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Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin

IGA 2027: RheinPark Duisburg erhält grünes Update


DVV, Duisburger Hafen, RheinEnergie und Westenergie bündeln ihre Wasserstoff-Kompetenzen in der hydrogenXpertise GmbH

Duisburg, 22. August 2025 - Vier Unternehmen aus der Rhein-Ruhr-Region bündeln ihre Kompetenzen beim Thema Wasserstoff: Dazu haben die Duisburger Hafen AG, die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV), die RheinEnergie AG aus Köln und die Westenergie AG aus Essen eine gemeinsame Gesellschaft gegründet.

Ziel der hydrogenXpertise GmbH ist es, die Potenziale von Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erschließen und die Energiewende aktiv mitzugestalten. Die Gesellschaft fokussiert sich auf die Beratung und Konzeption sowie die Entwicklung neuer Geschäftsfelder für die Mutterunternehmen und kleine bis mittelständische Unternehmen in der Region.

Von links: Ulrich Daamen, Geschäftsführer hydrogenXpertise, Marcus Vunic, Geschäftsführer der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft DVV, Susanne Fabry, Vorstandsmitglied der RheinEnergie, Moritz Voormann, Geschäftsführer hydrogenXpertise, Markus Bangen, Vorstandsvorsitzender der Duisburger Hafen AG, und Jan Poppe, Geschäftsführer Technik und Vertrieb der Westenergie Netzservice GmbH. Bildquelle: Rheinenergie AG/ Ralph Kruppa

„Wasserstoff spielt bei der industriellen Dekarbonisierung eine relevante Rolle. Dafür wollen wir sinnvoll aufgestellt sein und unsere bisherigen Erkenntnisse und unser Know-how gemeinsam nutzen. So können wir zukünftig als starke Partner in der Rhein-Ruhr-Region neue Kundenlösungen entwickeln“, sagt Jan Poppe, Geschäftsführer Technik und Vertrieb der Westenergie Netzservice GmbH.

„Die Transformation der Energiewirtschaft verlangt innovative Lösungen und eine enge Zusammenarbeit. Mit der hydrogenXpertise bündeln wir unser Wissen, um nicht nur unsere eigenen Prozesse zu optimieren, sondern auch Kommunen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen den Weg in die Wasserstoffwirtschaft zu ebnen. So schaffen wir Synergien und stärken unsere regionale Wirtschaft“, sagt Susanne Fabry, Vorstandsmitglied der RheinEnergie.

„In jedem unserer Häuser liegen unterschiedliche Kompetenzen vor. Was der eine nicht mitbringt, hat der andere im Portfolio. Durch die Vernetzung in einer gemeinsamen Gesellschaft profitieren wir alle und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mutterunternehmen“, sagt Marcus Vunic, Geschäftsführer der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft DVV.

„Wir beschäftigen uns alle mit demselben Thema und den gleichen Herausforderungen, ob als Energieversorger oder Logistiker, ob mit der Erzeugung, dem Transport oder der Anwendung. Wir sind hier in der Region der Hotspot, wenn es um Wasserstoff geht. Da liegt es nahe, dass wir unsere Kräfte bündeln“, sagt Markus Bangen, Vorstandsvorsitzender der Duisburger Hafen AG.

Die vier beteiligten Unternehmen tragen die neue Gesellschaft zu gleichen Teilen. Die Geschäftsführer Moritz Voormann (Westenergie) und Ulrich Daamen (DVV) sowie die Prokuristen Olaf Mack (RheinEnergie) und Alexander Garbar (Duisburger Hafen AG) greifen auf Unterstützungsleistungen aus ihren Häusern zurück.

„Wir starten bewusst nicht mit Großprojekten, sondern entwickeln unser Leistungsportfolio anhand des Bedarfs und der Nachfrage kontinuierlich weiter. Das schafft uns die Möglichkeit, die Entwicklung an den Wasserstoff-Hochlauf anzupassen“, sagt Geschäftsführer Moritz Voormann.

„In der aktuellen Phase spielt bei Wasserstoff-Projekten insbesondere das Fördermittel-Management eine zentrale Rolle. Mit der Expertise im eigenen Haus können wir in einem umkämpften Markt mit einer gezielten Förder- und Organisationsberatung wertvolle Unterstützung bieten.

