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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und Verfassungsgerichte aktuell

Land ordnet Corona-Notbremse ab Montag (29.3.) für 31 Kreise und kreisfreie Städte an
Darunter sind Duisburg und Kreis Wesel

 

 Infrastrukturpaket II zur Planungsbeschleunigung

Düsseldorf/Duisburg, 29. März 2021 - Das Ziel im neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NordrheinWestfalen (FaNaG NRW) ist eindeutig formuliert: 25 Prozent der Wege in Nordrhein-Westfalen sollen künftig mit dem Fahrrad erledigt werden. Möglichst schnell muss deshalb die Rad-Infrastruktur überall im Land ausgebaut werden. Dies ist ein wesentlicher Teil des Infrastrukturpakets II zur Planungsbeschleunigung, das das Landeskabinett am 23. März beschlossen hat, um die Verbändeanhörung einzuleiten.
„Wir machen weiter Tempo für eine bessere, sichere und saubere Mobilität. Mit dem Infrastrukturpaket II treiben wir den Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf weiter voran. Das ist gut für unsere Infrastruktur, den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Konkret geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
 Für Klagen gegen Radschnellverbindungen gilt nur noch eine Instanz. Wird gegen die Planung geklagt, ist unmittelbar das Oberverwaltungsgericht zuständig.
 Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
 Ersatzneubauten, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen brauchen kein Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die Änderungen an den Straßen und Brücken rein konstruktive Anpassungen an aktuelle Regelwerke (besonders Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse) betreffen. Nur bei erheblichen, baulichen Veränderungen sind Planfeststellungsverfahren erforderlich.
 Ein Linienbestimmungsverfahren (also der geplante Verlauf) für Landes- und Kreisstraßen soll es nur noch bei Projekten von erheblicher Bedeutung geben.
 Baustellen können schneller begonnen werden, weil vorbereitenden Maßnahmen schon während des Planfeststellungsverfahrens erlaubt sind.
Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen zurückgebaut werden können.

Infrastrukturpaket I
Im Mai 2018 hat Verkehrsminister Hendrik Wüst bereits das Infrastrukturpaket I zu Beschleunigung von Bauvorhaben vorgestellt. Zum Infrastrukturpaket I gehören u. a. folgende Kernpunkte:
 Die Stabstelle Baustellenkoordination wurde eingerichtet und hat in Leverkusen ihren Sitz. Sie macht geplante Baustellen auf Straße und Schiene untereinander transparent und minimiert so gegenseitige Beeinträchtigungen.
 8-Punkte-Programm zur Beschleunigung wurde eingeführt. Bauzeiten-Controlling, die Einführung von Zwischenfristen sowie Bonus- und Malus-Regelungen, neue Ausschreibungsverfahren und mehr 24/7-Baustellen haben dazu geführt, dass Bauzeiten insgesamt um 395 Wochen verkürzt wurden – also mehr als acht Jahre Bauzeit gutgemacht wurde.
 Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Landesstraßen haben keine aufschiebende Wirkung mehr.

Nordrhein-Westfalen: Notbremse-Regelung

Die entsprechenden Verordnungen:
- Coronaschutzverordnung ab dem 29. März / Änderungen markiert 
- Coronabetreuungsverordnung ab dem 29. März 
- Coronaeinreiseverordnung ab dem 27. März / Änderungen markiert 
- Coronaverordnung für die Fleischwirtschaft ab dem 27. März / Änderungen markiert 


Düsseldorf, 26. März 2021 - Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse: in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht.
Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen. Die Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April 2021.

Die nordrhein-westfälische Variante: Auf der einen Seite können betroffene Kreise und kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben wieder runterfahren. Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option wirkt wie ein Fangnetz für Coronainfektionen. Sie bietet den Anreiz für die Bevölkerung sich testen zu lassen und gleichzeitig können unerkannte und asymptomatische Coronainfizierte erkannt und frühzeitig rausgefiltert werden. Denn: Jeder positive Schnelltest zieht einen PCR-Test nach sich. So können wir gerade bei diffusen Infektionsgeschehen das Virus besser und zielgenauer bekämpfen.“   Diese Regelungen gelten entsprechend auch über die Osterfeiertage.

Weitere Regelungen bei abweichenden Inzidenzen
Neben den landesweit geltenden „Notbremse-Maßnahmen“ prüfen Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und über dem Landesdurchschnitt liegt oder in denen sonst besondere kritische infektiologische Umstände vorliegen, auch weiterhin, ob aus besonderen Gründen über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sie können diese in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen.
Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.  


Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 29. März 2021 im Überblick:

 

7-Tages-Inzidenz  <100

7-Tages-Inzidenz >100 ohne Test-Option

7-Tages-Inzidenz > 100 mit Test-Option

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Ausnahme bei den Ostertagen (1.-5. April): hier gelten die Regelungen wie bei einer Inzidenz 50-100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Ausnahme bei den Ostertagen (1.-5. April): hier gelten die Regelungen wie bei einer Inzidenz 50-100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt

Bibliotheken/Archive etc.

Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig.

Der Betrieb ist auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.

Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Museen, Ausstellungen, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten u.ä.

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen.

Der Betrieb ist untersagt.

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Zoos und Tierparks. Landschaftsparks mit Zutrittsregelung

Der Betrieb von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

Der Zutritt zu geschlossenen Ausstellungsräumen ist für Besucher nicht gestattet.

Der Betrieb von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Handels-
einrichtungen, die über den täglichen Bedarf hinausgehen

Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Dogerien, Blumenläden etc.)  dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig.

Der Betrieb nicht privilegierter Geschäfte ist untersagt.

Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Dogerien, Blumenläden etc.)  dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt. Davon ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurleistungen, Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung.

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.


Weitere Änderungen in der Coronaschutzverordnung sind: Schwimmbäder dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen. Der Betrieb von Sonnenstudios ist – weil hier keine Dienstleistung von Mensch zu Mensch erbracht wird und nach aktueller einschlägiger Rechtsprechung in Hamburg – bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.


Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien bleibt eingeschränkt

Düsseldorf/Duisburg, 25. März 2021 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Stattdessen verbleibt es weiterhin bei den derzeit geltenden Regelungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien in den Schulen keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben können. Gleichwohl wollen wir unseren Schulen bereits jetzt grundlegende Informationen für die Planung des Schulbetriebs nach den Osterferien geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb nach den Ferien unter den derzeitigen Beschränkungen stattfinden. Die Landesregierung wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin aufmerksam beobachten und den Schulstart im Zusammenwirken mit allen Beteiligten nach den Osterferien sorgfältig vorbereiten.“

 

Nach aktueller Planung soll der Schulbetrieb nach den nun beginnenden Osterferien bis einschließlich zum 23. April 2021 auf der Grundlage der in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen stattfinden. Über das weitere Vorgehen wird das Schulministerium in der zweiten Ferienwoche unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens mit den am Schulleben beteiligten Akteuren beraten und die Schulen entsprechend rechtzeitig informieren.

 

Die Teststrategie an den Schulen wird weiterentwickelt und ausgebaut: Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Weitere Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt.

 

Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

 

Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten beziehungsweise in Testzentren wird bereits in der Woche direkt nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 25. März 2021:

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/25032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw

 

Land stimmt Allgemeinverfügungen mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu

 

 Wasser schützen und wertschätzen

Düsseldorf/Duisburg, 19. März 2021 - Weltwassertag am 22. März: Im Vorfeld des Weltwassertages (22. März) ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu einem sorgsamen und bewussten Umgang mit unseren Wasserressourcen auf: "Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität ist die Lebensgrundlage für Mensch und Natur. Zugleich ist es unsere wichtigste natürliche wirtschaftliche Ressource. Wir sollten jeden Schluck Wasser stets genießen - er ist weit mehr als bloß ein Durstlöscher."

Die Ministerin betonte die Herausforderungen des Klimawandels für die Wasserversorgung. "Die Verfügbarkeit von Wasser, insbesondere sauberem Trinkwasser, ist keine Selbstverständlichkeit. Dies haben die trockenen Sommer der vergangenen Jahre gezeigt." Potenzielle Nutzungskonflikte müssten vorausschauend vermieden werden. So soll der Vorrang der Trinkwasserversorgung im Landeswassergesetz verankert werden. Zudem erarbeitet das Umweltministerium im Rahmen einer Konzeption für langanhaltende Trockenphasen konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze.

Neue Broschüre "(Unter-)Wasserwelten"  Quelle MULNV

Die Vereinten Nationen haben den Weltwassertag 2021 unter das Motto "Wert des Wassers" gestellt. Passend zum Anlass hat das Umweltministerium eine neue Broschüre rund um die "(Unter-)Wasserwelten" in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Broschüre bietet spannende Fakten rund um die Bäche, Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen - etwa zur Wanderung der Aale in die ferne Sargassosee oder dem Balztanz des Bitterlings.
"Wer die Natur kennt, wird sich mit besonderer Begeisterung für ihren Schutz einsetzen. Mit der neuen Broschüre möchten wir den Blick für das Leben im und am Wasser schärfen", so Heinen-Esser. 50.000 Kilometer Fließgewässer Nordrhein-Westfalen durchzieht ein Netz von Fließgewässern mit einer Länge von rund 50.000 Kilometern.
Dem "Mythos Rhein" und seiner Geschichte widmet sich die Broschüre mit einem eigenen Kapitel. Unter anderem gibt die Broschüre Einblicke in die Arbeit eines der letzten Rheinfischer auf einem "Aal-Schokker". Erfreulicherweise wandern heute wieder Lachse und Maifische den Rhein hinauf zu ihren Laichgründen. Dies ist ein sichtbarer Erfolg für den Gewässerschutz sowie von Renaturierungsmaßnahmen und Wiederansiedlungsprojekten.

 "Der Trend stimmt, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. An den Gewässern in Nordrhein-Westfalen sind 150 Jahre Industriegeschichte nicht spurlos vorübergegangen. Wir dürfen nicht nachlassen, uns mit aller Kraft für die Ressource Wasser und vitale und widerstandsfähige Flussgebiete einzusetzen", so Heinen-Esser. Im Entwurf des Maßnahmenprogramms zum Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für die Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas sind über 10.000 Maßnahmen geplant, um die Qualität der Gewässer in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern.

