Düsseldorf/Duisburg, 10. Januar 2023 - Im
November 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen
1 960 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
15,9 Prozent weniger als im November 2021 (damals: 2 331 Verfahren)
und 3,6 Prozent weniger als im Vormonat (Oktober 2022: 2 034
Verfahren). 300 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen
Unternehmen. Das waren 18,6 Prozent mehr als im November 2021
(damals: 253 Verfahren) aber 9,6 Prozent weniger als im Oktober 2022
(damals: 332 Verfahren). Von den im November 2022 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 810
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das waren
29,8 Prozent mehr als einen Monat zuvor (Oktober 2022: 1 394).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber November 2021
(damals: 1 617) um 17,1 Prozent auf 1 340 Verfahren; gegenüber dem
Vormonat (Oktober 2022: 1 320 Verfahren) lag der Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen bei 1,5 Prozent. Neben Verbrauchern und
Unternehmen gab es noch 320 sonstige Schuldner, die im November 2022
Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben.
NRW: 16,3 Prozent
weniger Verbraucher-, aber 22,7 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen
im Oktober 2022 Düsseldorf/Duisburg, 16. Dezember 2022 - Im
Oktober 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen
2 040 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
10,7 Prozent weniger als im Oktober 2021 (damals: 2 285 Verfahren)
aber 6,7 Prozent mehr als im Vormonat (September 2022: 1 912
Verfahren).
340 der beantragten Insolvenzverfahren
betrafen Unternehmen. Das waren 22,7 Prozent mehr als im
Oktober 2021 (damals: 277 Verfahren) und 1,8 Prozent mehr als im
Vormonat (September 2022: 334 Verfahren). Von den im Oktober 2022
beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 390 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen,
das waren 23,0 Prozent weniger als einen Monat zuvor (September
2022: 1 805). Die Zahl der Insolvenzverfahren von
Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) sank gegenüber Oktober 2021 (damals: 1 578) um
16,3 Prozent auf 1 320 Verfahren; gegenüber dem
Vormonat (September 2022: 1 200 Verfahren) lag der Zuwachs der
Verbraucherinsolvenzen dagegen bei 10,0 Prozent. Neben Verbrauchern
und Unternehmen gab es noch 380 sonstige Schuldner, die im Oktober
2022 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben.
NRW:
Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal 2022 um 6,6 %,
Verbraucherinsolvenzen um 22,1 % gesunken Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2022 - Von
Juli bis September 2022 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 5 985 Anträge auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
18,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 7 371 Fälle). Im
Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 fiel die Zahl der Insolvenzen um
6,1 Prozent niedriger aus (Juli bis September 2019: 6 373
Verfahren). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h.
alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der
Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten
angemeldet wurden) summierte sich im dritten Quartal 2022 auf
1,07 Milliarden Euro (Juli bis September 2021: 1,39 Milliarden Euro)
und war damit um 23,0 Prozent geringer als im entsprechenden
Vorjahreszeitraum.
919 Insolvenzverfahren in
Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren
6,6 Prozent weniger als im dritten Quartal 2021 (damals: 984
Verfahren). Damit lag die Zahl der beantragten
Unternehmensinsolvenzen auch im dritten Quartal 2022 weit unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Quartalsdurchschnitt 2019: 1 338
Verfahren). Zum Zeitpunkt der Antragstellung im dritten Quartal 2022
waren 3 267 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer
Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren 23,7 Prozent weniger als
im Juli bis September 2021 (damals: 4 282 Beschäftigte). Die
voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im dritten Quartal 2022
auf 0,71 Milliarden Euro und waren damit um 14,8 Prozent geringer
als ein Jahr zuvor (Juli bis September 2021: 0,83 Milliarden Euro).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern
(dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber
dem dritten Quartal 2021 (damals: 5 010 Verfahren) um 22,1 Prozent
auf 3 901 Verfahren. Damit nähern sich die Zahlen der
Verbraucherinsolvenzen langsam wieder dem Vorkrisenniveau von 2019
(Quartalsdurchschnitt: 3 949 Verfahren) an. Ferner gab es noch 1 165
übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, war die Zahl der Insolvenzen
in den ersten neun Monaten des Jahres 2022 mit 19 090 um
16,8 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum
(Januar bis September 2021: 22 935 Verfahren). Dabei war die Zahl
der Unternehmensinsolvenzen mit 2 724 um 12,0 Prozent (damals: 3 095
Verfahren) und die der Verbraucherinsolvenzen mit 12 661 um
19,0 Prozent (damals: 15 638 Verfahren) niedriger als von Januar bis
September 2021.
NRW: 26,0
Prozent weniger Verbraucher-, aber 3,7 Prozent mehr
Unternehmensinsolvenzen im September 2022 Düsseldorf/Duisburg, 12. November 2022 - Im
September 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen
1 900 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
20,1 Prozent weniger als im September 2021 (damals: 2 379 Verfahren)
und 4,2 Prozent weniger als im Vormonat (August 2022: 1 984
Verfahren).
340 der beantragten Insolvenzverfahren
betrafen Unternehmen. Das waren 3,7 Prozent mehr als im
September 2021 (damals: 328 Verfahren) und 14,9 Prozent mehr als im
Vormonat (August 2022: 296 Verfahren). Von den im September 2022
beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen,
das waren 39,7 Prozent mehr als einen Monat zuvor (August 2022:
823).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von
Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) sank gegenüber September 2021 (damals: 1 608) um
26,0 Prozent auf 1.190 Verfahren; gegenüber dem
Vormonat (August 2022: 1 292 Verfahren) lag der Rückgang der
Verbraucherinsolvenzen bei 7,9 Prozent. Neben Verbrauchern und
Unternehmen gab es noch 370 sonstige Schuldner, die im September
2022 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben.
17,0 Prozent weniger
Verbraucher-, aber 3,0 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im
August 2022 Düsseldorf/Duisburg, 12. Oktober 2022 - Im
August 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen
1 990 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
13,0 Prozent weniger als im August 2021 (damals: 2 288 Verfahren)
und 4,7 Prozent weniger als im Vormonat (Juli 2022: 2 089
Verfahren). 310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen
Unternehmen. Das waren 3,0 Prozent mehr als im August 021 (damals:
301 Verfahren) und 7,3 Prozent mehr als im Juli 2022 (damals:
289 Verfahren). Von den im August 2022 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung
830 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren
29,9 Prozent mehr als im Vormonat (Juli 2022: 639). Die Zahl der
Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer,
Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber August 2021 (damals: 1 555)
um 17,0 Prozent auf 1 290 Anträge; gegenüber dem Vormonat
(Juli 2022: 1 409 Verfahren) lag der Rückgang der
Verbraucherinsolvenzen bei 8,4 Prozent. Neben Verbrauchern und
Unternehmen gab es noch 390 sonstige Schuldner, die im August 2022
einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben.
NRW: 18,3 Prozent
weniger Unternehmens- und 23,7 Prozent weniger
Verbraucherinsolvenzen im Juli 2022 Düsseldorf/Duisburg, 14. September 2022 - Im
Juli 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 090
Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
22,7 Prozent weniger als im Juli 2021 (damals: 2 704 Verfahren) und
1,1 Prozent weniger als im Vormonat (Juni 2022: 2 114 Verfahren).
290 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 18,3 Prozent weniger als im Juli 2021 (damals: 355
Verfahren) und 1,7 Prozent weniger als im Vormonat (Juni 2022: 295
Verfahren). Von den im Juli 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen
waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 630 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer betroffen, das waren 71,6 Prozent weniger als im
entsprechenden Vorjahresmonat (Juli 2021: 2 216). Die Zahl der
Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Juli 2021
(damals: 1 847) um 23,7 Prozent auf 1 410 Anträge,
gegenüber dem Vormonat (Juni 2022: 1 398 Verfahren) stieg die Zahl
der Verbraucherinsolvenzen um 0,9 Prozent. Neben Verbrauchern
und Unternehmen gab es noch 390 sonstige Schuldner, die im Juli 2022
einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben.
NRW:
14,5% weniger Unternehmens- und 17,6 Prozent weniger
Verbraucherinsolvenzen im ersten Halbjahr 2022 Düsseldorf/Duisburg, 12. September 2022 - Im
ersten Halbjahr 2022 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 13 105 Anträge auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt.
Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
15,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 15 564 Fälle). Die
Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die
von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die
Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich
im ersten Halbjahr 2022 auf 12,14 Milliarden Euro. Das war mehr als
doppelt so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis
Juni 2021: 5,21 Milliarden Euro).
Sowohl die Zahl der
Unternehmens- als auch die der Verbraucherinsolvenzen war in
Nordrhein-Westfalen rückläufig: 1 805 Insolvenzverfahren betrafen
Unternehmen; das waren 14,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr
2021 (damals: 2 111 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der
Antragstellung waren 5 811 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren 27,0 Prozent
weniger als im ersten Halbjahr 2021 (damals: 7 956 Beschäftigte).
Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten
Halbjahr 2022 auf 1,62 Milliarden Euro und waren damit um
62,4 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (damals: 4,31 Milliarden
Euro). Ursächlich für den Rückgang der Forderungen war der Umstand,
dass im entsprechenden Vorjahreszeitraum eine höhere Anzahl
wirtschaftlich bedeutender Unternehmen Insolvenz beantragt hatte.
