Düsseldorf/Duisburg, 24. März 2021 - Die
Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen
Infektionszahlen mit neun Kommunen, die eine
7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner aufweisen, Gespräche über weitergehende Maßnahmen
geführt und entsprechende Allgemeinverfügungen abgestimmt.
In den Beratungen mit den Kommunen fand und findet
ein intensiver, konstruktiver Austausch zum
Infektionsgeschehen vor Ort statt, um für jede Region
gemeinsam zielgenaue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
In den letzten zwei Tagen wurden mit der Stadt
Oberhausen, dem Kreis Lippe, der Stadt Köln, der Stadt
Krefeld, dem Kreis Borken, dem Märkischen Kreis, dem Kreis
Minden-Lübbecke und der Stadt Hagen neue
Allgemeinverfügungen abgestimmt beziehungsweise bestehende
Regelungswerke erweitert. Hierbei wurden allgemeine
Maßnahmen getroffen, aber auch gezielt Maßnahmen bezogen auf
einzelne Lebensbereiche weiterentwickelt und vereinbart.
Im Rahmen der so abgestimmten Gesamtkonzepte hat das
Land auch Maßnahmen zur Einschränkung des Schulbetriebs bis
zu Beginn der Osterferien im Märkischen Kreis, im Kreis
Minden-Lübbecke und der Stadt Hagen zugestimmt. Pädagogische
Betreuungsangebote werden wie bisher auch weiterhin
aufrechterhalten. Details der Regelungen sind den kommunalen
Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu
entnehmen.
Die Stadt Hagen und die beiden Kreise
haben ein stimmiges Gesamtkonzept vorgelegt und bereits
getroffene allgemeine Maßnahmen nach Beratungen mit dem Land
weiterentwickelt. Die drei Kommunen reagieren damit
umsichtig und angemessen auf das Infektionsgeschehen vor
Ort.
Derzeit sind noch nicht alle Beratungen mit
allen Kommunen zu weitergehenden Maßnahmen abgeschlossen. Da
sich das Infektionsgeschehen weiter dynamisch entwickelt,
werden auch die kommunalen Allgemeinverfügungen beständig
angepasst.
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