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Urteil zum Tötungsdelikt im Café Vivo
Angeklagter wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Duisburg, 25. März 2019 - In dem Strafverfahren gegen den 30-jährigen Angeklagten hat die 5. Große Strafkammer – Schwurgericht – in der öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 ein Urteil verkündet.
Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt aufrechterhalten und in Vollzug.
Nach den Feststellungen der Kammer schoss der Angeklagte am Morgen des 03.05.2017 in einem Café im Duisburger Innenhafen (Café Vivo) mit einer Pistole gezielt zweimal auf sein weibliches Opfer, nachdem er sich unter einem Vorwand Zutritt zu den Räumlichkeiten verschafft hatte. Der Angeklagte verwendete dabei eine Waffe mit Schalldämpfer. Der erste Schuss traf das Opfer in die rechte Wange und trat von dort in den Oberkörper ein. Der Angeklagte nutzte bei dem Schuss bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit seines von der Tat überraschten Opfers aus.
Der Angeklagte trat sodann an das Opfer heran und gab aus nächster Nähe einen weiteren Schuss ab. Dieser durchschlug die Hände des Opfers, die dieses schützend über den Kopf gehalten hatte. Der Schuss drang zunächst in den Schädel und nachfolgend in die Lunge ein. Er tötete das Opfer unmittelbar.

Die Richter haben bei der Verurteilung das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Sie sind überdies davon ausgegangen, dass der Angeklagte aus Mordlust handelte. Sie haben insoweit festgestellt, dass es keine Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gab. Der Angeklagte habe den Tatort am Vortag ausgekundschaftet und dabei sein Opfer wegen der für ihn günstigen Umstände des Tatortes – gleichsam zufällig – ausgewählt. Mit der Tat habe der Angeklagte verschiedene über längere Zeit gehegte Entführungs- und Tötungsfantasien in die Tat umgesetzt. Dabei habe er sich auf literarische und geschichtliche Vorbilder, die ebenfalls Tötungsdelikte verübt hatten, bezogen.

Die Richter sind – nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen – überdies davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat voll schuldfähig war.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Prozessauftakt zum Tötungsdelikt im Café Vivo
Anklage wegen Mordes zugelassen und Sitzungstermine bestimmt

Duisburg, 10. Oktober 2018 - In dem Strafverfahren gegen den 30-jährigen Angeklagten hat die 5. Große Strafkammer – Schwurgericht – die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg zugelassen und am 10.09.2018 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen.

Unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Schwartz wurde als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung
Montag, der 4. Februar 2019, um 09:00 in Saal 201 des Landgerichts Duisburg bestimmt.
Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 30.07.2018 soll der Angeklagte am Morgen des 03.05.2017 in einem Café im Duisburger Innenhafen (Café Vivo) mit einer Pistole mit Schalldämpfer zweimal auf das weibliche Opfer geschossen haben. Der erste Schuss soll das Opfer in die rechte Wange getroffen haben und von dort in den Oberkörper eingedrungen sein. Der zweite Schuss soll in den Schädel und dann in die Lunge eingedrungen sein. An diesen Verletzungen soll das Opfer – wie von dem Angeklagten beabsichtigt – verstorben sein. Die Anklage geht dabei davon aus, dass der Angeklagte bewusst die Argund Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzen wollte. Der Tatvorwurf lautet auf Mord (§ 211 StGB) mit dem Mordmerkmal der Heimtücke.

Fortsetzungstermine sind
bereits geplant.

 

Mord im Café Vivo
Vor der Aufklärung?

