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NRW: Weniger Verbraucher-, aber mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2022
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 10. Januar 2023 - Im November 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 960 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 15,9 Prozent weniger als im November 2021 (damals: 2 331 Verfahren) und 3,6 Prozent weniger als im Vormonat (Oktober 2022: 2 034 Verfahren).
300 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 18,6 Prozent mehr als im November 2021 (damals: 253 Verfahren) aber 9,6 Prozent weniger als im Oktober 2022 (damals: 332 Verfahren). Von den im November 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 810 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das waren
29,8 Prozent mehr als einen Monat zuvor (Oktober 2022: 1 394).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber November 2021 (damals: 1 617) um 17,1 Prozent auf 1 340 Verfahren; gegenüber dem Vormonat (Oktober 2022:
1 320 Verfahren) lag der Anstieg der Verbraucherinsolvenzen bei 1,5 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 320 sonstige Schuldner, die im November 2022 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben.


NRW: 16,3 Prozent weniger Verbraucher-, aber 22,7 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2022
Düsseldorf/Duisburg, 16. Dezember 2022 - Im Oktober 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 040 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 10,7 Prozent weniger als im Oktober 2021 (damals: 2 285 Verfahren) aber 6,7 Prozent mehr als im Vormonat (September 2022: 1 912 Verfahren).

340 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 22,7 Prozent mehr als im Oktober 2021 (damals: 277 Verfahren) und 1,8 Prozent mehr als im Vormonat (September 2022: 334 Verfahren). Von den im Oktober 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 390 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren
23,0 Prozent weniger als einen Monat zuvor (September 2022: 1 805).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Oktober 2021 (damals: 1 578) um 16,3 Prozent auf 1 320 Verfahren; gegenüber dem Vormonat (September 2022: 1 200 Verfahren) lag der Zuwachs der Verbraucherinsolvenzen dagegen bei 10,0 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 380 sonstige Schuldner, die im Oktober 2022 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben.


NRW: Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal 2022 um 6,6 %, Verbraucherinsolvenzen um 22,1 % gesunken
Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2022 - Von Juli bis September 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 5 985 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 18,8 Prozent weniger als ein
Jahr zuvor (damals: 7 371 Fälle). Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 fiel die Zahl der Insolvenzen um 6,1 Prozent niedriger aus (Juli bis September 2019: 6 373 Verfahren).
Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im dritten Quartal 2022 auf 1,07 Milliarden Euro (Juli bis September 2021: 1,39 Milliarden Euro) und war damit um 23,0 Prozent geringer als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

919 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 6,6 Prozent weniger als im dritten Quartal 2021 (damals: 984 Verfahren). Damit lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen auch im dritten Quartal 2022 weit unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Quartalsdurchschnitt 2019: 1 338 Verfahren). Zum Zeitpunkt der Antragstellung im dritten Quartal 2022 waren 3 267 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren 23,7 Prozent weniger als im Juli bis September 2021 (damals: 4 282 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im dritten Quartal 2022 auf 0,71 Milliarden Euro und waren damit um 14,8 Prozent geringer als ein Jahr zuvor (Juli bis September 2021: 0,83 Milliarden Euro).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem dritten Quartal 2021 (damals: 5 010 Verfahren) um 22,1 Prozent auf 3 901 Verfahren. Damit nähern sich die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Quartalsdurchschnitt: 3 949 Verfahren) an. Ferner gab es noch 1 165  übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, war die Zahl der Insolvenzen in den ersten neun Monaten des Jahres 2022 mit 19 090 um 16,8 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2021: 22 935 Verfahren). Dabei war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 2 724 um 12,0 Prozent (damals: 3 095 Verfahren) und die der Verbraucherinsolvenzen mit 12 661 um 19,0 Prozent (damals: 15 638 Verfahren) niedriger als von Januar bis September 2021.


NRW: 26,0 Prozent weniger Verbraucher-, aber 3,7 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im September 2022
Düsseldorf/Duisburg, 12. November 2022 - Im September 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 900 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 20,1 Prozent weniger als im September 2021 (damals: 2 379 Verfahren) und 4,2 Prozent weniger als im Vormonat (August 2022: 1 984 Verfahren).