Im Fokus stehen dabei weniger großangelegte Investitionsprojekte, sondern vergleichsweise niedrigschwellige Leistungen wie Projektunterstützung, Marktforschungen, Schulungen und Workshops, die uns Nischenvorteile ermöglichen und kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Einstieg ermöglichen“, sagt Geschäftsführer Ulrich Daamen.

Neue U.S.-Zollvorschriften: Temporäre Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden

Bonn/Duisburg, 22. August 2025:
Executive Order „Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries“ der USA ändern die Grundlagen für den postalischen Warenversand in die USA für alle Post- und Paketdienstleister.
Mit Ablauf des 22. August müssen Deutsche Post und DHL Paket übergangsweise die Annahme und den Transport von Geschäftskunden-Paketen sowie Warenpost über den Postweg in die USA aussetzen.
Warenversand über DHL Express weiter möglich
Päckchen und Pakete, die ausschließlich Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar enthalten und auch als „Geschenk / gift“ deklariert sind, sowie Dokumente können weiter wie gewohnt versendet werden

Aufgrund der neuen zollrechtlichen Bestimmungen gemäß der Executive Order „Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries“, die ab dem 29. August 2025 gelten, kommt es zu temporären Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden. Mit Ablauf des 22. August können Deutsche Post und DHL Paket vorerst keine Pakete und Warenpost International von Geschäftskunden in die USA mehr annehmen und befördern.

Grund für die voraussichtlich vorübergehenden Einschränkungen sind neue, von den U.S.-amerikanischen Behörden geforderte Prozesse für den postalischen Versand, die von den bisher geltenden Regelungen abweichen. Wesentliche Fragen sind noch ungeklärt, insbesondere, wie und von wem die Zollgebühren künftig zu erheben sind, welche zusätzlichen Daten erforderlich sind und wie die Datenübermittlung an die amerikanische Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) erfolgen soll.

Nicht betroffen von der Executive Order sind Pakete von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar, die als „Geschenk / gift“ deklariert sind. Diese Sendungen werden allerdings noch stärker als bisher kontrolliert werden, um einen Missbrauch privater Geschenkesendungen zum Versand kommerzieller Waren zu unterbinden.

Beim Versand von Dokumenten in Briefen ändert sich ebenfalls nichts. Weiter möglich ist zudem der Warenversand per DHL Express und der kommerzielle Import von Waren in die USA unter Anwendung der aktuell geltenden Zollsätze. Diese gelten auch für Privatkunden-Pakete mit einem Warenwert über 100 USD.

Diese Änderungen betreffen alle Post- und Paketdienstleister weltweit, von denen viele bereits ein Aussetzen des postalischen Versands in die USA angekündigt haben. Auch die Vereinigung der europäischen Postdienstleister - PostEurop - hat bereits kommuniziert, dass ihre Mitgliedsunternehmen in Übereinstimmung mit den zuständigen nationalen Behörden den Versand von Waren über die Postnetzwerke in die USA vorübergehend einschränken oder aussetzen werden müssen.

Unterschied zwischen postalischer und kommerzieller Verzollung
Die Prozessänderungen der Executive Order betreffen die postalische und die kommerzielle Verzollung in unterschiedlicher Weise. Der Transport und die Einfuhr postalischer Sendungen erfolgt durch nationale Postunternehmen, die spezielle Vereinbarungen mit den Zollbehörden und dem United States Postal Service (USPS) haben. Der postalische Verzollungsprozess ist in der Regel einfacher und kostengünstiger. Grundlage für die postalische Verzollung ist der Weltpostvertrag. Dieser Weg der Einfuhr von Sendungen steht nunmehr für kommerzielle Sendungen und jegliche Sendungen mit einem Warenwert über 100 USD zunächst nicht mehr zur Verfügung.

Die kommerzielle Verzollung, wie sie beispielsweise DHL Express anbietet, steht Kunden weiter zur Verfügung. Allerdings fällt auch hier die bisherige Zollfreigrenze (sog. „De Minimis“) weg. Alle kommerziell verzollten Sendungen, auch solche mit Warenwert unter 100 USD, sind verzollungspflichtig. Für Waren aus Deutschland bzw. der Europäischen Union beträgt der Zollsatz voraussichtlich 15 Prozent des Warenwertes – einige Warengruppen können aber auch höheren Zöllen unterliegen. Diese Verzollungsart betrifft bisher primär den gewerblichen Warenverkehr und wird oft durch spezialisierte Zollagenten oder -broker durchgeführt. Kommerzielle Sendungen unterliegen strengeren Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung, der Klassifikation und dem Wertnachweis der Ware, und anderen Kontrollen.

Die Anmeldung der Ware erfolgt beim Versand mit DHL Express durch DHL als Verzollungsagent in den USA. Die Zahlung der fälligen Abgaben erfolgt gemäß des zwischen Versender und Empfänger vereinbarten "Incoterm" (International Commercial Terms). Dort ist festgelegt, wer für die Kosten und Risiken während des Transports von Waren verantwortlich ist – und eben wer für die Verzollung zuständig ist.

Bis zum Inkrafttreten der Executive Order gilt für Sendungen aus der Europäischen Union noch die derzeitige Regelung, dass Waren mit einem geringen Wert (bis 800 USD) ohne Zollgebühren in die USA importiert werden können. Mit den Änderungen werden alle Importe, außer rein private Sendungen mit Geschenken mit einem Wert von unter 100 USD, zum 29. August 2025 zollpflichtig. Die Regelungen gelten für die USA und Puerto Rico.

DHL verfolgt die weitere Entwicklung sehr genau und steht – gemeinsam mit seinen europäischen Partnern – in Kontakt mit den US-Behörden. Ziel des Unternehmens ist, den postalischen Warenversand in die USA so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

 

- Trotz Belastung durch US-Zollpolitik: Rezessionsrisiko bleibt niedrig
- Bürgergeld: Einkommen bei Mindestlohnbeschäftigung deutlich höher als mit Grundsicherung

Trotz Belastung durch US-Zollpolitik: Rezessionsrisiko bleibt niedrig
Düsseldorf, 16. August 2025 - Trotz der erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere durch die aggressive Zollpolitik der US-Regierung, bleibt das Rezessionsrisiko für die deutsche Wirtschaft niedrig und hat sich in den vergangenen Wochen kaum verändert. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Für den Zeitraum von August bis Ende Oktober 2025 weist der Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine Rezessionswahrscheinlichkeit von 25,5 Prozent aus. Anfang Juli betrug sie für die folgenden drei Monate 23,0 Prozent. Die statistische Streuung des Indikators, in der sich die Verunsicherung der Wirtschaftsakteur*innen ausdrückt, ist gleichzeitig von bereits geringen 7,1 auf 5,7 Prozent gesunken.

Unter dem Strich zeigt der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator daher aktuell „gelb-grün“, was für ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den kommenden Monaten steht. Nach Analyse des IMK ist daher die Wahrscheinlichkeit gering, dass die deutsche Wirtschaft nach dem geringfügigen BIP-Rückgang im zweiten Quartal im laufenden dritten Quartal erneut schrumpfen und somit in eine technische Rezession rutschen könnte.

„Die Datenlage stützt unsere Einschätzung, dass der ausgehandelte Handelskompromiss zwischen EU und USA zwar die absehbare leichte Konjunkturerholung in Deutschland bremst, aber nicht stoppt“, sagt IMK-Konjunkturexperte Peter Hohlfeld.

Die aktuelle leichte Zunahme des Rezessionsrisikos beruht in erster Linie auf realwirtschaftlichen Indikatoren, vor allem auf den Rückgängen bei Industrieproduktion und Auftragseingängen aus dem Ausland. Positiver ist der Trend bei Finanzmarkt- und Stimmungsindikatoren – er verhindert, dass die Rezessionswahrscheinlichkeit stärker gestiegen ist. Auch der Index für die LKW-Fahrleistung, der als Frühindikator für die Produktion gilt, wies zuletzt nach oben.

In der Gesamtschau prognostiziert das IMK weiterhin eine konjunkturelle Stagnation in diesem Jahr, wobei die absehbar stärkeren privaten und öffentlichen Investitionen eine wichtige Voraussetzung dafür liefern, dass sich die Aussichten ab der zweiten Jahreshälfte aufhellen dürften. „Damit die expansiven fiskalischen und investiven Maßnahmen der Bundesregierung sich voll auf die Konjunktur auswirken können, ist es aber wichtig, dass auch der Konsum der privaten Verbraucher*innen stärker wächst und die privaten Haushalte die nach wie vor hohe Sparquote reduzieren“, sagt Konjunkturforscher Hohlfeld.