 Flussperlenmuschel und nachhaltige Aquakultur Informationen bietet die neue Broschüre zu den verschiedenen Lebensräumen und ihren Bewohnern. Wie vielfältig die natürlichen Verflechtungen dabei sein können, zeigt die Flussperlmuschel. Diese bis zu 120 Jahre alten Süßwassermuscheln sind bei der Fortpflanzung auf Bachforellen angewiesen, damit sich ihre Larven in den Kiemen der Fische festsetzen und entwickeln können. Aufgrund ihrer kostbaren Perlen setzte im 19. Jahrhundert eine massive Jagd nach den Muscheln ein, die beinahe zum Aussterben der Art in Nordrhein-Westfalen führte. Ein von EU und Land unterstütztes Artenschutzprojekt in der Eifel brachte im Jahr 2020 erstmals wieder geschlechtsreife Muscheln hervor.

Ein weiterer Schwerpunkt der Broschüre ist die "Regionale Aquakultur". Viele Fischbestände in den Weltmeeren sind heute schon überfischt. Um auch in Zukunft den Bedarf nachhaltig decken zu können, werden Aquakulturen den Wildfang zunehmend ersetzen. Zur Erforschung und Entwicklung von zukunftsweisenden Lösungsansätzen plant die Landesregierung am Standort Kirchhundem-Albaum eine Modernisierung und Stärkung der Bereiche Fischereiökologie und Aquakultur des Landesumweltamtes durch ein modernes Kompetenzzentrum mit modernen Laboren und neuer Teichanlage.

30 Jahre Trinkwasserschutz-Kooperationen - Unterzeichnung eines neuen 12-Punkte-Programms
Am Weltwassertag wird Ministerin Heinen-Esser im Rahmen der virtuellen Jubiläumsveranstaltung "30 Jahre Trinkwasserschutz-Kooperationen" gemeinsam mit zahlreichen Partnern eine neue 12-Punkte-Vereinbarung zur Stärkung der Kooperationen zum Trinkwasserschutz unterzeichnen.  
www.flussgebiete.nrw.de.

Weitere Informationen
Broschüre "(Unter-)Wasserwelten - Bäche, Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen" in unserer Mediathek ansehen und herunterladen
"Über 10.000 Maßnahmen für intakte Gewässer)

Internationaler Tag der Wälder

Der Wald ist besser aus dem Winter gekommen als in den Jahren zuvor

Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2021 - Der Wald in Nordrhein-Westfalen ist besser aus dem Winter gekommen als in den Jahren zuvor. Gründe dafür sind eine verlangsamte Vermehrung der Borkenkäfer sowie eine aktuell günstige Wasserversorgung im Oberboden. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser betont: "Unsere Wälder sorgen für gutes Klima, sind Heimat für Pflanzen und Tiere und wichtiger Erlebnis- und Erholungsraum für uns Menschen. Nach drei schweren Jahren gibt es einen Lichtblick im Kampf gegen den Borkenkäfer und der feuchte Oberboden bietet Jungpflanzen gute Startbedingungen."

Passend dazu haben die Vereinten Nationen den Internationalen Tag der Wälder am 21. März in diesem Jahr unter das Motto Wiederbewaldung gestellt ("Forest Restoration - A path to recovery and well-being"). Besondere Bedeutung misst Ministerin Heinen-Esser standortangepassten Baumarten und einer vielfältigen kleinräumigen Struktur bei: "Ich hoffe, dass langanhaltende Trocken- und Hitzeperioden ausbleiben und 2021 zu einem Jahr der Wiederaufforstung und Erholung unserer Wälder wird. Mit gesunden Wäldern können wir den Klimawandel und den Artenschwund eindämmen und auch Mensch und Natur ein Stück Erholung schenken."

Das im Jahr 2020 von der Landesregierung zusammen mit den Forstverbänden abgestimmte Wiederbewaldungskonzept sieht vor, dass künftig auf den Schadflächen möglichst Mischwälder aus mindestens vier Baumarten wachsen, wobei heimische Baumarten den Kern bilden. Hierzu ergänzt Andreas Wiebe, Leiter Wald und Holz NRW: "Gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gehen wir die Daueraufgabe Wiederbewaldung als Herzensanliegen und mit Augenmaß an. Das heißt: genau hinschauen, engagiert Impulse setzen - klimastabile Bäume inselartig pflanzen und dazwischen Raum und Zeit lassen für Samen von Altbäumen."

Bei der Wiederbewaldung sollen zunächst Potenziale der natürlichen Verjüngung genutzt werden, die dann um gezielte Pflanzungen ergänzt werden soll. Dies ist erforderlich, um zum Beispiel auf ehemaligen Fichtenstandorten heimische Laubbäume zu etablieren. Zur Stabilisierung der Bestände und als Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, insbesondere für Insekten, wird die Anlage von Waldrändern unter Verwendung heimischer Baum- und Straucharten empfohlen.


Förderung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder

Das Land unterstützt die Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder mit breiten finanziellen und fachlichen Hilfen. Lagen die Mittel für die forstliche Förderung in Nordrhein-Westfalen 2018 noch bei gut 4 Millionen Euro, hat sich diese Summe im Jahr 2020 auf über 57 Millionen Euro (davon 41,4 Mio. Euro für Extremwetter-Förderung) vervielfacht. Im Jahr 2021 ist eine weitere Aufstockung der Fördermittel für den Wald auf über 75 Millionen Euro vorgesehen.

Die Bewältigung der massiven Waldschäden hat den Waldbäuerinnen und Waldbauern und der Forstwirtschaft in den zurückliegenden Jahren viel abverlangt. Ministerin Heinen-Esser: "Wir rechnen damit, dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dieses Jahr verstärkt die Wiederbewaldung angehen. Ziel ist, dass es gelingt, die Kalamität in einen Impuls für zukunftsfähige Wälder umzuwandeln."

Wie sich die Wälder in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, nehmen ab Ende April 2021 auch die Untersuchungstrupps der Bundes- bzw. Landeswaldinventur unter die Lupe. Sie messen und beobachten unter Anderem wie viel Wald es gibt, wie alt er ist, welche Baumarten ihn prägen, wie viel Holz nachgewachsen ist und wie viel Totholz zum Natur- und Artenschutz beiträgt.
- Broschüre "Wiederbewaldungskonzept" in unserer Mediathek ansehen und herunterladen 

zum Internationalen Tag der Wälder


Erlass der Landesregierung zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule

Formale Vorgaben und inhaltliche Voraussetzungen für Schulschließungen als letztes Mittel im Infektionsschutz vor Ort
Düsseldorf/Duisburg, 17. März 2021 - Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

 Die Landesregierung hat heute mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

 

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

 

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

 

Die wesentlichen Inhalte des heute versandten Erlasses: 

Maßnahmen an einzelnen Schulen

Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im
direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

 

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt

Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

 

Hohe Priorität für Präsenzunterricht

Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen.
Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

 

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

 

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden.
Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.


- Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
- EU-Schulprogramm 2021/2022: Bewerbungsrunde gestartet

Durchführung von Selbsttests durch die Schülerinnen und Schülern
Düsseldorf/Duisburg, 15. März 2021 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute die Schulen mit umfassenden Informationen und Begleitmaterialien zu den ab morgen versendeten Corona-Selbsttests versorgt. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Der Wechselunterricht in unseren Schulen ist bereits ein wichtiger Schritt, in den Schulen Kontakte zu reduzieren und damit einen großen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten. Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten. Zu diesen Maßnahmen zählen nun auch Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler.

 

Es entstehen gerade in Schulen eine Vielzahl von sehr komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit Selbsttestungen, bei denen das Schulministerium die Schulen nicht alleine lässt. Neben den normalen Beratungsstrukturen über die Schulaufsicht haben wir mit Schulträgern und Gesundheitsbehörden abgestimmte Informationen und Rahmenvorgaben erarbeitet. Es war mir auch persönlich ein großes Anliegen, den Schulen nicht nur Selbsttests zur Verfügung zu stellen, sondern umfassende begleitende Informationen dazu, wie beispielsweise über den Ablauf der Testungen, den pädagogischen und organisatorischen Umgang mit Testergebnissen und Informationen für die Eltern. Mir ist bewusst, dass die Durchführung von Selbsttestungen eine weitere und neue Herausforderung für die Schulen darstellen wird, bei der wir die Verantwortlichen vor Ort, besonders die Schulleitungen und die Lehrkräfte, bestmöglich unterstützen wollen.“

 

Die Landesregierung stellt in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts ab dieser Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung. Die Testungen finden in den Räumen der Schule an den von der Schule festzulegenden Tagen möglichst zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Sie werden vom schulischen Personal – insbesondere den Lehrerinnen und Lehrern – beaufsichtigt.
Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen, die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können dieser jedoch mit einer entsprechenden Erklärung dem Testangebot bzw. der Testdurchführung widersprechen. Für Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse stellt das Schulministerium den Schulen auch entsprechende Informationen in über 10 weiteren Sprachen zur Verfügung.

 

Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit erhalten. Wichtige Informationen über den genauen Ablauf der Testungen, die Interpretation der Ergebnisse sowie den Umgang mit positiven Testergebnissen wurden mit der heutigen SchulMail gegeben.

 

Seit heute werden die Test-Kits in der Verantwortung des Landes für jede einzelne Schule konfektioniert und den Schulen per Paket zugestellt. Die ersten Lieferungen sollen ab morgen die Schulen erreichen. In den nachfolgenden Tagen bis zu den Osterferien legen die Schulen den Tag der Testung fest und können so selbst die notwendige Vorbereitungszeit sicherstellen.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen wird der Schulbetrieb ab dieser Woche begleitet, mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen in einem ausgewogenen Verhältnis sicherstellen zu können. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Schulen prioritär mit solchen Tests zu versorgen. Nordrhein-Westfalen setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um.“

 

Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen.  

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 15. März 2021 https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021

 Sowie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

EU-Schulprogramm 2021/2022: Bewerbungsrunde gestartet
Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm fördert die Landesregierung die gesunde Frühstücks- und Pausenverpflegung in Kitas und Schulen. Das Online-Bewerbungsverfahren für das Schulobst- und Gemüseprogramm startet bereits am Montag, 15. März 2021 unter
www.schulobst-milch.nrw.de. Ab dem 22. März 2021 können Bewerbungen für das Milchprogramm eingereicht werden.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 25. April 2021. Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser erklärte: "Mit dem EU-Programm wollen wir Kinder möglichst früh an eine gesunde und ausgewogene Ernährung heranführen und Freude wecken an frischen Lebensmitteln. Für den Programmteil Schulmilch, an dem auch Kitas teilnehmen können, gibt es ab Sommer 2021 eine erfreuliche Änderung: Der Elternbeitrag entfällt und die Milchprodukte werden kostenlos ausgegeben."

