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					Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und 
					Verfassungsgerichte aktuell 
					 
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					Landtag NRW: Kinderschutzgesetz -
					
					
					Drucksache 17/16232  
					 
					Archiv Januar - März 2022 
					
					
  
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									 „need-help.nrw“ - 36 Tage Bomben, 
									Zerstörung, zivile Opfer und Millionen 
									Menschen auf der Flucht 
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									Düsseldorf, 31. März 
									2022 - 36 Tage: Bomben, Zerstörung, zivile 
									Opfer, Millionen Menschen auf der Flucht – 
									es herrscht Krieg in der Ukraine. Es 
									herrscht Krieg auf dem europäischen 
									Kontinent. Das Ministerium für Heimat, 
									Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt 
									mit: „Zivilpersonen, insbesondere Frauen und 
									Kinder, stellen die weitaus größte Mehrheit 
									der vom Angriffskrieg der Russischen 
									Föderation auf die Ukraine betroffenen 
									Personen, namentlich auch als Flüchtlinge 
									und Binnenvertriebene. Dies wird Folgen für 
									einen dauerhaften Frieden und eine 
									dauerhafte Aussöhnung nach sich ziehen.  
									 Der seit dem 24. 
									Februar 2022 laufende Angriffskrieg 
									Russlands gegen die Ukraine ist Mahnung und 
									Aufgabe zugleich. Zahlreiche Menschen aus 
									der Zivilgesellschaft zeigen Solidarität mit 
									den Menschen in der Ukraine und mit den 
									Menschen, die bei uns leben und aus der 
									Ukraine stammen. Sie bangen um ihre Kinder, 
									Mütter, Väter, Großeltern, Verwandte und 
									Freunde. Krieg kennt keine Gewinner, nur 
									Verlierer - Krieg darf niemals das letzte 
									Wort sein. Dies sind die Lehren aus zwei 
									Weltkriegen im letzten Jahrhundert“, so Ina 
									Scharrenbach, Ministerin für Heimat, 
									Kommunales, Bau und Gleichstellung des 
									Landes Nordrhein-Westfalen.  
  Das 
									Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
									Gleichstellung des Landes 
									Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“: 
									„need-help.nrw“ setzt sich aus einer 
									Informations- und Öffentlichkeitskampagne, 
									die sich an geflüchtete Frauen aus der 
									Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an 
									die Frauenunterstützungsinfrastruktur 
									zusammen.   
  „Die Kampagne 
									‚need-help.nrw‘ informiert 
									geflüchtete Frauen direkt nach ihrer Ankunft 
									in den Bahnhöfen der großen Städte in 
									Nordrhein-Westfalen auf digitalen 
									Werbeflächen über Hilfsangebote im Land 
									Nordrhein-Westfalen. Nur wenn von Gewalt 
									bedrohte oder betroffene Frauen wissen, wo 
									sie schnell und ohne Umwege Hilfe und Schutz 
									finden, können sie die Angebote auch nutzen. 
									Mit ‚need-help.nrw‘ helfen wir da, wo Hilfe 
									benötigt wird. Zugleich sensibilisieren wir 
									damit die Öffentlichkeit, hin- und nicht 
									wegzuschauen, wenn Frauen von Gewalt bedroht 
									oder betroffen sind. Darüber hinaus geht es 
									um das Schaffen von niedrigschwelligen 
									Angeboten zur Erreichung von Frauen und 
									Kindern, um konfliktbezogene sexualisierte 
									und geschlechtsspezifische Gewalt im 
									Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern 
									Unterstützung zu bieten.
  Über den 
									Förderaufruf können 
									Frauenunterstützungseinrichtungen bis zu 
									20.000 Euro erhalten“, erläutert Ministerin 
									Scharrenbach. Über die Internetseite 
									need-help.nrw oder das Abscannen des 
									QR-Codes auf den Plakaten gelangen 
									Betroffene direkt auf das Opferschutzportal 
									der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. 
									Dieses wurde in die ukrainische Sprache 
									übersetzt. Dort wird zielgerichtet über alle 
									landesgeförderten Hilfs- und 
									Unterstützungsangebote informiert.   
									
  Die schnelle und flächendeckende 
									Umsetzung der Informationskampagne wird 
									durch die Unterstützung der Ströer Media 
									Deutschland GmbH möglich, die in den 
									Kommunen rund 500 digitale 
									Informationsscreens zur Verfügung stellt. 
									„Wir sind uns unserer 
									gesellschaftspolitischen Verantwortung 
									gerade in diesen Zeiten bewusst und 
									unterstützen deshalb die Initiative des 
									Ministeriums reichweitenstark mit der 
									Ausstrahlung der Informationskampagne auf 
									unseren digitalen Medien genau dort, wo sie 
									benötigt wird: in den Bahnhöfen in 
									Deutschland, in denen aktuell tausende 
									Geflüchtete aus der Ukraine ankommen. Dort 
									haben wir die Möglichkeit, Betroffene 
									unmittelbar für das Thema zu sensibilisieren 
									und Hilfsangebote aufzuzeigen“, sagt 
									Alexander Stotz, CEO Ströer Media 
									Deutschland GmbH. 
  Weitere 
									Maßnahmen: a) Öffnung der 
									digitalen Wohnraumkarte für Haus & Grund 
									Neben den Hilfsmaßnahmen im Bereich des 
									Gewaltschutzes und der Aufklärung hat das 
									Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
									Gleichstellung des Landes 
									Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verband 
									der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen 
									und den Kommunalen Spitzenverbänden am 4. 
									März 2022 eine „digitale Wohnraumkarte“ ins 
									Leben gerufen. 
  Die „digitale 
									Wohnraumkarte“ wird nun auch für 
									die Nutzung über Haus & 
									Grund-Geschäftsstellen geöffnet: Rund 60 
									Prozent der vermietungsfähigen Einheiten 
									werden von Kleinvermieterinnen und 
									Kleinvermieter gehalten, die überwiegend 
									Mitglied bei einem der Haus & Grund-Verbände 
									sind.  Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von 
									Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: 
									„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine 
									machen auch Haus & Grund-Mitglieder 
									fassungslos und traurig. Ein Teil unserer 
									Mitglieder hat das Ende des Zweiten 
									Weltkrieges im Kindesalter noch selbst 
									miterleben müssen und ist im zerstörten 
									Nachkriegsdeutschland aufgewachsen. 
  
									Viele private Eigentümer wollen praktische 
									Hilfe in Form einer Beherbergung zur 
									Verfügung stellen. Für uns als Landesverband 
									und die teilnehmenden Haus & Grund-Vereine 
									vor Ort ist es daher eine 
									Selbstverständlichkeit, die Wohnraumkarte zu 
									unterstützen.“ In 
									einem ersten Schritt werden sich die Haus & 
									Grund-Geschäftsstellen in Aachen, Alsdorf, 
									Düsseldorf, Krefeld und Neuss aktiv 
									einbringen.    „Jeden Tag zählen wir mehr 
									Geflüchtete, die auch nach 
									Nordrhein-Westfalen kommen. Damit zählt auch 
									jede Wohnung, die den Menschen Sicherheit 
									gibt und Ruhe ermöglicht“, sagt Alexander 
									Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland 
									Westfalen.    b) Schaffen von 
									Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen  
									 Das Ministerium für Heimat, Kommunales, 
									Bau und Gleichstellung des Landes 
									Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2022 
									einen Erlass herausgegeben, mit dem das 
									Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in 
									Kommunen erleichtert wird. Darüber hinaus 
									steht seitens der Kreditanstalt für 
									Wiederaufbau für Kommunen ein Sonderprogramm 
									„Flüchtlingseinrichtungen“ mit 
									zins-verbilligten Krediten in Höhe von 500 
									Millionen Euro zur Verfügung. Die 
									landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird 
									ebenfalls ein Programm mit zins-verbilligten 
									Krediten auflegen: Das Volumen umfasst 400 
									Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2022 
									und 2023. Das Programm richtet sich 
									ebenfalls an Kommunen.   
  c) 
									Dauerhafte Wohnraumversorgung Kommunen 
									benötigen alle Möglichkeiten, um 
									Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Eine 
									Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens 
									für eine Änderung im Baugesetzbuch war 
									erfolgreich und wird von den 
									regierungstragenden Fraktionen auf 
									Bundesebene umgesetzt. Eine dauerhafte 
									Unterbringung von Frauen und Kindern in 
									„Sammel-Flüchtlingsunterkünften“ ist nicht 
									angezeigt. Es zeigt sich aber, dass bereits 
									jetzt der frei am Markt verfügbare Wohnraum 
									zumindest im Rheinland sowie in den 
									Großstädten des Landes nicht mehr verfügbar 
									ist. Es wird das Erfordernis gesehen, in 
									einem zeitlich vertretbaren Rahmen neuen, 
									dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Seitens 
									des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau 
									und Gleichstellung wird derzeit an der 
									Veröffentlichung einer gesonderten 
									Richtlinie (über die öffentliche 
									Wohnraumförderung) gearbeitet.  
  
									Weitere Informationen zum Förderprogramm des 
									Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung 
									und Unterstützung für von konfliktbezogener 
									sexualisierter und geschlechtsspezifischer 
									Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen, 
									die insbesondere anlässlich des Krieges in 
									der Ukraine nach Deutschland eingereist sind 
									(Förderprogramm need-help.nrw), finden Sie 
									unter 
									
									www.mhkbg.nrw/need-help   
  Die landesweite Informationskampagne wird ab 
									dem 31. März in den Bahnhöfen der großen 
									Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund, 
									Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln 
									und Münster durchgeführt. Sie richtet sich 
									auf rund 500 digitalen Werbeflächen in 
									ukrainischer Sprache direkt an betroffene 
									Frauen und vermittelt schnell und 
									niederschwellig Schutz- und Hilfsangebote. 
									Über die Internetseite ‚need-help.nrw‘ oder 
									das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten 
									gelangen Betroffene direkt auf das 
									Opferschutzportal der Landesregierung. 
									Dieses wurde in die ukrainische Sprache 
									übersetzt. Dort werden sie zielgerichtet 
									über alle landesgeförderten Hilfs- und 
									Unterstützungsangebote informiert.    
									 Nordrhein-Westfalen verfügt über ein 
									stark ausgebautes Frauenhilfenetz an 
									Frauenhäusern, allgemeinen 
									Frauenberatungsstellen und 
									Frauenfachberatungsstellen landesweit mit 
									über 185 Einrichtungen, in denen Frauen 
									Schutz, Rat und Hilfe finden. Gefördert 
									werden:   · 64 Frauenhäuser  · 62 
									allgemeine Frauenberatungsstellen  · 52 
									Fachberatungsstellen gegen sexualisierte 
									Gewalt  ·  8 spezialisierte 
									Beratungsstellen für weibliche Opfer von 
									Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung 
									·  2 überregional tätige 
									Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat in 
									Bielefeld (Mädchenhaus Bielefeld) und Köln 
									(agisra e.V. Köln)  ·  1 
									Fachberatungsstelle zum Thema Weibliche 
									Genitalbeschneidung in Köln, Lobby für 
									Mädchen e.V.  ·  1 Fachstelle zur 
									Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von 
									Mädchen und Frauen mit Behinderung „Mädchen 
									sicher inklusiv“ beim Mädchenhaus Bielefeld. 
									  
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				    				Arbeitsschutz wird ab 1. April neu 
									organisiert 
									
				    
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									Düsseldorf, 31. März 
									2022 - Die Strukturreform des 
									NRW-Arbeitsschutzes durch das Ministerium 
									für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) 
									führt auch bei der Bezirksregierung 
									Düsseldorf ab 1. April zu Veränderungen. So 
									wird es statt der bisher zwei künftig drei 
									Arbeitsschutz-Dezernate geben - mit neuen 
									Zuständigkeiten. Bisher war der 
									Arbeitsschutz der Bezirksregierung 
									aufgeteilt in den technischen (Dezernat 55) 
									und den betrieblichen (Dezernat 56) 
									Arbeitsschutz. Die Kolleginnen und Kollegen 
									waren spezialisiert auf bestimmte 
									Fachgebiete wie Sprengstoffwesen, 
									Produktsicherheit, Arbeitszeiten oder 
									Jugend- und Mutterschutz.
  Künftig 
									wird die Überwachungs- und 
									Beratungstätigkeit nach Branchen 
									ausgerichtet. Ziel ist es, hierdurch die 
									Überwachung im Arbeitsschutz effektiver 
									wahrzunehmen und die behördliche Präsenz in 
									den Unternehmen zu erhöhen. In der 
									Überwachung sollen künftig von den 
									Aufsichtspersonen möglichst umfassend die 
									arbeitsschutzrechtlichen Grundsatzthemen 
									abgedeckt werden. 
  Für vertiefende 
									Fragestellungen oder besondere Fachaufgaben 
									stehen weiterhin Spezialisten zur Verfügung. 
									So wird das Dezernat 55, das von Dr. Torsten 
									Wolf geleitet wird, künftig zuständig sein 
									für die Branchen Gesundheit, Forschung, 
									Bildung, Bau und Chemie. Hinzu kommen 
									Fachaufgaben wie Strahlenschutz und 
									Sprengstoffwesen.   
					
  Das Dezernat 56 kümmert sich um die 
									Bereiche Metall, Holz, Maschinenbau, 
									Elektrotechnik, Textil, Medizinerzeugnisse 
									und Handel sowie als Fachaufgabe um 
									Chemikaliensicherheit sowie vielfältige 
									arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen und 
									Anzeigen und wird von Kurt Plaumann 
									geleitet.   Das neue Dezernat 57 betreut die 
									Branchen Logistik, Abfallwirtschaft, 
									Energie, Nahrungsmittel, Gastgewerbe, 
									Finanzen, Verwaltung und Dienstleistungen.
									
  Zu den Fachaufgaben gehören die 
									Arbeitszeit der Kraftfahrer, Gefahrgut- und 
									Transportsicherheit sowie 
									Rechtsangelegenheiten. Für das neue Dezernat 
									wird das Ministerium die Stelle des 
									Hauptdezernenten zeitnah ausschreiben.    
									Für die im Arbeitsschutz tätigen 
									Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet 
									dies eine große Umstellung - sowohl in ihren 
									Aufgaben, als auch bei ihren Einsatzorten. 
									Die entsprechenden Internetseiten der 
									Bezirksregierung werden derzeit 
									aktualisiert, damit Unternehmen ihre neuen 
									Ansprechpartner schnell finden können.  
									 Kommentar der Redaktion:
					
				    				Warum nicht auch der Bereich Bildung und 
									Schule?
									 In der Mitteilung der Bezirksregierung 
									wird der Aufgabenbereich von Dr. Torsten 
									Wolf ersichtlich. Bildung wird einfach 
									weiterhin so eingereiht, sollte aber 
									aufgrudn der zentralen Rolle für die 
									Öffentlichkeit ein eigenständiges Dezernat 
									sein.
  Die Pandemie-Jahre zeigten deutlich die 
									gravierenden Probleme in der Verzahnung 
									zwischen Bildungsministerium NRW, der 
									Bezirksregierung gegenüber Lehrer:innen, der 
									Elternschaft und auch der Öffentlichkeit. 
									Bei grundsätzlichen Fragen im Schulbereich 
									und/oder zur Entscheidungen von 
									Schulleitungen wurde deutlich, dass die 
									Summierung bzw. Aufgabenfülle hier extrem zu 
									Lasten von Lehreren und Eltern geht.  
									Nach einer nachvollziehbaren und sinnvollen 
									Neugestaltung sowie Verbesserung in Sachen 
									Effizienz und Transparenz für Lehrer:innen 
									und Eltern sieht das nicht aus. Das sollte 
									für die neue Landesregierung nach der Wahl 
									zentrales Themen sein. Der Unmut vor allem 
									bei den Pädagogen und Eltern ist zu groß, 
									als dass dies keine politischen Auswirkungen 
									hätte. Harald Jeschke
 
  DigitalPakt 
									Schule: Schulträger haben fast 900 Millionen 
									Euro beantragt 
 
									Ministerin Gebauer: Die 
									Digitalisierung unserer Schulen ist ein 
									Dauerlauf 
 Die 
									Digitalisierung der Schulen in 
									Nordrhein-Westfalen geht weiter voran: Mit 
									Stand vom 28. Februar 2022 hatten die 
									Schulträger allein aus dem DigitalPakt 
									Schule des Bundes
									rund 
									94 
									Prozent 
									(rund 894 Millionen Euro) der ihnen 
									insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel 
									beantragt. Auch 
									die Programme zur Ausstattung von 
									Lehrkräften sowie von Schülerinnen und 
									Schülern mit besonderem Bedarf sind mit rund 
									98,5 beziehungsweise 97,5 Prozent 
									abgerufener Mittel nahezu vollständig 
									erschöpft. 
  Immer größerer 
									Beliebtheit erfreuen sich darüber hinaus die 
									Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie 
									mit Funktionen wie dienstlicher 
									E-Mail-Kommunikation, Cloud, Lernplattform 
									und Messenger mit Videokonferenzoption. 
									Insgesamt rund 60 Prozent der Schulen nutzen 
									mindestens eine dieser Anwendungen, in der 
									Stadt Düsseldorf sind es beispielsweise 
									bereits 72 Prozent der Schulen. Darüber 
									hinaus hat die Stadt signalisiert, den 
									Einsatz von LOGINEO NRW ausweiten zu wollen. 
									Landesweit konnte das Hauptsystem LOGINEO 
									NRW seit November 2019 inzwischen für über 
									2.200 Schulen bereitgestellt werden, mehr 
									als 2.700 Schulen nutzen das 
									Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS und 
									2.200 Schulen den LOGINEO NRW Messenger, 
									davon 1.100 mit Videokonferenzoption. 
									
