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Mikrozensus 2026 startet – IT.NRW befragt als Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen 80.000 Haushalte
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 12. Januar 2026 - Auch in diesem Jahr befragt Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt im Rahmen des Mikrozensus rund 80.000 Haushalte in NRW.
Diese seit 1957 bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen aus Politik, Wissenschaft und Medien. Hierzu zählen u. a.:
Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Nordrhein-Westfalen?
Wie ist ihre Bildungs- und Erwerbssituation?
Wie viele Familien mit Kindern gibt es in NRW?
Wie viele nordrhein-westfälische Mieterhaushalte mit minderjährigen Kindern zahlen mehr als 30 % ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete?
Wie hoch ist die Mietbelastung bei Alleinstehenden?  

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Erhebung der amtlichen Statistik  
Der Mikrozensus wird jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt gemäß einer sog. Flächenstichprobe. Demnach werden Straßenzüge bzw. Gebäude nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt und die darin lebenden Haushalte dann innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal befragt.  

Um die an den ausgewählten Anschriften aktuell lebenden Haushalte zu ermitteln, nutzt das Statistische Landesamt Melderegisterangaben und setzt unterstützend rund 100 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für Ortsbegehungen ein. Diese nehmen die Namen auf den Klingelanlagen bzw. Briefkästen auf. Die sorgfältig ausgewählten und geschulten Erhebungsbeauftragten sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und können sich durch einen Ausweis legitimieren.  

Befragungen finden das ganze Jahr über statt  
Die Befragungen der Haushalte sind gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt. Im Januar 2026 werden beispielsweise in 53 zufällig ausgewählten Essener Auswahlbezirken etwa 480 Haushalte befragt (die durchschnittliche Zahl je Auswahlbezirk liegt bei etwa neun Haushalten).  

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit.  
Dank der Auskünfte der Befragten liegt ein solides Datenfundament für belastbare Statistiken über NRW und Deutschland vor.