einem Schlüsselfaktor für lebenswerte Innenstädte entwickeln." 

Weitere Informationen:
Anhaltende Trockenheit lässt Ernteeinbußen befürchten

Düsseldorf/Duisburg, 12. Juli 2018 - Ministerin Heinen-Esser trifft Vertreter der Landwirtschaft zur aktuellen Lage: Wir müssen uns darauf einstellen, dass extreme Wetterereignisse zunehmen werden Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat sich gestern am Rande der Plenarsitzung des Landtags in Düsseldorf mit dem Rheinischen sowie dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband und Vertretern der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen getroffen, um sich über die Auswirkungen der andauernden Trockenheit auf die Ernteerträge auszutauschen.

"Wir sind zwar nicht so stark betroffen wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, aber wegen der anhaltenden Trockenheit sind Ernte-Einbußen auch in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens zu befürchten. Darüber hinaus hat die Trockenheit in den zurückliegenden Wochen auch auf dem Grünland und im Futterbau in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens zu einer Stagnation des Wachstums geführt, was zu Futterengpässen führen kann", sagte Ministerin Heinen-Esser nach dem Gespräch.

Aufgrund der Witterungsbedingungen hat die Ernte von Wintergerste und Winterraps bereits etwa zwei Wochen früher als üblich begonnen. Die Landwirtschaftskammer rechnet witterungsbedingt mit Ernteeinbußen bei Getreide, Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen zwischen zehn und 30 Prozent im Vergleich zu einem normalen Erntejahr. Auch Menge und Qualität des Futters vom Grünland werden erheblich geringer sein.
"Keine Branche ist derart vom Wetter abhängig und von Wetterextremen betroffen wie die Landwirtschaft. Wir müssen uns darauf einstellen, dass im Zuge des Klimawandels Extremereignisse zunehmen werden. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, menschengemachte Klimaveränderungen aufzuhalten und Anpassungsstrategien fortzuentwickeln. Dabei unterstützen wir die landwirtschaftlichen Betriebe nach Kräften", sagte Ministerin Heinen-Esser.

Ungewöhnlich hohe Temperaturen im Frühjahr haben den Erntebeginn in diesem Jahr mehrere Wochen nach vorne verschoben. Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) folgte dem wärmsten April seit Beginn regelmäßiger Aufzeichnungen 1881 ein ebenso warmer Mai. Hohe Temperaturen und eine starke Einstrahlung ließen die Verdunstungsraten ansteigen, vor allem im Norden und Osten Deutschlands herrschte große Trockenheit. Weitere Informationen: Ministerin Heinen-Esser bei einem Treffen mit Vertretern der Landwirtschaft zum Thema Ernteeinbußen am 11.07.2018 im Landtag.

Rücktritt von Ministerin Christina Schulze Föcking

Düsseldorf/Duisburg 15. Mai 2018 - Nach vielen Jahren des ehrenamtlichen Engagements für den ländlichen Raum bin ich vor einigen Jahren gerne der Einladung gefolgt, mich auch politisch zu engagieren.

Seit 2010 bin ich direktgewählte Abgeordnete meines Heimatwahlkreises Steinfurt.

Es war mir eine große Ehre, als Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz meine Heimat Nordrhein-Westfalen mitgestalten zu können.

Ich stehe auch heute zu allen inhaltlichen Entscheidungen, die ich in diesem Amt getroffen habe.

In den vergangenen Monaten und Wochen habe ich jedoch in anonymen Briefen und ganz offen im Internet Drohungen gegen meine Person, meine Gesundheit und mein Leben erfahren, die ich nie für möglich gehalten hätte und die das Maß des menschlich Zumutbaren weit überschritten haben.

Die Aggressivität der Angriffe hat mich in eine ständige Anspannung versetzt - und nicht nur mich: Der Preis meines politischen Amtes für meine Familie ist zu hoch.

Deshalb trete ich von meinem Amt als Ministerin zurück. Ich danke all jenen, die mir persönlich Rückendeckung gegeben haben und den Blick für den Menschen im Amt nicht verloren haben.

Der Koalitionsvertrag mit seinen vielfältigen Ansätzen zur Stärkung unserer ländlichen Räume bleibt das Programm der NRW-Koalition. Als Abgeordnete werde ich an der Umsetzung weiter mitwirken - und mich für die Menschen, die mir in meinem westfälischen Wahlkreis ihr Vertrauen geschenkt haben, weiterhin in Düsseldorf einsetzen.

 
Kabinett verabschiedet Eckpunkte für eine Novelle des Jagdrechts
Entwurf zur Überarbeitung des Landesjagdgesetzes geht in die Verbändeanhörung

Düsseldorf/Duisburg, 08. Mai 2018 - Noch vor der Sommerpause sollen eine Novelle des Landesjagdrechts und eine neue Kormoranverordnung im nordrhein-westfälischen Landtag beraten werden. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Eckpunkte für die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden.

Über 90.000 Jägerinnen und Jäger kümmern sich in Nordrhein-Westfalen um das Wild und seine Lebensräume. "Mit Hege- und Pflegemaßnahmen sichern Jägerinnen und Jäger die Artenvielfalt und sorgen für funktionierende Ökosysteme. Sie vermitteln Know How über die Natur an folgende Generationen, zum Beispiel mit rollenden Waldschulen oder Projekten zum Nistkastenbau. Darüber hinaus ist die Jagd auch ein Teil unserer Tradition und Kultur", sagt Umweltministerin Christina Schulze Föcking.

Eckpunkte der Jagdrechts-Novelle sind zum Beispiel die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis oder die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung sowie eine Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von einem Liter.

Letztgenannte Maßnahme ist vor dem Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarzwildbestandes und dem Erfordernis einer stärkeren Bejagung auch als Prävention zur Verhinderung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu sehen. Zudem soll der hohe Stellenwert der Jagdausbildung weiter gestärkt und der Fragenkatalog der Jagdprüfung ausgeweitet werden. Dadurch können zusätzliche Fragen etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden.

Eine neue Kormoranverordnung soll in eingeschränkten Fällen eine Regulation des Bestandes ermöglichen, um örtlich den Bestand von Fischarten wie Lachs, Äsche oder Aal zu sichern. Dies gewährleistet den Natur- und Artenschutz oberhalb und unterhalb der Wasseroberfläche. Der Kormoranbestand ist europaweit und auch in Nordrhein-Westfalen derzeit ungefährdet.

 

VBE-Studie „Gewalt gegen Lehrkräfte aus Sicht der Schulleitungen“

Ministerin Gebauer: Gewalt gegen Lehrkräfte ist kein Berufsrisiko! Kein Platz für Gewalt an unseren Schulen

Düsseldorf/Duisburg, 02. Mai 2018 - Zur VBE-Studie „Gewalt gegen Lehrkräfte aus Sicht der Schulleitungen“ erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer: „Gewalt gegen Lehrkräfte ist kein Berufsrisiko! Es ist ganz klar: Gewalt darf an unseren Schulen keinen Platz haben. Jeder Vorfall ist einer zu viel. Hier gibt es keine Toleranz.“ Dabei spiele es keine Rolle, so die Ministerin, ob es sich um verbale oder körperliche Gewalt handelt und gegen wen sie ausgeübt wird.
„Im Nachgang werden wir die nun neu vorgelegten Daten des VBE genau analysieren und prüfen, ob es zusätzlichen Unterstützungsbedarf gibt und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

 Ministerin Gebauer betonte, dass die Schule ein Spiegelbild der Gesellschaft sei. „Wir brauchen eine gesellschaftliche Wertedebatte. Und diese Debatte muss in ganz Deutschland geführt werden. Denn Schulen sind Teil unserer Gesellschaft und wir brauchen die Unterstützung der Eltern, die ihrerseits klar machen müssen, dass es für Gewalt keine Toleranz gibt. Politik kann eine solche Debatte anstoßen, aber es braucht immer wieder die Erneuerung des gesellschaftlichen Konsenses, dass Gewalt in Deutschland nicht akzeptiert wird.“

 

Ministerin Gebauer betonte, dass der Staat als Dienstherr sowohl präventiv als auch bei Eintreten eines solchen Vorfalls umfassend seine Lehrerinnen und Lehrer unterstützt: „Nordrhein-Westfalen will seiner Fürsorgepflicht umfassend nachkommen und bietet vielfältige Unterstützung an. Ich möchte jede und jeden ermutigen, Straftaten auch gegenüber den entsprechenden Stellen unverzüglich anzuzeigen. Hier darf es keine falsche Rücksichtnahme geben.“

Hierzu gibt es klare rechtliche Regelungen. Der Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ gibt vor, dass bei Verdacht auf Begehung eines Verbrechens die Schulleitung die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen muss. Dieses gilt zum Beispiel bei gefährlichen Körperverletzungen, erheblichen Fällen von Bedrohung oder Nötigung. Zudem hat die Schulleitung hierüber die Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten. Sollte es zu einer juristischen Aufarbeitung im Nachgang kommen, unterstützt das Land seine Lehrerinnen und Lehrer.

 

Aber auch im Vorfeld gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Programmen. Gebauer: „Es gibt in Nordrhein-Westfalen ein breit ausgebautes Präventions- und Unterstützungssystem, auf das die Schulen bei Bedarf zugreifen können. Die Landesregierung hat im aktuellen Haushalt die Schulsozialarbeit gesichert und den drohenden Wegfall von Stellen für Schulpsychologen verhindert. Hier hatte die Vorgängerregierung unzureichende Vorsorge getroffen.“

 

Wichtige erste Hinweise gibt zum Umgang mit Gewalt an Schulen gibt der vorliegende Notfallordner für Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und Handeln. Er beinhaltet auch konkrete Handlungsempfehlungen bei Gewalt gegen Schulpersonal.

 

Die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement bei der Bezirksregierung Arnsberg hat den Auftrag, die Schulen gemeinsam mit den Bezirksregierungen und den Schulämtern landesweit zu unterstützen. Kernaufgabe ist die landesweite Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Supervisionsveranstaltungen. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Prävention und Intervention bei Gewalterscheinungen jeder Art. Dies bedeutet, dass sich diese Maßnahmen auch gezielt zur Unterstützung von Lehrkräften eignet, die Opfer von Gewalt geworden sind. Hier wurde die Personalausstattung von drei auf sechs Stellen verdoppelt.

 

Die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen, die das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf eingerichtet hat, ist für Schulen eine zentrale Anlaufstelle und unterstützt diese systematisch in ihrem Engagement gegen Gewalt. Sie bietet auch betroffenen Lehr- und Fachkräften Unterstützung und Informationsmaterial an (www.duesseldorf.de/lps.html). Das Land unterstützt die Landespräventionsstelle mit Lehrerstellen.

 

Ein zentraler Baustein der Präventionsarbeit ist die Schulpsychologie. Die Landesregierung wertschätzt und stärkt die wichtige Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Nordrhein-Westfalen. Aktuell gibt es 337 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, davon 181 im Landesdienst. Das Schulministerium plant, die psychologischen Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Schule weiter auszubauen.

 

Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit ist die Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen aller Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Derzeit sind 962 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst vorhanden, darüber hinaus gibt es Stellen bei den Kommunen, die teilweise aus Landesmitteln finanziert werden.

 

Schließlich unterstützt das Land die vielen Beratungslehrkräfte in den Schulen, die mit hohem Engagement unter anderem eine herausgehobene Tätigkeit in den schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention ausüben.