Das EU-Schulprogramm gliedert sich in die zwei Programmteile Obst und Gemüse sowie Schulmilch. Auch im anstehenden Schuljahr 2021/2022 beteiligt sich Nordrhein-Westfalen am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch, um Kindern mit frischen Nahrungsmitteln eine gesunde Ernährung schmackhaft zu machen. Dafür wurden bei der EU Mittel in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro angemeldet. Ergänzt wird dieser Betrag durch Landesmittel für das Obst- und Gemüseprogramm. Für den Programmteil Obst und Gemüse, also das Schulobst- und Gemüseprogramm, startet das Online-Bewerbungsverfahren in bewährter Form am 15. März 2021.

Bereits teilnehmende und neu interessierte Grund- und Förderschulen mit Primarstufe können sich über die Website
www.schulobst-milch.nrw.de für die Teilnahme am kostenlosen Programm im kommenden Schuljahr bewerben. Der Programmteil Milch wird zukünftig ebenfalls kostenlos für die teilnehmenden Einrichtungen angeboten. Der bisher einzusammelnde Elternbeitrag entfällt. Ziel ist es, dass möglichst viele Kinder von dem Programm und der Unterstützung der EU-Förderung profitieren.

Kinder der teilnehmenden Einrichtungen können dann während des gesamten Schul- und Kitajahres mit zwei kostenlosen Portionen ungesüßter Trinkmilch oder Naturjoghurt pro Woche versorgt werden. Neu im Milchprogramm ist auch das Website-basierte Bewerbungsverfahren. Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe können sich ab dem 22. März 2021 über die Schulprogrammwebsite
www.schulobst-milch.nrw.de bewerben.

Wie viele Einrichtungen zugelassen werden können, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln sowie der Nachfrage der Einrichtungen ab. Im Anschluss an die Zulassung suchen sich Einrichtungen Lieferbetriebe über die Website und schließen eine Vereinbarung ab, mittels dieser der Lieferbetrieb eine Bewilligung beim zuständigen LANUV beantragen kann. Die Belieferung im neuen Schuljahr startet im September 2021.
Flankiert wird das EU-Schulprogramm weiterhin von begleitenden pädagogischen Maßnahmen, um Kindern frühzeitig die Bedeutung einer gesunden Ernährung zu vermitteln. Weitere Informationen
zum EU-Schulprogramm und die Möglichkeit zur Bewerbung (ausschließlich online bis zum 25. April 2021) finden Sie unter www.schulobst-milch.nrw.de

Verkehrsunfallstatistik auf Tiefstand

Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2021 - Auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr weniger Unfälle (-16,4 Prozent), weniger Tote (-5,7 Prozent) und weniger Schwerverletzte (-10,5 Prozent) registriert. „Aufgrund der Pandemie sank die Mobilität deutlich und in der Folge auch die Unfälle“, erklärte Innenminister Herbert Reul bei der Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik am Mittwoch. Zeitweise war das Verkehrsaufkommen auf den nordrheinwestfälischen Straßen um 40 Prozent zurückgegangen. Insgesamt hat die Polizei im vergangenen Jahr 556.161 Unfälle aufgenommen. Das sind 109.247 Unfälle weniger als 2019. Ebenfalls gesunken sind die Zahlen der Schwer- und Leichtverletzten.

2020 gab es 12.110 Schwerverletze (2019: 13.531). Die Zahl der Leichtverletzten sank von 64.259 auf 54.492 (-15,2 Prozent). „Seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1953 gab es noch nie so wenig Todesopfer auf den NRW-Straßen“, sagte Reul. 2020 starben 430 Menschen durch einen Verkehrsunfall. Das sind 26 weniger als im Vorjahr (2019: 456). „Der Rückgang ist erfreulich. Trotzdem könnten die Zahlen besser sein“, sagte Reul. Denn insgesamt sind die Unfalltoten zwar zurückgegangen, jedoch nicht auf den Autobahnen.

Hier gab es 2020 sogar ein leichtes Plus: Kamen im Vorjahr 50 Menschen bei Autobahn-Unfällen ums Leben, waren es im vergangenen Jahr 63 Tote. Innenminister Reul: „Während der Pandemie waren die Straßen zwar leerer, das schützt aber nicht davor, ordentlich Gas zu geben und sich tot zu rasen.“ Reul weiter: „Die Hauptunfallursachen Rasen, Abstand, Alkohol und Ablenkung sind so leicht zu vermeiden. Und doch ist es dieses Fehlverhalten, das oft in den schlimmsten Unfällen endet.“

Reul betonte, dass die Polizei ihr Engagement im vergangenen Jahr nicht verringert hat und verwies auf Investitionen in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro in Geschwindigkeits-, Laser- und Alkoholmessgeräte: „Obwohl während Corona weniger auf den Straßen los war, haben wir unsere Anstrengungen nicht zurückgeschraubt. Wir haben weiterhin kontrolliert, wir waren weiterhin präsent.“ Die Polizei intensivierte unter anderem ihren Kampf gegen verbotene Kraftfahrzeugrennen. 2019 wurden 766 verbotene Rennen registriert, 2020 insgesamt 1.515 Rennen (+ 97,8 Prozent). Es gab 1.250 Strafanzeigen, 265 Verkehrsunfälle und fünf Tote durch illegale Rennen - ein Fahrer, drei Beifahrer und ein Kind kamen ums Leben.

„Diese Raser gefährden und töten nicht nur sich selbst, sondern auch unbeteiligte Dritte! Deshalb greifen wir hier hart durch“, sagte Reul. So gab es im vergangenen Jahr mehr Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen und 164 Sondereinsätze. Die Polizei war mit spezialisierten Kräften im Einsatz und erstellte ein neues Lagebild über die Raser-Szene. Ebenfalls verstärkt hat die Polizei ihre Lkw-Kontrollen. Im vergangenen Jahr führte die Polizei 78.000 Maßnahmen in diesem Bereich durch, ein Plus von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Wir haben mehr gemacht, weil wir wissen, dass LKW-Unfälle sofort wieder passieren werden, wenn der Verkehr zunimmt“, sagte Reul. Erst am Dienstag hatte sich auf der Autobahn 44 Richtung Kassel ein schwerer Unfall mit drei Toten ereignet. „Da wird die Statistik auf einmal sehr real“, so der Minister.

Besonders eine Entwicklung beobachtet der Innenminister mit Sorge: Im vergangenen Jahr stiegen Unfälle mit Pedelecs deutlich an. 2020 verunglückten 3.897 Pedelec-Fahrer. Das ist ein Plus von rund 44 Prozent im Vergleich zu 2019. 30 Fahrer kamen bei Pedelec-Unfällen ums Leben. Sieben mehr als 2019. Mehr als die Hälfte der Verunglückten entfällt auf ältere Menschen, auf die Gruppe 65 Plus. „Es ist ja toll, dass ältere Menschen mobil werden wollen und auch mobiler sind, aber es muss auch sicher sein. Für sie und für die anderen Verkehrsteilnehmer.“


Während die Pedelec-Unfälle angestiegen sind, sank die Zahl der Fahrradunfälle um vier Prozent. „Obwohl beide Verkehrsmittel während Corona mehr genutzt wurden“, so Reul. Die Pandemie hat sich auch auf Schulwegunfälle ausgewirkt. 2020 gab es 377 Schulwegunfälle, ein Minus von 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 1.019 Unfälle). Kein Kind starb auf dem Schulweg (2019: 2 Tote).

Die Präventionsarbeit sei aufgrund von Corona allerdings schwieriger geworden, erklärte Reul: „Wir dürfen momentan zum Beispiel nicht wie gewohnt in die Kitas für die Verkehrserziehung. Das ist einfach Mist“, sagte der Minister. Die Mobilität wird wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen. Bereits jetzt ist dies auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen bemerkbar. Der Kraftfahrzeugverkehr steigt wieder an, Kinder gehen wieder in die Schule - „Die Leute sind wieder unterwegs - auch ohne Fahrsicherheitstraining oder Verkehrserziehung“, so Innenminister Reul.


Erlass zur flexiblen Fachklassenbildung

Düsseldorf/Duisburg, 7. März 2021 - Es ist Ziel der Landesregierung, den Berufsschulunterricht weiterhin möglichst ortsnah anbieten zu können, trotz derzeit pandemiebedingt geringerer Auszubildendenzahlen als in den vergangenen Jahren. In einem entsprechenden Erlass hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die Maßnahmen zur Flexibilisierung der Fachklassenbildung für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 ausgeweitet. Damit soll sichergestellt werden, dass Fachklassen des dualen Systems an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen auch bei einer niedrigen Zahl von Ausbildungsverhältnissen beibehalten werden können.  

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die duale Berufsausbildung soll auch in Pandemiezeiten ein Markenzeichen Deutschlands und Nordrhein-Westfalens bleiben. Gut ausgebildeter Fachkräftenachwuchs ist für den Wirtschaftsstandort NRW von großer Bedeutung. Wir wollen coronabedingte Schließungen von Fachklassen des dualen Systems – soweit dies möglich ist – vermeiden und machen weitere Flexibilisierungen bei der Fachklassenbildung möglich. Damit leisten wir auch unseren Beitrag zur Fachkräftesicherung in Coronazeiten.“  

Um zu vermeiden, dass aufgrund der coronabedingt geringeren Zahl von Ausbildungsverhältnissen Fachklassenschließungen erfolgen und damit die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben und jungen Menschen wegen langer Fahrwege zur Berufsschule sinkt, erweitert das Ministerium für Schule und Bildung die bereits vorhandenen Maßnahmen zur flexiblen Fachklassenbildung: Minderfrequente Fachklassen können vorrangig für bis zu fünf Jahre aufrechterhalten werden, wenn perspektivisch eine Erhöhung der Auszubildendenzahlen in der Region und in dem Beruf wieder zu erwarten ist.  

Zudem unterstützt das Ministerium betroffene Berufskollegs, indem die Bezirksregierungen bedarfsorientiert zusätzliche Stellen zuweisen können, um Auswirkungen des hohen Lehrkräfteeinsatzes in den kleinen Klassen auf andere Bildungsgänge in den Berufskollegs abzumildern.  

Bereits im letzten Jahr hatte das Ministerium für Schule und Bildung in einem Erlass vorsorglich geregelt, dass Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz verlieren, zur Sicherung des Ausbildungserfolgs in den Fachklassen des dualen Systems unterrichtet werden können, bis sie eine Alternative gefunden haben.  
Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses wurden bereits vor der Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung und zur beruflichen Orientierung in die Wege geleitet. Dazu gehörten bereits Maßnahmen zur Flexibilisierung zur Fachklassenbildung, um trotz geringer Auszubildendenzahlen möglichst ortsnah den Berufsschulunterricht anbieten zu können.  