In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie
besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die
Entwicklungen vergleichbar: Die Zahl der Insolvenzen im ersten
Halbjahr 2022 lag im Vergleich zu den durchschnittlichen
Insolvenzfällen der Halbjahre 2020 und 2021 in der Beherbergung
(z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze), in der Gastronomie,
im Einzelhandel und bei Reisebüros und Reiseveranstaltern spürbar
unter dem Krisenniveau dieser Jahre. Im Gegensatz dazu stiegen die
Insolvenzzahlen in anderen Wirtschaftszweigen, wie zum Beispiel im
Bereich Verkehr und der Lagerei.
Die Zahl der
Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem ersten
Halbjahr 2021 (damals: 10 628 Verfahren) um 17,6 Prozent auf 8 760.
Ein möglicher Grund für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen
gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 könnte im Ende 2020 beschlossenen
Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung liegen.
Infolgedessen könnten Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt
und diese im ersten Halbjahr 2021 gestellt haben. Gegenüber dem
zweiten Halbjahr 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens bei den Verbrauchern um 11,3 Prozent
(damals: 9 878) zurück, damit scheinen sich die Zahlen der
Verbraucherinsolvenzen langsam dem Vorkrisenniveau von 2019
(Halbjahresdurchschnitt: 7 899) wieder anzunähern. Die
voraussichtlichen Forderungen hingegen sind überdurchschnittlich
angestiegen auf 10,07 Milliarden Euro (Januar bis Juni 2021:
0,52 Milliarden Euro). Das war fast 20-mal so viel wie im
entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hintergrund sind stark erhöhte
Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der Verfahren. Außerdem
beantragten noch 2 540 weitere Schuldner die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
9,4 Prozent
weniger Unternehmens- und 23,7 Prozent weniger
Verbraucherinsolvenzen im Juni 2022 Düsseldorf/Duisburg, 12. August 2022 -
Im Juni 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen
2 115 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
20,2 Prozent weniger als im Juni 2021 (damals: 2 694 Verfahren) und
2,9 Prozent weniger als im Vormonat (Mai 2022: 2 178 Verfahren).
310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 9,4 Prozent weniger als im Juni 2021 (damals: 342 Verfahren)
aber 8,8 Prozent mehr als im Vormonat (Mai 2022: 285 Verfahren). Von
den im Juni 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum
Zeitpunkt der Antragstellung 670 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen, das waren 28,8 Prozent weniger als im entsprechenden
Vorjahresmonat (Juni 2021: 941). Die Zahl der Insolvenzverfahren
von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) sank gegenüber Juni 2021 (damals: 1 836) um
23,7 Prozent auf 1 400 Anträge, gegenüber dem Vormonat (Mai 2022:
1 462 Verfahren) sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um
4,2 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 410
sonstige Schuldner, die im Juni 2022 einen Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt haben.
7,1 % weniger Unternehmens- und 3,0 % weniger
Verbraucherinsolvenzen im Mai 2022 Düsseldorf/Duisburg, 10. Juli 2022 - Im Mai 2022 wurden bei
den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 180 Anträge auf
Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse
mitteilt, waren das 4,6 Prozent weniger als im Mai 2021
(damals: 2 285 Verfahren) aber 6,6 Prozent mehr als im
Vormonat (April 2022: 2 045 Verfahren).
290 der
beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 7,1 Prozent weniger als im Mai 2021 (damals: 312
Verfahren) und 7,3 Prozent weniger als im April 2022
(damals: 313 Verfahren). Von den im Mai 2022 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 870 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen, das waren 36,8 Prozent weniger als im Vormonat
(April 2022: 1 376).
Die Zahl der Insolvenzverfahren
von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) sank gegenüber Mai 2021 (damals: 1 505) um
3,0 Prozent auf 1 460 Anträge; gegenüber dem Vormonat (April
2022: 1 345 Verfahren) stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 8,6 Prozent. Neben
Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 430 übrige
Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
19,1% weniger
Unternehmens- und 22,5% weniger Verbraucherinsolvenzen im
April 2022 Düsseldorf/Duisburg, 15. Juni 2022 - Im April 2022 wurden
bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 050 Anträge
auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse
mitteilt, waren das 23,1 Prozent weniger als im April 2021
(damals: 2 665 Verfahren) und 19,4 Prozent weniger als im
Vormonat (März 2022: 2 545 Verfahren).
320 der
beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 18,4 Prozent weniger als im April 2021 (damals: 392
Verfahren) und 8,3 Prozent weniger als im März 2022 (damals:
349 Verfahren).
Von den im April 2022 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 380 Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer
betroffen, das waren 49,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat
(damals: 925).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von
Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) sank gegenüber April 2021 um 22,2 Prozent auf
1 350 Anträge; gegenüber dem Vormonat (März 2022: 1 726
Verfahren) verringerte sich die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 21,8 Prozent. Nach dem Anstieg im
Vormonat scheinen sich die Zahlen diesen Monat wieder dem
Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 350)
anzunähern.
Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es
noch 380 übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens.
