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Rücksichtnahme im Binsheimer Feld: Leinenpflicht von März bis Juli während der Vogelbrutzeit

Duisburg, 19. März 2026 - Mit dem Beginn des Frühlings startet im Binsheimer Feld die Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel. Da die Fläche zum europäischen Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ gehört, gilt hier gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW vom 1. März bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde.

Insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz oder Feldlerche können freilaufende Hunde im Ackerland eine erhebliche Gefahr darstellen. Werden brütende Altvögel aufgeschreckt, verlassen sie ihre Nester vorübergehend. In dieser Zeit ist das Gelege ungeschützt und die Eier können beispielsweise von Rabenkrähen gefressen werden. Wiederholte Störungen können zudem dazu führen, dass die Vögel ihre Brut vollständig aufgeben. Bereits geschlüpfte Jungvögel sind besonders gefährdet, da sie noch nicht flugfähig sind und daher leicht zur Beute werden.

Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltende Leinenpflicht einzuhalten und die Wege nicht zu verlassen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Vogelwelt, sondern auch dem Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen.
So wird verhindert, dass Hinterlassenschaften von Hunden Futter- und Nahrungsmittel auf den Feldern verunreinigen.

Verstöße gegen das Landesnaturschutzgesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden.