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Duisburg, 20. September 2026 - Wer
schon einmal eine Verpackung mit einem Blatt-Symbol oder dem
Wort „klimaneutral" gesehen hat, kennt das Gefühl: Man
möchte glauben, dass das Produkt tatsächlich der Umwelt
zuliebe hergestellt wurde. Genau dieses Vertrauen steht ab
dem 27. September 2026 unter schärferer Beobachtung. Denn
dann treten in Deutschland die neuen Regelungen des
überarbeiteten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in
Kraft, die genau festlegen, wie Unternehmen mit ökologischen
Werbeversprechen umgehen dürfen. Wer künftig mit
Nachhaltigkeit wirbt, muss das belegen können – und zwar
konkret, nicht nur mit wohlklingenden Worten.

Warum der Gesetzgeber jetzt eingreift
Die Motivation hinter der Reform ist naheliegend. In den
letzten Jahren haben Verbraucherzentralen und Studien immer
wieder gezeigt, wie viele Produkte mit vagen Begriffen wie
„umweltfreundlich", „nachhaltig" oder „grün" beworben
werden, ohne dass diese Aussagen nachprüfbar sind. Solche
pauschalen Formulierungen erzeugen ein positives Bild, sagen
aber inhaltlich fast nichts aus. Genau hier setzt das neue
Recht an: Wer eine
Umweltaussage trifft, muss sie künftig konkretisieren
und mit belastbaren Daten oder anerkannten Nachweisen
untermauern. Was sich für Unternehmen
konkret ändert Praktisch bedeutet das: Ein
Hersteller kann nicht mehr einfach behaupten, sein Produkt
sei „klimaneutral", ohne offenzulegen, wie diese Neutralität
erreicht wurde. Wurde tatsächlich CO2 eingespart,
oder wurden lediglich Ausgleichszertifikate gekauft?
Wurde die gesamte Lieferkette betrachtet oder nur ein
Teilbereich der Produktion? Solche Fragen müssen künftig
beantwortbar sein, bevor eine entsprechende Werbeaussage
überhaupt verwendet wird. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln
wird genauer hingeschaut. Nicht jedes Symbol, das nach einem
offiziellen Gütesiegel aussieht, stammt tatsächlich von
einer unabhängigen Prüfstelle. Selbst entworfene Label ohne
externe Kontrolle werden künftig deutlich kritischer
bewertet, weil sie beim Kunden den falschen Eindruck einer
neutralen Zertifizierung erwecken können.
Die Folgen von Greenwashing für Marken Wer sich
nicht an die neuen Vorgaben hält, riskiert nicht nur
Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen, sondern vor allem
einen Vertrauensverlust bei der eigenen Zielgruppe.
Kundinnen und Kunden reagieren zunehmend sensibel auf das
Gefühl, getäuscht zu werden. Wird ein Unternehmen öffentlich
als Greenwashing-Fall bekannt, bleibt dieser Makel oft lange
im Gedächtnis – deutlich länger, als die kurzfristigen
Vorteile einer übertriebenen Werbekampagne je wert sein
können. Gerade in Zeiten, in denen
Nachhaltigkeit zu einem echten Kaufargument geworden
ist, kann ein solcher Imageschaden empfindliche
wirtschaftliche Folgen haben. Wie
Unternehmen sich jetzt vorbereiten können Die
gute Nachricht: Wer bereits heute beginnt, seine
Kommunikation zu überprüfen, kann den Übergang gelassen
angehen. Sinnvoll ist es, alle bisherigen Werbeaussagen mit
Umweltbezug systematisch zu sammeln und zu prüfen, ob
dahinter belastbare Zahlen, unabhängige Studien oder
anerkannte Zertifikate stehen. Wo das nicht der Fall ist,
sollte entweder nachgebessert oder die Aussage konkretisiert
werden. Statt „umweltfreundlich verpackt" könnte es künftig
heißen: „Verpackung besteht zu 80 Prozent aus recyceltem
Papier, geprüft durch Zertifizierungsstelle…". Solche
präzisen Angaben wirken nicht nur glaubwürdiger, sie
schützen auch rechtlich. Ein Wandel mit
langfristigem Nutzen Die Verschärfung der
Werberegeln mag für manche Unternehmen zunächst nach
zusätzlichem Aufwand klingen. Auf lange Sicht dürfte sie
jedoch beiden Seiten nützen: Verbraucher können sich stärker
auf grüne Werbeversprechen verlassen, und seriöse
Unternehmen,
die echte Nachhaltigkeitsarbeit leisten, heben sich
klarer von Trittbrettfahrern ab. Der 27. September 2026
markiert damit weniger ein Ende laxer Werbepraktiken,
sondern eher den Beginn einer glaubwürdigeren grünen
Kommunikation.
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