14,4% weniger
Unternehmens-,17,9% weniger Verbraucherinsolvenzen
im1. Quartal 2022 in NRW Düsseldorf/Duisburg, 11. Juni 2022 - Von Januar bis März
2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen
6 768 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 15,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals:
7 965 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen
(d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum
Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den
Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im ersten
Quartal auf 11,15 Milliarden Euro (Januar bis März 2021:
3,91 Milliarden Euro). Das war fast dreimal so viel wie
im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die rückläufige
Entwicklung zeigte sich sowohl bei den Unternehmens- als
auch bei den Verbraucherinsolvenzen: 912 Insolvenzverfahren
in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren
14,4 Prozent weniger als im ersten Quartal 2021 (damals:
1 065 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der
Antragstellung waren 2 767 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das
waren etwas weniger als die Hälfte (−46,1 Prozent) gegenüber
Januar bis März 2021 (damals: 5 136 Beschäftigte). Die
voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten
Quartal 2022 auf 1,01 Milliarden Euro und waren damit um
71,0 Prozent niedriger wie ein Jahr zuvor (damals:
3,49 Milliarden Euro).
In den von den Maßnahmen
aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen
Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen identisch: So
lagen die Insolvenzzahlen vom ersten Quartal 2022 im
Vergleich zu den durchschnittlichen Quartalswerten der Jahre
2020 und 2021 in der Beherbergung (z. B. Hotels,
Ferienwohnungen, Campingplätze), in der Gastronomie, im
Einzelhandel und bei Reisebüros und Reiseveranstaltern unter
dem Krisenniveau dieser Jahre.
Die Zahl der
Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem
ersten Quartal 2021 (damals 5 551 Verfahren) um 17,9 Prozent
auf 4 555. Ein möglicher Zusammenhang für den Rückgang
der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem ersten Quartal 2021
könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren
Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen
könnten die Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt
und diese Anfang 2021 gestellt haben. Gegenüber dem
vierten Quartal 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens bei den Verbrauchern um 6,4 Prozent
(damals 4 868 Verfahren) zurück. Damit scheinen sich die
Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam dem
Vorkrisenniveau von 2019 (Quartalsdurchschnitt: 3 949)
wieder anzunähern. Die voraussichtlichen Forderungen
hingegen sind überdurchschnittlich angestiegen auf
9,89 Milliarden Euro (Januar bis März 2021:
0,23 Milliarden Euro). Das war fast 43-mal so viel wie im
entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hintergrund sind stark
erhöhte Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der
Verfahren. Ferner beantragten noch 1 301 weitere
Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
8,9 Prozent weniger
Unternehmens-, 31,3 Prozent weniger Verbraucherinsolvenzen
im März in NRW Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2022 - Im März 2022 wurden bei
den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 540 Anträge auf
Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information
und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
27,5 Prozent weniger als im März 2021 (damals:
3 504 Verfahren), aber 22,8 Prozent mehr als im Vormonat
(Februar 2022: 2 068 Verfahren).
350 der beantragten
Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren
8,9 Prozent weniger als im März 2021 (damals: 384 Verfahren)
und 31,6 Prozent mehr als im Februar 2022
(damals: 266 Verfahren). Von den im März 2022 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 740 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen, das waren 43,6 Prozent weniger als im
Vorjahresmonat (damals: 1 311).
Die Zahl der
Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber
März 2021 um 31,3 Prozent auf 1 730 Anträge; gegenüber dem
Vormonat (Februar 2022: 1 382 Verfahren) stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 25,2 Prozent. Neben Verbrauchern
und Unternehmen beantragten noch 460 sonstige Schuldner die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
14,8 Prozent weniger
Unternehmens- und 21,6 Prozent weniger
Verbraucherinsolvenzen im Februar 2022 Düsseldorf/Duisburg, 11. April 2022 - Im Februar 2022 wurden
bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 070 Anträge
auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.
Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse
mitteilt, waren das 16,2 Prozent weniger als im Februar 2021
(damals: 2 471 Verfahren) und 3,9 Prozent weniger als im
Januar 2022 (2 155 Verfahren).
270 der beantragten
Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren
14,8 Prozent weniger als im Februar 2021 (damals: 317
Verfahren) und 9,1 Prozent weniger als im Januar 2022
(damals: 297 Verfahren). Von den im Februar 2022 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 920 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen, das waren 33,6 Prozent weniger als im
Vorjahresmonat.
Die Zahl der Insolvenzverfahren von
Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) sank gegenüber Februar 2021 um 21,6 Prozent auf
1 380 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Januar 2022: 1 447
Verfahren) sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um
4,6 Prozent.
In den ersten zwei Monaten scheint sich
die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wieder dem
Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316)
anzunähern. Neben Verbrauchern und Unternehmen
beantragten noch 420 sonstige Antragsteller die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens.