„Das passiert nur, wenn die Menschen wieder mehr Vertrauen in die wirtschaftliche Lage entwickeln. Periodisch aufflackernde Debatten über Kürzungen, etwa bei der sozialen Sicherung, reduzieren das Vertrauen eher.“  

Neue Studie: Zahlen zu allen Landkreisen und Städten
Auch wer zum Mindestlohn arbeitet, hat ein deutlich höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gilt überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation. Im deutschen Durchschnitt liegt der Einkommensvorteil bei 557 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet.

Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn 749 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug. Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer oder einem in Vollzeit zum Mindestlohn Beschäftigten beträgt der Vorteil 660 Euro. In Ostdeutschland inklusive Berlin ist der Lohnabstand etwas größer als im Westen. Bei einer alleinstehenden Person sind es beispielsweise durchschnittlich 570 Euro im Osten gegenüber 549 Euro im Westen.

Regional unterscheidet sich der Umfang des Einkommensvorteils bei Beschäftigung ebenfalls, in vielen Städten und Landkreisen sind die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt nach oben oder unten dabei eher moderat. Im regionalen Vergleich am kleinsten ist der Lohnabstand zum Bürgergeldbezug in Orten mit sehr hohen Mieten wie z.B. in München und seinem Umland oder Hamburg. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie liefert auch detaillierte regionale Daten für alle 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte (siehe Tabelle im Anhang der Studie; Link unten).*

Dass überall in Deutschland ein deutlicher Lohnabstand zwischen einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn und Bürgergeld besteht, ist auch eine Folge entsprechend gestalteter Sozialleistungen, zeigt die Untersuchung des WSI: Erstens gibt es mit Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag Leistungen, die verhindern sollen, dass Menschen, die in Beschäftigung stehen, überhaupt auf die Grundsicherung angewiesen sind. Zweitens stellen die Hinzuverdienstregelungen im Sozialgesetzbuch II sicher, dass auch Menschen, die Bürgergeld beziehen, bei Erwerbstätigkeit stets mehr Einkommen zur Verfügung haben als ohne eine Beschäftigung.

„Aktuell steht das Bürgergeld wieder im Zentrum einer oft polemisch geführten Debatte. Eine häufig gehörte Unterstellung ist, dass es sich für Bezieher*innen von Bürgergeld nicht lohne, erwerbstätig zu sein, weil das Bürgergeld zu hoch sei. Die Zahlen dieser Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger*innen unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

„In Regionen, in denen der Abstand geringer ist, liegt dies an den Mieten, die in einigen Gegenden extrem hoch sind. Das verweist auf ein Feld, auf dem es im Gegensatz zum Niveau des Bürgergelds tatsächlich dringend politischen Handlungsbedarf gibt: Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die sowohl die Staatskasse als auch die unteren Einkommen entlasten würde.“

Der erhebliche Abstand zwischen Bürgergeld und Mindestlohnbeschäftigung mache auch klar, mit wie wenig Geld Bürgeldempfänger*innen auskommen müssen, betont die Soziologin. „Die Behauptung, sie wollten nicht erwerbstätig sein, weil sich mit dem Bürgergeld gut leben lasse, ist sachlich falsch und stigmatisierend. Das ist das letzte, was Bürgergeldempfänger*innen brauchen. Und es hilft auch nicht bei der gesellschaftlichen Problemlösung, weil es von wirksamen Lösungsansätzen ablenkt.“

Tatsächlich helfen würde Qualifizierung von erwerbsfähigen Menschen im Bürgergeldbezug, gute Betreuung „und in vielen Fällen Entlastung von sehr zeit- und kraftintensiver Sorgearbeit, wie der Pflege von Kranken und alten Angehörigen oder der Betreuung von Kindern“, analysiert Kohlrausch. „Statt Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen und Bürgergeldempfänger*innen gegeneinander auszuspielen, ist es Zeit, diese arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen endlich zu adressieren.“

Im Rahmen der Analyse hat WSI-Forscher Dr. Eric Seils für drei typische Haushaltskonstellationen Modellrechnungen auf Basis des „WSI-Steuer-/Transfermodells“ durchgeführt, das alle relevanten Abgaben, das Bürgergeld sowie weitere Sozialleistungen umfasst. Regionale Daten zu den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft wurden der SGB-II-Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.