 

Damit sich Betroffene besser gegen Übergriffe wappnen und mit den Folgen erlebter Gewalt umgehen können, hat die Bezirksregierung Münster eine Handreichung erarbeitet, die Hilfs- und Präventionsangebote aufzeigt. Die Broschüre „Gewalt gegen Lehrkräfte“ bietet Handlungshilfen für den akuten Fall, nimmt eine rechtliche Einordnung vor, beschreibt Maßnahmen der Intervention und Möglichkeiten zur Prävention. Die Handreichung kann kostenfrei auf der Website der Bezirksregierung Münster heruntergeladen werden: url.nrw/Broschuere-Gewalt-gegen-Lehrkraefte

 

 

Vorbereitungsdienst in Teilzeit macht die Lehrerausbildung familienfreundlicher

Düsseldorf/Duisburg, 25. April 2018 - Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollen nach dem Wunsch des Schulministeriums ihren Vorbereitungsdienst („Referendariat“) bald auch in Teilzeit absolvieren können. Einen entsprechenden Entwurf des Schulministeriums zur Änderung der Lehrerausbildung hat das Kabinett beschlossen.
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das Land übernimmt als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der Teilzeitvariante für angehende Lehrerinnen und Lehrer gehen wir hier den nächsten Schritt und machen den Lehrerberuf attraktiver. Mit dieser Entscheidung geben wir unseren Nachwuchslehrkräften die Möglichkeit, bereits während der Ausbildung ihren familiären Aufgaben besser nachkommen zu können. Das ist ein wichtiges Signal an junge Familien, die arbeiten und Kinder haben wollen.“

 

Der Entwurf zur „Änderung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP)“, der nun in die Verbändebeteiligung gegeben wird, sieht vor, dass die im Vorbereitungsdienst zu erbringende schulische Unterrichtsverpflichtung aus familiären Gründen auf 24 Monate gestreckt werden kann. Das entspricht einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 75 Prozent. Angeboten werden soll diese Möglichkeit erstmalig ab dem Einstellungstermin zum 1. November 2018. Das reguläre Einstellungsverfahren hierfür läuft in der Zeit vom 2. Mai bis zum 1. Juni 2018. Ein Wechsel in Teilzeit ist aber grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt für diejenigen möglich, die sich bereits in einem Vorbereitungsdienst befinden. 

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat Schulministerin Gebauer außerdem bereits einen Schulversuch angekündigt, bei dem jeweils zwei Lehrerinnen oder Lehrer in Teilzeit eine Schulleitung übernehmen.

 

 

Tag gegen Lärm: Umweltministerium rückt den Lärm an Schulen in den Fokus
Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm" des Umweltministeriums wurde aktualisiert und ist ab sofort erhältlich


Das Umweltministerium nimmt den internationalen Tag gegen Lärm (25. April) zum Anlass, den Lärm an Schulen in den Fokus zu rücken. Dieser entsteht nicht nur im Klassen- oder Pausenraum, sondern wird oft auch durch den Verkehr angrenzender Straßen verursacht. "Kinder und Jugendliche sind besonders lärmempfindlich", sagt Umweltministerin Christina Schulze Föcking. "Lärm führt bei ihnen wie auch bei Lehrkräften zu Konzentrationsproblemen und zu Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der Gesundheit. Daher setzen wir uns auch im Rahmen unseres Aktionsbündnisses "NRW wird leiser" für eine leisere und gesunde Schulumgebung ein, in der sich Kinder und Lehrerinnen und Lehrer gerne aufhalten und arbeiten."

Am Tag gegen Lärm, der in Deutschland in diesem Jahr zum 21. Mal stattfindet, soll mit zahlreichen Aktionen ein Bewusstsein für Lärmprobleme und ihre Folgen geschaffen werden. Unter anderem sind alle Menschen aufgerufen, morgen um 14.15 Uhr für 15 Sekunden still zu sein.

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium beteiligt sich am Tag gegen Lärm mit verschiedenen Aktionen:

Gesunde Raumakustik in Schulen

Unter dem Titel "Richtige Schulraumakustik für eine gute und gesunde Schule" lädt das Umweltministerium am Tag gegen Lärm zu einer Informationsveranstaltung im Haus der Universität in Düsseldorf ein. Dort werden morgen (25. April) der Einfluss von Lärm auf die Gesundheit sowie auf das Wohlbefinden und die kognitive Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern dargestellt. Auch wird auf die technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Raumakustik in Klassenräumen eingegangen.

Die Veranstaltung im Haus der Universität (Düsseldorf, Schadowplatz 14) beginnt um 10.00 Uhr und richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksregierungen, der Schulträger sowie an Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker.

Aktionen für Schülerinnen und Schüler

Schüler können an diesem Tag im Rahmen der Wanderausstellung "NRW wird leiser" spielerisch zum Thema Lärm experimentieren und lernen. Die Ausstellung ist vom 24. April bis 4.Mai im Haus der Universität zu sehen. Sie kann an diesen Tagen von allen Interessierten besucht werden, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Wanderausstellung informiert über praktische Möglichkeiten jedes Einzelnen, Lärm zu vermindern oder zu vermeiden und damit sich selbst, seine Familie und Nachbarn vor Lärm zu schonen. Sie wird von der Natur- und Umweltschutzakademie (NUA) NRW betreut und kann dort ausgeliehen werden. Der Umweltbus LUMBRICUS ist zudem im Umfeld des Tagungsortes unterwegs und führt Workshops mit Schülerinnen und Schülern von Düsseldorfer Schulen durch.

Unterrichtsmaterialien zum Thema Lärm

Abseits des Aktionstags können sich Schülerinnen und Schüler dem Thema interaktiv nähern. Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte die NUA eine Sammlung von Unterrichtsmaterialen zu Schall, Lärm und Lärmvermeidung. Neben einigen Seiten zu allgemeinen, theoretischen Fakten besteht sie aus 42 Programmideen rund um das Thema Lärm. Die Sammlung an Übungen, Experimenten und Projekten hat die Primarstufe sowie die Sekundarstufe I zur Zielgruppe.

Aktualisierte Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm"

Das Umweltministerium hat anlässlich des Tags gegen Lärm seine Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm" überarbeitet und neu herausgegeben. Diese Broschüre informiert in verständlicher Form über Gesundheitsgefahren und Belastungen, die durch Lärm verursacht werden. Die aktualisierte Broschüre des Umweltministeriums will Angebote zur Lärmminderung und Fördermöglichkeiten aufzeigen. Bürgerinnen und Bürger erhalten viele praktische Tipps für den täglichen Umgang mit Lärm sowie Informationen zu den Regelungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der Einwohner Nordrhein-Westfalens getroffen hat.

Weitere Informationen:

 
Ministerpräsident Laschet ruft vor dem Initiativkreis den Start der Ruhrkonferenz aus

 Frühjahrs-Vollversammlung als Auftakt für einen langfristig angelegten Prozess
 Initiativkreis-Moderator Tönjes: Als starkes Bündnis der Wirtschaft wollen wir zum Gelingen beitragen
 Projektbüro auf dem Welterbe Zollverein

Essen/Duisburg, 14. April 2018 - Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet hat bei der Frühjahrs-Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr am heutigen Samstag, 14. April, den Start der Ruhrkonferenz ausgerufen. In Dortmund diskutierte er mit den Persönlichen Mitgliedern des Wirtschaftsbündnisses sein Konzept. Die Initiativkreis-Moderatoren Bernd Tönjes und Dr. Thomas A. Lange begrüßten die Pläne der Landesregierung, unter dem Dach der Ruhrkonferenz Projekte mit Partnern aus Wirtschaft, Kommunen, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft zusammenzuführen und in einem auf mehrere Jahre angelegten Prozess die Weiterentwicklung der Region nach dem Auslaufen der Steinkohlenförderung 2018 voranzutreiben.

„Wir wollen uns an den Besten orientieren“ „Wir wollen den Wandel aus dem Revier heraus gestalten, uns im Bewusstsein für die neuen Chancen an den Besten orientieren – und an den Fragen arbeiten, die entscheidend sind für den Wohlstand von morgen. Das Ruhrgebiet ist dafür der richtige Ort“, sagte Laschet. „Die Ruhrkonferenz startet jetzt. Sie ist ein Projekt der gesamten Landesregierung. Je ein Minister bildet ein Tandem mit einem Vertreter des Ruhrgebiets, das zusammen ein Themenfeld erarbeitet. Das Projektbüro zur Ruhrkonferenz wird im Herzen des Ruhrgebiets auf Zeche Zollverein eingerichtet. Die Dialogphase findet ihren Höhepunkt mit dem NRW-Tag in Essen, den wir als Forum nutzen werden, um mit Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen über die besten Ideen aus dem Ruhrgebiet und für das Ruhrgebiet zu sprechen. Anschließend berät das Landeskabinett im Rahmen einer Klausurtagung im Ruhrgebiet das weitere Vorgehen und entscheidet über die Leitprojekte der Ruhrkonferenz. Diese wollen wir gemeinsam mit der Bundesregierung und der Europäischen Kommission in Berlin und Brüssel beraten.“

„Eine Chancen-Konferenz, die das Ruhrgebiet mit seinen historischen Verdiensten als eine moderne und leistungsfähige Industrieregion mit großem Potenzial im Herzen Europas herausstellt, kann nachhaltige Impulse setzen“, sagte InitiativkreisModerator Tönjes, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der RAG Aktiengesellschaft ist. „Als starkes Bündnis der Wirtschaft wollen wir aktiv zu einem Gelingen der Ruhrkonferenz beitragen.“ Wesentliche Themen seien die Ertüchtigung der Verkehrs- und Dateninfrastruktur, die Revitalisierung von Industrieflächen, die Modernisierung von Stadtquartieren und nicht zuletzt die Bildung.

Leitprojekte für Stadtumbau, Bildung und Gründer Zu der Ankündigung, jedem Ministerressort Partner zum Beispiel aus Wirtschaft oder Kommunen an die Seite zu stellen, sagte Tönjes: „Der Initiativkreis Ruhr verfügt in seinem Netzwerk über vielfältige Expertisen. Er hat zudem bereits Leitprojekte wie das Klima- und Stadtumbauprojekt InnovationCity Ruhr, die Bildungsinitiative TalentMetropole Ruhr oder Startup-Aktivitäten zur Förderung neuer Unternehmen und Arbeitsplätze wie die Gründerallianz Ruhr angestoßen.“ Das Welterbe Zollverein in Essen sei ein guter Standort für das geplante Projektbüro der Ruhrkonferenz.

„Im globalisierten Wettbewerb der Regionen dient ein starkes und vitales Ruhrgebiet Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa“, sagte Co-Moderator Lange, der auch Vorsitzender des Vorstandes der NATIONAL-BANK AG ist. „Deshalb ist es wichtig, die Kraft der Region im Zuge eines dialogorientierten und partnerschaftlichen Prozesses ins Schaufenster zu stellen. Eine solche, von Selbstbewusstsein getragene Leistungsschau kann ein weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus sichtbares Zeichen setzen und neuen Schub geben.“

Bei seinem Besuch wurde Laschet von Dr. Stephan HolthoffPförtner, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa sowie Internationales des Landes NRW, begleitet. Der Minister ist mit der Koordinierung der Ruhrkonferenz betraut.

Sprachen bei der Frühjahrs-Vollversammlung über die Ruhrkonferenz (v. l.): Initiativkreis-Moderator Bernd Tönjes, NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Co-Moderator Dr. Thomas A. Lange. Foto: Initiativkreis Ruhr

 

Initiativkreis Ruhr
Der Initiativkreis Ruhr ist ein Zusammenschluss von mehr als 70 führenden Wirtschaftsunternehmen und Institutionen. Sie beschäftigen zusammen etwa 2,25 Millionen Menschen weltweit und generieren einen globalen Umsatz von rund 630 Milliarden Euro. Ziel des Initiativkreises Ruhr ist es, die Entwicklung des Ruhrgebiets voranzutreiben und seine Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Weitere Informationen unter www.i-r.de.