9,3% weniger
Unternehmensinsolvenzen und 102,% mehr
Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 Verbraucherinsolvenzen in
NRW 1.2022 um 11,5%
gestiegen, Unternehmensinsolvenzen gesunken Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2022 - Im Jahr
2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen
30 011 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren
gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 68,0 Prozent
mehr als im Jahr 2020 (damals: 17 866 Verfahren).
Die
Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen
entwickelte sich allerdings gegenläufig: 3 950 der
beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 9,3 Prozent weniger als im Jahr 2020 (4 353
Verfahren). Von den im Jahr 2021 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 14 681 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen. Das waren 80,1 Prozent weniger als im Jahr 2020
(damals: 73 703). Die voraussichtlichen Forderungen der
Unternehmensinsolvenzen waren im Jahr 2021 mit
5,82 Milliarden Euro um 26,8 Prozent niedriger als ein Jahr
zuvor (damals: 7,94 Milliarden Euro).
Trotz der
wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Unternehmensinsolvenzen mit 3 950 unter dem Vorkrisenniveau
des Jahres 2019 (2019: 5 351 Verfahren; 2020: 4 353
Verfahren). Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass die
Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zu Beginn des Jahres
2021 teilweise ausgesetzt war. Hinzu kommen die besonderen
staatlichen Konjunkturhilfen für Unternehmen.
In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie
besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die
Entwicklungen unterschiedlich: So lagen die Insolvenzzahlen
des Jahres 2021 im Vergleich zu den Werten der Jahre 2019
und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen,
Campingplätze) über dem Vorkrisenniveau. In der
Gastronomie, im Einzelhandel, bei Reisebüros und bei
Reiseveranstaltern und im Wirtschaftszweig „Kreative,
künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” lagen sie unter
dem Niveau der Jahre 2019 und 2020.
Der Zuwachs bei
den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die gegenüber dem
Vorjahr erhöhte Zahl von Verbraucher-insolvenzen und ehemals
selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner
ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger
als 20 Gläubigern) zurückzuführen. Dabei handelte es sich
in 20 506 Fällen um Insolvenzen von Verbrauchern (dazu
zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); diese waren
damit mehr als doppelt so hoch (+102,1 Prozent) wie im Jahr
2020 (damals: 10 147 Fälle). Die Zahl der Insolvenzverfahren
von den genannten ehemals selbstständig Tätigen stieg
gegenüber dem Vorjahr um 120,2 Prozent auf 2 303 (2020:
1 046). Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das
Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der
Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die
Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese
erst im Jahr 2021 gestellt haben. Ferner beantragten
noch 3 252 weitere Schuldner die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
14,8 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen,
11,5 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2022
Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2022 -
Im Januar 2022 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 130 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 7,0 Prozent mehr
als im Januar 2021 (damals: 1 990 Verfahren).
310 der
beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 14,8 Prozent weniger als im Januar 2021 (damals: 364
Verfahren). Von den im Januar 2022 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 320 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen, das waren 45,9 Prozent weniger als im
Vorjahresmonat. Trotz der wirtschaftlichen Krise im
Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der
beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit
weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019
(Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363
Verfahren; 2021: 329 Verfahren).
Die Zahl der Insolvenzverfahren
von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) stieg gegenüber Januar 2021 um 11,5 Prozent auf
1 420 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Dezember 2021: 1 673
Verfahren) sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um
15,1 Prozent. Eine mögliche Ursache für den Rückgang im
zweiten Halbjahr 2020 und den Anstieg im Jahr 2021 könnte
das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung
der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten
insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im
zweiten Halbjahr 2020 (Sechsmonatsdurchschnitt: 533
Verfahren) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese
dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz
hierfür ist, dass der Monatsdurchschnitt des Jahres 2021
mit 1 709 Verfahren über dem Niveau von 2019
(Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern
und Unternehmen beantragten noch 400 sonstige
Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Verbraucherinsolvenzen in
NRW 12.2021 um 142%, Unternehmensinsolvenzen um 1,2%
gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2022 -
Im
Dezember 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 460 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
100,7 Prozent mehr als im Dezember 2020 (damals: 1 226
Verfahren).
330 der beantragten
Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 1,2 Prozent mehr als im Dezember 2020 (326 Verfahren)
und 30,4 Prozent mehr als im November 2021 (253 Verfahren).
Von den im Dezember 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen
waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 490
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Das entspricht
einer Zunahme von 7,5 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020
sowie 190,4 Prozent im Vergleich zum November 2021 (513
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Trotz der
wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt
2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).
Die
Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern
(dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose)
stieg gegenüber Dezember 2020 um
142,7 Prozent auf 1 670 Anträge; gegenüber dem
Vormonat lag der Anstieg bei 3,3 Prozent (November 2021:
1 617 Verfahren). Eine mögliche Ursache für den Anstieg
gegenüber Dezember 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene
Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung
sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete
Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020
(Sechsmonatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge
zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel
gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche
Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem
Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt.
Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch
460 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
Im gesamten Jahr 2021
wurden nach vorläufigen Ergebnissen 30 010
Insolvenzverfahren beantragt; das waren
68,0 Prozent mehr als im Vorjahr (2020: 17 866). 3 955
Anträge wurden von Unternehmen gestellt (−9,1 Prozent) und
20 500 von Verbrauchern (+102,0 Prozent).
Verbraucherinsolvenzen in
NRW 11.2021 um 245,5% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen
gesunken Düsseldorf/Duisburg, 11. Januar 2022 - Im
November 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2.320 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenz-verfahren gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 138,7 Prozent
mehr als im November 2020 (damals: 972 Verfahren) und
1,5 Prozent mehr als im Oktober 2021 (2.285 Verfahren).
260 der beantragten
Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 9,4 Prozent weniger als im November 2020 (287
Verfahren). Von den im November 2021 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 510 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang
mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt
2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).
Die Zahl
der Insolvenzverfahren von Verbrauchern
(dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg
gegenüber November 2020 um 245,5 Prozent auf 1 610 Anträge;
gegenüber dem Vormonat stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 2,0 Prozent (Oktober 2021: 1.578
Verfahren). Eine mögliche Ursache für den Anstieg
gegenüber November 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene
Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete
Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020
(Sechsmonatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge
zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel
gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche
Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem
Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1.316) liegt.
Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 450
sonstige Antragsteller die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
Verbraucherinsolvenzen in
NRW im 3. Quartal um 199,6% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen
gesunken Düsseldorf/Duisburg, 7. Dezember 2021 -
Von Juli bis September 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 7 371 Anträge auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 116,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (damals:
3 409 Fälle).
Die Zahl der Unternehmens- und
Verbraucherinsolvenzen entwickelte sich allerdings
gegenläufig: 984 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen
betrafen Unternehmen; das waren 4,0 Prozent weniger als im
dritten Quartal 2020 (damals: 1 025
Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der Antragstellung
waren 4 282 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer
Unternehmensinsolvenz betroffen; dass waren etwas mehr als
ein Zehntel (−89,7 Prozent) gegenüber Juli bis September
2020 (damals: 41 749 Beschäftigte). Die
voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im dritten
Quartal 2021 auf 0,8 Milliarden Euro und waren damit um
70,7 Prozent geringer als ein Jahr zuvor (damals:
2,8 Milliarden Euro). Der starke Rückgang lässt sich damit
erklären, dass im dritten Quartal 2020 eine höhere Anzahl
wirtschaftlich bedeutender Unternehmen ein
Insolvenzverfahren beantragt hatte als im gleichen Zeitraum
2021.
Trotz der wirtschaftlichen Krise im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie lag die Zahl der
beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren mit 984 weiter
unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019
(durchschnittliches Quartal 2019: 1 338 Verfahren; 2020:
1 088 Verfahren). Ein Grund dafür könnten die staatlichen
Konjunkturhilfen sein.
In den von den Maßnahmen
aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen
Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen teilweise
unterschiedlich: So lagen die Insolvenzzahlen vom dritten
Quartal 2021 im Vergleich zu den durchschnittlichen
Quartalswerten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung
(z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über
Vorkrisenniveau.
In der Gastronomie, im
Einzelhandel, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern und im
Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende
Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau des Jahres 2019 und
2020.
Der Zuwachs bei den Insolvenzverfahren
insgesamt ist auf die gegenüber dem entsprechenden
Vorjahreszeitraum erhöhte Zahl an Insolvenzen von
Verbrauchern und ehemals selbstständig Tätigen mit
vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus
Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern)
zurückzuführen. Die Zahl der Insolvenzverfahren von
Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) stieg gegenüber dem dritten Quartal 2020 um
199,6 Prozent auf 5 010; die von den genannten ehemals
selbstständig Tätigen um 236,6 Prozent auf 579. Eine
mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020
beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der
Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die
Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese
erst im Jahr 2021 gestellt haben. Gegenüber dem zweiten
Quartal 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens allerdings bei den Verbrauchern um
1,3 Prozent (5 077 Verfahren) und bei den ehemals
selbstständig Tätigen um 2,5 Prozent (565 Verfahren) zurück.
Ferner beantragten noch 798 weitere Schuldner die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Verbraucherinsolvenzen in
NRW in 9.2021 um 582,2% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen +
13% Düsseldorf/Duisburg, 10. November 2021 -
Im September 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 380 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenz-verfahren gestellt. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
245,9 Prozent mehr als im September 2020 (688 Verfahren) und
17,7 Prozent mehr als im September 2019 (2 022 Verfahren).