Duisburg, 13. Februar 2018 - Die Polizei hat einen 29-jährigen Tatverdächtigen ermittelt, der am 3. Mai 2017 die Geschäftsführerin des Cafe Vivo im Innenhafen getötet haben soll. Die 46-jährige Frau war morgens von einer Mitarbeiterin erschossen in dem Lokal aufgefunden worden. Eine Notärztin konnte nur noch den Tod feststellen. Eine Mordkommission (MK Hafen) hatte die Ermittlungen aufgenommen, umfangreich Spuren gesichert, Videos ausgewertet, viele Zeugen und Angehörige befragt. Beamte des Landeskriminalamtes waren mit einer speziellen Lasertechnik zur Tatortaufnahme da. Polizeitaucher suchten mehrmals im nahegelegenen Innenhafenbecken nach Beweismitteln. Die Polizisten klopften an vielen Haustüren und starteten mehrere Zeugenaufrufe. Die Staatsanwaltschaft setzte eine Belohnung in Höhe von 3 000 Euro für Hinweise aus.

Bei der Tatortaufnahme im Cafe Vivo sicherten die Ermittler auch DNA-Spuren, die im Abgleich jedoch zu keinem Treffer führten. In Berlin soll dann der Tatverdächtige einen Abdruck bei einem Raubüberfall im November hinterlassen haben. Die Duisburger Ermittler veranlassten eine erweiterte Spurensuche am dortigen Tatort die zum jetzigen Tatverdächtigen führten.
Die Beamten ermittelten, dass der Tatverdächtige seit dem 23. Januar wegen Diebstahls mit Waffen in Untersuchungshaft in Berlin einsitzt. Ihm wurde in der JVA am vergangen Freitag (9. Februar) eine DNA-Probe entnommen und untersucht, die einer am Tatort in Duisburg aufgefunden DNA-Spur entsprach.

Das Amtsgericht Duisburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Verdacht des Totschlags gegen den 29-jährigen Tatverdächtigen erlassen.

Die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den Behörden in Berlin dauern weiterhin an und sind umfangreich. Die Mordkommission arbeitet mit Hochdruck, um weitere Spuren, neue Hinweise und Beweismittel zu finden. Die Frage nach dem Motiv ist ebenso Gegenstand der Ermittlungen. Bisher äußerte sich der 29-Jährige nicht zu den Tatvorwürfen.

3.000 Euro Belohnung für Hinweise im Mordfall 'Café Vito'
Eine Belohnung von 3000,- Euro setzt die Duisburger Staatsanwaltschaft jetzt für Hinweise aus, die zur Ergreifung des bzw. der Täter führen, die die 46-jährige Geschäftsführerin des Cafè Vivo am 03.05.2017 ermordet haben. Ein Plakat mit einem entsprechenden Fahndungsaufruf werden die Ermittler heute rund um den Tatort aushängen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, melden sich bitte unter der Rufnummer 0203 2800 beim KK 11 oder jeder anderen Polizeidienststelle.


Leiche im Café im Innenhafen - Zeugen gesucht
Duisburg, 03. Mai 2017 - Am Donnerstagvormittag (4. Mai) hat die Obduktion der am Vortag tot aufgefundenen Frau stattgefunden. Bei ihr handelt es sich um die 46-jährige Geschäftsführerin des Cafes, die erschossen worden ist. Die Leiche der Frau war am Mittwochmorgen gegen 9:55 Uhr von einer Angestellten (54) des Lokals entdeckt worden. Die 54-Jährige alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Als die Einsatzkräfte eintrafen, versuchten sie zunächst die Scheibe des Geschäfts einzuschlagen, um zügig an die Frau heranzukommen. Als die Helfer dann im Laden waren, konnte die Notärztin nur noch den Tod der Duisburgerin feststellen.

Eine 15-köpfige Mordkommission wurde eingerichtet. Die Spurensicherung in dem Cafe dauerte am Mittwoch bis zum Abend. Beamte des Landeskriminalamtes waren mit einer speziellen Lasermesstechnik vor Ort. Am Nachmittag suchten Polizeitaucher im anliegenden Innenhafenbecken nach Beweismitteln, konnten aber nichts finden. Die Ermittlungen zum Tathergang und zum Täter dauern weiterhin an.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 11 unter der Telefonnummer 0203 280-0 entgegen.