NRW-Auftakt der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“

63 Schulen in Nordrhein-Westfalen sind Teil der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ zur Förderung leistungsstarker und potenziell leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler.

Teilnehmende Duisburger Schule: Städt. Landfermann-Gymnasium

 

Düsseldorf/Duisburg, 12. April 2018 - Zum NRW-Auftakt der Initiative in Essen betonte Schulministerin Yvonne Gebauer: „Ich möchte den Ausbau der Begabungsförderung zu einem meiner Schwerpunkte machen. Der Landesregierung ist es ein großes Anliegen, leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern. Es ist ein wichtiges Signal, dass sich Bund und Länder gemeinsam auf den Weg machen, um Schulen in diesem Bereich zu stärken. Wenn leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert und verborgene Talente entdeckt werden, ist das auch ein Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit für alle. Individuelle Förderung umfasst das gesamte Spektrum und bedeutet, leistungsstarke und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gleichermaßen ihren Voraussetzungen entsprechend zu fördern. Talente dürfen nicht brach liegen, sondern bedürfen unserer Aufmerksamkeit und Unterstützung.“

 

Die Initiative wird gemeinsam von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen und ist auf zehn Jahre angelegt. Ziel ist, die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Kinder und Jugendlicher unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status im Regelunterricht zu fördern. Die teilnehmenden Schulen richten sich noch stärker darauf aus, besonders begabte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler besser zu erkennen und gezielt zu fördern. Bund und Länder stellen zu gleichen Teilen insgesamt 125 Millionen Euro für die Initiative bereit.

 

Die an der Initiative beteiligten Schulen aller Schulformen werden von einem Forschungsverbund aus 28 Wissenschaftlern aus 15 Universitäten wissenschaftlich begleitet.  

In Nordrhein-Westfalen sind 29 Grundschulen und 34 weiterführende Schulen beteiligt.

 

Der 22. März ist Weltwassertag: Wasser ist Leben

Düsseldorf/Duisburg, 22. März 2018 - Umweltministerin Christina Schulze Föcking hat anlässlich des internationalen Weltwassertages dazu aufgerufen, Bäche und Flüsse nachhaltig zu nutzen und wo möglich zu renaturieren. „Wasser ist Leben. Die Gewässer in Nordrhein-Westfalen liefern sauberes Trinkwasser, sind ein zentraler Wirtschaftsfaktor, verbinden Städte und Menschen und bieten Erholung und Naturerleben. Wir wollen, dass die Gewässer unseres Landes lebendige Gewässer sind“, sagt Schulze Föcking anlässlich des heutigen Weltwassertages und verweist auf die Broschüre „Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen“.
Die Broschüre informiert über die Gewässer und die nachhaltige Wasserpolitik in Nordrhein-Westfalen.

Mehr als 50.000 Kilometer Bäche und Flüsse durchziehen das Land. 2.500 große und kleine Seen prägen das Landschaftsbild. Gleichzeitig sind diese Gewässer Heimat unzähliger Tier- und Pflanzenarten. Auf einen Quadratmeter Gewässersohle kommen rund 20.000 Lebewesen. Auch die mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben eine große Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität und für den Hochwasserschutz.

Die Landesregierung investiert jährlich 80 Millionen Euro, um Gewässer wieder naturnah zu gestalten und natürliche Überschwemmungsflächen herzustellen. So wird zum Beispiel die Lippe, der längste Fluss Nordrhein- Westfalens, wieder natürlicher gestaltet. Die engen Ufer der Lippe werden so weit wie möglich entfesselt, der Fluss wird wieder mit seiner Aue verbunden und an den Wehren werden Fischtreppen gebaut.

Sanierung aller Hochwasserschutzanlagen bis 2025

Ziel der Maßnahmen ist es unter anderem, dass die Gewässer wieder natürlich fließen und auch über die Ufer treten können. Das ist der wirksamste Schutz vor Hochwasser und dessen Folgen. Aufgrund der dichten Besiedelung und der hohen Industrialisierung des Landes hat der Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen eine große Bedeutung.
Am Rhein beispielsweise wurden in Nordrhein-Westfalen nach den Hochwasserereignissen Mitte der 1990er-Jahre bis heute insgesamt 225 Kilometer Hochwasserschutzanlagen saniert beziehungsweise befinden sich im Bau.

Ziel der Landesregierung ist es, bis Ende 2025 alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein zwischen Monheim und Emmerich auf den heute gültigen technischen Stand zu bringen. Dazu hat das Umweltministerium zusammen mit der Bezirksregierung Düsseldorf, den Deichverbänden und den Kommunen einen „Fahrplan Deichsanierung“ vereinbart. Hinzu kommen Deichrückverlegungen und das Ausweisen von Überschwemmungsgebieten sowie die planerische Unterstützung bei der Erstellung von Hochwasseraktionsplänen für hochwassergefährliche Flüsse.

Weltwassertag

Der Weltwassertag wird seit 1993 jährlich am 22. März begangen. Er steht in jedem Jahr unter einem anderen Thema. In 2018 lautet das Thema „Natur für Wasser“. Der Weltwassertag ist ein Ergebnis der UN-Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, er wurde von der UN-Generalversammlung am 22. Dezember 1992 in einer Resolution ausgerufen.

Wasserrahmenrichtlinie

Die Entwicklung der Gewässer hin zu einem guten ökologischen und chemischen Zustand ist auch Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Die notwendigen Maßnahmen sind im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2016-2021 dargelegt.

Broschüre

Die Broschüre „Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen“ informiert über unsere Gewässer und die nachhaltige Wasserpolitik in Nordrhein- Westfalen. 

  • www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseitebroschueren/?broschueren_id=5137 

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  • Hygiene-Ampel mit Verabschiedung des ersten Entfesselungspaketes aufgehoben

    Der Landtag hat am Mittwoch das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" (Entfesselungspaket I) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde unter anderem auch das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz, die sogenannte Hygiene-Ampel, aufgehoben. Es hatte sich in der Umsetzung als verfehlt, schlecht umsetzbar und zu bürokratisch herausgestellt, zudem insbesondere handwerklich arbeitende Unternehmen benachteiligt.
    Für Mitte April hat Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking alle Beteiligten zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem die Vorstellungen für eine praktikable und übersichtliche Verbraucherinformation auf freiwilliger Basis ausgetauscht werden sollen.

    Das Umweltministerium hat hierzu bereits eine Reihe von Gesprächen für die Entwicklung eines praxistauglicheren Modells zur Verbraucherinformation geführt. Eingeladen zum runden Tisch Mitte April ins Verbraucherschutzministerium sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die Berufsverbände der Lebensmittelkontrolleure und -chemiker sowie der Tierärzte, die kommunalen Spitzenverbände und Verbraucherorganisationen. Alle Teilnehmer sind aufgefordert, Ideen für eine neue Regelung zur Verbraucherinformation einzubringen.

    Auch die Bundesregierung hegt vergleichbare Pläne. Ebenso wie in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Regelungen geschaffen werden, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen. "Insofern leisten wir in Nordrhein-Westfalen Vorarbeit für ein praxistaugliches Modell zur Verbraucherinformation, das auch bundesweit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Lebensmittelbetriebe und die amtliche Lebensmittelüberwachung von Nutzen sein kann", sagt Schulze Föcking.

     

 

Tag des Kriminalitätsopfer

Düsseldorf/Duisburg, 22. März 2018 - Minister der Justiz Peter Biesenbach weist anlässlich des heutigen Tags des Kriminalitätsopfers darauf hin, dass Opfer von schweren Straftaten oftmals traumatisiert sind und sich vor der Gerichtsverhandlung fürchten, weil sie nicht genau wissen, was auf sie zukommt und sie dem Täter auch nicht gegenüber treten wollen.

Minister Biesenbach: „Wir lassen die Opfer nicht mit ihren Ängsten allein! Denn diese Landesregierung hat kurze Zeit nach Regierungsantritt mit der Einrichtung der Opferschutzbeauftragten eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten geschaffen. Die ersten Erfahrungen mit dieser neuen Einrichtung sind sehr positiv! Die Opfer haben jetzt erstmals das Gefühl, dass sie eine Stimme haben, die für sie spricht!

Darüber hinaus haben Opfer von schweren Straftaten jetzt auch die Möglichkeit, sich von einem psychosozialen Prozessbegleiter unterstützen und begleiten zu lassen. Dieser Prozessbegleiter soll die aufkommenden Fragen beantworten, Ängste abfedern und echte Unterstützung leisten. Ziel ist, während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens Stress und Ängste zu reduzieren. Denn die speziell ausgebildeten Fachleute vermitteln den Opfern Sicherheit und Orientierung nicht nur vor und während ihrer Vernehmungen. Sie erklären den Opfern auch den Ablauf des Strafverfahrens und sorgen so für das notwendige Verständnis, zum Beispiel auch für belastende Fragen.

Die Begleiterinnen und Begleiter bieten den Verletzten qualifizierte Betreuung, Information und Unterstützung. Sie erleichtern den Verletzten das Verständnis für die Abläufe im Strafverfahren und bieten Menschen, die sich mit polizeilichen Ermittlungen und Justizbehörden nicht auskennen, eine bessere Orientierung. Dazu haben die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter insbesondere das Recht, die Verletzten zu Vernehmungen und in die Hauptverhandlung zu begleiten.

Die psychosoziale Prozessbegleitung tritt dabei nicht an die Stelle der bisherigen und langjährig bewährten Möglichkeiten der Begleitung und Beratung von Verletzten im Strafverfahren. Das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine persönliche Vertrauensperson besteht natürlich weiterhin.“

 

 

Luftqualität hat sich im vergangenen Jahr 2017 weiter verbessert

Abnehmender Trend bei Stickstoffdioxid-Belastung setzt sich fort
Düsseldorf/Duisburg, 20. März 2018 - Die Schadstoffbelastung der Luft in Nordrhein-Westfalen hat sich weiter verringert. Das zeigen die Ergebnisse der 2017er Luftqualitätsmessungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Auch in den verkehrsreichen Innenstädten war ein Rückgang der Schadstoffbelastung zu verzeichnen. In Dinslaken, Eschweiler, Halle, Langenfeld, Münster und Remscheid wurde erstmals der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel eingehalten.

Insgesamt wurden noch in 27 Kommunen die geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten. Darunter waren zehn Kommunen, in denen der Grenzwert um maximal zehn Prozent überschritten wurde. Im Vorjahr waren 32 Kommunen von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen. Umweltministerin Christina Schulze Föcking: "Ich erwarte, dass sich dieser Trend fortsetzt und Fahrt aufnimmt. Die Kommunen unternehmen große Anstrengungen, um die Stickoxidemissionen zu reduzieren. Dabei können sie sich der Unterstützung des Landes etwa durch Förderprogramme zur Umsetzung von Minderungsmaßnahmen sicher sein." Hinzu kommen Unterstützungsleistungen des Bundes.