  
									Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die 
									digitale Aufholjagd, die wir 2017 
									versprochen haben, ist in vollem Gange. 
									Inzwischen tragen wir statt der roten 
									Laterne das olympische Feuer der 
									Digitalisierung vor uns her. Dass das Geld 
									aus dem DigitalPakt und den 
									Ausstattungsprogrammen so gut angenommen 
									wird, zeigt wie groß der Nachholbedarf bei 
									der Digitalisierung unserer Schulen war. 
									Neben der digitalen Ausstattung kümmern wir 
									uns auch mit Hochdruck um Weiterentwicklung 
									einer modernen Aus- und Fortbildung unserer 
									Lehrkräfte, um eine zeitgemäße 
									Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.“ 
									 Im 
									März hat das Ministerium für Schule und 
									Bildung dazu eine
									
									Digitale Fortbildungsoffensive 
									gestartet, für die insgesamt bis zu 18 
									Millionen Euro bereitstehen. Die Digitale 
									Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile, 
									die jeweils auf Schulleitungen, auf 
									Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und 
									Moderatoren der staatlichen 
									Lehrerfortbildung abgestimmt sind. 
									Unterstützung bietet den Lehrerinnen und 
									Lehrern zudem ein neues
									
									Impulspapier mit pädagogischen und 
									didaktischen Anregungen für eine zeitgemäße 
									digitale Lernkultur. 
									 Ausstattung, Qualifikation der Lehrkräfte 
									und Unterstützung bei der Planung, 
									Organisation und Gestaltung zeitgemäßen 
									Unterrichts sind die drei Schwerpunkte der
									
									Digitalstrategie Schule NRW, die in 
									engem Austausch mit Vertreterinnen und 
									Vertretern von Schulträgern und 
									Schulaufsicht sowie aus der schulischen 
									Praxis entstanden ist. Dazu hatte Ministerin 
									Gebauer bereits im Frühsommer 2018 
									Digitalisierungs-Konferenzen in allen fünf 
									Regierungsbezirken einberufen.  
									 Um den gewinnbringenden Austausch zwischen 
									Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht über 
									das digitale Lehren und Lernen fortzuführen, 
									wurden die Regionalkonferenzen im Februar 
									und März 2022 in einem digitalen Format mit 
									rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 
									neu aufgelegt. Am heutigen Nachmittag (31. 
									März 2022) 
									kommt Ministerin Gebauer mit landesweiten 
									Vertreterinnen und Vertretern von 
									Schulträgern, Schulaufsicht und aus der 
									schulischen Praxis zusammen, um sich darüber 
									auszutauschen, wie ein zeitgemäßer und 
									zukunftsgerichteter Unterricht 
									weiterentwickelt werden kann. 
									 „Im 
									Austausch mit allen am Schulleben vor Ort 
									Beteiligten sind wir uns einig: Mit den 
									jetzt getätigten Investitionen ist es nicht 
									getan. Die Digitalisierung unserer Schulen 
									ist ein Dauerlauf. Mit einem Zwischensprint 
									haben wir in Nordrhein-Westfalen viel Boden 
									gut gemacht. Und dieses Tempo wollen wir 
									beibehalten. Dafür muss mit dem DigitalPakt 
									2.0 auch die Aussicht auf eine Verstetigung 
									der Finanzierung unter verlässlicher 
									Beteiligung des Bundes einhergehen. Denn 
									beste Bildung in einer digitalisierten Welt 
									ist eine gesamtstaatliche Aufgabe“, so 
									Ministerin Gebauer abschließend. 
									  
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									Digitalisierung der Schulen im 
									Regierungsbezirk Düsseldorf  | 
								 
			    
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									 Düsseldorf, 22. März 2022 
									- Rund 320 Millionen Euro hat die 
									Bezirksregierung Düsseldorf für die 
									Digitalisierung von Schulen in ihrem 
									Regierungsbezirk bewilligt. Drei 
									Förderprogramme des Landes haben einen 
									Digitalisierungsschub ermöglicht: Rund 247 
									Millionen Euro wurden im Rahmen des 
									DigitalPakts Schule zur Verfügung gestellt, 
									unter anderem für Breitbandausbau, 
									WLAN-Ausstattung in den Schulen oder 
									digitale Tafeln. 
  
									 Für die Anschaffung 
									von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler 
									wurden 45,7 Millionen Euro bewilligt. Für 
									rund 27,4 Millionen Euro konnten Laptops und 
									Tablets für Lehrkräfte an allgemeinbildenden 
									Schulen angeschafft werden. „Wir freuen uns, 
									dass wir durch die Bewilligung der Gelder 
									die Schulträger, Schulen, Lehrkräfte sowie 
									Schülerinnen und Schüler ganz konkret 
									unterstützen können. Die Gelder beider 
									Programme für die Anschaffungen von 
									Endgeräten sind zu fast 100 Prozent 
									bewilligt, die Gelder aus dem DigitalPakt 
									Schule zu rund 92 Prozent.  
									 Die schnelle 
									Umsetzung der Förderprogramme zu Beginn der 
									Corona-Pandemie war für die beteiligten 
									Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf 
									eine echte Herausforderung. Das Ergebnis ist 
									ein Beweis für die Leistungsfähigkeit und 
									das Engagement der Mitarbeitenden der 
									Bezirksregierung“, so Regierungspräsidentin 
									Birgitta Radermacher. Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigte 
									sich erfreut über die Fortschritte, die es 
									in dieser Legislaturperiode bei der 
									Digitalisierung der Schulen in der Region 
									gegeben hat: „Unsere digitale Aufholjagd ist 
									in vollem Gange. Gemeinsam mit dem Bund und 
									den Kommunen haben wir viel Geld investiert, 
									um unsere Schule für das Lehren und Lernen 
									in der digitalen Welt auszustatten. Ich bin 
									den Schulträgern sehr dankbar, dass sie das 
									Geld für die Ausstattung der Schulen so 
									konsequent abgerufen haben. Ermöglicht wurde 
									dies nicht zuletzt auch durch die 
									professionelle Unterstützung der 
									Bezirksregierung.“ 
  Ebenso wurde in 
									den Kommunen und Kreisen mit viel Engagement 
									an der Umsetzung gearbeitet. So konnten 
									beispielsweise in Kevelaer neben der 
									Beschaffung von Endgeräten und digitalen 
									Tafeln Dank der Fördermittel alle Schulen 
									mit flächendeckendem WLAN ausgestattet 
									werden. Zudem wurde eine moderne, flexible 
									Netzwerkinfrastruktur geschaffen sowie durch 
									neue Server die Zuverlässigkeit erhöht. Für 
									die zentrale Verwaltung der mobilen 
									Endgeräte wurde eine eigene 
									Management-Plattform genutzt. Mit großem 
									Engagement hat die Stadt einen 
									Digitalisierungsschub in den Schulen 
									erreicht und will ihn mit eigenen 
									finanziellen Mitteln in den kommenden Jahren 
									weiter vorantreiben.  
									
  
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							NRW und Corona: Übergangsregelung im 
									geänderten Infektionsschutzgesetz | 
								 
			    
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									Düsseldorf, 18. März 2022 - Nach Beschluss 
									des Deutschen Bundestags gilt vom heutigen 
									Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. 
									Angesichts der zunehmenden Anzahl der 
									Corona-Patientinnen und -patienten in den 
									Krankenhäusern verlängert die 
									nordrhein-westfälische Landesregierung viele 
									der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 
									Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 
									2022. 
  Maskenregelungen in 
									Innenräumen bleiben bestehen, im Freien 
									entfällt die Maskenpflicht. Für besonders 
									risikobehaftete Einrichtungen 
									(Krankenhäuser, Pflegeheime, 
									Justizvollzugsanstalten) wurden die im 
									Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher 
									bundeseinheitlichen Vorgaben in der 
									Landesverordnung übernommen. 
  Für 
									andere Beschränkungen, die bisher in der 
									Landesverordnung geregelt waren, gibt es 
									auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des 
									geänderten Infektionsschutzgesetzes keine 
									Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche 
									Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte 
									Personen (private Treffen bisher nur mit 
									eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus 
									einem weiteren Haushalt) sowie 
									Zugangsbeschränkungen für Versammlungen 
									wegfallen. 
  Auch die prozentualen 
									Kapazitätsbegrenzungen und festen 
									Personenobergrenzen für Einrichtungen und 
									Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel 
									für den Besuch von Sportveranstaltungen. 
									Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für 
									Jugendarbeit, Sport im Freien und 
									Versammlungen, Trauungen und Feiern in 
									Privaträumen) werden aufgehoben. 
  
									Minister Laumann erklärt: „Wir alle sehnen 
									ein Ende der Pandemie herbei. Leider 
									bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, 
									im privaten Umfeld oder auch durch eine 
									eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht 
									vorbei. Deshalb nutzen wir in 
									Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April 
									2022 verbliebenen Möglichkeiten und 
									verlängern viele Schutzmaßnahmen. 
									Gesellschaftliches, wirtschaftliches und 
									kulturelles Leben sind bereits im 
									Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir 
									durch ein zu frühes Fallenlassen der 
									verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die 
									Erfolge der letzten Monate.“  
									
				    
									  
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					Landespreis für Kulturelle Bildung ging auch nach 
					Duisburg 
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									 Düsseldorf/Neuss/Duisburg, 17. März 2022 
					- Drei Einrichtungen aus Bergisch Gladbach, Dortmund und 
					Duisburg haben den neuen Landespreis für Kulturelle Bildung 
					in den Hauptkategorien Jugendarbeit, Kultur und Schule 
					gewonnen. Ziel des mit insgesamt 80 000 Euro dotierten 
					Preises ist es, gut vernetzte Projekte nachhaltig zu 
					stärken, die Kindern und Jugendlichen künstlerische 
					Erfahrungen ermöglichen und so neue Interessen und 
					Fähigkeiten wecken. 
  Kultur und Wissenschaft  Drei 
					Einrichtungen aus Bergisch Gladbach, Dortmund und 
									
					Duisburg haben den neuen Landespreis für Kulturelle 
					Bildung in den Hauptkategorien Jugendarbeit, Kultur und 
					Schule gewonnen. Ziel des mit insgesamt 80 000 Euro 
					dotierten Preises ist es, gut vernetzte Projekte nachhaltig 
					zu stärken, die Kindern und Jugendlichen künstlerische 
					Erfahrungen ermöglichen und so neue Interessen und 
					Fähigkeiten wecken. Wichtige Grundlage solcher kulturellen 
					Bildungschancen ist die Vernetzung von Akteurinnen und 
					Akteuren vor Ort – etwa von Kommunen, Schulen, Vereinen, 
					Jugend- und Kultureinrichtungen sowie von Künstlerinnen und 
					Künstlern. 
  Vier Vorhaben aus Bochum, Essen, Hamm und 
					Alsdorf erhielten zudem Förderpreise, um ihr starkes 
					Potenzial weiterzuentwickeln. Die neue Auszeichnung der 
					Landesregierung ist am Donnerstag (17. März) im Rheinischen 
					Landestheater in Neuss erstmals vergeben worden. In der 
					Kategorie „Jugendarbeit“ ging der Preis an die 
					Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e. V. in Kooperation 
					mit dem Sozialen Netzwerk Bergisch Gladbach. Die 
					Anne-Frank-Gesamtschule Dortmund in Kooperation mit dem 
					Quartiersmanagement Nordstadt wurde in der Kategorie 
					„Schule“ ausgezeichnet. Im Bereich „Kultur“ erhielt die 
					Stiftung Klavier-Festival Ruhr in Kooperation mit 
					Schulen und Kindertageseinrichtungen in Duisburg die Ehrung.
					
  Die drei Hauptgewinner erhalten je 20 000 Euro 
					Preisgeld. Dieses Geld kann zur Weiterentwicklung des 
					vorgestellten Konzeptes und zur Durchführung von Projekten 
					genutzt werden. Ins Leben gerufen hatten die neue 
					Auszeichnung das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, 
					das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium 
					für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes 
					Nordrhein-Westfalen. 
  Kulturministerin Isabel 
					Pfeiffer-Poensgen überreichte den Preis in der Kategorie 
					Kultur: „Das beispielhaft vernetzte Projekt der Stiftung 
					Klavier-Festival Ruhr eröffnet Kindern in sechs Duisburger 
					Schulen und zwei Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, 
					künstlerische Erfahrungen zu sammeln. Dabei arbeiten Teams 
					aus Künstlerinnen und Künstlern sowie Lehrkräften zusammen. 
					Ihre Angebote sind für die individuelle Entwicklung der 
					Kinder von hoher Bedeutung. Alle mit dem Landespreis 
					ausgezeichneten Vorhaben zeigen, dass Kulturelle Bildung 
					besonders gut gelingt, wenn Jugend-, Kultur- und 
					Bildungseinrichtungen sowie alle Akteurinnen und Akteure vor 
					Ort zusammenarbeiten. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel 
					Erfolg.“  
  Schul- und Bildungsministerin Yvonne 
					Gebauer erklärte: „Die kulturelle Bildung ist ein wichtiger 
					Teil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Mit 
					dem Landespreis für kulturelle Bildung wollen wir die vielen 
					verschiedenen kreativen Ideen und kulturellen Projekte in 
					Nordrhein-Westfalen sichtbar machen und unterstützen. Die 
					Preisträger zeigen in beeindruckender Weise, wie kulturelle 
					Bildung im Alltag umgesetzt und mit Leben gefüllt werden 
					kann. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern 
					und wünsche mir, dass sich viele weitere Schulen und 
					außerschulische Partner davon inspirieren lassen.“ 
  
					Andreas Bothe, Jugendstaatssekretär des Landes 
					Nordrhein-Westfalen, sagte: „Ich gratuliere den 
					Gewinnerinnen und Gewinnern sehr herzlich. Sie stehen 
					beispielhaft für unseren Ansatz, allen Kindern und 
					Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen Zugang zu hochwertigen 
					Angeboten kultureller Bildung, zu Kunst und Kultur zu 
					ermöglichen. Sie zeigen, dass die Kooperation der 
					verschiedenen Akteure vor Ort, entsprechende Netzwerkarbeit 
					und natürlich die Einbindung der jungen Menschen wichtige 
					Erfolgsfaktoren sind. Mit dem Landespreis machen wir die 
					gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen sichtbar und möchten zu 
					neuen Ideen in der Jugendarbeit anregen. Mein Dank gilt 
					allen Engagierten, die durch ihren wichtigen Einsatz 
					Angebote für Kinder und Jugendliche möglich machen.“  
									 Insgesamt waren rund 100 Bewerbungen 
					eingegangen, die anschließend von einer Fachjury begutachtet 
					wurden. Die mit jeweils 5000 Euro dotierten 
					Motivationspreise erhielten: das Junge Schauspielhaus Bochum 
					/ Theaterrevier in Kooperation mit dem Kinder- und 
					Jugendaufsichtsrat Drama Control, die Caritas-SkF-Essen 
					gGmbH in Kooperation mit dem Jugendamt Essen und der 
					Weststadthalle, die Martin-Luther-Schule Hamm in Kooperation 
					mit dem Kulturrevier Radbod und das Team der 
					Schülervertretung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf 
					in Kooperation mit der Künstlergruppe Öztürk ve Sarac.  
									 Die drei Gewinner der Kategorien 
					Jugendarbeit, Schule und Kultur im Kurzportrait: 
					Jugendarbeit: Die Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e. V. 
					ist in Kooperation mit dem Sozialen Netzwerk Bergisch 
					Gladbach neue Wege gegangen und hat mit dem Interkulturellen 
					Treffpunkt PAULA eine offene Tür geschaffen, die sich 
					besonders an geflüchtete Kinder und Jugendliche und den 
					umliegenden Sozialraum richtet. Der Interkulturelle 
					Treffpunkt PAULA steht dabei beispielhaft für die 
					herausragende kulturelle Kinder- und Jugendarbeit der 
					Kreativitätsschule Bergisch Gladbach, die einen Schwerpunkt 
					auch besonders auf jene Kinder und Jugendliche legt, denen 
					Angebote von Kunst und Kultur nicht oder nur eingeschränkt 
					zur Verfügung stehen. 
  Schule: Die 
					Anne-Frank-Gesamtschule Dortmund arbeitet in Kooperationen 
					seit vielen Jahren daran, die Kulturelle Bildung zum 
					Entwicklungsschwerpunkt ihrer Schulprogrammarbeit zu machen. 
					Kulturelle Bildung ist dabei Gestaltungsmerkmal der 
					Schulentwicklung und unverzichtbarer Bestandteil des 
					Schullebens. 
  Kultur: Die ausgezeichnete Stiftung 
					Klavier-Festival Ruhr mit Sitz in Essen in Kooperation mit 
					Schulen und Kindertageseinrichtungen in Duisburg 
					integriert die Auseinandersetzung mit künstlerischen 
					Ausdrucksformen in den Schul- und Kita-Alltag. Es wird 
					musiziert, getanzt, gesungen und auch die bildende Kunst 
					findet Eingang in die Werke der Kinder und Jugendlichen, die 
					sie als fester Programmpunkt auf dem Klavier-Festival Ruhr 
					der Öffentlichkeit präsentieren. Die Kooperation hat sich 
					seit 2008 entwickelt. 
  Der Preis für das 
					Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ist am 17.03.2022 in Neuss 
					verliehen worden. Die ausgezeichnete Stiftung 
					Klavier-Festival Ruhr mit Sitz in Essen hat in Kooperation 
					mit den Schulen des Bildungsfairbunts Marxloh und zwei 
					Kindertageseinrichtungen in Marxloh integriert die 
					Auseinandersetzung mit künstlerischen Ausdrucksformen in den 
					Schul- und Kita-Alltag. Es wird musiziert, getanzt, gesungen 
					und auch die bildende Kunst findet Eingang in die Werke der 
					Kinder und Jugendlichen, die sie als fester Programmpunkt 
					auf dem Klavier-Festival Ruhr der Öffentlichkeit 
					präsentieren. Die Kooperation hat sich seit 2008 entwickelt.
									