Den Berechnungen zufolge kommt eine alleinstehende Person, die 38,19 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet – was der durchschnittlichen betriebsüblichen Vollarbeitszeit entspricht –, auf einen Bruttomonatslohn von 2121,58 Euro. Davon bleiben nach Abzug von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen 1546 Euro.



Zusammen mit 26 Euro Wohngeld, auf die im Beispielfall im Bundesdurchschnitt Anspruch besteht, ergibt sich ein verfügbares Einkommen in Höhe von 1572 Euro. Wenn die Person Bürgergeld bezieht, stehen ihr 563 Euro Regelbedarf und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft, also in Summe 1015 Euro zu. Der Lohnabstand beträgt damit 557 Euro. Auch wenn man davon noch den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro abzieht, bleibt eine Differenz von deutlich über 500 Euro.

Bei einer alleinstehenden Person mit fünfjährigem Kind ergibt sich bei gleicher Arbeitszeit ein Nettolohn von 1636 Euro. Mitsamt Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss beträgt das verfügbare Einkommen 2532 Euro. Im Falle von Bürgergeldbezug summieren sich die beiden Regelsätze, der Mehrbedarf für Alleinerziehende, die Kosten der Unterkunft und der Sofortzuschlag auf 1783 Euro, was einem Lohnabstand von 749 Euro entspricht.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren und einer Person als Alleinverdiener*in kommt netto auf ein Arbeitseinkommen von 1682 Euro, das verfügbare Einkommen inklusive Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld beträgt hier 3414 Euro. Bürgergeld-Regelsätze, Kosten der Unterkunft und Sofortzuschläge machen zusammen 2754 Euro aus, also 660 Euro weniger.

Regionale Abweichungen beruhen auf Unterschieden bei den Mietkosten: Im Landkreis München, in Dachau und in der Stadt München fällt der Lohnabstand beispielsweise bei einem Single-Haushalt mit 379, 438 bzw. 444 Euro am geringsten aus, in Nordhausen und dem Vogtlandkreis mit 662 bzw. 652 Euro am größten.

IHK: Kommunen sollen „Möglichmacher“ sein Besserer Service für die Wirtschaft  

Duisburg, 14. August 2025 - Am 14. September finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Die Entscheider vor Ort beeinflussen, wie attraktiv ein Standort für Unternehmen ist. Sie können die Gesetze aus Berlin und Brüssel nicht ändern, Gestaltungsspielraum ist aber da, betont die Niederrheinische IHK. Wie das aussehen kann, will sie der Politik mit Beispielen aus der Praxis zeigen.  

Die Kommunen stehen im Wettbewerb. Schlanke, schnelle und wirtschaftsfreundliche Verwaltungen können sich abheben. „Anträge dauern zu oft Monate oder Jahre. Das kostet die Wirtschaft Geld. Im schlimmsten Fall suchen sich die Unternehmen einen neuen Standort. Deshalb brauchen wir Menschen in den Behörden, die sagen: Ich möchte, dass ein Projekt gelingt und treibe das aktiv voran. Als Behördenlotsen sollen sie Betriebe durch Genehmigungen leiten. Weg von unterschiedlichen Zuständigkeiten, hin zu festen Ansprechpartnern“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.  

Foto IHK

Prozesse beschleunigen
Damit Behörden serviceorientiert handeln können, braucht es schlanke Prozesse. „Viel Bürokratie gibt der Bund vor, aber jede Verwaltung kann an den eigenen Prozessen arbeiten“, so Dietzfelbinger. „Da hilft auch mal ein Blick in die Nachbarstädte. Wir müssen voneinander lernen.“

Gleichzeitig sind Kommunen die Schnittstelle zu den Bürgern. Sie sind mit verantwortlich, dass Betriebe vor Ort akzeptiert werden. Das fängt damit an, junge Menschen für Technik und Wirtschaft zu begeistern. Helfen kann laut IHK, Bildungseinrichtungen wie Science-Labs anzusiedeln. Ebenso gilt es Projekte wie die „Lange Nacht der Industrie“ zu unterstützen, die Einblicke hinter die Kulissen ermöglichen.  

Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.        