Der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen erläutert: "An den vom Verkehr geprägten Messstellen in NRW ging die NO2-Belastung im Jahr 2017 im Schnitt um rund zwei Mikrogramm pro Kubikmeter zurück. An einzelnen Stationen hat sich dieser Trend deutlich verstärkt. Beispielhaft sind hier die Alfredstraße und die Gladbecker Straße in Essen mit einem Rückgang von fünf beziehungsweise vier Mikrogramm pro Kubikmeter und die Bahnhofstrasse in Paderborn mit einem Rückgang von sechs Mikrogramm pro Kubikmeter gegenüber dem Vorjahr zu nennen."

Nachdem das Umweltministerium und das LANUV am 1. Februar 2018 die vorläufigen Stickstoffdioxid-Jahreswerte der kontinuierlich messenden Stationen veröffentlicht hatten, liegen jetzt auch die Stickstoffdioxid-Jahreswerte der diskontinuierlichen Messstellen (sogenannte Passivsammler) vor. Die Daten aller Messstellen wurden vom LANUV validiert. Damit stehen die endgültigen Jahreswerte für das Jahr 2017 fest.
Die höchsten NO2-Jahreswerte wurden im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen wie auch in den Vorjahren in Köln (Clevischer Ring: 62 µg/m³), Düren (Euskirchener Straße: 58 µg/m³) und Düsseldorf (Corneliusstraße und Merowingerstraße: 56 µg/m³) gemessen.

"Wir müssen alle Maßnahmen bündeln, damit wir das Ziel erreichen, den Ausstoß von Stickoxiden so schnell und so weit wie möglich zu reduzieren, um einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Menschen vor allem in den Ballungsräumen zu leisten", sagte Schulze Föcking. "Dafür wurde bereits eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel bleibt es, Fahrverbote zu vermeiden. Dazu müssen alle Maßnahmen und Potenziale ausgeschöpft werden, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote."

Die Feinstaubbelastung lag im Jahr 2017 wie auch schon in den Vorjahren flächendeckend in Nordrhein-Westfalen unterhalb der Grenzwerte. Schon seit dem Jahr 2014 kam es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zu Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen.

Auch bei Benzol und Schwefeldioxid wurden im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen die Grenzwerte wie seit vielen Jahren deutlich unterschritten. Bei Ozon wurde der Informationsschwellenwert an 6 Tagen überschritten, Überschreitungen des Alarmwertes (240 µg/m³ Stundenmittel) wurden nicht beobachtet.

Hintergrund:
Emissionen

Die Menge an Luftschadstoffen, die an einer Quelle (Schornstein, Auspuff etc.) in die Umwelt abgegeben wird, wird als Emission bezeichnet. Die Angaben erfolgen in Kilogramm oder Tonnen pro Jahr.

Verschiedene europäische Richtlinien haben durch die Festlegung von Grenzwerten eine Minderung des Schadstoffausstoßes aus unterschiedlichen Quellen bewirkt. Die Stickstoffoxid-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind zurückgegangen, weil es anteilmäßig immer mehr moderne Fahrzeuge auf den Straßen gibt. Allerdings ist der Rückgang in der Realität deutlich geringer ausgefallen, als es die Verschärfung der Emissionsgrenzwerte hätte erwarten lassen. Neben dem Verkehr sind auch Industrie und die Kleinfeuerungsanlagen Quellen für den Stickstoffoxidausstoß. Rückgänge im Bereich Industrie/Energie sowie die Modernisierung von Kleinfeuerungsanlagen haben mit zum Absinken der Belastung beigetragen.

Immissionen

Luftschadstoffe werden durch Luftbewegungen auf größere Räume verteilt. Durch die Verteilung werden die Schadstoffe in der Luft verdünnt. Die Emissionen verschiedener Quellen vermischen sich dabei. Die Schadstoffkonzentration, die sich durch diese Vorgänge in der Atemluft einstellt, nennt man Immission.

Wie weit Schadstoffe in der Luft getragen werden, hängt z. B. von der Höhe der Freisetzung und der Bebauung in der Umgebung ab. Schwankungen der Immissionsbelastung zwischen einzelnen Jahren können auch durch Wetterbedingungen beeinflusst werden.
Im Vergleich zu 2016 gab es im Jahr 2017 keine ausgeprägten Inversionswetterlagen im Herbst und Winter. Bei Inversionswetterlagen wird der Luftaustausch behindert, wodurch sich Luftschadstoffe in Bodennähe anreichern können. Durch das Fehlen solcher austauscharmer Wetterlagen in 2017 wurde die Vermischung der Luft und somit eine Verdünnung der Schadstoffbelastung begünstigt.

 

Weitere Informationen: Der Bericht zur Luftqualität 2017 in Nordrhein-Westfalen sowie die vorherigen Jahreskenngrößen und Berichte sind abrufbar unter: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/
jahreskenngroessen-und-jahresberichte/

Tabelle: Trend der NO2-Jahreswerte an den Standorten mit der höchsten Belastung (PDF) www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/luftqualitaet_
nrw_2017_verbessert.pdf

 

Fußball-WM 2018: Public-Viewing ist auch nach 22.00 Uhr erlaubt
Umweltministerium gibt grünes Licht für die Übertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft auf Großbildleinwänden im öffentlichen Raum Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dürfen zur Fußballweltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 in Russland Public Viewing an öffentlichen Plätzen auch nach 22.00 Uhr ermöglichen.
Das Umweltministerium hat dies in einem entsprechenden Erlass klargestellt. Die konkreten Entscheidungen über die Zulässigkeit einzelner Veranstaltungen treffen die Behörden vor Ort. Das Umweltministerium bittet die Kommunen darum, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.
"Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den Public-Viewing-Veranstaltungen war während der vergangenen Fußball-Welt- und Europameisterschaften ein großer Erfolg. Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der Weltmeisterschaft in Russland ermöglichen. Zugleich haben aber auch die Anwohner ein Anrecht auf Ruhe, besonders bei späteren Spielen an Werktagen", sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking.
Der gemeinsame Erlass mit der Staatskanzlei erläutert die Möglichkeiten, von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen und für das Fußballschauen auf Großbildleinwänden im öffentlichen Raum entsprechende Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22 Uhr zu erteilen. Dabei muss das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden.
Laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollten bei den Veranstaltungen allerdings ausgeschlossen werden. Ministerin Schulze Föcking: "Bei aller Begeisterung für den Sport müssen wir daraufhin weisen, dass von diesen Fan-Artikeln Lärmbelastungen ausgehen, die gesundheitsgefährdend für Mitmenschen sein und sogar Notfalldurchsagen übertönen können. Deshalb sprechen wir uns sehr deutlich gegen eine Benutzung solcher Geräte in Menschenmengen aus."

 
Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckung für „Saubere Luft“ in Düsseldorf ein

Grund ist das Ignorieren von NRW-Ministerpräsident Laschet zum Leipziger Urteil zu Diesel-Fahrverboten

Düsseldorf, 14. März 2018 - Der lange Arm der Dieselkonzerne reicht offensichtlich bis in die Staatskanzlei von Düsseldorf: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weigert sich, das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 anzuerkennen und rechtskonform umzusetzen – Deutsche Umwelthilfe wird das nunmehr rechtskräftige Urteil für die „Saubere Luft“ in Düsseldorf gerichtlich durchsetzen – DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch: „Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen.“

Berlin, 14.3.2018: Nachdem sich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weigert, dass Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für „Saubere Luft“ und die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten vom 27.2.2018 anzuerkennen und die Bezirksregierung aufforderte, Diesel-Fahrverbote für Düsseldorf nicht in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, wird die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen. Zeitgleich zur Vorstellung einer neuen Studie des Umweltbundesamtes zu über 800.000 jährlichen Asthma- und Diabetes-Erkrankungen aufgrund des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid zeigt Ministerpräsident Laschet ein Herz für Dieselstinker.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig und bindend. Diesel-Fahrverbote sind in Düsseldorf aufgrund des nun rechtskräftigen Urteils von 2016 unausweichlich. Nur so lässt sich kurzfristig die Einhaltung der Luftqualitätswerte sicherstellen. Nach dem polnischen Ministerpräsidenten Morawiecki und dem bayerischen Kollegen Horst Seehofer reiht sich nun auch Armin Laschet in die Reihe derjenigen Politiker ein, die im Interesse internationaler Konzerne rechtskräftige Urteile der höchsten Gerichte ignorieren und sich über Recht und Gesetz stellen.“

Laschets Anweisung an die Bezirksregierung, Fahrverbote als Maßnahme für saubere Luft auszuschließen, ist nach Ansicht der DUH nicht nur rechtswidrig. Er tritt damit Grundrechte der Menschen mit Füßen und fordert ungeniert dazu auf, das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts zu ignorieren. „Die Drohung des Ministerpräsidenten, aufsichtsrechtliche Konsequenzen zu ergreifen, sollte die Bezirksregierung rechtmäßig handeln, zeigt, wie weit sich Regierungspolitiker von ihrem Amtseid entfernt haben und statt dem Schutz der Bürger die Profitinteressen der Autokonzerne im Auge haben“, so Resch.

Der Antrag auf Zwangsvollstreckung zielt auf die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016, welches nun durch das Urteil des BVerwG rechtskräftig ist. Demnach müssen Diesel-Fahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden und die entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig beginnen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Normalerweise würde man mit der Zwangsvollstreckung nicht bereits zwei Wochen nach Verkündung des Urteils beginnen. Nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten, Fahrverbote als rechtswidrig und unverhältnismäßig untersagen zu wollen, sehen wir jedoch keinen Sinn darin, länger zu warten. Schließlich hat der höchste Repräsentant des Landes ja bereits mitgeteilt, dass er ein durch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als rechtmäßiges und verhältnismäßiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ausschließt, ohne jedoch andere Maßnahmen benennen zu können, mit denen der Grenzwert mindestens ebenso schnell eingehalten werden kann. Einige Politiker verabschieden sich mehr und mehr von unserem demokratischen Grundkonsens zur Achtung des Rechtsstaats.“

Das BVerwG hat am 27.2.2018 festgestellt, dass das von der DUH erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016 zu recht ergangen und nunmehr rechtskräftig ist. Das Leipziger BVerwG hat zudem ausdrücklich sowohl zonen- und streckenbezogene Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für zulässig erklärt. Ebenso hat es festgestellt, dass nach den tatsächlichen Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Düsseldorf keine andere Maßnahme vorhanden ist, mit der der NO2-Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden kann wie mit den zulässigen Fahrverboten. Die Aufstellung und Verabschiedung des zu ändernden Luftreinhalteplans muss unverzüglich beginnen.

Die DUH hat die Verfahrensbevollmächtigten des Landes Nordrhein-Westfalen am 9.3.2018 aufgefordert, zu der Aussage von Ministerpräsident Laschet gegenüber der Presse vom 9.3.2018 fristgerecht zum 13.3.2018 um 12 Uhr Stellung zu beziehen. Da die erfolgte Antwort windelweich und ausweichend war, setzte die DUH eine erneute Frist bis zum 14.3.2018 um 14 Uhr. Eine fristgerechte Antwort erfolgte nicht.