Durch die Corona-Pandemie hat es für das laufende Schuljahr 2020/2021 trotz aller Anstrengungen zur Stärkung des Ausbildungsmarktes zum Beispiel mit dem Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ und dem Handlungskonzept NRW „Ausbildung auch in Zeiten von Corona sichern“ weniger Abschlüsse von Ausbildungsverträgen gegeben als in den Vorjahren.  

Diese neuen Regelungen des Ministeriums für Schule und Bildung sind ein weiterer wichtiger Baustein, mit dem die Landesregierung die Auszubildenden stützt und ihnen und den Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit gibt.

Wechselunterricht für weitere Jahrgänge ab dem 15. März

Erweiterter Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf/Duisburg, 5. März 2021 - Ab dem 15. März 2021 wird in einem weiteren Schritt der Präsenzunterricht auf alle Jahrgänge ausgeweitet. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Es ist eine sehr gute Nachricht für alle Schülerinnen und Schüler und sicher auch für die Eltern, dass wir die Schulen mit ausreichender Vorbereitungszeit ab dem 15. März für weitere Jahrgänge öffnen können.
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Für diese Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Pandemie seit Mitte Dezember 2020 durchgängig im Distanzunterricht befinden, ist die Rückkehr in den anteiligen Präsenzunterricht im Rahmen eines Wechselmodells ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität. Es war mir sehr wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen nicht nahtlos von den Weihnachtsferien ohne ihre Schule wieder einmal von innen gesehen und erlebt zu haben in die Osterferien übergehen. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es auch bei diesen weiteren Öffnungen des Schulbetriebs ab dem 15. März unverändert geboten, wachsam und sorgsam vorzugehen.

Es gelten nach wie vor strenge Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und durch den Wechselunterricht wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen und Klassen deutlich reduziert. Dennoch, wenn unsere Schülerinnen und Schüler sagen: ‚klasse, dass es wieder in die Schule geht!‘, ist das die schönste Botschaft des Tages.“

 

Die Regelungen für die Schulformen

 

Die Landesregierung beabsichtigt, über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.

Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

 

Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.

 

Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen  

·         Die Rahmenbedingungen für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort.

·         Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.

·         Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen beziehungsweise Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.

·         Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annährend gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.

·         Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.

·         Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung des Wechselmodells sind die Schulmitwirkungsgremien beziehungsweise die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.

 

Regelungen für die Grundschulen 

·         Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.

 

Regelungen für die Förderschulen 

·         Angesichts der Tatsache, dass die Schüler-/Lehrer-Relation insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen die Bildung vergleichsweise kleiner Klassen erlaubt, ist durch die Schulleitungen zu prüfen, ob ein Präsenzunterricht auch in voller Klassenstärke erfolgen kann. Dies hat den Vorteil, dass auf die Notwendigkeit paralleler Betreuungsangebote verzichtet werden kann.

·         Bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen ist ein Präsenzunterricht in Klassenstärke auch in den Förderschulen der anderen Förderschwerpunkte grundsätzlich möglich.

·         Eltern, die aus begründeter Sorge vor einer Infektion ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, können es unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests davon befreien lassen.

 

Regelungen für die Berufskollegs  

Ab dem 15. März 2021 gilt voraussichtlich bis zum Schuljahresende für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass Unterricht auch wieder in Präsenz aufgenommen wird.  

Mit Blick auf den Infektionsschutz soll von der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht Gebrauch gemacht werden. Der Distanzunterricht unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung. 

Hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht sind unter Berücksichtigung der frühestens anstehenden Prüfungen und Abschlüsse folgende Prioritäten zu setzen:

 

1.    Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen beziehungweise Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) im April oder Mai 2021 ablegen.

2.    Alle anderen Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems.

3.    Die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase.

4.    Schülerinnen und Schüler in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen.

5.    Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger und im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe sowie diejenigen im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Vollzeit sowie im 2. und 3. Jahr in Teilzeit.

6.    Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Teilzeit.

 

Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

 

Mit dieser maßvollen, aber sehr wichtigen Ausweitung des Präsenzunterrichts auf weitere Jahrgangsstufen in der Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzphasen wird unter angemessener Berücksichtigung des Infektionsgeschehens ab dem 15. März 2021 für alle Kinder und Jugendlichen anteilig wieder ein Unterricht in der Schule ermöglicht. Hiermit kann nicht nur dem erfolgreichen schulischen Lernen und der bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, sondern auch den psychosozialen Bedürfnissen der Schülerinnen, Schüler und Familien stärker entsprochen werden.

 

„Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten intensiv für ein Mehr an Präsenzunterricht eingesetzt und freue mich, dass dies nun wieder verstärkt möglich ist. Schon der Wechselunterricht an den Grundschulen sowie für die Abschlussklassen an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ist sehr gut gestartet. Es ist dem großen Engagement und Einsatz der Schulleitungen und ihrer Teams aus Lehrkräften und anderen am Schulleben Beteiligten zu verdanken, dass dieser pädagogische und organisatorische Kraftakt gelungen ist. Ich bin sicher, dass diese Öffnung des Schulbetriebs für weitere Jahrgänge in den weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ebenso gut umgesetzt wird“, so Ministerin Gebauer.

Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021

Erweiterung, Unterstützung und Entlastung sorgen für faire Bedingungen und anerkannte Abschlüsse 

Düsseldorf/Duisburg, 24. Februar 2021 - Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Einleitung der Verbändebeteiligung zum Bildungssicherungsgesetz 2021. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Unseren Schülerinnen und Schülern sollen auch in diesem Jahr durch die Pandemie keine Nachteile für ihre Bildungs- und Berufswege entstehen.
Das Zweite Bildungssicherungsgesetz ist ein weiterer Baustein zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen in diesem Schuljahr. Mit den bereits getroffenen Maßnahmen haben wir schon nötige Anpassungen vorgenommen, die ohne eine gesetzliche Grundlage geregelt werden konnten. Mit den ergänzenden Maßnahmen im Bildungssicherungsgesetz reagieren wir angemessen auf den Verlauf des Schuljahres und die Auswirkungen der Pandemie für unsere Schülerinnen und Schüler.“  

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs des Bildungssicherungsgesetzes 2021:  
·         Am Ende der Erprobungsstufe soll die Klassenkonferenz auf der Grundlage der erfolgten Leistungsbewertungen eine Aussage dazu treffen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. Die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel soll jedoch ausnahmsweise und nach Beratung durch die Schule den Eltern überlassen werden.
·         Am Ende dieses Schuljahres wird es Versetzungsentscheidungen geben. Durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf dem Verordnungsweg soll außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht werden ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
·         Zentrale schriftliche Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr nicht statt.
·         Die Zentralen Abschlussverfahren in Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, kurz ZP 10, werden in diesem Schuljahr wieder mit landeseinheitlichen Aufgaben für die schriftliche Prüfung durchgeführt. Die Rückkehr in den Präsenzunterricht für die Abschlussklassen ermöglicht eine angemessene Prüfungsvorbereitung für die ab dem 19. Mai beginnenden Zentralen Prüfungen.
·         Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe geben. Das hat zur Folge, dass Minderleistungen aus dem zweiten Halbjahr in einem Fach nicht berücksichtigt werden.  Die Landesregierung hat bereits in zentralen Punkten Anpassungen zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und der Schulen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie vorgenommen, die faire Bedingungen auch für den Abschlussjahrgang 2021 schafft:  
Maßnahmenpaket für das Zentralabitur an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen:  
·         Verschiebung des Beginns der Abiturprüfungen um neun Tage vom 14. April auf den 23. April 2021.
·         Diese Tage bis zum 22. April 2021 bedeuten für die Prüflinge, dass in diesem Zeitraum kein regulärer Unterricht stattfindet. Stattdessen findet eine gezielte, verpflichtende Vorbereitung, unterstützt durch die Lehrkräfte in den Abiturprüfungsfächern statt.
·         Erweiterung der Aufgabenauswahl für die Lehrkräfte bzw. Prüflinge. Die Aufgabenkommissionen haben für die Prüfungen in diesem Jahr zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler treffsicher zwischen Aufgaben jene auswählen, die zum in ihren Kursen erteilten Unterricht besser passen. ·         Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins für Schülerinnen und Schüler, die im Haupttermin an drei unmittelbar aufeinander folgenden Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten, nach Beratung durch die Schule.
·         Die externe Zweitkorrektur entfällt, es findet eine interne Zweitkorrektur statt.  
Maßnahmen für Zentrale Prüfungen in Klasse 10: Vor dem Hintergrund der besonderen Situation wurden einmalig für das Schuljahr 2020/2021 eine Reihe von Maßnahmen für die Zentralen Prüfungen 10 getroffen. Die Maßnahmen wurden per Erlass vom 18.08.2020 über die Bezirksregierungen den Schulen bekannt gegeben. Sie umfassen:  
·         die Verschiebung des Beginns der Prüfungstermine im Frühjahr 2021 auf den 19. Mai 2021, ·         die Konkretisierung der fachlichen Vorgaben,
·         die Bereitstellung zusätzlicher Auswahlmöglichkeiten bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben einiger Prüfungsfächer, sowie
·         zusätzliche Modifikationen der Bewertungsraster in den Unterlagen für die Lehrkräfte, durch die die vor dem Hintergrund des tatsächlich erteilten Unterrichts entstehenden Spielräume in den Bewertungen deutlicher werden.  

 „Wir werden die Schulen in Nordrhein-Westfalen bei der Bewältigung der Pandemie weiter eng begleiten und bei Bedarf weitere notwendige Schritte zur Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler ergreifen.“

 Coronaverordnungen – NRW setzt auf vorsichtige und schrittweise Öffnungen

Düsseldorf/Duisburg, 19. Februar 2021 - Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien geben. Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden.

Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts
Wie bereits vom Schulministerium bekannt gegeben, starten am kommenden Montag die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So kommen festen Gruppen und Maskenschutz eine erhöhte Bedeutung zu. Daher muss überall im Schulgebäude grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.

Dies bedeutet, dass die Masken auch durchgängig während des gesamten Unterrichts im Klassenraum getragen werden müssen. Nur während der Frühstückspause bzw. des Mittagessens ist das Ablegen der Maske bei den Kindern auf den von den Lehrern festgelegten und dokumentierten Sitzplätzen erlaubt.
 
Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen
Die vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen.
Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.

Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig
Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel (siehe weiter unten).
 
Friseurdienstleistungen, Fußpflege
Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen, da die genannten besonderen Ausnahmegründe hier nicht vorliegen.
 
Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.
 
Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden
Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen


Buchung von gemeinsamen Impfterminen ab sofort auch online möglich 
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat das Serviceangebot ihres Online-Terminbuchungssystems für die Corona-Schutzimpfungen im Rheinland ausgebaut. Seit dieser Woche sind unter https://termin.corona-impfung.nrw Buchungen für zwei anspruchsberechtigte Personen möglich.
"Wir kommen damit einem dringenden Wunsch aus der derzeit prioritär geimpften Gruppe der Über-80-Jährigen nach, zeitgleiche Impftermine zum Beispiel gemeinsam mit dem Partner oder Partnerin wahrnehmen zu können“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO. Auch Personen, die sich bereits im Terminbuchungsportal registriert haben, können ab sofort einen Impftermin für eine weitere anspruchsberechtigte Person online vereinbaren.Telefonisch gab es die „gemeinsame Buchung“ bereits - sie wird auch weiterhin bei einer telefonischen Termin-Buchung über das Call Center (0800 116 117 01) möglich sein.  

Zu den weiteren Neuerungen der nordrheinischen Buchungssoftware gehört ab sofort auch, dass auf dem Buchungsportal registrierte Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) selbstständig verwalten und – wenn nötig – korrigieren können.   Rund 840.000 Impftermine im Rheinland bislang vermittelt Seit dem Start der Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfungen in NRW am 25. Januar wurden im Rheinland bislang insgesamt rund 840.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen an rund 420.000 über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger über die KV Nordrhein vermittelt. „Auf Grundlage der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mengen an Impfstoffen werden wir auch weiterhin entsprechende Terminkontingente - sowohl für das Call Center als auch für die Online-Buchung - zur Verfügung stellen“, kündigt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KVNO, an. 




2,6 Millionen Euro für mehr digitale Lernmittel an den Schulen

Düsseldorf/Duisburg, 19. Februar 2021 - Durch den rasanten digitalen Ausbau der Schulen in Nordrhein-Westfalen erhöht sich auch die Nachfrage nach digitalen Lerninhalten. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Schulen und Schulträger durch den Erwerb von zusätzlichen digitalen Lernmitteln in der Höhe von 2,6 Millionen Euro.  
Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung hat die Medienberatung NRW zur Förderung eines effizienten und verantwortungsvollen Umgangs mit Informationen, Daten und Medien eine Drei-Jahres-Lizenz für ein Paket des Brockhaus Online-Nachschlagewerks erworben.

Das Online-Nachschlagewerk umfasst die Enzyklopädie, ein Jugend- und Kinderlexikon und ist damit der umfassendste fachlich betreute lexikalische Bestand im deutschsprachigen Raum. Damit Lernende eine Vielzahl von Informationen sicher bewerten können, brauchen Sie neben altersgerechten Einstiegsinformationen in übersichtlicher, konzentrierter und schülergerechter Form vor allem objektive Inhalte.
Im Paket enthalten ist außerdem der Online-Kurs „Richtig Recherchieren“, mit dem Schülerinnen und Schüler lernen, selbstbestimmt und verantwortlich mit digitalen Medien umzugehen. Damit wird digitales Lernmaterial angeschafft, das die Schulbiographie der Schülerinnen und Schüler von Lernanfängern bis zur Oberstufe begleiten und das in allen Unterrichtsfächern und fächerübergreifend eingesetzt werden kann. Neben Informationstexten, Bildern, Grafiken und Karten enthält das Brockhaus Online-Nachschlagewerk auch Audio- und Videodateien.  

Zur Begleitung von Lernanfängerinnen und Lernanfängern, aber auch von Schülerinnen und Schülern, die weiterer Unterstützung bedürfen, bieten die technischen Möglichkeiten der Brockhaus Plattform vielfältige Zugänge. So sind in dem Angebot unter anderem eine Vorlesefunktion und diverse Texteinstellungen integriert, ebenso eine Übersetzungsfunktion (inklusive Vorlesefunktion) in 60 Sprachen, die das Leseverständnis von Schülerinnen und Schülern mit geringeren Deutschkenntnissen erleichtert.
Die Lizenzen werden über EDMOND NRW, dem Onlinedienst für Bildungsmedien der Medienzentren in NRW, zukünftig der Bildungsmediathek NRW, zur Verfügung gestellt (http://www.edmond-nrw.de/). Darüber hinaus ist geplant, diese auch direkt in das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS zu integrieren, das bereits 2.363 Schulen in Nordrhein-Westfalen einsetzen (Stand: 12.02.2021). Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.

 

36 Millionen Euro für Ferienprogramme und außerschulische Bildungsangebote

Düsseldorf/Duisburg, 13. Februar 2021 - Die Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten wird bis zum Sommer 2022 fortgesetzt. Damit setzt das Land ein zentrales Unterstützungsangebot zur Bekämpfung der Pandemiefolgen fort und eröffnet Chancen für Kinder und Jugendliche aller Schulformen und Jahrgänge. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer begrüßte den Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses zur Bewilligung der Fördermittel:
„Wir schnüren ein starkes Hilfspaket für Kinder und Familien mit großen Belastungen in dieser Zeit. Keiner Schülerin und keinem Schüler dürfen durch die Schulschließungen dauerhafte Nachteile für die eigene Bildungskarriere entstehen. Die außerschulischen Angebote sind ein zentraler Baustein zur Bekämpfung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich und eine wichtige Unterstützung der Arbeit der Schulen und Lehrkräfte. Wir setzen die flexiblen Unterstützungsangebote fort, um Schülerinnen und Schülern zielgerichtete, individuelle und motivierende Unterstützung auch außerhalb der schulischen Förderung zu bieten.“  
Mit der Förderung können Bildungsträger Angebote zur Aufarbeitung von Lerndefiziten machen, welche die Arbeit der Schulen unterstützen und Familien in dieser schwierigen Zeit entlasten. Dazu gehört auch die Förderung von Betreuungsangeboten im häuslichen Umfeld für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf. Gerade die individuellen Angebote im Bereich der Sonderpädagogik sind eine wichtige Unterstützungsleistung für von den Schulschließungen besonders betroffene Familien.  
Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat in seiner jüngsten Sitzung 36 Millionen Euro für die Verlängerung der Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten bereitgestellt. Diese sollen an die erstmals 2020 ermöglichte Unterstützung für Familien mit schulpflichtigen Kindern anknüpfen. Neben sozialen Kompetenzen sowie Eindrücken und Perspektiven außerhalb des Elternhauses geht es insbesondere darum, Wissen und verschiedene, zu den eigenen Bedürfnissen passende Lernstrategien zu vermitteln. Schon im vergangenen Jahr konnten Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und aller Jahrgänge Angebote zur individuellen Förderung in den Fächern, zur Unterstützung des selbstregulierten Lernens oder zur Vorbereitung auf Prüfungen in Anspruch nehmen und Lernrückstände aufarbeiten.  
Das Ministerium für Schule und Bildung hat außerschulische Bildungsangebote zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen gefördert. Mittel für über 2.000 Gruppenangebote und über 400 Individualmaßnahmen konnten seit den Sommerferien und bis Ende 2020 bewilligt werden. Dafür wurden von den Trägern rund 4,3 Millionen Euro abgerufen.  
Abschließend betont Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit einer Laufzeit bis zum Ende der Sommerferien 2022 geben wir den Kommunen und den außerschulischen Bildungsanbietern Planungssicherheit und Kontinuität, um die Ferienangebote fortzusetzen, auszubauen und abzusichern. Damit helfen wir Kindern und Jugendlichen, trotz der Pandemie und der daraus resultierenden veränderten Rahmenbedingungen erfolgreich in der Schule zu sein. Die Chance auf beste Bildung ist und bleibt das Ziel.“

 

Nordrhein-Westfalen präsentiert sich als Modellregion für Mobilität der Zukunft

1500 Konferenzteilnehmer beim Bündnis-Tag Digital „Miteinander vorankommen – Heute die Mobilität für morgen schaffen“

Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2021 - Die Chancen der Digitalisierung nutzen, damit Mobilität für die Menschen in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer und sauberer wird. Darum geht es beim 2. Bündnis-Tag des Bündnisses für Mobilität. 1.500 Konferenz-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer und 70 Referentinnen und Referenten aus der ganzen Welt haben sich angemeldet, darunter Expertinnen und Experten aus der Verkehrsbranche, Startup-Unternehmer, Programmierer, Forscher, Publizisten und Politiker. Gastgeber: Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst.

 

„Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung und veranstalten einen komplett digitalen Bündnis-Tag – das passt zum Thema Mobilität der Zukunft. Denn auch die ist digital und vernetzt“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Ich bin von der enormen Resonanz auf den Bündnis-Tag Digital begeistert. 1.500 Teilnehmer sind unserer Einladung gefolgt. Nordrhein-Westfalen hat sich zur Modellregion der Mobilität 4.0 entwickelt und geht bei den Zukunftsthemen voran. Das hat sich herumgesprochen.“

 

Unter dem Titel „Miteinander vorankommen – Heute die Mobilität für morgen schaffen“ loggten sich in diesem Jahr 1.500 Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer an ihren Desktops, Smartphones und Laptops ein. Das Programm: 28 Veranstaltungspunkte in fünf Themenforen und unterschiedlichen Formaten aus drei parallel sendenden TV-Studios, Live-Schalten nach Kopenhagen, Wien, London und ins Silicon Valley.

 

Die hohe Resonanz in der Fachwelt belegt, dass sich der Bündnis-Tag als Quelle für neue Themen rund um die Mobilität 4.0 etabliert hat. Prominente Experten an der Seite von Verkehrsminister Wüst waren zum Beispiel Pascal Finette, Dozent an der Singularity University im Silicon Valley, DB-Cargo-Chefin Dr. Sigrid Nikutta, der ehemalige Google-Deutschland-Chef Christian Baudis und die Direktorin des Instituts für Verkehrsforschung am Deutschen Institut für Luft- und Raumfahrt, Prof. Dr. Barbara Lenz.

 

Wissenschaftler, Unternehmer und Politiker brachten sich im interdisziplinären Austausch gegenseitig auf den neuesten Stand der Entwicklungen, berichteten von Erfahrungen und Best-Practice-Lösungen aus aller Welt. In Nordrhein-Westfalen ist die Mobilität der Zukunft mit Unterstützung der Landesregierung teilweise schon erlebbar:

 

      In Monheim sind deutschlandweit die ersten autonom fahrenden Busse im Linieneinsatz.

      Digital buchbare eTarife haben den Praxistest bestanden und werden Ende des Jahres zu einem landesweiten eTarif ohne Verbundgrenzen ausgerollt.

