Düsseldorf/Duisburg, 27. Mai 2025 - Im
Jahr 2024 waren 89,5 % der insgesamt 1,52 Millionen Väter in
Nordrhein-Westfalen mit minderjährigen Kindern im Haushalt
erwerbstätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt anlässlich des Vatertags am 29. Mai auf
Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt, waren 91,3
% der erwerbstätigen Väter in Vollzeit und 8,7 % in Teilzeit tätig.
Dagegen waren Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt zu
zwei Dritteln (66,5 %) erwerbstätig, lediglich 28,1 % davon in
Vollzeit.
Die Teilzeitquote von Vätern variiert
nur wenig mit dem Alter des jüngsten Kindes Von den
erwerbstätigen Vätern mit jüngstem Kind im Alter von unter drei
Jahren arbeiteten 8,9 % in Teilzeit. War das jüngste Kind drei bis
fünf Jahre alt, lag die Teilzeitquote mit 9,5 % höher als in allen
anderen Altersgruppen. In den nachfolgenden Altersgruppen sank der
Teilzeitanteil der Väter wieder. Dieser Verlauf über die
Altersgruppen zeigt sich auch bei den erwerbstätigen Müttern,
allerdings bei insgesamt deutlich höheren Teilzeitquoten.
Mehr als 93.000 Väter bezogen 2024 Elterngeld – im Schnitt
für 4,1 Monate Laut der Statistik zum Elterngeld
empfingen 93.560 Väter von Säuglingen und Kleinkindern in NRW im
Jahr 2024 Leistungen in Form von Basiselterngeld und/oder Elterngeld
Plus. In NRW gab es insgesamt 380.071 Beziehende; der sog.
Väteranteil lag damit bei 24,6 %. Das Elterngeld soll Mütter und
Väter unterstützen, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und
deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können.
Die männlichen Elterngeldbeziehenden planten, die Leistung im
Schnitt 4,1 Monate in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: Bei den
Frauen lag die durchschnittliche geplante Bezugsdauer bei 15,0
Monaten. Rund drei Viertel der Väter, die Elterngeld bezogen,
hatten Anspruch auf mindestens 1.000 Euro monatlich; ein Viertel kam
sogar auf 1.800 Euro und mehr pro Monat. Anders war dies bei den
Müttern: Rund zwei Drittel von ihnen hatten einen monatlichen
Elterngeldanspruch von weniger als 1.000 Euro.
Die hier
vorgestellten Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit basieren auf dem
Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der
Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik.
Betrachtet werden Eltern mit mindestens einem im Haushalt lebenden
minderjährigen Kind. Dargestellt wird hier das Konzept der
realisierten Erwerbstätigkeit: Eltern, die ihr bestehendes
Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit
unterbrochen haben, gelten als (zeitweise) nicht erwerbstätig.
Weitere Informationen zum Mikrozensus (https://statistik.nrw/mikrozensus).
Grundlage der Auswertung zum Elterngeld sind die
Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes.
Die Höhe des Basiselterngeldes hängt vom durchschnittlich
verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt ab und beträgt
mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Elterngeld
Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld,
fällt jedoch in der Regel geringer aus. Der Väteranteil gibt den
Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen
wieder.
Mehr Informationen zum Elterngeld:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Elterngeld/_inhalt.html#sprg424484
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