Offener Ganztag: 3,4 Prozent mehr Schüler als im Schuljahr 2016/17

Düsseldorf/Duisburg, 13. März 2018 - Im aktuellen Schuljahr liegt die Zahl der nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag bei insgesamt 295.824 und damit um 3,4 Prozent höher als im Schuljahr 2016/17 (286.234). Dieser Anstieg setzt die Entwicklung der vergangenen Jahre fort. Zum Vergleich waren es im Schuljahr 2010/2011 noch 193.749 Kinder, die eine offene Ganztagsschule besuchten und damit nur sieben Jahre später über 100.000 Kinder mehr.
Schulministerin Yvonne Gebauer zeigte sich erfreut über die kontinuierlich gestiegenen Zahlen: „Die offene Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen spielt eine wichtige Rolle bei der individuellen Förderung und ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist der Landesregierung ein Anliegen, Familien hierbei noch mehr zu unterstützen.
Im Februar ist daher ein Erlass für mehr Flexibilität bei der Nutzung der offenen Ganztagsschule in Kraft getreten: Seit dem zweiten Schulhalbjahr können Schülerinnen und Schüler auch während der Zeiten des offenen Ganztags an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen, z.B. in Sportvereinen oder Musikschulen. Auch familiäre Ereignisse sind ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu verzichten.
Die Landesregierung berücksichtigt somit gleichzeitig die Bedürfnisse der Kinder als auch der Eltern. Wir haben uns vorgenommen, die offenen Ganztagsschulen weiter auszubauen und qualitativ zu stärken, indem wir zum 1. August 2018 die Fördermittel erhöhen.“ Der offene Ganztag gehört heute zum selbstverständlichen Angebot fast aller Grundschulen und vieler Förderschulen.

 

Die Zahlen der OGS und andere Ergebnisse der Amtlichen Schuldaten können auch der heute vom Ministerium für Schule und Bildung veröffentlichten statistischen Übersicht „Statistik-Telegramm 2017/18“ entnommen werden. Neben zentralen Eckdaten zum laufenden Schuljahr werden hier die wichtigsten, regelmäßig nachgefragten statistischen Daten der Amtlichen Schuldaten als Zeitreihe veröffentlicht. Das Statistik-Telegramm ist online verfügbar unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/
Amtliche-Schuldaten/index.html

 

Opferschutzbeauftragte 100 Tage im Amt

Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2018 - Vor genau 100 Tagen hat das Kabinett Frau Generalstaatsanwältin a. D. Elisabeth Auchter-Mainz (66) zur unabhängigen Beauftragten für den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen bestellt.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: "Schon die ersten 100 Tage zeigen, wie notwendig es war, den Opfern von Kriminalität endlich eine Stimme zu geben! Das beweist eindrucksvoll das Beispiel eines Mannes, der vor ein paar Tagen bei der Opferschutzbeauftragten angerufen hat. Er wurde in er Nacht überfallen und war jetzt mittellos. Bislang war keine staatliche Stelle dafür zuständig, diesem Mann Hilfe zu vermitteln. Unsere Opferschutzbeauftragte wurde sofort tätig und hat sich mit Hilfe des Weissen Rings e.V. um ihn gekümmert."

Bereits in der kurzen Zeit sind über 150 Einzelanfragen per Hotline, Mail, schriftlich oder persönlich bei der Opferschutzbeauftragten eingegangen. Die Anliegen sind sehr vielfältig, teilweise liegen die Straftaten sehr lange zurück, sind aber für die Opfer noch sehr belastend; teilweise sind die Menschen gerade erst Opfer einer Straftat geworden. Es melden sich Opfer jeden Alters, Frauen und Männer (ca. 1/3), aus ganz NRW.

Auch die zweite Aufgabe der wichtigen "Netzwerkarbeit" hat die Opferschutzbeauftragte bereits aufgenommen. Die Liste der Besuche bei der Opferschutzbeauftragten und ihrer auswärtigen Termine ist lang. Die Resonanz auf die neue Stelle ist überall positiv. Und zwar bundesweit!

In dieser Woche ist die Opferschutzbeauftragte zu einem Erfahrungsaustausch in der Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: "Auch Berlin schaut schon zu uns. Das ist gut. Dabei darf es aber nicht bleiben. Der Bund ist auch gefordert, beim Opferschutz aus Worten Taten werden zu lassen!"

Digitales Selbstlernangebot „Vielfalt fördern“

Düsseldorf/Duisburg, 05. März 2018 - Ein neues digitales Selbstlernangebot bietet Lehrerinnen und Lehrern ab sofort Anregungen und Ideen für die Weiterentwicklung ihres Unterrichts. „Vielfalt fördern“ bietet einen Einblick in das gleichnamige landesweite Fortbildungsprogramm. Im Mittelpunkt steht dabei das Thema individuelle Förderung in heterogenen Lerngruppen.
Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass die Unterrichtsgestaltung entscheidenden Einfluss auf den Erfolg von Lernprozessen habe: „In Zeiten zunehmender Heterogenität wollen wir Lehrerinnen und Lehrern neue Impulse für einen modernen Unterricht geben, der das einzelne Kind mit seinen ganz persönlichen Stärken und Interessen in den Mittelpunkt stellt.“ Das sei eine wichtige Voraussetzung, um Aufstieg durch Bildung für alle zu ermöglichen, so die Ministerin.

 

Jörg Dräger, Vorstand des Kooperationspartners Bertelsmann Stiftung, ergänzt: „Die jahrelange Erfahrung aus ‚Vielfalt Fördern‘ ist in diesen digitalen Selbstlernkurs eingeflossen. Der Kurs ersetzt zwar keine Fortbildung. Aber durch Lernvideos und Expertengespräche können sich Lehrkräfte wertvolle Anregungen holen und in den Foren auch mit anderen weiterentwickeln.“ Dadurch kämen alle Stärken digitaler Formate zur Entfaltung.

 

Der Selbstlernkurs „Vielfalt fördern“ richtet sich in erster Linie an Lehrerinnen und Lehrer, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie an Lehramtsstudierende, die ihre persönlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich der individuellen Förderung weiter verbessern wollen. Aber auch Eltern, die sich für das Thema interessieren und einen Einblick in schulische Lernprozesse erhalten möchten, können sich für das kostenlose Angebot anmelden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchschreiten bei ihrem Selbststudium in Form eines Lernspaziergangs die Kapitel „Teams bilden“, „Potenziale entwickeln“, „Lernprozesse gemeinsam gestalten“, und „Lernergebnisse miteinander teilen“. Ministerin Gebauer erklärte, dass man bei dem Angebot ganz bewusst auf digitale Medien setze. „E-Learning-Angebote können zeitlich und räumlich flexibel genutzt werden. Wir wollen damit möglichst vielen Lehrerinnen und Lehrern eine unkomplizierte Teilnahme ermöglichen.“

 

Der Kurs ist auf sechs Wochen angelegt, die einzelnen Kapitel werden in wöchentlichem Abstand freigeschaltet. Die Teilnahme ist aber auch nach dem Starttermin jederzeit möglich. Eine Moderatorin begleitet den Kurs und steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

 

Der Online-Kurs „Vielfalt fördern“ ist als niedrigschwelliges Einstiegsangebot in die schulinterne Fortbildung „Vielfalt fördern“ konzipiert, an der inzwischen rund 130 Schulen teilgenommen haben. Sie ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema für das ganze Kollegium.

 

Das Fortbildungsangebot „Vielfalt fördern“ wurde vom Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesinstitut QUA-LiS NRW gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung auf den Weg gebracht. In Kooperation mit dem E-Learning-Anbieter „oncampus“ der Fachhochschule Lübeck wurde nun der Online-Kurs entwickelt. Weitere Informationen unter: www.oncampus.de/mooc/viefafoe

 

 

Freies Gesicht im Gericht 

Landeskabinett billigt Eckpunkte zur Förderung der Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal

Düsseldorf/Duisburg, 28. Februar 2018 - Das Kabinett hat in seiner Sitzung von Dienstag (27. Februar 2018) die von Minister der Justiz Peter Biesenbach vorgestellten Eckpunkte zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal gebilligt. Diese Eckpunkte beruhen im Wesentlichen auf zwei Pfeilern. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen und weiterentwickelt:

1. In einem Neutralitätsgesetz des Landes soll Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, genauso wie Schöffinnen und Schöffen, sowie den übrigen Justizangehörigen untersagt werden, in Gerichtsverhandlungen und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung zu tragen. Denn das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen darf im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken.

2. Darüber hinaus wird Nordrhein-Westfalen durch eine Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes hinwirken. Ziel ist die Einführung eines umfassenden Verbotes der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte. Dem Gericht soll zur Erforschung der Wahrheit die Ausschöpfung sämtlicher Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der im Gerichtssaal anwesenden Personen ermöglicht werden.
Eine offene, auch nonverbale Kommunikation ist nicht allein bei der Zeugenbefragung ein wichtiges Element der Gerichtsverhandlung. Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stehen zu der Wahrheitserforschungspflicht und der offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung in Widerspruch. Um für eine breite Mehrheit zu werben, wird Minister der Justiz Peter Biesenbach dieses Thema für die nächste Justizministerkonferenz am 6. Juni 2018 in Eisenach als Tagesordnungspunkt anmelden.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Religion gehört nicht in den Gerichtssaal! Neutralität ist gerade vor Gericht nicht nur eine Werteentscheidung unseres Grundgesetzes, sie ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Deswegen werden wir mit diesen Eckpunkten zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates beitragen.“

Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein

Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote nur dann für zulässig, wenn sie sich als einzig geeignete Maßnahme zur Einhaltung der NO-Grenzwerte erweisen.

 

Düsseldorf/Duisburg, 27. Februar 2018 - Ministerin Schulze Föcking: "Wir müssen den Ausstoß von Stickoxiden mit geeigneten anderen Maßnahmen so schnell und so weit wie möglich reduzieren."

Nach nationalem Recht können Dieselfahrverbote nicht erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigt. In seinem heutigen Urteil hat es allerdings darauf hingewiesen, dass diese Sperrwirkung des deutschen Rechts durch das Europarecht überwunden werden muss, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Grenzwerte zu erreichen. Insofern wurden die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart abgeändert.

"Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit, bedeutet aber nicht, dass jetzt in Düsseldorf und anderen Städten, in denen die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, Fahrverbote angeordnet werden. Dies kann, darin hat uns das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, nur die Ultima Ratio sein", sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking anlässlich des Urteils.

Ob und inwieweit Dieselfahrverbote zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte erforderlich sind, obliegt der Prüfung und Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung. Dabei ist der Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts zu berücksichtigen, dass insbesondere die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. So dürfen Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus, so dass Bundesverwaltungsgericht, bedürfe es hinreichender Ausnahmen, zum Beispiel für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.
Zudem hat das Gericht deutlich gemacht, dass Fahrverbote nur dann zulässig sind, wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.

"Die Landesregierung hält weiterhin an dem Ziel fest, die gesetzlichen Grenzwerte durch geeignete andere Maßnahmen als Dieselfahrverbote einhalten zu können", sagte Ministerin Schulze Föcking. "Ziel der Landesregierung ist es, den Ausstoß von Stickoxiden mit geeigneten Maßnahmen so schnell und so weit wie möglich zu reduzieren. Dafür wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht." Dazu würden alle Maßnahmen und Potenziale ausgeschöpft, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote.

Die Landesregierung unterstützt Städte, Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen bei der Umsetzung neuer Verkehrskonzepte und fördert mit dem Ziel emissionsarmer Innenstädte die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen und Ladesäulen. Zudem unterstützt die Landesregierung den Einsatz von Elektro- und wasserstoffbetriebenen Linienbussen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie den Ausbau alternativer Antriebe und die Weiterentwicklung emissionsarmer konventioneller Antriebe.

Was die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen betrifft, sieht die Landesregierung die Automobilindustrie in der Pflicht. "Wir müssen mit der Branche intensiv reden, in welcher Form technische machbare Nachrüstungen sehr zeitnah und für die Autofahrer kostenneutral realisiert werden können. Dann würden rasch weitere spürbare Verbesserungen der Luftqualität in unseren Städten eintreten", sagte die Ministerin.

