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Mit 12,3% mehr beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2023 als in 2022 weiter auf hohem Niveau
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 13. Januar 2024 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2023 um 12,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im November 2023 hatte sie um 18,8 % gegenüber November 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 19,0 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2023 als im Oktober 2022
• 11,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2023 gegenüber Oktober 2022


18,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im November 2023 als im November 2022
Wiesbaden/Duisburg, 14. Dezember 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2023 um 18,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Oktober 2023 hatte sie bereits um 22,4 % gegenüber Oktober 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 24,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2023 als von Januar bis September 2022
• 0,2 % mehr Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2023 gegenüber Januar bis September 2022



22,4% mehr beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2023 als im Oktober 2022
Wiesbaden/Duisburg, 14. November 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2023 um 22,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im September 2023 hatte sie bereits um 19,5 % gegenüber September 2022 zugenommen, seit Juni 2023 sind durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 35,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2023 als im August 2022
• 8,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2023 gegenüber August 2022



19,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im September 2023 als im September 2022
Wiesbaden/Duisburg, 14. Oktober 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2023  um 19,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Im August 2023 hatte sie bereits um 13,8 % gegenüber August 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ab laufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 37,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022
• 6,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2023 gegenüber Juli 2022




Wiesbaden/Duisburg, 14. September 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2023 um 13,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Juli 2023 hatte sie bereits um 23,8 % gegenüber Juli 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

20,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 als im 1. Halbjahr 2022
• 1,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 1. Halbjahr 2022



23,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022
Wiesbaden/Duisburg, 12. August 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2023 um 23,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Juni 2023 hatte sie bereits um 13,9 % gegenüber Juni 2022 zugenommen.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 19,0 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2023 als im Mai 2022
• 3,7 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2023 gegenüber Mai 2022



12,4 % mehr Gewerbeaufgaben größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2023
Wiesbaden/Duisburg, 12. August 2023 - Im 1. Halbjahr 2023 wurden in Deutschland rund 62 700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 0,1 % weniger neu
gegründete größere Betriebe als im 1. Halbjahr 2022. Gleichzeitig gaben rund 50 600 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 12,4 % mehr als im 1. Halbjahr 2022.

• Gründungen größerer Betriebe nahezu unverändert (-0,1 %)
• Neugründungen insgesamt steigen um 10,2 %
• Vollständige Gewerbeaufgaben insgesamt steigen um 14,0 %



13,9 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2023 als im Mai 2022
Wiesbaden/Duisburg, 13. Juli 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2023 um 13,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2023 hatte sie bereits um 3,1 % gegenüber Mai 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 14,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im April 2023 als im April 2022
• 5,1 % weniger Verbraucherinsolvenzen im April 2023 gegenüber April 2022



Überschuldete 2022: Schulden betrugen im Schnitt das 26-Fache des monatlichen Nettoeinkommens
Belastung im Saarland mit dem 31-Fachen des Monatseinkommens am höchsten

Wiesbaden/Duisburg, 29. Juni 2023 - Eine überschuldete Person, die im Jahr 2022 die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch
genommen hat, hatte durchschnittlich 30 940 Euro Schulden. Das war das 26-Fache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aller durch Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beratenen Personen in Deutschland (1 189 Euro).
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren beratene Schuldnerinnen und Schuldner im Saarland mit 34 308 Euro an offenen Verbindlichkeiten pro Kopf am stärksten belastet. Die Schulden betrugen dort im Durchschnitt das 31-Fache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (1 102 Euro).



3,1 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2023 als im Mai 2022
Wiesbaden/Duisburg, 17. Juni 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2023 um 3,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2023 hatte sie bereits um 4,8 % gegenüber April 2022 zugenommen.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 18,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2023 als im Vorjahresquartal
• 2,1 % weniger Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022



14,1 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im April 2023 als im Vormonat
Wiesbaden/Duisburg, 16. April 2023 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2023 um 14,1 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Februar und März 2023 hatte sie noch um 10,8 % beziehungsweise 13,2 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat zugenommen.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 20,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 als im Februar 2022
• 4,0 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Februar 2023 gegenüber Februar 2022


13,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im März 2023 als im Vormonat
Wiesbaden/Duisburg, 19. April 2023 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2023 um 13,2 % gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie bereits im Februar 2023 um 10,8 % gegenüber Januar 2023 zugenommen hatte.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistik zu beachten.

• 20,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 als im Januar 2022
• 1,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2023 gegenüber Januar 2022


10,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2023 als im Vormonat
Wiesbaden/Duisburg, 19. März 2023 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2023 um 10,8 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Im Januar 2023 war sie hingegen noch um 3,2 % gegenüber Dezember 2022 gesunken. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• 4,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2022 als im Vorjahr
• 16,6 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2022 gegenüber 2021


3,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2023 als im Vormonat
Wiesbaden/Duisburg, 14. Februar 2023 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2023 um 3,2 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Dezember 2022 war sie hingegen noch um 3,1 % gegenüber November 2022 gestiegen.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

• Unternehmensinsolvenzen November 2022: +19,9 % zum November 2021
• Verbraucherinsolvenzen November 2022: -5,8 % zum November 2021