|
Duisburg, 19. März 2026 - Mit dem Beginn
des Frühlings startet im Binsheimer Feld die Brut- und
Aufzuchtzeit der Vögel. Da die Fläche zum europäischen
Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ gehört, gilt hier
gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW vom 1. März bis
zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde.

Insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz oder
Feldlerche können freilaufende Hunde im Ackerland eine
erhebliche Gefahr darstellen. Werden brütende Altvögel
aufgeschreckt, verlassen sie ihre Nester vorübergehend. In
dieser Zeit ist das Gelege ungeschützt und die Eier können
beispielsweise von Rabenkrähen gefressen werden. Wiederholte
Störungen können zudem dazu führen, dass die Vögel ihre Brut
vollständig aufgeben. Bereits geschlüpfte Jungvögel sind
besonders gefährdet, da sie noch nicht flugfähig sind und
daher leicht zur Beute werden.
Die Untere
Naturschutzbehörde appelliert an alle Hundehalterinnen und
Hundehalter, die geltende Leinenpflicht einzuhalten und die
Wege nicht zu verlassen. Dies dient nicht nur dem Schutz der
Vogelwelt, sondern auch dem Erhalt der landwirtschaftlichen
Flächen. So wird verhindert, dass Hinterlassenschaften
von Hunden Futter- und Nahrungsmittel auf den Feldern
verunreinigen.
Verstöße gegen das
Landesnaturschutzgesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar
und können mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße
geahndet werden.
|