340 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 3,7 Prozent mehr als im September 2021 (damals: 328 Verfahren) und 14,9 Prozent mehr als im Vormonat (August 2022: 296 Verfahren). Von den im September 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren
39,7 Prozent mehr als einen Monat zuvor (August 2022: 823).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber September 2021 (damals: 1 608) um 26,0 Prozent auf 1.190 Verfahren; gegenüber dem Vormonat (August 2022:
1 292 Verfahren) lag der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen bei 7,9 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 370 sonstige Schuldner, die im September 2022 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben.


17,0 Prozent weniger Verbraucher-, aber 3,0 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2022
Düsseldorf/Duisburg, 12. Oktober 2022 - Im August 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 990 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 13,0 Prozent weniger als im August 2021 (damals: 2 288 Verfahren) und 4,7 Prozent weniger als im Vormonat (Juli 2022: 2 089 Verfahren).
310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 3,0 Prozent mehr als im August 021 (damals: 301 Verfahren) und 7,3 Prozent mehr als im Juli 2022 (damals: 289 Verfahren). Von den im August 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 830 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 29,9 Prozent mehr als im Vormonat (Juli 2022: 639).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber August 2021 (damals: 1 555) um 17,0 Prozent auf 1 290 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Juli 2022: 1 409 Verfahren) lag der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen bei 8,4 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 390 sonstige Schuldner, die im August 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben.


NRW: 18,3 Prozent weniger Unternehmens- und 23,7 Prozent weniger Verbraucherinsolvenzen im Juli 2022
Düsseldorf/Duisburg, 14. September 2022 - Im Juli 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 090 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 22,7 Prozent weniger als im Juli 2021 (damals: 2 704 Verfahren) und 1,1 Prozent weniger als im Vormonat (Juni 2022: 2 114 Verfahren).
290 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 18,3 Prozent weniger als im Juli 2021 (damals: 355 Verfahren) und 1,7 Prozent weniger als im Vormonat (Juni 2022: 295 Verfahren). Von den im Juli 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 630 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 71,6 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (Juli 2021: 2 216).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Juli 2021 (damals: 1 847) um 23,7 Prozent auf 1 410 Anträge, gegenüber dem Vormonat (Juni 2022: 1 398 Verfahren) stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 0,9 Prozent.
Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 390 sonstige Schuldner, die im Juli 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben.


NRW: 14,5% weniger Unternehmens- und 17,6 Prozent weniger Verbraucherinsolvenzen im ersten Halbjahr 2022
Düsseldorf/Duisburg, 12. September 2022 - Im ersten Halbjahr 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 13 105 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 15 564 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im ersten Halbjahr 2022 auf 12,14 Milliarden Euro. Das war mehr als doppelt so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2021: 5,21 Milliarden Euro).

Sowohl die Zahl der Unternehmens- als auch die der Verbraucherinsolvenzen war in Nordrhein-Westfalen rückläufig: 1 805 Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen; das waren 14,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2021 (damals: 2 111 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 5 811 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren 27,0 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2021 (damals: 7 956 Beschäftigte).

Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2022 auf 1,62 Milliarden Euro und waren damit um 62,4 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (damals: 4,31 Milliarden Euro). Ursächlich für den Rückgang der Forderungen war der Umstand, dass im entsprechenden Vorjahreszeitraum eine höhere Anzahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen Insolvenz beantragt hatte.

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen vergleichbar: Die Zahl der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2022 lag im Vergleich zu den durchschnittlichen Insolvenzfällen der Halbjahre 2020 und 2021 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze), in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Reisebüros und Reiseveranstaltern spürbar unter dem Krisenniveau dieser Jahre. Im Gegensatz dazu stiegen die Insolvenzzahlen in anderen Wirtschaftszweigen, wie zum Beispiel im Bereich Verkehr und der Lagerei.