Der Niederrhein ist zu teuer IHK wirbt vor Kommunalwahl für niedrige Steuern  
Hohe Steuern machen den Standort unattraktiv. Unausweichlich, sagen die Kommunen, denen es finanziell nicht gut geht. Zu kurz gedacht, findet die Niederrheinische IHK. Um die Wirtschaft anzukurbeln, sollten Gewerbe- und Grundsteuern gesenkt werden.   

„Am 14. September ist Kommunalwahl. Nicht nur Berlin und Brüssel können etwas verändern, auch die Kommunen. Finanziell sieht es vielerorts nicht rosig aus. Aber wer seine Wirtschaft belastet, verbaut sich die Zukunft. Unternehmen suchen sich andere Standorte. Für Investoren wird der Standort uninteressant. Das kostet Einnahmen und Arbeitsplätze“, so Dr. Stefan Dietzfelbinger.

Am Niederrhein liegen die Gewerbesteuern fast zehn Prozent höher als im deutschen Durchschnitt. Duisburg stellt sich gegen den Trend. Die Stadt senkt ihre Gewerbe- und Grundsteuer. „Daran sollten sich andere Kommunen orientieren. Zusätzliche Belastungen wie die neue Verpackungssteuer sind nicht tragbar. Jede Kommune kann für sich entscheiden, ob sie die Steuer einführt. Das schafft ungleiche Bedingungen zwischen Städten, aber auch Branchen. Von dem Mehr an Bürokratie ganz zu schweigen“, betont Dietzfelbinger.        

Das braucht die Wirtschaft von der Politik
Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.        

Wirtschaft braucht Fläche IHK will mehr Platz für Unternehmen  
Standorte, die keine Flächen anbieten, fallen wirtschaftlich zurück. Unternehmen investieren weniger oder anderswo. Anlässlich der Kommunalwahl ruft die Niederrheinische IHK die Politik auf zu handeln.   Duisburg hat fast keine freien Flächen mehr. Auch am Niederrhein gibt es immer weniger Spielraum.

„Unsere Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Da können sie nicht Jahre auf neue Gewerbeflächen warten. Ausgewiesene Flächen müssen schnell mobilisiert werden. Brachflächen sollten schneller nutzbar sein. Kommunen sollten auch gezielt Flächen auf Vorrat kaufen, um flexibel auf Anfragen von Unternehmen reagieren zu können“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger.

IHK liefert Beispiele aus der Praxis Duisburg verfügt über 15 Hektar freie Fläche, die die Wirtschaft nutzen kann. Das reicht gerade noch für ein Jahr. Auch an anderen Standorten sieht es schlecht aus. Moers sollte die Gewerbegebiete „Kohlenhuck“ und „Kapellen“ schnell entwickeln.

Dinslaken den Kooperationsstandort „Dinslaken-Barmingholten“. Kommunale Kooperationen sind laut IHK eine gute Option, um mehr Flächen anbieten zu können. Goch und Weeze haben dadurch ein 47 Hektar großes Gewerbegebiet erschließen können. Ein weiteres positives Beispiel liefert Wachtendonk. Hier kann ein Non-Food-Discounter eine Gewerbebrachfläche so lange nutzen, bis sie entwickelt wird. Ein Entgegenkommen, das dem Händler vor Ort hilft. „Das ist pragmatisch, davon brauchen wir mehr“, so Dietzfelbinger.  

Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.


- 100 Tage Schwarz-Rot: Mittelstand zeigt sich enttäuscht von Bundesregierung
- Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen

100 Tage Schwarz-Rot: Mittelstand zeigt sich enttäuscht von Bundesregierung
Düsseldorf, 13. August 2025 - Die schwarz-rote Koalition hat es in den ersten 100 Tagen verpasst, für eine Aufbruchstimmung im Mittelstand zu sorgen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Mitgliederbefragung des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB). Verbands-Vorstand Marc S. Tenbieg appelliert an die Bundesregierung, jetzt schnellstmöglich Handlungsfähigkeit zu beweisen.

Der DMB hat 350 seiner Mitglieder zu deren Zufriedenheit mit der neuen Bundesregierung befragt, die heute genau 100 Tage im Amt ist. Das Urteil in Schulnoten fällt ernüchternd aus: 75 Prozent der Unternehmen bewerten die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung von KMU als mangelhaft (42 Prozent) oder sogar ungenügend (32 Prozent).