  Die Preisträgerinnen und Preisträger 
					des NRW-Preises Kulturelle Bildung 2022 wurden von einer 
					unabhängigen Fachjury ausgewählt. Kulturministerin Isabel 
					Pfeiffer-Poensgen überreichte den Preis in Neuss und 
					erklärte: „Das beispielhaft vernetzte Projekt der Stiftung 
					Klavier-Festival Ruhr eröffnet Kindern in sechs Duisburger 
					Schulen und zwei Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, 
					künstlerische Erfahrungen zu sammeln. Dabei arbeiten Teams 
					aus Künstlerinnen und Künstlern sowie Lehrkräften zusammen. 
					Ihre Angebote sind für die individuelle Entwicklung der 
					Kinder von hoher Bedeutung.“ Einen kurzen Einblick in die 
					Arbeit mit dem Klavierfestival Ruhr gibt dieses Video:
					
					https://vimeo.com/688941616/05264c5dc1  
									  
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									Klima-Leitprojekt InnovationCity 
									Ruhr läuft weiter und „Urbane Zukunft Ruhr“ 
									startet 
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									 • Ministerpräsident Wüst 
									nahm per Videoschalte an Vollversammlung des 
									Initiativkreises Ruhr teil  • 
									Klima-Leitprojekt InnovationCity Ruhr soll 
									mit neuen Gesellschaftern auf eigenen Beinen 
									stehen  • Neues Leitprojekt 
									Urbane Zukunft Ruhr erhält Spende der LEG 
									Stiftung für Duisburg Hochfeld  
									Essen/Duisburg, 17. März 2022 - An der 
									Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr 
									(IR) am Samstag, 19. März, in der Messe 
									Essen nahm der Ministerpräsident des Landes 
									Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, als Gast 
									per Videoschalte teil: Ministerpräsident 
									Hendrik Wüst berichtete den Mitgliedern über 
									die Fortschritte, die die im Rahmen der 
									Ruhr-Konferenz der Landesregierung in den 
									letzten vier Jahren erzielt wurden und 
									dankte dem Initiativkreis Ruhr für sein 
									nachhaltiges Engagement für die Region.  
									 Er 
									betonte: „Uns alle verbindet die 
									Überzeugung, dass Nordrhein-Westfalen auf 
									Dauer nur stark ist, wenn auch das 
									Ruhrgebiet wieder deutlich stärker wird. 
									Nordrhein-Westfalen und auch ganz 
									Deutschland haben ein fundamentales 
									Interesse daran, dass diese große und 
									bevölkerungsreiche Region ihre großen 
									Potenziale bestmöglich entfalten kann.  
									Die RuhrKonferenz trägt mit ihren 
									zahlreichen Projekten seit vier Jahren dazu 
									bei. Der Initiativkreis Ruhr arbeitet 
									bereits seit mehr als 30 Jahren 
									kontinuierlich daran, dass aus den 
									Herausforderungen auch Chancen werden. Für 
									den großartigen Einsatz aller Engagierten 
									des Initiativkreises bedanke ich mich im 
									Namen der Landesregierung sehr herzlich.“
									
  Die anwesenden Mitglieder des 
									Vereins Initiativkreis Ruhr, zumeist 
									Vorständ:innen und Geschäftsführer:innen der 
									über 70 Mitgliedsunternehmen, tauschten sich 
									zu diesem Anlass mit dem Ministerpräsidenten 
									auch über die angespannte weltpolitische und 
									wirtschaftliche Lage aus. „Der schreckliche 
									Krieg in der Ukraine und das damit 
									verbundene menschliche Leid macht uns alle 
									schwer betroffen. Gemeinschaften wie wir sie 
									hier im Initiativkreis Ruhr haben, waren 
									sicherlich selten so wichtig wie in diesen 
									Zeiten,“ sagte Rolf Buch, Moderator des 
									Initiativkreises Ruhr und 
									Vorstandsvorsitzender von Vonovia. 
  
									 Das kulturelle Leitprojekt des 
									Initiativkreises Ruhr, das Klavier-Festival 
									Ruhr, hatte am vergangenen Donnerstag mit 
									einem Ukraine-Benefizkonzert, unter anderem 
									mit Anne-Sophie Mutter, 169.205 Euro als 
									Spende für "Save the Children" eingenommen. 
									Während der Sitzung berichteten die 
									Moderatoren von den Entwicklungen in der 
									Projektarbeit des Wirtschaftsbündnisses: Den 
									C02-Ausstoß eines Stadtquartiers in Bottrop 
									um die Hälfte zu reduzieren, war das Ziel 
									des Projektes InnovationCity Ruhr | 
									Modellstadt Bottrop, das der Initiativkreis 
									Ruhr 2010 ins Leben gerufen hat. 
  Im vergangenen Jahr konnte das 
									Dekadenprojekt erfolgreich abgeschlossen 
									werden. Seite 2 von 4 InnovationCity Ruhr: 
									Klima-Projekt mit neuen Gesellschaftern auf 
									dem Weg in die eigene Zukunft Die Innovation 
									City Management GmbH setzt die in Bottrop 
									gewonnenen Erkenntnisse zum klimagerechten 
									Stadtumbau inzwischen bundesweit bei 
									Projekten ein. „InnovationCity hat das 
									Unmögliche möglich gemacht und ausgerechnet 
									die Industrieregion Ruhrgebiet zum Vorreiter 
									in Sachen Klimaschutz werden lassen“, sagte 
									Dr. Andreas Maurer, Co-Moderator und Senior 
									Partner bei der Boston Consulting Group. „Es 
									ist ein Vorzeigeprojekt mit Strahlkraft für 
									das ganze Ruhrgebiet und für uns als 
									Initiativkreis Ruhr ist es ein gelungenes 
									Beispiel dafür, wie erfolgreich unsere 
									Projekte werden können.“ Zukünftiger 
									Mehrheitseigner wird die greenzero 
									Beteiligungsgesellschaft mbH sein. Die 
									Initiativkreis Ruhr wird zweitgrößter 
									Anteilseigner bleiben. 
 
  Durch die 
									Beteiligung weiterer Gesellschafter und 
									vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses der 
									Stadt Bottrop Anfang April wird die 
									Innovation City Management GmbH bald 
									finanziell auf eigenen Beinen stehen. 
									Während das eine Leitprojekt abgeschlossen 
									wird, steht mit Urbane Zukunft Ruhr ein 
									neues in den Startlöchern, das sich der 
									Entwicklung des Duisburger Stadtteils 
									Hochfeld widmen wird. Ziel ist es, gemeinsam 
									mit der Stadt Duisburg, Hochfeld zu 
									ertüchtigen, die Lebensverhältnisse der 
									Menschen in Hochfeld zu verbessern und 
									mittels wissenschaftlicher Unterstützung 
									eine Blaupause für die Region zu schaffen.
									
  „LEG Stiftung – Dein Zuhause hilft“ 
									spendet für Leitprojekt Urbane Zukunft Ruhr
									 Urbane Zukunft Ruhr soll als Plattform 
									fungieren, an der sich die 
									Mitgliedsunternehmen des IR und weitere 
									Akteure mit eigenen Projekten, ihrer 
									individuellen Expertise oder auch durch 
									finanzielle Unterstützung beteiligen können. 
									Lars von Lackum, Vorstandsvorsitzender der 
									LEG und Persönliches Mitglied des Vereins 
									Initiativkreis Ruhr, hat für das Projekt 
									Urbane Zukunft Ruhr aus der „LEG Stiftung – 
									Dein Zuhause hilft“ 250.000 Euro gespendet: 
									„Soziales Engagement im Ruhrgebiet gehört 
									zur LEG wie der größte Binnenhafen Europas 
									zu Duisburg. Lebenswerte 
									Quartiere zu schaffen und zu erhalten und 
									das gute Zusammenleben Menschen 
									verschiedenster Herkunft, Alters- und 
									Einkommensgruppen zu fördern ist uns ein 
									Herzensanliegen. Das Pilotprojekt „Urbane 
									Zukunft Ruhr“ zahlt mit auf jene Themen ein, 
									die uns wichtig sind“, sagte Lars von 
									Lackum. 
  Die Spende wird voraussichtlich für Projekte 
									im Bereich Bildung & Soziales eingesetzt. 
									„Wir freuen uns sehr über die Wertschätzung 
									unseres Vorhabens in Duisburg Hochfeld, das 
									Lars von Lackum mit dieser großzügigen 
									Spende zum Ausdruck bringt“, sagte Andreas 
									Maurer. Bis zum Ende des Jahres sollen erste 
									Projekte umgesetzt werden, die von einer neu 
									gegründeten GmbH gesteuert werden sollen. 
									Die Mitglieder des IR hatten der Umsetzung 
									von Urbane Zukunft Ruhr bei der vergangenen 
									Vollversammlung im November zugestimmt. Der 
									IR legte den Persönlichen Mitgliedern 
									während der Vollversammlung auch den 
									Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 mit 
									einer digitalen Erweiterung vor. 
  Zu 
									allen Projekten können auf einer 
									interaktiven Karte weitere Inhalte wie 
									Videos, Bilder oder Podcasts abgerufen 
									werden. Seite 3 von 4 Über den 
									Initiativkreis Ruhr Mehr als 70 Unternehmen 
									und Institutionen bilden ein starkes 
									regionales Wirtschaftsbündnis. Der 
									Initiativkreis Ruhr lebt das Motto 
									„Verbinden, Vernetzen, Zukunft gestalten“. 
									Seine Mitglieder verbindet das Ziel, die 
									Entwicklung des Ruhrgebiets voranzutreiben 
									und seine Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit 
									nachhaltig zu stärken. 
  Wesentliche Handlungsfelder sind Wirtschaft, 
									Bildung und Kultur. Aus diesem Antrieb 
									heraus entstanden Leitprojekte mit 
									Strahlkraft, zum Beispiel InnovationCity 
									Ruhr, die Gründer-Initiative, die 
									TalentMetropole Ruhr und das 
									Klavier-Festival Ruhr. Weitere Informationen 
									unter www.i-r.de. v.l. R 
									  v.l. Rolf Buch, Moderator des 
									Initiativkreises Ruhr und 
									Vorstandsvorsitzender von Vonovia, Dr. 
									Anette Bickmeyer, Geschäftsführerin der 
									Initiativkreis Ruhr GmbH und Dr. Andreas 
									Maurer, CoModerator des Initiativkreises 
									Ruhr und Senior Partner bei Boston 
									Consulting Quelle: Initiativkreis Ruhr / 
									helloyou studio 
									 
									 
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									Noch nie starben weniger Menschen 
									auf NRW-Straßen als im vergangenen Jahr
									
									
				   
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									Düsseldorf/Duisburg, 14. März 2022
									-
									Noch nie starben weniger Menschen 
									auf Nordrhein-Westfalens Straßen als im 
									vergangenen Jahr – und das obwohl es 2021 
									wieder mehr Unfälle und mehr Verkehr gab als 
									im Vorjahr. Auch die Zahl der 
									Schwerverletzten erreichte den niedrigsten 
									Stand seit 1953. „Gemessen an diesen Zahlen 
									ist das die beste Verkehrsunfallstatistik, 
									die wir je hatten“, sagte Innenminister 
									Herbert Reul am Montag. Insgesamt ereigneten 
									sich 580.907 Unfälle, ein Plus von 4,3 
									Prozent im Vergleich zu 2020. 425 Menschen 
									starben (-1,2 Prozent), 11.872 wurden 
									schwerverletzt (-2,2 Prozent), 55.033 
									leichtverletzt (+0,8 Prozent).  
									  
									
									„Bei Fahrten unter Drogeneinfluss sehen wir 
									allerdings eine Entwicklung gegen den 
									positiven Trend“, so Reul. „Noch nie starben 
									mehr Menschen, weil sich jemand im 
									Drogenrausch hinters Steuer gesetzt hat.“ 
									Elf Menschen haben 2021 deshalb ihr Leben 
									verloren – fünf mehr als 2020. Auch hat die 
									Polizei im vergangenen Jahr mehr Autofahrer 
									aus dem Verkehr gezogen, die unter Drogen 
									standen. Insgesamt 20.210 Autofahrer – ein 
									Plus von 23,8 Prozent bzw. 3.886 Verstößen. 
									Gleichwohl gab es weniger Unfälle, bei denen 
									Drogen die Ursache waren. Insgesamt 486 
									Unfälle zählte die Polizei – ein Minus von 
									20 Unfällen.  
									
									  
									
									 Im Vergleich zu 2018 sind es sogar 90 
									Unfälle weniger. „Das Minus bei den Unfällen 
									parallel zum Plus bei den Drogenverstößen 
									führen wir auch auf den erhöhten 
									Kontrolldruck durch die Polizei zurück. So 
									hat die Polizei unter anderem mehr gezielte 
									Drogenkontrollen durchgeführt“, so Reul und 
									nannte als Beispiel eine Drogenkontrolle im 
									Kreis Steinfurt. Von 29 entnommenen 
									Blutproben enthielten 21 THC, fünf Kokain, 
									drei Amphetamin und eine Probe Alkohol.  
									  
									
									 Vor diesem Hintergrund erneuerte Reul 
									sein Nein zu einer CannabisLegalisierung: 
									„Ich wünschte, man würde in der Debatte hin 
									und wieder den Verkehr mitdenken“, so der 
									Innenminister. „Kommt die Legalisierung, 
									wird es mehr Unfalltote geben.“ 2021 zählte 
									die Polizei 2.037 illegale Autorennen; ein 
									Drittel mehr als 2020 (+ 34,5 Prozent).  
									
									  
									Auch die Unfallzahlen sind hochgegangen: 
									2021 gab es 384 Unfälle wegen eines 
									Autorennens, 119 mehr als im Jahr zuvor. Die 
									Schwerpunkte der Raser-Szene sind nach wie 
									vor die Städte Dortmund, Düsseldorf und 
									Essen, die typischen Täter sind Männer 
									zwischen 17 und 26 Jahren. „Die Polizei wird 
									Raser weiter ohne Wenn und Aber bekämpfen“, 
									sagte Reul. „Ich sage das ganz deutlich: Die 
									Straße ist keine Rennstrecke und wer meint, 
									da Rennen abzuhalten, den ziehen wir raus, 
									das ist kein Spaß, sondern brutalste 
									Verantwortungslosigkeit.“  
									
					
									
									 
									  
									Bei den verunglückten Pedelec-Fahrern setzt 
									sich der negative Trend aus dem vergangenen 
									Jahr fort. Insgesamt verunglückten 4.758 
									Menschen mit einem Pedelec (+ 22,1 Prozent). 
									Das sind mehr als dreimal so viele wie 2015 
									und doppelt so viele wie 2016. 32 Menschen 
									starben bei einem Pedelec-Unfall, zwei mehr 
									als im Vorjahr. Von diesen 32 Toten waren 24 
									über 65 Jahre. Gemessen am 
									Bevölkerungsanteil ist das überproportional. 
									' 
									
					
									
									 
									 Reul: 
									„Wir haben sowohl ein generelles 
									Pedelec-Problem, als auch ein besonders 
									tödliches Pedelec-Problem bei älteren 
									Menschen. Ich kann hier nur meinen Appell 
									vom letzten Jahr wiederholen: Machen Sie 
									bitte ein Fahrtraining!“ so Reul und wies 
									daraufhin, dass mehr als die Hälfte der 
									nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden 
									Präventionsmaßnahmen für Pedelec-Fahrer 
									anböten; Tendenz steigend.  
									  
									Auch bei den Unfällen mit E-Scootern gibt es 
									einen erneuten Anstieg. 2021 zählte die 
									Polizei 1.101 E-Scooter-Unfälle, keiner 
									endete tödlich. Das sind 713 Unfälle mehr 
									als 2020 (+ 183,8 Prozent). 967 Menschen 
									verletzten sich bei einem E-Scooter-Unfall, 
									fast drei Mal so viele wie im Jahr zuvor. In 
									jedem fünften Fall war Alkohol die 
									Hauptunfallursache. 
  
									  
									Laut einer Studie der Universitätsklinik 
									Essen verunglückten alle betrunkenen Fahrer 
									am Wochenende oder an Feiertagen. Die 
									meisten Verunglückten waren zwischen 16 und 
									28 Jahren alt. Reul: „Auf gut Deutsch: ein 
									junges Problem, bei dem viel Leichtsinn im 
									Spiel ist und das um ein Leichtes zu 
									verhindern ist.“  
									
									  
									Ob Drogenfahrten, illegale Autorennen, 
									Pedelec- oder E-Scooter-Fahrer: „Wir sehen, 
									dass der Verkehr verantwortungsloser wird“, 
									sagte Reul. „Würde es eine Statistik zu 
									Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr 
									geben, dann würde dieser Pfeil steil nach 
									oben zeigen. Meine Botschaft lautet daher: 
									Die Straße ist kein Trainingsparcours, keine 
									Rennstrecke und erst recht kein Coffee 
									Shop.“ Um diesen Unfällen vorzubeugen, hat 
									die nordrhein-westfälische Polizei im 
									letzten Jahr viel gemacht: Sei es repressiv 
									mit mehr Drogen-Kontrollen oder verstärkten 
									Einsätzen gegen die Raser-Szene. „Aber auch 
									präventiv haben wir ordentlich investiert“, 
									so Reul.  
									
									  
									So hat die nordrhein-westfälische Polizei 
									Ende vergangenen Jahres 14 Simulatoren 
									angeschafft. Darunter vier 
									Ablenkungssimulatoren für die 
									Kreispolizeibehörden Coesfeld, Düren, 
									Paderborn und den Märkischen Kreis sowie 
									zwei E-Scooter-Simulatoren für die 
									Polizeipräsidien Düsseldorf und Köln. Acht 
									Pedelec-Simulatoren wurden in Gütersloh, 
									Kleve, Steinfurt, dem Rhein-Erft-Kreis, 
									Bonn, Köln, Münster und Borken angeschafft. 
									Gesamtkosten: rund 170.000 Euro. „Mit den 
									Simulatoren werden unsere 
									Verkehrssicherheitsberater ab April auf die 
									jeweilige Zielgruppe zugehen. Mit den 
									E-Scooter-Simulatoren wird die Polizei dann 
									zum Beispiel in Schulen und Fußgängerzonen 
									sein. Sollten sich die Simulatoren in den 
									kommenden Monaten bewähren, bauen wir das 
									Angebot weiter aus“, so der Minister. 
									
									  
									  
									
									  
									
									  
									
				   
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									Alexander Dierselhuis wird neuer 
									Polizeipräsident in Duisburg | 
								 
			    
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									Innenminister Reul: „Ein Experte der 
									inneren Sicherheit mit einem juristischen 
									Kopf“  
									Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2022
									-
									Alexander Dierselhuis wird neuer 
									Polizeipräsident und Nachfolger von Elke 
									Bartels in Duisburg. Das hat das 
									Landeskabinett auf Vorschlag von 
									Innenminister Herbert Reul am Dienstag, 8. 
									März 2022, beschlossen.  „Alexander 
									Dierselhuis ist für die Stelle ganz 
									besonders gut geeignet. Er hat Erfahrung im 
									Kampf gegen Organisierte Kriminalität, gegen 
									Clan-Kriminelle und gegen kriminelle 
									Rocker-Banden. Er ist ein Experte der 
									inneren Sicherheit mit einem juristischen 
									Kopf – eine Gabe, die bei der Zusammenarbeit 
									zwischen Polizei und Justiz enorm helfen 
									wird“, sagte Reul.  
									
									 Der 38-jährige Alexander Dierselhuis ist 
									derzeit Polizeipräsident in Oberhausen und 
									leitet die dortige Behörde seit dem 1. 
									August 2019. Nach seinem Grundwehrdienst bei 
									der Luftwaffe absolvierte Dierselhuis eine 
									Ausbildung zum Reserveoffizier. Es folgte 
									ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der 
									Rechtswissenschaften in Trier und das 
									Rechtsreferendariat in Duisburg. Von 2011 
									bis 2019 arbeitete der gebürtige Neusser als 
									Staatsanwalt in Düsseldorf. Ab 2015 war er 
									als Staatsanwalt in der Abteilung für 
									Organisierte Kriminalität der 
									Staatsanwaltschaft Düsseldorf tätig. Dort 
									hat er insbesondere Fälle aus den Bereichen 
									Wohnungseinbruchdiebstahl, Menschenhandel 
									und Zuhälterei, Schleusung sowie 
									Rockerkriminalität bearbeitet.  
									
									 Im Februar 2018 wurde er als 
									Geschäftsführer der Regierungskommission 
									„Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ 
									unter dem Vorsitzenden Wolfgang Bosbach in 
									die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen 
									berufen. Über seine Aufgaben als 
									Polizeipräsident in Oberhausen und seine 
									künftige Wirkungs stätte 
									sagt Alexander Dierselhuis - Foto ©IM NRW / 
									Caroline Seidel: „Mein Fokus in Oberhausen 
									lag auf der Erkenntnisgewinnung in den 
									Bereichen Clan- und Rauschgiftkriminalität, 
									Rotlicht und Menschenhandel. Diese Aufgabe 
									ist kein Sprint, sondern es bedarf viel 
									Geduld und Durchhaltevermögen. Die 
									polizeiliche Präsenz, stetiger Kontrolldruck 
									und die täterorientierte Ermittlungsarbeit 
									hatten zum Ziel, das Dunkelfeld aufzuhellen 
									und die Täter aus ihrer Anonymität 
									herauszuholen. Wichtig war hier die sehr 
									gute Zusammenarbeit mit der Kommune, dem 
									Zoll und vielen weiteren Akteuren, um die 
									Täter da zu packen, wo es ihnen weh tut. Ein 
									Grund, weshalb wir in Oberhausen auch das 
									Thema des illegalen Glücksspiels noch 
									stärker in den Fokus gerückt haben. Das sind 
									Themen, die mich sicherlich auch als 
									Polizeipräsident in Duisburg weiterhin 
									begleiten werden.“
  Dierselhuis wird 
									seine neue Position am 1. April antreten. 
									Bis zu seiner Nachbesetzung übernimmt 
									Polizeidirektor Dietmar Leyendecker, Leiter 
									der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz, 
									kommissarisch die Führung des 
									Polizeipräsidiums Oberhausen.     
									
									  
									
				   
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									Schulen bereiten sich darauf vor, 
									geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der 
									Ukraine aufzunehmen | 
								 
			    
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									Düsseldorf, 08. März 2022 -
									Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: 
									„Mit tiefer Betroffenheit blicke ich auf den 
									Krieg in der Ukraine, der schon unzählige 
									Leben gekostet hat und etliche Menschen zur 
									Flucht zwingt. Wer bei uns Schutz sucht, den 
									heißen wir in Nordrhein-Westfalen 
									willkommen. Den zu uns flüchtenden Kindern 
									und Jugendlichen wollen wir möglichst viel 
									Normalität und dann auch einen Schulbesuch 
									ermöglichen, der ihnen ein Gefühl der 
									Sicherheit zurückgibt und das Ankommen 
									erleichtert. Dazu kümmern wir uns im 
									Zusammenwirken zwischen Schulen und 
									Schulpsychologie um ihr psychisches 
									Wohlergehen. Zudem werden wir gezielt das 
									Erlernen der deutschen Sprache unserer neuen 
									Schülerinnen und Schüler fördern.“   
									 
									 
									Nach den am 
									Donnerstag gefassten EU-Ratsbeschlüssen 
									erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge 
									in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März 
									2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein 
									Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert 
									werden kann. Die Geflüchteten, die in 
									Deutschland aufgenommen werden, können 
									danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 
									des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen 
									kein Asylverfahren durchlaufen. Sie werden 
									mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer 
									Kommune zugewiesen und müssen dort ihren 
									Wohnsitz nehmen. Sobald dies erfolgt ist, 
									besteht für die betroffenen Kinder und 
									Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz 
									die Schulpflicht.   
 
  Nach der 
									Zuweisung zu einer Kommune wird den 
									schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen 
									durch die jeweiligen Schulämter vor Ort ein 
									Schulplatz zugewiesen. Im Rahmen der 
									Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der 
									ankommenden Familien aus der Ukraine zur 
									angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese 
									Beratungsleistung erfolgt in der Regel durch 
									die an die Kommunalen Integrationszentren 
									abgeordneten Lehrkräfte des Landes 
									Nordrhein-Westfalen. 
  Hierzu liegen 
									gute Erfahrungen und erprobte Konzepte aus 
									den vergangenen Jahren vor. Gleichwohl ist 
									denkbar, dass in den nächsten Tagen auch 
									Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem 
									Aufenthaltsstatus und ohne vorherige 
									Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden 
									direkt bei Schulen vorstellig werden. Der 
									Schulbesuch soll in diesen Fällen in 
									Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung 
									zuständigen Schulamt, dem Schulträger und 
									der jeweiligen Schule ab sofort – und auch 
									im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage – 
									grundsätzlich ermöglicht werden.  
  
									 Grundlage für das Unterrichten 
									neuankommender Schülerinnen und Schüler aus 
									der Ukraine ist der Erlass „Integration 
									und Deutschförderung neu zugewanderter 
									Schülerinnen und Schüler“,
									der das Erlernen der 
									deutschen Sprache als grundlegende 
									Voraussetzung benennt, damit die Kinder und 
									Jugendlichen sich möglichst bald und 
									möglichst umfassend am Unterricht beteiligen 
									können. Die Beschulung der neu ankommenden 
									Schülerinnen und Schüler erfolgt entweder 
									innerhalb schon bestehender Klassen oder in 
									eigens hierfür eingerichteten Lerngruppen, 
									den sogenannten Vorbereitungs- oder 
									Willkommensklassen. 
  Die Zuordnung 
									der Schülerinnen und Schüler zu einem 
									Bildungsgang erfolgt mit Blick auf ihre 
									jeweilige schulische Entwicklung zu einem 
									späteren Zeitpunkt.   Nordrhein-Westfalen 
									verfügt über eine bundesweit einzigartige 
									Vielfalt von bereits bestehenden 
									Unterstützungsangeboten:    ·         ein 
									flächendeckendes System von Kommunalen 
									Integrationszentren mit qualifizierten 
									Lehrkräften für die Beratung der 
									zugewanderten Schülerinnen und Schüler,  
									·         über 5.000 Integrationsstellen mit 
									Lehrkräften vor allem für die 
									Deutschförderung (Deutsch als Zweitsprache 
									beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache),
									 ·         Schulpsychologische 
									Beratungsstellen in allen Kreisen und 
									kreisfreien Städten.   Die Landesstelle 
									Schulische Integration (LaSI) steht in engem 
									Austausch mit den Lehrkräften in den 
									Kommunalen Integrationszentren. Im Auftrag 
									des Ministeriums für Schule und Bildung des 
									Landes Nordrhein-Westfalen begleitet die 
									LaSI die Aufnahme der aus der Ukraine 
									flüchtenden Kinder und Jugendlichen in den 
									nordrhein-westfälischen Schulen in Form von 
									Vernetzung, Qualifizierung und Beratung 
									aller Beteiligten. 
 
  Aktuell 
									werden im 
									
									Internetauftritt der 
									LaSI 
									Informationen über das Schulsystem in der 
									Ukraine zur Verfügung gestellt, die 
									Orientierung für die Beratung und schulische 
									Integration der ankommenden Familien bieten. 
									   Für eine inhaltliche 
									Auseinandersetzung mit dem Krieg in der 
									Ukraine innerhalb des Kollegiums oder zur 
									Unterstützung der Schulen in Form einer 
									systemischen Beratung zu Gewaltprävention 
									und Krisenintervention können bei Bedarf die 
									in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt 
									als gemeinsame Kooperation von Land und 
									Kommunen vorhandenen schulpsychologischen 
									Beratungseinrichtungen angefragt werden.  
									 Darüber hinaus hat die Landesstelle 
									Schulpsychologie und Schulpsychologisches 
									Krisenmanagement (LaSP NRW) in Kooperation 
									mit den schulpsychologischen 
									Beratungsstellen der Kreise und kreisfreien 
									Städte umfassende 
									
									Informationen zur 
									Unterstützung der Schulen 
									bereitgestellt, die fortlaufend ergänzt und 
									aktualisiert werden.    
									 
									Die heutige SchulMail 
									vom 8. März 2022 finden Sie 
									
									hier. 
									Erste Informationen zum Umgang mit dem Krieg 
									in der Ukraine hatte das Ministerium für 
									Schule und Bildung den Schulen bereits mit 
									der 
									
									SchulMail vom 1. März 
									2022 
									zukommen lassen. Außerdem stellt das 
									Schulministerium im Bildungsportal ein 
									breites Spektrum an 
									
									Unterrichts- und 
									Unterstützungsmaterial 
									für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur 
									Verfügung. 
  
									  
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					Digitalstrategie Schule NRW: 18 Millionen Euro für Digitale 
					Fortbildungsoffensive  | 
								 
			    
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					Düsseldorf, 07. März 2022 - Das Ministerium für 
					Schule und Bildung startet im März die Digitale 
					Fortbildungsoffensive, mit der alle Schulen und Lehrkräfte 
					in Nordrhein-Westfalen systematisch für das Lehren und 
					Lernen in einer digitalisierten Welt weiterqualifiziert 
					werden sollen. Insgesamt 18 Millionen Euro stellt die 
					Landesregierung hierfür zur Verfügung.  
					
					 Die Digitale Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile, 
					die jeweils auf Schulleitungen, auf Lehrkräfte und auf die 
					Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen 
					Lehrerfortbildung abgestimmt sind. Gestartet wird mit der 
					Qualifikation der Schulleitungen im Rahmen einer digitalen 
					Auftaktveranstaltung am 30. März 2022. Die Angebote für 
					Lehrkräfte und die Moderierenden der staatlichen 
					Lehrerfortbildung beginnen unmittelbar nach den Osterferien 
					im April und Mai.   
  Die Angebote sind so konzipiert, 
					dass sie den unterschiedlichen Kenntnissen von 
					Schulleitungen, Lehrkräften und Moderierenden Rechnung 
					tragen. Insgesamt können in den kommenden neun Monaten rund 
					5.500 Schulleitungen, 200.000 Lehrkräfte und 3.300 
					Moderierende an den Angeboten der Digitalen 
					Fortbildungsoffensive teilnehmen.   
  Die 
					Schulleitungen sollen dafür qualifiziert werden, ihre 
					Schulen zu modernen Lernorten zu machen. Im Kern geht es um 
					eine zeitgemäße Schulentwicklung und die innovative 
					pädagogische Führung des Kollegiums. Das Angebot für 
					Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zielt darauf ab, 
					sowohl den Unterricht als auch die Arbeit außerhalb des 
					Unterrichts mithilfe digitaler Medien noch besser zu 
					gestalten und zu organisieren. Vor diesem Hintergrund geht 
					es nicht zuletzt darum, die sichere Handhabung der 
					erforderlichen digitalen Medien zu fördern.   
  Das 
					Fortbildungsangebot für die Moderatorinnen und Moderatoren 
					soll diese dabei unterstützen, Lehrkräfte auch im Bereich 
					der Digitalisierung weiterzubilden. Alle Moderatorinnen und 
					Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung sollen in die 
					Lage versetzt werden, die Fortbildungen für die Lehrkräfte 
					so gestalten zu können, dass diese auf das Lehren und Lernen 
					in der digitalisierten Welt vorbereitet sind.   
  Die 
					Fortbildungsmaßnahmen für die Moderierenden übernehmen das 
					Schulungsunternehmen ML Consulting und das Institut für 
					Schulentwicklung und Hochschuldidaktik. Die Angebote für 
					Schulleitungen und Lehrkräfte werden durch erfahrene 
					Unternehmen der Klett Verlagsgruppe durchgeführt. Alle 
					ausgewählten Partner haben sich in einem europaweiten 
					Ausschreibungsverfahren mit mehrstufigem Vergabeverfahren 
					als beste Anbieter präsentiert.    
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									Mehr Stellen zum Schuljahr 2022/23 | 
								 
			    
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									  Düsseldorf, 23. 
									Februar 2022 - Das Landeskabinett hat den 
									Weg frei gemacht für die Umsetzung der 
									aktuellen Haushaltsbeschlüsse zum Schuljahr 
									2022/23. Schul- und Bildungsministerin 
									Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung ist 
									angetreten, um die Rahmenbedingungen für 
									unsere Schulen Schritt für Schritt zu 
									verbessern. Allein mit dem Haushalt 2022 
									haben wir rund 4000 zusätzliche Stellen 
									geschaffen. Wir investieren in Köpfe und 
									damit in die Zukunft unserer Kinder.“  
									  
									Mit der jährlichen 
									Verordnung zur Ausführung von Paragraph 93 
									Absatz 2 Schulgesetz steuert das Ministerium 
									für Schule und Bildung die Stellenzuweisung 
									für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. 
									Darunter u.a.:   ·         250 Stellen 
									für multiprofessionelle Teams an 
									Förderschulen. Diese Stellen dienen dazu, 
									die multiprofessionelle Expertise für die 
									sonderpädagogische Förderung zu sichern.  
									·         783 Stellen zur Umsetzung des 
									Masterplans Grundschule. Die Stellen dienen 
									u.a. der Entlastung der 
									Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, 
									indem die Zahl der Anrechnungsstunden weiter 
									erhöht wird. Mit den Anrechnungsstunden 
									erhalten Lehrinnen und Lehrer beispielsweise 
									einen Ausgleich für besondere schulische 
									Aufgaben oder für besondere unterrichtliche 
									Belastungen.  ·         583 Stellen für 
									den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium“. 
									Damit verbessert sich die Relation 
									„Schülerinnen und Schüler je Stelle“ 
									faktisch auf 12,70 zum Schuljahr 2022/23.
									 ·         749 Stellen für die 
									Neuausrichtung der Inklusion an den Schulen 
									des Gemeinsamen Lernens.   
									 Der 
									Verordnungsentwurf wird nun dem Landtag zur 
									Beratung in den für Schule und Bildung sowie 
									für Haushalt und Finanzen zuständigen 
									Ausschüssen vorgelegt. Die Verordnung soll 
									zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft 
									treten. Abschließend erklärte Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer. „Die 
									Landesregierung hat seit 2017 viel Geld in 
									die Hand genommen und in den Schulbereich 
									investiert. Der Schuletat wurde in den 
									vergangenen fünf Jahren um mehr als 3,1 
									Milliarden Euro erhöht. Heute arbeiten und 
									unterrichten 13.300 Pädagoginnen und 
									Pädagogen und weitere Landesbedienstete mehr 
									in der Schule als vor fünf Jahren. Seit 2017  
									hat die Landesregierung rund 16.000 
									Lehrerstellen geschaffen und erhalten.“  
									
  
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									Verändertes Testverfahren in den 
									Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs- 
									und Unterstützungspaket für die Grundschulen
									
									 
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									| 
									 
									
									 
									Düsseldorf, 17. Februar 2022 - Das über 
									viele Monate an den Grundschulen erfolgreich 
									umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit 
									den steigenden Infektionszahlen in der 
									Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert 
									werden. Diese Veränderung war anlässlich der 
									Priorisierung in der Test-Auswertung in 
									Folge der neuen Bundestestverordnung sowie 
									von Engpässen bei den auswertenden Laboren 
									in einigen Regionen unausweichlich. 
  
									Aufgrund der Situation in den Laboren kann 
									nach wie vor nicht verlässlich garantiert 
									werden, dass eine Auflösung positiver 
									PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird 
									das Testverfahren verändert. Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die 
									Pandemie ist für die Schulen, die 
									Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für 
									die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern 
									eine große Herausforderung seit nunmehr fast 
									zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der 
									Ministerpräsidentenkonferenz mit dem 
									Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche 
									explizit genannt und die Notwendigkeit 
									betont, sämtliche Anstrengungen zu 
									unternehmen, die Folgen der Pandemie 
									abzumildern.  Die Testpflicht und das 
									bisherige Testverfahren werde in den Schulen 
									zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur 
									Erleichterung aller Beteiligten angepasst. 
									Speziell für die Grundschulen wurde 
									begleitend dazu ein Entlastungs- und 
									Unterstützungspaket geschnürt, da hier die 
									Belastungen der Corona-Pandemie besonders 
									groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten 
									besonders viel Begleitung und Fürsorge 
									benötigen.“   
									 
									
									 
									Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 
									wird es Veränderungen bei der Testpflicht 
									und beim Testverfahren für Schülerinnen und 
									Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- 
									und Unterstützungspaket für die Grundschulen 
									geschnürt:  
									
				   
									 
									 
									
									 
									1. Aufhebung der Testpflicht für 
									immunisierte Personen  Weiterhin 
									gilt, dass am Unterricht sowie an allen 
									anderen schulischen und außerschulischen 
									Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte 
									oder getestete Personen (3G-Regelung) 
									teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 
									wird die Testpflicht an allen Schulen, die 
									für immunisierte Personen (also geimpfte 
									oder genesene Personen, dazu zählen 
									Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und 
									weitere an Schule Beschäftigte), die 
									aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn 
									eingeführt wurde, wieder aufgehoben.  
									 Getestet werden müssen künftig 
									wie in anderen Lebensbereichen auch 
									lediglich diejenigen, die über keinen 
									vollständigen Impfschutz verfügen 
									bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch 
									immunisierte Personen weiterhin freiwillig 
									an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie 
									dies wünschen.   
  2. 
									Verändertes Testverfahren in den Schulen
									 Das Testverfahren in 
									den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird 
									künftig mit Ausnahme der Förderschulen 
									vollständig mit Antigen-Selbsttests 
									durchgeführt: Bei den weiterführenden 
									Schulen bleibt es beim bestehenden 
									Testsystem mit dreimal wöchentlich 
									stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in 
									den Schulen vor dem Unterricht durch die 
									Schülerinnen und Schüler selbstständig 
									durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, 
									unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, 
									bleibt aufgrund der strukturell höheren 
									Vulnerabilität dieser Schülergruppe das 
									bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner 
									jetzigen Form erhalten.  
									
				   
									 
									 
									
									 
									Nach einer Übergangszeit kommen ab 
									dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen 
									und Schüler der Grundschulen dreimal 
									wöchentlich Antigen-Selbsttests zur 
									Anwendung. Die Testungen auf das 
									Coronavirus finden zur Erleichterung für die 
									Familien und zur Entlastung der Grundschulen 
									nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, 
									da es gerade jüngeren Kindern mit 
									Unterstützung der Eltern im häuslichen 
									Umfeld einfacher fällt, die Tests 
									ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür 
									notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. 
									die Kinder über die Schulen.  
  
									Die Schnelltests können zuhause in 
									Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am 
									Vorabend durchgeführt werden. Die 
									Eltern versichern einmalig schriftlich mit 
									einer Bescheinigung, an dem Testverfahren 
									teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern 
									zuhause durchzuführen. In begründeten 
									Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen 
									oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, 
									dass Schülerinnen und Schüler die 
									dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder 
									nur unzureichend durchgeführt haben, können 
									in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend 
									nachgetestet werden.   Abweichend von dem 
									beschriebenen Regelfall kann die 
									Schulkonferenz für einzelne oder alle 
									Jahrgangsstufen beschließen, dass die 
									Testungen – wie in den weiterführenden 
									Schulen seit langem praktiziert – vor 
									Unterrichtsbeginn in den Grundschulen 
									durchgeführt werden.
 
  Diese 
									Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden 
									Testpflicht und nur für nicht immunisierte 
									Schülerinnen und Schüler. Die Schulen in 
									Nordrhein-Westfalen werden auch mit den 
									Veränderungen des strengen Testverfahrens 
									weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen 
									bietet allen Beteiligten die Sicherheit, 
									dass mit den Antigen-Schnelltests die 
									Schülerinnen und Schüler direkt 
									identifiziert werden können, die sich mit 
									Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt 
									ansteckend sind.  
									
				   
									 
									 
									
									 
									Die Testpflicht für Immunisierte und 
									die zusätzlichen Pooltestungen an den 
									Grundschulen werden abgeschafft. 
									Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in 
									den Grundschulen künftig zuhause zusammen 
									mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, 
									dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen 
									nach den Testungen in den Schulen vorliegen. 
									Dadurch können die Eltern bei einem 
									positiven Testergebnis rechtzeitig in 
									gewohnter Umgebung unterstützen und weitere 
									notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. 
									Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre 
									eigenen Beschlüsse und spezifischen 
									Vorkehrungen zu den Hygiene- und 
									Infektionsschutzmaßnahmen.
									
				   
									 
									 
									
									 
									Die Landesregierung setzt mit dem 
									Testverfahren auch verstärkt auf die 
									Eigenverantwortung der Eltern, ihre 
									Kooperation und Mitwirkung, damit der 
									Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter 
									gesichert und die Unterrichtszeit entlastet 
									werden kann“, so Gebauer.    
									
				   
									 
									
									
									 
									 3. Entlastungs- und 
									Unterstützungspaket  Das 
									Ministerium für Schule und Bildung wird die 
									Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter 
									unterstützen und entlasten. Die 
									Landesregierung nimmt die Meldungen aus den 
									Grundschulen sehr ernst und hat daher 
									weitere Maßnahmen beschlossen, um die 
									Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für 
									die Entlastungs- und 
									Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium 
									für Schule und Bildung beschlossen hat, sind 
									rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen.
									
				   
									 
									 
									
									 
									Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe 
									von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:    
									·         Die Schulleitungen erhalten 
									Supervisions- und Coachingangebote, die das 
									Ministerium für Schule und Bildung in 
									Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie 
									entwickelt.  ·         Die Schulen können 
									die für das Frühjahr 2022 geplanten 
									Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den 
									Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.  
									·         Das Helferprogramm für die 
									Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch 
									einmal durch eine Ergänzungspauschale 
									verstärkt. (Ausführlich finden Sie alle 
									Maßnahmen in
									
									einem Faktenblatt hier.)   
  Dazu 
									erklärte Schul- und Bildungsministerin 
									Gebauer: „Die Landesregierung hat seit 
									Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk 
									auf die Grundschule gelegt. Mit dem 
									Masterplan Grundschule haben wir ein 
									umfassendes Programm gestartet, um diese 
									wichtige Schulform langfristig zu stärken. 
									Ich weiß, dass die Pandemie unseren 
									Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich 
									danke daher allen Schulleitungen, 
									Lehrkräften und allen anderen Personen, die 
									an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr 
									großes Engagement. Unsere 
									Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte 
									Testverfahren sollen in dieser anstrengenden 
									Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur 
									Entlastung sein.“   
									
				   
									 
									
									
									 
									 Alle Informationen finden Sie in der 
									heute vom Ministerium für Schule und Bildung 
									versandten Schulmail auf dem Bildungsportal
									
									hier.
									 
									
				   
									 
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									Unwetterwarnung für den 17. Februar 
									2022: Ministerin Gebauer: Morgen findet 
									landesweit kein Unterricht in den Schulen in 
									Nordrhein-Westfalen statt 
									
				   
									 
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									Düsseldorf, 16. Februar 2022 - Das 
									Ministerium für Schule und Bildung teilt 
									mit: Laut Mitteilung des Deutschen 
									Wetterdienstes und des Landeslagezentrums 
									von heute werden für den morgigen 17. 
									Februar 2022 verbreitet Sturm und schwere 
									Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen 
									erwartet, teilweise in Hochlagen Orkanböen. 
									Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum 
									Unterrichtsausfall und anderen schulischen 
									Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen 
									Wetterereignissen“ wird daher vom 
									Ministerium für Schule und Bildung ein 
									landesweiter Unterrichtsausfall für den 
									morgigen 17. Februar 2022 angeordnet.    
									 Ministerin Gebauer erklärte dazu: „Das 
									nahende Unwetterereignis ist eine ernste 
									Gefahr insbesondere für den Schulweg für die 
									Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den 
									nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein 
									Unterricht stattfinden, die Schulen sind 
									grundsätzlich geschlossen. Nach dem Sturm 
									„Friederike“ 2018 hat die Landesregierung 
									ein Konzept für solche Gefahrenlagen 
									erarbeitet. Mit dem neuen Unwettererlass für 
									die Schulen ist es nun auch möglich, dass es 
									landesweite Entscheidungen aufgrund von 
									extremen Wetterereignissen gibt. Diese 
									wendet die Landesregierung an, indem für 
									morgen der Unterricht für alle Schülerinnen 
									und Schüler in Nordrhein-Westfalen 
									ausfällt.“   
  Die Schulen wurden 
									bereits mit einer Schulmail über die 
									Entscheidung für morgen informiert. Für 
									Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung 
									über den Unterrichtsausfall nicht mehr 
									rechtzeitig erreicht hat und die deshalb 
									morgen dennoch im Schulgebäude eintreffen, 
									ist eine angemessene Beaufsichtigung durch 
									die Schulen zu gewährleisten. Lehrkräfte 
									treten hierzu morgen unabhängig von der 
									Entscheidung über den Unterrichtsausfall 
									ihren Dienst an, soweit es die 
									Witterungsverhältnisse zulassen.    Den 
									Erlass zum Unterrichtsausfall und anderen 
									schulischen Maßnahmen bei Unwettern und 
									anderen extremen Wetter-Ereignissen finden 
									Sie
									
									hier  weitere Informationen unter
									
									www.schulministerium.nrw/extreme-witterung.
									 
									
				   
									 
									 | 
								 
			    
									| 
									Digitalisierung, Übungen und 
									Krisenreaktionszentrum: Kompetenzteam 
									Katastrophenschutz legt Abschlussbericht vor | 
								 
			    
									| 
									  Minister Reul: 
									15-Punkte-Plan für kommende Katastrophen 
									 
									Düsseldorf, 15. Februar 
									2022 -  Digitalisierungsoffensive 
									Katastrophenschutz: Landesweit einheitliche 
									Vernetzung und Digitalisierung aller 
									lagerelevanten Daten mit dem Ziel, ein 
									„Landeslagebild Brand- und 
									Katastrophenschutz“ inklusive Risikoprognose 
									einzuführen. 
  - Mehr Koordinierung 
									durch das Land: Gründung einer Crisis 
									Response Unit und eines nicht-polizeilichen, 
									operativ-taktischen Führungsstabs auf 
									Landesebene. Reul: „Gewissermaßen ein 
									landeseigenes Krisenreaktionszentrum.“ Diese 
									Struktur könnte stärkere Steuerungsaufgaben 
									übernehmen; auch könnte aus ihr im 
									Katastrophenfall der Krisenstab der 
									Landesregierung samt der zentralen 
									Einrichtung zum Lagemanagement aufwachsen.
									
  
									- Bessere 
									Risikoabschätzung durch verbindliche 
									Planung: Einführung einer 
									Katastrophenschutzbedarfsplanung mit 
									verbindlichen Risikoanalysen, Szenarien und 
									Warnkonzepten auf Ebene der Kreise und 
									kreisfreien Städte.  
									 - Informationen auf 
									Knopfdruck: Schaffung direkter und 
									unmissverständlicher Eingriffsmöglichkeiten 
									in den Hörfunk durch Änderung des 
									WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes.
									 - Verbesserung der administrativen 
									Führungsfähigkeit: Die Verwaltung soll auf 
									Katastrophen vorbereitet werden. Dazu zählen 
									die Einrichtung von Stäben für 
									außergewöhnliche Ereignisse, Rahmenalarm- 
									und Einsatzpläne sowie die regelmäßige 
									Durchführung von Krisenmanagementübungen.
									
  Innenminister Herbert Reul: „Nicht 
									alles ist sofort und eins zu eins umsetzbar, 
									aber wir werden jeden einzelnen Vorschlag 
									prüfen. Für einige Punkte braucht es 
									Gesetzesänderungen, andere können schnell in 
									die Realität umgesetzt werden und so manches 
									machen wir auch schon.“ Und weiter: „Vor 
									allem das geballte Wissen unterschiedlicher 
									Disziplinen überzeugt mich. Der Bericht des 
									Kompetenzteams ist ein breiter Konsens aller 
									Beteiligten und das ist für die Umsetzung 
									eine wichtige Voraussetzung.“  
									 Insgesamt 13 Experten 
									aus verschiedenen Organisationen und 
									Verbänden gehörten dem Kompetenzteam an. Vor 
									allem drei Probleme galt es zu lösen: 
									Katastrophen verlässlicher vorherzusagen, 
									Warnungen zu verbessern, ebenso wie die 
									Kräfteverteilung zu optimieren. Die Arbeit 
									des Kompetenzteams beschränkte sich dabei 
									nicht nur auf die Analyse der 
									Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 
									2021. Neben Hochwasserlagen und 
									Starkregenereignissen berücksichtigten die 
									Experten auch andere Extremereignisse wie 
									Waldbrände, Stürme, Dürren, Ausfälle 
									kritischer Infrastrukturen und auch „neue“ 
									Bedrohungen wie etwa Cyberangriffe. 
  
									Innenminister Reul: „Das Kompetenzteam hat 
									Verbesserungspunkte identifiziert, von denen 
									wir uns sicher einige ins Lastenheft 
									schreiben. Aber es geht nicht allein. Sich 
									vor Katastrophen zu schützen, ist Aufgabe 
									jedes Bürgers, jeder Bürgerin. Nur wer sich 
									selbst zu helfen weiß, kann auch anderen 
									helfen. Eine Vollkasko-Mentalität wird uns 
									nicht weiterbringen.“ 
  
									Vollständiger 
									Abschlussbericht auf der Internetseite des 
									Ministeriums unter:
									www.im.nrw.de.
									
  
									  
									 | 
								 
			    
									| 
									 
									Die Landesregierung hat die 
									Coronaschutzverordnung angepasst. 
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									| 
									 Düsseldorf, 8. Februar 2022 - Insbesondere 
									wurden für die anstehenden Karnevalstage 
									Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche 
									getroffen: In diesen „gesicherten 
									Brauchtumszonen“, in denen mit dem 
									Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen 
									zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden 
									durch strenge Auflagen und klare Regelungen 
									das Schutzniveau erhöhen. 
  
									Insbesondere wurden für die anstehenden 
									Karnevalstage Regelungen für räumlich 
									abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen 
									„gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit 
									dem Zusammentreffen einer Vielzahl von 
									Menschen zu rechnen ist, können Städte und 
									Gemeinden durch strenge Auflagen und klare 
									Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So 
									können etwa Karnevalsumzüge und 
									Veranstaltungen im Freien ohne 
									Zugangskontrolle und Personenbegrenzung 
									untersagt werden. 
  Auf zusätzliche 
									Schutzmaßnahmen hatte sich 
									Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 
									Montag, 7. Februar 2022, mit den 
									Oberbürgermeisterinnen und dem 
									Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen 
									Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen 
									verständigt. Angepasst wurde in der 
									Verordnung weiterhin die Kontrolle der 
									2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und 
									Märkten sowie zu Geschäftslokalen von 
									Dienstleistern und Handwerkern, die künftig 
									stichprobenartig erfolgen kann. Die 
									Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 
									2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. 
									Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. 
									Februar wird eine Überprüfung der Regelungen 
									mit dem Ziel der Reduzierung von 
									Schutzmaßnahmen erfolgen. 
									  
					 | 
								 
			    
									| 
									Bündelungsgymnasien sichern 
									individuelle Bildungswege | 
								 
			    
									| 
									 
									Ministerin Gebauer: Wir geben den Gymnasien 
									und damit auch den anderen weiterführenden 
									Schulformen frühzeitig Planungssicherheit 
									
  
									Düseldorf, 8. Februar 
									2022 - Das 
									Ministerium für Schule und Bildung hat 
									weitere Vorkehrungen für die reibungslose 
									Umsetzung der Rückkehr zu G9 getroffen. In 
									allen Kreisen und kreisfreien Städten in 
									Nordrhein-Westfalen wurde mindestens ein 
									Bündelungsgymnasium bestimmt, das im 
									Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler 
									in die Einführungsphase der gymnasialen 
									Oberstufe aufnehmen und in den Folgejahren 
									zum Abitur führen kann. 
 
  Schul- 
									und Bildungsministerin Yvonne Gebauer 
									erklärte: „Die Landesregierung hat mit ihrer 
									Leitentscheidung für G9 einen jahrelangen 
									Streit um die Schulzeitverkürzung befriedet. 
									Die Rückkehr zu G9 ist eine 
									Erfolgsgeschichte und damit das so bleibt, 
									werden wir die Gymnasien und ihre 
									Schülerinnen und Schüler weiter eng 
									begleiten. Die Bündelungsgymnasien werden 
									einen wichtigen Beitrag zur Sicherung 
									individueller Bildungswege leisten. Die 
									Landesregierung sorgt auch für Schülerinnen 
									und Schüler an der Schnittstelle zwischen G8 
									und G9 vor.“  
 
  Infolge der 
									Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird es 
									an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im 
									Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen 
									Oberstufe keine Einführungsphase (und somit 
									in den beiden darauffolgenden Schuljahren 
									keine Qualifikationsphase 1 bzw. 
									Qualifikationsphase 2) geben. Die 
									Schülerinnen und Schüler des ersten 
									G9-Jahrgangs werden in diesem Schuljahr 
									erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der 
									Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, 
									sodass einmalig kein Jahrgang in die 
									Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe 
									nachrückt. 
  Gleichwohl wird es aber 
									Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten 
									G8-Jahrgangs sowie Schülerinnen und Schüler 
									aus anderen Schulformen geben, die in die 
									Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe 
									eintreten. Zur Abdeckung dieses Bedarfs an 
									gymnasialen Schulplätzen werden in allen 
									Kreisen und kreisfreien Städten des Landes 
									sogenannte Bündelungsgymnasien 
									außerplanmäßig eine entsprechende 
									Jahrgangsstufe einrichten. Damit erhalten 
									diese Schülergruppen die Möglichkeit, ihre 
									Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen.  
									 Liste aller achtzig landesweit 
									ausgewählten Bündelungsgymnasien ist im 
									Bildungsportal 
									
									hier abrufbar.    
									  
									 Bei den hier 
									ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es 
									sich um Schulen, die von den für die 
									Schulentwicklungsplanung zuständigen 
									öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der 
									oberen Schulaufsicht benannt wurden. Je nach 
									Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen 
									kann das Angebot vor Ort angepasst werden.  
									
  Des Weiteren wird ermöglicht, dass 
									private Ersatzschulträger das Angebot des 
									öffentlichen Bereichs durch zusätzliche 
									Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen 
									können.   Domkapitular Dr. Antonius Hamers 
									und Oberkirchenrat Rüdiger Schuch erklären: 
									„Wir freuen uns, dass das Ministerium für 
									Schule und Bildung es den kirchlichen 
									Gymnasien in gewohnt guter Zusammenarbeit 
									ermöglicht hat, bei den Bündelungsgymnasien 
									ergänzend zu den öffentlichen Angeboten ein 
									kirchliches Angebot zu machen. Da, wo es 
									pädagogisch sinnvoll ist, nehmen wir diese 
									Aufgabe gerne an.“
 
  Auch der 
									Privatschulverband unterstützt das Vorgehen 
									der Landesregierung: „Wir schließen uns den 
									kirchlichen Trägern an. Auch die privaten 
									Schulträger werden diese zeitlich begrenzte 
									Aufgabe gerne mit übernehmen“, so Petra 
									Witt, Vorstandsvorsitzende des Verbands 
									Deutscher Privatschulen NRW e.V.   Neben dem 
									Besuch eines Bündelungsgymnasiums stehen den 
									Schülerinnen und Schülern durchgehend auch 
									weitere Wege zum Abitur offen, wie 
									beispielsweise der Wechsel in die gymnasiale 
									Oberstufe von Gesamtschulen oder der Wechsel 
									an Berufliche Gymnasien (an Berufskollegs). 
									  
  
									 Abschließend erklärte 
									Schul- und Bildungsministerin Yvonne 
									Gebauer: „Mein Dank richtet sich vor allem 
									an die Bündelungsgymnasien für ihr großes 
									Engagement. Wir geben den Gymnasien und 
									damit auch den anderen weiterführenden 
									Schulformen in Nordrhein-Westfalen 
									frühzeitig Planungssicherheit. Lehrerinnen 
									und Lehrer haben nun die Möglichkeit, ihre 
									Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu 
									beraten, damit sie eine fundierte 
									Schullaufbahnentscheidung treffen können.“
									
  
									  
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									Maßnahmen zur Absicherung von 
									Abschlussprüfungen und des Schulbetriebs
									
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									 Düsseldorf/Duisburg,
									02. Februar 2022 - 
									Das Ministerium für Schule und Bildung hat 
									die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die 
									Durchführung der zentralen 
									Abschlussprüfungen und weitere 
									Anpassungsmöglichkeiten zur Absicherung des 
									Schulbetriebs in den kommenden Wochen 
									informiert. Schul- und Bildungsministerin 
									Yvonne Gebauer hat bekräftigt, dass den 
									Schülerinnen und Schülern der 
									Abschlussklassen auch in diesem Jahr keine 
									pandemiebedingten Nachteile entstehen 
									dürfen:  „Wer am Ende dieses Schuljahres 
									eine zentrale Abschlussprüfung ablegt, wird 
									einen vollwertigen Abschluss erhalten. Wir 
									unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler 
									auch in diesem Jahr mit einer angemessenen 
									Anpassung der Prüfungsvorgaben. Dieses 
									Verfahren hat sich bereits im vergangenen 
									Jahr gut bewährt und wird auch in diesem 
									Jahr für faire Prüfungsbedingungen sorgen.“ 
									  
 
  Für das Zentralabitur wird es 
									so wie zum Abiturjahrgang 2021 erneut 
									Anpassungen geben. Dazu zählt eine besondere 
									Prüfungsvorbereitungszeit. Vom 1. bis zum 7. 
									April 2022 findet Unterricht nur noch zur 
									Vorbereitung auf die Prüfungen in den 
									Abiturfächern statt. Darüber hinaus wird es 
									auch in diesem Jahr das Angebot einer 
									erweiterten Aufgabenauswahl geben. Die 
									Aufgabenkommissionen haben zusätzliche 
									Aufgaben erarbeitet, sodass in ausgewählten 
									Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten 
									bestehen. Dadurch bietet sich vor allem den 
									Lehrkräften ein größerer Spielraum zwischen 
									fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene 
									auszuwählen, die zum erteilten Unterricht 
									bestmöglich passen.  
 
  Für die 
									Zentralen Prüfungen 10 gilt wie im Jahr 
									2021, dass die fachlichen Vorgaben 
									konkretisiert und bestimmte Inhalte und die 
									damit verbundenen Kompetenzerwartungen der 
									Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen 
									werden. Diese werden auf die Unterrichtszeit 
									nach der Prüfung verschoben. Dadurch wird 
									insgesamt eine Entlastung für die Prüflinge 
									erzielt, ohne dadurch die fachlichen 
									Anforderungen der Kernlehrpläne und 
									bundesweiten Bildungsstandards bezogen auf 
									die angestrebten Abschlüsse einzuschränken.
									 Ebenfalls werden zusätzliche 
									Auswahlmöglichkeiten bei den 
									Prüfungsaufgaben bereitgestellt, um eine 
									bessere Passung zwischen den 
									Prüfungsanforderungen und dem im Einzelfall 
									erfolgten Unterricht zu ermöglichen.    
									Darüber hinaus hat das Ministerium für 
									Schule und Bildung den Schulen 
									Handlungsspielräume zur 
									Unterrichtsorganisation bei 
									pandemiebedingten personellen Engpässen 
									aufgezeigt. 
  Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: 
									„Unser Ziel bleibt weiter so viel 
									Präsenzunterricht wie möglich. Wir geben den 
									Schulen Hinweise für eine rechtssichere 
									Unterrichtsgestaltung in den nächsten 
									Wochen. Sofern nicht bereits geschehen, 
									können sie damit flexibel vor Ort und mit 
									Rückendeckung der Schulaufsicht zielgenaue 
									Maßnahmen für einzelne Klassen und 
									Lerngruppen ergreifen, um den Unterricht 
									abzusichern.“   
  Den Schulleitungen 
									ist es weiterhin möglich, im Falle 
									personeller Engpässe aufgrund der 
									pandemischen Entwicklung nach eigenem 
									Ermessen und mit der Rückendeckung der 
									Schulaufsicht im Sinne der Schülerinnen und 
									Schüler Entscheidungen über die 
									Unterrichtsgestaltung zu treffen.   
  
									So viel Präsenzunterricht in der Schule wie 
									möglich ist nach wie vor das oberste Ziel. 
									In besonderen Ausnahmesituationen sind die 
									vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten – unter 
									Beachtung der jeweils gültigen Ausbildungs- 
									und Prüfungsordnungen sowie der 
									
									Distanzunterrichtverordnung –  zu 
									nutzen. Sämtliche Einschränkungen sind so 
									gering wie möglich zu halten und 
									schnellstmöglich wieder aufzuheben. 
									Insbesondere folgende schulspezifische 
									Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind 
									zulässig:    ·         Die Anzahl der 
									schriftlichen Leistungsüberprüfungen kann 
									vorübergehend reduziert werden, bspw. in den 
									Jahrgangsstufen 9 und 10 der Haupt-, Real-, 
									Gesamt- und Sekundarschulen sowie der 
									Gymnasien, an denen Klassenarbeiten in 
									Deutsch, Mathematik oder Englisch von fünf 
									auf vier reduziert werden können.   
  
									·         In einzelnen Fächern kann die 
									vorgeschriebene Wochenstundenzahl 
									vorübergehend unterschritten werden, jedoch 
									nicht in prüfungsrelevanten Fächern 
									zentraler Prüfungsverfahren. Bei einer 
									Unterschreitung von mehr als drei Wochen ist 
									die Schulaufsicht miteinzubeziehen.   
									 ·         Sollte in besonderen 
									Ausnahmenfällen und nach Ausschöpfen aller 
									weiteren Möglichkeiten, Präsenzunterricht 
									für einzelne Lerngruppen oder 
									Jahrgangsstufen vorübergehend nicht 
									angeboten werden können, kann eine zeitlich 
									eng befristete Einrichtung von 
									Distanzunterricht für diese Gruppen 
									unumgänglich sein.  Die Schulen können 
									Distanzunterricht für einzelne 
									Jahrgangsstufen und Lerngruppen einrichten. 
									Sicherzustellen ist der Präsenzunterricht 
									für Schülerinnen und Schüler der 
									Schuleingangsphase und der Abschlussklassen 
									mit bevorstehenden Prüfungen. Gleiches gilt 
									für Schülerinnen und Schüler, an die 
									Abschlüsse und Berechtigungen bzw. 
									Qualifikationen für Übergänge vergeben 
									werden.     ·         Bei 
									Anpassungen in den Förderschulen ist die 
									Einrichtung einer pädagogischen Betreuung 
									für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an 
									sonderpädagogischer Unterstützung 
									insbesondere in den Förderschwerpunkten 
									Geistige Entwicklung und Körperliche und 
									motorische Entwicklung erforderlich.   Die 
									Schulkonferenz ist vor Umsetzung der 
									Entscheidungen angemessen einzubinden, die 
									getroffenen Entscheidungen sind der 
									Schulaufsicht anzuzeigen.    
									 Das Ministerium für 
									Schule und Bildung hat den Schulen aller 
									Schulformen und -stufen bereits umfangreiche 
									pädagogische und didaktische Materialien zur 
									Verfügung gestellt. Schulkonzepte 
									veranschaulichen, wie Unterricht unter den 
									besonderen Bedingungen dieser 
									Infektionswelle organisatorisch sowie 
									pädagogisch-didaktisch umgesetzt werden 
									kann. Das Angebot im Bildungsportale finden 
									Sie
									
									hier.   Abschließend erklärte Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Ich bin 
									überzeugt, dass es uns damit gemeinsam 
									gelingen wird, den Präsenzunterricht so gut 
									wie möglich abzusichern und unsere 
									Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr 
									zu erfolgreichen Abschlüssen zu führen.“ Die 
									aktuelle Schulmail finden Sie
									
									hier. 
 
  
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									„Lolli“-PCR-Testverfahren an 
									Grundschulen wird verändert
					 
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									Dringliche 
									Anfrage zur 157. Sitzung des Landtags am 26. 
									Januar 2022
  
									Ministerin 
									Gebauer: Knappe Testkapazitäten und 
									Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz 
									erfordern Anpassung des „Lolli“-Verfahrens
									 Düsseldorf, 25. 
									Januar 2022 - Die „Omikron-Welle“ hat das 
									Land Nordrhein-Westfalen und in Teilen auch 
									die Schulen erreicht. Die landesweit hohen 
									Inzidenzzahlen sowie hohen Positivraten bei 
									den „Lolli“-PCR-Testungen von aktuell über 
									20 Prozent spiegeln dies wider.  Aufgrund 
									des deutschlandweit stetig ansteigenden 
									Infektionsgeschehens und angesichts 
									begrenzter PCR-Testkapazitäten haben am 
									gestrigen Montag die Regierungschefinnen und 
									-chefs der Länder zusammen mit dem 
									Bundeskanzler die Entscheidung der 
									Gesundheitsminister für eine Priorisierung 
									von PCR-Testungen, eine Konzentration von 
									PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen 
									und Beschäftigte, die diese betreuen und 
									behandeln, bestätigt. Im Hinblick auf diese 
									Priorisierungsentscheidung von Bund und 
									Ländern ist somit eine kurzfristige 
									Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes 
									erforderlich, da dies erhebliche 
									Testkapazitäten von mehr als 400.000 
									PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro 
									Woche bindet.   
  „Das bisherige 
									„Lolli“-PCR-Verfahren an unseren Grund- und 
									Förderschulen ist nahezu einzigartig in der 
									Bundesrepublik, kein anderes Land hat es 
									geschafft, ein solch komplexes und 
									hochsensitives System in seinen Schulen zu 
									etablieren. Es hat uns in den ersten Wellen 
									der Pandemie sehr gute Dienste erwiesen, ist 
									anerkannt und hat den für die Schülerinnen 
									und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht 
									seit dem 10. Mai 2021 flächendeckend 
									gesichert. Aufgrund der fehlenden 
									PCR-Kapazitäten muss die Landesregierung in 
									der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses 
									Verfahrens vornehmen, um entsprechend der 
									heutigen Problemanzeige der Labore die 
									PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen 
									freizugeben. Es bleibt weiterhin das oberste 
									Ziel, auch unter diesen schwierigen 
									Bedingungen gerade unsere jüngsten 
									Schülerinnen und Schüler im 
									Präsenzunterricht zu halten – und 
									gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz 
									zu gewährleisten“, so Schul- und 
									Bildungsministerin Yvonne Gebauer.   
									
  
									Kurzfristig werden folgende Anpassungen im 
									„Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:   
									·         Auch weiterhin werden in 
									den Grund- und Förderschulen 
									„Lolli“-PCR-Pooltests angewandt. 
									·         Die Auflösung positiver Pools 
									durch PCR-Einzeltests wird an den 
									Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe 
									von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore 
									mehr vorgesehen.  ·         Schülerinnen 
									und Schüler eines negativ getesteten Pools 
									nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht 
									teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller 
									Pools in den Grund- und Förderschulen 
									negativ.  ·         Schülerinnen und 
									Schüler eines positiv getesteten Pools 
									werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn 
									in den Schulen mit Antigenschnelltests 
									getestet. 
  Hierzu verfügen 
									die Schulen bereits jetzt in ausreichendem 
									Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. 
									Alternativ ist es auch möglich, eine 
									offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines 
									Bürgertests zu nutzen und diesen Test der 
									Schule vorzulegen. 
									Schülerinnen und 
									Schüler eines positiv getesteten Pools 
									dürfen nur dann am Präsenzunterricht 
									teilnehmen, wenn sie ein negatives 
									Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn 
									vorweisen können.  
									·         Bei einem 
									positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in 
									den weiterführenden Schulen eingeübte 
									Verfahren und das infizierte Kind begibt 
									sich in häusliche Isolation; eine 
									Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems 
									ist erforderlich. ·         Für alle 
									Förderschulen, unabhängig von ihrem 
									Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende 
									Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen 
									Form erhalten. Grund dafür ist die 
									strukturell höhere Vulnerabilität dieser 
									Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese 
									Testmethode für die dortigen Schülerinnen 
									und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit 
									ganz besonders geeignet.  Die notwendigen 
									rechtlichen Anpassungen der 
									Corona-Test/Quarantäneverordnung werden 
									kurzfristig durch die Landesregierung 
									vorgenommen.   
   
									Die Grundschulen 
									werden ab sofort vollumfänglich in das 
									Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests 
									eingebunden, so dass sich die Schulen mit 
									den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken 
									können.  
									Schon jetzt mit dem Stichtag 19. Januar 2022 
									haben die Grundschulen einen 
									durchschnittlichen Bestand von insgesamt 
									rund 2,5 Millionen Schnelltests (4,1 Tests 
									pro Schüler) im Rahmen der wöchentlichen 
									Cosmo-Abfrage gemeldet, eine Bevorratung für 
									über eine Kalenderwoche ist also bereits wie 
									vom Schulministerium in der Vergangenheit 
									bei den Schulen angefordert, gegeben.  
									 
									
									Dringliche Anfrage für 
									die 157. Sitzung des Landtags 
									Nordrhein-Westfalen am 26. Januar 2022 
									Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule 
									und Bildung 9 Abgeordnete Sigrid Beer 
									BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
									
  
									Chaos bei 
									Pooltests in der Grundschule – wer hat was 
									verfügt?  Durch sogenannte 
									Pooltests wird in den Grundund Förderschulen 
									geprüft, ob Infektionen in einer Gruppe 
									vorliegen. Dafür gibt es laut 
									Schulministerium ein optimiertes Verfahren, 
									über das sie in einer Schulmail informiert 
									hat: „Durch die Optimierung des 
									Lolli-Testverfahrens, das ab dem 10. Januar 
									2022 durch die sogenannten Rückstellproben 
									ergänzt wird (vgl. SchulMail vom 16. 
									November 2021), tragen wir dafür Sorge, dass 
									den Schülerinnen und Schülern im Falle eines 
									positiven Pools ein Tag in Quarantäne 
									erspart bleibt. 
  Mit der dann 
									direkten Befundübermittlung durch die Labore 
									an die Erziehungsberechtigten geht zudem 
									eine Erleichterung für Sie als Lehrkräfte 
									einher. Dank Ihres Einsatzes bei der 
									Schülerdatenregistrierung konnte die 
									Umstellung auf das optimierte Testverfahren 
									parallel zum aktuell laufenden Testregime 
									vollzogen werden, sodass der 
									Übergangsprozess ins neue Testregime ab dem 
									10. Januar 2022 stattfinden kann.“ 
  
									Dabei gilt, dass bis zum Vorliegen eines 
									negativen Testergebnisses Schülerinnen und 
									Schüler in häuslicher Quarantäne verbleiben 
									müssen. Seit heute gibt es die Meldung aus 
									Laboren, dass die PCR-Tests für die 
									Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres 
									nicht mehr ausgewertet werden. So schrieb 
									die Schulleitung an die Eltern einer 
									Grundschule mit Datum vom 25. Januar 2022: 
									„das Labor teilte mir soeben mit, dass 
									aufgrund der gestrigen politischen 
									Entscheidung keine Auswertung der gestrigen 
									Einzeltests aktuell erfolgt bis das 
									Schulministerium dazu eine Entscheidung 
									getroffen hat. Aus diesem Grund ist die 
									Anweisung, dass alle Klassen mit positivem 
									Pool in Isolation gehen.“ 
  Das stellt einen 
									faktischen Lockdown für tausende 
									Schülerinnen und Schüler dar. Die Ergebnisse 
									der Konferenz des Bundeskanzlers mit den 
									Ministerpräsidenten vom 24. Januar 2022 
									rechtfertigen das aktuelle Vorgehen nicht. 
									Es hat den Anschein, dass hier eine 
									Entscheidung der Landesregierung vorliegt 
									oder aber eine klarstellende Entscheidung 
									des Gesundheits- bzw. Schulministeriums 
									unterblieben ist. Deshalb frage ich die 
									Landesregierung: 1. Welche Entscheidungen 
									der Landesregierung wurden und werden an die 
									Labore und Schulen übermittelt, um die 
									Situation für Kinder, Familien und Schulen 
									zu klären?  
									  
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									Arbeitsplan "Hochwasserschutz in 
									Zeiten des Klimawandels" 
									 
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									Düsseldorf, 20. 
									Januar 2022 - NRW-Ministerin Heinen-Esser: 
									Wir müssen Hochwasserschutz teils in neuen 
									Dimensionen denken. Dabei gibt es nicht die 
									eine pauschale Masterlösung Sechs Monate 
									nach der verheerenden Hochwasser-Katastrophe 
									laufen parallel zum Wiederaufbau die Analyse 
									und Aufarbeitung der Ereignisse und die 
									Umsetzung notwendiger Schritte zu 
									verbesserter Vorsorge und Schutz.  
									
									Arbeitsplan "Hochwasserschutz in 
									Zeiten des Klimawandels" (PDF)
									
  In Düsseldorf hat Umweltministerin 
									Ursula Heinen-Esser heute einen Arbeitsplan 
									"Hochwasserschutz in Zeiten des 
									Klimawandels" vorgestellt. Er umfasst 
									insgesamt zehn Handlungsfelder für den 
									Hochwasserschutz und das Management von 
									Starkregenereignissen. Der Arbeitsplan 
									definiert die Aufgaben und 
									Herausforderungen, um die Menschen in 
									Nordrhein-Westfalen so gut wie möglich vor 
									Hochwasser- und Starkregenereignissen zu 
									schützen. Die Juli-Katastrophe hat vor Augen 
									geführt, wie zerstörerisch die Folgen des 
									Klimawandels auch in Nordrhein-Westfalen 
									sein können. 
 
  "Nach dieser 
									schrecklichen Erfahrung müssen wir die 
									Hochwasservorsorge und den Hochwasserschutz 
									auf ein neues Niveau heben. Wir müssen das 
									Wassermanagement in vielen Aspekten neu 
									denken und die teils drastischen 
									Auswirkungen des Klimawandels stärker 
									einbeziehen. Dabei gibt es nicht die eine 
									pauschale Masterlösung, dafür sind die 
									Bedingungen vor Ort zu unterschiedlich", 
									sagte Ministerin Heinen-Esser bei der 
									Vorstellung des 10-Punkte-Plans. Auf dessen 
									Erarbeitung hatte Ministerpräsident Hendrik 
									Wüst in seiner Regierungserklärung am 3. 
									November 2021 hingewiesen. Der Arbeitsplan 
									fokussiert auf zentrale Themenfelder für 
									eine Anpassung an den Klimawandel und fußt 
									auf den bis heute vorliegenden 
									Informationen, Gesprächen und Analysen.  
									 "Es liegt viel Arbeit vor uns, denn wir 
									müssen alles tun, um künftige Katastrophen 
									zu verhindern", sagte Heinen-Esser. Ein 
									zentraler Punkt sei die Einführung und 
									stetige Verbesserung von 
									Hochwasservorhersagesystemen. "Wir benötigen 
									verlässliche Prognosen und Tools, um so früh 
									und genau wie möglich vorhersagen zu können, 
									wann und wo Hochwasser droht. Was am Rhein 
									bereits funktioniert, muss auch an kleineren 
									Flüssen Standard werden. Jede gewonnene 
									Minute kann helfen, Leben zu retten."  
									 Konkret umfasst der 
									Arbeitsplan folgende Punkte:  - 
									Einführung von Hochwasservorhersagesystemen 
									für so viele Gewässer wie möglich   - 
									Vereinheitlichung des 
									Hochwasserinformationsdiensts durch eine 
									Landesverordnung - Fortschreibung der 
									Hochwasserrisikomanagementplanung unter 
									Einbeziehung auch der kleineren Gewässer  
									- Verbesserung des Hochwasserschutzes vor 
									Ort  - Überprüfung der festgesetzten 
									Überschwemmungsgebiete und Prüfung eines 
									"Klimazuschlags" - Überprüfung und 
									Weiterentwicklung des Talsperren-Managements 
									und der Sicherheit von Talsperren - 
									Stärkung der Resilienz von Kommunen bei 
									lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser 
									- Verbesserung der Zusammenarbeit von 
									Raumplanung, Stadtentwicklung und 
									Wasserwirtschaft beim Thema Hochwasserschutz
									 - Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und 
									des Risikobewusstseins Einrichtung eines  
									 Hochwasserschutzbeirats Experten-Beirat 
									soll Umsetzung begleiten. Zur Begleitung 
									der Umsetzung des Arbeitsplans wird das 
									Umweltministerium einen Experten-Beirat 
									einberufen, der den weiteren Prozess 
									fachlich betreuen und beraten soll. Er wird 
									unter anderem aus Vertreterinnen und 
									Vertretern des Deutschen Wetterdienstes, der 
									Wasserverbände aus Nordrhein-Westfalen, der 
									Kommunalen Spitzenverbände, der 
									Deichverbände, der wasserwirtschaftlichen 
									Verbände, der Naturschutzverbände: der 
									Landtagsfraktionen und sachkundigen 
									Einzelpersonen bestehen.Erforderlich zur 
									Umsetzung des Arbeitsplans ist eine 
									ausreichende finanzielle und personelle 
									Ausstattung. 
  Verlässliche 
									Prognosen auch für kleinere Flüsse  Um 
									Hochwasservorhersagesysteme auch an 
									kleineren Flüssen zu etablieren, arbeitet 
									der Deutsche Wetterdienst an einer 
									Präzisierung der Wettervorhersagemodelle. 
									Beim Landesumweltamt ist bereits ein Tool im 
									Testbetrieb, das verbesserte Prognosen an 
									Flüssen ermöglichen soll.  
									Auf dieser Grundlage 
									wird im April/Mai dieses Jahres eine 
									modellbasierte Hochwasservorhersage im 
									Testbetrieb für die Hochwassermeldepegel der 
									Gewässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems, 
									Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel 
									und Berkel eingeführt. 
  
									Hochwasserschutzkonzepte von der Quelle bis 
									zur Mündung  Das passende 
									Hochwasserschutzkonzept ist stark abhängig 
									von örtlichen Rahmenbedingungen und dem 
									jeweiligen Gewässersystem. Vom Land 
									geförderte Hochwasserschutzkonzepte 
									ermöglichen ein konzeptionelles, individuell 
									angepasstes Herangehen. Dabei ist es 
									wichtig, auch über Gemeindegrenzen hinaus zu 
									planen.  "Insbesondere an kleinen 
									Gewässern in Mittelgebirgslage sind 
									individuelle Lösungen erforderlich, zudem 
									eine überregionale Verantwortlichkeit, indem 
									etwa Aufforstungen oder Retentionsflächen im 
									Oberlauf dazu beitragen, Einwohner und 
									Dörfer am Unterlauf zu schützen", sagte 
									Heinen-Esser. 
 
  Vereinheitlichung 
									des Meldewesens  Grundlegend evaluiert 
									werden derzeit zudem die Organisation des 
									Hochwasserinformations- und -meldewesens, 
									die Meldeketten und ihre Inhalte. Bisher 
									existieren, historisch gewachsen teils für 
									einzelne Einzugsgebiete, unterschiedliche 
									Meldewesen. Das Ereignis unterstützt die 
									Absicht des Ministeriums, die Organisation 
									des Meldewesens in den Regierungsbezirken 
									einheitlich durch eine Landesverordnung zu 
									regeln. Eine solche Landesverordnung ist in 
									Vorbereitung.
  Erarbeitung und 
									Beachtung von Risikokarten  Darüber 
									hinaus müssen auch die Hochwasserrisiko- und 
									Hochwassergefahrenkarten vor dem Hintergrund 
									des Juli-Hochwassers angepasst und 
									konsequent zur Planungsgrundlage werden. Als 
									Überschwemmungsgebiete sind - bisher - 
									mindestens die Gebiete festzusetzen, in 
									denen ein Hochwasserereignis statistisch 
									einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, im 
									Juli waren es vielerorts 10.000-jährige 
									Ereignisse. Kommunen sind aufgerufen, 
									landesweit das Förderangebot des Landes für 
									Starkregengefahrenkarten und 
									-handlungskonzepte anzunehmen. Ein Anstieg 
									an Förderanträgen ist zu verzeichnen. 
									 Ministerin Heinen-Esser: "Bei der 
									Juli-Katastrophe wurden vielerorts alle 
									bisher gemessenen Pegelstände weit 
									überschritten. Im Zuge des fortschreitenden 
									Klimawandels müssen wir damit rechnen, dass 
									dies kein einmaliges Ereignis bleibt. Das 
									Ereignis hat gezeigt, dass einige der 
									Abläufe unter Berücksichtigung der 
									technischen Möglichkeiten zu überdenken 
									sind. Hierin einbezogen ist die Verbesserung 
									der Schnittstelle zwischen Meteorologie, 
									Hydrologie und Katastrophenschutz. Das 
									nächste Hochwasser kann schneller kommen, 
									als uns lieb ist. Deswegen müssen wir jetzt 
									Tempo machen, um bestmöglich vorbereitet zu 
									sein und Folgen abzumildern." 
									  
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									NRW-Schutzverordnungs-Änderung vom 16. 
									Januar 
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									Düsseldorf, 
									16. Januar 2022 - Die nun veröffentlichten 
									Änderungen beinhalten insbesondere folgende 
									Regelungen: 
  
									1. Wer selbst 
									infiziert ist (Nachweis durch 
									offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss 
									automatisch und auch ohne gesonderte 
									behördliche Anordnung für zehn volle Tage 
									(ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in 
									Isolierung. Eine gesonderte behördliche 
									Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für 
									die Geltendmachung von Entschädigungen für 
									ausfallende Löhne erforderlich. Die 
									infizierte Person kann die zehn Tage aber 
									eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn 
									sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei 
									ist. 
  Für 
									die Verkürzung ist ein negativer offizieller 
									Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für 
									die Beschäftigten in Krankenhäusern, 
									Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung 
									immer ein PCR-Test erforderlich, der dem 
									Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei 
									PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem 
									CT-Wert über 30 für die Beendigung der 
									Isolierung. Der Testnachweis muss für 
									mögliche Kontrollen der Behörden für 
									mindestens einen Monat aufbewahrt werden. 
									Zudem müssen die infizierten Personen ihre 
									Kontaktpersonen der letzten zwei Tage 
									schnellstmöglich eigenständig von der 
									Infektion informieren. Dies sind diejenigen 
									Personen, mit denen für einen Zeitraum von 
									mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand 
									von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne 
									das beiderseitige Tragen einer Maske 
									bestand, oder Personen, mit denen ein 
									schlecht oder nicht belüfteter Raum über 
									eine längere Zeit geteilt wurde. 
  
									2. Wer als Kontaktperson mit einer 
									infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, 
									muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. 
									Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls 
									grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab 
									Symptombeginn oder positiver Testung der 
									infizierten Person. Auch hier kann bei 
									Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben 
									Tage durch einen negativen offiziellen 
									Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei 
									der Testnachweis ebenfalls für mindestens 
									einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei 
									Kindern in Einrichtungen der 
									Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und 
									Schülern kann die Quarantänezeit mit einem 
									negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt 
									werden. Wenn während der Quarantäne Symptome 
									auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test 
									vorzunehmen.
  3. Bei anderen 
									Kontaktpersonen, bei denen sich der 
									Kontakt beispielsweise über einen 
									gemeinsamen Gaststättenbesuch, die 
									gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges 
									Treffen ergeben hat, gibt es keine 
									automatische Quarantäne. Hier greift eine 
									Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie 
									ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen 
									die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben 
									zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten 
									anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen 
									Haushalt.  Ohne eine offizielle 
									Quarantäneanordnung wird ein 
									verantwortungsvolles Verhalten von den 
									Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch 
									Kontaktreduzierung über das Tragen einer 
									Maske bis hin zur Selbstisolierung bei 
									fehlender ausreichender Immunisierung). Für 
									diese Vorgaben gelten 
									zugleich Ausnahmeregelungen, die das 
									Gesundheitsministerium ebenfalls an die 
									RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen 
									folgende Fallgruppen als 
									Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in
									 Quarantäne:  1. Personen mit 
									einer Auffrischungsimpfung: Hier 
									sind bei jeglicher Kombination der 
									zugelassenen COVID-19-Impfstoffe 
									insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. 
									Dies gilt nach einer ebenfalls gestern 
									erfolgten Änderung durch das 
									Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch 
									für eine Impfung mit dem Impfstoff von 
									Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei 
									einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson 
									insgesamt nur zwei Impfungen für eine 
									Boosterung nötig). 
  2. 
									Geimpfte Genesene: Dies gilt für 
									vollständig Geimpfte mit einer 
									Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine 
									Impfung im Anschluss an die Erkrankung 
									erhalten haben. Unabhängig von der 
									Reihenfolge reicht also eine Genesung und 
									mindestens eine Impfung. Als Nachweis der 
									Genesung dient ein positiver 
									PCR-Testnachweis. 
  
									3. Personen mit einer zweimaligen 
									Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag 
									nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag 
									nach der Impfung. 
  4. 
									Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag 
									bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des 
									positiven Tests. Zur Vereinheitlichung der 
									Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten 
									Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der 
									Coronaschutzverordnung als 
									Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der 
									Testpflicht bei 2G+.  
									  
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									10-Punkte-Programm zur 
									Beschleunigung von Planung, Genehmigung und 
									Bau von Verkehrsinfrastruktur 
									 
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									 Düsseldorf, 17. Januar 2022 - Der Erhalt und 
									der gute Zustand der Straßeninfrastruktur 
									ist in einem dicht besiedelten Industrie- 
									und Transitland wie Nordrhein-Westfalen von 
									besonderer Bedeutung. Er ist zugleich 
									Wirtschaftsfaktor und garantiert den 
									Menschen Wohlstand und soziale Sicherheit. 
									Umso wichtiger ist es, den Investitionsstau 
									dauerhaft aufzulösen. Deshalb hat das 
									Ministerium für Verkehr des Landes 
									Nordrhein-Westfalen seit 2017 einen 
									Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf 
									gestartet. Zwei Infrastrukturpakete zur 
									Beschleunigung von Planung, Genehmigung und 
									Bau wurden inzwischen verabschiedet.  
									 Kontinuierlich wurden die Mittel für die 
									Einstellung von Fachpersonal beim 
									Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 
									erhöht. Gleichzeitig sind die Leistungen für 
									externe Planungsbüros auf Rekordhöhen 
									angestiegen. Insgesamt wurden so knapp 600 
									Millionen Euro mehr Bundesmittel für 
									Infrastrukturmaßnahmen vom Bund abgerufen 
									als eigentlich für Nordrhein-Westfalen 
									vorgesehen waren. Verkehrsministerin Ina 
									Brandes: „Jetzt ist entscheidend, dass wir 
									auf dem von Nordrhein-Westfalen 
									eingeschlagenen Weg des Planungs-, 
									Genehmigungs- und Bauhochlaufs konsequent 
									weiter vorankommen – vor allem bei den 
									angegriffenen Brücken in der Zuständigkeit 
									der Autobahn GmbH des Bundes. Der 
									langjährige Investitionsstau zwingt uns, 
									dass wir Planung, Genehmigung und Bau großer 
									Infrastrukturprojekte vereinfachen und 
									beschleunigen. Mit dem vorgelegten 
									10-Punkte-Programm können die 
									Voraussetzungen geschaffen werden, viel 
									schneller zu sein, als es bislang möglich 
									war.“ In dem 10-Punkte-Programm sind 
									standardisierte und verbindliche Verfahren 
									vorgesehen, die die Sanierung und den 
									Ersatzneubau von Autobahnbrücken nachhaltig 
									und systematisch beschleunigen. 
  1. 
									Sonderfonds bei der Autobahn GmbH des Bundes
									 Das Land Nordrhein-Westfalen macht sich 
									dafür stark, dass das Bundesministerium für 
									Digitales und Verkehr (BMDV) einen 
									300-MillionenEuro Sonderfonds „Sanierung 
									Autobahnbrücken NRW“ für einen 
									Planungsvorrat einrichtet. Heißt: Ein 
									entsprechender Planungsvorrat gewährleistet, 
									dass Bauprojekte ohne Zeitverzug angegangen 
									werden können, weil ein Bestand fertiger und 
									genehmigter Planungen auf Vorrat angelegt 
									wird. Das schafft auch Planungssicherheit 
									für die Bauindustrie, so dass sich 
									Investitionen in die Qualifizierung von 
									Personal und technische Innovation 
									verlässlich auszahlen. 
  2. 
									Geschäftsbereich „NRW-Brücken“ bei der 
									Autobahn GmbH des Bundes  Als Transitland 
									ist Nordrhein-Westfalen von der Belastung 
									durch Schwerlastverkehr besonders betroffen. 
									Um der extremen Beanspruchung der 
									Infrastruktur Rechnung zu tragen, halten wir 
									es für sinnvoll, dass die Autobahn GmbH des 
									Bundes einen eigenen Geschäftsbereich 
									„NRW-Brücken“ einrichtet. Heißt: Nach 
									Vorbild des Geschäftsbereichs „Rheinbrücken“ 
									baut die Autobahngesellschaft des Bundes 
									eine eigene Organisationseinheit auf, die 
									sich ausschließlich auf Sanierung und 
									Ersatzneubau von Autobahnbrücken in 
									Nordrhein-Westfalen konzentriert. 
  