      In Duisburg wird an automatisierten Binnenschiffen und automatisiertem Be- und Entladen geforscht.

      Den Flughafen Merzbrück haben wir zum Forschungsflughafen ausgebaut, um das hybride Starten und Landen von Flugzeugen zu entwickeln.

      Die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn haben sich mit Flugtaxi-Hersteller Lilium in einem Memorandum of Understanding verständigt, Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten.

      An der Grenze zwischen Aachen und den Niederlanden wurde Ende 2020 zum ersten Mal der grenzüberschreitende Flug einer autonom fliegenden Rettungsdrohne gestartet.

      Zwischen Jülich und Linnich geht in diesem Jahr das Projekt „Brain Train“ aufs Gleis. 2022 könnte der Testbetrieb des autonom fahrenden Zuges beginnen.

 

„Wir haben in Nordrhein-Westfalen gezielt Kompetenzen in neuer Mobilität aufgebaut und gebündelt. Im Verkehrsministerium beschäftigt sich eine neugeschaffene Abteilung mit der Mobilität der Zukunft“, sagte Verkehrsminister Wüst. „Eine digitale Konferenz mit dieser Informationsdichte ist in dieser Form einmalig und setzt Maßstäbe. Wir bringen Akteure neuer Mobilität zusammen – und lernen dabei selbst dazu. Wir bleiben am Puls der Zeit, um die Chancen der Digitalisierung für bessere Mobilität so schnell wie möglich für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nutzbar zu machen“, sagte Wüst.

 

Nähere Informationen zu der Veranstaltung, den Themenforen und Referenten finden Sie auf der eigens eingerichteten Seite https://www.buendnis-tag.nrw/.

 

Hintergrund

Das Bündnis für Mobilität: Die Mobilität von Menschen und Gütern ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland, Deutschlands dichtester Ballungsraum und seit jeher ein zentrales Drehkreuz für den Austausch von Waren und Dienstleistungen in Europa. Um den dringend notwendigen Erhalt, den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur möglichst zügig und effizient umsetzen zu können, müssen Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Bauprozessen gefunden werden.
Zugleich gilt es, mehr Akzeptanz für Verkehrsprojekte zu schaffen, die Potenziale der Digitalisierung sowie Vernetzung aller Verkehrsträger besser auszuschöpfen und Mobilität noch stärker vom Nutzer her zu denken. Das „Bündnis für Mobilität“ unter Federführung des Verkehrsministeriums in Nordrhein-Westfalen ist bewusst breit aufgestellt, um den Verkehr von morgen mitzugestalten und neue, nachhaltige Mobilitätskonzepte zu realisieren. www.bündnis-für-mobilität.nrw.de.

 

Impf-Erlass

Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Januar 2021

Düsseldorf/Duisburg, 08. Februar 2021 - Nachdem die europäische Arzneimittelagentur am vergangenen Freitag die Zulassung des Impfstoffs der Firma AstraZeneca empfohlen hat, erwartet Nordrhein-Westfalen erste Lieferungen von Impfstoffdosen zu Beginn der kommenden Woche. 158.400 Dosen können in der ersten Februarhälfte verimpft werden. Unter Berücksichtigung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission, diesen Impfstoff nur Personen unter 65 Jahren zu verabreichen, sowie der im Entwurf vorliegenden Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes ergeben sich Änderungen bei der Zuweisung von Impfstoffen bestimmter Hersteller an priorisierte Personengruppen.

Daher sind zum 8. Februar 2021 folgende Vorgaben in den Impfzentren umzusetzen:
1. Herstellergebundene Impfstoffzuweisung für
a) Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und
b) Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe Comirnaty von BioNTech oder COVID-19-Vaccine von Moderna:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und in § 2 Nummern 2 bis 5 der CoronaImpfV in der geltenden Fassung benannt sind. Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind in den Impfstellen ab dem 8. Februar 2021 ausschließlich in diesen Gruppen zu verimpfen. Dies gilt auch für überschüssige Dosen.

Ab März werden pro Woche den Impfzentren weitere 30.000 Dosen BioNTech zugewiesen, die vollständig in die Verimpfung von Personen ab vollendetem 80. Lebensjahr in den Impfstellen verwendet werden sollen. Es sind daher für März die entsprechenden Termine für die Terminbuchungen vorzusehen.

2. Herstellergebundene Impfstoffzuweisung für Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die weitere Voraussetzungen erfüllen Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die unter § 2 Nummern 2 bis 5 der geltenden Fassung der CoronImpfV fallen, haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung mit dem zugelassenen Vektorviren-Impfstoff COVID-19 Vaccine von AstraZeneca.

Zweitimpfungen bleiben von den Regelungen zu 1. und zu 2. unberührt. Diese erfolgen immer mit dem Impfstoff, der bereits für die Erstimpfung verwendet wurde. Eine Abweichung von der herstellergebundenen Impfstoffzuweisung kann für die unter 2. geregelten Personengruppen dann erfolgen, wenn kein Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung steht. Eine derartige Freigabe von Impfdosen anderer Hersteller hat zuvor durch das MAGS zu erfolgen.

3. Impfangebote für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1 (§ 2 CoronaImpfV)
Durch die koordinierenden Einheiten ist sicherzustellen, dass in der kommenden Woche alle vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. alle Krankenhäuser mit prioritärem Personal gemäß Erlass vom 29. Januar 2021 ein Impfangebot zur Erstimpfung erhalten haben. Zudem sind die Impfangebote für Beschäftigte der nachfolgend genannten Gruppen vorzubereiten:
 Personal von ambulanten Pflegediensten gemäß § 71 Absatz 1 SGB XI und Betreuungsdiensten gemäß § 71 Absatz 1a SGB XI, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tätig werden
 Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften gemäß § 24 Absatz 1 WTG, mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
 Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
 Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden
 (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
 (Zahn-)ärztinnen und (Zahn-)ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
 Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
 Personal in den Impfzentren
 Rettungsdienstpersonal
Ab dem 10. Februar 2021 kann die Verimpfung bei diesen Personengruppen beginnen.

 

Der Masterplan Grundschule bringt ein großes Plus
Wir stärken die Grundkompetenzen im Rechnen von Beginn an
Ministerium für Schule und Bildung

 Düsseldorf/Duisburg, 4. Februar 2021 - Im Baukasten des Masterplans Grundschule sorgt ab sofort ein weiterer Baustein für die Weiterentwicklung der Grundschule: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat auf einer digitalen Veranstaltung eine neu erarbeitete Handreichung im Rahmen der Fachoffensive Mathematik in der Grundschule vorgestellt. Mit dem Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ ist der Fokus der ersten Ausgabe der als Reihe konzipierten Veröffentlichung klar umrissen: Ziel ist, das Auftreten von Rechenschwierigkeiten bei Grundschulkindern unwahrscheinlicher werden zu lassen. Dazu wurde von einem Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Universität Dortmund unter Mitarbeit von Grundschullehrkräften eine rund 60-seitige Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Damit liegt nun erstmals auch eine Handreichung für den Mathematikunterricht in Grundschulen vor. Im Sommer 2019 hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits die Handreichung Deutsch für einen systematischen Rechtschreibunterricht in der Grundschule veröffentlicht. 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die neue Handreichung Mathematik ist ein wichtiger Baustein bei unserem Ziel, die Basiskompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben vor allem in der Schuleingangsphase zu stärken. Die Lehrkräfte erhalten eine wissenschaftsbasierte Unterstützung für ihre tägliche Arbeit. Ich danke allen Beteiligten für das hohe Engagement, mit dem sie ihr Expertenwissen und ihre Erfahrungen bei der Erstellung der Handreichung eingebracht haben zur Unterstützung aller Kinder im Fach Mathematik in der Grundschule.“

Das Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ bietet unter anderem konkrete Hinweise für das Verständnis von Lernwegen bei Kindern und vermittelt Anregungen für die darauf aufbauende Förderung. Es wurde federführend erarbeitet von Professor Dr. Christoph Selter von der TU Dortmund im Rahmen des Projekts PIKAS, das für Lehrkräfte der Grundschule zahlreiche Angebote und Materialen für einen zeitgemäßen Mathematikunterricht bereithält. Das Ministerium für Schule und Bildung kooperiert für das Programm PIKAS schon seit über zehn Jahren mit der TU Dortmund. Weitere geplante Themen der Reihe sind „Digitale Medien im Mathematikunterricht der Primarstufe“ sowie „Mathematik gemeinsam lernen“. 

Der Masterplan Grundschule verbindet mehrere Handlungsfelder und unterstützt die Arbeit der mit rund 2.800 Schulen größten Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen. Um die Fachlichkeit zu stärken, wurden im Kontext des Masterplans Grundschule Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik gestartet. Eine Handreichung für einen systematischen Rechtschreibunterricht und ein Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen und Schüler die zentralen Regeln der Rechtschreibung erlernen können, wurde allen Grundschulen im Sommer 2019 zur Verfügung gestellt.

 

Drohnen retten Rehkitze
NRW stellt 200.000 Euro zur Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bereit

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

 

Die Halbjahreszeugnisse bieten auch in dieser besonderen Zeit Orientierung und Ansporn
Ministerium für Schule und Bildung 

 

Distanzunterricht bis zum 12. Februar für alle Schulen
Schulen leisten weiter konsequenten Beitrag zur Kontaktreduzierung

Ministerium für Schule und Bildung 

 

Mehr Kinderbetreuungstage auch für Beamtinnen und Beamte in NRW
Selbstständige oder Freiberufler bekommen Anspruch auf Betreuungstage

Ministerium des Innern und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

 

- Ländervereinbarung für mehr Qualität und Vergleichbarkeit im Schulwesen
- Pandemie bremst Bildung aus! Internationaler Tag der Bildung am 24. Januar:
UNESCO befürchtet sinkende Investitionen

Ministerin Gebauer: Wir wollen die Qualität und Vergleichbarkeit im deutschen Schulwesen weiter verbessern

Düsseldorf/Duisburg, 22. Januar 2021 - Das Landeskabinett und der Landtagsausschuss für Schule und Bildung haben den Weg frei gemacht für eine Ländervereinbarung, auf deren Grundlage die Länder ihre Qualitätsstandards weiter vereinheitlichen und Mobilität, Transparenz und Vergleichbarkeit in der schulischen Bildung sicherstellen wollen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit der Ländervereinbarung haben wir im Interesse aller am Schulleben Beteiligten ein Abkommen von herausragender Bedeutung getroffen. Ich habe mich in der Kultusministerkonferenz immer dafür eingesetzt, den Bildungsföderalismus mit dem Ziel von einheitlicheren Qualitätsstandards, mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit weiter zu stärken. Mit der Ländervereinbarung machen wir hierzu einen großen Schritt. Wir wollen die Qualität des Unterrichts weiter erhöhen, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse verbessern und Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften einen Schulwechsel über Ländergrenzen hinweg erleichtern.“

 

Neben mehr Vergleichbarkeit bei den Schulabschlüssen, sollen künftig auch die Bildungsgänge der verschiedenen Schulformen in den Ländern noch stärker aufeinander abgestimmt werden, sodass Schülerinnen und Schüler nach dem Umzug in ein anderes Bundesland besser weiterbeschult werden können. Außerdem soll durch weiterentwickelte gemeinsame Bildungsstandards die Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse gesteigert werden. Eine verbesserte gegenseitige Anerkennung der Lehrkräfteausbildung soll darüber hinaus Lehrerinnen und Lehrern den Wechsel in ein anderes Bundesland erleichtern. Zudem wollen die Länder bedarfsgerechte Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte schaffen.

