Düsseldorf/Duisburg, 15. November 2024 -
Rund 43 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben bis zum
30. Juni 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B erhöht. Hierbei wird
der Grundbesitz von unbebauten und bebauten Grundstücken besteuert,
der nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen ist.
Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, lag am Stichtag 30. Juni 2024 der Hebesatz in
173 Kommunen über dem Wert des Vorjahres. In 222 Kommunen blieb er
unverändert. Büren im Kreis Paderborn war die einzige
Gemeinde, in welcher der Hebesatz der Grundsteuer B
geringfügig (−1 Prozentpunkt) niedriger war als
Ende Juni 2023.
Damit setzten bis zum 30. Juni 2024 mehr
Kommunen den Hebesatz der Grundsteuer B hoch als in den Jahren
zuvor. 2022 und 2023 hatten jeweils rund ein Viertel der Kommunen
die Grundsteuer B erhöht; in den Corona-Jahren 2020 und 2021 hatte
es Anhebungen in etwa jeder zehnten Gemeinde gegeben (jeweils bis
zum Stichtag 30.06.). Anders war es zuletzt in den Jahren 2015
und 2016 gewesen: In diesen Jahren hatten 210 bzw. 189 Kommunen –
und damit mehr Gemeinden als 2024 – den Hebesatz der Grundsteuer B
bis zum 30. Juni erhöht.
Gemeinde Niederkassel
hatte mit einem Plus von 410 Prozentpunkten die höchste Steigerung
des Hebesatzes der Grundsteuer B NRW-weit die höchste
Steigerung des Hebesatzes der Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr
wurde zum Stichtag 30. Juni 2024 in der Gemeinde Niederkassel im
Rhein-Sieg-Kreis verzeichnet. Hier stieg der Hebesatz der
Grundsteuer B von 690 auf 1 100 Prozent
(+410 Prozentpunkte). Es folgten die Gemeinden Eschweiler in der
Städteregion Aachen (+375 Prozentpunkte auf 895 Prozent), Meckenheim
ebenfalls im Rhein-Sieg-Kreis (+324 Prozentpunkte auf 895 Prozent)
und Xanten im Kreis Wesel (+315 Prozentpunkte auf 965 Prozent).
Gewogener Durchschnittshebesatz zum Stichtag
30.06.2024 bei 614 Prozent Der sog. gewogene
Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B lag in NRW Ende Juni 2024
bei 614 Prozent und war damit um 20 Prozentpunkte höher als zum
Stichtag 2023 (damals: 594 Prozent). Seit 2013 hatte sich der
gewogene Durchschnittshebesatz jährlich erhöht. Den größten Zuwachs
hatte es zwischen Juli 2014 und Juni 2015 gegeben
(+34 Prozentpunkte).
Die niedrigsten Hebesätze der
Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen hatten am 30. Juni 2024 Verl
(170 Prozent), Schloss Holte-Stukenbrock (280 Prozent; beide im
Kreis Gütersloh) und Monheim am Rhein im Kreis Mettmann mit
282 Prozent.
Die höchsten Hebesätze wiesen Niederkassel mit
1 100 Prozent, Alfter im Rhein-Sieg-Kreis mit 995 Prozent und Xanten
mit 965 Prozent auf.
Das Statistische Landesamt weist
darauf hin, dass der Hebesatz von der jeweiligen Gemeinde selbst
festgesetzt wird, die dadurch die Höhe des Steueraufkommens aus der
Grundsteuer B beeinflussen kann. Bei der Berechnung des gewogenen
Durchschnittshebesatzes wird das unterschiedliche Istaufkommen der
Grundsteuer B in den Städten und Gemeinden berücksichtigt. Die
Betrachtung in dieser PM bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni, da
laut Grundsteuergesetz (§ 25 GrStG) Hebesätze jeweils bis zu diesem
Datum für das laufende Jahr angehoben werden können; danach können
sie für das laufende Jahr nur noch gesenkt werden. Die Daten
entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik (2. Quartal der
jeweiligen Jahre).