340 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 13,0 Prozent mehr als im September 2020 (301
Verfahren). Von den im September 2021 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 310 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang
mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt
2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).
Die Zahl
der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber
September 2020 um 582,2 Prozent auf 1 610 Anträge; gegenüber
dem Vormonat lag der Anstieg bei 3,5 Prozent (August 2021:
1 555 Verfahren). Eine mögliche Ursache für den Anstieg
gegenüber September 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene
Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung
sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete
Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020
(Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge
zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel
gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche
Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem
Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt.
Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten auch noch 430
sonstige Antragsteller die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
Verbraucherinsolvenzen in NRW im
August um 263,6% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen + 4,7% Düsseldorf/Duisburg, 13. Oktober 2021 -
Im August 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 290 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 143,1 Prozent
mehr als im August 2020 (damals: 942 Verfahren) aber
15,3 Prozent weniger als im Juli 2021 (2 704 Verfahren).
310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen.
Das waren 4,7 Prozent mehr als im August 2020 (296
Verfahren). Von den im August 2021 beantragten
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 760 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang
mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt
2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).
Die Zahl
der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber
August 2020 um 263,6 Prozent auf 1 560 Anträge. Eine
mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020
beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der
Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten
insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im
zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre
Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem
Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass
die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit
Februar 2021 über dem Niveau von 2019
(Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt.
Neben
Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 420 sonstige
Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
2.700 Insolvenzanträge im Juli
2021 in NRW - 51,8% mehr als ein Jahr zuvor - Darunter 370
Unternehmen Düsseldorf/Duisburg, 10. September 2021 -
Im Juli 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 700 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 51,8 Prozent mehr
als im Juli 2020 (damals: 1 779 Verfahren).
370 der
beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 13,6 Prozent weniger als im Juli 2020 (428 Verfahren).
Von den im Juli 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen
waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 2 220
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der
wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt
2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).
Die Zahl
der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Juli
2020 um 83,7 Prozent auf 1 850 Anträge. Eine mögliche
Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene
Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete
Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020
(Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge
zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel
gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche
Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem
Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt.
Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 480
sonstige Antragsteller die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
Verbraucherinsolvenzen in NRW im
1. Halbjahr um 53% gestiegen, Unternehmensinsolvenzen
gesunken Düsseldorf/Duisburg, 9. September 2021 -
Von Januar bis Juni 2021 wurden bei
den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 15 564
Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 36,6 Prozent
mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 11 397
Fälle).
Die Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen
entwickelte sich allerdings gegenläufig: 2 111
Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen
Unternehmen; das waren 12,0 Prozent weniger als im ersten
Halbjahr 2020 (damals: 2 399 Unternehmensinsolvenzen).
Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 7 956
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer
Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren weniger als ein
Drittel (−70,2 Prozent) als von Januar bis Juni 2020
(damals: 26 660 Beschäftigte).
Die voraussichtlichen
Forderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2021 auf
4,3 Milliarden Euro und waren damit um 29,4 Prozent höher
als ein Jahr zuvor (damals: 3,3 Milliarden Euro).
Ursächlich für den Anstieg bei den Forderungen bei
gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war, dass eine
höhere Zahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen einen
Insolvenzantrag gestellt hat.
Trotz der
wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Unternehmensinsolvenzverfahren mit 2 111 weiter unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (erstes Halbjahr 2019: 2 811
Verfahren; 2020: 2 399 Verfahren). Ein Grund dafür könnte
u. a. sein, dass die Pflicht zur Stellung eines
Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise bis zum 30.
April 2021 ausgesetzt war.
In den besonders von den
Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie betroffenen
Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen unterschiedlich:
So lagen die Insolvenzzahlen vom ersten Halbjahr 2021 im
Vergleich zu den Halbjahreswerten der Jahre 2019 und 2020 in
der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen,
Campingplätze) über Vorkrisenniveau. In der Gastronomie, bei
Reisebüros und Reiseveranstaltern, im Einzelhandel und im
Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende
Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau des Jahres 2019 – in
den beiden letztgenannten Wirtschaftszweigen lagen sie aber
über dem Ergebnis des ersten Halbjahres 2020.
Der
Zuwachs bei den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die
gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gestiegen
Zahl von Verbraucherinsolvenzen und ehemals selbstständig
Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne
Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20
Gläubigern) zurückzuführen.
Die Zahl der
Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber dem
ersten Halbjahr 2020 um 53,0 Prozent auf 10 628; die von den
genannten ehemals selbstständig Tätigen um 68,5 Prozent auf
1 151. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende
2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der
Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten diese
Schuldner vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre
Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem
Jahreswechsel gestellt haben. Ferner beantragten noch 1 674
weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
(IT.NRW)
2.650 Insolvenzanträge im Juni
2021 in NRW - 37,5% mehr als im Juni - Darunter 350
Unternehmen Düsseldorf/Duisburg, 11. August 2021 - Im
Juni 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 650 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 37,5 Prozent mehr
als im Juni 2020 (damals: 1 927 Verfahren).