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit 33 Luftreinhaltepläne sowie der regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet in Kraft. In Düsseldorf beispielsweise ist es mit den bisherigen Luftreinhalteplänen gelungen, die Feinstaubgrenzwerte seit 2012 einzuhalten. Auch ist es gelungen, die Stickstoffdioxidbelastung beispielsweise an der viel befahrenen Corneliusstraße in Düsseldorf von 74 Mikrogramm im Jahr 2008 um 18 Mikrogramm auf 56 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im vergangenen Jahr zu reduzieren. Ähnliche Erfolge wurden an zahlreichen anderen Stellen im Land erzielt.

Mit der in Arbeit befindlichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf sollen weitere Minderungspotenziale mobilisiert werden. Die Liste potentieller zusätzlicher Maßnahmen reicht von der vorgezogenen Modernisierung der Busse über Verkehrs-, Parkraum- und Mobilitätsmanagement, über die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV bis hin zum Ausbau von Radwegen und Radschnellwegen, der Förderung von Elektromobilität und alternativer Kraftstoffe. Die Rheinbahn Düsseldorf beispielsweise investiert 70 Millionen Euro in die Modernisierung der Busflotte mit Leichtbau- und Euro VI- sowie Elektrobussen.

 
NRW setzt auf koordiniertes Vorgehen bei Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2018 - Zur Vorsorge gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest hat Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking in Berlin aus Anlass der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt einberufenen nationalen ASP-Präventionskonferenz für ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern geworben.

Zugleich appellierte Schulze Föcking an den Bund, eine Regulationsstrategie für Bekämpfungsmaßnahmen in einer wenige Quadratkilometer umfassenden Kernzone zu schaffen: "Beim ersten Ausbruch der ASP im Wildbestand muss das Gebiet sofort abgeschottet und der betroffene Wildschweinebestand letztlich ausgemerzt werden. Dazu reichen bestehende Befugnisse der zuständigen Behörden derzeit nicht aus", sagte die amtierende Vorsitzende der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern.

Unter anderem müssten Jagd- und Handlungsrechte in der Kernzone auf die dort zuständigen Behörden übertragen, Betretungs- und Nutzungsverbote für Wald und Feld in der Kernzone ausgesprochen und die Kernzone durch Umzäunung oder sonstige Sicherungsmaßnahmen vor Schwarzwildwechsel geschützt werden.

Unter Vorsitz von Nordrhein-Westfalen haben sich Bund und Länder im Rahmen einer Sonder-Agrarministerkonferenz auf ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geeinigt.

Besonders kritisch sind Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus ASP-Ausbruchgebieten stammen. Denn in Fleisch- und Wurstwaren ist das Virus über einen langen Zeitraum haltbar. Problematisch sind beispielsweise achtlos weggeworfene Wurstbrote auf Raststätten. Über entsprechende Hinweisschilder und die Verteilung von Handzetteln in mehreren Sprachen werden Reisende auf die Gefahren hingewiesen und sensibilisiert.

Grundsätzlich relevant für die Einschleppung und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist der Bestand an Wildschweinen. Daher hat das Umweltministerium flankierende Maßnahmen zur Erleichterung der Bejagung von Wildschweinen geschaffen.

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen haben sich Expertinnen und Experten aus Deutschland, den Benelux-Staaten sowie Frankreich und der EU-Kommission in Brüssel bei einer Tagung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgetauscht.

"Wir wollen gemeinsam das Seuchenrisiko minimieren. Ein Ausbruch der ASP in unserer grenzüberschreitenden Region würde nicht nur den Schweinehalterinnen und Schweinehaltern schwere wirtschaftliche Schäden zufügen, sondern die Existenz kompletter landwirtschaftlicher Betriebe gefährden", bekräftigte Agrarministerin Christina Schulze Föcking.

 

Erlass für mehr Flexibilität in der offenen Ganztagsschule tritt in Kraft

Düsseldorf/Duisburg, 20. Februar 2018 -Ein neuer Erlass mit sofortiger Wirkung stellt klar, dass Schülerinnen und Schüler während der Zeiten des offenen Ganztags am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen) und am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen können. Ebenso ist es möglich, ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel in Kirchen und Jugendgruppen) oder Therapien wahrzunehmen. Auch rein familiäre Ereignisse sind künftig ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu entbinden.

 

Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass der Erlass nun Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern sowie für Schulen, Kommunen und Träger des offenen Ganztags schaffe. „Die im vergangenen Dezember angekündigte und nun in Kraft getretene Ergänzung des Erlasses sorgt für mehr Flexibilität im Ganztag. Es galt, eine gute Balance zu finden zwischen dem Bedürfnis der Eltern, mehr Raum für Aktivitäten für und mit ihren Kinder zu haben, und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität, um auch die Qualität der Angebote wahren zu können.“

 

„Für diese Legislaturperiode hat sich die Landesregierung drei Ziele für den Ganztag gesetzt: Ausbau der Plätze, Sicherung der Qualität und mehr Flexibilisierung. Wir ergreifen nun erste Maßnahmen, um diese Ziele umzusetzen und haben dabei auch die Bedürfnisse von Eltern und ihren Kindern im Blick. In Bezug auf den Ausbau und die Verbesserung der Qualität stehen wir in einem konstruktiven Dialog mit den Trägern. In diese Gespräche sind auch die Kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände der Eltern und Beschäftigten eingebunden. Dabei geht es auch darum, die Grundlagen der offenen Ganztagsschule zu diskutieren und gemeinsame Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu erarbeiten“, so Gebauer.

 

In einer weiteren Änderung des entsprechenden Erlasses werden zum 1. August 2018 die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst: Die Fördersätze werden landesseitig insgesamt um sechs Prozent erhöht. Somit steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um rund 26,7 Millionen Euro auf 480,73 Millionen Euro in diesem Jahr. Darin enthalten ist ebenfalls der Ausbau der Plätze, der vorangebracht wird: Diese steigen um weitere 8.000, sodass ab August insgesamt 315.600 Plätze zur Verfügung stehen. Beim geplanten Ausbau werden die weiteren Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen sein.

Landesregierung bringt umfassendes Sicherheitspaket auf den Weg

Düsseldorf/Duisburg, 16. Februar 2018 - Die nordrhein-westfälische Landesregierung bringt ihr erstes umfassendes Sicherheitspaket auf den Weg. „Die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erfordert ein kluges und zeitgemäßes Update des Polizeigesetzes“, erklärte Innenminister Herbert Reul.
 „Das ist eine der wichtigsten Lehren, die wir aus den schrecklichen Anschlägen der letzten Zeit gezogen haben.“ Zudem sollen mit der Reform zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Ziel sei es, dass der Landtag das 6. Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum Sommer verabschiedet.

 
Im Zentrum des „Sicherheitspakets I“ stehen Anti-Terror-Vorschriften. Einer der Kernpunkte der geplanten Novelle des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes ist die längst überfällige Einführung der Telekommunikationsüberwachung. So sieht der Entwurf des Innenministeriums vor, dass in Nordrhein-Westfalen künftig neben der einfachen Telekommunikationsüberwachung auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung möglich sein soll.
„Die NRW-Polizei kann damit künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen, zum Beispiel in sogenannten Messengerdiensten“, erläuterte der Minister. Von Ermittlern wird das seit langem gefordert. In vielen anderen Bundesländern sind vergleichbare gesetzliche Regelungen bereits seit längerem Standard. „Ein wehrhafter Rechtsstaat kann Plattformen, die von Terroristen missbraucht werden, doch nicht dauerhaft dem Zugriff der Sicherheitsbehörden entziehen“, so Reul. „Wenn Terroristen ihre Anschläge längst per WhatsApp planen, können wir uns kein Polizeigesetz aus dem Wählscheiben-Zeitalter leisten.“
 
Erweitert werden sollen zudem die Möglichkeiten, Gefährder vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen. „Wenn wir eine Person haben, von der wir wissen, dass sie sehr gefährlich ist, dann müssen wir sie schnell von der Straße bekommen“, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister. Der Gesetzentwurf sieht deshalb Ausnahmen vor, die es ermöglichen, den sogenannten Unterbindungsgewahrsam bis zu einem Monat zu verlängern. Bisher können Gefährder in Nordrhein-Westfalen nur maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden.
 
Um den Bewegungsradius und die Kommunikation von terroristischen Gefährdern wirksam einzuschränken, soll es Aufenthalts- und Kontaktverbote geben. Zudem soll der Aufenthalt terroristischer Gefährder künftig auch mit Hilfe von elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das seien Maßnahmen, durch die auch die Polizei entlastet wird: „Denn diese Personen müssen sonst zum Beispiel abgehört und observiert werden. Das ist natürlich sehr personalintensiv.“ So erfordert die lückenlose Überwachung und Observation einer Person rund um die Uhr mehr als 30 Beamte.
 
Außer auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung soll das neue „Sicherheitspaket I“ auch für wichtige Weichenstellungen für die Bekämpfung von Alltagskriminalität sorgen: „Angsträume in unseren Städten beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders stark“, erklärte der Minister. Deshalb soll die Videobeobachtung ausgeweitet werden. „Gegen Diebesbanden und Drogendealer in unseren Innenstädten hilft nicht Bürokratie, sondern die flexible und passgenaue Lösung vor Ort“, unterstrich Reul.
 
Mit der Strategischen Fahndung soll ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. „Wenn die polizeiliche Erfahrung es gebietet, an bestimmten Stellen besonders genau hinzusehen und mehr zu kontrollieren, dann sollten wir unseren Beamtinnen und Beamten rechtsstaatliche und rechtssichere Handlungsgrundlagen verschaffen, um genau das zu tun“, erläuterte der Innenminister. Reul verwies zudem darauf, dass verdachtsunabhängige Kontrollen in anderen Bundesländern längst üblich seien. „Nordrhein-Westfalen ist da auf der Deutschlandkarte bis heute leider ein blinder Fleck“, so Reul. „Gerade für reisende Täter - zum Beispiel Einbrecherbanden -, die über die Grenze einsickern und wieder ausreisen, brauchen wir die Strategische Fahndung dringend“, forderte Reul. „Wir haben trotzdem genau darauf geachtet, dass unsere nordrhein-westfälische Regelung allen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.“ Daher sei für die Fahndung stets ein polizeilicher Anlass erforderlich.
 
Auch insgesamt habe man bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs großen Wert auf die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gelegt. „Freiheit und Sicherheit schließen einander nicht aus. Im Gegenteil: Mehr Sicherheit bedeutet Freiheit“, so der Minister.
  

Dem Insektenschwund auf den Grund gehen

Düsseldorf/Duisburg, 08. Februar 2018 - Mit Sorge sieht Christina Schulze Föcking, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, die Gefahr des zunehmenden Insektenschwundes. "Weniger Insekten, weniger Blütenpflanzen und Singvögel, weniger Vielfalt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen", sagte die Ministerin bei einem Besuch des Entomologischen Vereins Krefeld e.V.. Der Entomologische Verein untersucht seit 1989 den Rückgang der Biomasse bei Fluginsekten und veröffentlicht die Ergebnisse. Danach sind stellenweise Rückgänge um bis zu 75 Prozent zu verzeichnen.