 

Die Umsetzung der Ländervereinbarung wird von einer wissenschaftlichen Kommission begleitet und unterstützt, die dazu bei der KMK zunächst befristet für sechs Jahre neu eingerichtet wird.

 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ am 15. Oktober 2020 auf den Weg gebracht. Sie tritt an die Stelle des sogenannten „Hamburger Abkommens“, in dem sich die Ländern Mitte der 1960er Jahre unter anderem auf die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen geeinigt hatten. Am 12. Januar 2021 hatte das Landeskabinett der Ländervereinbarung zugestimmt.

 

Die vollständige Ländervereinbarung finden Sie hier auf der Webseite der KMK: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_10_15-Laendervereinbarung.pdf


Pandemie bremst Bildung aus! Internationaler Tag der Bildung am 24. Januar:
UNESCO befürchtet sinkende Investitionen
Durch die Verbreitung des Corona-Virus geraten Staatshaushalte weltweit unter Druck. Auch die Bildungsbudgets sind durch die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie gefährdet. Die UNESCO warnt, dass insbesondere in den ärmsten Ländern die Finanzierungslücke im Bildungsbereich weiter wächst. „Jeder Euro, der jetzt nicht in die Bildung fließt, wird uns in Zukunft teuer zu stehen kommen“, macht Walter Hirche, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission, vor dem Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar deutlich.
„Nur mit Bildung können wir die Folgen der Gesundheitskrise in den Griff bekomme. Dabei müssen wir besonders diejenigen im Blick behalten, die schon vor Corona besondere Unterstützung brauchten. Die Pandemie droht ohnehin bestehende Ungleichheiten noch zu verschärfen. Hier tut sich ein gesellschaftlicher Graben auf, den wir schnellstens überbrücken müssen“, betont Bildungsexperte Hirche.
Kaum Soforthilfen für Bildung
Auf dem vorläufigen Höhepunkt der Pandemie waren weltweit fast 1,6 Milliarden Lernende von geschlossenen Bildungseinrichtungen betroffen. Schon davor hatten 258 Millionen Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Bildung. Weitere 24 Millionen Menschen könnten durch die Pandemie dauerhaft von Bildung ausgeschlossen werden. Dennoch fallen die Soforthilfen für diesen Bereich verhältnismäßig gering aus.
„Die UNESCO schätzt, dass weltweit nicht einmal ein Prozent aller staatlichen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise der Bildung zu Gute gekommen sind. Das ist deutlich zu wenig“, erklärt Hirche. Dringend notwendige Maßnahmen wie der Distanzunterricht müssten finanziert werden, so der Bildungsexperte. Dabei gehe es ebenso um die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler wie um die Vermittlung des notwendigen Know-hows für Lehrkräfte.
„Aber eine gemeinsame Studie von UNESCO, UNICEF und der Weltbank zeigt, dass nur die Hälfte aller untersuchten Länder Fortbildungen in diesem Bereich angeboten hat“, unterstreicht Hirche. Weniger internationale Unterstützung Die UNESCO befürchtet, dass auch die internationalen Finanzhilfen im Bildungsbereich sinken werden.
Wurden 2018 noch 15,6 Milliarden US-Dollar von den Gebern bereitgestellt, könnten die Hilfen bis 2022 um rund 2 Milliarden US-Dollar schrumpfen. Ohne zusätzliche Anstrengungen würde das Vorkrisenniveau erst 2024 wieder erreicht werden, was für Bildungssysteme in ärmeren Staaten eine enorme Belastung darstelle. Wie genau sich diese Zahlen entwickeln, hänge eng mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise auf die Haushalte der Geberländer zusammen. Nach aktuellen Berechnungen geht die UNESCO davon aus, dass die Volkswirtschaften der zehn größten Geber, darunter Deutschland, durch die Pandemie stärker belastet werden, als durch die globale Finanzkrise von 2007 und 2008.

Staaten wollen Finanzierung sichern
Bereits im vergangenen Oktober kamen unter dem Dach der UNESCO Staats- und Regierungschefs, internationale Organisationen sowie Ministerinnen aus mehr als 70 Ländern zusammen, um über die Bildungskrise zu beraten. Auf dem Treffen sicherten sie unter anderem zu, ihre nationalen Bildungsausgaben stabil zwischen vier und sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu halten oder noch zu steigern.
„Vom internationalen Bildungsgipfel ist ein positives Signal ausgegangen“, konstatiert Hirche. „Doch wenn die Wirtschaftsleistung schrumpft, geraten auch die Bildungshaushalte unter Druck.“ Wird der pandemiebedingte Lernrückstand aber nicht aufgeholt, könnte das nach Schätzungen der Weltbank in den kommenden Jahren zu globalen Einkommensverlusten von bis zu 10 Billionen US-Dollar führen. „Wir dürfen jetzt nicht an der falschen Stelle sparen“, stellt Hirche klar. „Bildung ist nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung.“

 

Update für den Distanzunterricht

Videokonferenztool wird in den LOGINEO NRW Messenger integriert

 

Düsseldorf/Duisburg, 21. Januar 2021 - Ab sofort steht den Schulen in Nordrhein-Westfalen für die Organisation und Gestaltung des Distanzunterrichts ein Videokonferenztool zur Verfügung. Die Funktion ist in den LOGINEO NRW Messenger integriert und kann von den Schulen online für die Nutzung freigeschaltet werden.
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dem Videokonferenztool bekommt der Distanzunterricht in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Update. Unsere Lehrkräfte gestalten zurzeit mit großem Engagement den Distanzunterricht für ihre Schülerinnen und Schüler. Während der vorübergehenden Aussetzung des Präsenzunterrichts zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie leisten sie damit einen herausragenden Beitrag zur Sicherstellung des staatlichen Bildungsauftrags. Mit der in den LOGINEO NRW Messenger integrierten Videofunktion können wir unsere Lehrerinnen und Lehrer bei dieser wichtigen Aufgabe jetzt noch besser unterstützen. Mit dem Videokonferenztool ist das Angebot des Landes für digitalen, datengeschützten Unterricht in Nordrhein-Westfalen komplett. Jetzt wünsche ich mir, dass es die Schulen und Schulträger in die Hand nehmen und nutzen.“

 

Das in den LOGINEO NRW Messenger integrierte Videokonferenztool, das allen öffentlichen sowie den privaten Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei zur Verfügung steht, bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schüler zu Videokonferenzen einzuladen. Auf diesem Wege können im direkten Austausch Unterrichtsinhalte vermittelt und diskutiert, Aufgaben besprochen und Fragen beantwortet werden. Auch Bildschirmpräsentationen können über diese Funktion geteilt werden.

 

Die Videofunktion kann von den Schulen über www.logineo.nrw.de freigeschaltet werden. Schulen, die den LOGINEO NRW Messenger bislang noch nicht nutzen, können diesen ebenfalls dort beantragen. Bei der digitalen Kommunikation sind der Datenschutz und die Datensicherheit von Kindern und Jugendlichen sowie von Lehrkräften besonders wichtig. Die Kommunikation bei Videokonferenzen im LOGINEO NRW Messenger erfolgt verschlüsselt. Die Videokonferenzfunktion im LOGINEO NRW Messenger kann mit einem internetfähigen Smartphone, Tablet, Laptop oder PC genutzt werden. Sie funktioniert auf allen verbreiteten Betriebssystemen (iOS, Android, Windows, macOS, Linux) sowohl als App als auch in aktuellen Browsern.

 

Um Schulen bei der Einführung und Nutzung der in den LOGINEO NRW Messenger integrierten Videofunktion zu unterstützen, stellt das Ministerium für Schule und Bildung Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern umfangreiche Materialien zur Verfügung. Für einen zielgerichteten und effizienten Support wurde im LOGINEO NRW Messenger zudem ein eigenes Formular angelegt. Bei Bedarf erhalten die Schulen darüber hinaus Unterstützung von landesweit rund 180 Medienberaterinnen und Medienberatern.

 

„Mit dem in den LOGINEO NRW integrierten Videokonferenztool erweitern wir unser Angebot für den Distanzunterricht um eine wichtige Funktion. Eine Videokonferenz kann den Präsenzunterricht zwar nicht ersetzen, in einer Zeit, in der wir alle weitestgehend auf persönliche Kontakte verzichten müssen, bietet sie aber die Gelegenheit für einen Austausch von Angesicht zu Angesicht. Dieser Austausch ist eine unverzichtbare Grundlage für erfolgreiche Lernprozesse“, so Ministerin Gebauer abschließend.

 

LOGINEO NRW Produktfamilie

Das Land macht den Schulen in Nordrhein-Westfalen mit den Produkten der LOGINEO NRW Familie ein umfassendes, kostenloses Angebot für das digitale Lehren, Lernen und Arbeiten in unseren Schulen. Mit Stand vom 15. Januar arbeiten 1.815 Schulen mit der Schulplattform LOGINEO NRW (Einführung im November 2019), 2.261 Schulen nutzen das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS (Einführung im Juni 2020) und 1.476 Schulen kommunizieren über den LOGINEO NRW Messenger (Einführung im August 2020).

 

Alle Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie einschließlich der in den LOGINEO NRW Messenger integrierten Videokonferenzfunktion können von den Schulen über www.logineo.nrw.de beantragt und freigeschaltet werden.

 Städtebauförderung

Düsseldorf/Duisburg, 19. Januar 2021 - Auch in den kommenden Jahren wird die Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau fortgeführt. Dies hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 beschlossen. Alleine für das Programmjahr 2021 stehen rund 334,7 Millionen Euro für die Städtebauförderung und 30,6 Millionen Euro für den Investitionspakt zu Förderung von Sportstätten landes- und bundesseitig zu Verfügung. Von den gesamten Mitteln kommen rund 170,9 Millionen Euro vom Bund. Ab 2025 erhöhen sich die Anteile des Bundes um jährlich 5,5 Millionen Euro.