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 (damals: 10 628 Verfahren) um 17,6 Prozent auf 8 760. Ein möglicher Grund für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 könnte im Ende 2020 beschlossenen Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung liegen. Infolgedessen könnten Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese im ersten Halbjahr 2021 gestellt haben. Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Verbrauchern um 11,3 Prozent (damals: 9 878) zurück, damit scheinen sich die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam dem Vorkrisenniveau von 2019 (Halbjahresdurchschnitt: 7 899) wieder anzunähern.
Die voraussichtlichen Forderungen hingegen sind überdurchschnittlich angestiegen auf 10,07 Milliarden Euro (Januar bis Juni 2021: 0,52 Milliarden Euro). Das war fast 20-mal so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Hintergrund sind stark erhöhte Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der Verfahren.
Außerdem beantragten noch 2 540 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


9,4 Prozent weniger Unternehmens- und 23,7 Prozent weniger Verbraucherinsolvenzen im Juni 2022
Düsseldorf/Duisburg, 12. August 2022 - Im Juni 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 115 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 20,2 Prozent weniger als im Juni 2021 (damals: 2 694 Verfahren) und 2,9 Prozent weniger als im Vormonat (Mai 2022: 2 178 Verfahren).
310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 9,4 Prozent weniger als im Juni 2021 (damals: 342 Verfahren) aber 8,8 Prozent mehr als im Vormonat (Mai 2022: 285 Verfahren). Von den im Juni 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 670 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 28,8 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (Juni 2021: 941).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Juni 2021 (damals: 1 836) um 23,7 Prozent auf 1 400 Anträge, gegenüber dem Vormonat (Mai 2022: 1 462 Verfahren) sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,2 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 410 sonstige Schuldner, die im Juni
2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben.


7,1 % weniger Unternehmens- und 3,0 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2022
Düsseldorf/Duisburg, 10. Juli 2022 - Im Mai 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 180 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 4,6 Prozent weniger als im Mai 2021 (damals: 2 285 Verfahren) aber 6,6 Prozent mehr als
im Vormonat (April 2022: 2 045 Verfahren).

290 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 7,1 Prozent weniger als im Mai 2021 (damals: 312 Verfahren) und 7,3 Prozent weniger als im April 2022 (damals: 313 Verfahren).
Von den im Mai 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung
870 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 36,8 Prozent weniger als im Vormonat (April 2022: 1 376).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Mai 2021 (damals: 1 505) um 3,0 Prozent auf 1 460 Anträge; gegenüber dem Vormonat (April 2022: 1 345 Verfahren) stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 8,6 Prozent.
Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 430 übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


19,1% weniger Unternehmens- und 22,5% weniger Verbraucherinsolvenzen im April 2022
Düsseldorf/Duisburg, 15. Juni 2022 - Im April 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 050 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 23,1 Prozent weniger als im April 2021 (damals: 2 665 Verfahren) und 19,4 Prozent weniger als im Vormonat (März 2022: 2 545 Verfahren).

320 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 18,4 Prozent weniger als im April 2021 (damals: 392 Verfahren) und 8,3 Prozent weniger als im März 2022 (damals: 349 Verfahren).

Von den im April 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 380 Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 49,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat (damals: 925).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber April 2021 um 22,2 Prozent auf 1 350 Anträge; gegenüber dem Vormonat (März 2022: 1 726 Verfahren) verringerte sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 21,8 Prozent. Nach dem Anstieg im Vormonat scheinen sich die Zahlen diesen Monat wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 350) anzunähern.

Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 380 übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


14,4% weniger Unternehmens-,17,9% weniger Verbraucherinsolvenzen im1. Quartal 2022 in NRW
Düsseldorf/Duisburg, 11. Juni 2022 - Von Januar bis März 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6 768 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 7 965 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im ersten Quartal auf 11,15 Milliarden Euro (Januar bis März 2021: 3,91 Milliarden Euro). Das war fast dreimal so
viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die rückläufige Entwicklung zeigte sich sowohl bei den Unternehmens- als auch bei den Verbraucherinsolvenzen: 912 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 14,4 Prozent weniger als
im ersten Quartal 2021 (damals: 1 065 Unternehmensinsolvenzen).
Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 2 767 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren etwas weniger als die Hälfte (−46,1 Prozent) gegenüber Januar bis März 2021 (damals: 5 136
Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Quartal 2022 auf 1,01 Milliarden Euro und waren damit um 71,0 Prozent niedriger wie ein Jahr zuvor (damals: 3,49 Milliarden Euro).

