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Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und den sachbearbeitenden Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Bielefeld im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen einen Assistenzarzt des Klinikums Bethel in Bielefeld u.a.
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg

Duisburg, 4. September 2023
I. Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen einen Assistenzarzt des Klinikums Bethel in Bielefeld wegen sexuellen Missbrauchs lagen der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeigen gegen verantwortlich handelnde Personen der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Rechtsbeugung u.a. vor.

Den beschuldigten Personen wurde vorgeworfen, es unterlassen zu haben, weitere geschädigte Frauen aus dem Klinikum oder dem privaten Umfeld des verstorbenen Assistenzarztes zu ermitteln und sie über die Vorfälle, die auch die Gefahr der Infektion mit einer sexuell übertragbaren Krankheit verursacht hatten, zu informieren. Des Weiteren hätten sie das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen die Vorgesetzten des Assistenzarztes wegen Beihilfe zur Vergewaltigung zu Unrecht mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 4. September 2023 entschieden, die Aufnahme von Ermittlungen abzulehnen. Der allein in Betracht kommende Tatbestand der Rechtsbeugung ist nur dann erfüllt, wenn der Täter sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt; unter Strafe gestellt ist nur der elementare Verstoß gegen die Rechtspflege. Es reicht insoweit nicht aus, dass sich die getroffenen Entscheidungen im Nachhinein bei ihrer Überprüfung als unzutreffend darstellen.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für darüberhinausgehende schwerwiegende und vor allen Dingen bewusste Rechtsverstöße hat die Auswertung der umfangreichen Akten, in denen die fraglichen Entscheidungen begründet dargestellt sind, nicht ergeben. Insbesondere bestehen daher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für vorsätzlich von Recht und Gesetz abweichende Entscheidungen. Ein Anfangsverdacht für ein strafbares Handeln konnte nicht begründet werden.

II. Strafanzeige gegen den sachbearbeitenden Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Bielefeld
Des Weiteren ist bei der Staatsanwaltschaft Duisburg eine Strafanzeige einer ehemaligen Patientin, die Opfer des verstorbenen Assistenzarztes im Klinikum Bethel geworden war, gegen Verantwortliche des Polizeipräsidiums Bielefeld eingegangen.

Der Sachbearbeiter der Polizei Bielefeld habe nach dem Eingang der ersten Strafanzeige in dem Ursprungsverfahren gegen den damaligen Assistenzarzt keine unmittelbare Überprüfung seiner Person hinsichtlich anderweitiger Erkenntnisse vorgenommen, so dass die später zu ihrem Nachteil begangene Tat nicht verhindert worden sei.

Ausreichende Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des sachbearbeitenden Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Bielefeld, etwa durch eine nicht ausreichend zügige Sachbehandlung, konnten indes nicht festgestellt werden. Die erste Strafanzeige und anschließenden Zeugenvernehmungen beinhalteten keine erkennbaren Hinweise für das Vorliegen einer Sexualstraftat oder einer vorsätzlichen, sich wiederholenden Körperverletzung.
Solche Hinweise hätten sich dem Polizeibeamten nach dem Inhalt der geschilderten Sachverhalte auch nicht aufdrängen müssen. Ab dem Zeitpunkt, an dem erste greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen von Sexualstraftaten vorlagen, sind die erforderlichen Maßnahmen, etwa die Erwirkung und Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses, umgehend durchgeführt worden.  

III. Ermittlungen gegen Verantwortliche des Klinikums Bethel wegen Beihilfe zur Vergewaltigung durch Unterlassen
Die Ermittlungen gegen Verantwortliche des Klinikums Bethel wegen Beihilfe zur Vergewaltigung durch Unterlassen dauern an. Derzeit werden die Aussagen der weit über 100 vernommenen Zeuginnen und Zeugen, unter anderem aus dem Bereich des ärztlichen und pflegerischen Personals der betroffenen Stationen, ausgewertet. Das weitere Vorgehen wird sich am Ergebnis der Auswertungen orientieren.