Kommunen heben
die Grundsteuer B zum Teil sehr deutlich an Düsseldorf/Duisburg, 9. Februar 2024 - Rund
ein Viertel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat zwischen Juli
2022 und Juni 2023 die Hebesätze der Grundsteuer B erhöht.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, lagen zum Stichtag 30. Juni 2023 die Hebesätze
von 104 Kommunen über dem Wert des Vorjahres. In fünf Kommunen waren
sie niedriger als Ende Juni 2022 und in 287 Kommunen waren sie
unverändert.
Ähnlich viele Kommunen hatten auch ein Jahr
zuvor die Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. In 106 Städten und
Gemeinden waren diese am Stichtag 30. Juni 2022 höher gewesen als
Ende Juni 2021. In den Jahren zuvor hatte es unterschiedliche
Entwicklungen gegeben: In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatten
vergleichsweise wenige Städte und Gemeinden die Hebesätze der
Grundsteuer B nach oben gesetzt (32 bzw. 37 Kommunen).
Überdurchschnittlich viele Anhebungen gegenüber dem Jahr zuvor hatte
es dagegen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zum Stichtag 30. Juni
gegeben (210 bzw. 189 Kommunen).
Gewogener
Durchschnittshebesatz ist 2023 um 7 Prozentpunkte angestiegen
Der gewogene Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B lag in den
Kommunen in NRW Ende Juni 2023 bei 594 Prozent und war damit um
7 Prozentpunkte höher als zum Stichtag 2022 (damals: 587 Prozent).
Seit 2013 hatte sich der gewogene Durchschnittshebesatz jährlich
erhöht. Den größten Zuwachs hatte es zwischen Juli 2014 und Juni
2015 gegeben (+34 Prozentpunkte). Zum Vergleich von
Realsteuer-Hebesätzen für Gemeinden ist die Ausweisung als sog.
„gewogener Durchschnittshebesatz” üblich.
NRW-weit die
höchste Steigerung des Hebesatzes der Grundsteuer B wurde zwischen
Juni 2022 und Juli 2023 in der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel
verzeichnet. Hier stieg der Hebesatz der Grundsteuer B von 495 auf
750 Prozent (+255 Prozentpunkte). Es folgten die Gemeinden Wilnsdorf
im Kreis Siegen-Wittgenstein (+220 Prozentpunkte auf 695 Prozent),
Bergheim im Rhein-Erft-Kreis (+160 Prozentpunkte auf 760 Prozent)
und Dormagen im Rhein-Kreis Neuss (+160 Prozentpunkte auf
595 Prozent).
Herabsetzungen hatte es
zwischen Juli 2022 und Juni 2023 in den fünf Gemeinden Horstmar im
Kreis Steinfurt (−50 Prozentpunkte auf 590 Prozent), Troisdorf
im Rhein-Sieg-Kreis (−35 Prozentpunkte auf 555 Prozent), Meschede im
Hochsauerlandkreis (−25 Prozentpunkte auf 450 Prozent), Verl im
Kreis Gütersloh (−20 Prozentpunkte auf 170 Prozent) und Duisburg
(−10 Prozentpunkte auf 845 Prozent) gegeben.
Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Grundsteuer B
der Grundbesitz von unbebauten und bebauten Grundstücken besteuert
wird, der nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Der
Hebesatz wird von der Gemeinde selbst festgesetzt, die dadurch die
Höhe des Steueraufkommens aus der Grundsteuer B beeinflussen kann.
Bei der Berechnung des gewogenen Durchschnittshebesatzes wird das
unterschiedliche Istaufkommen der Grundsteuer B in den Städten und
Gemeinden berücksichtigt. Die Betrachtung in dieser PM bezieht sich
auf den Stichtag 30. Juni, da laut Grundsteuergesetz (§ 25 GrStG)
Hebesätze jeweils bis zu diesem Datum angehoben werden können. Die
Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik (2. Quartal
der jeweiligen Jahre).
Hebesätze der Grundsteuer A,
Grundsteuer B und Gewerbesteuer der Gemeinden in NRW finden Sie in
der Landesdatenbank NRW
https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=result&code=71517-36i&sach-merkmal=QUASTI&sachschluessel=SQUART02&zeitscheiben=11
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