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen identisch: So lagen die Insolvenzzahlen vom ersten Quartal 2022 im Vergleich zu den durchschnittlichen Quartalswerten der Jahre 2020 und 2021 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze), in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Reisebüros und Reiseveranstaltern unter dem Krisenniveau dieser Jahre.

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem ersten Quartal 2021 (damals 5 551 Verfahren) um 17,9 Prozent auf 4 555.
Ein möglicher Zusammenhang für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem ersten Quartal 2021 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese Anfang 2021 gestellt haben.
Gegenüber dem vierten Quartal 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Verbrauchern um 6,4 Prozent (damals 4 868 Verfahren) zurück. Damit scheinen sich die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam dem Vorkrisenniveau von 2019 (Quartalsdurchschnitt: 3 949) wieder anzunähern.
Die voraussichtlichen Forderungen hingegen sind überdurchschnittlich angestiegen auf 9,89 Milliarden Euro (Januar bis März
2021: 0,23 Milliarden Euro). Das war fast 43-mal so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Hintergrund sind stark erhöhte Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der Verfahren. Ferner beantragten
noch 1 301 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


8,9 Prozent weniger Unternehmens-, 31,3 Prozent weniger Verbraucherinsolvenzen im März in NRW
Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2022 - Im März 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 540 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 27,5 Prozent weniger als im März 2021 (damals: 3 504 Verfahren), aber 22,8 Prozent mehr als im Vormonat (Februar 2022: 2 068 Verfahren).

350 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 8,9 Prozent weniger als im März 2021 (damals: 384 Verfahren) und 31,6 Prozent mehr als im Februar 2022 (damals: 266 Verfahren). Von den im März 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 740 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 43,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat (damals: 1 311).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber März 2021 um 31,3 Prozent auf 1 730 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Februar 2022: 1 382 Verfahren) stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 25,2 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 460 sonstige Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


14,8 Prozent weniger Unternehmens- und 21,6 Prozent weniger Verbraucherinsolvenzen im Februar 2022
Düsseldorf/Duisburg, 11. April 2022 - Im Februar 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 070 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 16,2 Prozent weniger als im Februar 2021 (damals: 2 471 Verfahren) und 3,9 Prozent weniger als im Januar 2022 (2 155 Verfahren).

270 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 14,8 Prozent weniger als im Februar 2021 (damals: 317 Verfahren) und 9,1 Prozent weniger als im Januar 2022 (damals: 297 Verfahren). Von den im Februar 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 920 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 33,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Februar 2021 um 21,6 Prozent auf 1 380 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Januar 2022: 1 447 Verfahren) sank
die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,6 Prozent.

In den ersten zwei Monaten scheint sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) anzunähern.
Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 420 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


9,3% weniger Unternehmensinsolvenzen und 102,% mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021
Verbraucherinsolvenzen in NRW 1.2022 um 11,5% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen gesunken

Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2022 - Im Jahr 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 30 011 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 68,0 Prozent mehr als im Jahr 2020 (damals: 17 866 Verfahren).

Die Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen entwickelte sich allerdings gegenläufig:
3 950 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 9,3 Prozent weniger als im Jahr 2020 (4 353
Verfahren). Von den im Jahr 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 14 681 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Das waren 80,1 Prozent weniger als im Jahr 2020 (damals:
73 703). Die voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen waren im Jahr 2021 mit 5,82 Milliarden Euro um 26,8 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (damals: 7,94 Milliarden Euro).

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen mit 3 950 unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (2019: 5 351 Verfahren; 2020: 4 353
Verfahren).
Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zu Beginn des Jahres 2021 teilweise ausgesetzt war. Hinzu kommen die besonderen staatlichen Konjunkturhilfen für Unternehmen.

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen unterschiedlich: So lagen die Insolvenzzahlen des Jahres 2021 im Vergleich zu den Werten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über dem Vorkrisenniveau.
In der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Reisebüros und bei Reiseveranstaltern und im Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau der Jahre 2019 und 2020.