In Krefeld sprach die Ministerin mit den ehrenamtlichen Fachexpertinnen und -experten über die Forschung des Vereins und die möglichen Ursachen des Insektenschwunds. Aufbauend auf den Erfahrungen der Krefelder Entomologen hat das Umweltministerium das Landesumweltamt (LANUV) mit der Erstellung eines erweiterten, flächendeckenden Insektenmonitorings beauftragt. Auf 120 repräsentativ ausgewählten Probeflächen soll die Biomasse von fliegenden, blütenbestäubenden Insekten wie z. B. Bienen, Hummeln und Schmetterlingen untersucht werden. "Weil mehrere Faktoren im Verdacht stehen, zum Rückgang der Insekten beizutragen, ist die Ursachenforschung das Gebot der Stunde. In der Stichprobe werden fast alle unsere Landnutzungsformen einbezogen", sagte Schulze Föcking.

Damit ist NRW das erste Bundesland, das die Rückgänge bei Insekten systematisch in der Fläche in einer mehrjährigen Studie untersucht. Die abschließenden Ergebnisse der Langzeitstudie sollen bis Ende 2022 vorliegen. Die Untersuchung bietet eine statistisch valide Datengrundlage für weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Insektenrückgangs. Zurzeit wird ein multifaktorieller Ursachenkomplex angenommen: Neben dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden der Verlust blütenreicher Lebensräume ("bunte Wiesen"), Nährstoffeinträge aus der Luft, Lichtverschmutzung, der Verlust von ungenutzten Brachflächen und blütenreichen Wegrainen sowie kräuterreichen Gärten und Parks und nicht zuletzt auch Effekte des Klimawandels diskutiert.

Schulze Föcking würdigte die Arbeit der Expertinnen und Experten in Krefeld: "Die ehrenamtliche Leistung des Vereins über so viele Jahre kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden." Rückgänge bei Insekten sind ein aktuelles europaweites und offenbar auch weltweites Phänomen, das hat Anfang 2016 eine internationale Studie des "Weltrats für Biodiversität" bestätigt.

 
Neue Lärmkarten für Nordrhein-Westfalen sind jetzt online

Düsseldorf/Duisburg, 05. Februar 2018 - Hohe Lärmbelastungen sind ein ernst zu nehmendes Gesundheitsproblem. Nach Angaben des Umweltbundesamtes fühlen sich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung durch Lärm belästigt, als stärkster Lärmverursacher wird dabei der Straßenverkehr empfunden.
Die Landesregierung unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfassung der Lärmbelastung und der Aufstellung der Lärmaktionspläne. Unter anderem erstellt das Landesumweltamt (LANUV) die Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern und die beiden großen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn.
Die Lärmkarten sind eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Jetzt hat das Umweltministerium neue Lärmkarten für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, die über das modernisierte Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden können. Sie zeigen, dass zirka eine Million Menschen in Nordrhein-Westfalen von beträchtlichen Lärmbelastungen anhaltend betroffen sind.

Umweltministerium legt erste Auswertung zur Luftqualität 2017 vor

Düsseldorf/Duisburg, 01. Februar 2018 - Das Umweltministerium hat eine erste Auswertung zur Stickstoffdioxidbelastung 2017 veröffentlicht. Ausgewertet wurden die Jahresmittelwerte von 57 Standorten in Nordrhein-Westfalen, an denen die Luftschadstoffbelastung mit Stickstoffdioxid mit Hilfe von automatischen Messverfahren (Messcontainer) erfasst wird. Diese Werte zeigen insgesamt einen abnehmenden Trend der Belastungen. Weil die Ergebnisse noch nicht validiert sind, müssen sie allerdings als vorläufig bezeichnet werden.

Darüber hinaus werden an verkehrsstarken Standorten Passivsammler zur Ermittlung der Stickstoffdioxidbelastungen eingesetzt. Deren Messergebnisse liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, weil sie in einem aufwändigen Verfahren im Labor analysiert und ausgewertet werden müssen. Dies betrifft insgesamt 81 Messstandorte.

Eine abschließende Bewertung der Luftqualitätswerte für das Jahr 2017 ist daher erst nach Vorlage aller validierten Messergebnisse möglich.

In Nordrhein-Westfalen ist das Landesumweltamt für die Überwachung der Luftqualität zuständig. Einen Überblick über die bislang vorliegenden Messergebnisse in NRW:

 Vorläufige Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration 2017 (PDF)

Ministerin Gebauer: Nordrhein-Westfalen geht pragmatische Wege, um Lehrermangel an Grundschulen zu bekämpfen

Studie der Bertelsmann Stiftung zum Lehrerbedarf an Grundschulen

Düsseldorf/Duisburg, 31. Januar 2018 - Zur heute vorgestellten Studie der Bertelsmann Stiftung zum Lehrerbedarf an den Grundschulen erklärt Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Analyse der Bertelsmann Stiftung ist zutreffend und eine richtige Darstellung der schwierigen Situation bei der Lehrerversorgung in ganz Deutschland. Durch die Verlängerung der Grundschullehrerausbildung und der zuwanderungsbedingt gestiegenen Schülerzahl haben wir in Nordrhein-Westfalen aktuell einen erheblichen Mangel von Lehrkräften in den Grundschulen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung direkt nach Amtsantritt schnell gehandelt und mehrere kurzfristige, pragmatische und auch unkonventionelle Maßnahmen ergriffen.“

Die von der Bertelsmann Stiftung vorgeschlagenen Lösungen zur Linderung des Mangels seien nicht neu, so Gebauer. „Viele vorgeschlagene Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen bereits praktiziert, insbesondere mit dem Schwerpunkt auf die Grundschulen. Hier liegt mein besonderes Augenmerk, da dort die Grundlagen für beste Bildung gelegt werden und wir deswegen entschieden für eine bessere Lehrerversorgung kämpfen. Dabei gehen wir auch unkonventionelle Wege, um den Bedarf kurzfristig zu decken.“

So hat das Schulministerium im Sommer Lehrkräften der Sekundarstufe II das Angebot gemacht, befristet für zwei Jahre an einer Grundschule zu unterrichten, verbunden mit der Übernahmegarantie für eine weiterführende Schule. Damit erhalten nicht nur die Grundschulen die dringend benötigten Lehrkräfte, sondern auch für die Lehrerinnen und Lehrer öffnet sich hierdurch eine berufliche Perspektive, da es in der gymnasialen Oberstufe in bestimmten Fachrichtungen ein Überangebot an Lehrkräften gibt. Bisher haben 74 Lehrkräfte und somit rund die Hälfte derer, die sich innerhalb der ersten Wochen bereits auf dieses Angebot gemeldet hatten, einen Arbeitsvertrag unterschrieben. „Das ist ein Anfang, der hoffnungsvoll stimmt, aber mich noch nicht zufrieden stellt.

Angesichts der vielen Lehramtsabsolventen im Bereich der weiterführenden Schulen werde ich auch in den kommenden Monaten für dieses Programm werben. Es bietet eine sichere berufliche Perspektive und hilft, die angespannte Situation an den Grundschulen zu verbessern“, so Gebauer.

Die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs, die von den Autoren der Studie genannt werden, werden vielfach bereits ausgeschöpft: Nach den Fächern Sport, Musik und Kunst hat das Schulministerium den Seiteneinstieg nun auch für das Fach Englisch geöffnet. Seiteneinsteiger tragen dazu bei, die aktuelle Lehrerlücke zu schließen und Unterrichtsausfall zu verhindern.
Damit die Qualität gesichert ist, erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine berufsbegleitende Qualifizierung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden. „Wenn keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, können und sollen die Schulen auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einstellen. Sie helfen den Schulen dabei, die aktuelle Lehrerlücke zu schließen und Unterrichtsausfall zu vermeiden“, so Gebauer.

Ministerin Gebauer weist darauf hin, dass die Besetzungsquote der neu zu besetzenden Stellen an den Grundschulen von 36 Prozent bei Schuljahresbeginn auf mittlerweile 59 Prozent gestiegen ist. „Das stimmt mich vorsichtig optimistisch. Uns ist klar, dass wir neben diesen kurzfristigen Maßnahmen auch langfristig denken müssen. Aus diesem Grund starten wir im Frühjahr eine breit angelegte Lehrerwerbekampagne, die zielgruppengerecht und wertschätzend Anreize für den Lehrerberuf schaffen soll. Zudem gibt es bereits Bemühungen und Gespräche zur Steigerung der Ausbildungskapazitäten für Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere in den Mangelbereichen.
Parallel dazu wird eine aktuelle Prognose zum Lehrerarbeitsmarkt und dem Lehrerbedarf für die nächsten Jahre erarbeitet. Gerade weil das Schulministerium die deutschlandweite Analyse der Bertelsmann-Stiftung teilt, wird NordrheinWestfalen eine eigene lehramtsscharfe Prognose erarbeiten. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage für weitere Maßnahmen.“ Darüber hinaus wird das Schulministerium die weiteren Vorschläge in der Studie auf ihre praktische Umsetzbarkeit prüfen.

Ministerin Gebauer: Nordrhein-Westfalen würde Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule unter Beteiligung des Bundes ermöglichen

Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2018 - Schulministerin Yvonne Gebauer nannte die Ergebnisse der PISA-Sonderauswertung ermutigend: „Es ist ein gutes Zeichen, dass es Deutschland gelungen ist, die Bildungschancen zu verbessern. In nur wenigen OECD-Ländern ist der Anteil von Schülerinnen und Schüler aus sozial schwierigen Verhältnissen, die in der Schule gut abschneiden, so stark gewachsen wie in Deutschland.“
Die Ministerin wies gleichzeitig darauf hin, dass es keinen Grund gebe, die Hände in den Schoß zu legen: „Wenn es um den Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolgt geht, liegt Deutschland immer noch unter dem OECDDurchschnitt. Unser Auftrag ist klar: Für beste Bildung brauchen wir beste Aufstiegschancen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Ganztag. Gerade für Schülerinnen und Schüler aus schwierigen sozialen Verhältnissen bietet der Ganztag große Bildungschancen.“

In diesem Zusammenhang richtete die Ministerin ihren Appell an die zukünftigen Koalitionäre in Berlin: „Die Schulen in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern warten auf ein klares Signal des Bundes. Unser gemeinsames Ziel muss sein: Bildung hat Priorität, gerade bei der Ganztagsbetreuung. Nordrhein-Westfalen würde unter Beteiligung des Bundes langfristig den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ermöglichen.“

Wettbewerb Meister.Werk.NRW 2018 startet

Düsseldorf/Duisburg, 28. Januar 2018 - Das Land NRW würdigt auch in diesem Jahr die Leistungen des Lebensmittelhandwerks und startet den Wettbewerb Meister.Werk.NRW 2018 – Ehrenpreis des Landes NRW. "Das Lebensmittelhandwerk bewahrt die handwerkliche Produktion und stärkt die Regionen unseres Landes. Es sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und ist ein wichtiger Nahversorger vor allem im ländlichen Raum", sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking zum Start des Wettbewerbs 2018.
Die Leistungen von handwerklichen Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien und Brauereien unter diesen Gesichtspunkten zu würdigen, ist einer der Schwerpunkte des Ehrenpreises des Landes NRW Meister.Werk.NRW – Nähe · Verantwortung · Qualität – Das Lebensmittelhandwerk.

Ziel der Auszeichnung ist es, die umfassenden Leistungen des Lebensmittelhandwerks bei der Herstellung und für die Gesellschaft anzuerkennen und diese stärker in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern. Noch bis zum 28. Februar 2018 können sich Betriebe des Lebensmittelhandwerks bewerben. Dieses Jahr werden die Preisträgerinnen und Preisträger aller vier Gewerke gemeinsam am 18. Juni 2017 in Düsseldorf ausgezeichnet.
"Viele Betriebe pflegen die traditionellen Herstellungsweisen und entwickeln daraus Produkte mit einer unverwechselbaren Note. Es ist nicht nur die Qualität ihrer Produkte, die die Preisträgerinnen und Preisträger von Meister.Werk.NRW auszeichnet. Sie machen sich auch durch eine verantwortungsvolle Betriebsführung, eine sorgfältige Auswahl der Rohstoffe und durch ihr regionales Engagement verdient", betonte die Ministerin.