350 der
beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 3,6 Prozent mehr als im Juni 2020 (338 Verfahren). Von
den im Juni 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren
zum Zeitpunkt der Antragstellung 2 140 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise
im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der
beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit
weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019
(Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363
Verfahren).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von
Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) stieg gegenüber Juni 2020 um 49,5 Prozent auf
1 840 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte
das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung
der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten
insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im
zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre
Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem
Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist die Zahl
der Verbraucherinsolvenzen des ersten Halbjahres 2021, die
mit im Schnitt 1 772 Verfahren pro Monat über dem
Durchschnitt der ersten sechs Monate des Jahres 2020
(1 158 Verfahren) und des Jahres 2019 (1 413 Verfahren)
liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch
465 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
Verbraucherinsolvenzen um
34,2 Prozent höher als im Mai 2020 Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Mai 2021 um 24,3 Prozent
niedriger Düsseldorf/Duisburg, 10. Juli
2021 - Im Mai 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 290 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 18,0 Prozent mehr
als im Mai 2020 (damals: 1 941 Verfahren). Die
Entwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen war
allerdings gegenläufig. 320 der beantragten
Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren
24,3 Prozent weniger als im Mai 2020 (423 Verfahren). Von
den im Mai 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren
zum Zeitpunkt der Antragstellung 920 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen
Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl
der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit
weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019
(Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren - 2020: 363
Verfahren).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von
Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) stieg gegenüber Mai 2020 um 34,2 Prozent auf
1 510 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg
könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren
Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen
könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem
im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge
zurückgestellt (Zwölfmonatsdurchschnitt 2020: 846) und diese
nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Gegenüber März
2021 (damals: 2 517) ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen
allerdings den zweiten Monat in Folge rückläufig und scheint
sich langsam dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt:
1 319) wieder anzunähern. Neben Verbrauchern und Unternehmen
beantragten noch 460 sonstige Antragsteller die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens.
3.510 Insolvenzanträge im März
2021 in NRW - 72,4% mehr als ein Jahr zuvor Darunter 400
Unternehmen Düsseldorf/Duisburg, 10. Mai 2021 - Im
März 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 3 510 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt.
Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das
72,4 Prozent mehr als im März 2020 (damals: 2 036
Verfahren). Dieser Zuwachs ist auf die gegenüber dem
entsprechenden Vorjahresmonat fast doppelt so hohe Zahl von
Verbraucherinsolvenzen zurückzuführen.
Die Zahl der
Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen
Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber März
2020 um 97,3 Prozent auf 2 520.
Eine mögliche
Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene
Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete
Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre
Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem
Jahreswechsel gestellt haben.
Die Zahl der
beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen verringerte
sich gegenüber März 2020 um 2,2 Prozent auf 400. Von diesen
Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 370 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang
mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Unternehmensinsolvenzverfahren damit weiter unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt
2019: 446 Verfahren – 2020: 363 Verfahren). Ein Grund
dafür könnte u. a. sein, dass auch im März 2021 die Pflicht
zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen
teilweise weiterhin ausgesetzt war. Hinzu kommt die
staatliche Unterstützung von Unternehmen durch besondere
finanzielle Hilfen. Neben den Verbrauchern und Unternehmen
beantragten noch 590 sonstige Antragsteller die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens.
Erste Pleite-Blase
geplatzt: 2.480 Insolvenzanträge im Februar 2021 Nur 320
betreffen Unternehmen Düsseldorf/Duisburg, 13. April 2021 - Im
Februar 2021 wurden bei den Amtsgerichten in
Nordrhein-Westfalen 2 480 Anträge auf Eröffnung von
Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 29,6 Prozent mehr
als im Februar 2020 (damals: 1 914 Verfahren). 320 der
beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das
waren 22,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Von
diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der
Antragstellung 1 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang
mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten
Unternehmensinsolvenzverfahren damit weiter unter dem
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt
2019: 446 Verfahren - 2020: 363 Verfahren). Ein Grund
dafür könnte u. a. sein, dass auch im Februar 2021 die
Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für
Unternehmen teilweise weiterhin ausgesetzt war. Hinzu kommt
die staatliche Unterstützung von Unternehmen durch besondere
finanzielle Hilfen.
Den Anstieg der beantragten
Insolvenzverfahren insgesamt verursachten die Verfahren der
Verbraucher, dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose. Diese 1 760 Insolvenzanträge stiegen im
Vergleich zum Februar 2020 um 49,4 Prozent. Eine mögliche
Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene
Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Die Statistiker vermuten, dass überschuldete
Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre
Insolvenzanträge zurückgestellt haben und diese nun nach
dem Jahreswechsel stellen. Außerdem beantragten 400 sonstige
Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
|