Der Zuwachs bei den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die gegenüber dem Vorjahr erhöhte Zahl von Verbraucher-insolvenzen und ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus
Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern) zurückzuführen.
Dabei handelte es sich in 20 506 Fällen um Insolvenzen von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); diese waren damit mehr als doppelt so hoch (+102,1 Prozent) wie im Jahr 2020 (damals: 10 147 Fälle). Die Zahl der Insolvenzverfahren von den genannten ehemals selbstständig Tätigen stieg gegenüber dem Vorjahr um 120,2 Prozent auf 2 303 (2020: 1 046).
Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der
Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese erst im Jahr 2021 gestellt haben.
Ferner beantragten noch 3 252 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


14,8 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen, 11,5 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2022
Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2022 - Im Januar 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 130 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 7,0 Prozent mehr als im Januar 2021 (damals: 1 990 Verfahren).

310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 14,8 Prozent weniger als im Januar 2021 (damals: 364 Verfahren). Von den im Januar 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 320 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 45,9 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren; 2021: 329 Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Januar 2021 um 11,5 Prozent auf 1 420 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Dezember 2021: 1 673 Verfahren)
sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 15,1 Prozent. Eine mögliche Ursache für den Rückgang im zweiten Halbjahr 2020 und den Anstieg im Jahr 2021 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der
Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Sechsmonatsdurchschnitt: 533 Verfahren) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem
Jahreswechsel gestellt haben.
Ein Indiz hierfür ist, dass der Monatsdurchschnitt des Jahres 2021 mit 1 709 Verfahren über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 400 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


Verbraucherinsolvenzen in NRW 12.2021 um 142%, Unternehmensinsolvenzen um 1,2% gestiegen
Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2022 - Im Dezember 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 460 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 100,7 Prozent mehr als im Dezember 2020 (damals: 1 226 Verfahren).

330 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 1,2 Prozent mehr als im Dezember 2020 (326 Verfahren) und 30,4 Prozent mehr als im November 2021 (253 Verfahren). Von den im Dezember 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 490 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Das entspricht einer Zunahme von 7,5 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020 sowie 190,4 Prozent im Vergleich zum November 2021 (513 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Trotz
der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446
Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Dezember 2020 um 142,7 Prozent auf 1 670 Anträge;
gegenüber dem Vormonat lag der Anstieg bei 3,3 Prozent (November 2021: 1 617 Verfahren).
Eine mögliche Ursache für den Anstieg gegenüber Dezember 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur
weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Sechsmonatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt.

Neben
Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 460 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Im gesamten Jahr 2021 wurden nach vorläufigen Ergebnissen 30 010 Insolvenzverfahren beantragt;
das waren 68,0 Prozent mehr als im Vorjahr (2020: 17 866). 3 955 Anträge wurden von Unternehmen gestellt (−9,1 Prozent) und 20 500 von Verbrauchern (+102,0 Prozent).



Verbraucherinsolvenzen in NRW 11.2021 um 245,5% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen gesunken
Düsseldorf/Duisburg, 11. Januar 2022 - Im November 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2.320 Anträge auf Eröffnung von Insolvenz-verfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 138,7 Prozent mehr als im November 2020 (damals: 972 Verfahren) und 1,5 Prozent mehr als im Oktober 2021 (2.285 Verfahren).

260 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 9,4 Prozent weniger als im November 2020 (287 Verfahren). Von den im November 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 510 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber November 2020 um 245,5 Prozent auf 1 610 Anträge; gegenüber dem Vormonat stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 2,0 Prozent (Oktober 2021: 1.578 Verfahren).
Eine mögliche Ursache für den Anstieg gegenüber November 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Sechsmonatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1.316) liegt.
Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 450 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


Verbraucherinsolvenzen in NRW im 3. Quartal um 199,6% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen gesunken
Düsseldorf/Duisburg, 7. Dezember 2021 - Von Juli bis September 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 7 371 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 116,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (damals: 3 409 Fälle).

Die Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen entwickelte sich allerdings gegenläufig: 984 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 4,0 Prozent weniger als im dritten Quartal 2020 (damals: 1 025 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 4 282 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer
Unternehmensinsolvenz betroffen; dass waren etwas mehr als ein Zehntel (−89,7 Prozent) gegenüber Juli bis September 2020 (damals: 41 749 Beschäftigte).
Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im dritten Quartal 2021 auf 0,8 Milliarden Euro und waren damit um 70,7 Prozent geringer als ein Jahr zuvor (damals: 2,8 Milliarden Euro). Der starke Rückgang lässt sich damit erklären, dass im dritten Quartal 2020 eine höhere Anzahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen ein Insolvenzverfahren beantragt hatte als im gleichen Zeitraum 2021.