Die Auszeichnung Meister.Werk.NRW wird seit 2013 an Bäcker- und Fleischerhandwerksbetriebe verliehen, die sich um besondere Qualität bemühen. Die Kriterien wurden gemeinsam mit den Bäckerverbänden und dem Fleischerverband NRW erarbeitet. Dazu gehören unter anderem ein selbst hergestelltes Sortiment, regionale Spezialitäten, der Einsatz von Fachkräften und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.
Seit 2016 werden auch Brauereibetriebe in den Wettbewerb aufgenommen und ausgezeichnet; im vergangenen Jahr zählten erstmals auch Konditoreihandwerksbetriebe zu den ausgezeichneten Betrieben – damit ist das Lebensmittelhandwerk nun komplett vertreten.
Weitere Informationen:
www.meisterwerk.nrw.de

Friederike: 1,4 Millionen Kubikmeter Sturmschaden in NRW-Wäldern

Düsseldorf/Duisburg, 25. Januar 2018 - Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat eine erste Waldschadensbilanz der Folgen des Sturms "Friederike" für Nordrhein-Westfalen gezogen. In einer vorläufigen, qualifizierten Gesamtschätzung der Regionalforstämter zur Größenordnung der Windwurfschäden im Wald wird eine Gesamthöhe von rund 1,4 Millionen Kubikmetern (m³) erreicht.

 "1,4 Millionen Kubikmeter Holz auf rund 5000 ha Waldfläche sind ein massiver Schaden. Auch wenn Friederike nicht annähernd das Ausmaß und die Folgen der Orkane Wiebke oder Kyrill erreicht hat – es war ein schwerer Sturm, der leider auch Todesopfer zur Folge hatte", sagte Christina Schulze Föcking, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. In einem Waldgebiet in Werl (Kreis Soest, Regierungsbezirk Arnsberg) machte sich Schulze Föcking vor Ort persönlich ein Bild von den Waldschäden, die der Sturm "Friederike" verursacht hat.

Am 18.01.2018 hatte Friederike Nordrhein-Westfalen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 143 km/Stunde überquert. Das Zentrum des Sturms hatte NRW auf einer Linie nördlich Duisburg/Dortmund/Kassel getroffen. Dadurch fielen die Auswirkungen für die Waldflächen in Nordrhein-Westfalen nach Regionen sehr unterschiedlich aus. Beseitigung möglicher Gefährdungen hat Vorrang Ministerin Schulze Föcking dankt allen amtlichen und ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz bei den Aufräum- und Sicherungsarbeiten: "Die Beseitigung dieser Gefahrenbäume und die Wiederherstellung der Funktion der Infrastruktur haben jetzt Vorrang. Da noch nicht alle Flächen betreten werden konnten, kann sich die Bilanz der Schäden durchaus noch erhöhen."
Zum Vergleich: Der Sturm Kyrill hatte vor fast genau elf Jahren 15,7 Millionen m³ einen Schaden auf rund 50.000 ha Waldfläche in NRW verursacht. Der Hauptschaden mit circa einem Drittel der Gesamtmasse war im Regionalforstamt Hochstift zu verzeichnen. Stark betroffen waren auch die Bereiche Soest-Sauerland, Ostwestfalen-Lippe und das Münsterland. Die am stärksten betroffene Baumart ist die Fichte. Im Flachland sind auch Kiefernbestände gefallen und gebrochen.
Der Schaden durch Friederike ist in den betroffenen Regionen beträchtlich, liegt aber auch beim Nadelholz nach derzeitiger Kenntnis unterhalb des planmäßigen Jahreseinschlages. Aufruf zur erhöhten Achtsamkeit im Wald Aus Sicherheitsgründen werden viele Waldgebiete in den kommenden Wochen für Spaziergänger gesperrt bleiben.
In Teilen des Landes haben die Regionalforstämter das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen wegen Gefahr für Leib und Leben untersagt. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen Einzelbäume entweder auf den Wegen liegen oder seitlich der Wege destabilisiert sind und jederzeit umfallen können. "Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise der Forstämter unbedingt zu beachten und auch in nicht gesperrten Wäldern besonders vorsichtig und umsichtig zu sein", rief Schulze Föcking zur Achtsamkeit auf.

 

 

Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“:
Von 500 Millionen Euro wurden 2017 nur 222,5 Millionen Euro abgerufen

Düsseldorf/Duisburg, 17. Januar 2018 - Im Jahr 2017 haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ 222,5 Millionen Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur beantragt und durch die NRW.Bank zugesagt bekommen.
Dazu erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer: „Für weltbeste Bildung brauchen Lehrkräfte ebenso wie unsere Schülerinnen und Schüler auch voll funktionsfähige und modern ausgestattete Schulgebäude, wofür grundsätzlich in Nordrhein-Westfalen die Kommunen als Schulträger zuständig sind. Das Land NRW ist den Kommunen ein fairer Partner und unterstützt sie bei dieser wichtigen Aufgabe in den nächsten Jahren finanziell enorm.“
In der laufenden Legislaturperiode stehen den Kommunen rund sechs Milliarden Euro zur Finanzierung der Schulinfrastruktur aus Landes- und Bundesmitteln wie „Gute Schule 2020“, dem Förderbudget Schulinfrastruktur des Kommunalinvestitionsfördergesetzes sowie der jährlichen Schulpauschale zur Verfügung. 

Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung den Abfluss dieser Mittel und das Investitionsverhalten der Kommunen als Schulträger beobachtet. 2017 war das Einstiegsjahr in das Programm „Gute Schule 2020“. „Wir sind davon überzeugt, dass die Kommunen die für die Instandsetzung, Renovierung und Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stehenden Finanzmittel nutzen werden und sie damit verantwortungsvoll umgehen“, erklärte Gebauer.
Von den für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro sind 222,5 Millionen Euro abgerufen. Mit diesem Geld konnten schon viele dringend benötigte bauliche Maßnahmen an den Schulen durchgeführt werden. „Es stünde aber noch einmal so viel Geld zur Verfügung, wie bislang abgerufen wurde. Das Schulministerium wird nun aktiv auf die Kommunen zugehen und den Dialog suchen. Wir wollen klären, ob es im Prozess der Umsetzung des Programms strukturelle Schwierigkeiten gibt, bei denen die Landesregierung unterstützen kann. Wir werden gemeinsame Lösungen suchen, um für die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer eine zeitgemäße und digitale Lernumgebung zu schaffen“, so Gebauer.

 

„Gute Schule 2020“ stellt den Kommunen Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Tilgung der Darlehen und die Zinsen trägt das Land. Neben anderen Programmen stehen damit bis 2020 zwei Milliarden Euro (jährlich 500 Millionen Euro) zur Verfügung.

Land: 16 Millionen Euro mehr Fördermittel für den Hochwasserschutz

Ministerin Schulze Föcking: "Allein in diesem Jahr stehen dafür 66 Millionen Euro zur Verfügung“

Düsseldorf/Duisburg, 10. Januar 2018 - Das aktuelle Hochwasser hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig der Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen ist. Alleine am Rhein werden in NRW 1,4 Millionen Menschen und Sachwerte in Höhe von rund 125 Milliarden Euro durch Hochwasserschutzanlagen geschützt.
„Der vorsorgende Schutz vor Hochwasserrisiken hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition. Wir unterstützen die für den Hochwasserschutz verantwortlichen Kommunen sowie Wasser- und Deichverbände und haben die Fördermittel für den Hochwasserschutz im Haushalt 2018 um 16 Millionen Euro auf 66 Millionen erhöht“, sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking heute in Essen. Als Schirmherrin eröffnete sie heute das zweitägige „Symposium: Gemeinsam handeln – Risiken vermindern. Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement in Nordrhein-Westfalen“, das mit der zeitgleich stattfindenden Messe „aqua alta“ kooperiert.

Sturmtiefs wie „Burglind“, aber auch Starkregenereignisse und in dessen Folge Hochwasser und Überschwemmungen wie zum Beispiel im Juni 2016 zeigen, wie gravierend die Folgen von Wetterereignissen sein können. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass extreme Wetterphänomene an Häufigkeit und Intensität im Zuge des Klimawandels zunehmen werden.
„Wir können den Klimawandel nicht mehr verhindern, sondern nur noch abmildern“, sagte Ministerin Schulze Föcking. „Daher müssen einerseits den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren und andererseits unsere Anpassungsfähigkeit erhöhen. Durch geeignete Anpassungsmaßnahmen muss es gelingen, die Folgen des Klimawandels auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen. Der Hochwasserschutz ist dabei von zentraler Bedeutung.“

Am Rhein beispielsweise wurden in Nordrhein-Westfalen nach den Hochwasserereignissen Mitte der 1990er-Jahre bis heute insgesamt 225 Kilometer Hochwasserschutzanlagen saniert beziehungsweise befinden sich im Bau. Im Regierungsbezirk Düsseldorf hat die Bezirksregierung zusammen mit dem Umweltministerium, Deichverbänden und Kommunen einen "Fahrplan Deichsanierung" vereinbart: Bis Ende 2025 sollen alle Hochwasserschutzanlagen zwischen Monheim und Emmerich auf den heute gültigen technischen Stand gebracht werden.

Hinzu kommen Deichrückverlegungen, das Ausweisen von Überschwemmungsgebieten als Vorsorge zur Vermeidung künftiger Hochwasserschäden sowie die planerische Unterstützung bei der Erstellung von Hochwasseraktionsplänen für hochwassergefährliche Flüsse und Hochwassergefahrenkarten für größere und kleiner Flüsse. Unter www.flussgebiete.nrw.de und www.uvo.nrw.de können diese Karten abgerufen werden.

Vor zehn Jahren hat die Europäische Union per Richtlinie das Hochwasserrisikomanagement für die Mitgliedsstaaten verbindlich vorgeschrieben. Diese europäische Hochwasserrisikomanagement-Planung hat auch in NRW zu vielen neuen Kenntnissen über die Hochwasserrisiken der Flüsse und Bäche geführt. Für 448 Gewässer mit „signifikanten“ Hochwassergefahren (rund 6.000 Kilometer) liegen nun Online detaillierte Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten vor. Sie bilden eine gute Arbeitsgrundlage für alle Verantwortlichen, um gewässerspezifische Maßnahmen-Pakete zur Minderung der Hochwasserrisiken schnüren zu können.

Auch dem immer häufiger auftretenden Problem der Starkregenereignisse – große Niederschlagsmengen, die oft plötzlich und meist räumlich begrenzt fallen – will sich das Umweltministerium stellen. Noch in diesem Frühjahr soll eine „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ erscheinen, die den Entscheidungsträgern vor Ort eine landesweit einheitliche Hilfestellung geben soll. Auch wird das Land NRW eine finanziellen Beitrag zur Erarbeitung entsprechender Risikoanalysen und Handlungskonzepte leisten. „Unser Ziel ist es, die menschliche Gesundheit genauso vor künftigem Hochwasser zu schützen wie die Infrastruktur, das Wirtschaftsleben, die Umwelt und das Kulturerbe des Landes“, sagte Ministerin Schulze Föcking.

Weitere Informationen zum Thema Hochwasser: