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NRW: Knapp 3,5 Millionen Menschen lebten 2023 allein
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 6. April 2024 - In NRW gab es im Jahr 2023 insgesamt knapp 3,5 Millionen Einpersonenhaushalte.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis erster Ergebnisse des Mikrozensus 2023 weiter mitteilt, entsprach dies einem Anteil von 40,0 Prozent an den insgesamt 8,72 Millionen Haushalten in NRW.

Rund ein Drittel (33,9 Prozent) der nordrhein-westfälischen Haushalte waren Zweipersonenhaushalte, 11,9 Prozent Dreipersonenhaushalte und 9,9 Prozent Vierpersonenhaushalte. Haushalte mit fünf oder mehr Personen machten mit 4,4 Prozent nur einen geringen Anteil der Haushalte aus.  

Anteil der Einpersonenhaushalte in Großstädten höher als in kleineren Gemeinden  
Tendenziell gilt: Je größer die Gemeinde, desto größer ist der Anteil an Haushalten, in denen nur eine Person lebt. Während in kleineren Gemeinden mit einer Bevölkerung bis unter 20 000 weniger als ein Drittel der Haushalte aus nur einer Person bestand (32,3 Prozent), waren es in Städten ab 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern schon über 46 Prozent.  

Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte wiesen die Städte Aachen (54,7 Prozent), Münster (51,3 Prozent) und Köln (48,3 Prozent) im Jahr 2023 die höchsten Anteile an Einpersonenhaushalten auf.

Am niedrigsten waren die Anteile in den Kreisen Coesfeld (31,3 Prozent), Viersen (31,7 Prozent) und Gütersloh (31,8 Prozent).  

Jede zweite alleinlebende Frau in NRW ist 65 Jahre oder älter  
Nach Altersgruppen aufgegliedert stellten die 35-49-Jährigen mit 14,9 Prozent insgesamt gesehen die kleinste und ab 65-Jährigen mit 37,9 Prozent die größte Gruppe der Alleinlebenden in NRW dar. Die Altersstruktur der Alleinlebenden unterscheidet sich zwischen Männern und Frauen deutlich. Insbesondere bei den Frauen zeigen sich altersspezifische Unterschiede: Während 9,2 Prozent der alleinlebenden Frauen 35-49 Jahre alt waren, war jede zweite alleinlebende Frau (50,9 Prozent) 65 oder älter.  

Alleinlebende in Großstädten häufig jünger als Alleinlebende in kleineren Gemeinden  
Alleinlebende in größeren Städten haben eine jüngere Altersstruktur als Alleinlebende in kleineren Gemeinden. In 2023 waren lediglich 14,7 Prozent der Alleinlebenden in Gemeinden bis unter 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 35 Jahren alt, in Großstädten ab 500 000 Personen waren es 28,3 Prozent. Der Anteil Alleinlebender im Alter von 65 und mehr Jahren war dagegen in kleineren Gemeinden höher als in größeren: In Gemeinden unter 20 000 Personen waren insgesamt 44,8 Prozent mindestens 65 Jahre alt, in Großstädten mit einer Einwohnerzahl ab 500 000 betraf dies nur 32,2 Prozent.  

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.  

IT.NRW weist darauf hin, dass sich die hier dargestellten Ergebnisse auf Hauptwohnsitzhaushalte beziehen. Hierbei handelt es sich um Haushalte, in denen mindestens eine Person ab 16 Jahren am Hauptwohnsitz wohnt.   Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar.



NRW: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2022 um 6,1 Prozent  auf 14,1 Milliarden Euro gestiegen 
Düsseldorf/Duisburg, 21. November 2023 - Für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Hand im Jahr 2022 rund 14,1 Milliarden Euro (brutto) ausgegeben. Das entspricht rein rechnerisch etwa 780 Euro je Einwohner.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die Ausgaben um 6,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2021: 13,3 Milliarden Euro).

Der weitaus größte Teil der Ausgaben floss im Jahr 2022 mit 9,1 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung. Davon gingen 91,6 Prozent in Kindertageseinrichtungen (8,3 Milliarden Euro) und 8,4 Prozent in die Kindertagespflege (765 Millionen Euro). Von den Ausgaben für Kindertageseinrichtungen wurden 0,7 Prozent für die Finanzierung von Horten bzw. Einrichtungen für Schulkinder (55 Millionen Euro) aufgewendet. Umgerechnet auf die Bevölkerung gab die öffentliche Hand rund 504 Euro (brutto) pro Kopf für die Kindertagesbetreuung aus.

Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung sind im Jahr 2022 um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2021: 8,6 Milliarden Euro)
gestiegen. Die Ausgaben für Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder erhöhten sich mit +10,8 Prozent am stärksten.

Der zweithöchste Ausgabenbetrag hinter der Kindertagesbetreuung waren im Jahr 2022 mit etwa 3,8 Milliarden Euro (211 Euro je Einwohner) die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige
und die vorläufigen Schutzmaßnahmen. Im Vergleich zum Jahr 2021 sind diese Ausgaben um 6,3 Prozent (damals: 3,6 Milliarden Euro)
gestiegen. Weitere 1,2 Milliarden Euro flossen 2022 z. B. in die Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Den Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe standen im Jahr 2022 Einnahmen (z. B. aus Gebühren) von etwa 860 Millionen Euro
gegenüber. Daraus ergeben sich Nettoausgaben in Höhe von 13,2 Milliarden Euro; das entspricht rein rechnerisch einem Betrag
von 732 Euro pro Kopf.



NRW: Ende 2022 bezogen 6,2 Prozent mehr Menschen Mindestsicherungsleistungen als ein Jahr zuvor
Düsseldorf/Duisburg, 6. November 2023 - Ende 2022 haben rund 2,0 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren über 116 000 bzw. 6,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa jeder Neunte
(11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes) Mindestsicherungsleistungen bezogen. Ende 2021 lag dieser Anteil bei 10,5 Prozent. Nachdem die Zahl der Menschen mit Mindestsicherungsleistungen seit 2016 fünfmal in Folge gefallen war, ist diese nun wieder gestiegen.

Der Anstieg der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW ist mit Ausnahme der
„Grundsicherung bei Erwerbsminderung” auf alle Leistungsbereiche zurückzuführen: Ende 2022 bezogen rund 1,6 Millionen Menschen und
damit 5,4 Prozent bzw. 80 000 mehr Personen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende) als ein Jahr zuvor. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhielten rund 30 000 Personen. Das waren 5,6 Prozent bzw. 1 600 mehr als im Jahr 2021.

Die relativ höchste Zunahme gab es 2022 bei den Empfängerinnen und Empfängern von „Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz” (+24,4%) und von „Grundsicherung im Alter” (+9,5%). Mit 107 000 Personen gab es 21 000 mehr Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter lag mit über 177 000  Personen um 15 400 über dem Vorjahrswert und damit auf einem neuen Höchststand. Dagegen erhielten 129 000 Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung und damit weniger Menschen als Ende 2021 (−1,0%).

Die Veränderungen bei den Mindestsicherungsleistungen in NRW sind in den Leistungsarten unterschiedlich von der Zuwanderung aus der Ukraine betroffen, insgesamt aber davon beeinflusst. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem SGB II
wäre ohne Ukrainerinnen und Ukrainer sogar zurückgegangen (um 61 000 Personen; −4,2 Prozent). Gleiches gilt für die Hilfen zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (ohne Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit: −1 600 Personen; −5,7 Prozent).
Die Zahl der Menschen mit Grundsicherung im Alter steigt hingegen unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei den Empfängerinnen und Empfängern von Asylbewerberleistungen machen Menschen aus der Ukrainerinnen und Ukrainer gut die Hälfte (54,1 Prozent) des Anstiegs aus.

Die höchste Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs ermittelte das Statistische Landesamt mit 22,2 Prozent für
Gelsenkirchen. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2022 mit 3,5 Prozent die Gemeinde Südlohn im Kreis Borken. Weitere
Ergebnisse zum Thema stehen unter http://url.nrw/SBE für alle Städte und Gemeinden NRWs in der Landesdatenbank zur Verfügung.

Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW 2013 bis 2022 nach Art der Leistungen (Gemeindeergebnisse)



NRW: Zahl der Empfänger/- innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 24,4 % gestiegen
Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2023 - Ende 2022 haben 106 950 Menschen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen bezogen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 20 970 Personen bzw. 24,4 Prozent
mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg geht um mehr als die Hälfte auf die gestiegene Zahl der Schutzsuchenden mit ukrainischer
Staatangehörigkeit (+11 340 Personen) zurück. Zwar haben Ukrainer/-innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG
seit dem 1. Juni 2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe), jedoch erfolgt
die Umstellung sukzessive. Neu ankommende Ukrainer/-innen erhalten bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
waren 2022 Syrien, Irak, Ukraine, Afghanistan und die Türkei.
Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit verzeichneten nach den Ukrainerinnen und Ukrainern den zweitgrößten Zuwachs
(+4 830 Personen) gegenüber dem Vorjahr.

Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten nach Ankunft zunächst Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen werden zum Teil
als Sachleistungen oder in Form von Wertgutscheinen erbracht. Nach einem Aufenthalt von 18 Monaten besteht nach §2 AsylbLG in der
Regel Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem SGB XII; Leistungsberechtigte erhalten dann Regelleistungen in Form von Hilfe
zum Lebensunterhalt.

Ende 2022 erhielten 61 885 Asylbewerber/-innen Grundleistungen nach §3 AsylbLG, das waren fast doppelt so viel wie im Vorjahr
(+96,9 Prozent). Die Zahl der Empfänger/-innen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (§2  AsylbLG) ist dagegen um
17,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken und lag Ende 2022 bei 45 065 Personen.

Knapp zwei Drittel (64,5 Prozent) der Personen mit Regelleistungsbezug waren Ende 2022 im erwerbsfähigen Alter von
18 bis 64 Jahren. 2,0 Prozent waren 65 Jahre oder älter und rund ein Drittel (33,5 Prozent) waren Kinder und Jugendliche. Unbegleitet
eingereiste Minderjährige aus dem Ausland zählen nicht zu den Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. 60,1 Prozent der Personen, die Ende 2022 Regelleistungen bezogen, waren männlich.

Ergebnisse für kreisangehörige Städte und Kreise




NRW: Im Jahr 2022 erhielten rund 3% mehr Personen Eingliederungshilfe nach dem IX. Sozialgesetzbuch
Düsseldorf/Duisburg, 23. August 2023 - Im Jahr 2022 erhielten in NRW rund 258 000 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund drei Prozent über der des Vorjahres (2021: rund 249 000 Personen). Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach
dem SGBI X wurden im Jahr 2022 netto insgesamt 5,8 Milliarden aufgewendet (2021: 5,5 Milliarden).

Knapp ein Drittel der Personen mit Leistungsbezug waren im Alter von unter 18 Jahren (31,1 Prozent), 62,0 Prozent waren im mittleren
Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 6,8 Prozent hatten das 65. Lebensjahr überschritten.

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX umfasst ein großes Spektrum unterschiedlicher Leistungen: Am häufigsten werden Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt. Diese wurden 2022 von drei Viertel der Empfängerinnen und Empfänger (rund 194 000 Personen) in Anspruch genommen. Dazu zählen in erster Linie die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags sowie heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder.

An zweiter Stelle folgten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die im Jahr 2022 rund 76 000 Personen erhalten haben. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nahmen rund 23 000 Personen in Anspruch.
Rund 18 000 Personen erhielten Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

Insgesamt erhielten mehr männliche Personen (59,0 Prozent) Eingliederungshilfe als weibliche. Bei den Minderjährigen waren die
männlichen Leistungsempfänger am deutlichsten in der Überzahl (68,3 Prozent): Im mittleren Alter (18 bis unter 65 Jahren) lag der
Männeranteil bei 55,3 Prozent und bei den Älteren (65 Jahre und älter) war das Geschlechterverhältnis fast ausgeglichen
(Männeranteil von 50,5 Prozent).

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen dazu dienen, behinderten Menschen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind eine individuelle Lebensführung zu
ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen bei jeder Leistungsart gezählt werden.
Insgesamt sind Mehrfachzählungen nur insoweit ausgeschlossen, falls sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren. Aufgrund fehlender
Datenmeldungen ist von einer Untererfassung von Personen mit Leistungsbezug auszugehen: 2021: ca. 3 000 Personen; 2022: 1 000
Personen.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland
Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten
möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für
politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung.



Sozialhilfeausgaben in NRW im Jahr 2022 um 4,5 Prozent gesunken
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2023 - Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben im Jahr 2022 bei rund 3,7 Milliarden Euro gelegen und sind damit um 4,5 Prozent niedriger gewesen als ein Jahr zuvor.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die gesunkenen Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege ursächlich für den Rückgang – alle anderen Ausgaben sind gestiegen.

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel SGB XII waren der größte Posten der Sozialhilfeausgaben: Mit rund 2,2 Milliarden Euro wurden 7,3 Prozent mehr als im Jahr 2021 und damit mehr als die Hälfte (60,1 Prozent) der gesamten Nettoausgaben für diese Leistungsart ausgegeben. Diese Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Den zweitgrößten Ausgabeposten bildete die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB XII, für die im Jahr 2022 mit rund 782 Millionen Euro netto nahezu ein Drittel (−32,6 Prozent) weniger aufgewendet wurde als ein Jahr zuvor. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang war der Anfang 2022 eingeführte Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege (gemäß Paragraph 43c SGB XI).

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2022 mit rund 324 Millionen Euro um 8,3 Prozent über denen des Jahres 2021.

Ein weiterer Ausgabeposten waren die Hilfen zur Gesundheit (fünftes Kapitel SGB XII); hierfür wurden rund 209 Millionen Euro (+8,7 Prozent) aufgewendet. Darin enthalten sind die Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen.

Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem achten
und neunten Kapitel des SGB XII sind gegenüber dem Jahr 2021 gestiegen (+5,5 Prozent); sie lagen im Jahr 2022 bei rund 168 Millionen Euro.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel seit 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII erfasst.
Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach Paragraph 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder.
Außerdem ist zu beachten, dass bei den Nettoausgaben für das dritte und das fünfte bis neunte Kapitel im Berichtsjahr 2021 von einer Untererfassung auszugehen ist, da aus einer kreisfreien Stadt keine Angaben zu den Ausgaben in örtlicher Trägerschaft gemacht wurden. IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein- Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.

Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Nettoausgaben der Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII) in NRW 2021 und 2022
(Ergebnisse für kreisangehörige Städte und Kreise)



Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW nicht gestiegen
Düsseldorf/Duisburg, 30. Juli 2023 - Ende 2022 erhielten in Nordrhein-Westfalen 54.730 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Zahl damit in etwa auf dem gleichen Niveau wie Ende 2021. Während die Zahl der Personen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Ende 2022 um rund 1 200 Personen (+4,2 Prozent) höher war als ein Jahr zuvor, verringerte sich die Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen um rund 1 200 Personen (−4,5 Prozent).

Der Anstieg der Zahl der Personen, die außerhalb von Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen haben, ist darauf zurückzuführen, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge mit dem Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022 keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII in Anspruch nehmen können. Die Zahl der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ist dadurch zum Jahresende 2022 (im Vergleich zum 31.12.2021) um 3 170 Personen auf 3 245 gestiegen.

Die Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist dagegen um 1 830 Personen auf 21 345 gesunken (−7,9 Prozent). Außerhalb von Einrichtungen waren Leistungsempfänger/-innen Ende 2022 mit durchschnittlich 44,0 Jahren jünger als diejenigen in Einrichtungen (68,9 Jahre). Bei Personen mit Leistungsbezug, die nicht in Einrichtungen lebten, waren Männer mit einem Anteil von 51,5 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen waren dagegen Frauen mit 52,0 Prozent überrepräsentiert.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebeunterhalt aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität.
IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.  



NRW: 3,3 Millionen Menschen waren 2022 armutsgefährdet
Düsseldorf/Duisburg, 23. Mai 2023 - Von relativer Einkommensarmut sind im Jahr 2022 rund 3,3 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen betroffen gewesen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von 18,7 Prozent. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 18,6 Prozent.
Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben.
Im Jahr 2022 lag die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen laut Mikrozensus bei 1 166 Euro pro Monat.

Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde mit 22,0 Prozent für die Raumordnungsregion Emscher-Lippe berechnet. Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit 14,1 Prozent in der Raumordnungsregion Arnsberg.

Etwas mehr als die Hälfte der armutsgefährdeten Personen insgesamt lebten in Haushalten ohne minderjährige Kinder (1,7 Millionen). Alleinlebende waren mit einem Anteil von 28,3 Prozent am häufigsten von Armut bedroht. Personen, die mit einer weiteren Person im Haushalt leben, waren hingegen nur in 9,3 Prozent der Fälle armutsgefährdet.

Unter den Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen Alleinerziehende die höchste Armutsgefährdungsquote im Land auf: Nahezu die Hälfte (45,9 Prozent) der Alleinerziehenden war von relativer Einkommensarmut betroffen.
Bei Haushalten mit zwei erwachsenen Personen hing das Armutsrisiko von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt lebten, desto eher war der Haushalt von Armut bedroht. So lag die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit einem Kind bei 9,7 Prozent, während sie bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern mit 38,5 Prozent etwa vier Mal so hoch war. In Haushalten mit Kind(ern) lebten 1,6 Millionen von relativer Einkommensarmut betroffene Personen.
Weitere Faktoren für die Häufigkeit von relativer Einkommensarmut sind die Erwerbsbeteiligung und die Qualifikation: Nahezu jede zweite erwerbslose Person war armutsgefährdet (49,1 Prozent), jedoch nur knapp jede zehnte erwerbstätige Person (9,4 Prozent).

Hat die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das Armutsrisiko bei 41,4 Prozent, gegenüber 7,0 Prozent bei einem hohen Bildungsabschluss (z. B. Studium).

Diese und weitere Ergebnisse zum Thema Armut finden Sie auf im Internet auf unserer Themenseite Armut: https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-armut