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren mit 984 weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (durchschnittliches Quartal 2019: 1 338 Verfahren; 2020: 1 088 Verfahren). Ein Grund dafür könnten die staatlichen Konjunkturhilfen sein.

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen teilweise unterschiedlich: So lagen die Insolvenzzahlen vom dritten Quartal 2021 im Vergleich zu den durchschnittlichen Quartalswerten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über Vorkrisenniveau.

In der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern und im Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau des Jahres 2019 und 2020.

Der Zuwachs bei den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum erhöhte Zahl an Insolvenzen von Verbrauchern und ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern) zurückzuführen.
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber dem dritten Quartal 2020 um 199,6 Prozent auf 5 010; die von den genannten ehemals selbstständig Tätigen um 236,6 Prozent auf 579.
Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese erst im Jahr 2021 gestellt haben. Gegenüber dem zweiten Quartal 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens allerdings bei den Verbrauchern um 1,3 Prozent (5 077 Verfahren) und bei den ehemals selbstständig Tätigen um 2,5 Prozent (565 Verfahren) zurück.
Ferner beantragten noch 798 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


Verbraucherinsolvenzen in NRW in 9.2021 um 582,2% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen + 13%
Düsseldorf/Duisburg, 10. November 2021 - Im September 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 380 Anträge auf Eröffnung von Insolvenz-verfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 245,9 Prozent mehr als im September 2020 (688 Verfahren) und 17,7 Prozent mehr als im September 2019 (2 022 Verfahren).
340 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 13,0 Prozent mehr als im September 2020 (301 Verfahren). Von den im September 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 310 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber September 2020 um 582,2 Prozent auf 1 610 Anträge; gegenüber dem Vormonat lag der Anstieg bei 3,5 Prozent (August 2021: 1 555 Verfahren).
Eine mögliche Ursache für den Anstieg gegenüber September 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur
weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese
dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten auch noch 430 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.



Verbraucherinsolvenzen in NRW im August um 263,6% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen + 4,7%
Düsseldorf/Duisburg, 13. Oktober 2021 - Im August 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 290 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 143,1 Prozent mehr als im August 2020 (damals: 942 Verfahren) aber 15,3 Prozent weniger als im Juli 2021 (2 704 Verfahren).

310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 4,7 Prozent mehr als im August 2020 (296 Verfahren). Von den im August 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung
760 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau
des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber August 2020 um 263,6 Prozent auf 1 560 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende
2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der
Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt.

Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 420 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


2.700 Insolvenzanträge im Juli 2021 in NRW - 51,8% mehr als ein Jahr zuvor - Darunter 370 Unternehmen
Düsseldorf/Duisburg, 10. September 2021 - Im Juli 2021 wurden bei den Amtsgerichten in  Nordrhein-Westfalen 2 700 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 51,8 Prozent mehr als im Juli 2020 (damals: 1 779 Verfahren).

370 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 13,6 Prozent weniger als im Juli 2020 (428 Verfahren). Von den im Juli 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 2 220 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Juli 2020 um 83,7 Prozent auf 1 850 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 480 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.


Verbraucherinsolvenzen in NRW im 1. Halbjahr um 53% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen gesunken
Düsseldorf/Duisburg, 9. September 2021 - Von Januar bis Juni 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 15 564 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 36,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 11 397 Fälle).

Die Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen entwickelte sich allerdings gegenläufig:
2 111 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 12,0 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020 (damals: 2 399 Unternehmensinsolvenzen).

Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 7 956 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren weniger als ein Drittel (−70,2 Prozent) als von Januar bis Juni 2020 (damals: 26 660 Beschäftigte).

Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2021 auf 4,3 Milliarden Euro und waren damit um 29,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor (damals: 3,3 Milliarden Euro).

Ursächlich für den Anstieg bei den Forderungen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war, dass eine höhere Zahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren mit 2 111 weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (erstes Halbjahr 2019: 2 811
Verfahren; 2020: 2 399 Verfahren). Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise bis zum 30. April 2021 ausgesetzt war.