Für acht Prozent der Befragten waren die Maßnahmen „ausreichend“, für elf Prozent „befriedigend“. Nur wenige Unternehmer ziehen ein positives Zwischenfazit und vergeben die Schulnote „gut“ (fünf Prozent) oder „sehr gut“ (ein Prozent).

Weitere Erkenntnisse der Befragung:
45 Prozent der Mittelständler geben an, dass sich die Rahmenbedingungen für ihr Unternehmen in den vergangenen 100 Tagen eher verschlechtert haben.
50 Prozent erkennen weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen – nur fünf Prozent verzeichnen einen Aufwärtstrend.

Besonders bemängeln die Betriebe die Kommunikation der Regierungskoalition, was sich negativ auf Vertrauen, Stabilität und Planungssicherheit auswirkt.

Um das Vertrauen der Unternehmer zu gewinnen, muss die Bundesregierung laut der Befragung vor allem Erfolge in vier Bereichen erzielen:
Den größten Handlungsbedarf sehen die DMB-Mitglieder beim Bürokratieabbau (39 Prozent) – gefolgt von der Forderung nach Steuersenkungen (32 Prozent).
Zudem wünscht sich rund jedes zehnte Unternehmen geringere Energiepreise (12 Prozent) und niedrigere Sozialabgaben (10 Prozent).

Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB, betont: „Die Bilanz der Bundesregierung fällt ernüchternd aus: Ein wichtiges Investitionsgesetz wurde beschlossen, ansonsten gibt es viel unnötigen politischen Zündstoff. Gerade jetzt wären aber konstruktive Zusammenarbeit und wirtschaftspolitischer Pragmatismus gefordert.

Natürlich darf man in 100 Tagen keinen Turnaround erwarten. Allerdings fehlt in der Koalition das, was der Mittelstand dringend braucht: Planungssicherheit und spürbare Entlastungen im Betrieb. Die Koalition muss schnellstmöglich Handlungsfähigkeit beweisen – mit klaren Entscheidungen, nachvollziehbaren Zeitplänen und konsequenter Umsetzung.“ An der Befragung haben vom 12. - 13. August 350 DMB-Mitglieder teilgenommen.

Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen
Berlin, 13. August 2025 - Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine Mitgliedsverbände zur Bewertung der ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung befragt. Das Ergebnis: wirtschaftliches Problembewusstsein ist da – aber wichtige Themen bleiben unterpriorisiert. Für Freiberuflerinnen und Freiberufler, die insgesamt 6,2 Millionen Erwerbstätige ausmachen, fehlt der klare Kurs.

BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister zieht nach 100 Tagen schwarz-rot Bilanz.

© axentis.de/Lopata

Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen Eine BFB-Kurzumfrage attestiert der schwarz-roten Koalition wirtschaftliches Verständnis, aber zu wenig Planungssicherheit und Priorität für Selbstständigkeit. Den Freiberuflerinnen und Freiberuflern fehlt der klare Kurs. 

Wie bewerten die Freien Berufe den Start der neuen Bundesregierung? Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine 59 Mitgliedsorganisationen befragt und kommt zu einem differenzierten Bild. Zwar erkennen die Verbände ein gewachsenes Verständnis für wirtschaftliche Herausforderungen, doch Vertrauen und Verlässlichkeit bleiben bislang hinter den Erwartungen zurück. Das zeigt die erste BFB-Kurzumfrage zum 100-Tage-Zeitraum der neuen schwarz-roten Koalition.

BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister findet deutliche Worte.
Wirtschaftsverständnis da, Planungssicherheit fehlt
Die Freien Berufe sehen bei der Bundesregierung durchaus wirtschaftliche Ernsthaftigkeit, aber auch strukturelle Defizite. Der Start der schwarz-roten Koalition wird mit durchschnittlich 3,6 von 6 Punkten (Skala von 1-6) bewertet. Auf die Frage, ob die neue Bundesregierung die wirtschaftlichen Probleme im Land verstanden hat, vergeben die Mitgliedsverbände einen Wert von 3,9 – so hoch wie bei keinem anderen Indikator.