 

„Gerade in diesen Zeiten ist die Städtebauförderung eine Mutmacherin und Impulsgeberin für Solidarität und Zusammenhalt. Deshalb ist es jetzt so wichtig, dass das Konto mit finanziellen Mitteln für die Städtebauförderung für unsere Kommunen gut gefüllt bleibt. Aber nicht nur das: Jetzt kommt sogar noch Geld hinzu. Denn die Landesregierung konnte beim Bund erreichen, dass mehr Geld nach Nordrhein-Westfalen fließt: Ab 2025 bekommt unser Land jährlich 5,5 Millionen Euro mehr für die Städtebauförderung“, freut sich Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Hintergrund zur Städtebauförderung

Die Städtebauförderung gliedert sich in folgende Teilprogramme:

·         Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,

·         Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und

·         Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

 

Dazu kommt der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen Städtebaufördermittel zur Verfügung, um insbesondere ländliche und städtische Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten zu unterstützen, um die Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.

 

Ab 2021 wird die Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, insbesondere durch die Verbesserung der natürlichen Infrastruktur, verpflichtende Fördervoraussetzung für alle neuen Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung in den genannten Teilprogrammen.



Ministerin Gebauer: Auch in Pandemiezeiten gibt es Zeugnisse

Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2020/21
Düsseldorf/Duisburg, 18. Januar 2021 - Auch zum Ende des Schulhalbjahres 2020/2021 werden die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen aussagekräftige Zeugnisse erhalten. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das vergangene Schulhalbjahr hat fast vollständig im Präsenzunterricht stattgefunden. Daher gibt es Zeugnisse. Es zahlt sich jetzt aus, dass unsere Schulen so lange wie möglich Präsenzunterricht erteilt haben. Damit konnten wir unseren Schülerinnen und Schüler auch in Zeiten der Pandemie ein Stück Normalität geben und Lernerfolge dokumentieren und sichern.“  

Aufgrund der besonderen Pandemiesituation haben die Schulen in diesem Jahr bei der Zeugnisvergabe flexible Möglichkeiten. Die Schulen können die Zeugnisse auf dem Postweg versenden oder eine Abholung an den Schulen anbieten. Mit Zustimmung der Eltern kann auch eine elektronische Vorabübermittlung mit späterer Aushändigung erfolgen. Über die konkrete Ausgestaltung der Zeugnisübergabe entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit.

Die im Zusammenhang mit der Zeugnisvergabe bestehenden Beratungspflichten, vor allem in der Grundschule, bleiben unverändert. Die Zeugniskonferenzen und die vorbereitenden Dienstgeschäfte in den Schulen können wie gewohnt unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schule jedoch empfohlen, digitale Formen der Durchführung von Konferenzen zu nutzen.  

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Unseren Schülerinnen und Schülern darf durch die Pandemie kein Nachteil entstehen. Das ist die Leitlinie der gesamten Landesregierung. Deshalb muss und wird es auch in Pandemiezeiten Zeugnisse geben, damit die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen können. Jetzt kommt es darauf an, alle Vorkehrungen zu treffen, nun den Verlauf des Schuljahres 2020/2021 weiterhin sicher und erfolgreich zu gestalten.“

Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag: Land und Kommunen wollen Elternbeiträge für Januar erlassen

Düsseldorf/Duisburg, 08. Januar 2021 - Am 11. Januar startet der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung. Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen. Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.  

Der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp sagte: „Ich freue mich, dass wir mit dem Finanzminister und den kommunalen Spitzenverbänden verabreden konnten, dass die Elternbeiträge im Januar ausgesetzt werden sollen. Gleichzeitig erneuere ich meinen Appell an alle Eltern, ihre Kinder, wenn immer möglich, selbst zu betreuen.“  

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte: „Dies ist eine gute und richtige Entscheidung, die auch Eltern von Grundschulkindern von den Beiträgen für die OGS, der Übermittagsbetreuung sowie weiteren Betreuungsformen entlastet. Mit dem Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge unterstützen die Landesregierung und die Kommunen erneut die Eltern in dieser herausfordernden Zeit.“  
„Die Kommunen stützen die Entscheidung des Landes, das Betreuungsangebot in Kitas zurückzufahren. Die Einrichtungen werden damit in die Lage versetzt, die Kinder verstärkt in geschlossenen Kleingruppen zu betreuen und damit gezielt die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Wir wissen, der verlängerte Lockdown fordert die Kinder und Familien weiter erheblich.

Für den Monat Januar sind die Städte, Kreise und Gemeinden bereit, deshalb auf das Erheben von Elternbeiträgen für Kitas und den offenen Ganztag zu verzichten. Die Kosten teilen sie sich hälftig mit dem Land. Der Verzicht auf die Gebühren wird die finanziellen Einbußen durch Corona weiter steigern und ist für die kommunalen Haushalte schmerzhaft,“ sagen der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Pit Clausen (Stadt Bielefeld), und die Präsidenten des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) und Bürgermeister a.D. Roland Schäfer (Stadt Bergkamen).“  
Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushalt- und Finanzausschusses des Landtags. Dieser soll in seiner nächsten Sitzung über die Bewilligung der finanziellen Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm final entscheiden. Das Sondervermögen aus dem Rettungsschirm wird zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt.

 

Ministerin Gebauer: Wir unterstützen den Distanzunterricht

Digitale Sofortausstattungsprogramm stark nachgefragt
Düsseldorf/Duisburg, 07. Januar 2021 - Die Sofortausstattungsprogramme des Landes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer werden weiter stark nachgefragt. Die Schulträger in Nordrhein-Westfalen haben bis Ende des Jahres 2020 bereits rund 83 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördersumme beantragt und ein großer Teil davon ist bereits bewilligt. Und die Tendenz ist weiter steigend.  
 
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigt sich erfreut über die positive Entwicklung des Fördergeschehens und erklärte: „Es war die richtige Entscheidung, dass die Landesregierung bereits im vergangenen Sommer vorausschauend gehandelt und eine große Ausstattungsoffensive gestartet hat. Bundesweit haben wir damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Gemeinsam mit den Kommunen bringen wir das Lernen mit digitalen Medien schnell voran.“  

Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler:
143 Millionen Euro beantragt Mit Stand 31. Dezember 2020 haben die Schulträger in Nordrhein-Westfalen Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 143 Millionen Euro gestellt. Das entspricht rund 81 Prozent der Gesamtfördersumme von 178 Millionen Euro. Rund 134 Millionen Euro sind bereits bewilligt.  
Bund und Länder hatten sich auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule in Höhe von 500 Millionen Euro verständigt, um Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 105 Millionen Euro. Die Landesregierung hat zusätzlich 55 Millionen Euro bereitgestellt, so dass insgesamt von Land und Bund 160 Millionen Euro bereitstehen.

Die Kommunen erbringen einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro, sodass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist hierbei nicht vorgesehen. Die schulgebundenen mobilen Endgeräte werden den bedürftigen Schülerinnen und Schülern in Form einer Leihe unentgeltlich von der Schule zur Verfügung gestellt. Das Land hat durch eine Änderung der Förderrichtlinie für die Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Mittel noch bis zum 31. Juli 2021 verausgaben zu können.  
 
Dienstliche Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer:
89 Millionen Euro beantragt Mit Stand 31. Dezember 2020 haben die Schulträger in Nordrhein-Westfalen Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 89 Millionen Euro gestellt. Das entspricht rund 87 Prozent der Gesamtfördersumme von 103 Millionen Euro. Rund 85 Millionen Euro sind bereits bewilligt.
Das Land unterstützt die Schulträger im Rahmen des Konjunkturprogramms 2020 bei der Ausstattung der Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten und stellt dafür 103 Millionen Euro bereit. Auch bei diesem Programm hat die Landesregierung für die Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Mittel noch bis zum 31. Juli 2021 verausgaben zu können.  
Darüber hinaus gibt es auch beim DigitalPakt Schule eine weiterhin positive Entwicklung der Abrufzahlen.
Insgesamt lagen mit Stand vom 31. Dezember 2020 in Nordrhein-Westfalen Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 231 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule vor. Bereits bewilligt sind rund 163 Millionen Euro. Mit dem DigitalPakt Schule wird der Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen gefördert. Förderbar sind die Bereiche IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene mobile Endgeräte sowie regionale Maßnahmen, soweit diese von den Schulen unmittelbar genutzt werden können. Von den rund fünf Milliarden Euro Gesamtvolumen stehen den NRW-Schulen etwa eine Milliarde Euro zur Verfügung.  

Ministerin Gebauer: Auch unsere Schulen müssen einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten

Düsseldorf/Duisburg, 6. Januar 2021 - Nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundesregierung hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto Land NRW - die konkrete Umsetzung für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen erläutert: „Angesichts der kritischen Infektionslage in ganz Deutschland braucht es weiterhin entschlossenes Handeln in allen Lebensbereichen, um die Pandemie in diesem Winter zurückzudrängen. Auch unsere Schulen müssen dazu einen weiteren Beitrag leisten. Wir werden daher die Präsenzpflicht an allen Schulen bis Ende Januar aussetzen und für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht anbieten.“

Die Ministerin betonte, dass diese Entscheidung niemandem leicht gefallen sei: „Es schmerzt auch mich sehr, dass wir das Recht der Kinder auf Bildung nicht wie gewohnt umsetzen können. Aber angesichts der gegenwärtigen Situation sind die konsequenten Einschränkungen richtig, um Kontakte weiter zu verringern.“

Die neuen Regelungen für den Unterricht in NRW vom 11. bis zum 31. Januar 2021
1. Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

2. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet.

Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort. Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet.

Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen. Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.

3. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen
1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer, dass sie schon bei der Vorstellung des Stufenplans vor der Weihnachtspause darauf hingewiesen habe, dass bei einer besonders kritischen Infektionslage die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen zu entscheiden habe: „Dieser Fall ist nun eingetreten. Aber es ist mir ein wichtiges Anliegen, allen Schülerinnen, Schülern, Eltern und Großeltern klar zu sagen: Sollte es in den kommenden Wochen zu Lockerungen kommen, dann ist es für mich und die gesamte Landesregierung völlig klar, dass die Schulen von Anfang an dabei sind. Dafür habe ich in der KMK gekämpft und dafür werde ich mich weiter nachhaltig einsetzen.“

 

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