In den besonders von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen unterschiedlich:
So lagen die Insolvenzzahlen vom ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zu den Halbjahreswerten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über Vorkrisenniveau. In der Gastronomie, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, im Einzelhandel und im Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau des Jahres 2019 – in den beiden letztgenannten Wirtschaftszweigen lagen sie aber über dem Ergebnis des ersten Halbjahres 2020.

Der Zuwachs bei den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gestiegen Zahl von Verbraucherinsolvenzen und ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern) zurückzuführen.

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber dem ersten Halbjahr 2020 um 53,0 Prozent auf 10 628; die von den genannten ehemals selbstständig Tätigen um 68,5 Prozent auf 1 151. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten diese Schuldner vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre
Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ferner beantragten noch 1 674 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)



2.650 Insolvenzanträge im Juni 2021 in NRW - 37,5% mehr als im Juni - Darunter 350 Unternehmen
Düsseldorf/Duisburg, 11. August 2021 - Im Juni 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 650 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 37,5 Prozent mehr als im Juni 2020 (damals: 1 927 Verfahren).

350 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 3,6 Prozent mehr als im Juni 2020 (338 Verfahren). Von den im Juni 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung
2 140 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363  Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Juni 2020 um 49,5 Prozent auf 1 840 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen des ersten Halbjahres 2021, die mit im Schnitt 1 772 Verfahren pro Monat über dem Durchschnitt der ersten sechs Monate des Jahres 2020
(1 158 Verfahren) und des Jahres 2019 (1 413 Verfahren) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 465 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.



Verbraucherinsolvenzen um 34,2 Prozent höher als im Mai 2020
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Mai 2021 um 24,3 Prozent niedriger

Düsseldorf/Duisburg, 10. Juli 2021 - Im Mai 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 290 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 18,0 Prozent mehr als im Mai 2020 (damals: 1 941 Verfahren).
Die Entwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen war allerdings gegenläufig.
320 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 24,3 Prozent weniger als im Mai 2020 (423 Verfahren). Von den im Mai 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung
920 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.
Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren - 2020: 363 Verfahren).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Mai 2020 um 34,2 Prozent auf 1 510 Anträge.
Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt (Zwölfmonatsdurchschnitt 2020: 846) und diese nun nach dem Jahreswechsel
gestellt haben. Gegenüber März 2021 (damals: 2 517) ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen allerdings den zweiten Monat in Folge rückläufig und scheint sich langsam dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 319) wieder anzunähern. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 460 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.


3.510 Insolvenzanträge im März 2021 in NRW - 72,4% mehr als ein Jahr zuvor
Darunter 400 Unternehmen

Düsseldorf/Duisburg, 10. Mai 2021 - Im März 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 3 510 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 72,4 Prozent mehr als im März 2020 (damals: 2 036 Verfahren). Dieser Zuwachs ist auf die gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat fast doppelt so hohe Zahl von Verbraucherinsolvenzen zurückzuführen.

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber März 2020 um 97,3 Prozent auf 2 520.

Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben.

Die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen verringerte sich gegenüber März 2020 um 2,2 Prozent auf 400. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 370 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren damit weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren – 2020: 363 Verfahren).
Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass auch im März 2021 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise weiterhin ausgesetzt war. Hinzu kommt die staatliche Unterstützung von Unternehmen durch besondere finanzielle Hilfen. Neben den Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 590 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.



Erste Pleite-Blase geplatzt: 2.480 Insolvenzanträge im Februar 2021
Nur 320 betreffen Unternehmen

Düsseldorf/Duisburg, 13. April 2021 - Im Februar 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 480 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 29,6 Prozent mehr als im Februar 2020 (damals: 1 914 Verfahren).
320 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 22,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren damit weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren - 2020: 363 Verfahren).
Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass auch im Februar 2021 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für
Unternehmen teilweise weiterhin ausgesetzt war. Hinzu kommt die staatliche Unterstützung von Unternehmen durch besondere finanzielle Hilfen.

Den Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren insgesamt verursachten die Verfahren der Verbraucher, dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose. Diese 1 760 Insolvenzanträge stiegen im Vergleich zum Februar 2020 um 49,4 Prozent. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Die Statistiker vermuten, dass überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge
zurückgestellt haben und diese nun nach dem Jahreswechsel stellen. Außerdem beantragten 400 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.