									Aufgrund der Bedeutung des Autobahnnetzes 
									bekommen die Sanierung und der Neubau von 
									Autobahnbrücken mit der Einrichtung eines 
									eigenen Geschäftsbereichs einen prominenten 
									Stellenwert bei der Autobahn GmbH des Bundes 
									mit klaren Verantwortlichkeiten. Das sorgt 
									für volle Konzentration und Transparenz.  
									 3. DEGES einbinden Die DEGES 
									(Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und 
									-bau GmbH) soll stärker in komplexe 
									Bauvorhaben eingebunden werden, um das 
									Expertenwissen in Deutschland bestmöglich zu 
									nutzen. Heißt: Die DEGES wurde vor 30 Jahren 
									zur beschleunigten Umsetzung von 
									Großprojekten gegründet. Inzwischen hat die 
									DEGES einzigartiges Wissen erworben. Diese 
									Kompetenz sollte konsequent genutzt werden. 
									Die DEGES verfügt über funktionierende 
									Strukturen und kann sofort in 
									Sanierungsprojekte mit komplexen 
									funktionalen Ausschreibungen einsteigen.  
									 4. Ersatzneubau ohne erneute 
									Planfeststellung  Gibt es für 
									einen Autobahn-Abschnitt bereits einen 
									gesetzlichen Planungsauftrag (Aufnahme in 
									den Bundesverkehrswegeplan), sollen einzelne 
									Bauwerke künftig ohne weitere Betrachtung 
									entsprechend angepasst bzw. ausgebaut 
									werden.  Heißt: Schon jetzt 
									können reine Ersatzneubauten ohne erneute 
									Planfeststellung errichtet werden. 
									Sehr häufig geht mit der Sanierung/dem 
									Neubau ein Ausbau der Infrastruktur einher. 
									So ist im Falle der A 45 eine Erweiterung 
									auf sechs Spuren gesetzlich beschlossen und 
									teilweise schon im Bau. Der Ersatzbau zum 
									Beispiel der Rahmede-Brücke darf dann ohne 
									Planfeststellung ebenfalls auf sechs Spuren 
									erweitert werden. So wird ohne formalen 
									Aufwand der Endzustand der Straße 
									berücksichtigt. Das erleichtert und 
									beschleunigt die Planung erheblich. Die 
									zusätzlichen Fahrtstreifen dürfen erst nach 
									einer endgültigen Genehmigung des Ausbaus 
									des gesamten Abschnitts, also nach 
									abgeschlossener Planfeststellung, genutzt 
									werden. 
  5. Digitalisierung von 
									Planung, Genehmigung und Bau  Das 
									Building Information Modeling (BIM) muss bei 
									allen Bauprojekten verbindlich als Standard 
									eingesetzt werden. Ein standardisiertes 
									Verfahren zur Planung im digitalen Modell 
									soll verbindlich Planungs-, Genehmigungs- 
									und Bauverfahren beschleunigen. Heißt: Alle 
									an einem Bauprojekt Beteiligten arbeiten 
									gleichzeitig in demselben digitalen Modell. 
									Konflikte zwischen unterschiedlichen 
									Gewerken werden so unverzüglich entdeckt und 
									können abgestellt werden. Die 
									Digitalisierung und Vernetzung aller 
									Planungen und der daran Beteiligten sorgt 
									für eine höhere Effizienz und geringere 
									Fehlerquote. Wichtig ist dabei zur 
									Beschleunigung, dass das BIM umfassend 
									angewendet wird und nicht mehr in parallelen 
									Prozessen mit 2D-Plänen gearbeitet wird.  
									 6. Ersatzneubauten ohne erneute 
									Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)  Bei 
									Ersatzneubauten soll ausnahmslos auf eine 
									erneute Umweltverträglichkeitsprüfung 
									verzichtet werden. Heißt: Da für das 
									ursprüngliche Bauwerk bereits eine 
									Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, gilt 
									diese weiter, und das Bauwerk kann ohne 
									weitere Untersuchung wiederhergestellt 
									werden. Die Planungs- und Genehmigungszeit 
									eines jeden Bauwerks verringert sich damit 
									mindestens um 15 bis 18 Monate. Der Verzicht 
									auf eine UVP wird auch auf temporäre 
									Bauwerke ausgedehnt, die zur Erstellung des 
									Ersatzbauwerks nötig sind (etwa Baustraßen). 
									Der pauschale Entfall der UVP-Pflicht für 
									Ersatzneubauten sorgt dafür, dass die 
									Straßenbauverwaltung weniger Zeit auf 
									Prüfungen verwenden muss und sich voll auf 
									die technische Planung des Ersatzneubaus 
									konzentrieren kann. 
  7. Funktionale 
									Ausschreibungen und Mischlose nutzen 
									Funktionale Ausschreibungen (gemeinsame 
									Vergabe von Planung und Bauleistung) sollen 
									systematisch zur Beschleunigung von 
									Bauprojekten eingesetzt werden. Planung und 
									Bau werden somit aus einer Hand geliefert 
									und effizient abgestimmt. Ist eine 
									funktionale Ausschreibung nicht sinnvoll, 
									werden bevorzugt Mischlosvergaben 
									eingesetzt. Die Planungsund Bauzeit ist ein 
									wesentliches Wertungskriterium für die 
									Auftragsvergabe.  Heißt: Bei einer 
									herkömmlichen Ausschreibung wird ein Bauwerk 
									von Planern zunächst in allen Details 
									geplant und beschrieben und das Bauwerk erst 
									nach abgeschlossener Planung ausgeschrieben. 
									Bei einer funktionalen Ausschreibung wird 
									nicht ein konkretes Bauwerk, sondern das 
									Bauwerk in seiner Funktion ausgeschrieben. 
									Ein Baukonsortium wird mit Planung und Bau 
									beauftragt und kann so intern den optimalen 
									Ablauf von Planungs- und Bauleistungen 
									abstimmen. Das spart Zeit. Wenn immer 
									möglich, werden die Planungs- und 
									Bauunternehmen früh über dialoggeprägte 
									Vergabeverfahren einbezogen.
  8. 
									Bonus-Malus-Regelungen  Flächendeckend 
									sollen Bonus-Malus-Regelungen in 
									Bauverträgen verbindlich eingeführt werden, 
									um die Einhaltung/Unterschreitung der 
									Bauzeit zu belohnen – und die Überschreitung 
									der vertraglich vereinbarten Bauzeit zu 
									sanktionieren. Nebenangebote und 
									Sondervorschläge mit beschleunigender 
									Wirkung werden vermehrt zugelassen. Heißt: 
									Bauunternehmen, die schnell bauen werden 
									belohnt. Wer bummelt, wird bestraft.
  
									9. Vergabe vereinfachen  Schon jetzt ist 
									im Falle „äußerster Dringlichkeit“ ein 
									vereinfachtes Vergabeverfahren – 
									gegebenenfalls überwacht von einem 
									Sonderbeauftragten – möglich. Für besonders 
									kritische Bauvorhaben wird künftig ein 
									solches Verfahren sorgfältig geprüft. Heißt: 
									Eine Direktvergabe ohne Beteiligung anderer 
									Marktteilnehmer ist nur dann erlaubt, wenn 
									eine akute Gefahrensituation für Leib und 
									Leben vorliegt und die Notwendigkeit eines 
									Ersatzneubaus nicht vorhersehbar war. Diese 
									Regelung wurde zum Beispiel beim Brückenbau 
									in Genua großzügig ausgelegt. Bei besonders 
									kritischen Projekten wird diese 
									Vorgehensweise geprüft – bei Einhaltung von 
									Transparenz und fairem Wettbewerb. 
  10. Qualifizierungsoffensive von 
									Bauingenieuren und Technikern Wir 
									unterstützen den Bund bei der Ausbildung und 
									Qualifizierung von Fachkräften. Dazu wird 
									das Ministerium für Verkehr des Landes 
									Nordrhein-Westfalen mit dem Ministerium für 
									Kultur und Wissenschaft, der Bauindustrie 
									und weiteren Akteuren eine 
									Qualifizierungsoffensive initiieren. Heißt: 
									Durch den jahrelangen Investitionsstau hat 
									die Attraktivität der Bauingenieurberufe 
									gelitten. Dieser Trend wird im Rahmen des 
									Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlaufs 
									umgekehrt. Alle Beteiligten Seite 6 von 6 
									entwickeln eine Strategie für mehr duale 
									(Master-)Studienplätze, 
									Digitalisierungskompetenz, Fort- und 
									Weiterbildung von Bauingenieuren und 
									Technikern. 
  Das 10-Punkte-Programm 
									des Ministeriums für Verkehr des Landes 
									Nordrhein-Westfalen sieht die verbindliche 
									Einführung standardisierter Regelungen zur 
									Vereinfachung von Planung, Genehmigung und 
									den Bau von Ersatzneubauten vor, um im 
									bestehenden System Bauvorhaben zu 
									beschleunigen und so den Investitionsstau 
									schnell und nachhaltig aufzulösen. 
									  
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									Schutzverordnungs-Änderung: Ausnahmen von 
									der Testpflicht für geboosterte Personen 
									2Gplus in der Gastronomie - Gültigkeit 
									einstweilen bis zum 9. Februar 2022 
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									Ausweitung 
									der 2Gplus-Regel auch in der Gastronomie ab 
									Donnerstag, 13. Januar 2022 Düsseldorf, 
									11. Januar 2022 - Die Landesregierung setzt 
									die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen 
									zur notwendigen Kontaktreduzierung und 
									Eindämmung der Pandemie in 
									Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die 
									Corona-Schutzverordnung entsprechend 
									angepasst, unter anderem wird die 
									2Gplus-Regelung auf die Gastronomie 
									ausgeweitet. Zur weiteren Gewährleistung 
									ausreichender medizinischer 
									Versorgungskapazitäten und der 
									Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur 
									treten ab Donnerstag, 13. Januar 2022, 
									weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, 
									die das Infektionsgeschehen bremsen und 
									insbesondere die weitere Ausbreitung der 
									Omikron-Variante eindämmen sollen. 
  
									 Mit der Änderung der Verordnung gilt 
									auch in der Gastronomie die sogenannte 
									2plus-Regel. Geboosterte Personen werden von 
									der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in 
									Bereichen, in denen 2Gplus gilt, keinen 
									tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für 
									Personen, die nach vollständiger 
									Immunisierung von einer Infektion genesen 
									sind. Darüber hinaus können Testungen 
									nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht 
									vorgenommen werden. „Die Omikron-Variante 
									lässt die Infektionszahlen wieder deutlich 
									ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden 
									Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch 
									einmal nachschärfen. 
 
  Die 
									vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft 
									deuten stark darauf hin, dass uns eine 
									fünfte Welle leider nicht erspart bleiben 
									wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten 
									sagen, scheint die Omikron-Variante zu 
									weniger starken Krankheitsverläufen zu 
									führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, 
									aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten 
									vorbereiten. Vor allem müssen wir die 
									Infektionszahlen so begrenzen, dass die 
									kritische Infrastruktur nicht durch zu viele 
									Personalausfälle gefährdet wird. Ich 
									appelliere daher: Beachten Sie die bekannten 
									Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig 
									und machen Sie – da wo möglich – von 
									Homeoffice gebrauch. Und um noch besser 
									geschützt zu sein, tragen Sie eine 
									FFP2-Maske“, erklärt Gesundheitsminister 
									Karl-Josef Laumann. 
  Die 
									wichtigsten Neuregelungen im Überblick -  
									Schutz der kritischen Infrastruktur 
									 Der Expertenrat der Bundesregierung hat 
									dringend vor einer Gefährdung der kritischen 
									Infrastruktur durch eine Vielzahl von 
									Personalausfällen (Infektionen und 
									Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als 
									Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben 
									der beschlossenen Anpassung der 
									Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die 
									Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen 
									erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz 
									neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder 
									ein wesentlicher Indikator für die 
									Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. 
									Der Automatismus von Anpassungen von 
									Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der 
									Hospitalisierungsinzidenz entfällt 
									folgerichtig. 
  2Gplus in der 
									Gastronomie  Die 
									Zugangsbeschränkung auf immunisierte 
									Personen, die zusätzlich über einen 
									aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang 
									bei der Sportausübung in Innenräumen, in 
									Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab 
									dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber 
									hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich 
									die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von 
									Speisen und Getränken beschränkt. Hier 
									müssen auch immunisierte Personen daher 
									zukünftig zusätzlich einen aktuellen, 
									negativen Schnelltestnachweis, der nicht 
									älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. 
									 Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte 
									oder genesene Personen  Die 
									zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in 
									denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte 
									Personen, die zusätzlich zur vollständigen 
									Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) 
									entweder über eine Auffrischungsimpfung 
									verfügen oder in den letzten drei Monaten 
									von einer Infektion genesen sind. Die 
									Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche 
									von 2Gplus, also auch etwa für den Sport in 
									Innenräumen.  Sie gilt unmittelbar ab 
									Erhalt der Auffrischungsimpfung. Testungen 
									vor Ort An Orten, an denen ein Test für den 
									Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 
									2Gplus), kann statt der Vorlage eines 
									Testnachweises einer offiziellen Teststelle 
									auch vor Ort beim Zutritt ein 
									beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt 
									werden - so etwa beim Zutritt eines 
									Fitnessstudios unter der Aufsicht des 
									Empfangspersonals oder bei der Sportausübung 
									unter der Aufsicht des 
									Trainers/Übungsleiters. 
  Dieser 
									beaufsichtigte Selbsttest berechtigt 
									ausschließlich zum Zutritt zum konkreten 
									Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson 
									kein Testnachweis ausgestellt werden, mit 
									dem auch andere Einrichtungen besucht werden 
									könnten. Das können weiterhin nur die 
									offiziellen Teststellen. Ob und in welcher 
									Form eine Testung vor Ort angeboten wird, 
									entscheidet der jeweilige Betreiber der 
									Einrichtung. Maskenpflicht Wegen der 
									deutlich höheren Infektiosität der 
									Omikron-Variante werden die Ausnahmen von 
									der Maskenpflicht reduziert und die 
									Verpflichtung zum Tragen von medizinischen 
									Masken ausgeweitet. Dies betrifft 
									insbesondere die Wiedereinführung der 
									Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien 
									und bei Veranstaltungen und Versammlungen, 
									sofern für sie keine 3G- oder 
									2G-Zugangsregelung gilt. 
  
									Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
									 Bisher galt schon die 
									Zuschauerobergrenze von 750 Personen für 
									Großveranstaltungen. Dies gilt künftig 
									einheitlich auch für überregionale 
									Veranstaltungen wie Fußballspiele etc. 
									Regelungen zum Umgang mit Quarantäne Bis 
									Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung 
									der RKI-Empfehlungen zum 
									Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. 
									Hierdurch werden unter anderem im Bereich 
									Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum 
									Umgang mit geimpften, genesenen und 
									geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung 
									der Test- und Quarantäneverordnung des 
									Landes erfolgt im Anschluss.   
  
									Weitere Informationen  
									Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in 
									Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 
									Prozent haben bereits eine 
									Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des 
									erhöhten Schutzes wird die 
									Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, 
									sofern der von der Ständigen Impfkommission 
									(Stiko) empfohlene zeitliche Mindestabstand 
									eingehalten wird. Mit der Änderung der 
									Verordnung werden nun Ergänzungen der 
									Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf 
									die Herausforderungen der Omikron-Variante 
									und der Aufrechterhaltung der kritischen 
									Infrastruktur vorgenommen. 
  Die 
									wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben 
									für alle Menschen, unabhängig von ihrem 
									Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben 
									einer eigenverantwortlichen Begrenzung der 
									Kontakte, der Einhaltung der 
									Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften 
									sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch 
									ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt 
									werden. Die Corona-Schutzverordnung gilt in 
									dieser Fassung einstweilen bis zum 9. 
									Februar 2022.  
									  
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									Testpflicht an Schulen wird zum 
									Schulstart nach den Ferien ausgeweitet 
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									 Düsseldorf, 
									6. Januar 2022 - Die Testpflicht an Schulen 
									wird zunächst beginnend mit dem Schulstart 
									am kommenden Montag, dem 10. Januar 2022, 
									ausgeweitet: Künftig nehmen auch Geimpfte 
									und Genesene verpflichtend an den 
									regelmäßigen Tests in den Schulen teil. Die 
									erweiterte Testpflicht gilt für Schülerinnen 
									und Schüler, Lehrkräfte sowie für das 
									gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige 
									Personal. Die hierfür erforderlichen 
									Änderungen der Coronabetreuungsverordnung 
									werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, 
									dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten.  
									
  Rechtzeitig wird überprüft, ob diese 
									Regelung fortgesetzt wird oder ob 
									Anpassungen des Testregimes erforderlich 
									sind. Schul- und Bildungsministerin Yvonne 
									Gebauer erklärte: „Mit den verpflichtenden 
									Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir 
									an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien 
									für zusätzliche Sicherheit. Um den für 
									unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen 
									Präsenzunterricht auch in diesem Jahr 
									bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor 
									und in den Ferien die erforderlichen 
									Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen 
									alle Schulen über eine ausreichende Anzahl 
									sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger 
									Testmaterialien, um die erweiterte 
									Testpflicht umzusetzen.“  
  Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen 
									und Schüler gilt sowohl bei den dreimal 
									wöchentlichen Testungen mit 
									Antigen-Selbsttests an weiterführenden 
									Schulen als auch bei den zweimal 
									wöchentlichen PCR-Pool-Tests („Lolli-Tests“) 
									an Grund- und Förderschulen sowie an den 
									weiteren Schulen mit Primarstufe. Das 
									schulische Personal erfüllt die erweiterte 
									Testpflicht unabhängig von der jeweiligen 
									Schulform entweder durch die Teilnahme an 
									wöchentlich drei Testungen mit 
									Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige 
									Vorlegen eines negativen Bürgertests an den 
									Test-Tagen. Beschäftigte, die keine 
									Immunisierung nachweisen, müssen darüber 
									hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des 
									Testrhythmus in der Schule einen 
									Antigen-Selbsttest vornehmen oder den 
									Nachweis über einen negativen Bürgertest 
									vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am 
									Arbeitsplatz“).   
  Um einen sicheren 
									Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten 
									Schultag nach den Ferien bei allen 
									Schülerinnen und Schülern an den 
									weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests 
									zur Anwendung. Auch an den Grund- und 
									Förderschulen sowie an den weiteren Schulen 
									mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022 
									alle Schülerinnen und Schüler mit den 
									„Lolli-Tests“ getestet. Dabei geben die 
									Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte 
									Rückstellprobe mit ab, um eine 
									gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu 
									beschleunigen. Neben den Schülerinnen und 
									Schülern wird auch das gesamte Personal am 
									ersten Schultag nach den Ferien vollständig 
									getestet.   
  „Die engmaschigen Testungen sind eine 
									wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere 
									Kinder und Jugendlichen auch während der 
									Pandemie ihr Recht auf Bildung in den 
									Schulen wahrnehmen können. Indem darüber 
									hinaus Infektionen landesweit erkannt und 
									Infektionsketten frühzeitig unterbrochen 
									werden, leisten die schulischen Testungen 
									auch einen wichtigen Beitrag dazu, das 
									Infektionsgeschehen in der Gesellschaft 
									insgesamt wirksam zu kontrollieren.“, so 
									Ministerin Gebauer abschließend.  
									  
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