Zugleich attestieren sie der Bundesregierung jedoch mangelnde Planungssicherheit für die Unternehmen (2,7 Punkte) und eine zu geringe Priorisierung freiberuflicher Themen (2,6 Punkte). Zu wenig Fokus auf Selbstständigkeit und Fachkräfte Am häufigsten genannt als zu niedrig priorisierte Themen: Selbstständigkeit (64,3 Prozent), Bildung und Fachkräftesicherung (42,9 Prozent) sowie Digitalisierung und Bürokratieabbau und Steuerpolitik (jeweils 28,6 Prozent).

Auffällig auch: Der wirtschaftspolitische Kurs der Bundesregierung wird als nicht ausreichend klar wahrgenommen (3,5 Punkte). Die Zuversicht, dass zentrale Anliegen der Freien Berufe politisch Gehör finden, liegt bei verhaltenen 3 Punkten. BFB-Präsident fordert "Get it done"-Gipfel „Deutschland braucht noch einen ,Get it done‘-Gipfel“, so BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister in einem Gastkommentar für das Handelsblatt.

„Die Regierung muss verlorenes Vertrauen wieder aufbauen und Praxisnähe zeigen. Wer etwas bewegen will, muss neben den Investitionen auch die Umsetzung sichern. Das bedeutet: Diejenigen, die planen, beraten und berechnen, müssen mit einbezogen werden.“ Beim „Made for Germany“-Gipfel im Kanzleramt hatten Unternehmen Investitionen in Milliardenhöhe angekündigt – doch viele praktische Fragen blieben unbeantwortet.

Der BFB fordert daher einen Folgetermin mit Beteiligung von Handwerk, Mittelstand und Freien Berufen. „Die Freien Berufe stehen bereit, sich noch stärker einzubringen. Nicht irgendwann, sondern jetzt", so Dr. Hofmeister. Über den BFB: Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland.

Allein die rund 1,48 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern knapp zehn Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,7 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.000 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.

Über die Umfrage
Die BFB-Kurzumfrage wurde vom 31. Juli bis 4. August 2025 unter den 59 Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands der Freien Berufe e. V. (BFB) online durchgeführt. Die eingegangenen Antworten wurden gewichtet, um der jeweiligen Mitgliederstärke beziehungsweise Einwohnerzahl der Bundesländer Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse verschaffen eine verlässliche Einordnung politischer Entwicklungen aus Sicht der Freien Berufe, sind jedoch nicht-repräsentativ und erheben keinen wissenschaftlichen Anspruch.


Impulse für Wirtschaft? Fehlanzeige!“ 100 Tage Bundesregierung.
IHK: Reformen fehlen  

Duisburg, 8. August 2025 - Die Stimmung der Betriebe am Niederrhein hat sich abkühlt. Bei ihrem Start hatte die neue Bundesregierung Hoffnung in der Wirtschaft hervorgerufen. Doch die Maßnahmen reichen nicht für eine Trendwende. Das zeigt eine Umfrage der Niederrheinischen IHK.  

IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers fordert, die Wirtschaft mehr zu entlasten: „Die Regierung hat mit ihrer Wachstumsoffensive Mut gemacht. Nach den ersten hundert Tagen im Amt macht sich Katerstimmung breit. Auf dem Zeugnis steht eine Drei Minus.

Foto Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus

Da ist Luft nach oben. Die Lösungen liegen auf dem Tisch: Die Körperschaftssteuer sollte schon jetzt sinken – nicht erst ab 2028. Der Soli für Unternehmen muss weg und die Stromsteuer für alle Betriebe runter. Investieren wird leichter, wenn der Staat digitaler und schlanker wird. Doch von grundlegenden Reformen sehen wir bislang nichts.“  

Bürokratie-Monster Tariftreuegesetz Bürokratie ist das Top-Risiko der Wirtschaft. Mit dem Tariftreuegesetz plant die Bundesregierung eine weitere Regulierung. Öffentliche Aufträge sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Auch NRW plant wieder ein Tariftreuegesetz einführen.

„Was gut klingt, ist für viele Betriebe kontraproduktiv. Das hatten wir schon in NRW. Solche Gesetze erhöhen die Tarifbindung nicht, sondern schrecken kleine Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ab. Konsequenz: Weniger Angebote und höhere Preise für den Staat. Die Zeche zahlt der Steuerzahler. Das ist kein Vorbild für den Bund. Mit neuen Bürokratie-Monstern kommen wir nicht aus der Rezession“, so Schaurte-Küppers.